482 VBeschlusses vom 8. April 18357 wegen Aufnghme einer Läittr. ... M . über . Thaler à6 fünf Progent Zinsen, gie g ase, ri Thalern nenn, sich * ständische Kom. die te Serie Zins upons für die 5 Jahre 18.. bis 18. 3 der
sifsion für den Chausseebau des Allensteiner Kreises, Namens des ilfe, 8 diese, für jeden Inhaber gültige / Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern reußisch Courant, welche är den Kreis baar gezahlt worden und mit
ünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
FDie Rückzahlung der ganzen Schuld von S3 000 Thalern ge⸗
. vom Jahre 1868 ab allmäli innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aus einem zu diesem ehufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Ein Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des genehmigten e m geln, .
Die Folge dnnn, er Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung , vom Jahre 1868 ab in dem Monate ..... jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgun fonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche no umlaufende chuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die ekündigten Schuldverschrei⸗ bungen werden, unter Vezeichnung ihrer Buchstaben Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er⸗ olgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt echs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg i. Pr., so wie in zwei zu Königsberg erscheinenden Zeitüngen. .
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am . ten. und am . von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzin .
Die Auszahlung der Zinsen und des ih erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons beziehungsweise dieser Schuld verschreibung bei der Kreis ⸗ Kommunal -Kasse in Allenstein, und war .. in der nach dem Eintritt des Fälligkeilstermins folgen
en Zeit.
it der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld , , . ind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. .
Die gekündigten Kapitalbeträge , welche innerhalb dreißig Jahren 1a dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie. die inner halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Ämortisatien verlorener oder vexnichteter Schussdverschrelbungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Srdnung Theil J. Titel 5 §. 120 sed. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Allenstein. :
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer⸗ den. Doch soll Demjenigen, welcher den 2361 von Zinscou— pons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfri bei der Kreis verwaltung anmeldet, und den , . Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibling oder soͤnst in glaubhafter Weife darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. KJ
Mit dieser S i n un sind n halbfahrigt Zinscoupons bis An Schlusse des Jahres ... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. .
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons- Serie erfolgt bei der Kreis Kommuͤnal⸗Kasse zu Allenstein gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons. Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an ö. gnlfhc e , n n, sofern deren Vorzeigung recht ⸗ zeitig geschehen ist.
ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Ürkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Allenstein, den: . 18.. Die nn fr, nnen für den Chausseebau im Allensteiner Kreise.
Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg Zinscoupon .... Serie zu der Kreisobligation des . Allenstei ner Kreises Littr. ..... , . über ..... Thaler zu fünf Prozent Zinsen über ..... haler ..... Silbergroschen. ;
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in Zeit vom i ö JI resp. vom
groschen bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Allenstein. Allenstein, den . ten ...... 18..
Provinz Ostpreußen. ö Regierungsbezirk Königsberg.
a l o n zur Kreis -Obligation des Allensteiner Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu ,
Allenstein, den . ten ..... ö Die än , n, men für den Chausseebau im Allensteiner Kreise.
Vtinisterium der geistlichen, unterricht. und Me diziuai⸗Angelegenheiten. Akademie der Künste. rogramm.
