1868 / 46 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Protokoll aufzunehmen, welches von dem zugezogenen Polizei-

oder Kommunal Beamten mit vollzogen wird.

Auf die in den Fällen der SS. 35 und 6 des Zoll gesetzes vom 23. Januar 1838 behufs spezieller zollamtlicher Kontrole w der vor⸗

zu führenden Handelsbücher finden die Be stehenden Verfügung keine Anwendung. Berlin, den 3. Februar 1868. Der Finanz⸗Minister. Freiherr von der Heydt. An sämmtliche Herren Provinzial⸗ Steuer ⸗Direktoren lexkl, derjenigen zu Kassel und Hannover) und die Königlichen h o . zu Potsdam und Frank⸗ furt a. O. und das ,, für inländische und ausländische Gegenstände hier.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Lehrer an dem Königlichen Institut für Kirchenmusik hierselbst, Albert Löschhorn, ist das Prädikat Professor⸗

verliehen worden.

Der Chemiker und Apotheker Dr. phil. August Kind zu Cassel ist zum pharmaceutischen Assessor des Medizinal - Kolle⸗

giums der Provinz Hessen ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung.

. Auf Grund des Gesetzes vom 23. Dezember v. J., betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Gef.-S. S. 1929), wer⸗ den die nach der Verordnung vom 18. Mai 1866 (Ges. S. S 227) von der Königlichen Hauptverwaltung der Darlehns⸗ fn ausgefertigten und noch nicht vernichteten Darlehns⸗

enscheine im Betrage von 1,238,000 Thaler wieder in Umlauf gesetzt, und neue, von der Königlichen Hauptverwal⸗ tung der Staatsschulden ausgefertigt Darlehnskassenscheine im Be⸗ trage von Einer Million Thaler ausgegeben. Indem ich daher die Anordnung vom H. Juni 1867, nach welcher die erstgedach⸗ ten Darlehnskassenscheine nur noch bei der i, . Dar⸗ egierungo⸗

Hauptkassen angenommen und von denselben ö. werden sollten, hierdurch aufhebe, bringe ich n. zur öffentlichen kassenscheinen in Ge⸗

8 S. 2 des Gesetzes vom 23. Dezeniber v. J. bis auf Weiteres bei allen öffentlichen Kassen in Zahlungen nach ihrem

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lehnskasse in Berlin und bei den Königlichen

Kenntniß, daß beide Arten von Darlehn mãßheit Be

vollen Nennwerth angenommen werden. Berlin, den 21. Februar 1868. Der Finanzminister. von der Heydt.

Preußische Bank.

Bekanntmachung.

In, Gemäßheit des 8. 112 der Bank-Ordnung vom 5. Ok— tober 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der , Bank in Flensburg beschlossen worden. Ueber den

eschäftsumfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt⸗ Bank -⸗Direktorium das Nähere bekannt machen.

Berlin, den 20. Februar 1868.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank. Graf von Itzenplitz.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, ft der von des Fürsten zu Hohenzollern⸗ Hechingen Hoheit be⸗ chlossenen Verleihung des Fürstlich hohenzollernschen Haus⸗ Ordens an die nachbenannten Personen und zwar:

des Ehrenkreuzes erster ere ff!

an den General-⸗Major von Mirbach, Eommandeur der

18. Infanterie⸗Brigade ; ; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: an den 2 von Burghoff, Commandeur des 2.

Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 47, des Ehrentreuzes zweiter Klasse: an den Ober Regierungs- Rath von Wegnern bei der

Regierung zu Liegnitz, an den Fürstlich hohenzollern⸗hechingen⸗

Hfn , n „Wirklichen Geheimen Finanzrath rörer; des Ehr en kreuzes dritter Klasse mit Schwertern: . ö . ,. en nn, 9 7 n a in und an Hauptmann Masuch vom 2. Niederschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 473 . des Ehren kreuzes dritter Klasse:

an den Hauptmann Bat vom Königs⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment (2. Wet re , Der ss g5⸗Grenadier · Regi

an den Fin erg Schroth und an den Ser eanten Scho oz vom 2. Niederschlesischen Infanterie Regiment

der silbernen Ver dien st-Medaille: Infanterie Regiment Nr. 47 und an den Feldwebel Maiwas

ments Nr. 7, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

dem Geheimen Kömmerzien⸗Rath Simon Oppenheim ü Cöln die Erlauhniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ordens der eisernen Kront

Rath Abraham Oppenheim ebendaselbst in den Freiherrn stand zu erheben.

