1868 / 61 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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* Nordhausen⸗Erfurter Eisen bahn.

Nach Beschluß vom 23. v. Mts. ist die dritte Einzahlung auf die Stamm ⸗Actien der Nordhausen Erfurter Eisenbahn⸗-Gesellschaft, im Betrage von 10 Prozent, in der Zeit vom J. bis 15. April dieses Jahres bei unserer Hauptkasse, derzeitig die Thüringische Bank zu Sondershausen, unter Vorlegung der Quittungsbogen fu leisten, wozu die Herren Actionaire unter Hinweisung auf §. 17 er Statuten aufgefordert werden.

Nordhausen, am 1. März 1868.

Der Verwaltungsraith. Salfeldt. Boer. Kurtz.

C

Unter Bezugnahme auf unsere , ,, ,,. vom 2. Januar v. J. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die 4proz. 1 IV. Emission Lit. A. unserer Gafeiß j, r. 49,094 à 100 Thlr. durch Beschluß des hiesigen Königlichen Land gerichts vom 9. Januar er. für nichtig erklärt und dem Eigenthümer eine neue Obligation unter irn Nummer ausgefertigt worden ist, welche zur Unterscheidung von dem nichtigen Original den Vermerk: 2Zweite Ausfertigung an Stelle der mortificirten Original-Obligation-

erhalten hat. Cöln, den 8s. März 1868. Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

8o0l Dis conto⸗Gesellschaft. Die diesjährige regelmäßige General⸗Versammiung findet am ; Montag, den 30. März 1868, Nachmittags 4 Uhr präcise, in unserem Lokale, Behrenstraße Nr. 43, statt. Auf der Tagesordnung stehen: I) der Vortrag des jährlichen Geschäftsberichts; 2 die nach Art. 61, 84 des Statuts vorzunehmende Ersatzwahl für sechs Mitglieder des Verwaliungsrathes, und zwar: a) Seitens der Mitbetheiligten für drei Mitglieder (die in regelmäßiger Reihenfolge ausscheidenden Herren Winckelmann, 98 und den verstorbenen Justizrath Strohn); b) Seitens der Com manditaire für drei Mitglieder (die in regelmäßiger Reihenfolge ausscheidenden Herren Breest, von Eckardstein, Puscher). ö J Wir laden zu dieser Versammlung die stimmberechtigten Mitbe— theiligten und Commanditaire unter dem Bemerken ein, daß sie die Eintrittskarten während der letzten drei Tage vor der Versammlung,

sowie am Versammlungstage während der Vormittagsstunden

in unserm Rüreau in Empfang nehmen können.

„Die Commanditaire haben ihre Stimmberechtigung durch eine Be⸗ scheinigung über die rechtzeitige Einschreibung der Kommandit-Antheile

(Art. 36, 78 des Statuts), sowie durch den fortdauernden Besitz der letzteren nachzuweisen. Auswärtige Commanditaire können den Rach⸗— weis dieses Besitzes durch ein in den acht letzten Tagen vor der General⸗Versammlung ausgestelltes Zeugniß einer öffentlichen Behörde oder einer angesehenen uns bekannten Firma oder Person führen; auch sind sie befugt, sich durch einen stimmberechtigten Commanditair vertreten zu lassen, haben aber uns schriftlich anzuzeigen, wem sie desfallsige Vollmacht ertheilen. Berlin, den 10. März 1868. Direction der Diskonto - Gesellschaft.

1800 Das unterzeichnete Comité ladet hiermit nach Vorschrift des §F. 44. des Statuts der »Fortuna, Allgemeine W fee, f Actien˖ Gesellschaft«, die Herren Actionajre derselben zu der am Doßhnnerstag, den 9. April a. . Rachmittags 4 Uhr, , 9 n. . en d i k en General⸗Versammlung ein. In derselben soll zur Wa

a) der Mitglieder des Verwaltungsraths, n ö

b) der Stellvertreter desselben,“

e) der ständigen Revisions⸗Kommission geschritten werden.

Die erforderlichen Stimmzettel werden an die Herren Actionairs beim Eintritt in das Versammlungslokal, gegen Vorzeigung der In- terims-⸗Quittung über den geleisteten Actien ⸗Einschuß, ausgegeben.

Berlin, den 9. März 1868. e sn 9 . ir ,, er »Fortuna, Allgemeine Versicherungs ⸗Actien ˖ Gesellschafte. Julius Bleichröder. Heinrich Cohn. de lg ri J. A. Gilta. Benjamin Liebermann. Louis Perl. Louis Reichenheim. Moriß Simon.

1791 Unione, Actien ⸗Gesellschaft für Ser und Fluß ⸗Versicherungen in Stettin.

Die Actionaire der Gesellschaft werden hiermit unter Hinweisun auf Abschnitt V. und zweiten Nachtrag sub II. der Statuten zur ben jahr zn ordentlichen General ⸗Versammlung auf 9

onnerstag, den 16. April e., Vormittags 16 Uhr im hiesigen Börsengebäude eingeladen.

