1868 / 30 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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des Abgeordneten von Guerard, im §. 2 das Wort »Ad⸗ vokat« zu streichen, wurde abgelehnt; ebenso ein Antrag des Abg. Windthorst (Meppem), in ö 5 anstatt bei einer »inlän⸗ dischen« zu sagen »bei einer deutschen Universität«. Auch ein Amendenient des Abgeordneten Reichensperger, nach den Worten des Eingangs: »Unserer Monarchie« hinzuzufügen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) dem §. 1 der Fommissionsvorschläge folgende Fassung zu geben; 9. , für folgende Zwecke: 1) bis 5) und bis einschließlich der Worte vfest⸗ zustellende Zweckes nach der Fassung der Kommission, dann weiter: wird dem provinzialständischen Verbande der Provinz Hannover zu eigener Ver. ern n. K a , , , von einmal Hundert- ir 4 . Thalern dauernd, und eine Jahresrente von viermal Hundert. . a,, ö ö , Gerichtshofs zu tausend Thalern auf die Dauer von zehn Jahren aus den S* ert

öln« wurde vom Hause nicht angenommen. An der Dis— nahmen überwiesen. Ob oder inwieweit und' zu welchen Zwecken di . . : . . , . ien de zu welchen Zwecken die

kussion über die genannten agraphen und die erwähnten letztere Jahresrente nach Ablauf der zehn Jahre der Provinz Hanno⸗ Anträge betheiligten sich die Abgeordneten von Guerard, ver fernerhin zu gewähren ist, wird gesetzlicher Feststellung (vergl. §. 3) Wind thorst (Meppen), Müller (Solingen, Twesten und vorbehalten. 3 Den ' §. 2 der Kommissions-Vorschläge im Eingange Fr. Waldeck. Nachdem die Einleitung und die Unter⸗ folgendermaßen zu fassen: soweit die Jahresrenten (8§. 1) nicht ausreichen, schrift des Gejetzes Und hierauf das ganze Gesez angenommen sind die Kosten u. f. w, und ferner das zweite Alinea ganz zu streichen.

worden, überreichte der Finanz- Minister Freiherr v. d. Heydt FWeödintke se *colßenden Parggrgzhen als s. 3 kinzufchelten: Ein dem Hause einen Gejetzent wurf, bet defend die Wrwalt Hesetz, dessen Entwurf dein Landtage der Monarchie bei dessen näch—=

em ordentlichen 3 i é wverfa smäßi ; tung der auf Grund der Verordnung vont n September fh stem ordentlichen Zusammentritt zur verfassungsmäßigen Beschluß—

; fassung vorzulegen ist, he stellen 4 ; bestehenden Beamten-Wittwen⸗ und Waisen⸗-Kassen und die une rrzulf sen il, dat sestzt elch, id die aässgemrinen, Grünz.

i sätze für den Umfang und die Gegenstände der Selbstverwaltung all Verwendung ihres Vermögens in den neuen Landestheilen. Provinzial beziehentlich kommunal -ständischen ar der hie rh! Der Entwurf wurde nach dem Vorschlage des Finanz⸗

2) die Summen, welche im Staatshaushalts-⸗Etat je ü ; . . . . . h he = jetzt schon für pro⸗— Ministers, Freiherrn v. d. Heydt, der Finanz-Kommisslon zur pinzielle und kommunale Zwecke bestimmt sind, und welche, glech e Vorberathung uͤberwiesen.

künftig etwa zu ähnlichen Zwecken zu bestimmenden Summen, den Es folgte der zweite Gegenstand der Tagesordnung: der

gen len an n , , Verbänden nach deren Bericht der Kommission für das Justizwesen über den Entwurf Ankrunm Fugihter Aigen en Verwaltung füberwiesen werden können, eines Gesetzes, betreffend die Todes- Erklärung von Personen, I die b bi r d r fi, ,,, welche an den in den Jahren 1864 und 1866 geführten Kriegen Gesetz, betreffend die leberweisung von Staatsmitteln an die Theil genommen haben. Der Gesetz Entwurf wurde nach dem rovinzial⸗ beziehungsweise kommunal⸗ständischen Verbände der Antrage der Kommission, wie er aus dem Herrenhause her⸗ Mongrchie, zunächst an die Provinz Hannover. übergekommen, ohne jede Debatte und unverändert ange⸗ nommen.

