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479 Bekanntmachung.
Der über das Vermögen des abwesenden Particulier, früheren
Commissionair August Mudrack aus Neudorf⸗Commende eröffnete 65
meine Konkurs ist durch Vertheilung der Masse beendet. Der Ge—
meinschuldner ist für entschuldbar nicht anzusehen.
Breslau, den 7. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. gez. Wachler.
Aufforderung der Konkurs gläubiger, wenn ann ,,,, , , m,, festgesetzt wird.
In dem Konktkrse über das Vermögen des Kaufmanns G. R. Seidelmann zu Goldberg ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs ⸗Gläubiger noch eine zweite Fri st
bis zum 25. Februar 1868 einschließlich festgesetzt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts hängig ein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge— achten Tage bei uns schriftlich oder zum Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 3. Januar 1 4 zum Ablauf der zübeiten Frist angemeldeten Forderungen ist au
Montag, den 16. März 1868, Vormittags 109 Uhr, vor dem Kommissar, Herin Gerichts ⸗Assessor Tomasczewski, im Ter—= minszimmer Nr. 4 unseres Geschäfts-Lokales anberaumt, und werden 6 Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger . e t welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet aben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte a,, oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be—⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Rechtsanwälte Justiz⸗Räthe Uhse und Steulmann zu Goldberg und Pleßner zu Haingu zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Goldberg, den 3. Fehrugr 1868. U Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
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480 Per über das Vermögen des inzwischen ,, ,. Kaufmanns Louis Hagen zu Haynau durch Beschluß vom 23. Mai 1866 eröffnete ,, Konkurs ist durch erfolgte Schlußvertheilung der Masse eendet. Goldberg, den 7. Februar 1868.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
469 ᷣ hn Zwangsvollstreckungssachen der Kaufleute Salomon und Be⸗ rend Robsen zü Hamburg, der Wittwe Hodde zu Stade, der Erben des Hinrich Ropers zu Götzdorf, als des Hausmanns Nicolaus Ropers zu Bützflether⸗Außendeich und Eons. des Holzhändlers C. A. Kirchhof zu Harburg, des Kirchspielshebers Borchers zu Bütz fleth, als Erhebers der Auctionsgelder der Wittwe Schultz zu Borstel des Zimmermeisters A. Brand in , der Steinhändlerin M. Buhbe in Stade und des Tuchhändlers A. H. Nodop zu Stade, Gläubiger, wider den Gastwirth, Kornhändler und Ziegeleibesitzer J. D. Krebedünkel zu Bützfleth, Schuldner, wegen Forderung, sollen:
a) des Schuldners an der Chaussee zu Bützfleth zwischen den Wohn- stellen des Kaufmanns Buck und der Wilhelmi'schen Erben be— legenes Wohnhaus nebst Scheune und dabei belegenem Lande,
b) ein im Bützflether⸗Außendeiche zwischen den gändereien des Peter Feick und des Johann Köser belegenes, circa 15⸗Kehdinger⸗Morgen großes Stück Land,
c) eine am Götzdorfer Fleethe auf Gründen des Gerd Nagel zu Fleeth errichtete Ziegelei — bestehend aus Arbeiterwohnung, Brennhütte, Trockenschauer, mit Mühlenraum und kleinem Schauer — nebst dem gesammten Inventare,
d) 5-Antheil an dem zur Zeit bei Hamburg ankernden, circa S0 Lasten haltenden Schiffe Emanuel,
Freitgge, den 8. Mai d. J. . — Morgens 11 Uhr, im hiesigen Gerichtshause öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Verkaufsbedingungen können in den letzten drei Wochen vor dem Termine auf hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen werden.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Ver⸗ kaufsobsecte Eigenthums-, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische , Pfand ⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte im anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie die selben dem neuen Erwerber gegenüber verlieren.
Freiburg, den 3. Februar 1868.
