826
1867 darauf hingewiesen, »nach Anhörung der Interessenten« die . , und es läßt sich kaum ein Fall denken, wo die Regierung gegen die Wünsche der Interessenten entscheiden sollte. Eine Entscheidung glaubte aber die Regie⸗ rung sich vorbehalten zu müssen, fuͤr einzelne, wenn auch seltene Fälle, wenn z. B. einmal ein Geometer von der Gemeinde gewünscht werden sollte, der vielleicht durch verwandtschaftliche Verhältnisse oder sonst einzelnen Mitgliedern zu nahe stände. Da würde die Regierung doch wohl das Recht haben müssen, zu refüsiren, oder wenn — um ein anderes Beispiel zu wählen = die Gemeinde einen Geometer wünschen sollte, der schon so vielfach in Anspruch genommen ist, daß die Ausführung der Consolidation vielleicht Jahre lang zurückgelegt werden müßte und über das Maaß der Beschäftigung der einzelnen Geometer wird doch bei der Centralstelle die beste Uebersicht sein. In solchen Fällen muß doch am Ende die Regierung das Recht und die Macht haben, zu sagen: »Nehmt den Mann nicht, der ist zu sehr beschäftigt, nehmt irgend einen andern, weni⸗ ger beschäftigten Mann.“ Bis jetzt ist die Regierung in dieser Beziehung auf die allerhumanste Weise vorgegangen; sie hat die Wünsche der Interessenten stets beachtet. Mir liegt die Er⸗ klärung der Provinzial-Regierung vor, daß sie auch künftig fortgesetzt die Sache so handhaben werde, und ich glaube, man kann schließlich auch noch auf den Trost zurückgehen, daß, wenn jemals die Regierung irgendwo eine büreaukratische Willkür üben wollte, dann doch der Weg der Beschwerde an die Central⸗ stelle immer noch offen bleibt. Ich finde also auch gar kein Bedürfniß, an dieser Bestimmung des Gesetzes irgend etwas zu ändern, und ich möchte überhäupt der Erwägung des hohen Hauses anheimgeben, ob es wohl zweckmäßig wäre, schon jetzt, wo noch von keiner Seite her eine Beschwerde erhoben worden ist, die Bedenken vielmehr lediglich theoretischer Art sind, an der Ver⸗ ordnung irgend etwas ändern zu wollen. Warten wir dochab, ob sich irgend ein Mißstand herausstellen wird, und ich bitte das Haus, im⸗ mer das Vertrauen zur Regierung zu haben, daß sie ganz ge— wiß die erste sein wird, die eine auch nur als wünschenswerth anerkannte Abänderung anbahnt, daß sie mit Freuden die Ini— tiative ergreifen wird, etwas zu ändern, was sich dem Lande als unbequem dokumentirt; denn sie kennt keine andere Absicht, als die, den Wünschen und Bedürfnissen des Landes entgegenzukommen. Ich bitte Sie, meine Herren, lassen Sie gegenwärtig auch diesen Antrag, wenngleich derselbe durch den Vorschlag des Herrn Referenten sehr gemildert ist, fallen und
ehen Sie über die ganze Angelegenheit zur Tagesordnung Über, so lange bis irgend eine Beschwerde, aus der Praxis des Lebens gegriffen, sich kund thut.
Die politische Lage Japans.
II.
Damals hatte man die Ansicht, daß es am besten sein würde, zu⸗ erst ein sehr kurzes und einfaches Uebereinkommen mit den Fremden zu treffen, die näheren Arrangements aber für die Zukunft aufzusparen, in der unser Volk sich gegen seine alten Ansichten in das neue Ver⸗ hältniß des Fremdenverkehrs gefunden haben möchte, allein wir sehen jetzt, daß dies ein Mißgriff war, und dies die Ursache ist, aus der viele und schwere Verwickelungen mit Bezug auf die Fremden ent— standen sind.
Die größten Daimios wünschten dann selbst Taikun zu werden und machten dem Mikado allerhand unbegründete Vorstellungen, daß Alles schlecht sei, was der Taikun thue. Da es nun für uns sehr peinlich ist, hier die verschiedenen Ursachen anzugeben, durch welche die Macht des vorigen Taikuns hinterlistigerweise geschwächt worden ist, so sollen wir nichts weiter darüber sagen.
