1868 / 57 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nr. 71 die Ertheilung des Exequgtur als schwedisch- nor⸗ wegischer Vice⸗ Konsul im Name ö Nord dentschen Bundes anden Kaufmann Schröder zu Neustädt in Holstein.

Berlin, den 5. März 18638. t

1 Zeitungs-⸗Comtoir.

L

Allerhöchster Erlaß vom 27. Januar 1868 betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhal⸗ tung der Kreis ⸗Chausseen im Landkreise Königsberg im gleichnamigen Regierungsbezirke: I) von Lauth, an der Königsberg-Tapiauer Staats- Chaussee, bis zur Labiauer Kreisgrenze bei Legden; 2 von Königsberg über Samitten nach der Fischhauser Kreisgrenze; 3) vom Kirchdorfe Schaaken nach Schaaksvitte und 4 von Craussen an der Königsberg Uderwanger Chaussee nach Steinbeck.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau folgender Kreis-Ehausseen im Landkreise Königsberg im gleichnamigen Negierungsbezirke: 1) von Lauth, an der Königsberg Tapiauer Staats- Chaussee, bis zur Labiauer Kreisgrenze bei Legden; 2 von Königsberg über Samitten nach der Fischhauser Kreisgrenze; 3) vom Kirchdorfe Schaaken nach Schaaksvitte und 4 von Craussen an der Königsberg— Uderwanger Chaussee nach Steinbeck genehmigt habe, verleihe Ich hier⸗ durch dem Landkreise Königsberg das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee Bau- und Unterhaltungs : Ma⸗ kerialien nach Maßgabe der für die Stagts Chausseen bestehen⸗ den Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi⸗ gen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chaussee— geldes nach den Bestimmungen des für die Staats = Ehausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmüngen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen . wie diese Bestim⸗ mungen . den Staats⸗Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussergeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ . auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.

er gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den T. Januar 1868.

Wilhelm.

von der Heydt. Graf von Itzenplitz.

An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Privileg ium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- Obligationen des Königsberger Land⸗Kreises im Betrage von 117,000 Thalern. II. Emission.

Vom 77. Januar 1868. ö

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze, Nachdem von den Kreisständen des Königsberger Landkreises, im gleichnamigen Regierungsbezirk, auf dem Kreistage vom 6. No—⸗ vember 1867 beschlossen wörden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten, außer der durch das Privilegium vom 31. Mai 1865 genehmigten Anleihe von 100000 Thlrn. noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anleihe zu be— schaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende! mit Zinscoupons ver⸗ sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem an⸗ genommenen Betrage von 117000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 1175600 Thalern in Buchstaben: »Ein hundert siebenzehn Tausend Thalern,« welche in folgenden Apoints: 30/000 Thaler à 1000 Thlr. 30 Stück, 50/000 Thaler à 500 Thlr. 60 Stück, 40,000 Thaler 2 100 Thlr. 400 Stück, 10000 Thaler 2 50 Thlr. 200 Stück, TCM Thaler 2 25 Thlr. S 280 Stück. 1170 Thaler. nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge Ordnung vom Jahre 1870 ab mit jährlich wenigstens 7800 Thlr. zu amortisiren sind, durch gegen= wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obliga— tionen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In: haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den T. Januar 1868.

(L. S) Wilhelm. von der Hevdt. Graf von Ißenpliß. Graf zu Eulenburg.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Obligation des Königsberger Landkreises. II. Emission. 2 Littr..... AM über. ... Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm genehmigten Kreistags beschlussez vom 6. November 1867 wegen Aufnahme einer ferneren Schuld von 117.000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im Königsberger Landkreise, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers un— kündbare . zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 117.000 Thalern ge. schieht vom Jahre 1870 ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von

in ichn Jahren mit jährlich wenigstens 7800 Thalern, welche vom Kreise aufgebracht werden. .

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870 ab in dem Monate Februar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Aus— loosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuld. verschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die ge. kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch. staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an, welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt machung erfolgt sechs, drei, i und einen Monat vor dem Zahlungs. termine in den vier Amtsblättern der Königlichen Regierungen k. Provinz Preußen, in der zu Königsberg erscheinenden Ostpreußischen Zeitung, im Kreisblatte des Königsberger Landkreises, sowie im Staats ⸗Anzeiger. .

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Munz. sorte mit jenem verzinset. .

