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er Bücher erfolgt nach alphabetischer Prdhung der Namen der 2 . . von A. 2 i onllig und i von J— R. am Mittwoch und Donnerstag, 4 am Freitag und Sonnabend. 2 24 Berlin, den 25. Februar 1868. . Der Königliche Geheime ie ter nngẽ. Kath und Ober⸗Bibliothelar.
r. Pertz.
und von S. —
Vẽ inisterium des Innern. 66.
Erlaß vom 19. Dezember 1867 — die Kompetenz bei Re⸗ e,, auf Entlassung aus dem Militairdienst betreffend.
Der von Ew. Ac. entwickelten Ansicht, daß zur Entscheidung in Reclamations⸗Angelegenheiten der Ober-Präsident ö Provinz kompetent sei, in deren Bereich der Wohnort der Fa—⸗ milie liegt, zu deren Gunsten reklamirt wird, vermag ich mich nicht anzuschließen. — * 6 . 9 September 1844 zu C. geborene N. hat sich seit Frühjahr 1865 in M. arbeitend aufgehalten, am 4 Februar 1866 daselbst verheirathet und ist im Juni v. J. zum Militgir⸗ dienst eingestellt worden. Derselbe hat in der Stadt M. kein Einwohner⸗-Recht erworben und war hierzu guch außer Stande, da er minorenn en , dem Domizil seiner Eltern folgt, welche noch jetzt in C. leben. ,,
n geh in hein Sub 4 des §. 189 der Militair⸗Ersatz⸗ Instruction vom 9. Dezember 1858 gehören Reclamations- AUnträge wie der vorliegende zur Kompetenz desjenigen Ober—⸗ Präsidiums, in dessen Bezirk der Reklamirte sein Domicil hat. Da durch die Verheirathung des 26. N. in seinem Domizil⸗= Verhältniß nichts geändert wird, die Ehefrau vielmehr das Domizil ihres Mannes theilt, so ist es als in der obigen Vor⸗ schrift begründet zu erachten, wenn der Ober-⸗Präsident zu M. sich der Mitwirkung bei der Entscheidung über das Gesuch der verehelichten N. d, nn die Verhandlungen zu diesem
weck Ew. 2c. abgegeben hat. ö
8 Unter ic , der den Gegenstand betreffenden Schrift- stücke stelle Ew. Ac. ich hiernach das Weitere zur Erledigung der vorliegenden Reclamdtion, event. nach vorheriger Erörterung
der Verhältnisse durch das Polizei⸗Präsidium zu M. ganz er⸗ gebenst anheim.
Berlin, den 19. Dezemher 1867. ; Der Minister des Innern. . Im Auftrage: Sulzer. An den Königlichen Ober⸗Präsidenten der Provinz N.
Berlin, 28 Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ nädigst geruht, den nachbengnnten Personen die Erlaubniß zur . der von des Großherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihnen verliehenen Jnsignien des Haus- und Verdienst⸗ Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen, und
war: . . ö. des Ritterkreuzes zweiter Klasse:
dem Garnison⸗Verwaltungs⸗Direktor Hoerning zu Han⸗ nover, sowie ö
des mit dem genannten Orden verbun denen
Allgemeinen Ehrenzeichens erster Klasse:
den Kasernen⸗Inspektoren Loeffler und Andorff bei der
Garnison⸗Verwaltung zu Oldenburg.
. Nichtamtliches.
Preußen. Bertin, 28. e r ee ft der König empfingen heute Vormittag den Minister des Innern Grafen zu Eulenburg und den Polizei⸗Präsidenten von Wurmb und nahmen um 11 Uhr militairische Meldnngen entgegen.
