1868 / 41 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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§. 7. Die Ausführung dieses Gesetzes, über welche dem Landtage bei der nächsten regelmäßigen Zusammenkunft desselben Rechenschaft zu geben ist, wird den Ministern der Finanzen und des Innern über⸗ tragen. gelirtundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben ꝛc.

Die Motive zu dem Gesetz⸗Entwurf über die Schließung der Spielbanken (s. Rr. 40 d. Bl.) lauten:

Seit der Vereinigung des ehemaligen Herzogthums Nassau und der ehemaligen Landgrafschaft Hessen Homburg mit der preußischen Monarchie hat der Gewerbebetrieb der zu Wiesbaden, Ems und Homburg noch bestehenden öffentlichen Hazardspielbanken einen Ge⸗ genstand der Erwägung für die Königliche Staats - Regierung ge— bildet. Die Staats Regierung hat ssch die Bedenken nicht ver hehlt, welche gegen die fernere Duldung dieser Institute erhoben werden können; sie hat gleichwohl, vor einem definitiven Einschreiten, es für geboten erachtet, die dabei in Betracht kommenden rechtlichen und thatsächlichen Momente einer eingehenden Prüfung zu unter⸗ werfen und diejenigen der Schonung würdigen Interessen nicht außer Betracht zu lassen, welche durch eine sofortige Schließung der in Rede stehenden Spielbanken der Gefährdung ausgesetzt sein wurden.

Die Hazardspiele zu Wiesbaden und Ems werden durch die landes⸗ herrlich konzessionirte, zu Wiesbaden domizilirende Aktiengesellschaft »zum Betriebe der Kur⸗Etablissements in den Badeorten Wiesbaden und Ems«, die Hazardspiele zu Hemburg durch die ebenfalls landes- herrlich konzessionirte »anonyme C nf der vereinigten Pachtungen . k und der Mineralquellen zu Homburg vor der Höhe etrieben.

Die Konzessionen und die mit beiden Gesellschaften von der frühe. ren Landes ˖ Regierung abgeschlossenen Pachtverträge laufen für die Geselschaft zu Wiesbaden resp. Ems bis einschließlich 181, für die Gesellschaft zu Homburg bis einschließlich 1896. Ein Widerruf ist in denselben, nicht vorbehalten; ihrer äußeren Form nach erscheinen die Pachtverträge und Konzessionen unanfechtbar! Beide Gesellschaften haben aus ihrem Gewerbebetriebe bisher einen sehr hohen und in steter Steigerung begriffenen Gewinn bezogen; die bon ihnen zu erhebenden Entschädigungs ⸗Forderungen für entgehenden Gewinn würden eine fa unerschwingliche Höhe erreichen, wenn die Einstellung des gedachten formell gültiger Weise erfolgen sollte.

Eine solche Einstellung würde, auch wenn sie alsbald erfolgte, den Actionairen der beiden Gesellschaften voraussichtlich nur insoweit einen positiven Schaden bereiten, als von einzelnen Personen etwa in neuerer Zeit das Wagniß unternommen worden ist, Spiel⸗ bankactien zu einem erhöhten Kurse an sich zu bringen. Schon aus diesem Grunde also würden die Interessen der Actionaire kein Hinderniß gegen die alsbaldige Schließung der Spielbanken darbieten.

Anders verhalt es sich dagegen mit den Gemeinden Wiesbaden, Ems und vor allem Homburg. Diese Gemeinden haben bisher von den Spielbank⸗Gesellschaften auf Grund theils gesetzlicher theils kon= traktlicher . namhafte Beträge an Steuern und sonstigen Prästationen bezogen, deren plötzlicher Wegfall den Kommunal-Haus⸗ halt einer erheblichen Störung aussetzen würde. Ganz abgesehen da⸗ von aher haben sich unverkennbar zu Wiesbaden, Ems und vor allem wie bemerkt, zu Homburg, auf Grund der einmal landet. herrlich ertheilten Konzession und im Vertrauen auf dieselbe die Verkehrsverhältnisse der Art gestaltet, daß ein plötzlicher Wechsel ohne Zweifel vielen Unverschuldeten zum größten Schaden gereichen müßte. Es würde bei einem unvermittelt eintretenden Wegfall dessen, was die Gesellschaften in die Kommunalkassen haben fließen lassen und was sie im Interesse der Kurfremden, so wie zur Unterhaltung der Kuranlagen aufgewendet haben, fortan nicht möglich sein, diese Unter⸗ haltung in so ausgiebiger Weise wie bisher zu bewirken. Eine er⸗ hebliche alsbaldige— erminderung des Badeverkehrs würde hiervon die unvermeidliche Folge sein, und Gewerbetreibende wie Haus besitzer würden durch das Ausbleiben zahlreicher Fremden, durch Kündigung von Hypotheken-Kapitalien in Folge der verminderten Sicherheit des Pfandobjekts u. s. w. u. s. w. in ihrer Existenz auf das Härteste be—⸗ droht werden. .

