1868 / 26 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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I3l0 Bekanntmachung. m 20. Februar d. J., Vormittags 12 Uhr, soll die Liefe⸗

rung von: gi Stück kiefernen Rundpfählen in Längen von 15 bis 50 Fuß,

68, 800 Kubitfuß kiefernem Balkenholz,

g5 300 G Fuß fiefernen Bohlen und

gb 000 NI Fuß kiefernen Brettern im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre desfallsigen Offer⸗ ten versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: »Submission auf Holz⸗ . bis zu der oben angegebenen Zeit an die unterzeichnete Kommission einzusenden.

Die Lieferungs. Bedingungen, welche im Kommissions⸗Büreau zur , . renn, sind, werden auf Verlangen auch durch die Post zugesendet.

Heppens, den 27. Januar 1868. Die Hafenbau ⸗Kommission für das Jadegebiet.

IM

81

Königliche Nie derschlefssch⸗Märkische Eisenbahn. Es soll die Lieferung von 728 Stück Tragfedern

un 1060 Stück Spiralfedern . zu Güterwagen im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf: Dienstag, den 11. Februar d. J. Nachmittags 12 Uhr, in unserem Geschäfts-Lokale, Koppenstraße Nr. 88 / 80 hierselbst, an= gere rr iht bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der ufschrift: ; . »Submission auf Lieferung von Wagenfedern« eingereicht sein müssen. Die Submissions⸗Bedingungen und , . liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, sowie Copieen der Zeichnungen, gegen Erstattung der Kosten in Empfang genom⸗ men werden. Berlin, den 25. Januar 1868. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

inszahlung u. s. w.

Verloosung, Amortisativn, e apieren.

von öffentlichen

Luͤbeckische Staats⸗Praͤmien-A Anleihe.

Bei der heute in Gegenwart von Notgren stattgehabten fünften Prämien: Ausloosung sind folgende Prämien auf die beibemerk⸗ 7 Obligationen der am 1. Oktober 1867 gezogenen 31 Serien ge⸗ allen:

10000 Thlr. auf Serie 2330. Nr. 46,583.

1500 5 * 229. Nr. 4567.

1000 * 21. 500 * 500 *

140 Thlr. auf Serie 187. Serie ; Serie Serie Serie Serie Serie Serie 1080. Serie 1080. Serie 1377. Serie 15564. Serie 1599.

120 Thlr. auf Serie 358.

56 Thlr. auf Serie 187.

148

40955.

Serie 1635. Serie 1635. Serie 1705. Serie 2074. Serie 2330. Serie 2457. Serie 2769. Serie 2769 Serie 2865. Serie 2919. Serie 3211. Serie 3319.

Nr.

Nr.

Nr.

Nr.

Nr.

Nr.

Nr.

Nr.

Nr.

Nr.

Nr.

Nr. Nr. 7141. 3721 bis Nr. 3732

Serie 187. Serie 221. Serie 221. Serie 221. Serie 229. Serie 229. Serie 229. Serie 285. Serie 285. Serie 358. Serie 753. Serie 753. Serie 821. Serie 821. Serie 865

Nr

3734 bis Nr. 3740. 4401.

. 4403 bis Nr 4419 bis Nr. 4561 bis Nr. 4568.

4571 bis Nr. 568l bis Nr. ößb gg bis Nr. J7I42 bis Nr. 15/041 bis Nr. 15,046. 5/048 bis Nr. 15,060. 16401 bis Nr. 16,411. 164413 bis Nr. 16,420.

4417. 4420. 4566.

4580. 5697. 5700. 7160.

ö ; 175282 bis Nr. 17,300. Serie 1080. Nr. 21581 bis Nr. 213582.

Serie 1080. Serie 1080. Serie 1377. Serie 1554. Serie 1554. Serie 1599. Serie 1599. Serie 1635. Serie 1635. Serie 1635. Serie 1705. Serie 1705. Serie 1964. Serie 1981. Serie 2048. Serie 2048. Serie 2074. Serie 2074. Serie 2167. Serie 2330. Serie 2330. Serie 2330. Serie 2444. Serie 2457. Serie 2457. Serie 2769. Serie 2769. Serie 2865. Serie 2865. Serie 2876. Serie 2919. Serie 2919. Serie 3020. Serie 3211. Serie 3211.

