1868 / 28 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rung, veröffentlicht ohne die Absicht, revolutionaire Leidenschaf⸗ ten anzufachen, so ist er kein sediticus libel; wenn nicht, so ist er ein solches und zwar ein um so strafbareres, als es in einem sehr kritischen Moment veröffentlicht ist.

»Von den übrigen Stücken behauptete der Kronanwalt, daß sie, als darauf berechnete Verachtung gegen die Regierung zu erregen, gleich rechtswidrig seien, möchte der Redacteur sie sich zu eigen gemacht haben oder nicht. »»Ich sage ohne Furcht, daß die bloße Veröffentlichung von etwas, was seditious oder libellous ist, in einer Zeitung den Verleger der Zeitung ver⸗ antwortlich macht, daß das Faktum der Veröffentlichung, wenn

egen ihn erwiesen, die Kriminalklage gegen ihn begründet.«“« zeron, des Angek. Anwalt bestritt diesen Satz und verfuchte, die Freiheit, Auszüge aus ausländischen Blättern zu publiziren, als identisch darzustellen mit dem Recht der Presse, ausländische Nachrichten (news) zu publiziren. Das Trügerische dieser Argu⸗ mentation liegt auf der Hand. Niemand wird die Nachricht, daß in New⸗Hork eine fenische Armada gusgerüstet werde, für ein seditious libel halten, aber wohl dürfte es ein solches sein, eine Proclamation des Befehlshabers der Armada an das irische Volk zu veröffentlichen. Es ist unmöglich, es als Rechtsdoktrin aufzustellen, daß die Zeitungen nicht für alle in ihnen enthal—⸗ tene libellous matter verantwortlich seien, ausgenommen, soweit sie durch die Regeln über privilegirte Veröffentlichungen (siehe oben) geschützt sind. Was ist nun der Unterschied, ob fenische Briefe im »Irissmann« oder in einer der von Heron citirten (londoner) Zeitungen abgedruckt worden!? Der Unterschied, wenn überhaupt einer da ist, besteht einfach in dem animus der Veröffentlichung und in der Wirkung, die sie berechnet sind, hervorzubringen, wenn sie in Verbindung mit dem Vorhergehenden und Nachfolgenden und dem allgemeinen Tone der Redactionsartikel in derselben Zeitung gelesen wer⸗ den. Wieweit die Geschworenen solche Umstände in Rechnung ziehen können, wird der präsidirende Richter zu bestimmen haben, aber sie ganz auszuschließen, würde aller Vernunft zu⸗ widerlaufen. Mögen unsere Leser die letzte, während der Ge⸗ richts Verhandlung erschienene Nummer des »Irisßman an⸗ sehen und sie werden sofort die Wichtigkeit dieser Erwägung begreifen. Man könnte sehr wohl einen ironischen Artikel schreiben, anscheinend für die Regierung und ohne einen ein⸗ zigen libellosen Satz und doch mit bösartigen Eingebungen von Disloyalität und Rebellion schwanger. Es ist ebenso ausführ— bar, Artikel zu schreiben, die an sich unschuldig sind, aber eine strafbare Bedeutung erhalten durch Seiten voll Aufruhrschriften zweiter Hand. Die Gesetzlichkeit dieser hinterlistigen Praxis wird jetzt auf den Prüfstein komm en.«

