769 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger. Freitag, den 21. Februar
Bank- u. Kredit- Dividende Effekten. 1866 1867
Berl. Hand. - Ges. Braunschw. Bk. Brem. Bk. -Anth. Coburger Kredit
Eisenbaha- Stamm- Aetien. 4
; — — Magdeburg - Wittenberge. 1 ; * 45 Magde burg- Wittenberge I29z br
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1868.
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DNöemnen Nast Niederschl. Märk. I. Serie
dito II. Serie à 623 Thlr.
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Altona - Kieler .. Bergiseh- Märk. . . Berlin- Anhalter. Berlin- Görlitzer.
do. Stamm-Pr. Berlin · Hamburg. ben Fe, gl f Berlin- Stettiner. Brel. Schw. Erb. Brieg Neisser ... Cõln- Mindener .. Märk. - Posener ..
do. Stamm-Pr. Magdb.· Halberst.
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do. Lit. B.. Münster- Hamm. .
Niederschl. Märk. Niederschl. Lwgb. Oberschl. L. A.uC.
do. Lit. B Oppeln-Tarnow.
Recht. 0d. UF. . do. Stamm- Pr.
Rheinische
Rhein. (St.) Prior.
Rhein- Nahe Stargard- Posen. Thiringer
do. neue.. do. Lit. B. 40proꝛ.
Interimsseheine do. Lit. B. vollgeꝛ. Wlhb. (Cos. OQdb.)
do. (Stamm-) Pr.
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usancemässig 4 pCt. berechnet.
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Dortmund- Soest. Il. Serie.
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Berlin- Anhalter
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Il. Serie. do. II. Ser. v. Staat 3 gar.
IV. Serie. V. Serie. VI. Serie.
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Berlin- Anhalter Lit. B. ..
Berlin- Görlitzer dito
Il. Em.
B. · Potsd. Magd. Lit. A. u. .
dito Berlin- Stettiner dito dito
Lit. C. J. Serie.
II. Serie. III. Serie.
dito IV. Ser. v. Staat gar.
dito
VI. Serie
dito
Breslau-Schweidn.-Freib.
Cõln- Crefelder Cõln- Mindener dito dito dito dito dito ; dito
IV. Em. V. Em.
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Niedersehlesische Lweigb. Obersehlesische Lit. A... dito Lit. B.. dito Lit. C dito Lit. D. . dito Lit. E. .. dito Lit. F. dito Lit. G. .. Ostpreussische Südbahn.
v. Staate gar.. dito 3. Em. v. 1858 u. 60 dito dito v. 1862 u. 64 von 1865 Rheinische v. Staate gar.
Rhein-Nahe v. Staate gar. R. Cref. Kr. Gladb. I. Ser.
dito II. Serie
Wilhelmsb. (Cosel-Oderb.)
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II. Em.
II. Ser. III. Ser.
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Darmstädt. Bank Darmst. Lett. Bk. Dess. Kredit Bank Dess. Land. - Bank Disk. Kdt. -Anth. Genf. Kred. Bank Geraer Bank. .. Gothaer Pr. Bank Hambrg. Ver. Bk. Hannov. Bank.. Leipz. Kred. Bk. Luxemb. Bank. Aeining. Kr. Bk. Alold. *
Norddeutsche Bk Oesterr. Kred. Bk Hp.Pf.(¶Nansem.) G. Bk. (Schuster)
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Rostocker Bank.
Sächsische Bank 6 Schles. Bk. r. A. 75 Thüringer Bank 4 Weimar. Bank. 42
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Berl. Eisenb. Bed. Fabrik- Rcien . . 5 Berl. Holzw. -Fabrik (Neuhaus) ... 4 Berlin. Omnibus- Gesellschaft Neue Berl. Gas- Ges. (VUolte u. Co. 5 Minerva, Bergwerks- Actien
Hoerder Hüttenvereins-Actien Dessauer Kontinental - Gas-Act. . ... 5 Magdeb. Feuer- Versicher. Actien. 5 Renaissance, Ges. f. Holschnitzkunst5 168 B
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Actien.
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NMichtnuam tiliche Notirummgem.