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins- Coupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kreis⸗Kemmungl⸗Kasse in Königsberg a . in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗Termins olgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld. verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres ber Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichtete Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts . Ordnung Theil J., Titel 51, §. 120 sed. bei dem Königlichen Kreis- Gerichte zu Königsberg.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an meldet und den stattgehabten Besitz der Zins-Coupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut ng. Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis 7 nicht vorgekommenen Zins⸗Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins⸗Cou- pons bis zum Schlusse des Jahres ... ausgegeben. Fur die weitere Zeit werden Zins- Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zins⸗-Coupons⸗-Serie erfolgt bei der Kreis Kommunal⸗Kasse zu Königsberg gegen Ablieferung des der älteren Zins- Coupons Serie heigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-⸗Coupons-Serie an 234 un den Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗ zeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. r

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Königsberg i. Pr., den. ten 18..

Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im

Königsberger Landkreise.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Zins Coupon zu der Kreis⸗Obligation des Königsberger Landkreises, II. Emission. , über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins Coupons empfängt gegen dessen Rück gabe in der Zeit vom .. ten z ui 6 9 vom ten ..., bis 33. und späterhin die Zinsen der vorbe— nannten Kreis · Obligation für das Halbjahr vom...... bis...

983

lt (in Buchstaben) Silbergroschen bei . , , , . zu Königsberg. a Königsberg, den ten. J 18.. Nie ständische Kommission für den Bau der Chausseen im Königsberger Land-⸗Kreise. Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Ka— senderjahres an gerechnet, erhoben

wird. . Provinz Preußen. 2 [n r ng herd, Königsberg. a l on zur Kreis -⸗-Obligation des Königsberger Landkreises. ; II. Emission.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Königsberger Land-Kreises II. Emission Jittr.—. . 6 .. über .. Thaler à fünf Prozent Zinsen, die H te Serie Zins -Coupons für die fünf Jahre 18.. bis 18. . bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Königsberg.

Königsberg, den ten 18.. .

Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im

Königsberger Landkreise.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Den Gebrüdern H. C R. Schultze in Berlin ist unter dem 3. März 1888 ein Patent auf eine Achsbüchse für Wagenräder, soweit dieselbe nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigen— thümlich erachtet worden, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Druckerei ⸗Besitzer H. Wal brodt zu Wesel ist unter dem 3. März 1868 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte, in ihrer Zusammensetzung als neu und eigenthümlich erkannte Vor— richtung zum Anlegen von Papierbogen an Schnelldruck— pressen, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den

Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der n Unterrichts⸗ und a

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Thierarzt erster Klasse Robert Leopold Pech zu Neuhaus ist zum Kreis-Thierarzt der Kreise Meschede⸗Brilon ernannt worden.

Kriegs⸗Ministerinum.

Wohlthätigkeit. Hoff'sche Stiftung betreffend.

Aus den Zinsen der von dem Königlichen Hoflieferanten Herrn Kommissionsrath Johann Hoff zu Berlin gegründeten Stiftung, welche gegenwärtig 1750 Thlr. in zinstragenden Papieren und 80 Thlr. 6 Sgr. baar beträgt, werden nach dem Wunsche des Stifters alljährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Königs hülfsbedürftige Veteranen der Feldzüge von 1813/15 und bei Erstürmung der Düppeler Schanzen invalide gewordene Soldaten beschenkt.

Der gegenwärtige Stand der Fonds gestattet es, nach⸗ benannten 10 Veteranen der Feldzüge von 1813,15

ö Stanoszeck zu Nieder⸗Kunzendorf, Kreis Creu tz

urg,

Martin Hill J Klein⸗Lüdtkenfürst, Kreis Heiligenbeil,

Johann Jankowski zu Schöneberg, Kreis Marienburg,

Andreas Dringmann zu Schillgallen, Kreis Tilsit,

Johann Matzdorf zu Swinemünde,

Adolf Geduld in Berlin,

. . Gerath, auch Gerhardt, zu Frank—

urt a. O.,

Christoph Fechner zu Gremsdorf, Kreis Bunzlau,

Franz Jeglinsky zu Weigelsdorf, Kreis Münsterberg,

Joh nn ñ Bierbüsse zu Bruchhausen, Kreis Höxter,

und nachbenannten vier, bei Erstürmung der Düppeler Schanzen invalide gewordenen Kriegern:

Larl Josef Neumann zu Kölmchen, Kreis Freistadt, riedrich Grohn zu Hohenfelde, Kreis Angermünde, ustav Blankenburg zu Malz, Kreis Nieder -Barnim,

, n, Gustav Wilkening zu Dehme, Kreis

inden,

GBeschenke à 5 Thlr. zu bewilligen, welche den Genannten am 22. d. Mts. durch Vermittelung : en General · Kommando ß werden eingehändigt werden.

der betreffenden Königlichen

Das Kriegs-Ministerium bringt dies mit dem Ausdruck des Dankes für Herrn Hoff hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Berlin, den 2. März 1868. Kriegs-Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen. v. Etzel. v. Kirchbach.