Ob die Ausführungen über den Thatbestand des Aufruhrs vor der englischen, die Ausführungen über die Schuldbarkeit der Verschweigung von Thatsachen und des Abdrucks von Artikeln ausländischer Zeitungen und über die sittliche Pflicht der Re—= gierung vor der philosophischen Jurisprudenz richtig sind, ist hier nicht zu erörtern. Als lehrreich hervorzuheben aber sind erstens die Thatsache, daß solche Ausführungen von der »Times« , worden, auf die man sich in Sachen der Presse so gern eruft, und zweitens die faktischen Angaben, daß in britischen Reichen, wo die öffentliche Meinung regieren soll, Leserkreise existiren, die von den Weltläuften nichts erfahren, als was ir⸗ gend ein Lieblingsorakel ihnen zumißt. Diese Belehrung und Anregung zum Nachdenken ist freilich bei uns bisher nur einem sehr kleinen Kreise zugänglich geworden. Wir haben die beiden »Times«⸗Artikel in einem preußischen Blatte nicht erwähnt, nur in der Wiener »Presse« mit einer Nutzanwendung für die Czechen wiedergegeben gesehen. Die betreffenden Nummern der »Times« und der lithographirten englischen Korrespondenz, mit der die meisten deutschen Zeitungen anstatt der Originalquellen . begnügen, scheinen in stillschweigendem oder vielmehr in ympathischem Einverständniß in den Papierkorb befördert zu sein. Die Mythologie über England ist damit in ein neues Stadium etreten, neu in doppelter Beziehung. Die Irrthümer, welche deutsche . sonst über die englische Verfassung, z. B. über das englische Budgetrecht, ihren Lesern auftischten, theilten sie, das hat man allen Grund zu glauben, selbst; die Wahrheit war nicht leicht zu ermitteln und es ist schwer, neben der be— rufsmäßigen Beschäftigung der Journalistik zu tiefen Stu— dien die Zeit zu finden und die Neigung zu bewahren. Diese Timesartikel aber sind jedem Redacteur eines nicht ganz unbedeutenden Blattes, liberalen wie konservativen, auf den Tisch gelegt worden. Er kennt sie, aber er will nicht, daß seine Leser sie kennen eine Anwendung der erfolgreichen Experimente, welche man mit der leiblichen Fütterung organi— scher Wesen gemacht hat, auf die geistige Ernährung; ein Ge⸗ danke, den Fichte vorhergesehen und vorher treffend charakteri⸗ sirt hat; ein Unternehmen, dem man eine gewisse Großartigkeit nicht absprechen, dem man einen gewissen Erfolg nicht bestreiten kann. Wenn sich auch bei uns Leute, wie der irische Land—

mann und der englische Dissenter in der Pflege und leichten Kost zwar nicht geistlicher, aber geistiger Hirten fo wohl besin⸗ den, daß sie das Bedürfniß verlieren, selbst und aus erster Hand eine derbere Nahrung zu suchen, so ist das nicht zu ändern. Den Hirten aller Farben aber ist zu sagen, daß sie sich in dem Zwecke verrechnen und in dem Mittel vergreifen. Was sie in das Wort Preßfreiheit scheinen hineintragen zu wollen, ein Zustand, in dem die Presse sagen kann, was sie will, und Riemandem verantwortlich ist als sich selbst, hat bisher nirgends existirt, kann nie existiren, weil die Natur der Menschen und der Dinge dawider ist. In den Vereinigten Staaten schafft diese Natur, wenn Federn und Dinte nicht verfangen wollen, sich Recht mit Federn und Theer, und in manchem amerikanischen Redactionslokale hängt eine Ge⸗ dächtnißtafel der Mitarbeiter, die auf ihrem Schemel, auf der Straße, im Zweikampf erschossen sind. Ebenso sehr vergreift man sich in dem Mittel, einen solchen Zustand herbeizuführen. Die Regierungen werden, so wenig sie das Argument als zwingend anerkennen, daß, weil etwas in England so oder so sei, es auch in Deutschland so sein müsse, so wenig sich in Betreff dessen, was in England ist, auf das verlassen und beschränken, was die deutschen Redacteure darüber mitzutheilen für gut finden. Und schon diese Blätter werden wenigstens die Wirkung haben, daß der treue Leser und der geehrte Redner, der die alten Vorstel⸗ lungen von der englischen Preßfreiheit zum Vorschein bringt, in größeren Kreisen, als bisher, einem Lächeln über seine Un⸗ schuld begegnen wird.

Statistische Nachrichten.