Um 12 Uhr empfingen Se. Majestät in Gemeinschäft mit Ihrer Majestät der Königin die Deputation des russischen In— fanterie Regiments Kalugg. Nr. 5, welche sich nach ihrer Gar— nison zurückbegiebt, zur Abschieds⸗ Audienz, nachdem dieselbe gestern noch zum Diner und zur musikalischen Soiree bei Ihren Majestäten geladen worden war. ,
— Bei den Königlichen Majestäten fand gestern ein Diner und Abends eine musikalische Soirée statt, in welcher die Königliche Sängerin Frau Lucca, sowie die Herren Wo— worsky, Lefort und der Kapellmeister Taubert mitwirkten.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den General- Major und Chef des Ingenicur⸗Lorps ꝛe. von Kameke, den Major im Kriegs⸗-Ministerium, Schulz, und den Cabinets Rath des Fürsten von Rumänien, Friedländer. Abends erschien Se. Königliche Hoheit in der Soirée Ihrer
hatte um 3 Uhr
Majestät der Königin; Allerhöchst dieselbe t einen Besuch im Kronprinzlichen Palais abgestattet.
Die heutigt ( 18.) Blennzsitzung des Herren hair fes wurd von dem Praͤsidenten n r . zu Stolberg: Wern t rode um 11 Uhr 25 Minuten mit mehreren geschäftlichen Me.
4 their, eröffnet.
Ministertische befanden sich der Finanzminister Frhr. v. d. Heydt, der Minister für Handel, Gewerbe und öffent. liche Arbeiten Graf v. Itzenplitz, der Justizminister Dr, Leonhardt, sowie mehrere Regierungs⸗Kommissare. Der Präsident theilt mit, däß aus dem Abgeordnetenhause
der Gesetz Entwurf, betreffend die Bestimmungen wegen der
Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze
vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen herübergekommen sei, und daß derselbe in der heutigen Sitzung durch Schluß berathung
erledigt werden soll.
Es wird sodann in die Tagesordnung eingetreten, deren erster Gegenstand lautet: Fortseßung der Schlußberathung h
über den mit der pfännerschaftlichen Saline zu Halle a. d. S
am 7. Februar 1868 abgeschlossenen Vergleich, und Y) über den mit den Interessenten der Saline zu Lüneburg am 10. Dezem. ber 1867 abgeschlossenen Vergleich.
Der Referent Herr Pr. Dern burg hat den Antrag gestellt: »das Herrenhaus wolle beschließen: I) dem mit den Interessenten der Saline zu Lüneburg abgeschlossenen Vergleich die ver. fassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen; 2 dem mit der pfännerschaftlichen Saline zu Halle a4. 8d. S. abgeschlossenen Vergleich die Genehmigung zu versagen, 3) die Staatt regierung aufzufordern, eine Abfindung der Pfänner— schaft zu Halle mittelst Kapitglzahlung in einem dem seitherigen Reingewinn entsprechenden Verhältnisse anzü⸗ bahnen; die Staats⸗Regierung zu ersuchen, für Begründung eines Interimistiktums zur Erhaltung der Pfännerschaft und der Salzwürker Brüderschaft durch Fortbetrieb der pfänner- schaftlichen Saline zu Halle Sorge zu tragen. — Hierzu sst von dem Herrn Grafen zur Lippe folgender Verbesserungd antrag gestellt: »das Herrenhaus wolle beschließen: dem am 7. d. Mts. mit der pfännerschaftlichen Saline zu Halle 4. d. S. abgeschlossenen Vergleiche die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen.«
Herr Pr, Dernb urg verliest mit Genehmigung des Hau ses zur Unterstützung seines Antrages ad 2 eine ihm so eben zu. gegaͤngene Petition, in welcher un Nichtgenehmigung des alten, und Herbeiführung eines neuen Vergleiches gebeten wird.
Nachdem der Finanzninister Frhr. v. d. Heydt nochmals die Annahme der Verträge dem Hause empfohlen, wurde zur Abstimmung geschritten und bei derselben Pos. I des Dernburg= schen Antrages und der zu Pos. 2 gestellte Verbesserungs⸗Antrag des Herrn Grafen zur Lippe, und somit die beiden Verträge in unveränderter Fassung angenommen.
Die Anträge ad 3 und 4 des Herrn Referenten sind von demselben zurückgezogen worden.
Es folgt der zweite Gegenstand der Tagesordnung: Schluß berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Schließung der öffentlichen Spielbanken zu Wiesbaden, Ems und Hombugg.