Nunmehr kamen nur noch diejenigen Petitionen zur Ver— handlung, welche für nicht geeignet zur Erörterung in pleno erachtet worden sind. Einige derselben gingen auf den Antrag des Abg. Dr. Aegidi mit Zustimmung des Hauses an die Kommission zurück und werden später im Plenum zur Erörte⸗ rung kommen.

Um 3 Uhr 30 Minuten erfolgte der Schluß der Sitzung.

Die heutige (42.) Plenar-Sitzung des Haufes der Ab— geordn eten wurde von dem Präsidenten von Forckenbeck um lz Uhr mitgeschäftlichen Mittheilungen eröff net. Am Minister⸗ tisch befanden sich der Präsident des Staatsministeriums, Graf von Bismarck-Schoönhausen, der Finanz⸗Minister Frhr. von der Heydt, der Minister für landwirthschaftliche Ange⸗ legenheiten von Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare. Auf der Tages-Ordnung stand der Bericht der Budget⸗Kom⸗ mission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ueber— weisung von Beständen des vormals hannoverschen Domanial— Ablösungs⸗ und Veräußerungs-Fonds an den provinzialständi⸗ schen Verband der Provinz Hannover. Der Referent Abgeord⸗ neter Kanngießer begründete den Antrag der Kommission auf Annahme folgenden Gesetz⸗Entwurfes:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häͤuser des Landtages der Monarchie

Von dem Abgeordneten v. Fiest lag folgendes Amende— nere . 9 s g folgendes Amende gs Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1. Dem vorlie Gesetz Entwurf die Zustimmung zu versagen. Ii. Der Königlichen . regierung im Staatshaushalts-Etat für 1868 unter den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben« sub I. Finanz ⸗Ministerium Kap. 5 Tit. 4, den Betrag von 500000 Thlrn. zu den in dem vorliegenden GesetzEntwurfe aufgeführten Zwecken zu bewilligen. III. Die König⸗ liche Staatsregierung aufzufordern: spätestens bei Vorlegung des ,, pro 1869 ö. Landtage einen festen Plan über

mtlichen Provinzen zur Selbstverw überweisen⸗ din Mich nnn ig enen, zen 3 bstverwaltung zu überweisen Der Abgeordnete Dr. Francke hatte nachstehendes Amende—⸗ / 6 eingebracht: as Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staats ⸗Regierung aufzufordern, dem uch bel , he n Cee lagen für alle Provinzen der Monarchie zu machen: I) über eine, die Selbstverwaltung fördernde Umgestaltung der Gemeinde⸗, Kreis⸗ und rovinzialVerfassungen, 2) über Gewährung einer, den näher festzustellenden Leistungen jeder Provinz und der dadurch bewirkten Entlastung der Staatokasse, entsprechenden Jahres-Einnahme. Der Abgeordnete v. Kardorff beantragte:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I) In der Ueber⸗ schrift die Worte »von Beständen« bis inkl. »Fonds? zu streichen und an deren Stelle die Worte zu seßen: „einer Summe don jÜhrlich 500/000 Thlr.« 2) den Eingang des §. 1 zu streichen bis zu den Worten: »Zur Verwendung für folgende Zwecke« 3) Von woas folgt: nt Sustim der Nr. 3 des. S. „1, die Schlußworte! on dan? Worten ab:

.S. I... Die Bestände des vormals hannoverschen Domanial-Abe dem provinzialständischen Verbande« zu streichen und an deren Sehe lösunzs; und Veräußerungsfonds sind in einem Betrage, welcher nach zu setzen; wird dem provinzialständischen Verbande der Provinz dem Nechnungs, d oschluß für das Jahr 1867 ein Aufkommen an Jahres‘ Fannover zu eigner Verwaltung die Summè von jährlich Fb uz sin ken von sob / C00 Thlr. gewährt, ur Verwendung für folgende Zwecke: alert aus den Staatshaushalts- Einnahmen eigentümlich überwöesen l' Bestreitung der Koösten des Propinzial-Landtages und der einzelnen Und, ist diese Summe daher fortan auf das Ordinarium des Etats zu Wan al en in Ter Provinz, 3 lin kraft g gend, Erganzung! der setzen.“ 4) Alinea 2 des §. 2 der Kommissions-Vorlage zu streichen. Fandes ⸗Bibliotheken, Leistung von. Zuschüffen für öffentliche Samme . Ein vom Abgeordneten v. Bonin Genthin) gestellter Ab— lungen, welche der Kunst und Wissenschaft dienen, J Unterhaltung, änderungs-Antrag lautet: beziehungsweise Unterstützung der Irren. Anstalten, der Y milden! Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, an Stelle des Stiftungen, der Blinden -Anstalt, der Taubstummen-, Rettungs⸗, bon der Kommission vorgeschlagenen, den nachfolgenden Gesetz⸗ Idioten-⸗ und Landarmen - Anstalten? sowie des jüdischen Entwurf, anzunehmen: Entwurf eines Gesẽtzes, betref- Schul. und. Synagogenmwesens der Probinz, 4) Bestreilung fend die Verwaltung und Verwendung des vormals han⸗ der Losten / gbezich un gs nöeist Unterstützung des chausseemäßigen Aus. noverschen Demanial Ablösungs. und Veräußerungs- Fonds baus von Landstraßn und der Instandfetzung von Gemeindewegen, Vir. Wilhelm, von Gottes Gnaden König pon Preußen 5 Bildung eines Fonds fur Zuschüsse zu Landesmelisrationen, solvi verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon— für ähnliche, im Wege der Gesetzgebung festzustellende Zwecke, dem archie, was folgt: §. 1. Der mit dem ehemaligen Königreich Hannover provinzialstandischen Verbande der Provin; Hannover, als ein dem. gu den vreußtschen Staat überkommene vormals Hannoversche Comanjal⸗ selben gehöriges und von ihm zu verwaltendes Vermögen vom 1. Ja Ablösungs. und Veräußerungsfonds wird bis auf, weitere gesetz= nuar 1668 ab zu übermweisen. . liche Anordnung als ein für sich bestehender besonderer Fonds dee ff

s. 2. So, weit die Zinsen der überwiesenen Fonds nicht aus— ? Die aus diesem Fonds fließenden Einnahmen und die daraus reichen sind die Kosten der im 8. 1. Nr. I bis 4 beLichneten Einrich. zu bestreitenden Ausgaben werden alljährlich! nch da Stagtshaus. tungen und Anlagen von dem provinzialständischen Verband der Pro- halts-Etats-Gesetz festgestellt. S. 3. Aus den Einnahmen dieses Fonds vinz Hannover nach Maßgabe der Verordnung vom 22. August 1867, werden vorweg und so lange, bis eine anderweite deseßliche Rezelung betreffend die provinzlalstandische Verfassung im Gebiete des vormalis der Propinzial-Vertretung für sämmiliche Provinzen der Monarchie gen Königreichs Hannover, aufzubringen. Verwendungen aus dem erfolgt ist, und damit gleichzeitig auch für die übrigen Provinzen

. g. . Verbande der Provinz Hannover vom 1. ieses

e Fes der Finanz Minister und der Minister des Innern sind gh. jährlich söchbbh Thaler in einer Orne rie l ufhihin. mit, der Ausführung dieses Gesckes beauftragt. Urkundlich unter Mongts Januar jeden Jahres zahlbar, überwiesen. 14. Gegen ö . Unterschrift und beigedrucktem Königlichen 5 dieser n ist der Provinzial Verband der