Der Gesammt⸗Eing ang von roher Baumwolle in den Zollverein betrug im Jahre 1866 1 811,005 Ctr., von welchen 1ñ576,091 Ctr. in freien Verkehr gesetzt und wohl hauptsächlich zum Konsum der vereinsländischen Baumwollspinnereien verwendet wor⸗ den sind. Von dem zuletzt gedachten Quantum sind 503,823 Etr. oder 31,9 pCt. aus den Niederlanden, 421,192 Ctr. oder 26,7 pCt. aus Hamburg, 262,313 Ctr. oder 16,6 pCt. aus Bremen, 121,126 Ctr. oder 7.7 pCt. aus der Schweiz, 100,395 Ctr. oder 64 pCt. aus der Ostsee, 79,402 Ctr. oder 5 pCt. aus Frankreich, 28,403 Ctr. oder 1,K,s pCt. aus Oesterreich, 23,647 Ctr. oder 1,5 pCt. aus Belgien eingegangen. Wenngleich die Baumwolleneinfuhr sich nach Beendigung des Krieges in Amerika wieder gehoben hat, so hat sie doch die frühere Höhe, sie betrug im Jahre 1861 bereits 2,002,681 Ctr., noch nicht wieder er⸗ reicht, woran die Unsicherheit der politischen Zustände in Europa zum Theil mit Schuld sein mag. Der Ausgang aus dem freien Ver⸗ kehr belief sich auf 382.812 Ctr., von welchen 202,895 Ctr. oder 53 pCt. nach Oesterreich, 111,870 Ctr. oder 29,3 pCt. nach Rußland und Polen, 41,608 Ctr. oder 10,9 pCt. nach der Schweiz, 10,047 Ctr. oder 2,8 pCt. nach Frankreich exportirten. Zieht man das ausgeführte Quantum von denjenigen 1576091 Ctr., welche der Zollverein aus dem Auslande bezogen hat, ab, so bleiben 1,193,279 Ctr., welche den Konsum des Zollvereins für 1866 ausmachen, so daß also auf den Kopf der Bevoͤlkerung 3.33 Pfund treffen.

. Nach der in Hannover bisher herausgegebenen statistischen Zeitschrift befanden sich im Jahre 1866 im ganzen Lande Hannover 3084 Geisteskranke. Auf 590 Einwohner kam ein Geistes kranker. Von 100 Geisteskranken gehörten 51,s9 dem männlichen, 48, 1 dem weiblichen Geschlecht an; 78,ss waren ledigen Standes, 14,B72 verhei⸗ rathet und 6,42 im Wittwenstande. Unter je 100 Irren waren 3901 von der Geburt an geisteskrank; 22,92 litten an seeundairem Blöd⸗ sinn, 17,5 an Wahnsinn, 11,18 an Melancholie, 5561 an Tobsucht. Was das Lebensalter betrifft, so standen 41,09 pCt. im Alter zwischen 20—– 40 Jahren, 32.74 pCt. zwischen 40 - 60 Jahren, unter 20 Jahren 14334 und über 60 Jahren 10931 pCt. Die Geistesstörung dauerte bei 47,60 pCt. mehr als 2 Jahre, bei 22 pCt. zwischen 6 und 12 Monaten, bei 39,01 pCt. seit der Geburt.

Hie Zahl der Bremer Ligarrenfabrikanten beläuft sich auf un⸗ gefähr 240. Sie beschäftigen 20060 Arbeiter und liefern jährlich etwa 100 Mill. Stück Cigarren im Werthe von 15 Mill. Thlrn. Außerdem unterhalten 40 Bremer Firmen gegen 65 Fabriken mit 7000 Ar⸗ beitern, außerhalb des Freihafengebietes, auf zollvereinsländischem Boden. Dieselben produziren 450 Millionen Stück, 5 Millionen Thaler an Werth. Aus Bremen selbst wurden im Jahre 1866 im Ganzen etwa 69 Mill. Stück ausgeführt, davon gingen nach dem Zollverein 23 Mill. St. für 401,000 Thlr., nach dem übrigen Deutsch⸗ land 25 Mill. St. für 271,000 Thlra, nach der Schweiz 10 Mill. St. für 131,000 Thlr., nach England 3 Mill St., nach Rußland 1,2 Mill. St. für 50,000 Thlr. nach Ländern außerhalb Europa 4,s Mill. St. für 65,000 Thlr. Die Ausfuhr nach Nordamerika ward durch die Zollerhöhungen von 15 Mill. im Jahre 1860 unter 1 Mill. St. im Jahre 1866 herabgedrückt, während der Export nach Frankreich durch die dortige Tabaksregie kaum nennenswerih blieb.

