63
lüssen des Reichstages und dieses Hauses Folge zu geben
. sen einem e g zu sagen; die Spielbanken . heute an auf, — dies Interesse liegt darin, daß sie wenigstens nach zwei Richtungen hin, wirklich Rücksicht nehmen zu müssen
laubt, ich spreche es frei aus, nicht blos gegen die Gemein—
en, sondern auch gegen die Actiongire der Spielbanken.
Die Actionaire stnd nicht lauter Schwindler und Spe— kulanten. Wenn Sie sich in Nassau erkundigen wollten, dann könnten Sie hören, daß eine Menge Spielactien in den Händen von sehr soliden Leuten, von sehr achtbaren Familien sind, die sich diese Papiere angeschafft haben und deren ganzes Vermögen sehr oft in weiter nichts als in diesen Actien besteht. Wenn Sie die Volumina von Reelamationen einsehen wollten, die bereits von Privatpersonen in Bezug auf die Aufhebun des Spiels an alle möglichen Ressorts, namentlich an das Res⸗ sort des Innern gelangt sind, so würden Sie die Ueberzeugung gewinnen, daß Sie mit der sofortigen Aufhebung des Spiels, ohne
eit zu gestatten, die Actien zu einem einigermaßen angemessenen
erthe zu amortisiren, eine 6 privatrechtlichen Schadens selbst solchen Leuten zufügen, die es nicht verdienen. Auch kann man unmöglich von den betreffenden Städten behaupten, daß sie fortwährend in dem Bewußtsein gewesen sind, 66 auf einem, wenn ich so sagen soll, unerlaubten Boden zu befinden, daß sie ich fortwährend hätten der Gefahr ausgesetzt glauben müssen, ie Spielhanken geschlossen und dadurch ihrem spekulativen Trei⸗ ben ein Ende gesetzt zu sehen. Ich glaube, daß es nur wenige
Leute in Homburg giebt, die nicht an das Fortbestehen des Spiels bis zu dem kontraktlich festgesetzten Zeitpunkt glaubten. Man baut nicht Häuser, man macht nicht großartige Anlagen in der Furcht, daß jeden Monat und jedes Jahr die Gefahr der Schließung der Spielbanken herein brechen könnte. Alle diese Leute haben, meiner Ansicht nach und so viel ich gehört habe, im besten Glauben gehandelt und würden außerordentlich hart betroffen, wenn sie in ihren bexechtigten Berechnungen plötzlich ge— täuscht würden. Die Regierung kann unmöglich die durch die Spielbanken begründeten kommunalen Interessen, die wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse der Einwohner der dortigen Städte ohne Weiteres preisgeben; sie muß darauf bestehen, daß für die Ausführung der Beschlüsse des Reichstages und des Abgeord⸗ netenhauses über Aufhebung der Spielbanken ein Uebergangs⸗
adium e'sche fen werde, welches diese Interessen einigermaßen
icher stellt. Wie das zu machen ist, meine Herren, darüber äßt sich sprechen; aber trauen Sie doch der Regierüng zu, daß ie gründlich darüber nachgedacht, alle möglichen Mittel ver⸗ ucht hat, bis sie endlich auf dem einen Wege stehen eblieben ist, der ihr allein zum Ziele zu führen cheint. Das ist der, mit den , n Vertraͤge der Art
u schließen, daß sie auf eine nicht zu lange Zeit hinaus noch eln dafür aber von ihrem jährlichen Spielgewinnst theils im vorgeschriebenen Maße Actien amortisiren, theils Kapitalien zurücklegen, um den Städten die Mittel zu geben, die Aus⸗
aben, die bis jetzt von den Spielbanken bestritien worden sind, ee zu bestreiten. Das muß, wenn es Erfolg haben soll, mit all diesen Städten gleichzeitig geschehen; es darf nicht mit
Einer Kommune ein Vertrag der Art geschlossen werden, während man in der anderen ruhig forispielen läßt. Das Ganze muß aus einem Systeme heraus behandelt werden, eine Maßregel muß mit der andern Hand in Hand gehen, und ich glaube, ohne daß ich mich auf Details einzulassen brauchte, das Haus hat verstanden und gemerkt, welches System die Regierung dabei befolgt. Wollen Sie dieses im Allgemeinen bekämpfen, wollen Sie sagen: wir gehen auf ein System der Art überhaupt nicht ein — dann freilich müssen Sie dies Gesetz zu Falle bringen; allein wenn Sie sagen: wir gehen auf das System ein, daß man ein Uebergangsstadium schafft, dann, glaube ich, müssen Sie auch güf das Gescetz ein—
ehen, so lange Sie nicht etwas besser zum Ziele Führen—
es angeben; etwas, was mehr den Wuͤnschen des Hauses entspricht, ohne doch dem gewünschten Resultate überhaupt ent— gegenzustehen. So viel kann ich erklären, daß, wenn der An—⸗ trag des Herrn Abg. Lasker angenommen würde, der auf einen sofortigen Schluß der Spielbanken hinausläuft, — und ich glaube, der andere Antrag, der des Herrn Abg. Kratz, geht eben dahin — die Regierung sich nicht in der Lage befinden würde, demselben ihre ö ertheilen.
