1868 / 29 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Eisenbaha- Stamm- Aetien.

Div. pro

Lk.

Terncn zsrr. ..

Altona - Kieler. Bergisch- Märk. ..

Berlin- Anhalter. Berlin- Gärlitzer . do. Stamm-Pr. Berlin Hamburg. kerl. Potsd.· Mg. Berlin- Stettiner .. Brsl. Schw. rb. Brieg Neisser ... Cöln- Mindener .. Märk. Posener .. do. Stamm-Pr. Magdb.· Halberst. do. Lit B. (St. Pr.) ae . Leipt.. o. neue. . do. Lit. B.. Münster- Hamm. . Niederschl. Märk. Niederschl. Lwgb. Nordb Fr. -Wilb. Obersehl. L. A.uC. do. Lit. B ppeln-Tarnow. . Recht. Od. - Uf. -B. do. Stamm-Pr. Rheinische Rhein. (St.) Prior. khein- Nahe Stargard- Posen. Thüringer ...... do. neue. . do. Iit. B. A0 proꝛ. ir er, . do. Lit. B. vollgeꝝ. Wlhb. (Cos. Ob.) do. (Stamm-) Pr.

do. do.

g , , o S Gee e, e = !

=

K 1

o =

g !!

Wo vorstehend kein Iinsfuss angegeben, werden

RSR bz 1237 ba II353 br 2lIO0z 7S5 br 977 B II61 6

2 S535 795804 bra 5h bꝛu. G 90 bꝛ

usancemässig 4 pCt. berechnet.

f.

Bank- u. Kredit- Effekten.

186611

Dividende

Magdeburg - Wittenberge Nagdeburg- Wittenberge Niederschl. Märk. J. Serie dito II. Serie à 623 Thlr. Nd. Mãark. Oblig. I. u. II. Ser. dito IIl. Ser. dito IV. Ser. Riederschlesisehe Lweigb. Obersehlesische Lit. A. .. dito Lit. dito i qkto

dito

dito

dito v. Staate gar. dito 3. Em. v. 1858 u. 60 dito dito v. 1862 u. 64 dito dito von 1865 Rheinische v. Staate gar. khein- Nahe v. Staate gar. dito dito II. Em. R. Cref. - Kr.-Gladb. I. Ser. dito II. Ser. dito III. Ser. Schleswig- Holsteinische. . Stargard- Posen dito

dito Thüringer J. Serie. ...... dito II. Serie

dito III. Strie

dito IV. Serie Wilhelms b. (Cosel-Oderb.) dito dito III. Em. dito dito IV. Eni.

D , i

3 8

t · r

C

ö

*

D

e- m- ---

r - 0 .

Me

eM

14 ul0

1/1 u. J.

1/auiolgS ba 111 u. 7. 93 ba

dito dito dito dito dito

93 bz

dito dito

dito dito dito dito dito dito

Berl. Hand. - Ges. Braunschw. Bk. Brem. Bk. - Anth. Coburger Kredit Darnisti dt. Bank Darmst. Jett. Bk. Dess. KreditBank Dess. Land. Bank Disk. Kdt. Anth. Genk. Kred. Bank Geraer Bank. .. Gothaer Pr. Bank Hambrg. Ver. Bk. IIlannov. Bank. . Leipz. Kred. Bk. Luxemb. Bank. Meining. Kr. Bk. Mold. Land. - Bk. Norddeutsche Bk Oesterr. Kred. Bk Hp. f. (¶IIansem.) 653 Ctf. Hübner G. Bk. (Schuster) Rostocker Bank. Sächsische Bank Schles. Bk. Vr. A. Thüringer Bauk Weimar. Bank.

8

28 yx 8 =

1 * r

ö

2 c =

788882 . 11IIIIIIIiII2IIIIIEIIIIIIIIISX!

.

1

C d M.

&

86]

W 3 7.

e L r r - X G e e e

S0tfa793 br 101 6 1013 ba 111 uf0fI1I6 B glio c i105 bz B

11. 112 B 111 u. 1.643 6

do. S5 ba

ö

r ac uũstrĩisé - TeTien.

Berl. Eisenb. Bed.- Fabrik- Achen .. 5 Berl. Holzw. - Fabrik , .. 4 Berlin. Omnibus - Gesellsehaft 5 Neue Berl. Gas- Ges. (Nolte u. Co.) Minerva, Bergwerks-Aetien Hoerder Hüttenvereins-Actien Dessauer Kontinental--Gas-Aet Magdeb. Feuer- Versicher. - Aetien

131 br 5 835 9 1165 5

l564 hbz ö 8369 6 5

Fiecnp M- Frior t- T- und Obligationen.

