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Nr. 75. Kaufmann Max Sänger zu Hechingen, Ort der , Hechingen, i : M. Sänger ; Firma Sanger; Nr. 76.
ofapotheker Hermann Werner zu Hechingen, gef 2 Niederlassung: Hechingen, Firma: Werner'sche Apotheke 1 r
Kaufmann Anton Egler zu Hechingen, Ort der Niederlassung: Hechingen, Firma: Anton Egler; .
r. 78.
Kaufmann Wilhelm Lorch zu Hechingen, Ort der Niederlassung: Hechingen, Firma: W. Lorch; — . zufolge Verfügung vom 18. 3 . am gleichen Tage unter ; r. 79. Fabrikant Joseph Gsell zu Hechingen, Ort der Niederlassung: Hechingen, Firma: J. Gsell; Nr. 80
Wittwe Agatha Sauter, geb. Ocker, zu Hechingen,
Ort der Niederlassung; Hechingen,
Firma: C. Sauter's Wittwe;
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Kaufmann Salomon Mayer zu Hechingen,
Ort der Niederlassung: Hechingen,
Firma: Salomon Mayer. —
In das Gesellschafts-⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist zu⸗ folge Verfügung vom 15. Januar 1868 am gleichen Tage eingetragen
unter Nr. 12. a) Firma der Gesellschaft: Gebrüder Bernheim; b) Sitz der Gesellschaft: Friedrichsstraße bei Hechingen; e) Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: 1) der Kaufmann Susmann Bernheim, . 2) der Kaufmann Isaak Bernheim, beide von der Friedrichs ⸗ straße bei Hechingen. Die Gesellschaft besteht seit dem 1. Januar 1865. Beiden Gesellschaftern steht die Befugniß zu, die Gesell⸗ schaft zu vertreten. Hechingen, den 18. Januar 1863. Königliches Kreisgericht. Das Handelsgericht.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
280 Bekanntmachung. ö. Der Kaufmann Stadtrath Petersen ist zum definitiven Verwalter der Loewen & Hildesheimerschen Konkursmasse bestellt. Brandenburg, den 7. Januar 1868. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
272 : Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns R. H. Boettcher in Mehlsack ist durch Schlußvertheilung beendigt. Braunsberg, den 20. Januar 1868. r
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns F. A. Posern zu Pelplin werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 19. Februar 1868 einschließlich hei uns schriftlich oder zu Protokoll ö. melden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der edachten Frist angenieldeten Forderüngen, so wie nach Befinden zur Ken hen des definitiven Verwaltungspersonals auf
ö 27. Februar 1868, Vormittags 11hr,
vor dem Kommisfar, Herrn Kreisrichter Zimmer, im Verhandlungs— zimmer Nr. 1. des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhal= tung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. ᷓ
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, mu bei der Anmeldung seiner Forderung einen am , , Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter— läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor— eladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Be— anntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Droste, Justizrath, und Leyde hieselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Pr. Stargardt, den 17. Januar 1868.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
(279 Konkurs ⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Pr. Stargardt. Erste Abtheilung. Den 23. Januar 1868. Nachmittags 5 Uhr.
Ueber das Vermögen des Restaurateurs Johann Enß jun. in Dirschau ist der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justizrath Valois in Dirschau bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
den 7. Februar 1868, Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes vor dem k 9 Kommissar, Herrn Kreisrichter Schmidt, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung die⸗ ses Verwalters oder die Bestellung eines andern definitiven Verwal⸗ ters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 15. Februar d. J. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiße befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.
278 Bekanntmachung. Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Isidor Silber⸗ stein in Gollub ist durch rechtskräftig bestätigten Akkord beendigt. Strasburg, den 14. Januar 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1273 Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Vincent Steyrowiez zu Exin ist der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung auf den 1. September 1867 festgesetzt worden. .
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Phi⸗ lipp Seemann zu Exin bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
den 6. Februar 1868, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar an hiesiger Gerichtsstelle anbe— raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bestel⸗ lung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, a— pieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, wird aufgegeben, nichts an denselden zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besiß der Gegenstände ;
bis zum 18. Februar d. J einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab— zuliefern. Pfandinhaber und andere mit i gen gleich berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz be— findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. .
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür erlangten Vorrecht .
bis zum 29. Februar d. J. einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur , der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten
orderungen
auf den 17. März d. J. Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar an hiesiger Gerichtsstelle zu er
einen. f Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. .
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Atten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern vorgeschlagen: .
I) der Justiz⸗NRath Mazurkiewiez, 2) der Justiz⸗Rath Kosky, 35 der Rechts⸗Anwalt Dr. Gahbler, 4 der Rechts⸗Anwalt Sußmann. Schubin, den 21. Januar 1868. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses. Habicht.
2741 Bekanntmachung. . In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Neums hierselb ift der Justizrath Goslich allhier zum definitiven Verwalter der Masse bestellt und verpflichtet worden. Aschersleben, am 22. Januar 1868. Königliche Kreisgerichts ⸗ Deputation.
Im Verlage von A. Bath in Berlin sind erschienen: Reglement über die Civil ⸗Versorgung und Civil ⸗Anstel⸗ lung der Militair-Personen des Heeres und der Marine vom Feldwebel abwärts, 5. Sgr. ö
Reglement über die Naturalverpflegung der Armee im Kriege / 4 Sgr.
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Se. Majestät der König haben Allerguädigst geruht: Dem erpedirenden Secretair bei dem Ober ⸗Tribunal, Geheimen kö Johann Georß Brandt zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; und Dem Hauptmann a. D. Ernst Christian Ludwig von Bun sen die Kammerherrn⸗Würde zu verleihen.
