1868 / 26 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung

der unter der Firma »Fortuna, Allgemeine Versicherungs⸗

Actien⸗Gesellschaft- mit dem Sitze zu Berlin errichteten Actien⸗ Hisch chasf

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 18. Januar 1868 die Errichtung einer Actien⸗Gesellschaft unter der Firma »Fortuna, Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft', mit dem Sitze zu Berlin, so wie deren Statut vom 2. Oktober 1867 zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin bekannt gemacht werden.

Berlin, den 27. Januar 1868. ̃ .

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Dem Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. von Bronikowski zu Ostrowo ist das Prädikat »Professor« beigelegt worden.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 30. Januar. Se. Majestät der König nahmen die Vorträge des General-Lieutenant von Podbielsky und des General⸗Adjutanten von Tresckow, sowie der Hofmarschälle und des Geheimen Hofraths Bork entgegen, und empfingen in besonderer Audienz den General⸗Major, General àz la suite Sr. Majestät des Königs, Inspecteur der Jäger und Schützen, von Obernitz. Um 33 Uhr begrüßten Se. Majestät der König im Palais den Herzog von Leuchtenberg.

Ihre Majestät die Königin war gestern in dem Bazar anwesend.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Vor— mittage des gestrigen Tages militairische Meldungen entgegen.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhau⸗— ses wurde der in der gestrigen Nr. d. Bl. mitgetheilte Antrag des Freiherrn v. Waitz abgelehnt. Die Anträge der Com⸗ mission wurden angenommen. Es folgte der letzte Gegenstand der Tagesordnung: Bericht der Matrikel-Kommission. Die Anträge der letztern wurden sämmtlich ohne Debatte genehmigt. Um 3 Uhr 25 Minuten wurde die Sitzung geschlossen.

Die heutige (39.) Plenar⸗-Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses wurde von dem Präsidenten von Forcken beck um 105 Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.

„An dem Ministertische befanden sich der Finanz-Minister Freiherr von der Heydt und mehrere Regierungs-⸗Kommissare.

Die Vorberathung des Staatshaushalts-Etats für 1868 wurde fortgesetzt.

‚Aeber den (bereits mitgetheilten) Antrag des Abg. v. Vincke (Minden), die Abschaffung der Mahl- und Schlachtsteuer be⸗ treffend, sprachen zunächst die Abgeordneten Grumbrecht, Dr. Löwe, Dr. Virchow, Krieger, v. Vincke (Minden). Der Fi⸗ nanz-Minister Frhr. v. d. Heydt und der Regierungs⸗Kom—⸗ missar Geh. Ober-Finanz-Rath Burghart erklärten, daß die Staatsregierung keine Veranlassung habe, die Kommunen zwangsweise zur Abschaffung der Mahl- und Schlachtsteuer anzuhalten.

Bei der Abstimmung wurden die Einnahmen Tit.7 und 8 (Mahl und Schlachtsteuer) genehmigt und das von Vinckesche Amendement mit großer Majorität angenommen.

u Tit. 9 (Stempelsteuer) waren folgende Anträge gestellt:

D Vom Abgeordneten Bassenge:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage einen Geseß Entwurf vorzulegen, durch welchen die Zeitungs-Stempelsteuer vom 1. Januar 1869 ab in Wegfall gebracht wird.

2 Vom Abgeordneten hr. Braun (Wiesbaden):

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staats-Negierung aufzufordern, auf dem Wege der Gesetzgebung Stempel-⸗Abgaben, welche in den neuen Provinzen gegenwärtig noch erhoben werden, aber in den alten nicht bestehen, abzuschaffen.

An der Diskussion betheiligten sich die Abgeordneten Struck— mann, Bassenge, Graf Schwerin, Rohden, Twesten und Dr. Klein.

Bei der Abstimmung wurden die Einnahmen Tit. 9 ge— nehmigt und der Bassengesche Antrag in namentlicher Ab— stimmung mit 166 gegen 160 Stimmen angenommen. Der Braunsche Antrag war zurückgezogen worden. Der Abgeordnete Dr. Klein zog einen von ihm eingebrachten Antrag:

Stach hr der . k 6 Königliche ats⸗ ng zu ersuchen, auf thunli ĩ iti Sulliugs Clem kr Bed acht , ,

zu Gunsten eines vom Abg. Rohden gestellten (ungedruch Antrags zurück. Der letzte wurde abgelehnt. Zu Tit. 10 (Elbzollh lag folgender Antrag des Abg.