*

8d

Lins- termin.

Aachen-Düsseld. J. Em. . dito II. Em. . dito III. Em. . Aachen-Mastrichter dito Il. Em. . hBergiseh-Mãärk. JI. Serie. dito Il. Serie. do. III. Ser. v. Staat 37 gar. dito dito Lit. B.. . dito IV. Serie. dito V. Serie. dito VI. Serie. dito Düsseld.-Elbf. Priorit. dito dito II. Serie. dito Dortmund-Soest. dito dito II. Serie. Berlin Anhalter dito Berlin- Anhalter Lit. B. .. Berlin- Görlitzer Berlin- Hamburger ..... . dito B. Potsd.·Magd.lLit.A.u.B. dito Lit. C. Berlin- Stettiner IJ. Serie. dito II. Serie dito III. Serie. dito IV. Ser. v. Staat gar. dito VI. Serie dito Breslau-Schweidn.-Freib. Cõln- Crefelder Cöln- Mindener dito dito dito dito dito dito V. Em. Magde burg- Halberstädter. dito von 1865

II. Em.

w 8

.

C e e- rar re =

r sm

d=

oc M

23

1111.7. 8375 B dito 83 B dito dito 71 dito 75

dito 197

dito 954

dito 762 767 G

33 B

B

B

60 bz 0

dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito 14 ul0 S837 ba dito 833 B

11 u.7. 9453 bz u. B

14ul O83 B 11Hu. 7. 914 B dito 91 6 dito 98 ba dito 1013 ba dito S4 ba 14ul0 837 B dito 94 B dito 837 B

116 u. 7. 83 ba 1½Sc4culi)(—

11.7. 196 b

Renaissance, Ges. f. Holazschnitzkunstss 60 B

Auslândische 2 . Linstermin.

Nichtamtliche Notir ngen. 45

Fonds.

Gesterr. Metalsiques. National- Anl.

verschied.

1895 ba verschied.

56 ba G

Actien.

Kisenb. Stamm- Dividende .; 1866 186783

do. 250 FI. Pr. O.

ö. 65 bz Lins- do. n. 100. Loose

735 6 71 bz

114 pro Stüek

Amstrd. Rotterd. Berl. Pferdebahn Gal. (Carl-Ldw.) Löbau-Littauer.

Märk. BFosener. . do. Stamm- Pr. Mainz Lud wgsh. Mecklenburger. Nxrdh. Erf. St. Pr. do. do.

Oest. fr. Staatsb. Oest. 8. Stb. (Lb.) Ostpr. Sb. S. Pr. Russisch. Eisenb. Warsch. - Bromb. Warseh. Teresp. Warsch.· Wiener Westb. (Böhm.).

.

0 6

Hud geh. Bex. 1s

8

ö

III Ie

*

115 u. 141 bro Stüek 115 u. 11 111 u. 7 44 ba 14 u. 10 1616 B do. 753 h 1s3 u.ä 9 855 ba G 115 u. 11 513 6 15 u. 11 1853 bz 114 u. 10 188 ba 164 u. 10 845 6 11 u. 1/7 1023 ba 113 u. 9 1013 ba 14 u. 10 1885 6 do. 84 ba 114 u. 10 11 u. 7 22 /bu.22 / 12 116 u. 12

termin. do. 5 pCt. Loose J. 1h0z B do. 4 (1864 11. 49 etw. ba do. Silb. Anl. 863) 6353 be G sltalienische Anleihe.“ 147 br Stieglitz 5. Anl.. ö do. 6. Anl.. Englische Anl. .. do. Neue Anl. do. do. do. En . do. Holl. (1864) Präm. Anl. (1864 do. do. (1866) do. 9. Anl. uf . do. do. (Holl.) 77d. ba Russ. poln. Sch. O. 57 B ert. Lit. A. 300.

453 bz 626 6

2

. 11h xa za xb: 11. 95a ba 7.72 B

914 577 ba 50 bz

58 B S Ido. Iiquidationsbr. 625 bz Part. Obl. 500 Fl.

Friorit àts-Obliga- tionen.

k 8 , ,. R.

111 u. 7 115 u. 11 114

957 EG 76 b⸗ 96 b⸗

Amerikaner

termin. Dessauer Prim. - Anl..