Große Kunstausstellung
von Werken lebender Künstler des In und Auslandes im Königlichen J zu Berlin
I) Die Kunstausstellung wird am Sonntag den 30. August d. J. eröffnet und am J1. November geschlossen; während diesr Zeit wird dieselbe dem Besuch des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr und Sonntags von 11 bis 5 Ühr geöffnet sein. 3 Nur die von Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung eingesandten Werke werden zur Ausstellung zugelassen. 3) Die . die Ausstellung be⸗ stimmten Kunstwerke sind bis zum Freitag, den 7. August, Abends 6 Uhr, bei dem Inspektor der Akademie abzu⸗ liefern, und werden die Herren Einsender noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß der angegebene Einliefe⸗ rungstermin unabänderlich eingehalten werden wird, mithin kein später eingehendes Kunstwerk Aufnahme finden kann. Dagegen bedarf es einer vorhergehenden Anmeldung nicht. 4 Die eingehenden Kunstwerke sind mit zwei gleichlautenden Anzeigen zu begleiten, wovon die eine als Empfangsbescheini⸗
ligung des Katalogs dient. 59) Diese Anzeigen müssen außer dem Namen und Vornamen des Künstlers, zugleich dessen Wohnort enthalten, die dargestellten Gegenstände bezeichnen und bemerken, ob das Kunstwerk verkäuflich ist. 6 Meh— rere Kunstwerke können nur dann unter einer Nummier zu— sammengefaßt werden, wenn sie in einem gemeinschaftlichen Rah⸗ men befindlich sind. 7) Zur Bequemlichkeit des Publikunis und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, bezeichnet, und bei Gegen— ständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospeften, Landschaften, Bildnissen, der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden. s Anonyme Arbeiten, Kopien (mit alleiniger Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich) und Studien, ferner musikalische Instrumente, so wie mechani⸗ sche und Industrie-⸗Arbeiten aller Art sind von der Ausstellung ausgeschlossen. 9 Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen Gegenstand zurückerhalten. 10 Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats
und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wäh—⸗
lende Kommission entscheidet über die Zulässigteit der Kunstwerke. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat. 11 Eine besondere auf gleiche Weise ge— wählte Kommission besorgt die Aufstellung der Kunstwerke. 13 Transportkosten überninimt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von bedeutendem Gewicht und aus der Ferne dürfen auch von diesen nur ngch vor. gängiger Anfrage und mit Genehmigung der Akademie auf Rechnung der letzteren eingesandt werden. Alle an— deren Einsender haben die Kosten des Her⸗ und Rücktrans— ports selbst zu tragen. 13) Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke, so wie die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen nebst allen dahin gehörigen Be⸗ sorgungen und Correspondenzen, kann nicht von der Akademie übernommen werden, desgleichen muß die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen u. s. w. von den Einsendern besorgt werden. 14 Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her und Rücktransports kann die Akademie nicht in An⸗ spruch genommen werden, dagegen sorgt dieselbe für Versiche— rung gegen Feuersgefahr während der Ausstellung. Berlin, am 29. Januar 1868. Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Finanz⸗Ministerium. hausenschen Ministeriums i
ug der präkludirten, auf Grund des Gesetzes vom 25. Okto-
gung gestempelt zurückgegeben wird, die andere für die Anfer⸗
Nach einer a des Fürstlich schwarzburg⸗sonderk i) durch Bekanntmachung desselben vom 5. v. M. 7 Ein⸗ er 1859 für die Staatsschulden⸗Verwaltung emittirten Fürstlich
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schwarzburg . sondershausenschen Einthalerkassenscheine noch eine einen Gratulationsbesuch ab und wohnte der Vorlesung in der
