Eisenbaha- St mm- Aetien.
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2
Lius- termin.
Bank- u. Kredit- Dividende 1866 1867
Effekten.
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Zins- termin.
Div. pro
18666
Magdeburg- Wittenberge Magde burg- Wittenberge. Niederschl. Mark. I. gerie
Aachien- Mastr. .. Altona - Kieler.
Bergisch-Mirk. .. Berlin- Anhalter.
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Berlin- Görlitzer.
do. Stamm-Pr. Berlin Hamburg. Berl. · Potsd.·Mgd. Berlin- Stettiner .. Brsl.· Schw. Frb.
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do. Lit. B.. Münster- Hamm. . Niederschl. Märk. Niederschl. Lwęb.
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dito 3. Em. v. 6 60 dito dito v. 1862 u. 64 dito dito von 1865 Kheinische v. Staate gar. Rhein-Nahe v. Staate gar. dito dito II. fn R. Cref. Kr. Gladb. I. Ser. dito Il. dito III. Ser. Schleswig- Holsteinische. . Stargard Posen
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25 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.
Mittwoch, den 5. Februar
1868.
AM 31. Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 5. 4 — In der gestrigen Sitzung des Ab⸗ . nahm der Präsident des Staatsministe⸗ riums, Graf von Bismarck-Schönhausen, nach den Aus. führungen des Abgeordneten Stavenhagen das Wort, wie folgt:
Die heutige Debatte und was ich über den Gegenstand derselben sonst habe privatim hören können, macht mir den Eindruck, als habe das Ueberwiegen des richterlichen Elements, welches eine Zeit lang in dieser Versammlung vorherrschte, doch tiefer auf den Geist derselben abgefärbt, als man anneh⸗— men möchte. Man möchte glauben, daß die Herren hier sich als ein Richterkollegium fühlten, welches die Gesetze auszulegen und nach ihnen Recht zu sprechen hätte. Man sollte meinen, daß die höhere Bestimmung vergessen wird, daß wir hier Gesetze nicht nachzuschlagen, sondern zu machen haben, und daß wir diese Gesetze so zu machen haben, wie es dem Vortheil des preußischen
Staates, an dem höchsten Maaß gemessen, das man für Vor⸗
theile anlegen kann, entspricht. Hätte die Königliche Regierung 6. 6 gehabt, daß ihre Gesetzesvorlage hier heute scheitern könnte, dann wäre es ein Fehler gewesen, die abschlä—⸗ gige Antwort der Provinz Hannover nicht schon im Monat September zu geben, dann hätte die Königliche Regierung nicht durch Hineinziehen der Allerhöchsten Person und durch Zusagen an den hannoverschen Provinzial-⸗Landtag Hoffnungen er⸗ regen sollen, die Monate lang gewirkt haben, und die jetzt zu enttäuschen, sie unter keinen Umständen die Hand zu bieten vermag. Die Königliche Regierung hatte unzweifelhaft im September das Recht, diesen Anspruch abzulehnen,; aber ich sehe von seiner juristischen Natur ganz ab. Budgetmäßig wäre
irnd zweitens aus Billigkeitsrücksichten, denen jede Politik Rech— nung tragen muß. Zu diesen rechne ich obenan stehend die Vermögenslage des früheren Königreichs Hannover. Der Herr Abgeordnete für Minden hat vorhin einige Zweifel betreffs der Richtigkeit meiner Angaben in der letzen Diskussion über einen verwandten Gegenstand laut werden lassen und dadurch die Vermuthung erweckt, daß ich es mit Angaben en bloc vielleicht nicht so ganz genau nehme, wie man ja wohl in diesem Hause eine rheto⸗ rische Berechtigung dazu hät, von der, glaube sch, Andere mehr
Gebrauch machen wie ich. ö.
Meine Angaben gründen sich auf eine Uebersicht des letzten Hannoverschen Staatsbudgets für 1865 — 1866, die zum Theil noch zu niedrig gegriffen sein werden, wo aber zuletzt das Budget unvermischt mit den preußischen Ziffern erscheint, die Jeder in der Ausgabe des Gothaer Almanachs von 1866 nachlesen kann. Danach beläuft sich das er— mögen der Hannoverschen Regierung in damaliger Zeit in der Gestalt des Provinzialfonds, wie wir ihn jetzt nennen, auf 19 Millionen Thaler, des Klosterfonds auf etwa 15 Mil. lionen Thaler, das macht zusammen 34 Millionen Thaler, dazu sind vorhin von dem Herrn Abg. Miquél die Eisen bahnen mit etwa 79 Millionen in Anschlag gebracht worden; es würde das 1094 Millionen Thaler ausmachen. Die Eisenbahnen sind aber mehr werth, sie sind in dem, auf die früheren Erträge gegründeten budgetmäßigen Anschlag pro 1868 mit 7M4600, 0 Thaler Brutto⸗Ertrag ausgeworfen, im vorigen Budget ist mir erinnerlich, mit 800, 000 Thaler Netto ⸗Ertrag; der Netto⸗ Ertrag ist fortwährend im Steigen geblieben. Außerdem be⸗
do. (Stamm-) Pr.