Referent Herr Graf von Maltzahn hat den Antrag ge stellt: -das Herrenhaus wolle beschließen: dem Gesetzentwurfe in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung' die ver— fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.« :
Hierzu liegen folgende Anträge vor: I) von Herrn von Senfft-⸗Pilsach: in der zweiten Zeile des §. 1 die i 1872“ zu streichen, und an ihrer Stelle zu fetzen: »1868 27) Von Herrn Dr. von Daniels: zan Stelle des §. L fol— gende Bestimmungen zu setzen: »die öffentlichen Spielbaͤnken in
Kraft tritt, geschlossen.«
Nach einer längeren Debatte, an welcher fich die Herren Graf Maltzahn, v. Senfft-Pilsach, Dr. v. Daniels, v. Bruͤnnech Dr., v., Schlieckmann, Graf zur Lippe und Camphausen (Cöln betheiligen, wird der Antrag des Referenten angenommen.
Hiernächst erhält der Herr Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, das Wort, und perliest, während das Haus sich erhebt die im amtlichen Theile mitgetheilte Allerhöchste Botschaft:
Es folgt der dritte Gegenstand der Tagesordnung: Schluß berathung über den Gesetz Entwurf, betreffend eine Erweiterung des durch §8. 2 und 3 des Gesetzes vom 2. September 186 über den außerordentlichen Geldbedarf der Militair⸗ und Marine= Verwaltung und die Dotirung des Staatsschatzes eröffneten Kredits. Referent ist Hr. Wilckens, dessen Antrag lautet; »Das Herrenhaus wolle beschließen: dem vorbezeichneten Geseh Entwurf in der vom Abgerrdnetenhause beschloffenen Faffung de verfassungsmäßige Zust mmung zu ertheilen.“ ;
Derselbe wird nach kurzer Motivirung Seitens des Hertn Referenten ohne Debatte angenommen. ; .
Ebenso wird der vierte Gegenstand der Tagebordnunß;
Ems, Wiesbaden und Homburg werden, sobald dies Gesetz in
den Antrag des Abgeordneten Bening:
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Schlußberathung über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Bestimmungen wegen der Wahlen zum Haust der Abge— ordneten in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen, dem Antrage des Referenten Herrn v. Meding
gemäß:
unverändert anzunehmen ohne Debatte erledigt.
Der Präsident gieht einen kurzen Ueberblick über die Thä⸗ tigleit des Hauses während der verflossenen Session und schließt die Sitzung mit einem Hoch auf Se. Majestät den König, in den das Haus lebhaft einstimmt.
Der Alterspräsident Herr v. Frankenberg ⸗Ludwi Sdorf spricht hierauf dem Herrn Präsidenten den Dank des auses aus, worauf die Sitzung um 2 Uhr geschlossen wird.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des b⸗
eordnetenhauses wurde nach einer längeren Debatte, an der 6 Abgeordneten Reichen sperger, Pr. Waldeck, Graf Schwerin, v. Bonin und Windthorst (Meppen, sowie der . Dr; Leonhardt und der Geheime Jufsttz— rath v. Schelling sich betheiligten, der in der gestrigen Nr. d. Bl. mitgetheilte n rg, des. Abgeordneten Windthorst Meppen) angenommen. Hierauf wurde eine Petition der andesbevollmächtigten Bleicken und Genossen auf der Insel Sylt, die Dünen der Insel Sylt betreffend, der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. Um 3 Uhr 40 Minuten erfolgte der Schluß der Sitzung.
— Die heu tige 69. Plenar⸗Sitzung des Abgeordneten— hauses wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen 106 Uhr eröffnet.
Am Ministertische befanden sich der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs⸗Kommsssare,
Vor Eintritt des Hauses in die T ges ordnung protestirte der Abgeordnete Dr. Ahlmann im Namen der übrigen Ab⸗ geordneten aus , ,, ein gegen die in der Begründung der n es Abg, von Kardorff über das Verfahren des Herzogs von Attguftcnburg von dem selben gemachten Aeußerungen. Der Abg. von Kardorff er⸗
widerte, daß er den Erbprinzen von Augustenburg nicht an—
gegriffen und nur ein Wort eines englischen Staatsmannes
rn Erbprinzen eitirt habe, wozu er sich für berechtigt gehalten.
