1868 / 70 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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versehen, bei dem vorgenannten Brückenbaume ister bis zum 27sten März d. J/ einzureichen, an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die Eröffnung der eingereichten Offerten stattfinden wird. Elberfeld, den 14. März 1868. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Verloosung, Amortisation, e , nn. u. s. w von öffentlichen Papieren. 84 Bekanntmachung. In Gemäßbeit der durch die Allerhöchsten Kabinets - Ordres vom 21. August 18532 und vom 23. Juni 1854 dem Wittenberger Deich= verbande verliehenen Privilegien zur Ausgabe von Deich Obligationen zur Ausgabe von 180009 Thlr. hat durch die dazu gewählte Kom—

mission des Deichamtes die Ausloosung der auf das Jahr 1868 zu

kündigenden und zu amortisirenden Deich-Obligationen im Betrage von 2675 Thlr. stattgefunden. JL. in der J. Abtheilung: 1) Littr. A. d 550 Thlr. Nr. 21. 32. 2) * B. à 100 Thlr. Nr. 5. 85. 114. 176. 195. 3) * C. à 25 Thlr. Nr. 48. 151. 188. II. in der II. Abtheilung: 4) Littr. D. à 5060 Thlr. Nr. 184.

5) * PRE. à2 1090 Thlr. Nr. 285. 391. 414. 465. 467. 6) * PF. à 25 Thlr. Nr. 307. 374. 547. 585.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe und gleichzeitig die gedachten Obligationen auf Grund des § 2 der Allerhöchst ver⸗ liehenen Privilegien hiermit kündige, fordere ich die Inhaber derselben auf, die ausgeloosten Deich⸗Obligationen am J. Ju si 1868 der Kaffe des Wittenberger Deichverbandes zu Pretzsch nebst Coupons zu prä— sentiren, worauf deren Einlösung erfolgen wird.

In Bezug auf die Präklusip⸗Bestimmungen, wonach ausgelooste oder gekündigte Deichobligationen, deren Betrag in dem festgefetzten Termine nicht erhoben wird, innerhalb der nächsten 10 Jahre auch in späteren Terminen zur ö präsentirt werden können, dann aber keine Zinsen mehr tragen und nach Verfluß von 10 Jahren nach ihrer Fälligkeit ihren Werth ganz verlieren, beziehe ich nuch auf §5 5 der Allerhoͤchsten Privilegien, welcher jeder Obligation beigedruckt ist.

Wittenberg, den 4. Januar 1868.

Der Deichhauptmann und Landrath. v. Jag ow.

4634 Bekanntmachung. Bei der heute bewirkten Ausloosung von 2950 Thlr. und resp. Thlr. Kreis ⸗Obligationen des Mansfelder Seekreises sind folgende Nummern gezogen worden: J. von der ersten Ausgabe vom Jahre 1856: Lit. A. à 1000 Thlr. Nr. 33. ö 500 Thlr. Nr. 74. y 200 Thlr. Nr. 47 und 126. ö 100 Thlr. Nr. 71. 167. 263. 294. 375 und 382. ö 25 Thlr. Nr. 17. 50. 91. 107. 115. 130. 175. 197. 201. 236. 243. 244. 251. 399. 410. 438. 439. 450. II. von der zweiten Emission vom Jahre 1863: Lit. B. à 500 Thlr. Nr. 29. C. à 200 Thlr. Nr. 72. D. à 100 Thlr. Nr. 69 und 78. BP. 2. 25 Thlr. Nr. 29. 64 und 82.

Diese Obligationen werden den Inhabern hierdurch mit der Auf— forderung gekündigt, die Kapitalbeträge am 1. Juli 1868 bei der Kreis⸗Chaussee⸗Baukasse zu Eisleben, gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande, in Empfang zu nehmen.

Da die Verzinsung derselben vom J. Juli i668 ab aufhört, so sind mit den Obligationen vom Jahre 1856 die Zins⸗-Coupons Ser. III. No. 2 bis 10 nebst Talons und mit den Obligationen de anno 1863 die Talons zurückzugeben. Für etwa fehlende unentgeldlich mit abzu- liefernde Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapital gekürzt werden.

Hierbei wird zugleich zur Vermeidung fernern Verlusts an Zinsen die Abhebung der Kapitalbeträge folgender schon früher zur Auslöofung gekommenen Obligationen:

J. von der ersten Emission de 1856:

X= R , =

= Ot,

Fit. H. I iGo Thlr. Jr. Zi am IJ. Juli 1865, J am 1. Juli 186 J r 417 1 am 1. Juli 1866, F. 2 2335 2 315. JZ37 354 am 1. Juli 1866, am 1. Juli 1867 verfallen, E. 2 25 * 29. 7J3. 230. 349 371. 396 und 397

II. von der zweiten Emission de anno 1863: Litt. P. à 190 Thlr. Nr. 167. 25 15. 128. 147 in Erinnerung gebracht. Eisleben, den 4. Dezember 1867. Die ständische Kommission für den Chausseeban im Mansfelder Seekreise.

am 1. Juli 1867 ver⸗ fallen,

von Kerßenbrok. Hirsch. Werner. Boettger. Koch. von Neumann. Hr. Bauer. J. G. Boltze.

799. . Actien⸗Bau⸗Gesellschaft Alexandra⸗Stiftung. Gegen Aushändigung der Talons erfolgt die Ausgabe der neuen Dividendenscheine Ser. lil. bei dem Schatzmeister der Gesellschaft, Herrn Banquier Hgckel, Französischestr. 32 Firma M. Borchardt Jun,, in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr. Berlin, den 9. März 1868. Das Kuratorium der Alexandra-⸗Stiftung.