önigliches n Trhht Il. Wedekind.
am
4681
Nachdem Seitens des Gastwirths Chr. Friedr. Feil aus Caden— berge und des für den abwesenden Georg Heinrich Feil aus Drochter⸗ sen bestellten Curators, Hofbesitzers Paul von Borstel zu Drochtersen, beantragt ist, den genannten, im Jahre 1853 nach Australien ausge— wanderten, seitdem verschollenen, anscheinend bald nach der Auswan— derung verstorbenen Georg Heinrich Feil aus Drochtersen für todt zu erklären, auch von den Antragstellern den gesetzlichen Erfordernissen ge—⸗
nügt ist, so wird hiermit gedachter Georg Heinrich Feil aufgeforden sich spätestens bis zum zweiten Freitage im Monate Februar 1869, ; Morgens 11 Uhr, hier zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermog / den nächsten bekannten Erben überwiesen werden soll.
Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben a Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und, si den Fall der demnächstigen Todeserklärung, alle Erb- und Nachfohh berechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, letztere unn der Verwarnung, daß sonst bei Ueberweisung des Vermögens des Vn schollenen auf sie keine Ruͤcksicht genommen werden wird.
Freiburg, den 3. Februar 1868.
Königliches , n n, Il. Wedekind.
=.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.
1471 Bekanntmachung. In Folge Erlasses des Herrn gndel . Hen iers bringen wir nahe bei Salzgitter (Station der Braunschweigschen Südbahn) h legenen fiskalischen Eisensteins⸗Bergwerke: Georg Friedrich (bei Ohlei), Bergmannstrost 95. Haverlah⸗Wiese) . Segen Gottes und Morgenxöthe bei Salzgitter) im Wege oͤffentlicher Licitation an den Meistbietenden zur Verpachtun und setzen hierzu vor unseren Kommissarien, dem Königlichen Obn Bergrath Osthaus und dem Königlichen Berg -⸗Assessor Degenharn auf Mittwoch, den 4. März d. J, Morgens 10 hn i Gasthause zum Rathskeller in Salzgitter Termin an. . Die dem Licitationsperfahren, so wie der Verpachtung zu Grunh liegenden rng können in unserer Registratur eingesehen wa den. Auch wird auf Verlangen Abschrift derselben gegen Erstattun der Kopialien mitgetheilt. Clausthal, den 7. Februar 1868. Königliches Ober⸗Bergamt. Ottilia e.
Dienstag, den 18. Februar 1868, früh 10 Uhr sollen im Pommerschen 6. zu Neustadt.· herz valde aus be, Kon
lichen Forstreviere Biesenthal folgende Bau und Schneidehöͤlza meistens egtra stark, versteigert werden; Belauf Eiserbude Jagen 125 circa 309 Stück Kiefern, Melchow * 40 * 630 * b Y 142 21 67 155 280 58 5 53 36 60 — * 609 M* 240 ferner Jagen ö. „ Klafter Kiefern Böttcherholz, J . v v 2 v 84: * 2 x ] 5 Eichen ö mit 15 Buchen Heh bäumen und 2 69: 5 Stück Rothbuchen Nutzenden. Nach Beendigung des Bauholz-Termines werden Brennhöls 6 Arten versteigert. Bekanntmachung der Bedingungen geschieht i ermine. Grafenbrück, den 8. Februar 1868. Der Königliche Oberförster. Dant.
8
* V
Heegermühle
* Schönholz Schwärze
e d e r r , , . & X xe X R d .
