1868 / 44 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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werden angesehen werden, und daß zum vorläufigen Kurator der Stadtkämmerer Wolff dahier bestellt worden ist.

Ziegenhain, den 12. Februar 1868. Königliches Amtsgericht.

535 ESdiktalladung.

Auf erfolgte ,, ,, des Getreidehändlers Carl Gott⸗ lob Näther allhier ist mittels a gg f vom heutigen Tage der Konkursprozeß zu dessen Vermögen eröffnet worden.

Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des genannten Näther, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben vermeinen, hier⸗ durch geladen, in dem auf

den 27. April 1868 . anberaumten Liquidationstermine in Person oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmächtigte bei Strafe des Ausschlusses von diesem Kredit- wesen, sowie bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an hiesiger Gerichtsamtstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumel—⸗ den, zu bescheinigen und darüber mit dem bestellten Konkurs vertreter, Herrn Stadtrath Advokat Opitz allhier, sowie nach Befinden unter sich selbst der PrioW6ität halber rechtlich zu verfahren, innerhalb sechs Wochen zu beschließen und

den 13. Juni 1868 . der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids sich zu versehen, hier⸗ nächst aber in dem auf

den 15. Juni 1868 anberaumten Verhörstermine Vormittags 10 Uhr anderweit an hie— siger Gerichtsamtsstelle sich einzufinden und wo möglich sich zu ver— gleichen, wobei Diejenigen, welche nicht erscheinen oder über die Ver— gleichsvorschläge sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als den Be— schlüssen der Mehrheit der Gläubiger zustimmend werden erachtet werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte

den 1. Juli 1868 der Inrotulation der Akten, und

den 14. Juli 1868 der Eröffnung eines Locationserkenntnisses gewärtig zu sein.

Auswärtige Gläubiger haben übrigens zu Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe, Be vollmächtigte im hiesigen Orte oder in der Nähe zu bestellen.

Neustadt bei Stolpen, den 13. Februar 1868.

Das Königliche Gerichtsamt daselbst.

3526 Subhastations⸗Patent. othwen diger Verkauf Schulden halber. ö. 2 dem Otto Herrmann Schmalz gehörigen Grundstücke zu carbe

I) die Mahl⸗ und Schneidemühle zu Altearbe Vol. Il. ILa Fol. 3.

Nr. 7, abgeschätzt auf 10,502 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. 27 das sogenannte Goldbruch Vol. IV. K. Fol. 3651 Nr. 23, abge- schätzt auf 2364 Thlr. 28 Sgr 4 2. 3) das sogenannte Hinterland Nr. 29a Vol. XIX. Fol. 265 des Hypothekenbuchs verzeichnet, abgeschätzt auf 165 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bureau Nr. Ill einzusehenden Taxe, sollen am 18 März 1868, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Mehler an hiesiger Gerichtsstelle im ,, Nr. JL öffentlich an den Meistbietenden verkauft erden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken— buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗ gun suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu melden.

Friedeberg N. M., den 11. September 1867.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1489 Subhastati ons Patent.

Nothwendiger Verkauf Theilungs halber. Die dem Post⸗Expedienten Ludwig Grothe zu Pritzerbe gehörige, in dem Dorfe Tschicherzig belegene und Nr. 4 Vol. J. Fol. 25 des Hypothekenbuchs verzeichnete Rest“⸗ Bauernahrung, abgeschätzt auf 1390 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Büreau C. einzusehenden Taxe, soll

am 6. Juni 1868, Vormittags 11 Uhr,

Vor dem Kreisgerichts-⸗Rath Ferber an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗ buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗ sung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu

elden.

Züllichau, den 1. Februar 1868.

öͤnigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

I) folgende Staatsanleihe - Obligationen: a) Litt. C. Nr. 23,938 über 200 Thlr. b) Litt. D. Nr. 18061 über 100 Thlr. e Litt. C. Nr. 407 über 2090 Thlr. de 1864 ö . e iet, ib hf . ; . ie Berliner Stadt⸗ igation Litt. D. Nr. 4002 vom 1. Juli . 1852 über 200 Thlr. ; . in dem Lumpen und Produktengeschäft der Ehefrau des Zimmer- gesellen Friedrich, Linienstraße Nr. 142/43, unter altem Papier auf gefunden und in gerichtliche Aufbewahrung genommen worden. Die unbekannten Eigenthümer werden hierdurch aufgefordert, sich

ge 1859,

98. Juni d. Is., Vormittags 113 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts - Rath Dannenberg im Stadtgerichts. gebäude, Jüudenstraße Nr. 58, Portal III., Zimmer Nr. 12 anberaum. ten Termine zu melden, widrigenfalls sie ihrer Eigenthums⸗Ansprüche für verlustig erklärt, der betreffende Fund aber den Findern resp. der zuständigen Behörde zugesprochen werden wird.

Berlin, den 6. Februar 1868. 8. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

n,. kJ . 6. c IL am a. er am 4. April 1 geborne Schiffsgehülfe Ludwig Eduar Rothenbücher aus Landsberg a. W. (Sohn . daselbst oe Schiffseigenthümers Martin Rothenbücher), welcher seit dem Jahre 1855 verschollen und vermuthlich in der Weichsel ertrunken ist, sowie die etwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden auf⸗ gefordert, sich in den am

16. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr 7 oben« vor Herrn Kreis. gerichts-Rath Sellmer anstehenden Termine, persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der Ludwig Eduard Rothenbücher für todt erklärt werden wird.

Landsberg a. W, den 4. Februar 1868.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

m,

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

(4541 Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Haupt⸗Amt am 24 dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, im Amtslokale des Steuer-Amtes zu Perleberg die der Hebestelle zu Neu-Schrepkow zugewiesene Erhebung des Chausseegeldes auf der Berlin Hamburger und Kletzke⸗CTenthiner Chaussee vom Isten April dieses Jahres ab unter dem Vorbehalt des Zuschlages der ge⸗ dachten höheren Behörde an den Meistbietenden zur Pacht stellen.

Nur solche Personen, welche sich vor dem Beginn des Termins als dispositionsfähig ausweisen und eine Bietungs-Eaution von min- destens 100 Thlin. baar oder in annehmbaren inländischen Staats. papieren bei dem Steuer -Amte zu Perleberg niederlegen, werden zum Bieten zugelassen werden.

Die ,n können bei dem unterzeichneten Haupt— Amte und bei dem Steüer-Amte zu Perleberg während der Dienst. stunden eingesehen werden.

Warnow, den 8. Februar 1868.

Königliches Haupt-⸗Zoll⸗Amt.

( Submissnion auf Lieferung von , mn, . Die zur Anlage einer Telegraphenlinie von Pollnow nach Varzin erforderlichen 313 Stück eichenen Telegraphen-Stangen, sämmtlich in Längen von 26 Fuß und einer Zopfstärke von mindestens 5z Zoll, sollen im Wege der Submission beschafft werden.

Die näheren Bedingungen sind bei den Telegraphen⸗Stationen zu Berlin, Stettin und Coeslin einzusehen. Qualifizirte Lieferanten werden aufgefordert, ihre gehörig versiegel⸗

ten Offerten unter der Aufschrift:

»Submission auf Lieferung von Telegraphen-Stangen für

die Linie von Pollnow bis Varzin« bis zum 29. d. M. unter der Adresse:

»Telegraphen⸗Direction in Stettin«

frankirt einzusenden, woselbst am gedachten Tage Vormittags 10 Uhr die Eröffnung der eingegangenen Lieferungs-Erbietungen in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird. Offerten, welche später eingehen, oder welche den Bedingungen nicht entsprechen, wer— den nicht berücksichtigt. . „Die Auswahl unter den Submittenten, welche bis zum 8. März e. an ihre Offerten gebunden bleiben, wird vorbehalten. Stettin, den 14. Februar 1868. Telegraphen⸗Direction.

55)

451 Bekanntmachung. . Zum Heizen der Maschinenkessel des zwischen Stralsund und Ystadt coursirenden Postdampfschiffs »Pommerania« sollen pro 1. Mai d. J. bis ult. April 1869 entweder eine Mischung von zur Hälfte Wales⸗ und zur Hälfte Neweastle⸗Kohlen beste Qualität oder schlesische Kohlen bester Sorte zur Verwendung kommen. Der Bedarf an Kohlen, welcher auf ungefähr 33,000 Centner zu veranschlagen ist, so wie ferner die für die hiesige Postdampfschiffs— Schmiede etwa erforderlichen 3 Last Schmiedekohlen sollen im Wege der Submission beschafft werden. Die Bedingungen, unter welchen die Lieferung vergeben werden soll; sind im Büreau der hiesigen QOber-Post Direction einzusehen. Auswärtigen Bewerbern kann auf Verlangen gegen Erstattung der Kopiglien Abschrift derselben mitgetheilt werden. Offerten von Lieferungslustigen, welche versiegelt und mit der rn, Offerte zur Kohlen-Lieferung für das Post— Dampfschiff Pommerania« versehen sein müssen, sind an die hiesige Ober⸗Post-Direction bis zum 25. d. M., 11 Uhr Vormit⸗ tags, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Bewerber oder deren Be— vollmächtigten stattfinden wird. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt der Entscheidung des General⸗Post⸗Amts vorbehalten. Stralsund, den 6. Februar 1868.

Der Ober ˖ Post · Direktor.

mit ihren Eigenthums Ansprächen spätestens in dem auf den

Gruber.

Has Abonnement betragt 1 Thlr. sür das bierteljahr.

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Ale pot Anstaiten des In und Aus landes nehmen Sestelin an. für Gerlin die Expedition des Preusischen Staats - Anzeigers: gäger⸗Straste Nr. 10. Gwischen d. Friedrichs · n. Aanonierstr)

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Anzeiger.

M 44.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den . Kaiserlich französischen Beamten Orden zu ihen, und zwar: t 2 den 6m n Adler⸗Orden zweiter Klasse: dem Obersten der Gendarmerie der Garde, Grafen Ar⸗ ud de Saint Sauveur; . 12 Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Ceremonienmeister und introductèur des amhassadeurs Baron de la Sus, dem Kabinetschef des Staats-Ministers, Botschafts⸗Secretair erster Klasse, Baron Saillardz den Königlichen Kron en-Orden dritter Klasse: dem General- Sercretair des Ober Ceremonien Amtes Henri Morice, dem Kabinets- Chef des Ministers des - Kaiserlichen auses und der schönen Künste, Del acharnne, dem General⸗ ecretair der Polizei⸗Präfektur, Duvergier , . den Königlichen Kronen-Orden vierter Klassg dem Muflkmeister des Garde⸗Gendarmerie⸗Regiments Rie, del, dem Militair⸗Arzt Hr. Gauvin, dem Kabinets · Attache des YMeinisters des Kaiserlichen Hauses und der schönen Künste Peschapelles, dem Kabinets - Ehef des Ober Kammerherrn, Théroulde, bem Secretäair des ersten Kammerherrn und Sber. Intendanten der Kaiserlichen Schauspiele Felix Bertora, dem Btäier de Lair der Stgdi Paris genrkz, Archer, dem Inspektor erster Klasse der . Vicomte de Louven⸗ court, dem Chef bes Bahnhofes der Ostbahn in Paris, Cellier, und dem Inspeitor des Telegraphendienstes Tesse.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die . Menzel in ie gn, Eichner in Lau— ban, Bergmann in Freistadt und Schneider in Grün her zu Kreisgerichts-Räthen zu ernennen, ünd dem Kreisgerichts= Sekretair und a , in Glogau den Cha⸗

er als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; ; , gi, . Hilden ee der Stadt Münster, Ober- Bürgermeister Offen berg, der von der dortigen Stadtverord⸗ neten Versammlung getroffenen Wiederwahl einäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite zwölfjährige mtsdauer zu be⸗ stätigen.

dnung, betreffend die Aufhebung der Ober Berg und Lehe i Hire, . Caffel und die Fesistellung des Bezirts des Ober ⸗Bergamts zu Clausthal.

Vom 3. Fi mr 1868. an,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.

verordnen i in n fi e n des §. 188 des i m gh

. esebzs vom 24. Juni 18665 (Gesetz Samml. für 186 ; gt: ö

5 r was Hl ver. Berg und Salzwerks . Direction zu Egssel

ist mit dem 1. ig; 1868 aufgehoben und der Bezirk derselben

i irfe des Ober⸗Bergamts zu Clausthal vereinigt, . *I. Fir e, Bezirk 3 = ge n l zu , umfaßt vom 1. März 1868 ab: I das mit Unserer Monarchie vereinigte Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover, , Ausschkuß der Landdrostei⸗ Bezirke Osnabrück und ng i ) das Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen un 96 vormals Königlich bayexischen Landestheile, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf; 3) die Provinz Echles dis do fi n an

Der Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten ist mit der Ausführung dieser Vexordnung beg n raßt 1

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrif und heigedrucktem Königlichen

Gegeben Berlin, den 3. Fe

(L. S.) Willhelm,

Berlin, Donnerstag, den 20. Februar, Abends

1868.

Gesetz, betreffend die Abänderung des S. 2 des Gesetzes über die Ausführung der Landesvermessung in dem Fürstenthum Hohenzollern⸗Hechingen vom 11. April 1859. (GesetzSamml. für 1859 S. 190) Vom 6. Februar 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der ichie, was folgt: . on eh Die gon, ft des §.2 des Gesetzes vom 11. April 18659, betreffend die Ausführung der Landesvermessung in dem Fürsten⸗ thum Ho ,,, , gr, (GesetzSammil. für 1859 S. 190), ird hi aufgehoben. mie di 66 i . Ausführung der Landesvermessung in dem Fürstenthum Hohenzollern Hechingen nach der gedachten Gesetzts⸗vprschrift enistandenen Kosten, jedoch mit Ausschluß derer, weiche durch die Zuziehung von Urkundspersonen zu dem Vermessungsgeschäfte und durch sonstige Hülfsleistungen bei demselben, sowie durch die Feststellung und Bezeichnung der Gigenthums - und sonstigen Grenzen erwachsen und von den betheiligten Gemeinden, , Grundbesitzern zu tra⸗ gen sind, werden auf die Hohenzollernsche Landeskasse über⸗ ommen. . ö. ö 3. Der Finanzminister wird mit der Ausführung die-

desetzes beauftragt. . . ir in e Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 6. Februar 1865.

(L. S.) Wilhelm. Frhr. v. d. Heydt.

schster Erlaß vom 8. Februar 1868, betreffend die Auf - . ö der Königlichen Polizeidirection zu Stade. Bericht vom 6. Februar d. J. will Ich die Polizei- . dir die 60. Stade vom 21. Juni 1859 (Geseß ⸗Samml. ür bas vormalige Königreich Hannover S. 666 ff) vom 1. April ö. J. ab hiermit außer Kraft setzen und Sie ermächtigen, die Brispolizei in der genannten Stadt der dortigen 3 gemeinde zur eigenen Verwaltung nach Maßgabe der bestehenden ⸗. 1 eieinen Vorschriften, und insbesondere unter Vorbehalt der, der Elm g reg un nach 5. J der Revidirten Städte⸗Ordnung für Han⸗ noper vom 24. Juni 1 und nach §. 2 der Verordnung . Polizeiperwaltung erf 6 r,, vom 2J. Sep- er v. J. zustehenden Befugnisse / z ssen. ,,, Erlaß ist . die Geset⸗ Sammlung bekannt zu

machen. Berlin den 8. Februar 18. Ww i 1h elm.

Gr. zu Eulenburg. An den Minister des Innern.

; 868, betreffend die Allerhschster Erlaß vom 10. Februar 1 / fer i in dem Hafen von Danzig und Neufahrwa zu Erni g der , Hafenabgaben. bestimme Ich was

icht vom 6. Februar d. J olg i Hafen von Ban zig . . 1 Tarife vom 18. Oktober 1838 (Gesetz⸗Samn 5 al z e,

6 ; Erlasses vom 8. Bestimmung unter . . wird vom J. März d. J. ab von

Samml. S. 442) zuen r tts ein⸗ oSgehenden Schiffen und Fahrzeugen a) wenn , tig m , , mit 4 Sgr beim Ausgange mit 4 Sgr.

, der beim Eingange mit 2 Sgr ) ie Ballast führen oder leer sind, beim Eing 28g. e d, ght lg Sgr. für die Last Tragfähigkeit erhoben; 2) das

nach den Bestimmungen unter L und II. des Änhangs II. zu dem

Gr. v. Itzenplitz.

unter 1 erwähnten Tarife (GesetzSamml. S. 522) zu entrichtende

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