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m zu konstatiren, ob etwa das eine oder andere K Menge vorhanden und deshalb Veran— sassung ist, Maßregeln zu dessen Vertilgung zu ergreifen Nach ben Über die diesjährigen Sammlungen beim Finanz⸗ Ministerio eingegangenen Berichten hat, sich nun in, den mittleren Provinzen des Stagtes, namentlich in den Provinzen Pommern, Brandenburg, Posen und in einem Theile von Sachsen das überraschende Ergebniß herausgestellt, daß ohn⸗ erachtet der für die Vermehrung der Insekten ungünstigen nassen Witterung des vorigen Jahres verschiedene schädliche Raupen⸗-Gattungen in ganz außergewöhnlichen Mengen ge— funden worden sind. Namentlich tritt die sogenannte große Kiefernraupe in bedrohlicher Verbreitung auf, Es sind nun zwar von den Königlichen Regierungen alle Mittel angeordnet, welche nach älteren und neueren Erfahrungen in den Lehren der Forsttechnik als zur Vertilgung der Insekten und als zur Verminderung des von denselben zu besorgenden Scha— dens dienend angesehen werden. Allein es läßt sich die Besorg⸗ niß nicht abweisen, daß — wenn die Natur nicht helfend zur Seite steht, — alle diese Mittel doch nicht hinreichen werden, die Kalamität eines weit verbreiteten Raupenfraßes abzuwen⸗ den und manchen Forstort vorzeitig der Axt zu überliefern.
amburg, 24. Februar. Der Postdampfer Allem an nia ist . New⸗Hork mit der amerikanischen Post an Bord gestern Abend in die Elbe eingelaufen, wird jedoch wegen starken Nebels
Hamburg vor Heute Mittag nicht erreichen. ö.
Sachsen. Dresden, 22. Februar. Von der Finanz⸗ Deputation der Zweiten Kammer liegt der Bericht über das von der Regierung vorgelegte Stempelsteuergesetz vor. Die Deputation empfiehlt, mit Ausnahme des beurlaubten Abg. Mammen, welcher sich s. 3. gegen die Annahme dieses Gesetzes erklärt hat, das Eingehen auf die Berathung desselben.
Hessen. Darmstadt, 21. Februar. Die wichtigeren Artikel des von dem Justizministerium der zweiten Kammer vorgelegten Gesetzentwürfs, die vertragsmäßigen Zinsen be— treffend, lauten folgendermaßen: . ̃
Art. J. Die Höhe der Zinsen, sowie die Höhe und. die Art der Vergütung für Darlehen und für andere kreditirke Forderungen, ferner Tonventionalstrafen, welche für die unterlassene Zahlung eines Dar— lehens oder einer sonst kreditirten Forderung zu leisten sind, unterliegen der freien Vereinbarung. Die entgegenstehenden privatrechtlichen und
rafrechtlichen Bestimmungen werden aufgehoben. . ö erh 9. Derjenige, ö für eine Schuld dem Gläubiger einen höheren Zinssatz als jährlich sechs vom Hundert gewährt oder zusagt, ist zu einer halbjährigen Kündigung des Vertrags befugt. Jedoch kann er von dieser Befugniß nicht unmittelbar bei Eingehung des Vertrags, sondern erst nach Ablauf eines halben Jahres Gebrauch machen. Vertragsbestimmungen, durch welche diese Vorschrift zum Nachtheil des Schuldners beschränkt oder aufgehoben wird, sind un⸗ gültig. Auf Schuldverschreibungen, welche unter den gesetzlichen Vor- aussetzzungen auf jeden Inhaber gestellt werden, sowie auf Darlehen, welche ein Kaufniann empfängt, und auf Schulden eines Kaufmanns aus seinen Handelsgeschäften leiden die in diesen Artikeln enthaltenen
Vorschriften keine Anwendung. i 3. Wird die Zahlung eines Darlehens oder einer andern
creditirten Forderung verzögert, so bleibt auch für die Zögerungszinsen der . Zinssatz maßgebend, sofern derselbe hoher ist, als die
esetzlich bestimmten Zögerungszinsen. ern,, Die . Bestimmungen in Betreff der
Zinsen von Zinsen und die Vorschriften für die gewerblichen Pfand leih⸗Anstalten werden durch dieses Gesetz nicht geändert.