Nach dem Abgeordneten von Benda uud mit Bezug auf das vom letzteren gestellte Amendement, bemerkte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg:
Ich muß mir erlauben, gegen einen Passus in der Moti— virung des Amendements zu protestiren. Herr von Benda sagt, es scheine ihm nicht recht mit der Würde des Hauses zu⸗ sammenzustimmen, wenn man ihm proponire, nach cinem Be⸗ schlusse, den es früher gefaßt habe, nun seine aut drückliche Zu⸗ stinmmung zur Verlängerung des Spie cs bis zum Jahre or? zu ertheilen. Meine Herren! Es handelt sich um die Aus—
führung strafrechtlicher Bestimmungen. Hätte ich voraus se können, daß das Haus so gütig sein ar lsfe ohne Weiteres den e rn ur Ausführung der strafrechtlichen Bestinimungen in die Hand der
egierung zu legen, so hätte mich das wohl bestimmen können den Gesetz⸗Entwurf danach zu fassen. Aber mir ist die Sacht doch so wichtig erschienen, daß ich nicht geglaubt habe, der Landtag würde auf sein Recht verzichten, in '. zug auf den Termin mitzusprechen, zu welchem eine Strafrechts⸗ Bestimmung in Kraft treten soll, und nur aus diesem Grunde ist ausdrücklich gesagt worden: »bis zum Jahre 1872. hin. Wenn ich sagte: nur' aus diesem Grunde; so muß ich mich verbessern. So lebhaft, wie hier das Spiel angefochten wird und so sehr darauf gedrungen wird, den Termin für die Fortsetzung desselben möglichst kurz zu halten, so gieht es doch auch andere Ansichten, die den Termin von 1872 für einen viel zu kurzen halten, und diese Ansichten wer⸗ den 6 sehr n e n , getheilt.
Ehe man zu dem des Jahres 1872 gekommen ist, sind se weitgehende Verhandlungen gepflogen worden, . nun eigentlich als der Endtermin anzunehmen sei.
Ich kann das Amendement des Herrn Abg. von Benda, Namens der Regierung, im Allgemeinen wohl ankiehnien, allein die Möglichkeit liegt nahe, daß wenn der Termin von 1877 ge— strichen wird, diejenigen Ansichten, welche den Ansichten die Hauses diametral entgegen und über das Jahr 1872 hinaus.
ehen, auch wieder aufleben und sich geltend machen werden. ch würde also vorziehen, durch diesen Termin nach allen Sei— ten hin Ruhe und Bestimmtheit zu schaffen.