Wo vorstehend kein Linsfuss angegeben, werden Fiacn ß. Sie mmm
Amstrd. Rotterd. Berl. Pferdebahn Gal. (Carl-Ldw.) Liöbau-Littauer. Ludwigsh. Bexb. Märk. PBosener. . do. Stamm- Pr. Mainz - Ludwgsh. Aecklenburger. Nxdkh. Erf. St. · Pr. do. do.
Oest. fr. Staatsb. Oest. s. Stb. ¶ b.) Ostpr. Sb. S. Er. Russisch. Eisenh. Warsch.· Bromb. Warschau - Lod? v. St. gar. ... Warseh. Leresp. Warsch.· Wiener Westb. (Böhm.).
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Ausländische
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Oesterr. Metalliques . sᷣ National- Anl. 250 FI. Pr. O.
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do. Engl. (1864) do. Holl. (1864) do. 9. Anl. (Engl)
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Pram. Anl. (186475
do. do. (1866) Bod. Cr. Pfdbr. . Russ. poln. Sch. O. Cert. Lit. A. 300.
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do. Liquidationsbr. Part. bl. 500 Fl.
Amerikaner Dessauer Präm. -Anl. .
Hamb. Pr. A. 100 B. M.
N. bad. 35 FI. Pr. Obl.
Schwed. 1O Thlr. Pr. A. Lübecker Präm. -Anl.
Badische St. -Anl. . . . do. do. neue
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115 u. 11 111 u. 7 14 u. 10 5 do. 5 1.3 u. 9 3 1.5 u. 11 5 1js5 u. 11 5 114 u. 10 5 114 u. 160 14 u. 10 do. 111 u. 1517 5 153 u. 9 14 u. 10 do. 1 u. 22 / bu. 22/12 16 u. 12 II u. 7 115 u. 11 14 pro Stück
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Gold und Papiergeld.
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Bank- Disconto
Oesterreichische Bank-Noten kl. Russisehe Banknoten
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Redaction und Rendantur: Sch wie ger.
Berlin,
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- ofbuchdruckerei (R. v. Deder). 6.
Beilage
erhalten oder bestritten werden, entscheiden solle.
Nichtamtliches.
Oesterreich. Wien, 29, Februar. In der heutigen Sitzung der Delegirten des Reichsrathes richteten Schindler und Genossen die Anfrage an den Reichskanzler, welche be— ruhigende Aufklärung die Regierung über die Ertheilung öͤsterreichischer Pässe an Hannoveraner und über die
estlichkeiten in Hietzing zu geben in der Lage sei. k von Beust erklärte sich zur sofortigen Beant⸗ wertung bereit, weil der Regierung daran gelegen sei, etwaige Beunruhigung in dieser Hinsicht zu verscheuchen. Das Familien⸗ fest in Hietzing zu stören, dazu habe weder eine innere noch eine äußerẽ Ursache vorgelegen. Es sei auch Alles geschehen, um die Feier innerhalb der Grenzen des Hauses zu halten. Der Reichskanzler erklärte, daß die Auslassungen der »Wiener Abendpost« über diese Angelegenheit auf voller Wahrheit be— ruhen. Alle abweichenden Angaben seien unwahr. Freiherr von Beust gab sodann eine aktenmäßige Darstellung des ganzen Vorganges der Paßertheilung. Die Regierung werde nicht dul⸗ den, bemerkte er, daß das mühsam aufgeführte Friedensgebäude durch eine unberufene und unerlaubte Thätigkeit untergraben werde; sie wisse, was sie den Interessen und der Würde des Reiches schulde. . ö.
Pesth, 18. Februar. Die Wiedereröffnung des ungarischen Landtages erfolgt am 2. März.
Großbritannien und Irland. London, 17. Februar. Es ist ein beachtungswerther Zug im öffentlichen Leben Englands, daß sich der dortige Richterstand von der Betheili⸗ ung an der Politik möglichst fern hält. Zum Theil wird ihm dies chon durch die Verfassung geboten, denn kein Richter ist wähl— bar für das Parlament. Auf dem Kontinent würde man dies vielleicht eine Verkürzung der politischen Rechte einer ganzen Klasse von Staatsbürgern nennen. In England wird es jedoch nicht so be— trachtet. Man hält vielmehr einen solchen Ausnahmezustand für die ,, des dem Richter zur Erfüllung seiner Pflichten unentbehrlichen Ansehens für nothwendig. Diese Ansicht spricht sich mit großer Bestimmtheit in einem von den Zeitungen mit— getheilten Schreiben aus, welches der Lord Ober⸗Richter von Eng⸗
land in seinem und der Richter Namen an den Lordkanzler gerichtet hat.