Q2l 584. 2l 586 bis Nr. . 27/522 bis Nr. 31061 bis Nr. 31066 bis Nr. „ZI 961 bis Nr. Il ,978 bis Nr. Z32 681 bis Nr. Z32 686 bis Rr. 32 1690 bis Nr. Z4s081 bis Nr. Z4 084 bis Nr. 39261 bis Nr. Z9 601 bis Nr. 40,941 bis Nr. 40 956 bis Nr. ö. 414461 bis Nr. 41478 bis Nr. ö. 43,321 bis Nr. A466581 bis Nr. A466584 bis Nr. 49 121 bis Nr. 49,127. A49129 bis Nr. 49,140. Hh / 380. 57/290 bis Nr. 57300. HMN550l bis Nr. 57 520. . 58361 bis Nr. 58.372. 58374 bis Nr. 58, 380. 60381 bis Nr. 60400. 64/201 bis Nr. 64214. 64 216 bis Nr. 64/220. Serie 3319. Nr. 66,361 bis Nr. 66,377.

Serie 3319. Nr. 66379 bis Nr. 66,380.

Serie 3442. Nr. 68821 bis Nr. 68, 840.

Serie 3454. Nr. 69,061 bis Nr. 69 080.

Die ausgeloosten Prämienbeträge werden vom 1. April d. Is. an, gegen Rückgabe der ausgeloosten Obligationen nebst Talons und Coupons, einschließlich der fälligen Coupons über die Zinsen des ver— flossenen Jahres, nach Wahl der Inhaber in Lübeck an der Stadt—

kasse, in Berlin bei Herrn Louis Stein— thal jun. oder in Hamburg bei der Norddeutschen Bank

ausbezahlt, an den letztgenannten beiden Orten jedoch nur vom 1. bis 15. April d. Is. Lübeck, den 2. Januar 1868. Das Finanz⸗Departement.

21/600. 27 540. 31/064. 31080. 31/976. 31980. 32 / 684. 32/688. 32 700. 34/082. 34, 160. 39/280. 39/620. 40/954. 40/960. 41476. 41.480. 43340. 46/582. 46/590.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Zahlreiche Vereine sind in allen Provinzen Preußens für die Erforschung der vaterländischen Geschichte thätig, ein reicher Gewinn erwächst aus diesen Bestrebungen für die Wissenschaft, in weitere Kreise des Volkes jedoch dringt nur vereinzelt durch kurze Berichte oder gelegentlich aus den Vereinsschriften die Kenntniß der erforschten Thatsachen und der aus ihnen gewonnenen neuen Anschauungen.

ier und da, wo man den Versuch gemacht hat, diese Ergebnisse des tudiums in anregender Weise öffentlich mittheilen, ist die Theil. nahme des gebildeten Publikums solchem Unternehmen entgegenge— kommen; es sind daher die unterzeichneten, gegenwärtig in Berlin bestehenden historischen Vereine zusammengetreten, um in einer Reihe . Vorträgen einzelne Abschnitte der preußischen Geschichte vorzu— ühren.

Se. Majestät der König haben die Gnade gehabt, zu diesem inf e den Concert-Saal des Königlichen Schauspielhauses zu be— willigen.

Die Vorträge, welche von den Herren Cauer, Foß, W. Hahn, Hassel, Max Jähns und David Müller übernommen worden sind, werden mit der Zeit des großen Kurfürsten beginnen, mit den Ereignissen des Jahres 1866 schließen. Der Eintrittspreis beträgt für alle Vorlesungen resp. zwei und einen Thaler; Eintrittskarten zu ein⸗ zelnen Vorträgen werden resp. zu 15 und 10 Sgr. verabfolgt. Der Ueberschuß ist für die Victoria⸗Nationgl-Invaliden⸗Stiftung bestimmt. Das Nähere über den Beginn der Vorträge, die im Februar und März regelmäßig am Montage gehalten werden sollen, so wie über . der Einlaßkarten wird demnächst noch bekannt gemacht werden.

Berlin, im Januar 1868.

Der Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. Das Gründungs ⸗Comits der Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde.