Sybel vor: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königl

Staats -Regierung aufzufordern, 1) auf die baldigste Abschaffung

konventionsmäßigen Elbzolles hinzuwirken, 2) dafür Sorge zu tra daß die Erhebung des Elbzolles, soweit derselbe Preußen und Lan burg h sofort sistirt werde. ei der Diskussion ergriffen das Wort die Abg. v. Sn

und Lasker. ö

Der Regierungs⸗Kommissarius erklärte sich zu dem ers Theil des Antrags zustimmend. Die Einnahme wurde fes stellt und der Sybelsche Antrag angenommen.

Die Einnahmen Tit. 11 bis 17 wurden ohne Diskuss genehmigt und damit die Einnahmen erledigt.

Die sämmtlichen Ausgaben, Tit. 1 6 16, wurden ok

Debatte bewilligt. Beim Schlusse unseres Blattes begann Berathung des Etats der Hohenzollernschen Lande.

Aus den von der Cöslin⸗Danziger Eisenbng auf der Strecke von Stolp bis Danzig berührten Krej ist vielfach die Klage laut geworden, daß die Inang nahme des Baues auf dieser Strecke ungebührlich verzg werde. Dem gegenüber sind wir in der Lage, den nachsteh den, die Hindernisse des Baues und die Aussichten auf die seitigung derselben vollständig darlegenden Erlaß des Hang Ministers mitzutheilen.

In der von Ew. Wohlgeboren und einer Anzahl ande Interessenten an das Königliche Staats⸗Ministerium gerichte und von diesem ressortmäßig mir übergebenen Vorstellung v 14. d. M. wird die Einwirkung der Königlichen Staats Re rung dahin in Anspruch genonimen, daß der Bau der Chah Danziger Eisenbahn auf der Strecke von Stop bis Danzig! ,,, in Angriff genommen und mit Nachdruck geförd werde.

Es ist mir wohl bekannt, welche Noth der geringe Erth der letzten Ernte auch in den dortigen Gegenden hervorgeru hat und daß es kein besseres Mittel zur Abhülfe derselben gil als die Ausführung des Eisenbahnbaues auf der gedach Strecke. Unausgesetzt bin ich deshalb bestrebt gewesen, herbeizuführen.

Das Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn⸗-Ges schaft hat sich bereit erklärt, mit dem gewünschten Bau zu! ginnen, sobald der Gesellschaft der zum Bahnbau erforderlit in dem Stadt! und dem Landkreise Danzig belegene Grü und Boden unentgeltlich zur Disposition gestellt sein wih Das Direktorium beabsichtigt alsdann, das Baubüreau für Strecke Danzig-Stolp in Danzig zu etabliren, die Strecke n Danzig bis Neustadt zunächst fertig zu stellen, um über? selbe den Transport der Baumaterialien an Schienen, Schmnt len 2c. für die Strecke von Neustadt bis Stolp bewegen können, daneben aber auch die Erdarbeiten der letztgedach Strecke in Angriff zu nehmen.

Der Ausführung dieses den Interessen der bauen Gesellschaft und den Bedürfnissen der dortigen Man leidenden Bevölkerung gleich sehr entsprechenden Baupla steht hindernd allein entgegen, daß es immer m nicht hat gelingen wollen, die unentgeltliche Ueberm sung des in den beiden Danziger Kreisen beiegenen Grund n Bodens zu sichern.

Alle übrigen von der Cöslin-Danziger Eisenbahn berühtt Kreise haben mit anerkennenswerthem Gemeinsinn die Kos des Grunderwerbs innerhalb ihrer Grenzen übernommen; ist aber nicht zutreffend, wenn in der Vorstellu aus dem AUmstande, daß die Berlin ⸗Stettiner CEs bahn⸗Gesellschaft den Bau der Strecke von Eöslin Stolp bereits begonnen hat, gefolgert wird, daß sie hieh auch auf der über Stolp hinaus und in den Kreisen Lauenbu und Neustadt belegenen Strecke verpflichtet sei. Der Gesellsch lag zum Beginn des Baues auch auf jener Strecke eine va tragliche Verpflichtung nicht ob, und es ist dankend! zuerkennen, daß sie denselben gleichwohl begonnen hat.

Es kommt also nunmehr darauf

stehende Hinderniß aus dem Wege zu räumen.