Nach den Ausführungen des Abg. Grum brecht erkärte der Minister des Innern Graf zu Eulenburg:
Ich knüpfe an dasjenige an, was der Herr Vorredner ge⸗ sagt hat, der sich für, daslenige Amendement aussprach, welcheß statt des Jahres 1872 das Jahr 1868 setzen will. Dazu muß ich bemerken, daß das Wahlen des Jahres 1872 nicht etwas Willtürliches ist, sondern daß das Jahr 1872 das Resultat langer Verhandlungen und Erwägungen gewesen ist, und zwar einfach aus dem Grunde: Wenn der Grundsatz richtig ist, den jn auch der Herr Abgeordnete Grumbrecht anerkennt, daß man nicht ohne Weiteres über die Interessen der Gemeinden hinweg⸗ gehen kann, so muß es doch darauf ankommen, die De ln ten dazu zu bewegen, daß sie von ihrem jährlichen Spielgewinnst etwas abgeben und sosviel abgeben, daß diese Interessen gewähr⸗ leistet werden. Nun kann ich vor allen Dingen versichern, daß bei den Propositionen, welche die Staatsregierung der Ge— sellschaft geniacht hat, keineswegs darauf gerechnet ist, den Kommunen Alles dasjenige so reichlich und so brillant zu
ewähren, als sie es bisher gehabt haben, sondern daß das
anze nur von dem Standpunkte einer wirklichen Lebensfrage behandelt wurde. Die Staatsregierung will den Konimunen so viel zuwenden, als sie bedürfen, um nicht sofort in Decadenck zu verfallen, die ihnen selbst diejenigen Fremden nicht mehr zuführen würde, die sonst auch, abgesehen von dem Spiel, ge⸗ kommen sein würden. Und ich glaube, daß man diesen Gesichts. punft zrtzt festhalten muß, sonst hat man überhaupt keinen Maßstab für die Beurtheilung der Sache. Allein die Summen, die sie zu diesem Zwecke bedürfen, sind bereits sehr bedeutend, und um diese sehr bedeutenden Summen durch die Spiel⸗ gesellschaften zu erhalten, muß man denseiben irgend einen Vortheil bieten, sonst wüßte ich nicht, wie sie dazu kommen sollten, weiter zu spielen, warum die Leute blos für das Interesse der Genieinde spielen sollten; die Spielbanken haben wieder das Interesse, wenn sie doch ein— mal geschlossen werden sollen, ihren Aetionairen möglichst viel zu gewähren, d. h. sie in den Stand zu setzen, ihre Actien der⸗ einst, innerhalb dieser 5 Jahre, mit einem Werthe ausgezahlt zu bekommen, der ungefahr dem Einkaufs⸗, dem Erwerbspreise der Actien gleichkommt. In sofern, sage ich, kommt bei dem ganzen Abkommen auch das Interesse der Actionaire in's Spiel, von welchem ich bereits vorhin gesprochen habe. Wenn Sie nun sagen, wir wellen der Gesellschast in Wiesbaden und Ems
nech bis Ende 1868 zu spielen erlauben, dafür muß sie aber
jährlich eine sehr bedeütende Summe, die fast das Ganze des Spielgewinns absorbirt oder vielleicht nur wenig zur Verzin⸗ sung und Amortisirung übrig läßt, abgeben g so sagt die Ge⸗ sellschaft sicher, das thun wir nickt, da wollen wir Ueber sehen, nas die Gesetzgebung sonst thun wird, aber auf ein solches Abkommen lassen wir uns nicht ein; ein Abkommen können wir unseren Actionairen gegenüber überhaupt nur dann vertreten, wenn wir einen sichibaren Vortheil oder einen sichtbaren, müglichst leinen Nachtheil nachweisen önnen und zu diesem Zwecke hrauchen wir — und das ist das Re— sultat der eingehen sten Veihandlungen — fünf Jahre Spiel. Auf diese Art, meine Herren, sind wir dahin getommen, in das Gesetz das Jahr 1872 auftunchmen. Es ist dies keines wegs willkürlich gescchen, so wie Sie sagen 1871, so sagen die Spiel⸗
863
geselllchaften wahrscheinlich schon nein, und mit jedem Jahre, bas Sie mehr abkürzen, werden sie noch mehr nein sagen; wenn Sie aber statt 1872 das Jahr 1868 in das Gesetz hinein⸗ setzen, so ist das eine Verwerfung des Gesetzes, das sage ich
hnen voraus; und wenn das Gesetz verworfen wird, so kann sch nur das wiederholen, was von den Vorrednern, die die Verhältnisse genau kennen, gesagt worden ist — wenn das Gesetz n orf, wird, so führen Sie gerade den Zustand herbei, den die Freunde der Spielbanken dort herbeisehnen, während diejenigen, die gegen die Spielbanken operiren, durch Ihre Be⸗— h in ihren Absichten gehemmt werden.
