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im Gebrauche der Waffen sehr geschickt wären, während unser Voll k mehr af zweihundertjährigen Frieden die Waffen nicht zu gebrauchen wußte / und es lag kein rund vor, den Krieg gegen alle fremden Mächte zu beginnen, denn unser Land war nur eine fleine Insel im Ostmeere, so daß nicht anzunehmen war, daß wir un⸗ fere Ansicht gegen das 1iebereinkommen der, Welt, daß alle Nationen Freundschaft halten müßten, als ob sie in, demselben Hause wohn— ten, allein bei den obenerwähnten Verhältnissen würden auf⸗ recht zu erhalten im Stande sein. Darum stimmten wir zu, Verträge zu machen, um die Freundschaft mit den Fremden zu er— alten. . h Es war ein großer Schritt für die Japaner, Bekanntschaft mit den Fremden zu machen, und einen Vertrag mit ihnen zu schließen, nur bleibt es zu bedauern, daß wir nicht alle Daimios und das ganze Volk, sei es hoch oder gering! zu verschiedenen Malen befragten und Über die Angelegenheiten konsultirten, welche die Fremden betrafen, damit sie später, nachdem wir übereingelommen, die Fremden freund⸗ lich zu empfangen, nichts mehr dagegen hätten einwenden können.
— Die Nr. 8 (vom 21. Februar) des Justiz · Ministerialblattes. enthält u. A. folgenden Beschluß des Königlichen Ober ⸗Appella⸗ tionsgerichts vom 3. Januar 1863; »Ist die Strafklage ohne vor⸗
ängige Voruntersuchung erhoben worden, so muß der über die Er⸗ öffnung des Hauptverfahrens beschließende Richter bei Beurtheilung der Zuständigkeit den Thatbestand so, wie er in der Anklageschrift auf⸗ gestcllt und dehauptet worden ist, zum Grunde legen; es sieht ihm in biesem Falle nicht zu, auch die Beweisfrage zu prüfen und die Er— öffnung deshalb abzulehnen, weil er jenen Thatbestand ganz oder zum Theil für nicht genügend dargethan erachtet«, sowie ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz: Konflikte vom 14. Dezember 1867, demzufolge eine Schul ⸗ Societät nicht berechtigt ist, Anordnungen der Regierung, durch welche ihr Lei- stungen an die Schule oder deren Lehrer auferlegt werden, im Wege einer gerichtlichen Klage anzufechten.
Kunst⸗- und wissenschaftliche Nachrichten.
— Der Schutz des geistigen Eigenthums an Schriften und Kunst⸗ werken ist erst in neuerer Zeit ein Gegenstand der Gesetzgebung gewor—= den. Für das deutsche Reich mußte derselbe durch kaiserliche Privilegien erworben werden. Nach dem Vorgange des Allgemeinen Preußischen Landrechts wurden desfallsige Bestimmungen in die einzelnen Landes⸗ gesetzzebungen aufgenommen. Tie Bundes beschlüsse vom FR, Novem⸗ ber 835 und 9. Kovember 1837 führten demnächst den Schutz des geistigen Eigenthums in das gesammte Gebiet des deutschen Bundes ein. Verträge, welche Preußen in den Jahren 1846 bis 1863 mit England, Frankreich; und Belgien abschloß, und denen die meisten deutschen Staaten beitraten, verschafften demselben eine internationale Geltung. Gleichwohl ist der Grundsatz der territorialen Geltung des geistigen Eigenthums nicht aufgehoben. Die Schutzfristen sind in den einzelnen Staaten mehrfach verschieden; die Grenzen der unerlaubten Nachahmung, die Förmlichkeiten der Erwerbung, der Kreis der künst⸗ lerischen Production unterliegen in denselben einer von einander ab⸗ weichenden Auffassung, wodurch die Wirksamkett des Schutzes nicht selten beeinträchtigt wird. — Einen Schutz des Eigenthumes an, Er⸗ findungen kennt die Gesetzgebung der deutschen Zollvercinsstagten über⸗ haupt nicht. Das