. , inz Hannover verpflichtet: 1 ur Bestrei Auf der Rednerliste waren bei des Provinzial⸗Landtages und der 66 . , 235 Redner vinz, 2) zur, 3) zur, M zur, wie unter den gleichartigen Zahlen des geschrieben 1 im Fommissions Bericht, 5) zur Bildung eines Fonds für

Von den Abgeordneten v Landes -Meliorationen, sowie für Ahnliche, in h g „Brauchitsch und Genossen i ctgebnni festzustellende Zwecke in . Umfange Wan 5 ei.

war folgender Verbesserungs⸗ ; ̃ ; ss gs⸗Antrag gestellt: 1—5 bezeichneten Gegenstände die Staatskasse von jeder

. der General-Diskussion für und 44 Redner gegen diesen Antrag .

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weiteren Leistung für die Provinz Hannover befreit ist und etwa noth⸗

wendig werdende Mehrverwendungen von dem provinzialständischen

Verband der Provinz Hannover nach Maßgabe der Verordnung vom

22. August 1867, betreffend die provinzialständische Verfassung im

Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover aufzubringen sind. 5. Wie §. 2 der Regierungsvorlage und §. 3 des Kommissions—⸗ erichts. ö .

Gegen den Kommissionsantrag sprachen die Abgeordneten von Vincke (Minden) und Reichensperger. Es sprachen für den Antrag der Kommission die Abgeordneten Lasker und Miquel.

Beim Schlusse unseres Blattes dauerte die Diskussion

noch fort.

Durch Allerhöchsten Erlaß vom 22. Januar d. J. ist,

in Folge Präsentation der Stadt Berlin, der Stadtrath, Ge— heime Ober-Finanzrath a. D. Wilckens zum Mitgliede des Herrenhauses auf Lebenszeit berufen.

Mecklenburg. Schwerin, 1. Februar. Das heutige »Regierungsblatt« publicirt die Verordnung, betreffend die rechtlichen Verhältnisse der Juden.

Sachsen. Dresden, 1. Februar. (Dresd. Jour.) Se. Majestät der König hat in einer am heutigen Tage dem bis⸗ herigen Königlich bayerischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Freiherrn von Gise ertheilten Par— tikular⸗Audienz dessen Abberufungsschreiben entgegenzunehmen eruht. ] . 3. Februar. Die Erste Kammer erledigte in ihrer heutigen Sitzung zwei Deputations-⸗Berichte.

Die Zweite Kammer hat die Berathung der Berichte der Zwischendeputation über den Entwurf eines allgemeinen Berggesetzes begonnen und nach einer kurzen allgemeinen Debatte heute bereits in der Spezialberathung die §§. JI bis mit 68 erledigt. Es wurde einstimmig beschlossen, sämmtliche auf Exemption des Steinkohlen-⸗ und Braunkohlenbergbaues von diesem Gesetze abzielende Petitionen auf sich beruhen zu lassen.

Hessen. Darmstadt, 1. Februar. Die »Darmstädter Zeitung« meldet: Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, durch Entschließung vom 29. Januar die nach— genannten Offiziere zu Landwehr⸗Bezirks-Commandeuren zu ernennen, nämlich den Oberst⸗Lieutenant z. D. Gan— denberger für den Landwehrhezirk Gießen; den Oberst⸗ lieutenant z. D. Pabst für den Landwehrbezirk Darmstadt J.) den Oberstlieutenant z. D. Fenner für den Landwehrbezirk Worms; den Major z. D. von Reineck für den Landwehrbezirk