Personal Veränderungen. Offiziere, Portepee⸗ Fähnriche 2c.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 15. e n eh Freiherr v. n ,,,. Major vom Niederrhein. Füs-Regt. Nr. 39 und kommandirt aks

v,. Holleben, Major vom Generalstabe, vom großen Genera lstabe zu 22. Div. versetzt. ander, Maj. vom Generalstabe, von der 2. Ih zum großen Generalstabe versetzt. Steffen, Pr. St. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando 9 Ausbildung in der französischen Sprache nach Paris und unte

eförderung zum Hauptm., dem Generalstabe der Armee aggregirt. Jaen sch, Pr. Lt. aggr.! dem 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. W, 'in daz Regt. einrangirt. v. Bil ow, Sec. Lt. Som 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, in das Pomm. Drag. Regt. Rr. 11 versetzt. Riedel, Set Lt. vom 8. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 64 (Prinz Friedr. Karl von Pr.), in das 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76 versetzt.

Den 18. Februar. Regely, Hauptm. 3 la suite des Isten Westpr. Gren. kegts. Nr. 6 und Lehrer an der Kriegsschule zu Han⸗ nover, unter Entbindung von diesem Verhältniß und Belassung suite des gedachten Regts, in den Neben-Etat des großen! General. , versetz. Bötticher, Hauptm. aggr. dem J. hür. Inf. Regt. Nr. 31 und kommandirt zur Dienstl. bei dem großen Geñeralstabt unter Stellung à la suite des gedachten Regts., in den Neben- Etat des großen Generalstabes versetzzt. v. Zglinitzky, Major von der 3. Art. Brig. und kommandirt als AÄdjut. bei dem Gen. Feldzeug meister und Chef der Art. Prin en Carl von Pr. K. H., unter Var. setzung zu den Offizieren der djutantur, zum persoͤnlichen Adsul

des Prinzen Carl von Preußen K. H. ernannt. Gr. v Se yßel d ig auptm. und Batt. Chef im Rhein. Feld. Art. Regt. Nr. 8 und kommandirt zur Dienstl. bei des Prinzen Carl von Preußen

zen Carl von Preußen K. H. kommandirt. Militair⸗Justiz⸗Beamte. Durch Verfügung des General-Auditeurs der Armee.

Kommandanturgericht in Stralsund, vom J. April d. J. ab versetzt. Beamte der Militair⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs -⸗Ministeriums. Den 10. Februar. s

Registratur⸗Assistenten ernannt.

Bekanntmachung.

bezirk Cassel, und Friedrichswerth, Herzogthum Sachsen. Coburg. Got

Telegraphen ˖ Verein) eröffnet werden. Frankfurt a. M., den 20. Februar 1868. Telegraphen⸗Direction. chmidt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 22. Februar. Se. Majestät der König begaben Allerhöchstsich gestern in Begleitung 9 Königli⸗ chen Prinzen nach Potsdam zur Besichtigung der Rekruten des l. Garde Regiments zu Fuß, nahmen alsdann das Dejeuner beim Offizier Corps des Regiments, besichtigten die Anlagen auf dem Babelsberg, und kehrten mit dem 2⸗Uhrzuge nach Berlin zurück. Nachmittags arbeiteten Se. Majestät der König mit dem Minister⸗-Präsidenten. und besuchten Abends den Subseriptions: Ball im Opernhaufe.