Necht des Erfinders ist der richterlichen Cognition nicht unterstellt und lediglich der polizeilichen Regelung unterworfen. — Eine Ergänzung und Neugestaltung der Gesetzgebung auf diesem Gebiete fordert ein Werk des Sberbergrathes R. Klosterm ann: »das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen nach preußischem und internationglem Recht- (Berlin, 1867. J. Guttentag) / welches zugleich ein reiches Material für eine solche darbietet. Der bis jetzt erschienene J. Band giebt zunächst eine eingehende Vertheidi⸗
ung des geistigen Eigenthums gegen seine noch immer zahlreichen Wider⸗ acher, die kurze Geschichte dellelbin und eine umfassende Angabe der Rechtsquellen und Literatur. Ber Verfasser geht dann zu einer Erörterung der allgemeinen Grundsätze des geistigen Eigenthums über, wobei er abweichend von seinen Vorgängern das Recht des Erfinders neben das literarische und artistische Eigenthum stellt. Ferner enthält dieser Band die Darstellung des Verlagsvertrages und des Nachdrucksrechts. Der Verfasfer berücksichtigt die Praxis, namentlich die Gutachten des Literarischen Sachverständigen Vereins zu Berlin, sowie die nicht⸗ deutsche Gesetzgebung, insbesondere die Englands und Frankreichs. — Der II. Band wird die Patentgesetzgebung aller Länder und die Gesetzgebung über den Muster- und Formenschuß, sowie über den Schuß der Waarenzeichen umfassen.
— Von Canna bich's bekanntem Lehrbuch der Geographie (B. F. Voigt in Weimar) ist uns kürzlich des ersten Bandes vierte Lieferung zugegangen. Das Werk, 2 Bände stark, erschein bereits in 18. Auflage, bearbeitet nach den neuesten Friedensbestim8 angen von Prof. Dr. Oertel. Die vorliegende Lieferung umfaßt Rußland, das
ermanische Tiefland und Oesterreich, und zeichnet sich, wie die früheren Hen, , durch eine faßlich übersichtliche Darstellung aus.
London, 21. Februar. Lord Bulwer Lytton, der bekannte Romanschriftsteller, ist von einem in Paris wohnenden englischen Arzte, Dr. Turnbull, von der Schwerhörigkeit, an der er schon seit Jahren gelitten, geheilt worden.
Statistische Machrichten.
— Nach den Kommerzial-⸗Uebersichten für 1866 sind vom Aus⸗ lande 88,0068 Ctr. Salz in den Zollverein eingeführt worden, wäh-
also eine Mehrausfuhr von 3073395 Cir. Früher war dies anders, der Zollverein bedurfte zu seiner eigenen Production noch eines erheb— lichen Zuschusses vom Auslande, der im Jahre 1848 sich auf 1,541 770 Centneér siellte und in den funfziger Jahren durchgängig noch 1 Mill. Eentner betrug. Seitdem ist dieser Zuschuß aber erheblich geringer geworden und seit 1863 ist der Zollverein nicht nur im Stande, durch eigene Production seinen Bedarf vollständig zu decken, sondern kann auch erhebliche Mengen Salz an das Ausland abgehen. Es ist dies durch Entdeckung der bedeutenden Steinsalzlager bei Staßfurt und Er— furt möglich geworden, denen in nächster Zeit noch ein weiteres erst im vorigen Jahre neu entdecktes Lager bei Sperenberg in der Markt hinzutreken wird, welches gleichfalls von großer Mächtigkeit sein soll. Wenn gleichwohl noch immer erhebliche Mengen Salz vom Auslande ein⸗ geführt worden sind, so kommt hierbei in Betracht, daß in einzelnen Theilen des Zollvereins wegen ihrer Entfernung von den inländischen Salzlagern die Versorgung mit ausländischem Salze sich weniger kostspielig stellte. Am bedeutendsten ist die Einsuhr in den Ostseehafen gewesen (1866 377,180 Ctr), namentlich von England, Torrevieja und St. Ubes. Auch