Der Verein für die Geschichte Berlins. schh

Im Verlage von A. Bath in Berlin sind erschienen: Reglement über die Civil-⸗Versorgung und Civil Anstel

lung der Militair⸗Personen des Heeres und der Marine vom Feldwebel abwärts, 5 Sgr. ö

Reglement über die Naturalverpflegung der Armee im Kriege / 4 Sgr.

Das Abonnement deträgt 1 hir. sür das bierteljahr.

Königlich Preusßischer

Alle Pot - Anstalten . und r en ir Gerlin din e r rn, dir 8 Pren sßischen Staats-⸗Aneigers: Jäger⸗Straste Nr. 10. Gwischen d. Friedrichs u. Aanonierstr.)

26.

Berlin, Donnerstag, den 30. Januar, Abends

1868.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den technischen General⸗Direktor der Gestüte, Freiherrn on Maltzahn, zum Vorsitzenden des oberen Schiedsgerichts ir Entscheidung von Streitigkeiten in Renn⸗Angelegenheiten

ernennen; . Dem Regierungs⸗ und Schul-⸗Rath Dr. Ditki zu Danzig en Charakter als Geheimer Regierungs⸗-Rath; und

Dem praktischen Arzt, Hofrath Dr. Ernst Friedrich Wil⸗ elm Schmieder zu Liegnitz den Charakter als Geheimer

zanitäts⸗Rath zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, llerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ gten Minister bei Sr. Majestät dem Könige der Belgier, 'Birklichen Geheimen Rath von Balan, zugleich als außer— dentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Nord⸗ utschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Sr. Majestät dem Könige ir Belgier sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft 127. d. M. zu überreichen.

Bekanntmachung.

Durch die in vergangener Nacht herrschenden Stürme ist e telegraphische Verbindung mit England, Frankreich, Belgien, n Niederlanden und Cöln erheblich gestört und die telegra— hische Correspondenz dadurch auf ein geringes Maß beschränkt orden. Zur baldigen Beseitigung der Störungen sind Vor⸗ hrungen getroffen, 8 daß voraussichtlich in kürzester Frist die orrespondenz im vollen Umfange wieder hergestellt sein wird.

Berlin, den 30. Januar 1868.

Telegraphen⸗Direction. Rother.

Das 5. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— geben wird, enthält unter ; Nr. 6968. Das Gesetz, betreffend die Abänderung der tempelsteuer von Kalendern. Vom 10. Januar 1868, unter Rr. 6969. Das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden haber lautender Obligationen der Stadt Oscherslehen, Regie— ngsbezirks Magdeburg, zum Betrage von 40000 Thalern. om 2. Dezember 1867, unter Nr. 6970. Den Allerhöchsten Erlaß vom 19 Dezember 1867, tzeffend die Abänderung der Militgir⸗Kirchenordnung vom '. Februar 1832 hinsichtlich der Wahl der evangelischen Mi⸗ air⸗-Geistlichen des Landheeres, der Marine und der Militair— nstitute, und unter . Nr. 6NI. Das Privilegium wegen Ausfertigung auf den haber lautender Obligationen des Fürstenthumer Kreises im jetrage von 30,000 Thalern IV. Emission. Vom 8. Januar 1868. Berlin, den 30. Januar 1868. U Gesetz Sammlung s⸗Debits-Comtoir.

oncessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Bferde⸗Eisenbahn von Lägerdorf nach Itzehoe durch die Fabrikanten O. F. Alsen C Sohn in Itzehoe. Vom 4. Ja nuar 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze,

Nachdem von den Fabrikanten O. F. Alsen C Sohn in Itzehoe grauf angetragen worden ist, ihnen den Bau und Betrieb einer ferde⸗Eisenbahn von Lägerdorf nach Itzehoe zu gestatten, wollen Fir den gedachten Fabrikanten zum Bau und Betrieb dieser Pferde⸗ isenbahn Unfere landesherrliche Genehmigung hiermit unter nach— chenden Bedingungen ertheilen:

1) Die Erlaubniß zur Benutzung der Itzehoe Elmshorner Chaussee und zwar des Materialbanquets derselben von dem Punkte ab, wo nördlich von Nordoe der für die Eisenbahn herzustellende Damm auf die gedachte Chaussee trifft, bis zum Delfthore von Itzehoe ist eine nach dem Ermessen der Chaussee⸗Verwaltung jederzeit widerrufliche.