. liefen sich die Revenüen des Königreichs Hannover aus den
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do. do.
Wo vorstehend kein Linskuss angegeben, werden
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usancemãässig 4 pCt. berechnet.
Veen pb. r- pr T- und Obligationen.
LTins- termin.
Aachen - pnũssesd L EN. dito II. Em. . dito III. Em. . Aachen-Mastrichter dito Bergisch- Märk. dito II. Serie. do. II. Ser. v. Staat 3 gar. dito dito Lit. B... dito IV. Serie. dito V. Serie. dito VI. Serie. dito QNordbahn) dito Düsseld. Elbf. Priorit. dito dito II. Serie. dito Dortmund- Soest. dito dito II. Serie. Berlin- Anhalter dito ;
dito II. Em. B. Potsd.·Magd.Lit.A.u.B. dito Lit. C. Berlin- Stettiner I. Serie. dito II. Serie. dito III. Serie. dito IV. Ser. v. Staat gar. dito VI. Serie ditò Breslau-Sehweidn. Freib. Cöln- Crefelder Cõln- Mindener dito dito dito dito dito dito V Magdęburg - Halberstadter. dito
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Nichtamtliche N otirumg em. do.
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verschied. verschied.
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Actien.
icen ß · Simm p cnc. & Eins- 1866 1867 & termin. .
do. 259 FI. Pr. O. 14 do. n. 100. Loose - 5 pCt. Loose 5
114 pro Stück
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Amstrd. Rotterd. Berl. Pferdebahn Gal. (Carl-Ldw.) Löbau- Zittauer. Ludwigsh. Bexb. Mr. a, z do. Stamm- Pr. Mainz- Ludwgsh. Aecklenburger. Nrdh. Erf. St. Pr. do. do.
Oest. fr. Staatsb. Nest. 8. Stb. ¶ b.) Ostpr. Sb. S. Pr. Russisch. Eisenh. Warseh.· Bromb. Warseh. Teresp. Warsch. Wiener Westh. (Böhm.).
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do. (1864) — do.Silb. Anl. 1864 5 ltalienische Anleihe .. 5 Stieglit⸗ 5. Anl.. 5 do. 6. Anl.. 5 66 B Englische Anl. .. 5 j83 B do. Neue Anl. 3 ; 127 B do. do. 5 753 b 3, do. Engl. (1864) 5 92 bz & do. Holl. 186455 765 B ö 5 1.5
16 625 6 435 ba
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Redaction und Rendantur: S chwieg er.
Beilage
adurch nichts gebessert gewesen, wir hätten dieselben Zahlungen en r in , ö Budget und unter anderer Form, vielleicht auch auf sehr lange Dauer. Ich will mich in die juristische Frage, wie sie zwischen den Herren Abgeord— neten für Minden und Osnabrück erörtert ist, welche Theile dieser Ausgabe klagbare Natur haben, welche nicht, nicht einlassen, aber vor der Hand, soweit ich politisch und budgetmäßig die Sache übersehe, würde das Budget dasselbe sein mit oder ohne e. ö Thlr.; sie würden immer für ichts anderes verwendbar sein. 4 Wenn die Königliche Regierung von ihrem Rechte der Ab— lehnung keinen Gebrauch gemacht hat, so ist sie dabei durch zwei Rücksichten geleitet worden, der Provinz eine Zusage zu geben, auf deren Auslösung durch den Landtag sie allerdings glaubte rechnen zu dürfen, und es würde ihr schmerzlich sein, wenn sie sich darin getäuscht hätte. Die eine Rücksicht war die, dem Lande Hannover den Uebergang aus alten, ge— wohnten Zuständen zu erleichtern, Billigkeitsrücksichten dabei walten zu lassen. Die andere Rücksicht war diejenige, und sie ist für mich in hohem Grade leitend gewesen, auf diese Weise eine größere Decentralisation, als sie bisher im preußischen Budget zu finden ist, anzubahnen und den Provinzen diejenigen Angelegenheiten, die besser vom provinziellen, als vom centra— lisirten Standpunkte gestaltet werden können, zur Selbstverwal⸗ tung zu übergeben und an den hannoverschen Vorgang in den nächsten Jahren weitere Vorlagen zu knüpfen. In Bezug auf den ersten Standpunkt, den der Billigkeit gegen die Provinz Hannover, erlaube ich mir zu bemerken, daß uns zunächst der Wunsch unserer Freunde in der Provinz maß— gebend war, derjenigen, welche sich aufrichtig an Preußen ängeschlossen, welche die welfischen Schiffe hinter sich verbrannt hatten, auf deren Unbefangenheit in der Beurtheilung preußi⸗ scher Interessen in der Provinz Hannover wir um so sicherer rechnen konnten, als sie sich zu Gunsten der preußischen Re— ierung, zu Gunsten des größeren Vaterlandes so entschieden ompromittirt hatten, daß eine Rückkehr des welfischen Regiments für sie fast nachtheiliger gewesen wäre, als für den preußischen Staat. Diese Männer gaben uns die Bürgschaft, daß das⸗ jenige, was sie uns riethen, ihrer Ueberzeugung nach mit den preußischen Interessen coineidirte. Wir waren nicht der Ueberzeugung, daß wir Alles und Jedes in Bezug auf die neueren Verhältnisse besser wüßten als diejenigen, die in Hannover groß geworden sind; wir haben ein hohes Maß von Vertrauen auf das Urtheil dieser Herren gesetzt, nachdem uns ihr Wohlwollen, ihre Anhänglich⸗ keit an Preußen durch ihre Vergangenheit, durch das, was ich das Verbrennen ihrer Schiffe genannt habe, verbürgt war. Sie werden sich erinnern, daß der Hannoversche Provinzial⸗ Landtag diesen Antrag mit Einstimmigkeit stellte, wir sind darauf eingegangen, einmal hatte sein Wunsch für uns Gewicht,
würde Hannover von dem früheren Vermögen bleiben.