— Das gestern ausgegebene Regierungsblatt Nr. 11 ent⸗— hält die Polizei und Gebühren-Ordnung für den Hafen zu Mainz.
Baden. Karlsruhe, 20. Februar. Das gestern er⸗ schienene Regierungsblatt Rr. 8 enthält u. A. das Gesetz, den Bau einer Eisenbahn von ö nach Breisach betreffend, und eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, den Äbschluß eines Uebereinkommens mit Italien über den Vollzug von Ersuchschreiben und die Zustellung gericht⸗ licher Fertigungen in bürgerlichen Rechtssachen betreffend.
— 22. Februar. Die »„Karlsr. Ztg.“ meldet über die dermalen vorliegenden Ergebnisse der Wahlen zum Zollparlament 1. Wahlbe⸗ zirk: St otzingen 7460 St. Faller S638 St. 2. Wahlbezirk; (de= finitives Resultat noch nicht festgestellth Fürst v on Fürstenberg 5832 St. Kirsner 5121 St. Tritschel ler 1042 St. 3. Wahl—⸗ bezirk: Leo 6477 St. Hebting 4413 St. Roggenbach 2518 St. (keine absolute Majorität erzielt) 4. Wahlbezirk; Roggenbach 8738 St. Andlaw 5323 St. Venedey 50 St. 5. Wahlbezirk: Fauler 7299 St. Lindau 6185 St. 6. Wahlbezirk: Roßhirt g357 St., Kiefer Zö4 St. 7. Wahl⸗ bezirk: Dahmen 6046 St., Eckhard 3060 St, Metz 205 St. 8. Wahlbezirk: (defrnitives Resultat noch nicht festgestellt)h Lin⸗ dau 4668 St,, Lamey 3832 St. 9. Wahlbezirk: Dennig S096 St,, Dahmen 3942 St. 10. Wahlbezirk: von Göler 6336 St., Kölle 6284 St. 11. Wahlbezirk: (definitives Resultat noch nicht festgestellth Diffen é 6354 St., Roßhirt 5817 St.
12. Wahlbezirk: Herth 8313 St., Lindau 464 St. 13. Wahl⸗ bezirk: Bluntschli 5001 St, Mühlhäußer 214 St. 14. Wahlbezirk: Lindau 10,817 St., Lamey 6885 Stimmen.
Württemberg. Stuttgart, 20. Februar. Nach dem Staatsanzeiger für Württemberg« hat der König am 17. d. M. den zum Königlich bayrischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Königlichen Hof ernannten Frhrn. v. Gasser in Audienz empfangen, um dessen Beglau— bigungsschreiben entgegen zu nehmen.
Bayern. München, 22. Februar. Heute wurde fol—⸗ gendes Bulletin ausgegeben: Ihre Majestät die Königin⸗Mutter hat die zwei Tage und Nächte ruhig unter sehr geminderten Krankheitserscheinungen hingebracht. ö
— Ueber das Befinden Sr. Majestät des Königs Ludwig l. ist gestern folgendes Bulletin eingetroffen: »Entzündung weniger verbreitet, Wundenverlauf regelmäßig, Fieber mäßig, Schwäche den Krankheits⸗Phasen entsprechend.«
— In der gestrigen Sitzung der Abgeordnetenkammer legte der Königliche Staatsminister des Handels ꝛc. einen Gesetz entwurf, die Vollendung der Donaukorrection im Kreise Schwaben und Neu burg betr., vor. Abg. Umbscheiden erstattete sodann Bericht über den Entwurf eines Gesetzes, Abän⸗ derung einiger Bestimmungen des in der Pfalz geltenden Civil⸗ gesetzbuches über Privilegien und Hypotheken betr. Die Art. 1 bis 3 wurden mit einigen redactionellen Aenderungen nach der Ausschußfassung angenommen. Ebenso gelangten Art. 4 und 5 zur Annahme, und es wurde schließlich der ganze Gesetzentwurf angenommen.