Veranlaßt ward dasselbe durch die erst vor wenigen Tagen vom Ministerium im Unterhause eingebrachte Bill,
die den bisherigen Behandlungsmodus von Petitionen, welche
die Gültigkeit von Parlamentswahlen anfechten, abzuändern bestimmt ist. Ueber derartige Petitionen wurde bisher von
einem Ausschuß des Unterhauses Beschluß gefaßt; nach dem
ministeriellen Plan sollen dieselben in Zukunft bei dem Queens— Benchgericht eingereicht, und über dieselben von einem der Richter der oberen Gerichishöfe ohne Zuziehung von Geschwo— renen entschieden werden. Vom Lordkanzler zur Begutachtung dieses Gesetzentwurfes aufgefordert, erklärt der Lord Oberrichter zugleich im Namen sämmtlicher Richter, daß die Ueberweisung der Entscheidung über Wahlpetitionen an die Richter nur zur Folge
haben könnte, das Vertrauen des Publikums in die Unpaͤrtei⸗
lichkeit und Integrität der Richter, wenn im Verlauf ihrer ge—
wöhnlichen Praxis politische Fragen zu ihrer Entscheidung
konimen sollten, zu vernichten, oder jedenfalls wesentlich zu be—
einträchtigen. Dleses Vertrauen sei hauptsächlich dadurch ent⸗ standen, daß die Richter in keiner Weise mit politischen Fragen
zu thun hätten, außer wenn, wie eben erwähnt, diese von den vor
sie komnienden Prozessen nicht zu trennen waren. Dieses Ver⸗
trauen würde aber sehr bald verloren gehen, wenn nach der Auf— regung einer bestrittenen Wahl ein Richter sich nach dem Schauplatz des Kampfes begeben müsse, und inmitten leidenschaftlicher und ein⸗ seitiger Partheimänner eine Untersuchung aller Einzelheiten der Wahlvorgänge führen, und über Bestechungsfälle, die oft durch Zeugenaussagen von sehr zweifelhaftem y, 6
ufgeregte Partheifanatiker würden aller Wahrscheinlichkeit nach die Mo⸗ tive der Entscheidung anfechten und die Presse diese Ansichten weithin verbreiten und so zur erheblichen Minderung seines Ansehens das richterliche Amt selbst in den Partheikampf
hineingezogen werden. . I9. Februar. In der gestrigen Sitzung des Oberhauses
beantragte der Lord⸗-Kanzler die zweite Lesung der Bill
über die Amtseide. Zweck derselben ist, die bisherigen Be⸗
3 über die genannten Eide zu vereinfachen und ihre
ahl auf 5 zu reduziren: Supremateid, Richtereid, Staatsbe—
n Fahnen⸗ und Polizeieid. Nach einer kurzen Diskussion ie
ausschuß verwiesen.