Alle diese Erwägungen sprechen für die Zulassung einer Ueber⸗ gangsperiode, während deren gegen Schädigung der in der That be⸗ , n n Interessen die geeignete Vorkehrung zu treffen ein würde.

Es würde nach der Ansicht der Staatsregierung statthaft er= scheinen, den Spielbank⸗Gesellschaften den Betrieb ihres Gewer— bes noch auf eine kurze Reihe von. Jahren unter der Be⸗ dingung zu gestatten, daß sie einen nicht zu 6 bemessenen Theil ihres Gewinnes gemeinnützigen Zwecken zu widmen sich be⸗ reit erklären. Es würde in solcher Weise ein, der Verwaltung einer öffentlichen Behörde zu unterstellender Fonds gegründet werden kön⸗ nen, welcher seine ausschließliche Bestimmung in der Förderung der Kur und Bade Industrie der genannten drei Ortschaften zu finden hätte. Eine Duldung, wie die hiermit vorgeschlagene, würde dagegen mit Grund zu versagen sein, sofein die gedachten Gesellschaften oder eine derselben den . ihres Gewerbes wesentlich nur in ihrem eigenen Interesse und ohne gleich⸗ keitig den öffentlichen Interessen in dem erforderlichen Maße Rechnung

agen zu wollen, beanspruchen sollte,

Die Nothwendigkeit, für das hiernach einzuschlagende Verfahren Raum zu geben, dient der Fassung des Gesetz⸗Entwurfes zur Meti⸗ virung. Um den beabsichtigten Erfolg zu sichern, ist im 3 U der für zulässig zu erklärende letzte Termin auf das Ende des Jahres 1872 , . . Möglichkeit einer früheren Schließung aber offen gehal—

ewerbebetriebes nicht ebenfalls in.

Der S§. 2 wird seine Rechtfertigung in sich selbst finden. Wenn demnächst auf das gewerbemäßige Hazardspiel die Bestimmungen dez Strafgesetzbuches ausnahmelgs zur Anwendung kommen, so folgt daraus schon von selbst der Wegfall jeder Entschüdigungs; Forderung für den entgehenden Gewinn aus einem solchen Gewerbebetriebe; g hat gleichwohl angemessen erschienen, diese Folge durch den §. 3 auß. drücklich außer Frage zu stellen.

Nachrichten aus Ostpreußen. Insterburg. Der hiesige Landrath weist im Kreisblatt darauf

hin, daß Personen, welche am Typhus erkranken, nicht aus ihrem J. zeitigen Aufenthaltsorte forttransportirt werden dürfen, sondern am

Orte der Erkrankung Pflege, sowie ärztliche Behandlung erhalten und

daselbst womöglich in abgeschlossenen geräumigen Zimmern unterge,. bracht werden müssen. Der Transport solcher Kranken nach anderen Orten oder nach dem städtischen Lazareth wird als unzulässig ht. zeichnet, einmal, weil er für die Kranken selbst gefährlich ist, zum

. . auch, weil das weitere Kontagium dadurch gefördert wer. en könnte.

. Die Ortsvorstände und die Sanitätskommissionen sind angewicsen jede Erkrankung mit typhösen Merkmalen sofort dem . walter zur Anzeige zu bringen, welcher der Kreisbehörde unverzüglich darüber Bericht erstatten soll.

Gäum binn en. Der Regierungs- Präsident Maurach hat di Sanitäts- Kommissionen durch die . auffordern lassen, Ri Wochenberichte über den Gesundheitszustand derartig einzureichen, dj sie .. . jedem Sonnabend regelmäßig zugehen.

eh lau. en und Ortsvorständen an, daß Arbeiter, welche große Familien haben Reisig bis zu 1ÜKlafter gegen R der Taxe und die Nebenkosten, letztern zum Gesammtbetrage von 5 Sgr. 6 Pf., ganz arme Leute abtt

umherliegende Aeste . eine Gebühr von 1 Sgr. pro Klafter in .

der fiskalischen Forst sammeln dürfen.