Oesterreich. Wien, 20. Februar. Die Kommission des Herrenhauses für konfessionelle Angelegenheiten nahm heute das Ehegesetz unverändert nach den nf s r l nen an.
Pesth, 20. Februar. Das Ministerium bereitet ein dem Reichstage vorzulegendes neues Wahlgesetz vor.
— Das Ko morner Komitat beschloß, dem Ministerial⸗ Erlasse, betreffend die Rekrutirungs⸗Vorarbeiten, keine Folge zu geben, aus Opportunitätsgründen aber die Zusammenschreibung der Stellungspflichtigen vorzunehmen.
— 22. Februar. Der » Ungarische Lloyd« meldet die Rück⸗ kunft des Grafen And rassy und des Landeskommandirenden Fürst Lichtenstein aus Wien.
Hermannstadt, 22. Februar. Der Antrag von Trauschenfels: gegenüber der Regierung wegen der Ent⸗ hebung des Comes bei Sr. Majestät und dem ungarischen Reichstage zu protestiren, wurde in der heutigen Universitäts⸗ sitͤzung einem Ausschusse zugewiesen.
Schweiz. Bern, 19. Februar. Der »Köln. Ztg.« wird geschrieben: Von den mit den Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika abgeschlossenen Postverträgen über den Briefverkehr und Auszahlung von Geldanweisungen wird nur der erstere demnächst — am 1. April — zur Ausführung gelangen. Jeden⸗ falls wird jetzt der größte Theil der aus der Schweiz nach den Vereinigten Staaten gehenden Briefe seinen Weg über Deutschland nehmen, da von jenem Termine an ein fünfzehn Gramm schwerer Brief über dieses Land nur 860 Cents. kosten wird, während ein solcher von 77 Gramm über Frank— reich noch immer auf 110 Cts. zu stehen kommt. Für Druck⸗ sachen und Waarenmuster überläßt der Vertrag jeder der beider⸗ seitigen Verwaltungen die Feststellung der Taxen. In Folge dessen beantragte das eidgenössische Post- Departement beim Bundesrathe in seiner heutigen Sitzung für diese die in Europa fast allgemein zur Geltung gelangte Uebung, Zeitungen und Drucksachen aller Art, sowie Waarenmuster bis auf 40 Gramm anzunehmen und das Porto hierfür auf 20 Ets. festzustellen, welcher Antrag die bundesräthliche Annahme fand.
Belgien. Brüssel, 22. Fehruar. Die Deputirtenkam⸗ mer hat heute die General⸗Diskussion über das Armeegesetz beendigt. Die Amendements, welche eine anderweitige Zu⸗— sammensetzung der Armee auf dem Kriegsfuße und die Ab⸗ an n er Conscription bewwecken, wurden ersteres mit 74 gegen 18, letzteres mit 71 gegen 22 Stimmen verworfen. Die Spezial-Diskussion des Gesetzes wird am 3. März beginnen.