Heute nahmen Se. Majestät der König im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Mel

der silbernen Verdien st⸗Medaille mit Sch werte rn; .

r. ß, an den Sergeanten Gerhardt vom 2. Niederschlesischn ö

vom 1. Bataillon (Jauer) 2. Westpreußischen Landwehr Reh

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerug .

II. Klasse und zur Führung des damit verbundenen erblichen Freiherrn⸗Titels zu ertheilen, sowte den Geheimen Kommerzien.

Adjut. bei den Gen. Kommando des VII. Armee -Corps, unter Ueberweisung zun Gen. Kommando des J. Armee - Corps, in den Generalstab verseß.

K. H/ als Akzut. zum Gen. Feldzeugmeisser und Chef der Art. Prin. .

Den 18, Februar. Abel, Garnison ⸗Auditeur in Stralsund, . in gleicher Eigenschaft an das Koömmandanturgericht in Thorn, Kir stein, Garnison⸗Auditeur in Thorn, in gleicher Eigenschaft an daß .

. Blume, Inkend' Regi teg tur mgipplitut bei der Intendant. des X. Armee. Corp zum n gt ö ö

,,, Telegraphen ·˖ Stationen mit beschraͤnkkem Tagesdienst sefr. 5. 4 . . Telegraphen⸗Ordnung für die Korrespondenz im Deutsch. Oesterreichischen J

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thung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verwen⸗ dung der Jagdscheingebühren in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1856 mit der Monarchie ver einigten Landestheilen, und die Gültigkeit der Jagdscheine im . preußischen Staate, beantragte der Abgeordnete Dr.

n ntgegen, empfingen den General⸗Lieutenant à la suite gn, eg en u Bentheim⸗Tecklenburg⸗Rheda, und ließen Allerhöchstsich vom Mikitär⸗ und Civil⸗Kabinet Vortrag halten.

Ihre Majestät die Königin besuchte gestern die ver— wittwete Königin in n , r und erschien Abends mit Sr. Majestät dem Könige auf dem Opernhausfeste.

Se. en , ,,. der Kronprinz empfing vorgestern den Militair⸗-Oberprediger Wilhelmi aus Stettin, die Königlich sächsischen In Oberst von Monbs und Oberst-Lieutenant von Tettau, eine Deputation aus Ostpreußen und den Prediger Schiffmann, wohnte in Bethanien der Leichen - Feierlichkeit für die verstorbene Oberin, Gräfin Stollberg, und Abends der Festlichkeit bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht bei. Se. Majestãt der König statteten einen Besuch im Kronprinzlichen Palais ab.

Gestern begab Se. w Hoheit Höchstsich im Ge⸗ folge Sr. Majestät des Königs zur Rekruüten-Besichtigung nach Potsdam und erschien Abends auf dem Opernballe.

Die heutige (15.) , , des Herrenhauses wurde von dem Praͤsidenten Grafen Eberhard zu Stolberg— Wernigerode mit einigen geschäftlichen Mittheilungen um II Uhr eröffnet. . .

Am Ministertisch befanden sich: der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf Itzenplitz und der Justiz⸗ minister Dr. Leonhardt, sowie einige Regierungskommissare.

Der erste Gegenstand der Tages-Ordnung betrifft die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf wegen Beschränkung der in den neuen Landestheilen in Verwaltungs ⸗Angelegenheiten zur Erhebung kommenden Gebühren und Sporteln.

Referent Or. v. Dües berg empfahl die Annahme des

Gesetzentwurfes und beantragte:

»Das Herrenhaus wolle beschließen: Dem vorstehend bezeichneten

Gesetzentwurfe in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause gleichfalls unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.«

Das Haus trat diesem Antrage ohne jede Diskussion bei.

Es folgt der zweite Gegenstand der Tagesordnung: Schluß— berathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Recht der im preußischen Unterthanen⸗Verhältniß stehenden Civilbeamten des Norddeutschen Bundes zum Eintritt in die Allgemeine Wittwen⸗ Verpflegungs⸗Anstalt.