Bre k anntm ach un

betreffend die Eröffnung des easahs der eopim Sachsen.

z . . . Allerhöchste Ordre vom . . inberufung des Lan es d . . g tages der Provinz Sachsen auf Sonntag, den 15. März d. J., anzuordnen und den Herrn Ober⸗-Präsidenten a. D. und Kura— tor der Universität Halle, von Beurmann auf Oppin, zum Landtags⸗Marschall, den Landrath von Münchhausen auf Steinburg zu dessen Stellvertreter, so wie den Unterzeichneten

zum Landtags-Koömmissaxius zu ernennen geruht.

Die Eröffnung des Provinzial ⸗Landtäges wird an dem 2 , . . ,,, zu Merseburg nach vor⸗ ngenem Gottesdienste in der Schloß— Ki r nn e, chloß und Dom Kirche

Magdeburg, den 4. März 1868. Der Königliche Landtags ⸗Kommissarius, Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen. v. Witzleben.

‚. Bekanntmachung.

Zu Oerlinghausen im Fürstenthum Lippe Detmold wird am 16. März c. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste ef; § 4 der Telegraphen⸗Ordnung für die Correspondenz im Deutsch=

esterreichischen Telegraphen-Verein) eröffnet werden.

Cöln, den 3. März 1868.

Der Telegraphen⸗Direktor Richter.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 6. März. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des gestrigen Tages die Meldung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Admiral, sowie den Mili— tair⸗Vortrgg entgegen und empfingen und erwiederten den Be⸗ such Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen Napoleon. Dem Re⸗ gierungs-⸗Präsidenten von Bardeleben ertheilten Allerhöchstdie⸗ selben eine Audienz und hatte derselbe die Ehre, die Orden feines Vaters, des Generals der Infanterie a. D. von Bardeleben, überreichen zu dürfen. Später fuhren Se. Majestät nach Schloß Tln. zur Geburtstags⸗Gratulation Sr. Hoheit des Herzogs

ilhelm.

Ihre Majestät die Königin empfing gestern den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen ,,, zu Ehren ein größeres Diner im Königlichen Palais stattfand, unter Anwesenheit Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, der Prinzen Carl und Albrecht und des Kaiserlich Französischen Den che ne, lich Hoh

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Gutshesitzer Dr, Bauer und den Feldprobst Pnd Chlfen, nahm militairische Meldungen entgegen, stattete um 123 Uhr Sr. Kaiserlichen Hoheit den Prinzen Napoleon einen Besuch im Hotel Royal ab, fuhr nach dem Schlosse Bellevue, um Se. Hoheit dem Herzog Wilhelm von Mecklenburg zum Geburts⸗ tage zu gratuliren, empfing um 2 Uhr den Gegenbesuch des Prinzen Napoleon und wohnte dem Diner bei Ihren König— lichen Majestäten bei.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hat in der Sitzung vom 4. Dezember v. J., wie damals mitgetheilt worden, beschlossen, eine Enquéte in Betreff des Hypotheken⸗ Bankwesens zu veranstalten und über die näheren Vor—⸗ schläge zu derselben den Ausschuß für Handel und Ver— kehr mit der Berichterstattung beauftragt. Nachdem gegenwärtig die erforderlichen Vorverhandlungen beendet, hielt der Ausschuß des Bundesrathes für Handel und Verkehr gestern Abend im Herrenhause eine Sitzung. In derselben verständigte man sich über die Fragen, welche bei der demnächst beginnenden Enquéte über das Hypothekenbankwesen den von den Bundesregierungen . Sachverständigen zur Beantwortung vorgelegt wer⸗

en sollen.

Laut Telegramm an das General ⸗Post⸗Amt ist die Post von England vom 4ten d. M. Abends in Cöln am 5ten d. M. Abends rückständig gewesen.

Kiel, 4. März. (Kieler Ztg) Die Fregatte ⸗»Gefion«, welche zum 1. April in Dienst gestellt werden soll, wurde gestern zur Ausrüstung und Auftakelung nach dem Marine⸗

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