Bornemannspfuhl
xX X⁊ñ XR tio N , X Xr X a d X XR n n x
In dem Termin zum 17 d. Ms. werden aus den Jagen 13
bez. I57 u. 163 (Bel. Glanbeck und Schmelz) außer dem bereits af gezeigten Holze auch noch 12 Buchen, verschiedener Stärke bis 25 m. d und 4 Klafter Weißhuchenkloben zum Verkauf gestellt. Grumsin, am 12. Februar 1868. Der Oberförster Krüger. Holzversteigerung in der Oberförsterei Him melpfort— Am 3. dritten) März d. J von Vormittags n 101 ab / sollen im Preußischen Kruge zu Ravensbrück bei Fürstenben öffentlich an die Bestbietenden unter freier Konkurrenz und den g ,, . , . . aus den Jagen 13, 15 und 17 des Schutzbezirks Regelddor 50 Stück Buchen Nutz Enden, 3 - 3 Klftr. Buchen Klobenholz 412 Stück Kiefern Bau und Schneidehölzer, meistens vn beträchtlicher Stärke; 2) . . Jagen 4. 5, 9, 10, 12, 16 u. s. w. des Schutzbezitl el ungefähr 150 Stück Kiefern Bau- und Schneidehölzer; 3) aus den Jagen 67 und 68 des Schutzbezirks Tangersdorf: 4 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehoͤlzer;
) aus den Jagen 94, 100 u. s. w. des Schutzbezirks Bredereicht
⸗ ungefähr 25 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer; 5) aus den Jagen 128, 129, 130 u. f. w. des Schußbezith Caclaven: 32 Stück Birken Nutz Enden, 789 3 Kiefern Bau- und Schneidehölzer, Klftr. Kiefern Nutzholz;
lufmaßregister in meiner Dienstregistratur zu dei
Dölnkrug an der Berlin⸗Prenzlguer Chaussee aus orstrevier Reiersdorf folgende Bau⸗
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6) aus den Jagen 143 ⸗ 146 u. s. w. des Schutzbezirks Thymen 1 Birken Nutz ˖ Ende, 90 Stück Kiefern Bau- und Schneidehölzer; 7 aus den Jagen 179 und 182 des Schutzbezirks Ravensbrück: 167 Stuck Kiefern Bau- und Schneideholzer. Die betreffenden Förster werden den Kauflustigen die Hölzer auf Perlangen vor dem Termin nachweisen. Die Aufmaaß⸗Register und das Versteigerungẽ ⸗ Protokoll können hom 24. d. M. ab bei mir eingesehen werden. Himmelpfort, den 10. Februar 1868. Der Oberföͤrster. Zielinsky.
Bekanntmachung. .
Freitag / den 238 d. M Vormittags 10 Uhr, gelangen im Rödclius'schen Gasthofe hierselbst aus zen Schlägen der Jagen 2, Be—= auf Hochzeit, 39a, Bel. Kl. Wutzow, 49, 64, 717 78, Bel. Neubrück, no 66, Bel. Jägersburg, ca. 1560 Stuck Eichen Iluhenden, 1000 Stück hiefern Bau- und Schneideholz, aus Jagen 2 und 66 pp. 280 Klafter Riefern Brennholzscheite zu 3 Fuß Scheitlänge und aus Jagen 39 und 4 200 Klafter desgl. zu 3 Fuß 2 Zoll Scheitlänge unter den sewöhnlichen Bedingungen zum ffentlich meistbietenden Verkauf. Die Lufmaaßregister liegen 8 Tage vor dem Termine im hiesigen ö nch ft n n . nnn ö
orsthaus Hochzeit, den 11. Februar z
3. Der Oberförster Stubenrauch.
Brenn-, Bau- und Nutzholx Verkauf.
Am Dienstag, den 27. Februar, Vormitta 8 10 Uhr, ollen im Küselschen Gasthofe häöerselbst aus den Jagen 2, 93, 94. 13, 130, 95, 117, 118, 123, 1858, 143A, 143, 155 B / 156. 197, 188 iefiger Oberförsterei eg. 25 Eichen, 4Buchen und Ws Kiefern Bauhõlzer no'ca. 48 Klftr. Eichen und 12 Klftr. Kiefern 6 und ca. 50 älafter Klefern Scheit Brennholz meistbietend verkauft werden.
Die Hölzer werden auf Verlangen von dem betre enden Forst⸗
hhußödeamten 3 Tage vor dem Termine vorgezeigt werden und die ö Zeit zur Ein⸗
cht bereit liegen. . . Die näheren Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht.
Regenthin, den 11. Februar 1868. ag hin 3 Oberföͤrster. gez. Ritz.