Darmstadt II.; den Major Schenck vom 3. Infanterie⸗Regi⸗— ment, unter Entnehmung aus der Linie und unter Stellung

zur Disposition, für den Landwehrbezirk Mainz, den Haupt-

mann i. P. Jäger, unter Beförderung zum charakterisirten Major, für den Landwehrbezirk, Friedberg. Die Landwehr— bezirks-Kommando's werden in ihren Stationsorten ihre dienst⸗ liche Thätigkeit alsbald beginnen. Am 1. März verlassen die 3. 4. und 5. Schwadron des 2. Reiterregiments ihre bisherigen Stationen Griesheim, Ar— heiligen und Babenhausen, ¶um in Langen und Egelsbach Gar⸗ nison zu nehmen, wohin auch der Regimentsstab kommt. Am II. d. M. wird mit dem Eintreffen der Rekruten ein weiteres Bataillon Infanterie gebildet und ein Bataillon auf das Land verlegt. Waden. Karlsruhe, 1. Februar. Die zweite Kammer schreibt man der »A. A. Zea, welcher eine Initiative in der Gesetz—⸗ gebung abgeht, hat am 30. v. M. eine Adresse an den Großherzog votirt, worin die Bitte gestellt wird, den Ständen in thunlichsten Bälde ein Gesetz vorlegen zu lassen, wodurch die Rechtsver⸗ hältnisse der Stiftungen vollständig, geregelt und des Ge— sichtspunkt festgehalten werde, daß die Verwaltung des welt— lichen von der des kirchlichen Stiftungsvermögens getrennt, und die erstere den betheiligten Gemeinden übertragen werde. Die Adresse geht von den Motiven aus, daß Stiftun⸗ gen an sich weder dem Staat noch der Kirche gehören, sondern sie selbstständige juristische Persönlichkeiten sind, die, indem sie als Mittel für öffentliche Zwecke dienen, dem öffentlichen Recht angehören. Aber von diesem Recht und dieser Pflicht des Staats und seiner Gesetzgebung, für die Orggnisation der Verfassung und Verwaltung der Stiftungen Vorsorge, zu tragen, bleibt der Zweck der Stiftungen ganz unberührt,; dieser besteht selbstständig für sich und ist, durch eine Be— stimmung der Verfassung ausdrücklich geschützt. Jeder beim Zweck einer Stiftung Betheiligte, sei es eine Privatperson oder eine Corporation, hat ein Recht, zu verlangen, daß die Zwecke der Stiftung in Bezug auf ihn vollzogen werden, und

er kann erforderlichen Falls dieses Recht vor dem bürger⸗

lichen Richter geltend machen; aber der in diesem Sinn beim Genuß des Stiftungsvermögens Interessirte hat nicht schon auf den Grund dieses Rechtstitels auch einen Anspruch auf eine Mitbetheiligung bei der Verwaltung der Stiftungen; zu dieser

kann er nur kraft öffentlichen Rechts beigezogen werden, was aus Zweck- und Billigkeitsgründen in den meisten Fällen auch in angemessener Weise geschehen soll.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde der die Rechtsverhältnisse der Studirenden der beiden Landesuniver⸗ sitäten betreffende Gesetzentwurf erledigt. ö.

Die Militäreinstandsgelder betrugen am 1. Juli 1867 1800000 Fl. und werden in Folge des neuen Wehrgesetzes, da keine neuen hinzukommen, in wenigen Jahren zurückbezahlt sein.

3. Februar. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer nahm heute den Antrag der Kommission an, die Forderung des außerordentlichen Budgets für das Kriegsministerium von 4,835,168 Fl. auf 3,2925779 Fl. herabzusetzen. Der Gesetz⸗ entwurf, betreffend das Verfahren gegen ungehorsame Wehr⸗ pflichtige, wurde genehmigt.

Württemberg, Stuttgart, 1. Februar. Ein Erlaß des Königlichen Ministeriums des Innern betreffs der Wah⸗ len zum Zollparlament verfügt: »In allen Gemeinden des Landes sind sofort Listen der Wahlberechtigten für die Wahl der Abgeordneten zum Zollparlament anzulegen. Sobald die Liste angefertigt ist, ist dieselbe auf dem Rathhaus oder einem anderen geeigneten Ort zu Jedermanns Einsicht aufzulegen, und es ist durch Ausrufen in dem Ge⸗ meinde⸗Bezirk bekannt zu machen, daß Jedermann von der Wählerliste Einsicht nehnten und Beschwerden wegen Uebergehung von Personen, welche aufzunehmen gewesen wären, oder wegen Aufnahme wahlunfähiger Personen binnen 8 Tagen nach der ergangenen öffentlichen Bekanntmachung bei dem Ge⸗ meinderath anbringen dürfe, auch daß nur diejenigen zur Wahl berechtigt seien, welche in die Liste aufgenommen sind. Jeden⸗ falls sind die Listen so zeitig anzufertigen, daß die öffentliche Bekanntmachung spätestens den 29. d. Mts. erfolgt.«