34G. 63 B

Belg. O0bl. J. de FEst. ... do. Sai b. u. Meuse Fünt᷑kirehen- Bares Jelez-Woroneseh ...... .. Koꝛlow-Woronesch Kursk-Kien, v. St. gar. .. Lemberg-Czernowitzer ... Oesterr.· Franxsisehe

do. do.

Qesterr. südl. St.- B. (Lomb. ) do. do. 6960 Bonds... do. do. neue pro 1875 do. do. neue pro 1876 Estpr. Südb.-Pr

Mos kau-Rjäsan

Galiz. (Carl Ludw.) ...... do. do. neue. Kjäsan-Kozlow gar. ...... kiga-Dünaburg gar. ...... kjasehsk. Morse Warsehau- Teresp. v. St. gar.

Ss S S S d SG. S i S C O ——— f. 1 C G O t, O c G D S E

14. 1071 B

111 u. 775 B

11ulsis767 ba G

lsa u. & 745 ba

1/1u. 111675 6

1ss u. 92605 b do. 2495 b

111 u. 72097 ba

isz u. 8 11 B do. 37 bz do. S877 6

11 u. 7.

12 u. 85 bꝛ do. S0 bz do. 77 ba

114. 10795 bz G

13/ tu. 7

5sdu 10

IMau. 107aν B

N. bad. 35 FI. Pr. Schwed. 10 Thlr.

do. do.

do.

Rumänische Anle

Hamb. Pr. A. 100 B. Al.

Lübecker Präm. -Anl. Badische St. -Anl. ... neue Bayrische Präm. - Anl.

Braunschw. Anleihe. Sächsisehe Anleihe. .

0Obl r. A.

er

ihe

283

1/6 u. 112

ö der =

43 B 295 B 1075 B 474 B 93 bꝛ 98 bꝛ G 993 ba 94 B 1/1 u. 1/7 100 ba do. 1053 11. u. 7. I68zaza; ba

pro Stück pro Stück pro Stück 1514 1/1 u. 1si 1/2 u. 1/8 16

Gold und Papiergeld.

Napoleonsd or

ars Sovereigns Bank · Disconto

, pr. Pfund fein Doll

5 139 ba 470 G 112 6 243 G 4 pCt.

Oesterreiehische Bank-Noten y b⸗ Russische Banknoten Polnische Banknoten

S5 bz

Berlin Druck und Verlag der Köni

Redaction und Rendantur: Schwie ger.

(R. v. Decker

glichen ,n. Ober · Sofbuchdruckeret De

Beilage

489 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 29.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Nachdem in der ( 05 Sitzung des Abgeordnetenh au ses vom 1. Februar in der Berathüng über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Bestreitung der dem König Georg und dem Her⸗ zog Adolf gewährten Ausgleichungssummen, die Abgeordneten Krug von Nidda, Ziegler (Breslauxz—, Miquél, Schulze das Wort ergriffen hatten, erklärte der Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Graf von Bismarck⸗Schönhausen, was folgt; , . ̃

Meine Herren! Ich will mich in einer ernsten und schwie⸗ rigen Sache von allen rhetorischen Hülfsmitteln, die geeignet sein könnten, das Urtheil zu bestechen, möglichst frei halten. Aber ich kann nicht umhin, mich über eine Erinnerung auszu⸗ sprechen, die sich mir heute aufdrängt. Sie setzt mich zurück in Zeiten, wo ebenfalls die auswärtige Politik der Regierung denn dazu rechne ich noch diesen Abschluß in Betreff Hannovers in diesem Hause keiner Seite recht war, wo sie angegriffen wurde von allen Seiten, kritisirt mit vielleicht noch größerer Schärfe wie heute. Wir standen vollständig isolirt; Jederman wußte besser was wir zu thun hätten, als wir selbst; Jeder war bereit uns zu belehren, uns zu tadeln. Es wird das fast jedesmal der Fall sein, wenn man aus der Gesammtpolitik eines großen Landes Einzelheiten und solche, die sich zum Angriffe, die sich zur Erregung der Volksleidenschaften, zur Hindeutung auf die Nothleidenden vorzugsweise eignen herausreißt, ohne die Politik in ihrem vollen Zusam— menhange zu betrachten. Wenn ich die Herren von dieser Seite (links), zum Theil persönlich dieselben, die ich mir im Jahre 1863 und 1864 gegenüber sah reden höre, so sollte man glauben, diese Herren hätten Hannover erobert, sie hätten, was noch schwieriger war, Europa mit dieser Erwerbung ver söhnt, und wir wären es jetzt, die wir uns in dies Geschäft eindrängten, indem wir in einer ziemlich ruchlosen Weise die Gelder des Staats zum Fenster hinauswürfen. ;