aus Frankreich Cothringen) sind 159,421 Ctr., aus Holland 47.458 Ctr. hauptsächlich zur Versorgung der Rheinprovinz und Luxemburgs eingeführt worden. Preußen hat von dem in 1866 im⸗ portirten Salze 556442 Ctr. oder etwas über 94 pCt. erhalten. — Die Ausfuhr von Salz hat bedeutend zugenommen, sie betrug 1836 nur 12560 Etr, stieg im Jahre 1842 bis auf 1053357 Ctr. ging dann nach und nach bis 1298 Etr. im Jahre 1853 zurück, ist von da ab aber in stetem Steigen begriffen gewesen, so daß für 1857 — 1813473 Ctr. 1850 — 27.889 Ctr, 1861 — 404458 Ctr, 1863 — 5666288 Ctr. 1866 — S895 „403 Ctr. in Betracht kommen. Von dem letzteren Quan⸗ tum sind 187/730 Ctr., also über die Hälfte, nach Hamburg, 150/857 Centner nach Oesterreich, 132207 Ctr. nach den Niederlanden, 50 858 Eentner nach Holstein und Lauenburg, 48421 Ctr. nach Breilsen I4„615 Ctr. nach der Schweiz, 9243 Ctr. nach Mecklenburg ausgeführt worden.
Die eigene Salzproduction des Zollvereins hat im Jahre 1866 ca. 97 Mill. Etr. betragen; rechnet man derselben die Einfuhr mit 588, (068 Ctr. zu und bringt die Ausfuhr mit 895,405 Etr. in Abzug fo bleiben zum Verbrauch ca. 9200, 000 Ctr. oder etwas über 2 Pfund pro Kopf der Bevölkerung, während der Kopfverbrauch im Jahre 1860 nur 19 Pfund betragen hat. Die Zunahme ist in weni— gen Jahren eine erhebliche gewesen, sie beruht namentlich in dem Um—⸗ stande, daß in der Nähe der Steinsalzlager bei Staßfurt mehrere be⸗ deutende chemische Fabriken, welche die geförderten Kali⸗ und Abraum— falze verarbeiten, errichtet worden sind. Der durchschnittliche Verbrauch von Salz zum menschlichen Genuß hat im Zollverein bisher nur etwa 17 Pfund für den Kopf betragen.
— Näch der vom Herzoglichen Staats⸗Ministerium veröffentlichten Uebersicht beträgt nach der am 3. Dezember 1867 erfolgten Zählung die Bevölkerung des Herzogthums Meiningen 180241 Seelen, 2176 mehr als im Jahre 1864. Nur in der Residenzstadt und im Amtsbezirk Kamburg hat die Einwohnerzahl abgenommen. .
Kopenhagen, 19. Februar. Die Kriegssteuer auf ein— auf die Branntweinproduction 440114 Thlr., im Ganzen 1208 868 Thlr., gegen L193.009 Thlr. während , im vorigen Finanzjahr. Die dänischen Zollintraden beliefen sich in den verflossenen 10 Monaten auf 6561, 903 Thlr. und zeigten eine Mehreinnahme von 345.268 Thlr. gegen denselben Zeitraum im Finanzjahr 1866 - 1867.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Berlin, 24. Februar. Verschiedentliche zur Sprache gekommene Ausstellungen gegin die in den letzten Jahren in den Militair— Bäckereien in Aufnahme gekommenen Backöfen auf Steinkohlen—2 Feuerung haben, wie das »Milit-Wochenbl.« mittheilt, das Militair— Dekonomie Departement des Königl. Kriegsministeriums vergnlaßtz Versuche mit den nach dem Prinzip der sogenannten Hochdruck ⸗Wasser⸗ heizung konstruirten Wasserheizungs-Backoͤfen, wie solche namentlich von der Firma Wieghorst u. Sohn in Hamburg in deren Brotfabhrik eingeführt sind, anstellen zu lassen. Die nach diesem System von den Wieghorst u. Sohn in den Militair-Bäckereien namentlich zu Erfurt seit dem Jahre 1866 und hier hergestellten Backöfen haben in Vergleich zu den Backöfen auf resp. Steinkehlen“, Braunkohlen⸗- ꝛc. Feuerung dielfache Vorzüge herausgestellt und überhaupt sich so bewährt, daß es beabsichtigt wird, diese Art Backöfen bei vorkommenden Neuanlagen in Anwendung zu bringen, so weit die Lokalität des betreffenden Bäckerei⸗Gebäudes solches nicht behindert.