Stettin, den 5. März 1868.

Der Verwaltungsrath.

190 „U m ich m é“ , Acetien - Gesellsehaft für See- und Fluss- Versieherungen in Stettin. Bilance am 31. December 1867 nach XI. Rechnungs-Absehluss.

Activa: Thlr. 1, 050, 000. 79, 79. 6 123. 745.

Actien-Wechsel Discont- Wechsel Lombard- Forderungen Hypotheken

5

Rflektrn - Lingem.... .., . . J. ... . 3. Prämien- Forderungen

Comtoir- Utensilien ..... ..... .... ...... . Cassa- Bestand

D I 0 11 17

Er. Ert. Thlr. 1, 3t5, 535. G- -T

t ,

Actien- Capital

Disconto- Wechsel- Linsen-Vortra Lombard-Liasen - Vortrag

See- Schaden- Reserve

Thlr. 1, 200, 00.

Creditores in laufender Rechnung Tantiemen Dividenden: unerhoben aus 63 Thlr. do. 66 * 18 95 oder 9 Thlr. pr. Actic pro 1867

1 1

. 20. . 5. 16. lo. Pr. Ert. Thlr. 1, 363, 5 355. 19. 7

welehe hiermit, dem 8§. 8 der Statuten gemäss, zur öffentlichen Kenn. niss bringe. Der Direktor. Stettin, den 5. März 1868. Marx.

Reserve- Fond

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Vom JI15. März ér. tritt ein gemeinschaftlicher Spezialtarif Niederschlesische Steinkohlen von den Stationen Waldenburg, Dittert. bach und Gottesberg der Schlesischen Gebirgsbahn nach sämmtlichen n fen der Königlichen Ostbahn via Kohlfurt-⸗Frankfurt a. O. in aft.

Druck Exemplare dieses Tarifs sind bei den Güter⸗Expeditionn

Frankfurt a. O., Dittersbach und Gottesberg für 1 Sgr. pro Stüt käuflich zu haben.

Berlin, den 1. März 1868.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Betanntm achung.

Die nach unserer Bekanntmachung vom 30. Dr zember v. J bis Ende September d. J. angeordnttt temporäre Frachtermäßigung für Getreide und Hülsen

früchte ist im Norddeutschen Eisenbahn⸗Verbande nun i mehr auch auf den bisher ausgeschlossen gewesenen e, direkten Verkehr der Station Bresden ausgedehnt, Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird dabei ausdrücklich be merkt, daß im Verkehr des gedachten Verbandes und auch im Verktht mit braunschweigischen Stationen die fragliche Ermäßigung, was t . anbetrifft, nur auf Erbsen, Bohnen und Linsen Anwen ung findet.

Hannover, den 6. März 1868. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Bekanntmachung. Wir haben Veranlassung, das betheiligte Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß die Bestim mungen R. der Königlichen Verordnung vom 19. Juli 18657. be treffend die Verwaltung des Stempelwöesens und de Erhebung des Urkundenstempels in dem vormalhn 8 Königreiche Hanhever zr. (ugröffentlicht durch das n 1. August 1867 ausgegebene Stück 69 der Geseßz Sammlung), nch a Tarife und den nach dieser Verordnung in Kraft gehlit benen Bestimmungen des hannoverschen Stempeltarifs vom Ibsttn Januar 1859, auf die bei der unterzeichneten Eisenbahn-⸗Direction ein. Jehenden Schriftstücke der Privaten . Weise Anwendung findeh wie sie für die Behandlung solcher Eingaben bei anderen Königlichen Behörden maßgebend sind. Hannover, den 6. Februar 1868. Königliche Eisenbahn ˖⸗ Direction.

pas Abonnement betragt 1 Thlr. fur das dierte ij ahr.

J .

Königlich Preuszischer

Alle Ppost Ansteiten des Jun und Auslandes —— 1 au. Mr gertin die dition des Aöntgi. ren sischen Staats - Amʒeigers: Jäger⸗Gtraße Rr. 10. 6wischen d. Friedrichs · u. Akanonterstr)

Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 11. Maͤrz, Abends

1868.

H 61.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den na . Personen Orden und Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen, und zwar:

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:

dem Vikar Einhaus zu Dülmen im Kreise Cõösfeld;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse:

dem Pfarrer und Metropolitanen Faber zu Marköbel

1Kreise Hanau,; ö. . Adler-Orden vierter Klasse:

dem Proviantmeister Roeser zu Wittenberg und dem Amtmann Müller zu St. Goarshausen im Kreise Rheingau, sowie .

das Allgemeine Ehrenzeichen: .

dem Amtsdiener 4. D. Jacob Triesch zu Nastätten im

Unterlahn⸗Kreise.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Die . enden Räthe beim Ministerium für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten; Geheimen Regierungs- Rath erzog zum Geheimen Ober Regierungs Rath, Geheimen gen eth unh, nbach zum Geheimen Sber⸗Berg⸗Rath, und Geheimen Bau ⸗Raih Schönfelder, zum Geheimen Ober⸗Bau⸗

ath; ferner ͤ k ö 19 Regierungs Rath von Harling und den Finanz⸗ Rath Wendt, beide zu Berlin, zu Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Räthen ö ö, Ministerium für Handel, Ge⸗

d öffentliche Arbeiten zu ernennen; , ,. gal d m des Landes. Gekbnomie · gollegiums, Geheimen ee gf e fan, von Salviati, den Rang der

Räthe dritter Klasse; so wie .