Der Herr Abg. Ziegler hat uns an die Praxis der Römer und an ihre Behandlung freinder Nationen erinnert, wie sie etwa dem Jugurtha gegenüber Platz gegriffen hat. Ich weiß nicht, ob er ernsthaft oder in einem Anfall von Laune gesprochen hat, aber ich kann die letztere hier nicht an ihrem Platze finden, ich muß annehmen, daß es ernsthaft seine Meinung gewesen ist, wir hätten den König Georg in den Kerker stoßen und dort ver— kommen lassen müssen, sonst weiß ich wenigstens nicht, warum man solche Beispiele anzieht. Dann glaube ich aber, daß die Zahl der in Straßburg eingetroffenen Hannoveraner mit Rechk eine stärkere sein würde, als sie es gegenwärtig ist.

Der Herr Abg. Ziegler hat ferner gesagt, unser Verfahren wäre in der Geschichte vollständig unerhört. Ich kann nicht annehmen, daß ihm die Geschichte seines deutschen Vaterlandes in dem Maße fremd sei, daß er bei einigem Nachdenken die Un⸗ richtigkeit seiner Behauptung nicht selbst einsehen sollte. Ich erinnere an zwei Beispiele von Depossedirungen, welche gerade den Ror⸗ den Deutschlands betroffen haben. Heinrich der Löwe wurde entsetzt als Herzog von Sachsen, aber man ließ ihn nicht in England verkommen und zusehen, wovon er leben würde, son⸗ dern man ließ ihm seine Allodien, die aus den Heirathen mit Nordheim, Supplingenburg und Billungschen Erbinnen an das Welfenhaus gekommen waren, und xeiche Allodien waren, die das Haus mächtig genug ließen, später in die Verhältnisse Deutschlands mit Nachdruck einzugreifen, und Lüneburg, Göt⸗ tingen, Grubenhagen, die Harz⸗Distrikte, das jetzige Herzogthum Braunschweig umfaßten. Da gebe ich also dem verehrten Herrn Redner ein Beispiel aus der Geschichte Deutschlands, welches ihn vollständig widerlegt, von einer großen Freigebig⸗ keit, gegen einen, nicht im Kriege überwundenen Feind, son⸗ dern gegen einen abtrünnigen Vasallen des deutschen Kaisers. Ich fuhre noch ein anderes Beispiel an, welches hier sehr nahe liegt, die Abfindung des depossedirten Kurfürsten von Sachsen durch Kaiser Karl V.: er bekam das ganze Ländergebiet, in welchem jetzt die 4 Herzoglich sächsischen Häuser eine blühende Existenz füh⸗ ren, und um dieses Gebiet wurde das Kurfürstenthum Sachsen verkürzt. Wenn der erste Herr Redner die Geschichte dieses unseres Vaterlandes genauer studirt, so würde er im Großen und Kleinen finden, daß er Unrecht mit seiner Behauptung hat,. Ich kann zwei andere Parallelen daneben stellen, die zum Theil schon eitirt worden sind, die Depossedirten zur Zeit der französischen Invasion am Anfange dieses Jahrhunders. Da überließ man den Fürsten, wie sie fertig würden und wie sie leben könnten. Man erzeugte eine Lage für sie, in welcher sie mit den Leuten, die sich um sie scharten, bei jedem Unternehmen, um eine Existenz

Montag, den 3. Februar

1868.

wieder zu gewinnen, nur gewinnen konnten, weil sie nichts zu ver⸗ lieren hatten. Aehnlich wird augenblicklich in Italien verfahren, und ich kann dem anderen , nur beistimmen, in⸗ dem ich glaube: wenn die italienische Regierung einen analogen Vertrag, wie der unserige mit Hannover, mit den Depossedirten abschließen könnte, würde sie sich freuen und bereit dazu sein. Wir haben uns nicht dem italienischen, wir haben uns dem deutschen Systeme in dieser Frage von Hause aus zugewendet. Es kam für uns an auf einen Zweck, den ich durch Verlesung einer kurzen Stelle wohl charakterisiren darf, weil sich diese ge⸗ rade für diese Frage berechnete Mittheilung in einem anderen Stück der Drucksachen verloren hat und vielleicht bei der hie⸗ sigen Debatte nicht vollständig gegenwärtig ist. Wenn der Herr n es erlaubt, so darf ich diesen kurzen Absatz wohl verlesen.