Der Antrag des Referenten Herrn von Salisch: »Das Herrenhaus wolle beschließen: den vorangeführten Gesetzentwurf

unverändert anzunehmen, wurde ohne Debatte vom Hause

angenommen. Ebenso wurde der dritte Gegenstand der Tagesordnung: Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be— treffend die Verwaltung der durch die Verordnung vom 15. September 1867 geschlossenen Beamten⸗, Wittwen⸗ und Waisen⸗Kassen und die Verwendung ihres Vermögens, nach dem Antrage des Referenten Herrn Denhard:

»dem bezeichneten Gesetzentwurf in der vom Abgeordneten⸗

hause angenommenen Fassung unverändert die Zustimmung

zu ertheilen«

ohne Debatte erledigt. ) Der lezte ee, and der Tagesordnung betrifft den münd⸗

lichen Bericht der Petitions- Kommission über die Petition der Aeltesten der Mennoniten in Preußen (Gerhard Penner in Rocze⸗ litzii bei Marienburg und Genossen), welche den Antrag gestellt haben ö

»Das Herrenhaus wolle dahin wirken: daß das im Reichstage angenommene Reichswehrgesetz, welches durch seine Inkraftsetzung einem Verbannungsurtheile aller rechtgläubigen Mennoniten gleich käme, insoweit es die Mennoniten betrifft, nicht zur Ausführung komme, und die Gewissensfreiheit der Mennoniten, durch Befreiung vom Militairdienst, auch ferner gewahrt werden ö

Berichterstatter Herr v. Brünneck motivirte den Antrag der Kommission, welcher dahin geht: ; .

das ne wolle beschließen: die vorangeführte Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.«

Gegen diesen Antrag nahm das Wort der Handelsminister Graf von Itzenplitz, welcher die Competenz der preußischen Regierung zur Erledigung dieser Frage in Abrede stellte.

Referent Herr v. Brünneck sprach für den Antrag der Kommission, welcher nach längerer Debatte, an der sich die Herren v. Senfft⸗Pilsach, v. Kleist⸗Retzow, Graf York v. War— tenburg, Ondereyck, Camphausen, Graf zu Eulenburg, Bloemer, Graf Rittberg, v. Bernuth und Uhden betheiligten, mit großer Majorität angenommen wurde. Damit war die Tagesordnun erledigt. , Sitzung am Dienstag, den 25. d. M. Schlu der heutigen 12 Uhr.

Im Verlaufe der gestrigen Sig ung des Abgeordne: tenhauses trat das getztere dem von dem Abg. Lamßugnani befürworteten, und in der gestrigen Rr. d. Bl. mitgetheilten Antrage ohne Diskussion bei.

Beim dritten Gegenstand der Tages⸗Ordnung: Schlußbera!

rancke, als Berichterstatter der Kommisston: das Haus der

bgeordneten wolle beschließen, dem vorbezeichneten Gesetz Ent. wurfe in unveränderter Fassung die verfassungsmäßige Zuͤstim⸗ mung ertheilen.

dieser Antrag wurde ohne Einspruch genehmigt. Es folgte der vierte Gegenstand der Tagesordnung: Schlußberathung über den Antrag des Abg. Fr an cke und Genossen, betreffend die Auf⸗ hebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in Schleswig⸗Holstein.

. Antrag des Referenten Dr. Braun (Wiesbaden) autete: ;

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staats -Regierung aufzufordern, auf verfassungsmäßigem Wege auch für die Provinz Schleswig-⸗Holstein das Jagbrecht auf fremdem Grund und Boden, in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 351. Oktober 1848, aufzuheben und gleichzeitig die erforderlichen jagdpolizeilichen Anordnungen zu treffen. ö ;

Ueber den Francke'schen Antrag entspann sich eine längere Debatte, an der die Abgeordneten Dr. Braun , von Diest, Waldeck, Freiherr von Scheel ⸗Plessen, Lette, von Zastrow und ber Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow theilnahmen.

