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können, die Bank sei sehr bereit, auf das Aeußerste entgegen—
stimmungen der Bankordnung und denen der Darlehns— kassenordnung vom Jahre 1866 aufmerksam gemacht, es wurde darauf hingewiesen, daß in der Bankordnung in' der Regel nicht unter 500 Thaler geliehen werden, und es wurde weiker auf eine Bestimmung hingewiesen, wonach in der Regel nur Kaufmannswaaren beliehen werden können. Ich entgegnete darauf, daß die Bankordnung von der Regel spreche und eine Ausnahme nicht untersage, und daß ich nach den Aeußerungen des Herrn Bankpräsidenken meinerseits die Zuversicht habe, es werde sehr bereitwillig eine Ausnahme von dieser Regel in Er⸗ wägung gezogen werden. Ich bat also die geehrten Herren, zu— nächst diesen Versuch zu machen, und ich frage, meine Herren, wenn ich diesen Vorschlag machte, der auch angenom⸗ men wurde, ob daraus gefolgert werden kann, was der Herr Referent sich erlaubt hat, über meine Aeußerung zu sagen. Es sind dabei noch meine Motive in Frage gestellt worden, ich ä. nicht, daß es sich paßt, in dieser Weise in einen solchen
ist von dem Herrn Referenten vorausgesetzt worden, daß man bei der Vertheilung auf Parteirücksichten sehen werde, daß man politisches Kapital machen wolle, ja es ist leider von verschie⸗ 2
willigkeit und Fürsorge der Behörden in Frage zu stellen. Mir scheint das nicht sehr räthlich. Ich meine, wenn ein Theil des Landes in Noth ist, da sollen alle Parteien, alle Theile sich die Hand reichen, um gemeinsam zu sehen, wie man helfen kann.
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Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem Antrage des n , Dr. Ro d und Genossen sub Nr. 208 der Drucksachen die Zustimmung zu ertheilen. ;
Der Finanzminister Freiherr von der Heydt erklärte
Meine Herren! Der Antrag geht also dahin, Darlehns-⸗ Kassen zu errichten in der Weise, wie sie durch die Verordnung vom 18. Mai 1866 errichtet worden sind, um in ähnlicher Weise, wie es damals geschah, den Handwerkern und Gewerb-⸗ treibenden gegen Hinterlegung von Waaren, Bodenerzeugnissen und Fabrikaten Hülfe zu gewähren. Ich halte es für güt, da eine Kommissions-Verhandlung nicht stattgefunden hät, von vorn herein den Standpunkt der Regierung zur Sache zu erläutern, um so mehr, als der Herr Referent in sehr ungenauer und unrich⸗ tiger Weise über eine Unterredung referirthat, bei welcher er gar nicht zugegen gewesen ist. Ich wollte abwarten, ob diejenigen Herren, die ich die Ehre hatte, bei mir zu sehen, auf den Gegenstand zurückkommen würden, und hatte mir vorbehalten, dann auch meinerseits darauf einzugehen; jetzt ist es meine Pflicht, von vorn herein den Gegenstand klar zu stellen.
Ich habe nämlich den Mitgliedern dieses und des anderen Hauses, die bei mir waren und die diesen Gegenstand berühr— ten und befürworteten, gesagt, die Verhältnisse lägen in rh g auf die Darlehnskassen jetzt ganz anders als in Jahre 1 und im Jahre 1866. Im Jahre 1848 sei die Bank in der Aus- gabe ihrer Noten sehr beschraͤnkt und ganz außer Stande gewesen, den Anforderungen, die damals an das Institut gemacht wur— den, zu genügen. Im Jahre 1866, als die Darlehnskassen er⸗ richtet wurden, war das Geld bekanntlich verschwunden;, es konnten weder Stgatspapiere noch andere Papiere im Lombard Geld finden, der Zinsfuß stand für Lombard 93 pCt. pro anno, und dennoch war es nicht möglich, Geld gegen Papiere selbst zu diesem Zinsfuße zu bekommen. Damals hat die Errichtung der Darlehnskassen außerordentlich nützlich gewirkt. Sobald die Darlehnskassen in Wirksamkeit getreten waren, erschien auch andererseits wieder Geld, der Zinsfuß ermäßigte sich, und der Nutzen war indirekt noch ein weit größe⸗ rer, als direkt. Als ich damals ins Amt trat, wurde mir von allen Seiten der Monarchie, ganz besonders auch aus Ostpreußen gesagt, die Summe von 25 Millionen sei in keiner Weise ausreichend, es würden 100 Millionen oder wenigstens das Doppelte ausgegeben werden müssen. Es ist, wie dem hohen Hause bekannt, nur in geringem Maße davon Gebrauch gemacht worden, und gerade von denjenigen Gegenden, von denen am Lebhaftesten eine Erweiterung der Summie anempfoh- len wurde, wurde am allerwenigsten von den Darlehnskassen Gebrauch gemacht.