Holz Verkauf. Am 26. Februar ern von 9 Uhr Morgens ab, sollen in dem Königlichen
ö 6 dutzhölzer bei freier Kon⸗
öffentlich meistbietend verkauft werden:
rrenz öffentlich 5 26 ö . 6
T agen ca. ück Kiefern Bauholz,
ö z 6 15 * do. Bau ⸗ und Schneideholz, 12 do. desgl. und
12 Stück Eichen und 1 Buchen Nutzende, Döllnkrug 20
653 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneideholz f und! 3 Stad Eichch,
34 112
101
x Bau ⸗ und Schneideholz, 15 *
2
*
; desgl. 66 * 59 desgl. 729 * 677
desgl. und 1 Stück Eiche, 90 u. 72595 6 * do. Bau⸗ und Schneideh ol; Dann, n SiC Ficfern Van - und Schneidehslzer 16 Stück Eichen und 1 Buchen Nutzende, nußerdem: aus dem Jagen 34 ca. 31 Stück Birken .
desgl. , do. o. desgl. 101 13 Kiefern Spaltlatten, desgl. 1 Schock do. Rückstangen,
nd aus den Jagen 20 u. 101 3 Klftr. do. Nutzholz und
daselbst 3 * ausgesondertes Kiefern
Klobenholz. Kaufbeträge bis 20 Thlr. müssen im Termine sofort baar bezahlt erden, bei den übrigen muß als Angeld im Termine deponirt erden. Das spezielle Aufmaaß der Hölzer kann im Büreau des nterzeichneten 8 Tage vor der Licitation eingesehen werden und die
Belaufsbeamten sind angewiesen, die Hölzer im Walde vorzuzeigen.
Reiersdorf, den 9. Februar 1868. . Der Königliche Oberförster. Oppermann.
* Vaeter J * *
Dusterlake
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. Bekanntmachung. Berlin-Stettiner Eisenbahn.
2 2
70
* *
Bei der am 1. Februar emäßheit unserer Bekanntmachung hom 20. Dezember pr. stattgefundenen öffentlichen Ausloosung unserer im 15 Juli . zu amortisirenden Priorildis ⸗Hbligatignen J. Emissign nd follende Kommen: H5. 279. 365. 36d. 4490. bös. 33. a6. 1715. 30. 805. S807 S817. 1606. il65. 1118. 1221. 1235. 4619. 1650. 1710. 36. 1575 i986. 2161. 2286. 2508. 2416. 26527. 2612. 38. 26817.
gebracht.
2855. 2997. 3245. 3260. 3325. 3394. 3459. 3572. 3584. 3718. 3770. 3810. 3832. 3847. ge en worden.
Wir ersuchen die Inhaber dieser Obligationen, den Kapitalsbetrag derselben mit je 200 Thlr., in der Zeit vom 1. bis 31 Juli d. J. e Einlieferung der Obligationen nebst Coupons bei unserer Haupt:
asse zu erheben, wobei wir bemerken, daß nach 8§. 4 des Privilegii vom 25. Juni 1848 die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen mit dem 1. Juli d. J. aufhört.
Gleichzeitig machen wir bekannt, daß von den bereits früher aus⸗ geloosten Obligationen die Nummern 16233. 2763 und 3007 noch nicht zur n , präsentirt sind.
Stettin, den 6. Februar 1868.
Direktorium der Berlin⸗-Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Stein.
482 Bank des Berliner Kassen Vereins,
Die von dem Verwaltungsrath auf 92 Thaler für jede Actie festgesetze Dividende für das Jahr 1867 kann gegen Einreichung der Dividendenscheine Serie II. Nr. 7 und einer Specification derselben, von heute an bei unserer Kasse — Platz an der Bauakademie Nr. 3 — erhoben werden.
Berlin, den 13 Februar 1868.
Die Direction.
F. Güter bock. Warsch auer. Hache.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung, betreffend Reglement für die , Preußen ⸗Oldenburg⸗-Bremische uarantaine ⸗Anstalt an der Unterweser.