Großbritannien und Irland. London, 22. Februar. In der gestrigen Unterhaussitzung erwiederte der Minister des Innern auf eine bezügliche Interpellation von Vis countEnfield, daß er eine Verstärkung der hauptstädtischen Polizei um 1120 Mann, darunter 20 Inspektoren und 100 Sergeanten, an⸗ eordnet habe. Trotzdem werde die Polizei nicht so zahlreich ein, als bei der Zeit ihrer ersten Einführung. Im Jahre 1830 seien nämlich blos 106 Quadrat-Meilen unter der Aufsicht der Polizei gestanden, und auf je 29 Acres mit 448 Einwoh— nern sei ein Polizist gekommen, während gegenwärtig jeder Polizist 57 Acres mit 460 Einwohnern zu bewachen häbe. — Auf eine Interpellation Barings erklärte Lord Stanley, England habe seine Gesandtschaft in Mexiko abberufen müssen,
da der Präsident Juarez seine Beziehungen zu allen Mäch—
S0l
ten, welche den Kaiser Maximilian anerkannt hatten, abge— brochen habe; übrigens würden demnächst sich diese Beziehungen wahrscheinlich befriedigender gestalten. Der Staatssecretär für Indien Northeote erklärte gelegentlich einer Interpellation Vivian's, daß der Kommandirende der Expeditionstruppen in Abyssinien, General Napier, die Hoffnung ausgesprochen habe, die Expedition noch in diesem Jahre zu einem erwünsch— ten Ende zu führen.
— Das medizini sche Wochenblatt bringt einen gün— stigen Bericht über den Gesundheitszustand der Trußpen
. in Abyssinien. Die Gesammtzahl der Kranken betrage nur
ungefähr 4 pCt. des ganzen Expeditions-Corps.
Dublin, 20. Februar. Die Aeußerung des Ober⸗Richters Deasy über die Grenzen der Preßfreiheit lautet vollständig wie folgt. Ein Journalist sei berechtigt, die Intentionen der von der Krone mit der Regierung beauftragten Personen ein— gehend zu prüfen (to canvass), ihre Handlungen und die Prozeduren der Gerichte zu besprechen (to comment) und, wenn nöthig, das Verfahren des Parlaments und aller Richter und die Schriften von Männern, die eine öffentliche Stellung einnehmen, zu tadeln. Er sei berech— tigt, alle Beschwerlichkeiten, unter denen das Volk leide, her— vorzuheben und die Abhülfen zu bezeichnen, die ihm zweck⸗ ar scheinen. Ja mehr, auch die Verdicte der Geschwo⸗ renen seien einer ehrlichen und verständigen Kritik nicht ent⸗ zogen. Die Grenzen, innerhalb deren dies Privilegiun aus— geübt werden dürfe, seien weit, fast unbestimmt. Die
AUnwendung des Prinzips, auf welchem dies Privilegium
beruhe, sei ganz und gar die Sache der Jury, und es werde, wie er hoffe, auch dabei verbleiben. Er denke nicht daran, die Geschworenen in diesem ihrem Rechte beschränken oder ihnen die
korrespondirende Pflicht abnehmen zu wollen. Nachdem er ihnen
gesagt, was der Journalist thun dürfe, wolle er ihnen nun auch sagen, was er nicht thun dürfe. Er müsse die Regierungsform respektiren, unter der er das Privilegium genieße. Er dürfe sein Blatt nicht Vorschlägen zum Umsturz der Regierung öffnen, er müsse sein Journal nicht den Anschlägen von Verschwöxrern dienstbar machen oder sein 2. Blatt dazu hergeben, die Mitglieder einer Verschwörung mit Nachrichten zu versehen, welche dieselben zur Förderung ihrer Zwecke benutzen könnten, noch dieselben er⸗ muthigen, ihre Organisation weiter zu entwickeln, noch andere verleiten sich so zu verhalten, daß sie in die Netze der Ver— schwörer gerathen müssen. Er müsse nicht Unruhe und
Unzufriedenheit im Lande ausstreuen, noch die Gemüther er⸗
hitzen und dadurch den Zwecken der Verschwörer zugänglich und zur Betheiligung an der Insurrection, wenn es dazu kommt, ire g machen. Er dürfe die Proceduren der Gerichte kriti— iren, aber er dürfe sein Blatt nicht zu Artikeln hergeben, die darauf berechnet, die Rechtspflege in Verachtung zu bringen oder den Haß des Volkes gegen die bestehenden Gerichtshöfe zu er⸗ regen, ebenso wenig zu Artikeln mit der Tendenz, die Gefühle einer Klasse gegen die andere oder der Bewohner Irlands . die Engländer aufzuregen. Die Regierung habe ein