Die Stände des Landkreises Danzig haben die Uebernah von Grunderwerbskosten abgelehnt; die Stadt Danzig h sich dagegen erboten, das in den beiden Danzh Kreisen belegene Terrain unentgeltlich zu überweist wenn ihr zu den Kosten des Grunderwerbs im Landkreise Beitrag von 294000 Thlrn. geleistet wird, und die Königlit Regierung in Cöslin ist von mir ermächtigt worden, den Lan rath von Gottberg in Stolp zu beauftragen, mit den betheill

g an, das einzige, oben s dachte, der Ausführung des ersehnten ollen ahr e Ih entgegch

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Kommunen und Kreisen in Verhandlung zu treten und die cherung der unentgeltlichen Ueberweisung des in den beiden anziger Kreisen belegenen Terrains auf der von der Stadt nzig angebotenen oder irgend einer anderen Grundlage rechtsverbindlicher Form zu beschaffen.

Ew. Wohlgeboren und die Mitunterzeichner der Vorstellung, nen ich Mittheilung von dem Inhalte dieses Erlasses zu machen heimgebe, werden hieraus ersehen, daß die Erfüllung Ihres junsches nunmehr wesentlich in Ihre eigenen Hände gelegt ist.

Wenn Sie, wie ich hoffe und erwarte, dem Landrathe n Gottberg bei der Erledigung seines Auftrages mit Ihrem nflusse zur Seite treten, so zweifle ich nicht, daß der Eisen⸗ hnbau auch auf der Strecke von Stolp bis Danzig in naher it wird in Angriff genommen werden können. . der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

gez. Graf v. Itzenplitz.

den Bürgermeister Herrn Stoeßell, Wohlgeboren,

in Stolp.

Nach den beim Ober Kommando der Marine einge' genen Nachrichten ist S. M. Brigg Ro ver« am 28. huj. ee don angekommen.

Die Seitens der Forst⸗Verwaltung im Regierungs-Bezirk nigsberg getroffenen Maßregeln sind, nach einer uns zugegangenen ttheilung, dahin gerichtet, für die in der Nachbarschaft der Königlichen aldungen wohnende Bevölkerung . . möglichst i nnn Gelegenheit zum Arbeitsverdienst zu ge⸗

vähren, un .

) e nnn und soweit irgend thunlich wohlfeiles Brennmate— rial zu beschaffen. Schon im Monat September v. J wurden in den Oberförste⸗

n Alt⸗Sternberg, Neu⸗Sternberg und Pöppeln, deren Umgebung

ächst und am schwersten unter den durch Rückstau des kurischen

ffes wiederholt herbeigeführten Ueberschwem mungen gelitten hatte, außergewöhnlichen Wege Bau-Arbeiten zur Herstellung von Holz— üuhrwegen begonnen, um der umwohnenden Bevölkerung, und na⸗ llich den im großen Moosbruch gelegenen Kolonieen Gelegenheit

é Arbeitsverdienst zu gewähren. Zu diesem Zwecke wur— vorläufig 30006 Thaler disponibel gestellt, welche jedoch

ls wegen des andauernden Hochwassers, theils weil damals ländliche Bevölkerung noch mit der Bergung der Ernte

mit der Winterbestellung beschäftigt war, bis zum Eintritt des stes nicht vollständig zur Verwendung gelangt sind. Hierneben de in diesen wie auch in allen übrigen Königlichen Forsten, soweit nlich, schon im Herbste mit der Ausführung der gewöhnlichen Kul— und Wegebau -Arbeiten, welche für das Jahr 1868 veranschlagt ur Ausführung projektirt waren, in der Ausdehnung begonnen, sirbeitskräfte disponibel waren und die Bodenverhältnisse es ge⸗ eten und so lange fortgefahren, bis Frostwetter eintrat.

Diese Arbeiten waren schon im Laufe des Sommers und Herbstes in aussicht des in Folge der schlechten Ernte drohenden Mangels an eitsverdienst in ausgedehnterem Umfange als gewöhnlich projektirt

im Ganzen für die 28 Oberförstereien des hiesigen Deglr es: an Kulturgeldern mit 377776 Thlrn. und Jan gewöhnlichen Wegebaugeldern mit 5/087 *

in Sun n nn J ö nschlagt und den betreffenden Qberförstern zur Ausführung über—

6 Xi der großen Nässe des Bodens und der für Bodenarbeiten haupt höchst ungünstigen Herbstwitterung konnten von diesen

imen bis zum Eintritt des Frostes um so mehr nur ein geringer

il verwendet werden, als bis dahin durchaus kein Ueberfluß disponibeln Arbeitskräften vorhanden war.