Nachdem der Erlaß eines Reglements für die gemeinschaftliche Preußen⸗Oldenburg⸗Bremische Quarantaine Anstalt an der Unterweser von der Quarantaͤine⸗Kommission mit Genehmigung der drei Direk torial⸗ Behörden für angemessen erachtet worden, so wird dieses Regle⸗ ment, und daß die Bestimmungen desselben mit dem 1. Januar 1863 in Kraft treten werden, allen dabei Betheiligten hiermit zur Kenntniß
§. 1. Alle Schiffe, welche von Gegenden kommen, die von der Qua- rantaine Behörde wegen der Pest für verdächtig erklärt sind, unter- liegen bevor sie in einem an der Weser belegenen Hafen oder Lande platz in gesundheitspolizeilicher Hinsicht zum freien Verkehr zugelassen werden, der Quarantaine. ö
S., 2. Sobald der Quarantaine Behörde zur Kunde kommt, daß in einem ö in der Levante die Pest ausgebrochen sei, werden die von
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dolchem Platze kommenden Schiffe der Quarantaine unterworfen, bis er Quarantaine Behörde darüber Kunde geworden ist, daß die in Wah stehenden 6 für verdächtig nicht länger zu halten seien.
as Eintreten und Aufhören der Quarantaine⸗Maßregeln wird durch die Quarantaine⸗Behörde fen ig F In gemacht.
Alle Schiffe, welche aus Häfen kommen, die für verdächtig erklärt sind, dürfen nur unter Quarantaine - Flagge am großen Mast (einer rünen Flagge von zwei Ellen im Quadrat, statt deren Schiffe welche amit nscht versehen sind, die National ⸗Flagge am großen Mast hissen) in der Weser auffegeln, und sind alle auf der Weser angestellten Loot ⸗ sen angewiesen, i. die genaue Aufrechthaltung dieser Vorschrift sorg⸗ fältigst zu achten. , . Jeder Verkehr mit Schiffen, welche die Quarantaine - Flagge füh⸗ ren fei es vom Lande oder von anderen Schiffen aus ist untersagt. Diejenigen Personen, welche dies Verbot übertreten, werden, abgesehen von der über sie zu ve . Geldstrafe bis zu 50 Thlr. als zu dem unter Quarantaine Flagge liegenden Schiffe gehörig angesehen und behandelt. ;
§. 4. .
Sobald ein Schiff unter Quarantaine-Flagge aufsegelt, fährt ein Boot mit einem von der Quarantaine Behörde dazu Beauftragten dem Schiffe entgegen, und legt demselben unter angemessenen Vorsichts⸗ maßregeln die auf der Anlage A. befindlichen Fragen, und zwar wo möglich in der Landessprache des Schiffes zu schriftlicher Beantwor⸗ tung vor, nimmt die Beantwortung dieser Fragen nebst den etwa vorhandenen Gesundheitspapieren entgegen und legt dieselben der Quarantagine, Behörde vor, welche, sofern keine Bedenken entgegen fsehen, fofort mündlich Praktika ertheilt und das Schiff durch ein
Signal davon benachrichtigen läßt. z
Die Praktika ist immer sofort zu ertheilen, wenn kein Kranker an Bord und außerdem innerhalb der letzten 30 Tage kein Todesfall vorgekommen ist. Sobald die Ausfüllung des Fragebogens ergiebt, daß weder ein Kranker an Bord, 3 innerhalb der letzten 30 Tage ein Todesfall an Bord vorgekommen ist, so soll einem Schiffe, welches weiter außzusegeln beabsichtigt, durch den mit der Ueberbringung des Fragebogens Beauftragten, die Fortsetzung seiner Fahrt ohne Weiteres
estattet werden, . 9 Befindet sich dagegen ein Kranker an Bord, oder hat sich inner
alb der leßten 30 Tage der Reise ein Todesfall ereignet, so wird von We? der fear lrrer, ehe eine ärztliche Untersuchung an Ort
und Stelle veranstaltet. 88
n denjenigen Fällen in weichen die im 8§. 5 bezeichnete ärztliche untes is fn uf rkorberlich erscheint, ist folgendermaßen zu verfahren: