1868 / 44 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Brücbenaufzugs ˖ und Stromgeld wird vom J. März d. J. ab auf die Wꝛinisterium für Sandel Gewerbe und ö

Hälfte uf hre: vorgeschriebenen Sätze ermäßigt. Von demselben Zeit⸗ st für & Arbeiten. x ffentliche punkte ab ist von den zum Transport von Persoͤnen und zum Bugsiren zwischen Danzig und Neufahrwasser oder anderen an der Weichsel Bek anntm ach un g.

elegenen Punkten benutzten Dampfschiffen das Stromgeld nach den Nach 8§. 11 der Vorschriften für die Königliche Bau- Aka. . für beladene Stromfahrzeuse 6der, nach der Wahl des Ab. demie 66 18. März . lief Ste dice 6. Sens, abepflichtigen statt dessen eine jaͤhrliche Abfindung von 2 Thlr. 15 Sgr. weiche die Prüfungen fur den preußischen Staaisdis tn ür die Last Tragfähigkeit, zu entrichten. Im Uebrigen bleiben bie ablegen wollen! Ost in die B k lenst nicht bestehenden Vorschriften unverändert. legen wollen, Juch zu Ostern in die Bau Allademie eintreten. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen Die desfallsige Meldung muß bis zum J. Aprit schriftlich Kenniniß zu bringen. bei dem Unterzeichneten erfolgen, derselben auch Zeugnisse und Berlin, den 10. Februar 1868. Zeichnungen, aus denen hervorgeht, daß der Aufzunehmende Wilhelm. . e . 6. , gil ft, um den Unterricht Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. mit Erfolg benutzen zu können, beigefügt werden. Von Bau⸗ An gewerksmeistern wird nur die Vorlegung ihres Meister⸗Attestes den Finanzminister und den Minister für Handel, gefordert. Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten. Die Vorschriften für die Königliche Bau Akademie vom 6 März 1855 sind im Sekretariat der Anstalt käuflich zu aben. Berlin, den 20. Februar 1868.

Allerhöchster Erlaß vom 10. Februar 1868, betreffend die Der Geheimer Ober-Baurath und Direktor gun e , der in . Ostseehäfen ö. entrichtenden Hafenabg!ben für der Königlichen Bau-⸗Akademie. die Küstenschifffahrt u. s. w. Grund.

3 mit 6 in in, ir f 2. 6. Februar d. J. . emachten Vorschlägen bestimme was folgt: ieas⸗Mini ö ö. ö. . ö 3 . don , e m nnn, 86 0 ö .

olpmünde Rügenwalde, Danzig und Neufahrwasser nach den Ta⸗ oig tel, Baumeister, a istent des Ministerial⸗Bau⸗ rifen vom 24. Oktober 1840 r min S. 3245 360 355, 360) Raths im Kriegs inisterium 399 vom 18. Owtktober 1838 (GesetzSamml. S. 518). und nach den ö gs. Ministerium antzestellt Bestimmungen unter 1. Meiner Erlasse vom 25. Juni 1863 (Hesetz . ö.

Samml. S. 442), vom 22. November 1867 (Gesetz Samml. S. 1845) ; . und vom heutigen Tage, ferner in dem Hafen von Pillau nach denn Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der König haben

Tarife vom 8. Oktober 1833 (Geseß⸗ Samml. S. 55d) und Aller nädigst geruht, dem Seconde Lieutenant Grafen von Meinen Erlassen vom 10. April 1865 Gesetz Samml; S. 276 See mn perfoön ichen! Adjutanten Seiner Hoheit . und vom 13. Mai is? ö Seite , ., bon Sachsen- Altenburg, und dem Pianisten Bratfksch zu in dem Hafen von Memel nach dem Tarife vom id. Apri Stralsund zur Anlegung der ihnen verliehenen Dekorationen,

1814 (GesetzSamml. S. 120) und nach der Bestimmung unter 1. ag g ‚— . . vom 75. M 18657 g eh Tan S. zds) zu ent.! xesp. des Ritterkreuzes des Königlich fächsischen Albrechts Or⸗ richtenden Hafengeldern bleiben sowohl für den Eingang als für den dens und der an einem blauen Bande zu tragenden Königlich Ausgang befreit a) alle er un welche Ohne Ladüng, in den Hafen Schwedischen goldenen Medaille, mit der Inschrift »litteris et einlaufen, um rag, zu suchen, und den Hafen ohne Ladung wieder artibus«, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

verlassen; b) alle Fahrzeuge, welche nur um Erkundigungen einzuzie⸗

hen 63 Ordres in , , zu ö in den . 4 . denselben, ohne Ladung gelöscht oder eingenommen und ohne die La- Pariser Austellung von 1867

dung ganz oder theilweise veräußert zu haben, wieder verlassen; ä Jahrzeuge von 40 Lasten oder weniger Tragfähigkeit, wenn fie auf zleber die früheren internationalen Ausstellungen sind

der Fährt nach einem preußischen Hafen in einen anderen Hafen ledig- amtliche Berichte veröffentlicht worden, welche sänimtlich' Klassen

lich zu dem Zwecke einlaufen, um daselbst eine den zehnten Theil ihrer Ilg r n r. Ubersleigende , Beiladange gn zöschan cer dinzulht der gutggestelten Gegen ständek in mehr oder minder großer Voli—

men. . Vorstehende Bestimmung (zu s.) findet jedoch keine Anwendung ständigkeit umfaßten. Die unterzeichnete Central⸗Kommission auf die in den Häfen von Swinemünde und Pillau zu entrichtenden hat von der Ausgabe eines solchen Berichts über die vorjährige Abgaben, zniatei. Pariser Ausstellung Abstand genommen. Abgesehen davon,

Il. Von allen Schiffen und Fahrzeugen, deren Tragfähigkeit daß in Folge des mit einer amtlichen Redaction und 40 Lasten nicht ühersteigt, ist in den vorstehend unter J. genannten systematischen Au fstellung unvermeidlich verbundenen Zeit

Häfen an Hafengeld nur zu entrichten: wenn sie beladen sind: beim verlustes der Bericht e . ; . ; 't erfahrungsmäßig erst fertig wurde Linggnge . Sgr. beim Äusgange Sgr. wenn sie Ballast führen wenn das Interesse daran durch “* neue ,

oder leer sind: beim Eingange 1 Sgr., beim Ausgange 1Sgr. für die Last Tragfähigkeit. gang gr. !. auf dem Gebiete der gewerblichen Entwickelung über—

All. Schiffe von mehr als 40 Lasten Tragfähigkeit, welche eine holt war und daß diese Erfahrung zur Wiederholung der Vor— ahrt zwischen den unter J. genannten Häfen machen, sind von der gänge nicht ermuthigte, konnte sie auf Vollständigkeit des Ma— ntrichtung des . für den Eingang in den Bestim- terials nicht rechnen, weil die norddeutschen Staaten nur in 41

mungsha fen befreit, wenn sie in denselben einlaufen, ohne in von den g Klassen, in welchen die AÄusstellungsgegenstände w gelescet. Berscin eh hin der gruppirt waren, dutch Maitgüͤker es Preisgerichts vertreten ihre Fäahier; gewechselt zu haben, In gleicher Weise auch die zlöggben gewesen sind, und weil sie auf die Berichte derfelben sich vor⸗

Erhöhung bei Fahrten nach und von anderen, als den unter“ f. e⸗ . 4941 ) nann ten ö chen Häfen zu regeln, bleib: Ihnen uberlassen. g wiegend angewiesen sah, wie diese Berichte denn auch aus sach—

V. Schiffe, deren Ladung ausschließlich in Dachpfannen, Dach. lichen Gründen in erfter Linie in Betracht kommen. Gleich— schiefer. Bruch Cement Granit, Gyps ., Kalk., Mauer-, Pflaster oder wohl, und trotz des Mangels an Vollständigkeit, glaubt die Kom⸗ Ziegelsteinen aller Art, Kreide, Thon. oder Pfeifenerde, Seegras, mission, die werthvollen Mittheilungen über die in der Aus⸗ Seeso nd, Torf n Stein kohlen, Koaks, Rohschwefel oder Salz besteht, stellung gemachten Wahrnehmungen, welche ihr durch die entrichten das Hafengeld in den unter J. gedachten Häfen Rur nach preußischen Jurés und einzelne andere Sachverständigen zuge⸗ dem Satze für Ballastschiffe. . gangen sind, der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu dürfen.

Ich ermächtige Sie, den vorstehend benannten Artikeln, wenn In Betreff der landwirthschaftlichen Klassen der Ausstel⸗

,, dazu ergeben sollte, noch andere Gegenstände gleich. lung ist für die Herausgabe eines detaillirten Berichts durch

Vi Bengegehwßrtzge Ctlaß tHitt mit dem 1. März dieses Jahres das Königliche Ministertuim für die landwirthschaftlichen Ange⸗ in Kraft. Vön demselben Tage ab kommen die Erlasse vom 35 Piat legenheiten gesorgt, auch in Betreff des Eisen bahnwesens sind K,, , ,,

ö ; . ; e en waren itschri ñ r ,, . r ö des Een wart gen Erlasses an deren Stelle. ane , e ine, ü e ghia, fes, . J /

l. Im Uebrigen bleiben die mit den vorstehenden Vorschri ten f,. nicht in Widerfpruch sichenden Vestumnmü gen . ben 6 y. im Buchhandel erscheinen und ist der Kommissions-Verlag der

dachten Tarifen und den dazu ergangenen späteren Anordnun Buchhandlung von L. Stein rhal hierseibst Übertragen Lvor= in Kraft. f ö sp gen den. Das erste dieser Hefte hat soeben die Presse n n, es Berlin, den 10. Februar 1868. eng e f ole , ., asse . Oelgemälde vom Professor Eduard Maanus. Wilhelm. gef 3. Sculpturen, vom Professor Emil 60 ff

Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Klasse . ,, ngen und Modelle, vom

An den Finanzminister und d ini ü egierungs⸗ und Bau⸗Rath Eremer. gern 1 igen h f 1 Hantel Gruppe J. Kunstwerke im Allgemeinen, vom Geheimen

Regierungs⸗Rath, Professor hr. Waagen.

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Das zweite, die Gruppe 2 umfassende Heft, ist im Drucke; denen Abänderungen angenommen. Ein weiterer Gegen—

die übrigen werden in thunlichst kurzer Zeil erscheinen. stand der Tagesordnung war der Antrag, daß §. 18 des Berlin, den 19. Februar 1868. ö . Grundgesetzes aufgehoben und an Stelle Besselben zin Para⸗ Die Königliche Central-Kommission für die Pariser graph folgenden Inhalts gescht werde: »Kein Mitglied des Ausstell ung von 1867. Fandtags darf wegen feiner AÄbstimmung oder wegen der in

Moser. Ausühiing feines Berufs gethanen Aeußerung gerichtlich oder

nn , , oder on n,, . z z rantwortung gezogen werden. ahrheitsgetreue Berichte

N icht amt lich es. über Verhandlungen in Ben öffentlichen 9 bleiben von Preußen. Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der jeder Verantwort ichkeit frei. Die Abstimmung über diesen König nahmen die Vorträge des General-Lieutenants von Antrag kann zufolge der Verfassung erst nach 8 Tagen erfolgen. Podbiclsk und des Feneral Adjutanten von Tresckow, Altenburg, 17. Februar. Bei der heutigen Wiedereroff— sowie die Meeldbung des General Lieutenants von Veher entgegen, nung der Sitzungen des Landtags wurde zunächst ein Än— begab, Allerhöchstsich nach Bethanien, um der Tobtenfeier der trag des Abg. Stöhr auf Gewähr Won Theuerungszulagen an verewigten Oberin Gräfin Stolberg-Wernigerode beizuwohnen alle Staatsbeamte mitgetheilt. Von Seiten der Herzoglichen und stattete der Frau Kronprinzessin einen Besuch ab' Staatsregierung war ein höchster Erlaß eingegangen, der den Es findet heute ein größeres Diner im Königlichen Palais schon in voriger Diät berathenen, schließlich aber abgelehnten Statt. ĩ Entwurf eines Gesetzes wegen Einführung einer neuen Klassen⸗ Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm estern steuer und klassificirten Einkommensteuer nochmals, mit einigen

militairische Meldungen entgegen und dinirte bei Ihren König Abänderungen nach Raßgabe der bei jener früheren Berathun lichen Majestäten. h ö gefaßten Yer or Tb., chi e, zu erneuerter Vorlage geren, z

Schwarzburg. Ku dolstadt, 7. Februar. Das neueste Da der Art. 4 der i n des Norddeutschen Bun⸗ Stück der Gef etzsammlung bringt 95 Reglement, die 7 des die Auswanderung nach außerdeutschen Ländern stellung, Auswahl, Abnahme und Abschätzung der Mobil— der Begufsichtigung und Gesetzgebung des Bundes unterstellt, machungspferde betreffend, ein Gesetz, welches die Erhebung so hat das Bundegkanzler-Anit in Folge der kürzlichen Vorgange einer außerordentlichen Grundsteuer vom steuerfreien Grund? guf,cöenn burger, zlusmandererschiffen Schritte gethan, um der zigenthum andotbnch nun ünn Gesetz, die Reorganisation der Wiederkehr derartiger Uebelstände entgegenzutreten. Landesverwaltungsbehörden betreffend.

Seitens der Bundes-Kriegsmarine ist, wie das »Milit. Baden. Karlsruhe, 18. Februar. Das heute erschie⸗ Wochenbl. n mittheilt, bei Williain Armstrong in England ein nene, Regierungsblatt Nr. 7 enthält: das Gesetz, die Rechts= 9zölliges Geschütz nebst Laffete 2c. zu einem Vergleichsschießen verhältniffe der Diensthoten betreffend. mit anderen Geschützen gleichen Kalibers, aber anderen Systemms, . 19. Februar. (W. T. B. Das Resultat der gestrigen in Bestellung gegeben. Wahlen zum Zollparlament ist noch nicht vollständig bekannt.

J ö . Nach bis jetzt vorliegenden Berichten haben Stimmenmehrheit er—=

Im weiteren Verlaufe der gfstrigeh Sitzung des Ab. halten: In onstanz: Jaller; in Donau- Eschingen und Villingen: geordnetenhauses beschloß das letztere betreffs folgender ctitionen Kirsner7 im Amtsbezirk Lörrach: v. Roggenbach; in Freiburg Lebergang zur Tagesordnung: I) betreffs der des Hausbesizers und Emmendingen; Fauler, in Lahr und Offenburg? Kiefer, Eckert und Genossen, welche sich gegen die Ausfüihrung des in Stadt Baden Lamey; in Karlsruhe und Bruchsal: Kölle; Hesetzes vom 9. März 1867, soweit es sich um die Breslauer in Pforzheim und Durlach: Dennig, in Nannheim' und Verbindungsbahn handelt, richtet; Y betreffs derjenigen zahl— Schweßingen: Diffens, in Heidelberg: Herth, in Mosbach: eb rs enn * n. ie , ö. m Bluntschli. da geordnetenhaus wolle der önigli en Staatsregierung Banern. ün den baldigen Abschluß eines Vertrags, welcher, sei es nun Maj s w' kon n . . , Sen ö. auf der einen oder anderen Grundläge, die Ausführung der getreten. Ueber das Befinden Ihrer Hajestat Del Königin Lenne dahn bahn mit, der Zweighahn nach Wetzlar in möglichst Werten besagt das neueste Bullesin: »Der Tag verging unter kurz zu bemessender Zeit sichgr stellt vecht dringend empfeh— geringen Schmerzen und die Nacht unter ruhigem Schlaf. Die kn zm. betreffs der,. des Magistrats der Stadt Einbeck um Affection der Gelenke besteht in ermäßigtem Grade. Erbauung einer 4 Meilen langen Eisenhahnstrecke, H betreff In der heutigen? Sitzung der Kammer der Ab- der von Bewohnern der schleswigschen Westküste, betreffend die geordneten legte der? Finanz Minister von Pfretz fchner Förderung einer dort zu erbauenden Eisen bahn. Eine Petition den sehr umfassenden Gesetzenfwurf über das Ver grdesen 3. . Sabbath wurde durch motivirte Tagesordnung nebst Motiven dazu vor.“ Er setzte dabei die Grund— . rinzipien des Gesetzentwurfs auseinander, der auch in de

Das Haus ging nunmehr zum zehnten Gegenstand der Tages- . ö ff Die Grundfaͤtze der ac ge ordnung über; Bericht der vereinigten Kommissiönen für Finan— Berggesezgebung sind in dem Entwurf mit den Grundfätzen zen und Zölle und Handel und Gewerbe über Petitionen, be— der deutschen in Einklang gebracht. Der Antrag des Abg. von treffend das Münzwesen in den neu erworbenen Landestheilen. Schultes und Genossen und, der belreffende Antrag des . Sande und , , ne ö. Stadt , J,. Finanz -Ausschusses auf Ermächtigung der Regierung zur Aus—

erg Ober Vürgermeister Rang in Fulda Ramens des Stadt. zahlung der Unterstützungen der Kriegsveteranen auf Rechnung paths und der Handel, und Geiverbekreibenden von Fulda und im der im Budgetentwurf hierfür in Vorschlag gebrachten Deckungs Anschlusse an die Ersteren auch die Handel und Gewerbetreiben⸗ mittel fand einstimmige Annahme. Rach den weiteren Be— den der Stadt Schlüchtern, bitten, daß die Allerh. Verordnung vom schlüssen der Kammer wird Art. 22J des Strafgesegzbuchs (up- ä Wlugust, v. J. das Münßnesen in Ten ntgus erworbenen peleillbetresfsen ! mmnböra' ert bleiben, indem die von der Kam— gandestheilen betreffend, für die südlichen Theile des ehemaligen mer der Reichsräͤthe vorgeschlagene Fassung einer Abänderung Kurfürstenthums Hessein wieder aufgehoben werde, Rach dieses Artikels mit großer Mehrheit verworfen, dagegen einer einer Befürnortung der Petition durch den Abg. Ziegler Hanau) neuen Faffung für Ark g des Polizei⸗Strafgesetzbuchs theil⸗ wurde der Antrag der Kommissionen, die Petitionen der König⸗ weise zugestinimt wurde. Bezüglich des Gesetzes über das 1chen, Staatsregierung zur Berückssttigung und Abhülfe zu Rwhnch wesen wurde die allgemeine Debatte beendet.

überweisen, angenommen. Damit ist die Tages-Ordnung er— Der 1V. Ausschuß der Abgeordnetenkammer brachte in sei= ledigt. Um 4 Ühr wurde die Sitzung geschlossen. ner gestrigen Sitzung die Berathung über den Gesetzentwurf,

Mecklenburg. Neustrelitz, 19. Februar (W. T. B.) »die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes betr.“, Die Großherzogliche Regierung hät die Vollmachten der meck“ zu Ende.

lenburgischen, für R. M. Sloman in Hamburg arbeitenden Die sämmtlichen zu Landwehrbezirks-Kommandanten

Auswanderungs-Agenten bis zur Beendigung der Untersuchung ernannten Stabsoffiziere und deren Adjutanten sind jetzt hier wegen der Vorfälle auf dem »Leibnitz« suspendirt. versammelt und empfangen vom Kriegsministerium ihre In— Sachsen. Dresden, 19. Februar. Die Erste Kammer struetionen für die Errichtung der Landwehrbataillone. erledigte in ihrer heutigen Sitzung mehrere Deputationsberichte. Der Minister des Innern, Frhr. v. Pech man n, hat Die Zweite Kammer hat die Berathung des Budgets für das die Distrikts Verwaltungsbehörden zur geeigneten Mitwirkung Departement des Innern begonnen und die heute erledigten und zur thunlichsten Unterstützung der neu organisirten Landwehr⸗ Positionen (19 23 nach der Regierungsvorlage bewilligt. Ein behörden angewiesen. Die Verwaltungsbehörden haben vor Antrag auf baldige Aufhebung des Instituts der Kommunal⸗ allem namentliche Verzeichnisse der in die Ersatzmannschaft der erden wurde angenommen. Die Regierung erklärte ihre Zu— aktiven Armee tretenden Pflichtigen der Altersklasse 1845, ferner immung zu diesem Antrage. der bei der bevorstehenden Aushebung in die Ersatzmannschaft Weimar 18. Februar. (Leipz. Ztg.) Der Landtag II. Klasse tretenden Pflichtigen der Altersklasse 846, endlich der hat in seinen Sitzungen vom 18. d, M. ünd heute den Ent⸗ in die Landwehr oder deren Ersatzmannschaften tretenden 'nicht wurf eines 3 * fene? berathen und denselben mit verschie⸗ gedienten) Pflichtigen der Altersklassen 1836 = 1841 einschlüssig . 935 *