In Allem werden jährlich 3 Millionen Tonnen Zucker pro⸗ duzirt. Davon kommen auf Europa allein 650 000 Tonnen. Cuba liefert 530000; die britischen, holländischen und dänischen Besitzungen in Westindien 250 909; Java 130900, Mauritius 100000, Brasilien 130,006, Manila 60 000, die französischen Kolonieen 150,000. Porto Rico 6060, 000, Indien 24,000, Amerika (Ahorn⸗Zucker) 30, 060, Louisiana 30 000, Natal 60009, Queensland 509, Sandwichs⸗-Inseln 1000, Aegypten 10,000, Peru 1000, Siam 2500, Mexiko 32000, Penang 3000, China 14.200.

Das Abonnement betrũgi; 1 Thir. 5 * sür das diertelsahr.

Alle Ppost⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellung an, für Gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: JZäger⸗Straste Nr. 10. ECwischen d. Friedrichs u. Aanonierstr.)

——

Berlin, Sonnabend, den 1. Februar, Abends

1868.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachgenannten Personen Orden und Ehrenzeichen zu ver—⸗ leihen, und zwar:

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:

dem früheren Oberst- Lieutenant und Commandeur des Westpreußischen Kürassier⸗Regiments Nr. H, jetzigen Obersten a. D. von Bredow,

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant a. D. von Hinzmann⸗Hall⸗ mann zu Berlin und dem Major a. D. von Wernsdorff auf Truntlaken bei Nordenburg; ; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Rittmeister Kruge im Kurmärkischen Dragoner-Re⸗ giment Nr. 14 * den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Premier Lieutengnt g. D. und Nitterguts ⸗Besitzer Lentz auf Lenzruhe bei Nesdärfchen, sowie das Allgemeine Ehrenzeichen: den Wachtmeistern Grudetzky und Riedel im West⸗

preußischen Kürassier⸗Regiment Nr. 5.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kreisrichter Koch in Heiligenstadt und die Kreisrichter Ellering und Michaelis in Worbis zu Kreisgerichts⸗Räthen zu ernennen; so wie

Dem hiesigen Leinenwaarenhändler, Kaufmann Max Albrecht Wolffenstein, das Prädikat eines Königlichen Hof⸗ Lieferanten zu verleihen.

Berlin, 1. Februar. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg-Schwerin ist gestern Nachmittag hier einge⸗ troffen und im Königlichen Schlosse Bellevue abgestiegen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche . Arbeiten.

Bekanntmachung.

Die fünfte öffentliche Vorlesung über Brennmate⸗ rialien wird am Dienstag, den 4. Februar. 7 Uhr Abends, im Saale der Bergakademie sla producte umfassen.

Berlin, den 30. Januar 1868. . .

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: v. Krug.

Ministerium der seistichen/ Unterricht und Me diziual⸗ Angelegenheiten.

Akademie der Wissenschaften.