Obschon wir nicht sagen können, daß Alles was unter dem vorigen Taikun mit Bezug auf die auswärtigen Angelegenheiten ge— schehen ist, sehr gut gewesen sei, so haben wir (d, h. die Regierung) doch stets an dem Vorsatze festgehalten, allen Feindseligkeiten gegen die Fremden zu wehren und alles dasjenige auszuführen, was in den Verträgen mit denselben versprochen war.
Ferner ist zu erwähnen, daß unser jetziger Taikun, groß an Tha— tenlust und voll Muth (ja er ist beides in ungewöhnlichem Maße) gewiß der Mann ist, weicher die Regierungsform, wie sie Jyeyasu geschaffen, stärker zu machen im Stande ist. Und wäre es nicht der gegenwärtige Taikun, der augenblicklich die Macht in Händen hat, so wäre nicht abzusehen, wie die früher mit den Fremden abgeschlosse⸗ nen Verträge ausgeführt werden sollten.
Unser gegenwärtiger Taikun hatte es bald als die Grundlage aller Staatskunde erkannt, daß alle Befehle von einer Hand ausgehen müßten. Zu Anfange der Zeit, als er zum Taikun ernannt wurde, hielt er sich eine geraume Zeit in Kioto auf, und da er sich überzeugte, daß dort viel Faisches in der alten Staatskunde bestehe, weigerte er sich, das Taikunat anzunehmen. Nur gezwungenerweise nahm er es an, da die fremden Staaten es zur Zeit nothwendig machten, einen mit den aus⸗ wärtigen Angelegenheiten vertrauten Mann an der Spitze zu haben. Und niemand anders als er vermag die bereits geschlossenen Verträge mit den Fremden (trotz der Schwierigkeiten) zur Ausführung zu bringen und so den Namen des Japanischen Reiches groß zu machen. Er berief die Vertreter aller Lander, welche bereits Verträge mit Japan
abgeschlossen, nach Osaca, behandelte dieselben nicht allein sehr freund. lich, sondern erfüllte auch alles, was in den n,, mit den Frem—⸗ den versprochen war. Dies Alles mag als Beweis dienen, daß unser gegenwärtiger Taitun nicht allein seine Pflicht erfüllt, sondern sich auch in vielen schwiexigen Lagen als zuverlässig erwiesen hat.
Als nun alle Verträge erfüllt waren und wir uns den Fremden gegenüber nicht mehr zu schämen brauchten, beabsichtigte der Taikun an die Regelung der inneren Angelegenheiten des Reiches überzu⸗ ehen. ; Bei den vielen im Laufe der Zeit im Reiche vorgegangenen Ver⸗ änderungen müssen selbstverständlich auch die Form und Art der Re— gierung einer Veränderung unterliegen, und es stehen heute manche Gesetze, die sich in alter Del vorzüglich bewähri haben, im Wider⸗ spruch zur modernen Regierungskunst—
Da, wo eine Aenderung der Regierungsgesetze nothwendig gewor— den ist, können wir uns nicht mehr mit den Vorschriften einer ver— alteten Regierungskunst genügen lassen.
Wenn der Taikun seine Absicht nicht ausführen kann, so wird ihn dies sehr schmerzen. Wir haben bereits oft versucht, diese alten Ge— setze umzuändern, allein der einzige, welcher die genannten, den frem⸗— den Verhältnissen entsprechenden Vorhaben aus sihten kann, ist kein anderer, wie unser gegenwärtiger Taikun der mit den fremden Ver— hältnissen vertraut ist. Legt daher der Taikun sein Amt nieder, so thut er dies in der Absicht, daß alsdann alle Befehle von einer Hand ausgehen. Diese Ansicht muß zur Geltung gebracht werden, da dies auch so nach den Gesetzen aller fremden Länder geschieht; aber bisher ist noch nie in Hen danach verfahren worden.
Gehen die Befehle nicht ins Gesammt von einer Hand aus, so dürfte es unmöglich sein, das Land in Zufriedenheit zu erhalten.