Gerdauen. Die im diesseitigen Kreise belegenen Dörfer Klo— nofken und Dogla sind zu Anfang dieses Monats durch Brandunglüt betroffen worden. Es ist indessen durch sofortiges Einschreiten der bestehenden Wohlthäti keits vereine hülfe geschafft worden und daher für die Verunglückten kein Grum n, n, ihrerseits noch außerdem private Mildthätigkeit in Anspruch zu nehmen.

Königsberg i. Pr. Auf den Vorschlgg der hiesigen Königlich Regierung hat der Finanz ⸗Minister die Vorschriften des Erlasse vom 27. Dezember v. J. zu Gunsten der Beleihung ganz kleiner Grundstücke unter dem 30. v. M. einer wesentlichen Modification unterzogen, so daß nunmehr auch den Eigenkäthnern, welche mehr al 3 und weniger als 10 Morgen besitzen und genügende Sicherheit zu bestellen vermögen, ein Darlehn von 15 Thlrn. gewährt werden kann Außerdem haben die Grundsätze für die Prüfung der Sicherung durtz

das Pfandobjekt eine Erweiterung zu Gunsten der Darlehnsnehmm

erfahren.

Landwirthschaftliche Nachrichten. Berlin, 17. Februar. Der erste Kongreß Norddeutscher

Landwirthe, wurde heute Vormittag nach 10 Uhr im Saale des Englischen Hauses hierselbst durch den

die folgendermaßen schloß: Di den politischen Zuständen unserth gemeinsamen Vaterlandes drängte unabweislich und um widerstehlich auch auf dem Gebiete der neuen Formen, zur Zusammenfassung aller Kräfte zur Eröffnun neuer und breiterer Wege auch für das wirthschaftliche Leben dil Volkes. Daß die Landwirthschaft sich der Erkenntniß dieser in viel Beziehung wesentlich veränderten Lage der Dinge diesen neuen um

mit einer Ansprache eröffnet, großartige Umgestaltung in

bedeutungsvollen Impulsen nicht entziehen kann, ohne Schädigung ihn

materiellen Interessen, daß sie sich ihnen gegenüber nicht unthätig un gleichgültig verhalten darf, ohne Schädigung der ehrenvollen Aufgalt ihres Berufes, darüber wird in dieser verehrten Versamm lung ein Zweifel wohl nicht bestehen. Es liegt einmal in

Natur der Dinge, daß die Landwirthschaft die sicherste und unentbeht,

lichste Grundlage für das Leben der buͤrgerlichen Gesellschaft und del Staaten bildet, daß in ihr die Kraft vorhanden ist, das einflußreichst Moment für die soziale und politische Entwickelung der Nationen zh sein. Meine Herren! Thun wir das Unsrige, um nicht hinter des naturgemäßen Bedingungen unseres Berufes mit unserem Wissen Wollen und Können zurückzubleiben und lassen Sie uns denn n diesem Sinne an unser Werk gehen. j

Demnächst theilt der Vorsitzende mit, daß bis vor einer Stunde sh schon nahe an 3900 Mitglieder in die Liste haben einzeichnen lasseh und die Zahl derselben noch im fortwährenden Steigen begriffen . Die Sitzungen des Kongresses werden im Saal des Englischen Hausc stattfinden, wo auch das Bureau des Kongresses errichtet sei. Dun auf erstattete der erste Schriftführer des Comités für den Kongtts Herr Hr. Wilcken s, den Bericht des geschäftsführenden Vorstan über die den Kongreß vorbereitenden Angelegenheiten. Der driti Gegenstand der Tagesordnung ist die Vorlage der Geschäftsordnun 1 ,,,. Es liegt als solche ein Statut-Entwurf zur Y tathung vor.

Nach längerer Diskussion über die Geschäftsordnung wurde ij Antrag Dr. Wilckens angenommen, die Artikel 5, 6,7 und 8 y. Statuts als Geschäftsordnung anzunehmen und zur Berathung ö Statuts sodann auf Antrag, der Herren v. Wedell und Juͤssen h schlossen, eine Kommission zu wählen, in der die verschiedensten Landestht des Norddeutschen Bundes möglichst gleichmäßig vertreten sind. N. kurzerUnterbrechung erfolgte die Wahl des ersten Vorsitzenden / bei welcherh⸗

Das Domainen⸗Rent-⸗Amt hierselbst zeigt den Schul.

bereits ausreichende Ab.

j zes l Vorsitzend ; des Comités, Rittergutsbesißer von Hrn. Saenger Grabowoe⸗

Volkswirthschaft z .