Am 30. Januar hielt die Königliche Akademie der Wissen⸗ schaften eine Bffentliche Sitzung zur Feier des Geburtstages Friedrich des Großen. Se. Majestät der nt und Ihre Majestät die Königin geruhten der Sitzung beizuwohnen. Der an diesem Tage vorsitzende Secretar, gen du Bois⸗ Sitzung mit einer Rede, in der er zuerst ausführte, wie die Erfolge Preußens wäh⸗ lend der i. Jahre, insofern der Grund dazu durch Friedrich gelegt wurde, dessen weltgeschichtliche Bedeu⸗ tung in aller . besiegelt haben. Er die Beziehungen Friedrichs zu den großen

Reymond, eröffnete die

rten und Schrift⸗

Chemie in der gegenwärtigen Auffassung

ttfinden und die Verkohlungs⸗

dann über auf

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stellern seiner Zeit, insbesondere zu Voltaire, und versuchte, eine noch wenig beachtete Seite des letzteren zur Geltung zu bringen, nämlich seine Verdienste als Naturforscher. Er schloß mit einer Hinweisung auf die moralische Stärkung, welche für Friedrich, wie aus seiner Korrespondenz hervorgeht, aus dem Verkehr mit Voltaire erwuchs, der also mittelbar an der jetzi—⸗ gen Größe Preußens auch einen Antheil habe. Darauf theilte der Vorsitzende, der Vorschrift der Statuten gemäß, die seit der letzten gleichnamigen Sitzung in der Akademie vorgekommenen Personalveränderungen und im Namen des Kuratoriums der Humboldt- Stiftung für Naturforschung und Reisen, dessen Vorsitzender er ist, gleichfalls statutenmäßig den Bericht über die Wirksamkeit der Stiftung während des verflossenen Jahres mit. Zum Schluß las Herr Hofmann über Forschungs⸗ Methoden auf dem Gebiete der organischen Chemie. Nachdem der Vortragende zunächst Wesen und Umfang 3 ö. 3 dieses Begriffe chärakterisirt hatte, ging derselbe zur Betrachtung iso⸗ merer, d. h, solcher Körper über, welche, obwohl aus denselben Elementen bestehend und diese Elemente in den⸗ selben Verhältnissen enthaltend, dennoch verschiedene Eigen⸗ schaften besitzen, und zeigte, wie diese Verschiedenheit der Eigen⸗ schaften durch die ungleiche Anordnung des Stoffes bedingt werde. Schließlich suchte der Vortragende die von den Chemi⸗ kern angenommene Erklärung der Isomerie durch Versuche mit einigen in jüngster Zeit von ihm aufgefundenen Körpern zur Anschauung zu bringen.

Gaupt⸗BVerwaltung der Staatsschulden.

Beschreibung der in Folge des Gesetzes vom 23. Dezember 1867 (Gesetz Sammlung Seite 1929) auszugebenden neuen Darlehns⸗ Kassenscheine über 5 Thaler.

Die neuen Darlehnskassenscheine sind auf Hanfpapier ge⸗ druckt, 45 Zoll breit und 3 Zoll hoch. .

Die Schauseite enthält auf einem feingemusterten hell— grünen Unterdrucke in grauer Farbe rechts die Werthzahl 5, in schwarzer Farbe .

links: das große Preußische Wappen und darunter in einem gemusterten Achteck de Zahl 5, rechts: Darlehns⸗Kassenschein Fünf Thaler vollgültig in allen Zahlungen Gesetz vom 23. Dezember 1867. Berlin, den 2. Januar 1868. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.

Die Strafandrohung gegen die Nachbildung in dreifacher Wiederholung. . *

Die Ruͤckseite hat einen in anderem Muster ausgeführ⸗ ten Unterdruck in matter, grüner Farbe und in diesem in der Mitte zwei gegen einander gewendete Merkursköpfe.

In schwarzer Farbe steht. . rechts und links parallel mit den Rändern 5 Thaler 5, oben 36 Nummer, . den beiden , ungefähr auf eicher Linie mit deren unterm Rande, Lit. (. bis D) und

l a,. neben dem Worte vausgefertigt« die Unterschrift des Ausfertigungsbeamten. w Berlin, den 1. Februar 1868. Haupt⸗Verwaltung der e von Wedell. Söwe. Meinecke.

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taatsschulden.