echt, sich gegen diejenigen zu schützen, die darauf ausgehen,
sie zu stürzen. Das einzige Mittel, welches sie dazu im briti⸗
schen Reiche besitze, sei, den Eigenthümer des Blattes vor eine
Jury zu stellen. In anderen Ländern gebe es schärfere Maß⸗ regeln, die, wie er hoffe, hier nicht nöthig werden würden. Es sei ein Glück für die Journalisten, daß sie hier den Schutz der Jury genössen. Geschworene hätten ein zu großes Interesse an
der Aufrechthaltung der Preßfreiheit, als daß sie eine Einschrän⸗
kung der freien Exörterung billigen sollten. In dem vorliegenden Falle möchten sie alle billige Rücksicht duf die Freiheit der Erörterung und die Hitze der Diskussion nehmen. Wenn sie aber gleichwohl fänden, daß die Grenzen freier Ersrterung
überschritten seien, wenn sie die Auffaffung des Kronanwalts
theilten, daß Pigott sein Blatt den in der Änklage bezeichneten wecken oder einem derselben gewidmet habe, so werde es ihre flicht sein, ihn schuldig zu finden.
— 21. Februar. Gestern kam der Prozeß wegen der Trauerprozesslon zur Verhandlung gegen Martin, Sullivan, alor, Gilles und Bracker, In der' heilnahme an der Pro ssion fand die Anklage vier besondere Verbrechen der Ange— klagten: I) »böswillige, aufrührerische, übelgesinnte Personen« zu sein, weil sie sich am 8. Dezember ungiͤsetzlich versammelt hätten zu dem Zwecke, Unzufriedenheit und Haß gegen die Regie⸗ mung zu erregen, Y den Glauben verbreitet zu haben, daß die drei in Manchester Hingerichteten ungesetzlicher Und ungerechter Weise hingerichtet seien und dadurch Haß, Abneigung und Unzufrieden⸗ heit gegen die Rechtspflege und die Gesetze des Reiches erregt zu haben; 3) die »unwahren und aufrührerischen Worte« publizirt zu haben, weiche Martin bei der Gelegenheit e pröchen, H Aozeichen und Embleme gezeigt zu haben, 9 dazu angethan, Animosität zwischen' verschiedene
assen der Unterthanen Ihrer Majestät zu erzeugen.
Die Angeklagten erklärten sich nichtschuldig. Die Vertheidiger stützten sich hauptsächlich darauf, daß Lord Derby, der . Minister, im Oberhause erklärt habe, eine frühere ähnliche Pro zession in Cork sei nicht gegen die Akte, betreffend Parteiprozes⸗ sionen, und daß der Staats. Secretair für Irland im Unker= hause gesagt habe, die Regierung werde das Volk durch eine Proclamation warnen, ehe sie Kriminal-Prozesse an— strenge, und daß eine solche Proclamation nicht ergangen sei. Da die Jury in vierstündiger Berathung nicht zu der erforder⸗ lichen Einstimmigkeit gelangen konnte, so wurde sie entlassen und ist die Sache damit einstweilen abgethan. Der Kron— anwalt erklärte, daß er die Wiederholung des Prozesses vor
. andern Jury nicht während dieser Session beantragen
Frankreich. Paris, 21. Februar. Dem » ournal de Paris. zufolge befindet sich Marschall Bazaine / 9 kürzlich zum Militär⸗ Kommandanten von Naney ernannt worden ist, e m c ö. Amtsreise und besichtigt Straßburg,
un ie kleinen festen itze i Rhin⸗ ö fes Plätze im Haut-Rhin as Interpellationsgesuch des Baronn Janz, betreffend eine von der Regierung abgewiesene Der h ndckh e gegen . ö / . . . n . gesetzgebenden Kör— lßen worden. Die Sache kommt mithin k . ö
Unterm 18. Februar hat die französische Regierung eine Post⸗Convention mit Holland , , das Porto eines einfachen frankirten Briefes zwischen beiden Län— dern auf h, eines unfrankirten Briefes auf 6h Cts. festgesetzt wird. — Die pensionirten Offiziere, welche in die mobile Nä⸗ tionalgarde eintreten, dürfen nicht über 606 Jahre alt sein.