3. Januar. (W. T. B.) Die Kammer der Standes⸗ herren hat in ihrer heutigen Abendsitzung das Zollparlaments⸗ Wahlgesetz einstimmig angenommen.

Bayern. München, 31. Januar. Die Arbeiten der Subkommission des Social-Gesetzgebungs⸗Ausschusses der Abge⸗ ordnetenkammer bezüglich des Heim aths⸗Gesetzes sind nun⸗ mehr so weit vorgeschritten, daß dieses Gesetz sofort zur Be⸗ rathung im Ausschusse gelangen und alsdann dem Plenum der Abgeordnetenkammer vorgelegt werden kann.

Oesterreich. Wien, 31. Januar. Der Kaiser hat den Antrag des Ackerbau-Ministers wegen Feststellung des Wirkungskreises für das Ackerbau-⸗Ministerium genehmigt. Die legislativen Verhandlungen bezüglich der Forst⸗, Jagd⸗ und Feldpolizei gehen von dem Senn h un! des Innern an das Ackerbau⸗Ministerium über, die Gesetzgebung in Betreff der Zusammenlegung und Zerstückung von Grundstücken und der Regelung der bäuerlichen Verhältnisse überhaupt wird gleich⸗ falls dem Ackerbau-⸗Ministerium zugewiesen.

Die Regierung hat beschlossen, die abyssinische Expedi⸗ tion durch zwei Marine⸗Offiziere zu beschicken, und es ist der Korvetten⸗Capitain Graf Kielmansegge nebst einem Subaltern⸗ Offizier für diese Mission auserkoren.

1. Februar. Die vom Kriegsministerium einberufene General-Kommission für die Armee⸗-Organisation sprach sich gegen die Verlegung der Regimenter in die Ergänzungsbezirke aus

Triest, 31. Januar. Wie die »Wr. Corr.« hört, ist die ungaxische Delegation mittels eines Schreibens an den Minister⸗ Präsidenten eingeladen worden, ihrerseits die für die ostasia⸗ tische Expedition nöthigen Fonds in das Budget einzu⸗ stellen, um die Vorlage an die Delegationen veranlassen zu können. Das Schreiben ist bisher unbeantwortet geblieben und scheint eine Neigung der ungarischen Regierung, die Ausführung der Expedition zu fördern, nicht vorhanden zu sein.

Großbritannien und Irland. Lon don, 1. Februar. Nachdem kürzlich vier Generale zum Range des Marschallstabes befördert worden, ist jetzt auch einem der Veteranen der Kriegs⸗ marine, James Gordon, die entsprechende Rangerhöhung zum Admiral der Flotte zu Theil geworden. 3

Die Gesammtzahl der Spezial-Konstabler, die bis zum 29. ult. in England und Schottland vereidet worden waren, belief sich, offiziellen Angaben zufolge, auf 113,674, dar⸗ unter 52,974 im Londoner Bezirk. .

3. Februar. Eine Depesche der »Times« meldet aus Senafe vom 28. Januar: General Napier hat sich zur Avant— garde begeben. Eine gemischte Brigade wird morgen nach An⸗ talo vorrücken. 6 ;

Dublin, 30. Januar. Der Gerichtshof von Queen's Bench verhandelte gestern über den Antrag, daß er den Prozeß gegen Pigott, den Redacteur des »Irisoman«, vor sich zieben möge, der bei einer in Folge des preklamirten Ausnabme⸗ Zustandes eingesetzten Spezial-Kommission anbängig gemacht

ist. Der Anwalt des Angeklagten wiederholte die schon geltend

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