In diesem Sinne wollen wir die Meinungen der vielen Daimios anhören, über den Grund der entstandenen Unruhen, und welche Dienste sie der Regierung zu leisten gewillt sind. In diesem Falle wird der Taikun die Regierung, die seine Vorfahren von allen 5 her bis auf den heutigen Tag geführt haben, an den
ikado zurückgeben, und die großen Geschlechter und Familien aufrufen, um se eingehend über die gegenwärtige Lage Japans u befragen, und wir werden das Land dann auf einen solchen gun! bringen, daß in Zukunft nichts zu ändern oder zu verrücken möglich ist, und das Glück und die Freiheit unseres Landes sollen dann für lange Zeit erstarken. Solches ist die Herzensmeinung un— seres Taikuns, und sie übertrifft Alles bei Weitem, was die vielen anderen Leute gethan haben.
Solches ist augenblicklich der wahre Zustand im japanischen Reiche, und es . bei dieser Gelegenheit kein Zwiespalt zwischen Japanern und Fremden, also seid nicht besorgt darüber. Ganz von selbst versteht es sich, daß in Zukunft keinerlei Schwierigkeiten zwischen Japanern uͤnd Fremden entstehen sollen, da es die einzige Absicht un⸗ seres . Taikuns ist, selbst in dieser kritischen Zeit kein Wort an den Verträgen mit den Fremden zu ändern, und wir denken, daß auch die Daimios, die durch den Taikun zusammengerufen worden und deshalb kommen sollen, nicht zweifelhaft über die auswärtigen Angelegenheiten sein, sondern auf das richtige Urtheil des Taikuns hören werden, und daß die geringeren Daimios und Hattamottos natürlich dem Taikun gehorchen werden.
Wir wünschen, daß die fremden Regierungen in Folge der be— stehenden Freundschaft mit unserer Ansicht übereinstimmen werden und wir hoffen auf ihre Unterstützung, so daß wir in späterer Zeit im Stande sein mögen, zu sagen, daß die Einheit und Macht unseres Landes mit ihrer Hülfe hergestellt worden sei.
Unsere Auseinandersetzung bricht hier ab. Ueber den Verfolg der Angelegenheiten werden wir Ihnen sofort Mittheilung machen sowie 3 i gefaßt ist, wie wir dies schon früher an Sie geschrieben aben.
Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten.
— In der am 19. d. M. abgehaltenen Sitzung der Wiener Han— delskammer wurde eine Zuschrift des a , nn verlesen, in welcher der Kammer eröffnet wird, daß der Minister zur Untersuchung der allgemein gewordenen Beschwerden über die Frachttarife der Eisen bahnen ein Comité n , . habe.
— Die Hermannstädker Stadt- und Stuhlskommunität hat an den Königlich ungarischen Minister für Communicationen Grafen Emerich v. Miké über das vom Königlich ungarischen Handels⸗ ministerium veröffentlichte Eisenbahnneßz für Ungarn und seine Neben— länder vom 20. August 1867 eine Denkschrift gerichtet. In dem mini—⸗ steriellen Eisenbahnnetzentwurf für Siebenhürgen werden folgende Linien vorgeschlagen: 1) Die Fortsetzung der Linie Sroßwardein⸗ Klau enburg bis nach Kronstadt und zür Landesgrenze bei Bodzau; 2) die Zweig ahn von Kapus nach Hermannstadt; 3) die Linie Kronstadt ⸗Csik-⸗Szereda— Gyergys⸗Szt. Miklös; 4 die Flügelbahn von Zerend oder adrep nach ,,, 5) dle Linie Klausenburg--Bistritz. Es ist darin die Hermannstadt-⸗Rothenthurmer Linie ausgelassen und die er, wähnte Dentschrift beschäfrigt sich besonders mit dieser Linie und sucht nachzuweisen, daß der Ausbau derselben, d. h. die Verbindung Sieben bürgens auf dem von der Natur hezeichneten Wege mit der kleinen und großen Wallachei nicht nur für Hermannstadt eine Lebensfrage. sondern für den industriellen Aufschwung eines großen Theiles von Siebenbürgen unerläßlich sei und die Linie Lronstadt⸗-Bodzau; Galat die andere Linie Herimannstadt ⸗Rimnik - Pitest⸗Rusischuk nicht auß
schließt. ö
; ĩ * , zufolge Verfügung vom 20. Februar 1868 am 20. Fe—
827
Oeffeuntlicher Anzeiger.