eitere Frist bis zum 31. Mai des Mahr 1868 gesetzt, derge · Singakademie und Abends dem Schlusse des Bazars im Kö⸗ . daß nach Ablauf der verlängerten ei eine weitere Ein⸗ niglichen Schlosse bei. ösung der fraglichen Kassenscheine nicht mehr stattfinden kann, Gestern fuhr Se. Königliche Hoheit zum Gottesdienst nach vielmehr für die Inhgber dieser Kassenscheine die in den Bekannt! dem Dom und wohnte dem Concert zum Besten der Noth⸗ machungen des Fürstlichen Ministeriums vom 12. Oktober 1866 leidenden Ostpreußens in der Börse bei. 1. und 2. August 1867 erwähnten Nachtheile unwiderruflich ein⸗ Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzef sin statteten treten; 1 Ihre Königliche Hohert die Großherzogin⸗Mutter von Mecklen 3 durch Bekanntmachung desselben Ministeriums vom ten vurg⸗Schwerin, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl und v. . . , . , , . Abends Ihre Mäsestät die Königin Besuche ab. . g. noch fernerhin gestatteten Ein Gun der au ann — Im Verlaufe der 40 Sitzung des Abgeordneten es Gesetzes vom 260 Desemmber 1855 für den Kammer Schal. hau ses dom J. Februar 6 ö. er Cher ago; kussion den ⸗Tilgungsfonds emittirten Fürstlich schwarzburg⸗ sonders ; bas Wort die Abgeordneten He. Löwe, AÄrudts, Br. KWHal⸗ 1 ,,, 79 . si rr, en. deck. Runmehr wurde die Diskussion geschlossen und nach . worden, dergestalt, daß alle uhaber solchec Fassmcterne einigen Persönlichen Bemerkungen zur Abstimmung geschritten. ieselben vor dem Ablaufe des Endtermins bei der Fürstlichen Das Amendement des Abg von Sybel wurde abgelehnt Staatshaupttasse zu Sondershgusen Behuss. der Ersatzleistung Der Antrag der Kommission? wurde in namentlicher Abftlni⸗ , men, haben, nach dem Ablaufe dicses Termins aher eine mung mit 254 gegen 1I3 Stimmen angenommen. Der Schluß Ersatzleistung für dieselben in keinem Falle mehr stattfindet, der Sitzung erfolgte um 4. Uhr z ö 6 ö. ö ' Die heuttge (1) Plenar. Sitzung des Ab ,, ekannt chte nn * th e 9 u . z du te. 3 vom Präsidenten von Forckenbeck um erlin, den 18. Janugr 18. , es Am Ministertische befanden sich der Finanz Minister Frhr. Der Ee nnn m . Der Minister für Handel, Gewerbe v. d. Heydt, ber Handels-Minister . enn, fr 9.
eydt. und zffentliche Arbeiten. Minister der landwirthschaftlichen An ᷣ ( ngelegenheiten von Sel⸗ . cho w, der Justiz-Minister Br. Leoön hardt und mehrere An sämmtliche Königliche Regierungen 8. Regierungs ˖ gSonmmiissare. n sämmtliche Königliche Regierungen. Der Bericht der Kommission für das Justizwesen über den
ö ; ö Geseß-⸗Entwurf, betreffend die Anstellung im höheren Justiz . Die Ziehung der 2. Klasse 137. Königl. Klassen Lotterie dienst, bildete ben erften Gegenstand der . an
wird am II. Februar d. J., Morgens 8 Uhr, im ů (a e. ö Ziehung . Saale des Telß rie. Gebäudes ihrch Anfang nehrhen. die . , . Müller (Solingen) begründete
8 Pie Erneuerungsloofe, so wie die Freiloose zu dieser Klasse Der Justiz. Minister Bi. Leonhardt erklärte sich im All. nd nach den 8 . . . . , unter . gemeinen mit . von der Kommission vorgeschlagenen Abän de⸗
egung der bezüglichen , ,, c bes ö. vg un en rungen einverstanden, aber a den Zusatz zum §. 1 des Ge⸗ d. M., Abends 9 . . ust des Anrechts einzulösen. setz Entwurfs, wongch die Vorschriften des Gesetzez auf Fälle Berlin, den 4. Februar . der Versetzung im Wege der Disziplinarstrafe keine Anwendung