Ich habe den geehrten Herren dann weiter gesagt, daß jetzt die Bank sehr reich ausgestattet sei und daß sie in der Lage sei, was das Geld betreffe, allen Anforderungen genügen zu können. Dann ist ferner noch hervorgehoben, daß diejenigen Geschäfte, die früher mit der Darlehnskasse gemacht worden seien, fast
ohne Ausnahme solche seien, die auch die Bank habe machen
zukommen. Dieses Entgegenkommen wurde bezweifelt, aber ich
habe den Herren versichern können, daß ich aus dem Munde des Herrn Bankpräsidenten nicht ein Mal, sondern zu verschie⸗ denen Malen die Zusicherung erhalten habe, daß die Bank überall zu dem bereitwilligstön Entgegenkommen bereit sei. Es wurde dann auf zwei Verschiedenheiten in den Be⸗
egenstand . hineinzuziehen. Es
enen Seiten versucht worden, bei diesem Anlaß die Bereit⸗
Das, meine Herren, ist der Standpunkt gewesen, von
welchem die Staatsregierung bona fi, sobald ihr der Noth⸗ stand bekannt wurde, nicht nur Rath gegeben, sondern densel⸗ ben auch thatsächlich bekräftigt hat. Ich habe schon bei einer
früheren Gelegenheit gesagt, daß schoͤn im Monat September
die Staatsregierung sofort entschlossen gewesen ist, Alles, was
sie thun konnte, um Gelegenheit zum Erwerb zu geben .sofort
in's Werk zu setzen. Es war, wenn ich nicht irre, noch vor
Ende September, als ich einer Konferenz des Herrn Ministers
des Innern in Gegenwart des Herrn Handelsministers und des Ober⸗Präsidenten der Provinz beiwohnte. Damals ent— schloß ich mich sofort auf Grund der damals schon
vorliegenden Berichte der Landräthe eine Summe vor—
schußweise zur Verfügung zu stellen, die nothwendig sein würde, um in der Weise, wie es damals festge⸗
stellt wurde und auch von dem Hause angenommen ist, die Mittel zur Verfügung zu stellen. Es ist ihre Absicht, überall von ihrem Standpunkte aus und soweit die Rücksichten
der Staatsverwaltung es gestatten, helfend einzutreten, und
was diese Rücksichten und die Natur der Unterstützung betrifft,
so befand sich die Staatsregierung in vollem Einverständniß
ins besondere mit allen Mitgliedern dieses und des andern Hauses
aus der Provinz Preußen, und wie sich nachher gezeigt hat,
auch mit der Kommission und dem Plenum diefes hohen Hauses.
Seitdem hat sich in der Auffassung der Staatsregierung
Nichts geändert, wir sind der Meinung gewesen, daß die
direkte Armenpflege nicht Sache der Staatsregierung sei, und dieser Grundsatz wurde auch in diesem hohen Hause angenommen. Dagegen hat die Regierung Maßregeln ge—
troffen, daß den Kreisen zum Zwecke der Armenpflege
zinsfreie Vorschüsse gegeben werden. Es sind sodann überall
Arbeitsstellen eröffnet, theils bei den Eisenbahnen, theils bei
Chausseen, in den Forsten und bei den Kanälen, und es ist nicht zu meiner Kenntniß gekommen, daß es irgendwo an Ge— legenheit zum Erwerb gefehlt hätte, wohl aber liegen Berichte vor, daß nicht überall so viel Arbeiter sich gezeigt haben, als hätten beschäftigt werden können.