Landwirthschaftliche Nachrichten.
Berlin, 27. Februar. Die in der letzten Sitzung des Kongresses Norddeutscher Landwirthe gewählten Ausschußmitglieder konstituirten sich sofort am Sonnabend Abend im Saale des „Club der Landwirthe⸗ und erwählten zu ihrem Vorsitzenden Hrn. von Sänger-Grabowo, zu dessen Stellvertreter Hrn. von Benda ⸗Rudow und zum Geschäftsführer
in. Noodt⸗Berlin. Nach §. 3 des vom Kongreß angenonnnenen ztatuts wurden demnaͤchst noch weitere sechs Mitglieder gewählt, so daß der Ausschuß gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern besteht: v. Benda⸗ Rudow (Prov. Brandenburg), Prof. Dr. Bekker ⸗Greifswald
rov. an , Prof. Dr. Birnbaum-Plagwitz (Königr. Sachsen), ere (Provinz Westfalen), Geh. Regierungs- Rath. Dr. Engel Berlin), Güssen Eride (Rheinpropinz), Graf zur Lippe ⸗ Thum 6. Sachsen), Dr. Meye (Schleswig ⸗ Holstein) Noodt Berlin, Pogge⸗Roggow (Mecklenburg ), Landes ⸗-Oekonomie ⸗ Rath Rüder (Oldenßurg), v. Sänger⸗Grabowo (Prov. Posen), v. Saucken⸗ Julienfelde (Prov. renn Sombart ⸗ Ermsleben Prov. Sachsen), Baron v. Schwarzkoppen (Wiesbaden), v. Wedell ⸗Vehlingsdorf (Prov. Pommern), Dr. Wilckens⸗Pogarth (Prov. Schlesien). Die Mitglieder des Ausschusses vertheilen sich somit auf alle Stagten des Norddeut schen Bundes und auf alle, Provinzen des preußischen Staates; die selben haben die für den nächsten Kongreß vorliegenden Arbeiten unter
sich vertheilt.
Teleꝶraphische Witterumgshberliehte v. 27. Februar.
— —— 2 24346367
Allgemeine Himmelsansicht. bed ekt. bedeckt.
bedee kt. bedeekt.
trübe.
wolkig.
trübe.
trübe, gest. Reg. wolkig.
trü he.
Wind.
9 W. , s. stark. W.. stark. WKMW., Sturm. W., stark.
W.. stark.
S NW., s. stark. , 1 W., s. lebhaft. WS W., mässig. S., mässig.
W.. schwaeh. NVW., mässig. wolkig.
8 W., schwach. srübe.
WN W., Zchwach. bezogen.
S., schwach. trübe.
W., lebhaft. bezogen. Ws W., schwach. jbedeckt. SW. , 8. sehwach. sehr wolkig. SW. bedeekt.
Königsberg Zz. Danzig 3
Breslau ... 3 Lorgau ... 35 Münster ..
*
Flensburg . 5 Paris ü Brüssel ... 3 Haparanda. 3: Helsingfors
SW. zieml. stark. bewölkt.
H
111114141148
fast heiter, gest. Sehnee.
Max. ö, 6. Min. — 2,0. W.. frisch. bedeekt. WSW. , s. schw. wenig bewölkt. SW. , zieml. stark. gewõohnlieh.
W., sehwach. halb bedeckt.
W., schwach.
gkudesnas. Gröningen. 3 ef rer 2 Hernösand . 326 Christians. .
111411 11111
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
e Steckbriefs- Erneuerung.
Der unter dem 16. Juli 1867 hinter den Bäckergesellen Joseph Guggenbiller wegen Urkundenfälschung in den Akten G. 253. 67 2 Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Berlin, den 22. Februar 1868. ⸗
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen,
Kommission 11. für Voruntersuchungen. Sig nalement.