Forsten, Bergwerken und Domainen zusammen auf über 5/000 000 Thaler. . Wenn die Herren nach dem stenographischen Bericht einen ungefähren Ueberschlag der Kapitalisirung dieser Beträge machen wollen und dabei den Domainen- und Forstbesitz zu 3 und 33 pCt. kapitalisiren, den andern zu 4 pCt. wie mir das ja in meinem Anschlag frei stand, so werden Sie ungefähr. bis 300 Millionen Vermögenswerth kommen; wollte ich die Brutto—⸗ erträge in Ansatz bringen, so würde sich dieser vielleicht um 190 oder mehr Millionen steigern. Wenn wir nun auch hier nicht das Geschäft — wie ich wiederhole. — so auffassen wollen, als ob zwei Actiengesellschaften konsolidirt würden und das Soll und Haben der einen gegen das der andern ausgeglichen werden sollte — wir haben es hier nicht mit Ziffern und Actien, sondern wir hahen es mit Fleisch und Blut zu thun, und es muß eben auf die Eindrücke dieses Fleisches und Blutes Rücksicht genommen werden, in Hannover konnte jeder Kopf sich sagen, daß aus den staatlichen Activis auf ihn 6 Thaler circa an jährlichen Erträ—⸗ gen kämen, die er durch Steuern nicht aufzubringen brauchte. Dieselben Kategorien des Eisenbahn-, Forst⸗ und Kapital-Ver⸗ mögens, der Bergwerke und der Domainen werfen in Preußen etwa 25 Thaler nach einem ungefähren Ueberschlag auf den Kopf ab, der Hannoveraner konnte sich also sagen, daß er aus einer recht behaglichen pecuniairen Assiette, in welcher ihm die Staatsactiva die Steuerzahlung bedeutend erleichterten, in eine schwierigere überging, und er konnte an eine billig denkende Regierung den un ßeu! erheben, daß ihm dieser Uebergang er⸗ leichtert werde. Erschwert wurde er jetzt zunächst durch eine natür⸗ lich erhebliche Erhöhung der Steuern, wie die Gleichstellung sie zur Folge hatte, und weil man in Preußen dem Hannoveraner diese Revenüen aus dem Activvermögen seines Landes nicht mehr zu Gute rechnete. Diese Thatsache erhöhte die Mahnung für die Regie⸗ rung, dem weniger urtheilsfähigen und vielleicht auch weniger wohl⸗ wollenden Hannoveraner (als wir sie hier haben) dabei zu Hülfe zu kommen, wenn er sich sagt, der preußische Staats⸗ wagen wird mit unserm Fette geschmiert, damit er leichter rollt, und nicht einmal diesen kleinen Ueberrest hat man uns gegönnt, nachdem die Regierung durch ihre eigene Schuld vier Monate lang die Illusion erhalten hat, dieser kleine eber, err Abgeordnete für Minden sagt anscheinend mit Recht, die . haben ihr weißes Brot zuerst gegessen, wie das französische Sprüchwort sagt, sie haben sich lange Zeit auf die faule Seite in Bezug auf, die Landesvertheidigung gelegt und aben nicht gethan, was sie hätten thun müssen, sonst würden 3 diese Ersparnisse nicht gemacht haben. Ja, meine Herren, eine schlechte Anstalt für die Landes vertheidigung straft sich in sich selbst; dafür, daß sie diese vernachlässigt haben, haben sie ihre Unabhängigkeit verloren, und so wird es jedem Staate gehen,
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