Mit dem Einschlage des Holzes wurde in den trocknen Revier en möglichst früh, und sobald Frost eintrat auch in den nassen leren überall in der Ausdehnung begonnen, wie die bis dahin

den ländlichen Arbeiten in Anspruch genommenen Arbeitskräfte

onibel wurden. .

Es wurden hierbei zunächst die gewöhnlichen Hauer und Rücker

sätze gewährt, bei welchen sich unter Annahme des etatsmäßigen heinschlages der zur Verwendung kommende Betrag an Hauer⸗

Rückerlöhnen für den ganzen Bezirk auf 66702 Thlr, berechnet.

der steigenden Theuerung der gewöhnlichen Lebensmittel ist es nun

nothwendig geworden, eine Lohnerhöhung eintreten zu

n, und zwar für die 14 nördlichen Reviere um 163 bis 25 pCt. J 21 pCt. und für die 14 südlichen Reviere um Et

Durch diese Erhöhung der Hauer und Rückerlöhne wird es selbst weniger geübten Arbeiter bei einigem Fleiß möglich, pro Tag s 10 Sgr. zu verdienen, während die geübteren Arbeiter mindestens ein Tagelohn von 10 bis 12 Sgr. gelangen. Um nün bei dem Holzhiebe möglichst viel Arbeiter dauernd bis Eintritt der gelinden Witterung beschäftigen zu können, ist allge— angeordnet, das Roden von Stubben in möglichst großer Aus= uung und selbst soweit eintreten zu lassen, als der Verkauf derselben hbar wenigstens für die aufgewendeten Hauerlöhne noch möglich während in den Niederwald und Laubholz-Revieren, in welchen Roden von Stubben theils unzulässig, theils mit großen Schwie⸗ iten verknüpft, auch der Absatz derselben sehr beschränkt ist, eine zeiterung des Holzeinschlages soweit genehmigt ist, als es die olz und sonstigen Verhältnisse des Reviers nur irgend gestatten. Durch diese Maßregel wird der Arbeitsverdienst an Hauerlohn

im Ganzen voraussichtlich noch über die vorstehend angegebene Summe , . ö

Ferner sind zu außerordentlichen Wegebau⸗ Arbeiten 230900 Thlr. zur Disposition gestellt.

Von diesen Arbeiten haben bis jetzt wegen Ungunst der Witte— rung nur die Wege⸗Bauarbeiten in Angriff genommen werden kön⸗ nen und sind zu diesem Zwecke schon ziemlich bedeutende Quantitäten von Kies, Sand und Steinen angefahren und die Steinschläger an

estellt worden, während die Erdarbeiten bis zum Eintritt des Früh⸗ jahrs ausgesetzt bleiben müssen.

An Fuhrlöhnen sind bis jetzt cirea 5000 Thlr. verausgabt und von den kleinen Besitzern verdient worden, wodurch ihnen wenigstens die Möglichkeit gegeben worden ist, ihre Pferde, für welche sie kein Futterkorn gewonnen hatten, zu erhalten.

Die von der Forsiverwaltung voraussichtlich bis zum Eintritt der diesjährigen Ernte an Arbeitslöhnen zu verausgabenden Sum— men werden sonach betragen:

lan Kultur, und gewöhnlichen Wegebau-Geldern 42863 Thlr. Aan Holzschläger⸗ und Rücker Löhnen ... ...... 76/691 3) für außergewöhnliche Wegebau und Entwässerungs—⸗

28,000 *

Arbeiten . in Summa 147,554 Thir.

Endlich ist auch noch zur Vermehrung der Gelegenheit zum Ar⸗ beitsverdienste während des Winters für ein Revier versuchsweise an⸗

eordnet worden, daß zum späteren Verkauf die dort vorhandenen

eldsteine vorräthig gebrochen, gesprengt und in Schachtruthen auf⸗ gesetz; werden sollen, doch läßt sich bis jetzt noch nicht üher— sehen, in welchem Umfange und mit welchem Erfolg diese Maßregel wird zur Ausführung zu bringen sein.

Die von den Arbeitern verdienten Lohnbeträge sollen denselben möglichst oft, wöchentlich wenigstens ein Mal, und zwar, so weit es zur Erleichterung der Arbeiter erforderlich, auf den ÄArbeitsstellen selbst ausgezahlt werden.