Kiel, 20. Februar. Auf der Werfte der Norddeutschen Schiffsbgugesellschaft ward vor einigen Tagen das dritte eiserne Dampfschiff vollendet. Dasselbe ist los Kommerzlast groß und wird durch eine Actiengesellschaft in regelmäßige Fahrten zwischen Kiel und Gothenburg gesetzt werden.
— Der 'für die Instandhaltung des schiffbaren Theiles der Ems bestimmte etatsmäßige Fonds von 5099 Thlr. ist, nach einer Mittheilung der Königlichen Regierung zu Münster in Nr. 7 des Amtsblattes, im Jahre 1867 bis auf einen geringen Betrag seinem Zwecke entsprechend verwendet worden. Obwohl der Herbst und der Winter 186667 bedeutende und sehr lange andauernde Hochfluthen ge— bracht haben, so sind dadurch doch keine wesentlichen Beschädigungen an den? Stroömbauwerken in der Ems entstanden und nur vielfache mehr oder minder erhebliche Uferabbrüche zu beseitigen gewesen. Die Buhnen und Flechtzäune hatten wenig gelitten. Nach der im Früh⸗ jahr 1867 aufgenommenen Peilung der ganzen Stromstrecke zeigen sich nur 4 Stellen, welche bei einem Pegelstande von 2 am Grevener
rend dieser 8h5 „403 Etr. nach dem Auslande abgesetzt hat; es zeigt sich
Pegel und gi 716 am Mesumer Pegel nicht 3 Fuß Fahrtiefe hatten.
geführte Waaren betrug in den letzten 19 Minuten 768 744 Thlr. und
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Diese seichten Stellen sind durch geeignete Maßnahmen vollständig be— werflich. 4 Der Ausschuß wird beauftragt, die erforderlichen Schritte
seitigt worden und es ist nunmehr den Pünten e Ladung bei einem r, n von 2
egel bis nach Schöneflieth hinauf⸗— Zu den Uferdeckarbeiten sind Gar n cht ir. Schock Buhnenpfähle, 9
f ; ] wozu Faschinen, 66 Schock Buhnenpfähle und sämmtliche
mit voller und von 106 16 am Mesumer zukommen. — den 716 Schock Faschinen, 762 Schock We nannt 5 Schachtruthen Steine, sitzer 141 Schock
Steine unentgeltlich beigesteuert haben.
Der Schiffsverkehr auf der Ems bis Rheine hat sich auch in die— sem Jahre nicht gehoben und wird bis Greven . f. . en Wasserstände und des vorhandenen guten Fahrwassers von Jahr zu des ahr geringer. In Rheine passirten die Unterschleufe zu Berg 299 Pünten mit 3016 Last Ladung lalso durchschnittlich 10 Last) — zu Thal 281 Pün⸗ ten mit 41813 Last (durchschnittlich 145 Last). — Gegen 1866 sind 313 Schiffe und 594 Last weniger angekommen und 2022) Last weniger ab- gegangen. In Greven sind nur 36. Pünten mit 4583 Last (durchschnittlich zu 125). — . Auch an Holzflößen sind 59 weniger den Fluß hinabgegan. fich
gen, wie im Jahre 1866, nämlich statt 80 nur 21. Die zu Rheine er Cen ]
lonialwaaren, Wannen, Tabak und Buchweizen.