. technischen Kbmmissarius zur Beaufsichtigung der Bau⸗ ausführungen der Märkisch-Posener Eisenbahn, Regierungs⸗ und Bau⸗RKath Gustav Emil Schwedler zu Berlin, den Charakter

als Geheimer Regierungs-Rath; und . . ö ar ae dite Söhlke zu Osnabrück den

; als Bau⸗Rath; ferner . . der J mer angestellten Geheimen Rechnungs⸗Revisoren Dulinski, Ney, Fritz, Brzosowski und Frommann den Charakter als Rechnungs-⸗Rath, des⸗ nnn Geheimen Kanzlei⸗Direktoren beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Dummer und Klemann, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

NRorddeutscher Bund. Bekannt mach un g. Die Postverbindungen, welche über Alexandrien und Point de Galle mit Rauritkus, und über Alexandrien und Mau⸗ ritius mit Cap Natal und dem Caplande bestanden haben, sind aufge - 2. fg ö nach der 6 Mauritius wird von 1j ab ausschließlich über Marseille, Alexandrien und Aden, Korrespon⸗ denz nach dem Caplande und Cap Natal dagegen ausschließlich via England mittelst direkter Dampfschiffe zwischen Devonport resp. Sputhampton und dem Caplande befördert.

Berlin, den 10. März 1868. . General⸗Post⸗Amt.

von Philipsborn.

All Triaf vom̃ S Februar 1868 betreffend die ine n h Kern for i her Vorrechte für den chausseemäßigen Ausbau und die Unterhaltung der Wegstrecke von Falkenberg über 6. Dambrau zum Anschluß an die Breslau ⸗-ppelner Staats ⸗Chaussee, im Kreise Falkenberg, Regierungsbezirk . ö

Nachdem durch Meinen Erlaß vom heutigen han e er uud der Wegstrecke von Falkenberg über Bahnhof

Dambrau zum Anschluß an die Breslau: Oppelner Staats ⸗Chaussee, im Kreise Falkenberg, Regierungs-Bezirk Oppeln, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Falkenberg, im Regierungs Bezirk Sppeln, das Expropriationsrecht für die zu, diesem Chausseebau erlorderlichen Grundstücke, imgleichen das Necht zur Entnahme der Chaussee Bau- und Unterhaltungs Materialien nach Maßgabe der für die Staats Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf idiese Straße. ir leg, will Ich dem ,, Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Elen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeldtarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim⸗ mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung be⸗ treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats ⸗Chauffeen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen: Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 ange⸗ hängten Bestimmungen wegen der Chaussee Polizei Vergehen auf die edachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß f durch die Geseßsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 8. Februar 1868.

Wilhelm. Frh. v. d. Heydt. Gf. v. Itzenplitz. An

den . ister und den Minister für *. en , öffentliche Arbeiten.

rivilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Hels Tol rhnnen des , . Kreises II. Emission im Betrage von 43 Thalern. Vom 8. Februar 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 24. e, von den Kreisständen des Falkenberger Kreises uf dem Kreistage vom 17. Mai 1867 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten fernerhin erforder- · lichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe, neben der durch das Privilegium vom 26. August 1864 genehmigten zu be chaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu . Zwecke auf jeden Inhaber lautende mit Zinscoupons ver- fehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obli ationen zu dem an= genommenen Betrage von 3,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwa zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des . 2 des Gesetzes vom 17. Juni 180d zur ir ln von Obligationen zum Betrage von 43/000 Thalern, in Buchstaben: . . ; cr. , Tausend Thalern, velche in folgenden Apoints: i, feln d. Thaler à 1000 Thlr. 5/000 Thaler à 500 Thlr. 20 000 Thaler à 1990 Thlr. hso00 Thaler 3 39 Ihlr. 36000 Thaler 2 Z5 Thlr. 13 6600 Thaler, ö . r 8 Kreis nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer 6 mit 6 Prozent jährlich zu verzinsen und nach K das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich, vom Jahre ab, mit wenigstens jährlich Einem Prozent, des Kapitals und dem Betrage der durch die stattfindende Amortisatien ersparten Zinsen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmi- gung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen

befug n vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der

ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ , . eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht

, wird, ist durch die Gesetsz⸗ Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

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