Um überall ausreichendes und, so weit irgend thunlich, wohlfeiles Brennmaterial der durch den Nothstand betroffenen Bevölkerung in der Nähe der Königlichen Forsten darzubieten, ist auf Anordnung des Herrn Finanzministers der Holzeinschlag in den Koͤniglichen Forsten so zu regeln, daß das Bedürfniß nach Brennmaterial im Allgemeinen gesichert und die Befriedigung desselben möglichst erleichtert wird. Zu diesem Zwecke ist, so weit es nothwendig war, eine Verstärkung des Holzeinschlages selbst über die Grenzen der Nachhaltigkeit hinaus ge⸗ stattet, so daß also in dieser Beziehung in der Nähe der Königlichen Forsten troß der schlechten Torfgewinnung des vorigen Sommers keine Besorgniß vorliegt, zumal die Holzversteigerungen regelmäßig und möglichst häufig abgehalten werden.

In den Holzversteigerungs⸗Terminen werden jedoch in diesem Jahre wegen des herrschenden Geldmangels vorzugsweise die geringen Holzsortimente begehrt und selbst von den Wohlhabenderen, welche unter anderen Umständen nur Kloben und Knüppelholz zu ihrem Be— darf kaufen, das wohlfeilere Reisig und Stockholz vorgezogen. Hier⸗ durch wird der Preis dieser geringeren Holzsortimente in den Holz⸗ verkaufs⸗Terminen über die Taxe hinaus gesteigert und der Ankauf derselben dem unbemittelteren, aber doch immer noch Holz kaufenden Theil der Bevölkerung erschwert.

Es ist deshalb für Stubben⸗ und Reisigholz der freihändige Holz⸗ verkauf zur Taxe an die unbemittelteren Konsumenten in kleinen Posten in größter Ausdehnung überall eingeführt.

Zu Gunsten der armen Bevölkerung in der Nähe der Königlichen Forsten, welche selbst zum Ankauf von Stock- und Reisigholz nicht mehr die Mittel besitzt, sind gegen geringes Entgeld 3 64 Stück Raff⸗ und Leeseholz⸗Zettel und unentgeltlich 2073 Stück Erlaubnißscheine zum Raff⸗ und Leeseholzsammeln ausgegeben worden. Hierneben ist, soweit sich Gelegenheit dazu darbietet, der Selbsteinschlag von Stubben⸗ holz durch die ärmeren Konsumenten gegen Bezahlung von 5 bis 6 Sgr. pro Klafter unter Aufsicht der Forstbeamten und Beobachtung der zur Aufrechthaltung der Ordnung erforderlichen Vorschriften in größter Ausdehnung schon während des ganzen Winters gestattet, und jetzt in neuerer Zeit der Preis für dieses Material pro Klafter auf 1 Sgr. ermäßigt worden.

An Armenholz sind in den Monaten November und Dezember des vorigen Jahres 2650 Klafter Räsig gegen Erlegung des Schläger⸗ lohnes und des vierten Theiles der Holztaxe in kleinen Posten von 1 bis 2 Klafter bereits abgegeben und demnächst darauf Bedacht ge— nommen worden, ein weiteres erhebliches Holzquantum sämmtlichen Oberförstern zur Abgabe unter gleichen Bedingungen zur Disposition zu stellen, während für die 14 nördlichen Reviere und für zwei der südlichen Reviere, deren Umgegend durch den Nothstand am schwersten betroffen, diese Hülfs-Maßregel noch weiter dahin aus- gedehnt ist, daß die betreffenden Oberförster autorisirt worden sind, ein begrenztes doch immerhin nicht unbedeutendes Quantum an Reisigholz lediglich gegen Erlegung des Hauerlehns unter Mitwir- kung der Landrathsämter resp. Domainen«Rentämter und Armen Kommissarien abzugeben. .

Endlich sind die Oberförster noch angewiesen, an die Suppen Anstalten Stubben und Reisigholz nach Bedarf gegen Erlegung der aufgewendeten Hauerlöhne zu verabreichen.

Hamburg, 29. Januar. In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft ging ein Antrag des Senats ein, betreffend die Auflösung des Hamburger Bürgermilitacrs. Der Vertrag mit der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft, betreffend den Bau der Bahn Osnabrück-Hamburg, sowie der Antrag, die Finanz- Deputation zur Kontrahirung einer Anleihe von gr Millionen Thaler für diesen Zweck zu ermächtigen, wurde definitiv genehmigt.

und Entwässerungs⸗

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