Hierauf erstattete der Abgeordnete Dr. Ellissen als Referent der Kommission für das Unterrichtswesen mündlichen Bericht über Petitionen, welche seit dem Anfang der Sitzungs⸗Periode in Hinblick guf ein zu erwartendes Unterrichtsgesetz, ünd solche, die demnächst in großer Zahl in Anlaß der am 31. Dezember 1867 dem Herrenhause vorgelegten Gesetz⸗ Entwürfe, betreffend die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen und die Pensionirung und Pensions⸗Verechtigung der Lehrer und Lehrerinnen an diesen Schulen, bei dem Hause der Ab⸗ geordneten eingegangen sind.
Der Antrag der Kommission:!
‚Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die bezeichneten Petitionen sämmtlich dem Herrn Minister für die geistlichen, Unter⸗ richts ꝛc. Angelegenheiten zur Kenntnißnahme zu überweisen, wurde mit großer Majorität angenommen.
Es folsste der mündliche Bericht der Kommission für das Gemeindewesen, betreffend den Antrag des Abgeordneten Dr. Haenel und Genossen auf Erlaß einer neuen Staͤdte⸗ Ordnung für die Provinz Schleswig -Holstein.
Der Berichterstatter, Abgeordneter Solger, begründete den Antrag der Kommission:
Das Haus der Abgeordneten wolle, unter Anerkennung der Dringlichkeit des Erlasses einer neuen Städte-Ordnung fur die Pro⸗ vinz Schleswig⸗Holstein, und in Erwägung, daß die Staatsregierung nach den Erklärungen ihres Kommissarius mit den Vorarbeiten für eine solche beschäftigt ist, den vom Abgeordneten Hr. Haenel und Ge— nossen eingebrachten Entwurf, gleichwwie die denselben betreffenden Pelitionen des Deputlrten Kollegiums der Stadt Kiel und del Ma— gistrats zu Schleswig, der Königlichen Staatsregierung als Material
berweisen und dahei die Erwartung aussprechen:
2) Daß jedenfalls in der nächsten Scsston der Entwurf einer neuen Städte Ordnung für die Provinz Schleswig Holstein dem Landtage werde vor elegt werden; 2 daß Seitens der Staats⸗Regierung, vor dem Erlaß einer neuen Siadte Ordnung, alle präjudiziellen Verwal⸗ tungsmaßregeln / welche die Selbstverwaltung der städtischen Gemein- den beeinträchtigen, oder denselben bislang nicht bestehende Verpflich=
tungen auferlegen würden, möglichst werden vermieden werden.
Das Haus trat diesem Antrage bei.
„„Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg verlas hierauf eine Allerhöchste Botschaft vont 21. d. M., durch weiche der Schluß des Landtages auf den 29. d. M, Nachmittags 2 Uhr, festgesetzt worden ist. (Siehe amtlichen Theil)
Demnachst trat das Haus in die Schlußberathung über betreffend die Ge⸗
32 Herrenhaus wolle beschließen: den Gesetzzentwurf Nr. 123
setzisbung über die Verhältnisse der Bauerhõfe rovinz Hannover behufs größerer Verfügungsfreiheit der ofbesitzer, jedenfalls baldiger Aufhebung der Einwirkung der Verwaltungs Obrig keiten und deren Bestätigung bei Er— richtung von Verträgen über Hofannahmen, Ehestiftungen, Ab⸗ ndungen und Leibzuchten, ingleichen Ueberweisung der Ent- cheidung über Gesuche um Genehmigung einer Theilung oder K Bauerhöfen in erster Instanz durch die Aemter.
Der richterstatter, Abg. Pr. ö ; Antrag: chterstatter, Abg. Pr. Veite, begründete seinen
in der
Der Kommissionsantrag wurde angenommen.