ch meine nun in der That, wenn die Regierung so dar— auf bedacht ist, Hand in Hand mit Allen, die helfen wollen,
förderlich zu sein, daß man da die Behsrden in der Provinz
und die Behörden an der Spitze nicht verdächtigen solle, als
wenn sie nicht ein Herz hätten, zu helfen. Ich muß es zurück⸗ weisen, daß die Staatsregierung die Dinge mit hartem
Herzen betrachtet habe, es ist nicht der mindeste Grund da— für anzuführen. Ich hätte gewünscht, daß der Herr Referent ein solches Wort nicht gebraucht hätte und es thut mir leid, ö ö gebraucht hat, ich weiß, daß die Regierung das nicht erdient.
Nun haben wir weiter gehört, was die Armenpflege und Unterstützung anlangt, daß in allen Theilen des Landes die größte Bereitwilligkeit hervorgetreten ist, zu helfen und diejeni— gen Vereine zu unterstützen, die sich zu diesem Zwecke gebildet haben und die in der anerkennenswerthesten Weise von diesen Geldern Gebrauch machen. Mir scheint, daß alle Theile, Be— hörden und Nichtbehörden, es sich angelegen sein lassen müssen, nichts zu thun, was diesen Wohlthätigkeitssinn unterbrechen kann. Ich meine, es liegt noch keine Veranlassung vor, in diesen Gang einzugreifen, der überall den größten Anklang findet Sollte das nicht mehr ausreichen, so wird immer noch Zeit sein, daß der Staat direkt eintritt.
Ich kann also nur wiederholen, was den heutigen Antrag betrifft, daß es zunächst darauf ankommt, ob Ausnahmemaß⸗ regeln außer der Hülfe, die die Preußische Bank leisten kann und zu leisten bereit ist, nothwendig sind. Es handelt sich nicht, wie der Herr Referent gesagt hat, um die bloße Ausdehnung der jetzt bestehenden Darlehnskassen. Er hat nicht beruͤcksichtigt, daß diese Darlehnskassenscheine zu einem ganz anderen Zwecke geschaffen sind wie die Darlehnskassenscheine des Jahres 1866. Jetzt sollen die Darlehnskassenscheine nicht die Gewerbetreibenden unterstützen, sondern sie sind nur geschaffen, um die Vorschüsse damit zu decken, welche den Kreisen gegeben werden. Es würbe daher nicht bloß eine Erweiterung des bestehenden Instituts sein, sondern, wie der Antrag auch richtig gefaßt hat, nür eine Grün⸗ dung von Darlehnskassen nach den Grundlagen vom Jahre 1866. Nun habe ich aus dem Munde des Herrn Bank Praͤsidenten auch heute noch vernommen — und er wird selbst Gelegenheit haben, es zu sagen — daß die Bank sich freuen würde, ihre Hülfe bethätigen zu können, und daß Ausnahmen gern in Er⸗ wägung genommen werden würden. Dieselbe Bereitwilligkeit ist von dem Chef der Bank geäußert. Ich kann also nicht an— nehmen, daß jetzt schon die Nothwendigkeit einer Ausnahme— maßregel dargethan sei, und wenn ich das sage, so scheint mir darin nicht der geringste Mangel an Geneigtheit zu liegen, den Wünschen und Bedürfnissen, so weit sie konstatirt werden, ge⸗ recht 9 .