Handels⸗Register.
Handels-⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmen-⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist unter
Nr. 5185
der Kaufmann (Weinhandlung en gros) Bernhard Segall
zu Berlin,
Ort der Niederlassung: Berlin (jetziges Geschäftslokal: Prenz⸗
lauerstraße Nr. 17 a.), Firma: Bernhard Segall,
eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Februar 1868 am selben Tage. Die unter Nr. 2373 des Firmen-Registers eingetragene hiesige
Firma EL. Bendheim,
— Inhaber; Kaufmann Liepmann Bendheim,
ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.
Unter Nr. 1999 des Firmen-⸗Registers, woselbst die hiesige Handlung,
Firma Louis Mendelssohn,
und als deren Inhaber der Kaufmann Louis Mendelssohn zu Berlin
vermerkt steht, ist zufolge heutiger Versügung eingetragen d
Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte auf di = leute IJgcob Mendelssohn und Rudolph . zu . übergegangen. Die Firma ist nach Nr. W254 des
Gesellschafts ⸗Registers übertragen Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma hiehsges Gesse ich ener, iges Geschäftslokal: Klosterstraße Nr. 44 am 1. Januar 1868 errichteten offenen , sind: 1) der Kaufmann Jacob Mendelssohn, 2) der Kaufmann Rudolph Mendelssohn, Dies ißt ö u . Dies ist in das Gesellschafts ⸗Register unter Nr. 2254 Verfügung vom 22. Februar 1868 am n Tage ein . Die dem Kaufmann Jacob Mendelssohn für die frühere Einzel⸗ sirma Louis Mendelssohn ertheilte Prokura ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 363 im Prokuren - Register gelöscht.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma . Bendheim & Schultz en, ,, ,, *. ge Hiss Geschäftslokal: c r. om I. ril 1868 ab Pl Buh Al mndem chi. 4) .
6 . 1868 errichteten offenen Händelsgesellschaft sind die
I) Liepmann Bendheim, 2) Adolph Abraham Schultz, Dies ist in d . ig lein. st ist in das Gesellschafts⸗Register unter Nr. 2255 zufolge Ver—⸗ fügung vom 22. Februar 1868 am sfelben T ᷣ Berlin, den 2. Februar 1868. . Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
— m —
In unser Handels⸗Firmen⸗Register i Verfü heutlgen Tage . ö ad Nr. 33. n 56 in Friedeberg, inhaber: Kaufmann Ephraim Naphtali Frank sen. Kolonne Ven n e ed ö. . Die Firma ist durch den Tod des Inhabers erloschen. Firma: A F. Kuklinsky in Friedeberg, Inhaber: August Ferdinand Kuklinsky, Kolonne Bemerkungen: Die Firma ist durch Aufgabe des Geschäfts Int bello fen ttwe des K nhaber: die Wittwe des Kaufmanns Franz See Marthg geborne Skerh . w Ort der Niederlassung: Friedeberg N. M., n. Franz Seeger. nhaber: Gutsbesitzer Wilhelm Hagse, Drt der Niederlassung: Friedeberg N. M., Firma: W. Haase. Friedeberg, den 21. Februar 1868. Königliches Kreisgericht.
Nr. 163.
Nr. 164.
J. Abtheilung.
In unser Firmen ⸗-Register ist Nr. 116 als Firmen⸗Inhaber: Wilhelm Schwarz zu Vierraden. . ö Ort der Niederlassung: Vierraden. e
Bezeichnung der Firma: 9 Schwarz. ö
Schwedt, den 20. Februar 1868. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Fo nig liche Kreisgerichts Deputation zu Seelow. m 39 unserem Firmen“ Register sind zufolge Verfügung vom 18ten
a) die Nr. 28 ver . Bum 2. b) die Nr. 53 wegen eines nunmehr aufgehobenen Zweig Eta—
blissements zu Letschin verzeichnet gew i S. Räͤ Buchhandlung« des Br e hel; ,,, E. Röders
Königliche Kreisgerichts-Deputation zu Seelow.