Nach Schluß der Diskussion wurde das Amendement des Abgeordneten von Diest, in dem genannten Antrage die Worte: in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 31. Sktober 1848, zu streichen, in namentlicher Abstüinmung mit 139 gegen 132 Stimmen angenommen; hierauf wurde ohne die genannten Worte der Antrag selbst genehmigt. Um 5 Uhr erfolgte der Schluß der Sitzung.

Die heutige (54.) Plenar⸗Sitzung des Abgeordneten hauses wurde von dem Pxäsidenten von Forckenbheck gegen 108 Ihr mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Freiherr von der Heydt, der Handels-Minister Graf von Itzenplitz, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten von Selchow und mehrere Regierungs-Kommissare.

Der Referent der XIII. Kommission, 2. Lasker, er⸗ stattete zunächst mündlichen Bericht über: a) den Antrag der Abgeordneten v. Hen nig und Genossen, betreffend die Errich⸗ tung einer Hülfskasse zur Linderung des Nothstandes in der Provinz Preußen, b) den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in den Regie⸗ rungs-Bezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Noth⸗ standes, c) den Antrag des Abg. Kosch, betreffend die weitere Ausgabe von Darlehns⸗-Kassenscheinen, und ch mehrere Petitionen. Derselbe begründete die folgenden Anträge der Kommission:

. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) den Antrag der Abgeordneten von Hennig und Genossen abzulehnen; Y den Gesetz. Entwurf, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in den Regierungs Bezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes mit folgenden Abänderungen anzunehmen: J) das Gesetz einzuleiten mit den Worten: Wir Wilhelm, von Gottes Gna— den König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 2) im J§. 2 des Entwurfes das vierte Wort vom Anfange »besonders« zu streichen; 3) zwischen §. 2 und 5. 3 des Entwurfes folgende zwei neue Paragraphen einzuschalten. §. 3. Die gericht lichen Akte, welche die gewährten Vorschüsse und Darlehne erforderlich machen, mit Einschluß der hypothekarischen Eintragungen, Umschrei⸗ bungen und Löschungen erfolgen kostenfrei. Für die aufzu—⸗ nehmenden Urkunden und Gesuche wird ein Stempel nicht erhoben. S. 4. Die Vertheilung der Geldmittel an die einzelnen Kreise und die. Verwendung derselben in den einzelnen Kreisen erfolgen unter Mitwirkung einer Provinzial-Kommission, deren Mitglieder von dem Provinzial⸗ Landtage der Provinz Preußen, und von Kreis-Kom⸗ missionen, deren Mitglieder von dem Kreistage jedes betreffenden Kreises zu wählen sind. Den Vorsitz in jeder dieser Kommissionen führt ein von der Staats-Regierung zu bestellender Kommissarius. Das Nähere hierüber bestimmt die von dem Finanz⸗Minister und dem Minister des Innern zu erlassende Instruelion. 4 Die Zahlen der nachfolgenden §5. 3, 4, 5, 6 und 7 der Reihe nach abzuändern in §§. 5. 6, 7. 8 und 9. ;

II. Das Haus der Abgeordneten wolle ferner n w ü N den Antrag des Abgeordneten Kosch abzulehnen. 2) Gleichzeitig zu er klären. Das Haus der Abgeordneten nimmt Akt von der Erklärung der Königlichen Staatsregierung in der Plenarsitzung vom 12. Februar 1868 in gleicher Weise von der Namens der Bankverwaltung gemach= ten Zusage des Bankpräsidenten v. Dechend, welche dahin hen daß die preußische Bank in der Lage und bereit ist, während des Noth⸗ standes in Ostpreußen die Leistungen von Darlehnskassen zu ersetzen, insbesondere, abweichend von den gewöhnlichen Normen, auch Fabri- kate zu beleiben und so weit die Bedürfnisse es erfordern, den Minimal⸗ betrag für Darlehne auch unter 50 Thlr. herabzusetzen, und erwartet demnach, daß die Preußische Bank auch den kleineren Gewerbtreibenden

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