Es knüpfte sich hieran eine Debatte, in welcher zunäch der Abgeordnete Schulze (Berlin) für den Antrag zad al
welcher dem Verhältniß der Einwohnerzahl des Herzogthums
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iff. Der Handelsminister Graf v. Itzenplitz konstatirte schließl ; — ch ergriff 5 f ; ĩ Königsberg gerichtet werden, worin man eine Benachtheiligung der
in der Provinz Ostpreußen allein zu fühlen sei, sondern auf Thätigkeit der Vereine finden zu dürfen glaubte.
dem Gewerbestande der ganzen Monarchie gleichmäßig laste, 24 . ꝛ ̃ nh sich milin' gegen den Antrag Kosch aus, der /,. Pro⸗ Corr folgenden Rückblick auf die amtlichen Erlasse: vinz bevorzuge, auf alle Provinzen aber nicht ausdehnbar sei. Der Regierungs⸗Kommissar, Bank-Präsident v. Dechend, erklärte, daß die Königliche Hauptbank Fahrikate beleihen und die Höhe der auszuleihenden Summen herabsetzen werde, daß mithin ein Bedürfniß zur Begründung von Darlehnskassen nicht vorhan⸗
ierauf, daß der Druck, der auf dem Gewerbestande ruhe, nicht
den sei. Nachdem noch die Abgeordneten v. Behr, Dr. Loewe,
Twesten und Dr, Kosch gesprochen, wurde ein Antrag des Ab— geordneten Twesten, den Koschschen Antrag in diejenige Com- mission zu verweisen, welcher der v. Hennig'sche Antrag über⸗
wiesen ist, angenommen.
Es folgte die Berathung der Petition mehrerer Eingesessenen des Regierungs⸗Bezirks Gumbinnen, den Nothstand in der
rovinz Preußen betreffend. . ö. . ohne Debatte beschlossen, die Petition der Kom⸗
mission für den v. Hennigschen Antrag zu überweisen. a,, ging * Haus zum dritten Gegenstande der Tages— Ordnung über: Mündlicher Bericht der Kommission für Finan⸗ zen und Zölle über den aus dem Herrenhause an das Haus der Abgeordneten zurückgelangten Entwurf eines Gesetzes, be—
treffend die Uebernahme und die Verwaltung der nach den
Artikeln VIII. und 18. des Wiener Friedens-Vertrages vom 30. Oktober 1364 von den Elb⸗Herzogthümern an das König—
reich Dänemark zu entrichtenden Schuld.
Die Kommission hatte folgenden Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Entwurf des vorstehenden Geseßbzes, wie solcher aus den Berathungen des Herren— hauses in der Sitzung vom 29. Januar a. C. hervorgegangen ist, ab⸗ zulehnen, und an dessen Stelle den §. 1 in der Fassung, welche in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 21. Dezember v. J. festgestellt worden ist, unverändert wieder herzustellen also in folgender Fassung: LI. Die nach den Artikeln VIII. und 1X. des Wiener Friedens⸗ Vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elbherzogthümern an das Königreich Dänemark zu entrichtende Schuld von 2157506090 Thlrn. wird als eine Schuld des preußischen Staates mit der Maßgabe an— erkannt, daß das Herzogthum Lauenburg, so lange dasselbe mit dem preußischen Staatsgebiete nicht vereinigt ist, für den Gesammtbetrag jener Schuld solidarisch mit verhaftet bleibt. Die Regelung dieser Verpflichtung zwischen dem preußischen Staate und dem Herzogthum Lauenhurg bleibt vorbehalten. Bis dahin bleibt der preußische Staat berechtigt, das Herzogthum Lauenburg zur Verzinsung und Tilgung jener Schuld zu einem jährlich zu entrichtenden Beitrage ,, . burg zu der Einwohnerzahl der ehemaligen Herzogthümer Schleswig
d Holstein entspricht. J g. 1 ben rd. Twesten war folgender Abänderungs⸗
antrag eingegangen; . . a. 3. Abgeordneten wolle beschließen: den 8. 1 des Ge⸗
setz Entwurfs dahin zu fassen: Die nach den Artikeln VIII. und 1X.
des Wiener Friedens-Vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elb— herzogthümern an das Königreich Dänemark zu entrichtende Schuld
. von 21750 000 Thlrn. wird als eine Schuld des preußischen Staates mit der Maaßgabe anerkannt, daß das Herzogthum Lauenburg für den
nach Ärlltel Viif, und JX. des Wiener Friedens auf dasselbe fallenden Antheil an jener Schuld nach wie vor verhaftet bleibt. Die Regelung dieser Verpflichtung, sowie der Anspruch der preußischen Staatskasse auf einen Beitrag zur Verzinsung und Tilgung jener Schuld seitens des Herzogthums Lauenburg, welcher dem Verhältnisse seiner Einwohner⸗ zahl zur Einwohnerzahl der Herzogthümer Holstein und Schleswig entspricht, bleiben vorbehalten. ö. ,
Der Berichterstatter, Abg. von Benda, erklärte sich Namens der Kommission mit dem Twestenschen Amendement einverstan⸗ den. Das Gleiche erklärte der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt Namens der Königlichen Stagts-Regierung.