In unser Firmen-⸗-Register ist zufolge Verfi 1868 am 20. Februar 1868 unter 3 . . , n.
Gusow« und als deren Inhaber ĩ mann Hellwig daselbst . Kaufmann Otto Wilhelm Heir—
zeichnet gewesene Firma „Herrmann Pächa zu
. Zufolge Verfügung vom 14. Febru. die unter her n n,, ö J — K J. Dueck seit dem 1. April 1867 aus den Kau 1) Gerhard Dueck, ö. e ,, u ff, hende Handels . Gesellschaft in das diesseitige Handels. (6 Register unter Nr. 60 ei . dels (Gesellschafts / 9 9 : J . ; ö. eingetragen mit dem Bemerken, daß dieselbe in Elbing, den 18 Februar 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Das Grund- Kapital der sub Nr. 47 in unser Hande schafts) Register durch Verfügung vom 21. Feb en gyn m Kommandit ⸗Gesellschaft auf iel en, in . ö ö Elbinger Dampfschifffahrts-Gesellschaft ist durch Beschluß vom ö fe Turf zo ul Januar au 000 Thlr. — Zwei⸗ hunderttausend Thaler — erhöht und in 400 .. r unh — in i. . n, , 3 — die auf bestimmte In⸗ ⸗ w urch Verfügung von gestern heute in das Handels (Gesellschafts⸗) Register einget Elbing, den 26. . i ö de
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Zufolge Verfügung von heut ist in das hiesige e ̃ Iingetragen. daß der Kaufmann Robert nich be e mn e rs i . ö. , . ö. Vertrag vom 3. Februar er Güter u Er t e Wr r e, ,, nd des Erwerbes ausgeschlossen hat.
Königliches Kreisgericht J.
In unser Genossenschafts-⸗Register ist unter Nr. 3 die Firma: . , ö i eingetragene genoß af a: olge de , f . ö ge Verfügung vom 21. Februar 1868 an er Gesellschaftsvertrag ist am 15. Dezember 1867 ab l ; Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines ,, dil feen ge se gr. af ef 3. in Gewerbe und Wirthschaft emeinscha edit; di iti ga gen gf n, gemeinschaftlichen Kredit; die zeitigen Vor⸗ 1) der Kaufmann Herrmann Witte, 2 der Gastwirth Wilhelm Kuhfuß, und 3) der Maurermeister Carl Bork, . zu . ie von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntma ö schehen unter der Firma und der Unterschrift von , ,,, durch Kurrende und durch Anschlag im Kassenlokale. . Der Vorstand zeichnet für die Genossenschaft in der Art, daß die zeichnenden Mitglieder desselben zu der Firma ihre Namensunterschrift hinzufügen; rechtliche Wirkung für den Verein hat die Zeichnung nur, 6 . , ö . geschehen ist. eichniß der Genossenschafter it i Büregu 1V. eingesehen werden. . ö Greifenhagen, den 21. . 1868.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
ist am 18. dess. M.
In unser Prokuren⸗Register ist Nr. 422 Isidor rng zu Ber⸗ ü
lin als Prokurist des Kaufmanns David Sonntag hier für dessen hier mit einer Zweig-Niederlassung zu Berlin at nb in 3 Firmen ⸗Register Nr. 2203 eingetragene Firma D. Sonntag heute ein—= getragen worden.
Breslau, den 19. Februar 1868.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
In „ unser Firmen- Register ist Nr. 22093 die Firma D. Sonntag hier ga h. a g fing . und als deren Inhaber
ma avi onntag hier heute eingetragen worden. Breslau, den 19. Februar 1868. ö
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
Die Firma Julius Raabe zu Brieg ist erloschen, dagegen besteht seit dem 16. Dezember 1867 in Brieg eine offene dan en erh unter der Firma Julius Raabe et Gomp. Die Gesellschafter sind: h der Kaufmann Julius Raabe,
2) der Kaufmann Franz Schneider, 5 h * ö . Reni
ies ist bei Nr. 99 unseres Firmen ⸗Registers und sub Nr. 1 unseres Gesellschafts⸗Registers heut eingetragen worden. 33 Brieg, den 17. Februar 1868.
Februar 1868 gelöscht:
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.