— 22, Februar. In der heutigen Sitzung des gesetz—⸗ ebenden Körpers wurde die Berathung des Preßgesetzes ortgesetzt. Latour tadelte die gestrigen Auslaffungen hier's, welcher den englischen . einen unbe⸗
dingten Porzug vor denen Frankreichs eingerdumt habe. Der Brund für die geringe Stetigkeit der Institutionen Frankreichs liege darin, daß die Opposition viel mehr revolutionair als liberal sei. Richard verlangte, daß die Regierung sich über ihre Stellung zu dieser Frage äußere. Staats minister Rouher nahm hierauf das Wort, um die gesetzlichen Bestimmungen über die Kammerberichte vor dem Jahre 1862, sowie, die Tragweite des bezüg⸗ lichen Artikels in dem gegenwärtig berathenen Gesetze zu unter⸗ suchen. Man müsse sich fragen, ob zwischen den beiden Gegen⸗ sätzen, dem Verbot der Kammerberichte und der freien Be⸗ sprechung der Kammerdebatten eine Versöhnung möglich sei und wie man eventuell diese Versöhnung noch wirksamer machen könne, Hierbei entstehe aber das Bedenken, ob der . Körper für diese Angelegenheit allein kompe—
Das Verbot der Veröffentlichung jedes andern, als des offiziellen, Kammerberichtes schließe übrigens das Recht der Diskussion nicht völlig aus. Der Senat habe es den Gerichts— höfen überlassen wollen, die Grenzen dieses Rechtes der Dis— kussion zu bestimmen. Der gesetzgebende Körper könne nicht nach eigenem Ermessen diese Grenzen festsetzen wollen, dieß würde heißen, ihm neue konstitutionelle Befugnisse verleihen; die Folge müßte ine Verwirrung der verschiedenen gesetzgebenden Faktoren sein. Rou her schloß seine Rede mit der Erklärung, die Regierung werde, wenn sie die Nützlichkeit einer Veränderung der gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen anerkennen sollte, die Angelegenheit dem Senate unterbrelten. Gueroult erklärte hierauf, die Urheber des betreffenden Amendements seien bereit, dasselbe zurückzuziehen, wenn die Regierung das Versprechen geben wolle, die Angelegenheit dem Senate vorzulegen. Andernfalls müsse der gesetzgebende Körper für sich sein Votum abgeben, da der gegenwärtige Zustand der Ungewißheit aufhören müsse.
In der nun ö Abstimmung wurde das Amen⸗ dement Janz mit 155 gegen 66 Stimmen, und darauf ein von Darimon gestelltes Amendement, welches letztere die Ge⸗ stattung einer Besprechung der Kammerdebatten in dem Falle fordert, wenn gleichzeitig der amtliche Kammerbericht abgedruckt wird, mit 129 gegen 67 Stimmen abgelehnt.
St. Nazaire, 22. Februar. (W. T. B. Der Dampfer »Florida«“, welcher Martinique am 8. d. M. verlassen, ist heute mit der westindischen Post hier eingetroffen.
Dänemark. Kopenhagen, 20. Februar. Der von dem Folkething zur Prüfung des Gesetzentwurfs, betreffend die Eisenbahnanlagen von Nörre⸗Sundby nach Frederikshavn und von Skanderborg nach Silkeborg, niedergesetzte Ausschuß, hat jetzt sein Gutachten abgegeben und den Entwurf, vorbehält—
lich einiger Aenderungsvorschläge, zur Annahme empfohlen. Letztece befürworten die Anlage einer Bahn von Holstebro via