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v. Saenger Grabow mit 116 von 154 Stimmen gewählt wurde. Beffelbe kahm die Wahl dankend an. Der Zweck des Kongresses ssi— en bestehenden Institutionen nicht, entgegen zu treten, vielmehr dieselben zu unterstützen. Redner schloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den König, in welches die Versammlung drei Mal ein sftimmte. Dann wurde auf Vorschlag des Hrn. Dobbert Hr. Landes, Oekonomie Rath Ruder aus Oldenburg als erster Vice⸗Präsident gewählt Bei Schluß des Blattes begann der Namensaufruf für den zweiten Vice Präsidenten. ; .

Nebersicht über die Weizen-! und Roggenpreise auf den Haupt ⸗Getreideniärkten der Monarchie. Um die Vergleichung zu er. leichtern, sind die in den Börsenberichten, notirten Preise⸗ der Berliner Usance entsprechend, auf 2190 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen

o und ohne Säcke) in Thalern berechnet. e, 25. Januar. 1. Februar. 8. Februar. 15. Februar Königsberg 1033 102 1024. 103i Danzig 959 - 1123 785 - 1115 973 —- 165 95— 1123 Posen 75 - 16002 79-1022 S3 - I0l4)) S3 - 1923) Stettin 93 = 1045 963 —– 10145 965-1043 9676 - 104 Berlin 89 - 1066 Sy 106 S9 - 107 20-108 Breslau g0 - 1025 90- 1012. S909 - 1008 90 100 ej Magdeburg .... 965/ 95, 95 99 ls, 965 93*,½ 964 1031 1014 1601

03 1015

25. Januar. 1. Febiuar. 8. Februar. 15. Februar. 80 S0 5

74-78

9 6 78 Sox 77 99) e) n) 7 = o 76. 76 6 a, w 6 ö, i 6 / in = 76 721 —761!, 76 / 5 83 85-83 85 85

763 80 Breslau Magdeburg ....

a) Nach dem Wochenbericht.

O9 Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Wien, 15. Februar. Die Kredit⸗Anstalt macht bekannt, daß die zwölfte ordentliche General ⸗Versammlung am 31. März stattfinden wird. Unter den Gegenständen der Berathung befinden sich auch Mit⸗ theilungen des Verwaltungsrathes betreffs der stattgehabten Verhand— lungen über die Frage eines weiteren Nückkaufs der Gesellschafts—⸗ Actien und eventuell ein Antrag auf Abänderung der Gesellschafts— Statuten.

Die Gesammtsumme von Verlagsfirmen in den Ver— einigten Staaten beläuft sich gegenwärtig auf 179, davon kom— men 80 auf Newyork, 31 auf Philadelphia und 25 auf Boston.

Die Besteurung von Auctionen und Gewerbescheinen in den Vereinigten Stagten gewährt die Möglichkeit einer allgemeinen Ueber— sicht, über die Geschäftsthätigkeit der Handelsstädte der Union. Unter den 20 Städten, die auf der Liste obengn stehen, figurirt natürlich Newyort zuerst und zwar in so überwältigendem Grade, daß es die zwei nächstgrößten Plätze Boston und Philadelphia um das dreifache ihres Geschäftes überflügelt. Nach den Steuerein— nahmen repräsentirte im vergangenen Jahre die Summe der Trans— aetionen der Engros. und Detailhändler in Spirituosen und anderen Waaren sowie der Auctions, und andern Makler 1ů, 76565 0900 Doll. in Newyork, Boston und Philadelphia stehen daneben mit 600,000,006 und 700 οου Doll. vermerkt. New Orleans erscheint an fünfter Stelle mit 367591 099 Doll. San Francisco ist bedeutend im Stei- gen und weist 161,225 900, Doll. nach, so daß es Chicago mit 74,145,000 Doll. und Cincinnati mit 180,753,000 Doll. bald gleich- stehen dürfte. .

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Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs-⸗Sachen.

Steckbrief.

Gegen den unten näher bezeichneten Oekongm Eduard Schmidt ist in den Aten J. 109. 67. C. II. die gerichtliche Haft wegen Ver⸗ brechens in Beziehung auf den Personenstand aus 8. 138 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung und' auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt aher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufent⸗ haltsorte des 2e. Schmidt Kenntniß hat. wird aufgefordert, da—⸗ von der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militairbehörden des In und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Schmidt zu vigi⸗ liren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gern n und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigte.-Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen haaren Auslagen, und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill— fährigkeit versichert.

