1868 / 52 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bie Entwickelung der geistigen und materiellen Güter und des Wohlstandes der Nation die erwünschten Früchte tragen werde.

Sobald die Vorlesung der Rede beendet war, trat der Finanzminister Freiherr v. d. Heydt wiederum vor und ver⸗ kündete, daß auf Befehl Sr. Majestät des Königs der Landtag nunmehr geschlossen sel.

Se. Majestaͤt der König verließen darauf unter abermali⸗ . dreimaligem Hoch der Versammlung, welches der Präsi⸗

ent des Abgeordnetenhauses v. Forckenbeck ausbrachte, in Be⸗ leitung Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der 1 huldvoll nach allen Seiten grüßend, den Weißen Saal. Ihre Majestät die Königin Augusta und hre Königlichen . die . des Königlichen Hauses wohnten dem kte in der Hofloge auf der nach der Schloßkapelle belegenen Seite des Weißen Saales bei. ;

Auf dieser Seite waren auch für das diplomatische Corps Plätze reservirt worden, während die auf der Seite nach der Schloßfreiheit belegene Tribüne wie sonst dem Publikum ein⸗ geräumt war.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Rechnungs⸗Rath Hefse, Vorsteher des Central Bürcaus im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, den Rothen Adler ⸗Orhen zweiter Klasse mit Eichenlaub; desgleichen Dem Regierungs- Rathe Schlott zu Königsberg den Cha— rakter als . Regierungs⸗Rath; so wie Dem Sanitäts⸗Rath Dr. von Gjuerard in Elberfeld den Charakter als Geheimer Szanitats⸗Rath; ferner Den Bergwerks -Direktoren von Roenne und . und dem Berg Inspektor, Berg ⸗Asseffor Follen ius zu Saar⸗ brücken den Charakter als . ath; und Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Langenbeck zu Großen Schnehen, Provinz Hannover, den Charakter als Sanitäts- Rath zu verleihen; e. seitherigen Bürgermeister Meydam 4

zu Landsberg der von der dortigen Stadtverordneten ˖ Viersammlung ermeister der Stadt . a. W. für eine fernerweite zwölffährige Amtsdauer; n Den bisherigen Senator Dr. juris Karl Nikolaus Berg u Frankfurt a. Main, der von der dortigen Stadtverordneten⸗ ersammlung getroffenen Wahl gemäß, als zweiten Bürger⸗ meister der genannten Stadt für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

a g, Wiederwahl gemäß, als Bür u

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevoll⸗ mächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 28. Februar 1868.

Auf Grund der Artikel 6 und 7 der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrgthe ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:

der unterzeichnete Kanzler des Norddeutschen Bundes,

der Präsident des Bundeskanzler ⸗Amtes, Wirkliche Ge⸗ heime Rath Delbrück,

der General⸗Lieutenant und Direktor des Allgemeinen Kriegs Departements v. Podbielski,

der Lontre. Admiral Jachmann,

der General⸗Steuerdirektor, Wirkliche Geheime Rath von Pommer-⸗-Esche,

der General -⸗Postdirektor v. Philipsborn,

der Geheime Qber⸗-Justizrath Pr. Pape,

der Ministerialdireftor, Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗

rath Günther, der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Legationsrath von Philipsborn, der Geheime Ober⸗Finanzrath Wollny, der Geheime Regierungsrath Graf zu Eulenburg; von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen der Staatsminister der Finanzen' und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen, der Geheime Rath und Ministerial. Direktor im Ministe rium des Innern Dr. Weinlig, der Geheime Finanz⸗Rath von Thümmel, der Oberst und Militairbevollmächtigte in Berlin, von . h von Seiner Königlichen Hoheit dem Großher o ge von Hessen und bei i dn! mh der Zußergrdentliche Gesandte und bevollmächtigte Mi— nister, Geheime Legations Rath Hofmann;

von Seiner Königlichen Hoheit dem Gro von Mecklenburg⸗Schwerin: hen der Staatsrath von Müller, der Generalmajor v. Bilguer; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großhern von Sachsen⸗Weimar-⸗Eisenach: 9 ö Wirkliche Geheime Rath Dr. atz dorf; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großhe von Mecklen burg⸗Strelitz: ben der Drost und Kammerherr v. Oertzen; von Sr. Königlichen Hoheit deni roßh erz oge Oldenburg: der Staatsrath Bucholtz; von Seiner Hoheit dem und Lüneburg: der Staatsminister von Campe, der Ministerresident, Geheime Rath von Liebe; von Seiner Hoheit dem Meiningen und Hildburghausen: der Stagtsminister, Wirkliche Geheime Rath Frth von Krosig?k, 963 Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen ˖ Alt urg: der Staatsminister v. Gerstenberg ⸗Zech; von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachs

Coburg und Gotha: Wirkliche Geheime Rath Freh

der Staatsminister, v. Seebach; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt: der Regierungsrath Dr. Sintenis, von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwan burg · Ru dolstadt: der Staatsminister v. Bert rab; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Sch wan burg⸗Sondershausen: der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffers dorf von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Wal und Pyrmont: der Geheime Regierungs / Rath Klapp; , 1 Durchlaucht dem Fürsten Reuß alter inie: der Regierungs · Präsident Dr. Herrmann; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jn rer Linie: der Staatsminister v. Har bou; ö . ö dem Fürsten von Schaun urg⸗Lippe: der Geheime Regierungs⸗Rath öcker⸗/ Seiner Durchlaucht dem der Kabinetõminister v. Oh e ind b ; von dem Senate der freien und Han sestadt Lübtt der Senator Dr. Curtius; von dem Senate der freien Hansestadt Bremen: der Senator Gildemeister; 39. dem Senate der freien und Han sest adt Ham urg: der Senator Dr. Kirchenpauer. i e e nenngnarn werden hierdurch zur öffentlichen Kem niß gebracht. Berlin, den 28. Februar 1868. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bismarck⸗Schsnhausen.

erz oge von Braun schw

von

Beka nntmachung, betreffend die Ernennung der Bevgl mächtigten zum . des Deutschen Zollvereins. Vom 28. Februar 1868.

„Auf Grund des Artikels 8 §§. 1 und 2 des Vertrasf wischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemben aden und Hessen vom 8. Juli jS67 sind zu Bevollmaͤchtihn

zum Bundesrathe des Denlschen Zollvereins ernannt worden und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: außer den zuni Bundesrathe des Rorddeulschen Bund ernannten Bevollmächtigten, der Geheime Ser n rn Henning; von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:

der Staatsminister des Handels und der öffedvƷYβsse Arbeiten v. Sch lör

der Staatsrath v. Weber, der Ober ⸗Zollrath Gerbig;

von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen: die zum Bundegrathe des Rorddeutschen Bundes

nannten Bevollmächtigten /

Herzoge von Sachst ;

ürsten von Lippe

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von Seiner Majestät dem Könige von Württem— berg: außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Mi⸗ . Geheime Legationsrath Freiherr v. Spitzem ber der er. Regierun srath v. Bitzer, der Ober⸗Finanzrath Riecke,

von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge

aden: ö. vqhr ae entlich Gesandte und bevollmächtigte Mini⸗

ster Freiherr von Türckheim, der Ministerialrath Kilian; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein: außer dem zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten, der Geheime Ober ⸗Steuerrath Ewald, von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-⸗Schwerin: der zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord⸗ deutschen Bundes ernannte Staatsrath v. Müller, von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von SachsenWeimar-⸗Eisenach, von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg⸗Strelitz: die zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernann⸗ ten Bevollmächtigten; von a. , . Hoheit dem Großherzoge von QOlden burg / der e e her, Herzoglich braunschweigische Geheime Rath v. Liebe; von 5 Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg, von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachfen— Meiningen und n d, ,. von Seiner Hoheit dem Herzoge Sach sen⸗ Alten bur von . Hoheit dem Herzoge von Sachsen— gon ng 14 rt he Herzoge von Anhalt von Seiner Hoheit dem / von Seiner Durchlaucht dem gun nnn zu Schwarz⸗

burg⸗Ru dolstadt . von 36 ien faucht dem Fürsten zu Schwarz—⸗ bur g⸗Sondershausen: die an in e n des Norddeutschen Bundes ernann⸗ ten Bevollmächtigten; ! von Seiner Hur ian cht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont: ö der ö preußische Landrath, kommissarische Landes⸗ Direktor von Flottwell; ö von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie, . ö. von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie, ; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Schaum⸗ burg⸗Lippe von . . dem Fürsten von Lip e, von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck, von dem Senate der freien und Hansestadt Bremen, von dem Senate der freien und Hansestadt Ham⸗ burg: * zum , , des Norddeutschen Bundes ernann⸗ ten Bevollmächtigten. . Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kennt niß gebracht. Berlin, den 28. Februar 1868. Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins. Graf von Bismarck-Schönhausen.

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Das 4. Stück des Bundeg⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter:

Nr. 63. eine Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bun des. Vom 28. Februar 1868, unter

Nr. 64. eine Bekanntmachung, betreffend die Ernennun ber Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zoll vereins. Vom * Februar 1868, unter .

Nr. 65. die Beglaubigung des außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei Sr. Majestät dem Könige von Griechenland, von Wagner, zum außerordentlichen Ge⸗ andten und bevollmächtigten uit des Norddeutschen Bun⸗

und unter

Nr. 6 die Beglaubigung des außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers der Vereinigten Staaten, George

Bancroft, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Norddeutschen Bunde. Berlin, den 29. Februar 1868. . Zeitung s⸗Comtoir.

Konzessions-Urkunde fur die bayerische Actien - Gesellschaft der Pfälzischen Nordbahnen zum Baue und Betriebe der sogenannten Alsenz⸗Bahn innerhalb des preußischen Staatsgebiets.

Vom 12. Februar 1863.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ac. Nachdem des Koͤnigs ven Bayern Majestät der bayerischen Actien ˖ Gesellschaft der fälzischen Nordbahnen die Konzession zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Hochspeyer durch das Alsenz: Thal an die Landesgrenze bei Münster a. Stein er— theilt haben, wollen Wir, dem an Uns. gestellt en Antrage entsprechend, der gedachten bayerischen Gesellschaft den Weiterbau der eben erwähnten Eisenbahn innerhalb des diesseitigen Staatsgebiets von der Landesgrenze zum Anschlusse an die Rhein- Nahe Eisenbahn bei Münster a. Stein, sowie den demnächstigen Betrieb dieser Strecke nach Maßgabe des Staatsvertrages 6 Preußen und Bayern vom 28. Oktober 1865 (Gesetz Sammlung für 1866 Seite 142) und des darauf bezüglichen Schlußprotokolls vom gleichen Tage, sowie des Gesetzes über die Eisenbahn⸗ Unternehmungen vom 3. November 1838 1 , , . Seite 505) hiermit gestatten, indem Wir zu⸗ leich bestimmen, daß die im letztgenannten Gesetze ergangenen Vor- chriften über die Expropriation und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke auf die in das diesseitige Gebiet fal⸗ lende ah nsse, Anwendung finden sollen. Die gegenwärtige Urkunde jst durch die Gesetz⸗ Sammlung zu veröffentlichen. k . rkundlich unter Unserer nch steig en dan igen Unterschrift und bei⸗ gebr. Tig en, Insgth bruar 1868 egeben Berlin, den 12. Februar ; ö 5G. 8) ** 0 mr h ef mn.

Graf von Bismarck. Graf von Ißenplitz. Dr. Leonhardt.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Geheimen Regierungs⸗Rathe Hoffmann zu Altona ist die bisher kommissarisch von ihm verwaltete Stelle eines Staats-Kommissarius für die Schleswigschen Eisenbahnen defi⸗ nitiv verliehen und ihm zugleich die , ,, Fune⸗ tionen als Shalom if für die Holsteinischen Eisenbahnen übertragen worden.

R in gaht o llch n Laber ate Die achte und letzte öffentliche Vorlesung über Brennmate— rialien wird am Dienstag, den 3. März d. J, Abends 7 Uhr, im Saale der Bergakademie stattfinden und über die Anwen« dung der Brennmaterialien zu häuslichen und industriellen In den handeln. Berlin, den 28. Februar 1868. . . . Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: von Krug.

Bekgnntm ach un g.

Gemäß §. 11 der Vorschriften über die Befähigung zu den technischen Aemtern der Berg., Hütten⸗ und Salinen⸗Verwal⸗ tung vom 21. Dezember 1863, werden * welche die Bergeleven⸗Prüfung in dem nächsten für dieselbe bevorstehenden Termine abzulegen beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Meldungen unter Beifügung der vorgeschriebenen Atteste bal— digst an die unterzeichnete Kömmission, Wilhelmsstraße Nr. 89 hierselbst, portofrei einzusenden.

Berlin, den 25. Februar 18h8.

Die Kommission zur Prüfung der Bergeleven. Hauchecorne.

Vt inisterium des Innern.

Erlaß vom 27. Dezember 1867 betreffend die Kompe⸗

tenz (; Rekurssachen . Militairpflichtigen aus denjenigen

Staaten des Norddeutschen Bundes, welche mit Preußen Mili⸗ tair ⸗Conventionen abgeschlossen haben.

as Königliche General⸗ Kommando und das Königliche Orer * Jer tes. wir hierdurch ergebenst in Kenntniß, daß Rekurs⸗Gesuche in Angelegenheiten von Militairpflichtigen aus denjenigen Staaten des Norddeutschen Bundes, welche mit Preußen Militair⸗Conventionen abgeschlossen haben (exkl. König reich Sachsen und Großherzogthum Hessen1, auch wenn sie egen die Entscheidung einer preußischen Departements Prü- per n. rm, on für ,,. Freiwillige gerichtet sind,

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ur Kompetenz des betreffenden Königlichen eee nm n

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