Der höchste Wasserstand (am 11. Februar) betrug am Pegel Greven 19! 9“,; zu Mesum 216 3‘. Der niedrigste ö. 6m 9 gh
zu Mesum 9!.
— Von dem deutschen Mineralogen Mauch ist, wie vom Ka der guten Hoffnung, 13. Januar, gemeldet wird, eine Enkece; von Goldlagern in der Kolonie gemacht, deren einige bis 60 Meilen lang und 20 M. breit sind. Das Gold kommt in Quartzadern vor.
rmöglicht gewesen 6 am Gredenel
. zu elöschten Waaren bestanden i = treide, Cichorien, Rapps und Lein . Oel und Ile n Ich waaren, Wein, Kreide, Eisen, Ziegelsteinen, Cement, tern, Käse und Butter, Dünger, Theer, Knochen, Stroh, Roggen und Ziegeln bildeten die Hauptbefrachtung. Zu Thal gingen hauptsächlich Kalksteine, Bauholz und Mehl, auch etwas Eisen, Steinkohlen, Ko—
zus thun, um eine Berücksichtigung der Interessen der Landwirt , , , n, , J Herrn Kiepert⸗Marienfelde zur Frag in Nr. Ill den Schlußsatz dahin zu andern: Gr Congreß nllor ; die i steuer i Tiejenige Form der Besteuerung der Spiritusfabrication, unter ö das Gewerbe die gegenwartige Blüthe erreicht hat, — derselbe hält . . y, ,, , n landwirthschaftlich für nothwendig, z ö e, esetzzebung, welche vom Jahre 1819 an datirt, s sollte nunmehr nach der Tages-Ordnung die 4 landwirthschaftlichen Versicherungs . Wann 3 noblauch beantragte jedoch! wegen? der Wichtigkeit der Sache ö. wegen der vorgerückten Zeit, den Gegenstand' von der Tages— rdnung dieses Kongresses abzusetzen, und es dem Ausschuß anheim⸗ zugehen, ihn für den nächsten Kongreß auf die Tages Ordnung bringen. Der Präsident und die Versammlung erklärten damit,. einverstanden. . Sodann wählte die Verfamm— lung als Mitglieder der Kommission für das Genossenschaftswesen, die Herren Rüdes, — Oldenburg, Schumacher — Zarchlin, Dr. Lette Ton Knebel-Döberitz, Holtz — Alt-Marien, Professor Birnbaum ö. Plagwitz, von Corswandt, von Benda und Dr. Wilkens — Da die Stimmzaähler das Resultat der Ausschußwahl noch nicht ermittelt so schritt man zum Schluß der Sitzung. Herr Hirschfeld ergriff das Wort und sprach dem Präsidenten Nammens der Ver! sammlung den Dank für die Muͤhe aus, mit der er sich der Tei. tung der Angelegenheiten unterzogen. Die Versammlung erhob 1. und brachte dem Präsidenten ein dreimaliges Hoch aus. Der Fräsident von Sänger dankte für diesen Beiweis großer Freund— lichkeit und für die bewiesene Nachsicht und schloß sodann die Sitzung mit dem Wunsche, daß das Resultat des Kongresses nicht blos für die , sondern auch für die weiteren Kreise ein günstiges sein werde, Nicht leicht werde es eine Versammlung geben, so aus allen verschie denen Theilen des Landes zusammengesetzt, so wenig bekannt, so wenig vorbereitet, welche in einer sechstägigen Sitzungsdauer mit
die Uferbe⸗
Bauholz, Bret—⸗
Landwirthschaftliche Nachrichten.