Berlin, den 12. Februar 1868. .

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

Kommission II. für Voruntersuchungen. Sig nalemen t.

Der Oekonom Eduard Schmidt ist 26 Jahre alt, am 26. Ok⸗ tober 1847 in Berlin geboren, evangelischer Rellgion, 5 Fuß 6 7 Zoll ten hat blonde Haare blaugraue Augen blonde Augenbrauen,

londen Schnurr⸗ und Backenbart, rundes Kinn, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, ist schlanker Gestalt und trägt eine Brille.

Steckbrief.

Der Schneidergeselle Johann ,, Wilhelm Sander aus Bitter soll wegen begangener Unterschlagung verhaftet werden, und ist mit den mit sich führenden Gegenständen im Betretungsfalle in dem hiesigen Gefangenhause abzuliefern.

Signalement.

Alter: 23 Jahre, Größe; etwa 5 10, Statur: schlank, Haare: blond, Gesicht: länglich schmal, Gesichtsfarbe: blaß.

Kleidung: schwarzer Tuchrock schwarzseidene Weste, schwarze Tuchhose, Hut von grauem Buckskin, Stiefeletten, und führt wahr⸗ scheinlich die unterschlagene graubräunliche Hose und Weste mit sich.

Neuhaus i. L., den 13. Februar 1868.

Der Polizeirichter des Königlich preußischen Amtsgerichts.

Alle betreffenden Behörden werden ersucht, den Schneidermeister Conrad Gefchwindner und dessen Ehefrau Elisabethe, geb. Greb, von Steingu im Beiretungsfalle verhaften und zur Voll. ziehung der gegen sie erkannten Gefängnißstrafe von 2 Monaten bezw. 4 Tagen anher abliefern zu lassen.

Hanau, am 13. Februar 1868.

Der Staatsanwalt, Wilhelmi.

Steckbrief. Der Dienstknecht Julius Weh meier von Hör— den, Provinz Hannover, ist durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 3 lugt 1867 wegen Unterschlagung in 3 Tage Gefängniß verurtheilt. Die Strafe hat an dem Angeklagten nicht vollstreckt werden können, weil der Aufenthaltsort desselben unbekannt ist.

Sämmtliche Militair- und Civil⸗Behörden ersuchen wir deshalb, den ꝛc. Wehmeier im Betretungsfall zu verhaften und in hiesiges Amtsgerichts⸗Gefängniß abliefern lassen zu wollen.

Groß ⸗Almerode, am 14. Februar 1868.

k . ie z.

Ediktal⸗Citation. Auf die Anklage des Staats ⸗Anwalts vom 9. Januar 1868, ist gegen I) den Leopold Heinrich Max Flemming aus Brandenburg, geb. den 24. November 1844, 2 den Julius Wilhelm Carl Schmidt ebendaher, geb. am 12. No⸗ vember 1844, 3) den Friedrich Ferdinand Nielebock aus Brettin im 2. Jerichower Kreis, geb. 29. Februar 1844, 4 . Carl Friedrich Wolff aus Selbelang, geb. den 23. August 56) den Carl Friedrich Brandt ebendaher, geb. am 1. Februar 1845, 6H den Ferdinand Friedrich Otto Janicke aus Brandenburg, geb. den 4. März 1845, . 7) den Hermann Theodor Protz aus Brandenburg, geb. den 2. Januar 1845, 8) ö Friedrich Albert Frosch von hier, geb. den 8. März

845, 9) . Ferdinand Kerkow von hier, geb. den 14. August

10 . Theodor Dänicke von hier, geb. den 27. November

1 11) den Leopold Wilhelm Ferdinand August Rähmel von hier, geb. den 18. September 1845, .

12 den Albert Paul Janicke von hier, geb, den 15. Mai 1847, wegen Verlassens der Königlichen Lande ohne Erlaubniß und Ent— iehung des Eintritts in den Dienst des stehenden Heeres die Unter⸗ . eingeleitet und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf . den 26. Mai 1868, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale Nr. 6 anberaumt, wozu die dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannten Angeklagten mit der Aufforderung vor⸗ eladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer er dn dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der dadurch zu erweisenden That⸗ sachen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. ; .

Erscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in eontumaciam verfahren werden. Brandenburg, den 16. Januar 1868. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

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