Der ꝛc. Guggenbiller ist 28 Jahre alt, am 1. Januar 1840 in Großenpinning geboren, katholischer Religion, 5 Fuß 8 Zoll groß, hat braune Haare, braune Augen und Augenbrauen frele Stirn, rundes Kinn, gewöhnliche Nase und Mund, runde Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, unvollständige Zähne, namentlich defekte Vorder- zähne, ist mittelstarker Gestalt und spricht die deutsche Sprache mit oberländischem Dialekt.
Steckbrief.
Gegen die unten näher bezeichnete, angeblich im Besitze eines amerikanischen Passes befindliche Person, welche als Künstler Au gu st Kaminsky aus Boston im Lande umhergezogen ist, zu Neustadt— Eberswalde gebürtig sein und die Bäcker-Profession erlernt haben soll, ist wegen Verdachts eines hierselbst am 14. Oktober v. J. verübten Diebstahls die gerichtliche Haft beschlossen. Dieselbe hat sich am 5. Januar d. J., als sich der Verdacht des Diebstahls auf sie lenkte, aus Golßen unter Zurücklassung ihrer Effekten heimlich entfernt, und ist ihr jetziger Aufenthalt unbekannt. . .
Ein Jeder, welcher von demselben glaubhafte Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. .
Hl zeit werden alle Civil⸗ und Militairbehörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 1. Kaminsky zu achten, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfin⸗ denden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Ge⸗ fängniß⸗Inspection abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen, und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Beeskow, den 25. Februar 1868. ;
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter. Sig nale ment.
Der 2c. Kaminsky ist 31 Jahre alt, mittler Statur, etwa 5!
4“ groß, hat dunkelblondes Haar und blonden Bart (s. g. Henri—⸗
quater).
Sammetkragen, dunkle Buckshinhose, auf dem rechten Knie ein Stück dunkelblaues Tuch eingesetzt, ein hellblaues Shawstuch mit rother Kante, braune Tuchmüße mit Schirm und kurze Militairstiefeln.
Bekleidung: Schwarzer Double⸗Ueberzieher mit schwarzem !
SHandels⸗Register. Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. . ,, Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist unter
r. der , mn (Canavas⸗Fabrik) Carl Traugott Küttner zu erlin Ort der gi lederlgssung: Berlin, (jetziges Geschäftslokal Thorstraße 45), Firma: C. T. Küttner, eingetragen zufolge Verfügung vom 25. Februar 1868 am selben Tage
Die unter Nr. 2388 des Firmen⸗Registers eingetragene hiesige
Firma: Carl Hermann Faehndrich, Inhaber: Kaufmann Carl Hermann Faehndrich, ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.
Unter Nr. 5146 unseres Firmen-Registers, woselbst die hiesige Handlung, Firma: Louis Cohn jr.
und als deren Inhaber der Kaufmann Levin, genannt Louis Cohn, vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Kaufmann Moritz Cohn zu Berlin ist in das Handels- geschäft des Kaufmanns Levin, genannt Louis Cohn, als Handels. Gesellschafter eingetreten und die unter der Firma Louis Cohn jr, nunmehr bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 2256 des Gesellschafts⸗Registers eingetragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Louis Cohn jr. , letz Geschäftslokal Leipzigerstraße 65)) am 25. Februar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: I) der Kaufmann Levin, genannt Louis Cohn, 2) der Kaufmann Moritz Cohn, beide zu Berlin. . Dies ist in das Gesellschafts-Register unter Nr. 2266 zufolge Verfügung vom 25. Februar 1868 am selben Tage eingetragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: . Kahn & Cronbach . — (Kurzwagaren ⸗Geschäft, jetziges Geschäftslokal Neue Grünstraße Nr. 13) am 1. Januar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: LH der Kaufmann Max Kahn, 2 der Kaufmann Sigmund Cronbach, beide zu Berlin. ; . Dies ist in das Gesellschafts-⸗Register des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2257 zufolge Verfügung vom 25. Februar 1868 am selben Tage eingetragen.
Unter Nr. 704 unsers Gesellschgfts-Registers, woselbst die hiesige
Handlung * J. Stehely & Co., und als deren Inhaber
108835 *