Aus dem am Sonnabend, 22. d. M. in der stattgehabten Schlußsitzung des Kongresses told ru nsch Landwirthe zur Berathung gelangten Statut heben wir folgende
2 Durch die Gründung des Kongresses Norddeutscher Landwirthe soll ein . zu . samem Zusammenwirken Behufs Wahrnehmung der Interessen der als Landwirthschaft im ganzen Umfange des Norddeutschen Bundesgebietes es Die Theilnahme der süddeutschen Landwirthe ist
Berlin, 24. Februar
Artikel hervor:
Artikel l. Zweck des Kongresses.
geschaffen werden. willkommen.
. Artikel 2. Wirkungskreis des Kongresses. Der Kongreß wird es als eine seiner wesentlichsten Aufgaben erachten, neben all— gemein technischen, solche wirthschaftspolitische Fragen zu verhandeln, bei denen die deutsche Landwirthschaft besonders betheiligt ist, und die aus den Verhandlungen sich ergebenden Beschlüsse, auf dem im ein—⸗ zelnen Falle sich empfehlenden Wege zur Geltung zu bringen, eventuell dieselben den gesetzlichen Organen des Norddeutschen Bundes zur Kennt—
nißnahme zu unterbreiten. Artikel 5.
nischen 24. Fragen;
2 ein Antrag des Negierungs Raths Haffer, als Absatz 7 des Art. 8 hinzuzufügen: »Die Kommissionen sind beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit ent⸗—
werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. scheidet die Stimme des Vorsißzenden«;
3) ein Antrag des Hrn. Mühlenbeck-Wachlin: In Alinea 1 des Artikel 9 statt 99 gewählt werden« zu setzen: »12 gewählt werden« und statt 9 weitere Mitglieder« zu sagen »6 weitere Mitglieder;
4) ein Antrag des Hrn. Prof. Birnbaum: als Ueberschrift zu setzen. »Statut für den Kongreß Norddeutscher Landwirthe«. Die übrigen Artikel des Entwurfes wurden genehmigt. einer kurzen Unterbrechung die Wahl des Ausschusses vorgenommen. ; Während der Zählung der eingegangenen Stimmen durch das Bureau des Kongresses ging die Versammlung zur Torre ung der inder vorigen — te atte ĩ ö esteuerung über. An der Diebgtie betheiligten sich die Herren Kiepert, Dr. Franck, v. Wedemeyer, tien dorf, Güssen, Philippson und Sombart und es wurden folgende
Sitzung vertagten Debatte über indirekte
Anträge angenommen:
Von den i Tl. olltarif derselben
die Landwirthschaft erhobenen Steuern z. B. die Eisenzölle wesentlich behindert.
trägt bei /
wirthschaft fürchtet auf keinem Gebiete der landwirthschaftlichen Production die Konkurrenz des Auslandes, bedarf daher keines Schuß . — Bei dem gegenwärtigen Umfange und dem Stande der echnischen Nebengewerbe liegt es nicht im Interesse der Landwirth— den Bestenerungsmodus für Spiritus und Zucker zu ändern, ,, würde die Einführung einer direkten Fabrikatsteuer nachtheilig uf die Entwickelung der Landwirthschaft und deren Industriezweige ein⸗ Eine Besteuerung des Rübensaftes oder Krautes erscheint ver⸗
zolles. 3)
schaft,
wirken.