ill zum zweiten Male gelesen und vor einen Sonder⸗
Im Unterhause trat Dod son, Vorsitzender bei den Comité -Sitzungen des Hauses, mit einer Reihe von Resolutionen zur Aenderung des eschäfts verfahrens in Bezug auf uf at bills hervor. Seitens der Regierung wurde bereitwillige
ustimmung zu den vorgeschlagenen Modiftecationen zugesichert. Da indessen die beiden anderen bei dieser Frage interessirten Parteien, der Geschäfts-⸗Ordnungsausschuß und die Eisenbahn⸗ und anderen Gesellschaften, ersterer durch seinen Vorsitzenden Lord Hotham und letztere durch Forster, den Wunsch ausdrücken, die genannten Veränderungen näher zu erwägen, so ward die Debatte auf 14 Tage vertagt. Das letztgenannte Mitglied kündigte sodann für den 13. März eine Jnterpellation in' Betreff der Gesetz= gebung über die Natur ät isationgfrage an. Die Antwort Northeote's auf eine hierauf gestellte Interpellation Über das Vorrücken der ägyptischen Truppen von Massowah aus ist bereits in Nr. 43.8. Bl. mitgetheilt. Demnächst ward die Verwendung von Geldern zu Admiralitätszwecken und die Rechnungsablage darüber, besonders auch der Modus der Vorlage der letzteren im Hause, von Leely in längerer Rede, behandelt und schließlich ein Sonder— Ausschuß zur Untersuchung und Berichterstattung beantragt. In veränderter Fassung — statt » zu Admiralitätszwecken« wurde gesetzt -zum Bau und zur Ausbesserung von Schiffen« — ward der Antrag angenommen. Schließlich wurde von bem zum Comité konstituirten Hause die Verlängerung der Suspen⸗ sion der Habeascorpus-Akte in Irland angenommen.
In der heutigen Unterhaus-Sitzung kam die Bill C. O' Loghlen's zur zweiten Lesung, kraft welcher an ge— wissen Feiertagen 6. B. dem Tage nach Weihnachten) auch die Banken geschlossen bleiben, und Wechsel „die an solchen Tagen verfallen, erst am Tage darauf betrachtet werden sollen.
— Der Admiral Jones ist gestorben.
— 20. Februar. Lord Stanley ist von Knowsley hierher zurückgekehrt.
— Nach einem Briefe des »Standard« aus Was hingt on vom 7. d. Mts. hat der Präsident der Vereinigten Staaten dem . M'Clellan den Gesandtschaftsposten in London angeboten.
Frankreich. Paris, 20. Februar. Im gesetzgebenden Körper wurde die Berathung des Preßgesetzes fortgesetzt. Die heutige Diskussion beschäftigte sich zunächst mit dein Amende— ment Plichon, nach welchem den Gerichtshöfen die Befugniß zustehen soll, die Ermächtigung zur Veröffentlichung der Ver⸗ handlungen, betreffend Preßprozesse, zu ertheilen. Das Amende— ment, welches die Minister Pinard und Baroche bekämpften, wurde mit 164 gegen 58 Stimmen verworfen.
Ein Amendement, betreffend die Aufhebung des Dekrets vom August 1848 über die Strafbestimmungen, welche auf Erregung von Haß und Verachtung gegen die Obrigkeit stehen, wurde verworfen, nachdem die Minister Baroche und Rouher gegen dasselbe gesprochen hatten. Ein weiteres Amendement, betreffend die Aufhebung mehrerer Bestimmungen des Dekrets von 1852, wurde ohne Diskussion abgelehnt. Die Kammer wandte sich darauf zur Berathung des Aniendements Janzé“, welches bestimmt, daß eine Besprechung, sowie ein analyfirender Bericht über die Debatten des gesetzgebenden Körpers nicht als eigentliche Sitzungsberichte im Sinne derjenigen, welche gesetz—⸗ lich verboten sind, anzusehen seien.
— 21. Februar. (W. T. B.) Der heutige »Moniteur« meldet die Ernennungen Outrey's zum französischen Gesandten in Japan und Poujade's zum Generalkonsul in Alexandrien.
Spanien. Madrid, 16. Februar. Von der Königlichen Staats⸗Regierung wurden den dermalen versammelten Cortes bis jetzt folgende Vorlagen zur Berathung und Beschlußfassung übergeben:
1) Ein Gesetzentwurf, betreffend die weitere Ausdehnung des Elementar⸗Unterrichts.
Das neue Schulgesetz will den Schulbesuch möglichst zum Schulzwang ausbilden, ohne gerade den Zwang vollkommen zu machen. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, können keine Anstellung oder Unterstützung von der Gemeinde oder sonstigen öffentlichen Fonds erhalten, und ihre Namen werden veröffentlicht. Die Kosten der Schule werden fast ganz aus Gemeindemitteln bestritten. In allen Städten und Dörfern mit mehr als 500 Einwohnern müssen eigens für das Fach ausgebildete Schullehrer eine bestimmte Vorbildung durch ein Examen nachweisen, während in kleineren Dörfern die Geistlich—
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