Gesetz, betreffend die Abänderung der Stempelsteuer von Kalendern. Vom 10. Januar 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze, verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den Umfang Unserer Monarchie, mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande und des Jadegebiets, was folgt:
S. 1. Die Stenipelsteuer von den für das Jahr 1869 und die folgenden Jahre erscheinenden Kalendern ist ohne Ünterschied zwischen inländischen und ausländischen und zwischen Volks und Luxus-⸗Kalen—⸗ dern nach folgenden Steuersätzen zu entrichten: für Kalender in Quart, Oktgy und Duodez, ingleichen Schreibkalender 2 Sgr., für Kalender in kleineren Formaten, wie auch Tafelkalender 1 Sgr.
§. 2. Unser Finanz⸗Minister wird mit der Verordnung , n,, .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 10. Janur 1868.
(L. S) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhagusen. Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Itz enplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
Allerhöchster Erlgß vom 19. Dezember 1867 — betreffend
die Abänderung der Militair Kirchenordnung vom 12. Februar 1832
hinsichtlich der Wahl der evangelischen Militairgeistlichen des Land- heeres, der Marine und der Militair⸗Institute.
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 6. d. M, genehmige Ich, daß in gleicher Weise, wie in Gemäßheit des § 10 der Militair⸗ Kirchenordnung vom 12. Februar 1832, die Wahl der evangelischen Divisions- und Lazarethprediger bei den mobilen Truppen während des Krieges durch den evangelischen Feldprobst der Armee erfolgt, dem selben auch für die Friedenszeit die Berufung sämmtlicher evangelischen Militairgeistlichen des Landheeres, der Marine und aller Militair⸗
nstitute, mit Ausnahme des ,, in Berlin, dessen zahl Ich bei eintretenden Vakanzen Meiner Bestimmung vorbehalte, beigelegt werde, indem Ich zugleich die entgegenstehenden Bestimmun en der Militair⸗Kirchenordnung hierdurch aufhebe. Die Vorschriften erselben dagegen, welche die Qualification der in ein Militair-⸗Pfarr - amt zu ,, Geistlichen, die Mitwirkung der Militairbefehls— aber resp. des Marineministeriums und die Bestätigung der erfolgten hl von Seiten des Ministers der geistlichen Angelegenheiten, be—
ziehungsweise des Evangelischen Ober -⸗Kirchenraths innerhalb seines
Ressorks betreffen, bleiben auch ferner in Kraft, Sie, der Minister der en 2c. Angelegenheiten, . das zur Ausführung dieser Einrichtung Erforderliche zu veranlassen. Berlin, den 19. Dezember 1867. Wilhelm.
. v. Ro on. v. Muhler. An die Minister des Krieges und der geistlichen ze. Angelegenheiten.
Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Baumeister Georg Krah zu Koͤnigshütte ist zum Bau⸗Inspektor ernannt.
Berlin, Mittwoch, den 29. Januar, Abends
usführung dieser
1868.
Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigun der unter der Firma »Limburger Bau-⸗Actien⸗-Gesellschaft⸗“, mi dem Sitze zu Limburg, Regierungsbezirk Arnsberg, errichteten
Actien⸗Gesellschaft.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 8. Januar 1858 die Errichtung einer Actien⸗Gesellschaft unter der Firma »Limburger Bau-⸗Actien ⸗Gesellschaft⸗ mit dem Sitze zu Limburg, sowie deren Statut vom 30. Oktober 1867 zu genehmigen geruht.
Der Ailerhoͤchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg bekannt gemacht werden.
Berlin, den 23. Januar 1868.
Der Minister für Handel, Ge⸗ Der werbe und öffentliche Arbeiten. Minister des Innern. Grf. v. Itzenplitz. Gf. zu Eulenburg.
! Preußische Bank.
Bekanntmachung.
Es ist seit Kurzem eine neue Sorte von Nachbildungen der älteren inen preußischen Banknoten zu 10 Thalern aus dem Jahre 18566 zum Vorschein gekommen, welche durch Litho⸗ graphie hergestellt sind, namentlich durch ein dunkleres schmutzi⸗ ges Grün und weicheres Papier von den echten Noten ab⸗ kaschen und sich deshalb von den Letzteren leicht unterscheiden assen.
Wir machen daher das Publikum nicht nur auf die Noth⸗ wendigkeit aufmerksam, in seinem eigenen Interesse die Bank⸗ Noten à 10 Thlr. vom Jahre 1856, welche überhaupt aus dem Verkehr gezogen werden, vor der Annahme genau zu prüfen, sondern empfehlen demselben zugleich, dergleichen Noten, von welchen bereits frühere Nachbildungen existiren, bei der nächsten Bankkasse gegen andere Noten umzutauschen und nicht in weitere Circulation zu setzen.
Berlin, den 27. Januar 1868.
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Bent heim⸗ Steinfurt, von Steinfurt.
Se. Durchlaucht der Oberst⸗Marschall, Fürst und Altgraf zu Salm⸗Reifferscheid⸗Dyck, von Dyck.
Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schönburg—⸗ Glauchau, von Glauchau.
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Kommandant von Altona und über die in Hamburg garnisonirenden Trup⸗ pen, von Großmann, von Glogau.
Nicht amt liches.
Preußen. Berlin, 29. Januar. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittag den Geheimen Rechnungs⸗ Rath ünd Verwalter der Königlichen Chatoulle, Geiling, und nahmen um 11 Uhr den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗ Rathes von Mühler entgegen. ö.
— Ihre Majestät die Königin besuchte fie den Bazar für Ostpreußen. — Im Königlichen Palais fand ein größeres Diner statt. ;
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 11 Uhr Vormittags militairische Meldungen entgegen und besuchte um 12 Uhr den Bazar im Königlichen Schlosse, woselbst Höchstderselbe zwei Stunden verweilte und Einkäufe machte.
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