; Versammlung des Kongresses. versammelt sich . im Menat Februar zu Berlin und konsti⸗ tuirt sich in der ersten Sitzung durch die Wahl seines Vorstandes. Es lag zu der Berathung des Entwurfes eine große Zahl von An— trägen vor, von welchen nach längerer Diskussion angenommen wurden; Il) ein Antrag des Prof. Pr. Birnbaum; im Artikel 2 statt neben allgemein technischen 2c. Fragen« zu setzen neben den tech⸗
Herren Sombart und v. Wedemeyer: fast zu allen wird durch
solchem Eifer, solcher Sachkunde und Präcision ihre Auf 6 Das Resultat der Versammlung sei ö. . 94. er hoffen die Mitglieder werden in ihrer Heimath für den zweiten Kongreß Propaganda machen und der Keim, welcher jetzt gelegt, er⸗ freuliche, vielleicht große Resultate erreichen. Diefen Wunsch wolle er den Mitgliedern mit auf die Reise geben. Dies sei die Bitte, welche er an das Lebewohl knüpfe, das er den Mitgliedern hiermit zurufe. Hr. Hillmann bat darauf, die stenographischen Be— richte in größerer Anzahl drucken und im Lande verbreiten zu lassen. Hr. Schumacher (Mecklenburg). Meine Herren! Nicht wenn es so Sitte wäre sondern weil mein Herz mich heißt fordere ich die Mitglieder des Kongresfes Nord— eu n Landwirthe auf, demjenigen, der die verschiedenen Theile Norddeutschlands wieder vereinigt hat, dem Schirmherrn des Nord— deutschen Bundes ein dreifaches Hoch zu bringen: Se. Majestät der König Wilhelm von Preußen, der Gründer und Schirmherr des Nord— deutschen Bundes, lebe hoch! hoch! hoch! (Die Versammlung erhob sich und stimmte dreimal begeistert in den Ruf ein. Der Präsident schloß sodann die Sitzung und den Kongreß. — In den permanenten Ausschuß sind gewählt: von Sänger — Grabowo, Rüder — Oldenburg, Noodt „ Berlin, Ir. Bekker — Greifswald, von Saucken — Julienfelde, . . * han 'm n Ermsleben, Pogge — Roggow, dell — Fehlingsdorf, Dr. Birnbaum — Plagwiß, Güssen — Eri ö ö m — Plagwitz, Güssen — Criele, — „Uebersicht über die Weizen‘ und Roggenpreise auf den Haupt-Getreideniärkten der Monarchie. Um die en rer zur! ö leichtern, sind die in den Börsenberichten notirten Preise, der Berliner Asance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen lloco und ohne Säcke in Thalern berechnet. 1. Weizen. 1. Februar. 8. Februar. 15. Februar. 22. Februar. Königsberg 10245 1021 10211 1024 g 78. — 1115 NI — 1 8 S956—–1123 99 - 1115 9-192) S3 —101*) S3— 1023) S3 — 1042) 926t -= 1015 965 — 1043 96555 - 1015 965 — 1053 S9 - 106 S9 - 107 90 - 108 90 - 110 90 - 1012 90 — 1005 899 — 1003 95 — 99 93 *, — 963 96 - 100 1013 1013 1032 Februar. 8. Februar. 15. Februar. 22. Februar. 79 80 S0 * 823 74-78 ö 744 — 782) — 82*) o , f, * 83 — 893. 766 — Breslau ..... . ; 72 — 761, 711 - 76 Magdeburg . . . . 79 82 SI -= 83 Cöln 85 85
Der Kon— *) Nach dem Wochenbericht.
durch. Gppein, 17. Februar. (Schlef. Zta) Da amtlichen Nachrichten . einzelne und Ermittelungen zufolge die Rinderpest in österreichisch Schlesien er= 2) Die Land loschen und die zuletzt daselbst infizirt gewesene Ortschaft Lobenstein für seuchenfrei erklärt worden ist, so hat sich die Königliche Regierung hierselbst veranlaßt gesehen, für denjcnigen Theil der Landesgrenze, welcher den Kreis Leobschütz von dem benachbarten österreichisch Schle— sien scheidet, nunmehr ebenfalls die Bestimmungen des §. 4 der Ver⸗ ordnung vom 27. März 1836 (Ges. Samml. Nr. 173) außer Kraft und an Stelle derselben die des §. 3 4. a. O. in Wirksamkeit zu setzen. Der 8§. 3 besteht sonach für die gesammte Landesgrenze des Regie⸗ rungsbezirks nunmehr bis auf Weiteres zu Recht.
Der Kongreß
Die Beschlüsse
Breslau Magdeburg . . . . Cöln Roggen:
Königsberg Danzig
Posen
Stettin ...... ..
Berlin
Nach
1011*