2 Die Eisenbahn ist in ihrer ganzen Länge innerhalb Jahresfrist vom Tage der Konzessionsertheilung ab gerechnet, zu vollenden.

3) Die Legung der Schienen aüf der Chaussee hat solchergestalt zu erfolgen, daß die Bewegung des Straßenverkehrs über die Bahn durch dieselbe in keiner Weise beeinträchtigt wird.

4) Den Unternehmern der Eisenbahn steht gegen die Benutzung 3. 3 auf der Chaussee zwischen den Schienen ein Widerspruchs⸗ recht nicht zu.

5) Den Raum zwischen den Schienen haben die Unternehmer ordnungsmäßig im bisherigen Stande zu erhalten.

6) Die Ausführung der Eisenbahn ⸗Anlage erfolgt inn n unter der Aufsicht des Eisenbahn⸗Kommissariats, dessen Anweisungen unweiger⸗ lich zu beachten sind. Hinsichtlich des Baues und der Unterhaltung der Bahn auf dem Planum der Chaussee ist auch den Anforderungen der Chaussee⸗ Behörde nachzukommen.

7) Sollten die Unternehmer bezüglich der Unterhaltung der Eisen⸗ bahn sich einer Säumniß schuldig machen, so ist das Eisenbahn⸗Kom⸗ missarigt, resp. die Chaussee⸗Behörde befugt, die nöthigen Unterhal— . für Rechnung der Unternehmer in Ausführung bringen

u lassen. ; 8) Werden in Folge von Aenderungen der Chaussee im Niveau, Breite 24. Veränderungen der Eisenbahn nothwendig, so steht solcher⸗ halb den Unternehmern kein Anspruch auf Entschädigung zu, ebenso⸗ wenig, wenn in Folge der Unterhaltung der Chaussee eine Sistirung des Betriebes der Eisenbahn oder eine zeitweilige Verlegung derselben erforderlich werden sollte.

9 Beim Eingehen der Eisenbahn ist von den Unternehmern unter Wegnahme der Schienen der frühere Zustand der Chaussee vollständig wieder herzustellen. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung haften die Unternehmer insbesondere mit dem in die Chaussee eingebrachten Materiale. . ö

10) Die Unternehmer haben für die Benutzung der Chaussee und an Chausseegeld alljährlich eine noch näher zu vereinbarende Aversio⸗ nalsumme an die ihnen zu bezeichnende Staatskasse zu zahlen.

11) Den Unternehmern steht gegen den Anschluß von Zweigbah⸗ nen ein Widerspruchsrecht nicht zu, auch sind dieselben verpflichtet, die Mitbenutzung ihrer Bahn Anderen gegen Entrichtung einer Ver— gütung zu gestatten, sowie den Transport fremder Güter zu über— nehmen. Die Genehmigung resp. Festsetzung der Tarife für diesen Transport, sowie, in , gütlicher Vereinbarung, die Feststellung der Vergütung für Mitbenutzung der Bahn durch Andere, bleibt Unsrem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vorbehalten. . .

12) Zur Sicherung des Betriebes haben sich die Unternehmer den deshalb von dem Eisenbahm-Kommissariat zu treffenden Anordnungen zu unterwerfen und zur Handhabung der Aufsicht einen nach dem Ermessen des Kommissariats qualificirten Beamten zu bestellen.

Zugleich wollen Wir dem in Rede stehenden Eisenbahn-Unter— nehmen das Recht zur Expropriation und zur vorübergehenden Be— nutzung fremder Grundstücke nach Maaßgabe der in dem betreffenden Landestheile geltenden Vorschriften hierdurch ertheilen. . .

Die gegenwärtige Konzessions-Urkunde ist durch die Gesetz⸗ Sammlung bekannt zu machen. . . ̃

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. . ;

Gegeben Berlin, den 4. Januar 1868.

(L. S.) Wilhelm. Graf v. Itzenplitz.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Wasserbaumeister Schwabe zu Neufahr⸗ wasser ist zum Königlichen Hafen⸗Bau-Inspektor ernannt und bem eben die dortige Hafen-Bau-⸗Inspektor⸗Stelle verliehen worden.

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