Königliche General-Lotterie-⸗Direction. sinden sollen. 3 Un der General⸗Debatte betheiligten sich die Abg, Bering Preusische Bank. Struckmann, Reichensperger, Dr Bähr, Windthorst (Meppen) Wochen ⸗Uebersicht und Lampagnani. . der Preußischen Bank vom 31. Januar 1868. Die General⸗Debatte wurde hierauf geschlossen, und nach⸗ Activa. dem Der Referent Abg. Müller Solingen) nochnials die Anträge h Geprägtes Geld und Barren * Thlr. 85 061,000 der Kommifsion gegen die Angriffe einiger Vorredner vertheidigt I Kassen⸗ Anweisungen, Privatbanknoten pgyhhatte, begann die St nen, In derselben ergriffen wund Dagrlehnskassenscheine. .. ...... ö 2 041,000 die Abgeordneten Dr. Waldeck, Peltzer, Lasker und v, Guerard 3) Wechsel. Bestande. ... ...... . ...... ...... „65 7606660 das Wort. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte sich 4 Lombard ⸗ Bestände . 16 955 0600 wiederholt gegen den von der Kommission beschlossenen oben 5 Staatspapiere, verschiedene Forderungen Lerwähnten Zusatz. und Activa. ..... ... 4444 19458000 Bei der Abstimmung wurde §. 1 mit diesem Zusatze an Pa ssiva. genommen. 3 6) Banknoten im Umlauf . .. ...... Thlr. I365, 138 000 Beim Schlusse unseres Blattes wurde die Diskussion über . Dir rg te n, 9 aj ene. uit 3. 20605000 8. 2 eröffnet. uthaben der Staats ⸗Kassen, ustitute Sachsen. Dresden, J. Februar. Die Zweite Kam— di. . mit Ein schluß dees 6 689 oo mer hat . den Bericht ihrer ersten 6. über den 8 . fc, ö 7 . ö ( Gesetzentwurf, die Emerillrung der staͤndigen Lehrer an evan— ei, l een e It. Bank · Direttorium, gelischen Voltzschulen betreffend, berathen und den Gesetzentwurf von Vechend. Kühnemann. Boese. Rotth. , Abänderungen und Zusaͤtzen gegen 1 Stimme an— Gallenkamp. Herrmann. , , erf, 2. , gie erf, fame ' erledigte heute den Gesetzentwurf, betressen e Anlage der ch ö Ortsstraßen und die Feststellung der Baufluchten. Nichtamtliches z d die Feststellung der Baufluch Preußen. Berlin, 3. Februar. Se. Majestät der ürttemberg. Stuttgart, 1. Februar. 3 der König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags die Vor⸗ Estrißh Abend-⸗Sitzung der Zweiten Kammer war der Ju st iz⸗
trage bes Haus- Ministers sowie des Civil Kabinets und im tat Gegenstand der Tagesordnung, so wie er sich jetzt durch
Veisein deß Gouverneurs und Kommandanten mililairische die neue Gerichtsorganisation gestaltet, wobei zum usgangs⸗
Meldungen entgegen. Später ertheilten Allerhöchstdieselben dem punkt genommen wurde, daß dieselbe mit dem 1. Januar 1869
Landgrafen Alexis zu Heffen⸗Philippsthal. Varchfeld eine Audienz wirklich ins Leben tritt, so daß glso von der dreijährigen Etats⸗
und empfingen vom Major von Brandt des Großen General⸗ periode vom 1. Juli 1867 bis 30. Juni 1870 die Hälfte nach abes die rden des verstorbenen Generals der Infanterie und dem alten, die andere Hälfte auf das neue Verfahren be⸗ räses ber General- Ordens -⸗Kommission Pr. von Brandt. rechnet ist. .
Ihre Majestät die Königin war vorgestern in der Bayern. München, 29, Januar. Gestern hat der hten Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins uͤnd später in erste Zusammentritt der bayerischen Kommissäre, des Staats⸗ der Schluß⸗ Ber sentling des Eomités für den Bazar raths v. Weber und Ministerial⸗Raths v. , . mit dem im Königlichen Schlosse anwesend. — Gestern wohnte Ihre Vertreter der Herzoglich Melningenschen Regierung, Staatsrgth
Majestät? dem Gottesdienste in der Garnisonkirche bei, Giseke, im . des Aeußern stattgefunden. Die Ver—
kbesichtute eine der neubegründeten Volksküchen und erschien in handlungen betreffen die in Aussicht gensmmene Bahnlinie d, n,. für die ah drm ben in Ostpreußen, welches in von Kissingen nach Meiningen. Der Bau der Eisenbahn ber neuen Börse veranstaltet war. - Das amilien⸗ Diner von Schweinfurt nach Kissingen darf nach dem Gesetz vom and bei Ihrer Majestüt der verwittweten Königin in Thar. 35. April i567 erst dann in Angriff genemmien werden, wenn . statt. deren Anschluß in der Richtung nach Meiningen gesichert ist. — St. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am — BI. Januar. Die feierliche Trauung des Prinzen Sonnabend militairische . entgegen, staltet: Ihrer Ludwig von Bayern mit der Erzherzogin Marig There sia Königlichen Hohelt der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg wird am 25. Februar in Wien stättfinden und das hohe Paar
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