Die Schlußberathung uͤber den Antrag des Abg. Richter (Sangerhausen) betreffend die Aufhebung des Verbots an die evangelischen Geistlichen, gerichtlich geschiedene Ehegatten zu ö. . .
en Bericht der Kommission zur Prüfung des Staats⸗ haushalts · Etats, die Verträge mit deim ,, . von Hessen, so wie dem Herzoge von Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha betreffend, erstattete der Abgeordnete De, Glaser. Ein Antrag war von der Kommission nicht gestellt worden und nahm auch das Haus nur Kenntniß von den beiden Verträgen. Es folgten Petitionen, über welche bei Schluß unseres Blattes die Debatte
noch fortdauerte
— Nach den beim Ober-Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten ist S. M. S. »-Medusa« an 22. ⸗. In, von Smyrna kommend, in Alexandrien eingetroffen.
Sachsen. Weimar, 25. Februar. Der zeit erige König lich bayerische Gesandte am hiesigen che r fr 36. Freiherr von Gise, hat dem Großherzoge sein Abberufungs⸗ schreiben überreicht.
. Der Landtag hat heute den Entwurf eines Gesetzes, die Vereinigung der Vermessungs⸗Direction mit der General Ablösungs⸗Konimission betreffend, berathen und mit einigen Modifiegtionen angenommen. Zweck des Gesetzes ist, das Se⸗
parations⸗Verfahren zu erleichtern. Meiningen, 26 Februar. Der Landtag hat die Re— gierungsproposition, betreffend die Bahnlinie Gera-Eichicht, einstimmig angenommen. Die Majorität des
Hessen. Da rmstadt, 25. Februar. Finanz⸗Ausschusses unserer zweiten Kammer hat den vor— gelegten Gesetzentwurf eines Einkommensteuer⸗Gesetzes abgelehnt und schlägt vor, die preußische Klassensteuer einzuführen. Württemberg. Stuttgart, 27. Februar. Der heu⸗ tige Staatsanzeiger für Würtkemberg« publizirt das Gesetz, betreffend die Entschädigungsleistung für Hausthiere, weiche zum Zweck der Unterdrückung der Rinderpest getödtet werden.
Bayern. München, 25. Februar. Im Auftrage und als Abgesandter des Königs wird morgen früh der Prinz Adalbert die Reise nach Nizza zu Sr. Majestät dem König Ludwig J. antreten.
— 26. Februar. Der Finanzausschuß der Abgeordneten⸗ kammer trat gestern in Berathung über den voranschlägigen Bedarf für den Etat des Königlichen Hauses und Hofes, ferner des Stagtsraths und der Landtagsversammlung. Das Wittwen⸗ gehalt Ihrer Majestät der Königin Amalie'von Griechen⸗ land wurde mit 30,000 Fl., der Bedarf für den Staatsrath etwas niedriger als beantragt ist, und der Bedarf für den Land⸗ tag gleichfalls niedriger als beantragt in das Budget eingesetzt. Letzteres geschah mit, Rücksicht auf die in Aussicht genommene Herabhsetzung der Reisegebühren der Abgeordneten.
„Desterreich. Wien, 26. Februar. Das Ministerium für Kultus u nd Unterricht hat nachstehenden Erlaß an die K. K. Statthalterei für Mähren gerichtet: In Durchfühyrun des Art. 19 des Stagtsgrundgesetzes vom A. Dezember 1865 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, erkläre ich alle jene Ministerialverordnungen, vermöge welcher bisher Gymnasial⸗ schüler zur Erlernung einer zweiten Landessprache, welche weder die Unterrichtssprache des Gnmasiums, noch die Muttersprache der Schüler ist, angehalten wurden, für aufgehoben. Es hat ferner die Fortgangsnote aus diesem Unterrichtszweige bei denjenigen Schülern, welche aus freiem Antriebe an diesem Unterrichte theilnehmen, auf die Feststellung der allgemeinen Zeugnißklasse nur nach der günstigen, nicht aber nach der ungünstigen Seite hin einen Einfluß zu üben. Bei diesem Anlaß wird in Er— innerung gebracht, daß es nothwendig sei, beim Unterrichte in der zweiten Landes prache einen Untörschied zwischen den Schü— lern zu machen, je nachdem Riese Sprache die Muttersprache oder eine neu zu erlernende Sprache für dieselben ist, und demnach abgesonderte Curse zu errichten, eine Einrichtung, auf
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