»Bei den . über die Vermögens⸗Verhältnisse des Königs Georg und de eros Adolph von Nassau ist die politische Auffassüng maßgebend gewesen, daß Preußen den depossedirten Fürsten nicht mehr Nachtheile zufügen dürfe, als die Sicherstellung der nationalen Gesammtpolitik hedingte. Die Siege des vorigen Jahres, die Opfer, mit denen sie errungen, ur Erlangung derjenigen 5 zu verwerthen, deren run zu seiner Sicherheit, zur Erfuͤllung seines deutschen Berufs, nicht entbehren kann, war eine Pflicht, welche der Re⸗ gierung oblag, und aus welcher sie das Recht zu rückhaltloser Durchführung des Kriegsrechtes gegen die Dynagstie schöpfte, deren Souverainetät sich als eine dauernde Gefahr für den Frieden eines von demselben Volke bewohnten Ländergebietes erwiesen hatte; Eroberungen oder Gewinne außerhalb dieses höheren nationalen Zweckes zu suchen, lag den politischen Zielen Preußens fern Dieser Standpunkt mußte der öffentlichen Meinung in Europa, namentlich aber in den Preußen ein⸗ verleibten Ländern, als maßgebend erkennbar werden. Dies war im vollen Umfange nur dann möglich, wenn die deposse⸗ dirten Souveraine durch ein freiwillig unkerzeichnetes Abkommen an den Tag legten, daß sie die ihnen gewordene Abfindung als ein angemessenes Aequivalent für ihr früheres Einkommen an—⸗ sahen. Eine vertragsmäßige Einigung mit den depossedirten Fuͤrsten, namentlich mit dem König Georg, war vom politi⸗ schen Standpunkte aus höher anzuschlagen, als die Geldsummen, um welche das Abfindungskapital etwa hätte vermindert werden können, wenn ein Vertrag nicht zu Stande gekommen wäre.«

Ich darf wohl den Herren empfehlen, auch die weiteren Stellen, die ich hier nicht weiter hervorheben will, und die namentlich auf das Verhältniß zu den Bewohnern der annek— tirten Länder, die an der Vergangenheit ihrer Fürstenhäuser historisch betheiligt sind, Bezug haben, nachzulesen, aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, stellt sich die Einverleibung des König- reichs Hannover, dessen Gemeinschädlichkeit für Deutschland sich bewährt hatte, gewissermaßen als einen der Expropriation ana- logen Akt dar, und das Recht zu dieser Expropriation war durch den freiwilligen Beginn der kriegerischen Operation gegen uns und durch den bundbrüchigen Beschluß in Frankfurt in unsere Hand gelegt worden. Von diesem Rechte haben wir in diesem Sinne der Expropriation für das öffentliche Wohl Preußens und Deutschlands Gebrauch gemacht; in diesem Sinne haben wir aber auch die Pflicht, den Handel nicht als eine Er— oberung ohne Rücksicht auf den früheren Besitzer weiter durchzuführen, als uns obliegend erkannt. Daß überhaupt eine Abfindung gegeben werden sollte, ist von allen Seiten agner— kannt. Es konnte diese Abfindung in einer analogen Weise

egeben werden, wie ich vorhin in dem Beispiele Heinrichs des . und der Ernestinischen Linie von Sachsen angeführt habe, und in der That ist dieser Gegenstand noch nach der Rückkehr von Nikolsburg von der Königlichen Staatsregierung sorgfäl⸗ tig erwogen worden, und die Verhandlungen haben sich darum edreht, ob etwa dem König Geörg von Hannover die Land- chaft Calenberg oder ein Theil derselben mit der Hauptstadt Hannover und mit der sicheren Aussicht auf Braunschweig ge⸗ währt werden solle, um dadurch seine Zustimmung zur Ab⸗ tretung des Uebrigen zu erlangen; ob andexrentheils unter diesen oder ähnlichen nf ewährt werden solle, dem Kur⸗ fürsten von Hessen die Grafschaft Hanau, dem Herzoge von Nassau gewisse südliche Theile seines frühern Landes. Ich glaube, Ihnen Allen, mieine Herren, wird es lieber sein, daß darauf nicht eingegangen worden ist. Sie würden diese Einrichtung gewiß für eine kostspieligere angesehen haben als die Millionen, um die es sich jetzt handelt. Nichtsdestoweniger werden Sie nicht leugnen können, daß, wenn man Ihnen damals einen Frieden