Das Gesetz wurde mit dem Twesten'schen Amendement mit großer Majorität angenommen. Der von der Kommission
für das Justizwesen über Petitionen erstattete erste Bericht
wurde hierauf zur Berathung gestellt. Demnächst der zweite Bericht der Kommission für das Gemein dewesen über Petitio— nen, u. A. der Städte Elbing u. s. w. in Betreff der Heranziehung der Königlichen Bank-Kommanditen zu den Kommunalsteuern. Die Kommission beantragte, diese Petitionen der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Der Re⸗ gierungs- Kommissarius, Bank-Präsident v. Dechend, erklärte sich gegen diesen Antrag. Die Diskussion dauerte beim Schlusse
unseres Blattes noch fort.
— Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine e , genen Nachrichten ist S. M. S. »Augusta« am 8. d. Mts.
von Plymouth bei gutem Wetter in See gegangen und wird
voraussichtlich Madeira anlaufen.
— Ueber die Anweisungen, welche der Minister des Innern in Betreff der Sendungen nach Ostpreußen erlassen hat, sind vielfach un⸗ richtig? Behauptungen verbreitet worden; namentlich ist versichert worden, der Minister habe durch ein Rundschreiben sämmtliche Ober- Präsidenten aufgefordert, dahin zu wirken, daß die Sendungen aus-
schließlich oder vorzugsweise an den Ober⸗Präsidenten Eichmann in
Zur Charakteristik der Stellung der Regierung giebt die »Prov.“
Der Minister des Innern hat unterm 6. Januar das bereits früher mitgetheilte Rundschreiben erlassen, in weschem in Betreff der Sammlungen Folgendes gesagt ist:
„»Der durch des Kronprinzen Königliche Hoheit in's Leben ge— rufene »Hülfsverein für Ostpreußen« und die Verbindung desselben mit dem unter dem Protektorate Ihrer Majestät der Königin stehen— den »Vaterländischen Frauen-Verein« bieten die Möglichkeit dar, die mannigfachen Erweise der öffentlichen Mildthätigkeit frucht⸗ bringend zu konzentriren.
Ew. werden es mit mir als eine Pflicht der Königlichen Behörden erkennen, der sich allseitig regenden Hülfsbereitschaft auf jede Weise förderlich zu sein, und namentlich in den ländlichen Kreisen, welche der unmittelbaren Einwirkung der Vereinsthätigkeit schwerer zugänglich sind, geeignete Mittelpunkte für die Sammlung un sichere Beförderung der aufzubringenden Beiträge schaffen zu helfen.
Ich ersuche Ew. ..... ergebenst, Ihren Einfluß dahin geltend machen zu wollen, daß die Organe der Verwaltung überall in möglichster Gemeinschaft mit den erwähnten Hülfs⸗Vereinen die Bethätigung der öffentlichen Theilnahme für die Nothleidenden zu erleichtern und zu fördern beflissen seien.« ; .
In Folge vielfacher weiterer Anfragen aus den Provinzen, wohin die gesammelten Gaben zu senden seien, erließ der Minister unterm 13. ö besonderes Rundschreiben über diesen Punkt, in wel—
em es heißt:
ö „Hinsichtlich der Sammlungen zur Linderung des Nothstandes in Ostpreußen wird es vielfach von Nutzen sein, darauf hinzuweisen, daß, wo man nicht geneigt sein sollte, die betreffenden Gaben den in meinem Erlasse vom 6. d. Mts. gedachten oder anderen Vereinen zur eigenen Verwendung zu übergeben, dieselben auch direkt an den Herrn Ober-Präsidenten Eichmann zu Königsberg dirigirt werden können. *
Außerdem hat der Minister des Innern auf folgenden besonderen
Anlaß eine Anweisung ertheilt.
Der Qber-Präsident der Provinz Sachsen zeigte an, daß ein Fahrik⸗ und Mühlenbesitzer in Calbe beabsichtige, den Nothleidenden in Ostpreußen eine Wagenladung seiner Fabrikate, als Mehl, Grau— pen, Grütze 2c. darzubieten und wünsche dieselbe zur möglichst schleu= nigen Hülfe unmittelbar nach Ostpreußen abzusenden. Er sei jedoch in Zweifel, welcher Stelle in Ostpreußen selst er diese Sendung am sichersten und zweckmäßigsten zuführen lassen solle, und habe dieserhalb die Vermittelung des Ober⸗Präsidenten in Anspruch genommen.
Der Minister erwiederte unter aus drücklicher Bezugnahme auf sein obiges Rundschreiben, daß diejenigen Beiträge, welche nicht den erwähnten größeren Vereinen übergeben werden, für jetzt am zweckmäßigsten direkt an den Ober ⸗Präsidenten zu dirigiren seien.
Sachsen. Dresden, 11. Februar. Die Zweite Kam⸗ mer hat heute die Berathung des Berichts ihrer Deputation über die Novelle zum Gewerbegesetze begonnen und dieselbe bis mit §. 14 des Entwurfs erledigt.
Gotha, 11. Februar. Nachdem der gemeinschaftliche Land⸗ tag in der gestrigen Sitzung den Etat der gemeinschaftlichen Landesausgaben für 186869 durchberathen und heut den Ent— wurf eines Nachtrags zur Strafprozeßordnung, die Besetzung des Gerichtshofs bei Schwurgerichten (durch künftig in der Regel 3 statt bisher 5 Richter) betreffend, in einer dem desfallsigen Gesetzentwurf, der dem weimarischen Landtag vorgelegt ist, con—⸗ formen Fassung J hatte, wurde derselbe, wie die »Goth. Ztg.« berichtet, vertagt.
V Stuttgart, 10. Februar. Nach der, die Wahl der Abgeordneten zum Zollparlament betref⸗ fenden Verfügung des Ministeriums des Innern sind sofort nach dem Eintreffen dieser Verfügung die in Folge der vor— läufigen Anordnung vom 109. v. M. gefertigten Wählerlisten der Gemeinden auf dem Rathhause oder dem dessen Stelle ver⸗ tretenden Lokale zu Jedermanns Einsicht aufzulegen, und es ist in dem Gemeindebezirke nochmals öffentlich bekannt zu machen, daß Jedermann von der Wählerliste Einsicht nehmen kann, und daß Beschwerden wegen Uebergehung von Personen binnen 8 Tagen nach der ergangenen öffentlichen Bekanntmachung bei dem Gemeinde⸗ rath anzubringen sind. Einsprachen gegen die Wählerlisten sind von dem Gemeinderath nach entsprechender sachdienlicher Verhand⸗ lung innerhalb der darauf folgenden 14 Tage durch Beschluß⸗ fassung zu erledigen, worauf die Listen geschlossen werden. Die Wahl der Abgeordneten für das Zollparlament ist in den 17 Wahlkreisen, deren jeder Einen Abgeordneten wählt, vorzu⸗ nehmen. Zum Zwecke des Stimmgebens sind die Wahlkreise in kleinere Abstimmungsbezirke zu theilen. Die Festsetzung der Abstimmungsbezirke und die Bezeichnung des Ortes, in dem für dieselben die Abstimmung vorzunehmen ist, erfolgt durch sofort öffentlich bekannt zu machende Ver⸗ fügung des Oberamts. Die Wahlhandlung wird in allen Ab— stimmungsorten an dem durch besondere Verfügung fest— zusetzenden Tage vorgenommen. Die Wahlhandlung ist öffent⸗ lich sie erfolgt durch Niederlegung verdeckter Stimmzettel ohne Unterschrift in ein von der Wahlkommission aufzustellendes
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