(925

m 41 , 2 6. 887 83 *

Märkisch⸗Posene Fisen bahn; Gesellschaft Die Zeichner von Stamm⸗Actien und Stamm Prior itz. ng werden snf Grund des 8 ig. des Statuts vom Se Mhltkte durch aufgefordert, die dritte Einzahlung von 26 Frozen 3 minal⸗Betrages der gezeichneten Actien bei dem Banquier da

sellschaft, herrn F. W. Krause & Co.

Bankgeschäft in Berlin, Leipziger Str. 45, welcher zur Empfangnahme der Einzahlungen und zur Quitth leistung bevollmächtigt ist, innerhalb vier Wochen und spalese zum J. Mai d. J. unter Vorlegung der Quittungsbogen zu lein

Berlin, den 18. März 1868. n Der Verwaltungsrath

der Märkisch⸗Posener Eisenbahn ˖ Gesellschaft.

Verschiedene Bekanntmachungen.

9631

Die K. Sächs. Akademie für Forst- und Landwirthf zu Tharand beginnt das diesjährige Sommersemester am Al. Ih und das Wintersemester am 19. Oktober 1868. Nähere Auskunst in Aufnahmebedingungen ze. ertheilt die Direction.

Mun Ml eich. Sc hoher.

910 Pommersche Hypotheken-⸗Actien-⸗Bank. Die Herren Actionaire der »Pommerschen Hypotheken ˖ Actien Bank⸗ werden hierdurch zu der ersten ordentlichen General⸗Versammlung auf Montag, den 6. April er., Vormittags 16 im Saale des Herrn Heursen hier, ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1) Geschäfts⸗Bericht der Haupt⸗Direction pro 1867. 3 Die Bilanz pro 1867. 3) Wahl zweier Mitglieder des Kuratoriums. 4 Festsetzung der fixirten Entschädigung für den Präsendenten 8d Kuratoriums (vide 8. 37 des Statuts). Antrag der Haupt-⸗Direction, den 8. 24 des Statuts dahin al zudehnen, »daß mit der Rückzahlung der ausgeloosten hit theken⸗Briefe Prämien verbunden werden. Zusatz zu §. 23 des Statuts, , die Spezialsicherheit für die emittirten Hypothtkhn riefe. Coeslin, den 16. März 1868. Die Haupt-Direction.

Uhr,

5)

6

962 Aplerbecker Actien-Verein für Bergbau. J (Zeche Margaretha.) Die diesjährige ordentliche General Versammlung unseres Ju

eins findet:

am 25. April d. J., Vormittags 10 Uhr, im hotel

Wenter⸗Paxmann zu Dortmund statt, wozu die stimmberechtigten Mitglieder des Vereins ergebenst ür geladen werden.

Gegenstände der Tages-⸗-Ordnung

Geschäftsbericht, Vorlage der Bilanz vom Jahre 1867, Bericht der Rechnungs-Revisoren und Ertheilung der Dechanj Beschluß über die Vertheilung einer Dividende pro 1867, Dot, 3 des Reserve⸗Fonds und Remuneration des Verwaltunzs— raths, Ausloosung eines Mitgliedes des Verwaltungsraths und Will eines neuen Mitgliedes, 6) Wahl von drei Rechnungs⸗Revisoren pro 1868. Zeche Margaretha bei Aplerbeck, den 26. März 1868.

Der Verwaltungsrath.

854 H rivathanle zu Gotha.

Die elfte e enernl-Versammimme wird auf Montag, den 20. April 1868

berufen.

halle zu Gotha stattfinden und Vormittags 11 Uhr eröffnet werden.

Die nach Art. 62 des Statuts zur Theilnahme berechtigten u naire können von 9 bis 1093 Uhr Vormittags des genannten Tages, . Tages vorher, Vormittags von 10 bis 12 Uhr, gegen Vorzeigung

Actien und der über deren Einschreibung vor dem 20. Februar,

ihnen ertheilten Recognition, ihre Eintrittskarte im Gesehäftsloals d

Direction in Empfang nehmen.

In dieser General-Versammlung sindet die Neuwahl gliedern des Verwaltungsrathes sfatt, und trifft die Rei Austritts: e

Herrn Stadtrath M. Bering in Leipæig, C. F. Cyriax in Gotha. Die Austretenden können wieder gewählt werden. Gotha, den 12. März 1868. PDirectiorm der Erivathanke zm Gothia. Kühn. Jockus ch.

Hier folgt die besondere Beilage

2 * . * 2 1 Dieselbe wird im Saale der kaufmännischen Innunzt

hl von 1wei Ill henlolge is

Be sondere Beilage des Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zu 70 vom 21. Maͤrz 1868.

s8⸗-Verzeichniß: Das Zur Statistik der Auswanderung. U Kommandit ⸗Actien ˖Gesellschaft deutschen Bundesstaaten. (II.)

Inhalt

preußische Militair Ehrenzeichen. Ein. eber die Gerichts verfassung Telegrapha. = Gypsabgüsse. Die

ohenzollern. Album. Das Gebiet des Norddeutschen Bundes. III) er neuengandestheile. Carl Moriß Ferdinand von Bardeleben. Pfahlbauten. Statistische Publicationen aus den Nord-

Das preußische Militair-Eyhrenzeichen.

König Friedrich Wilhelm II. ist der Begründer organischer n en fn Heerwesen geworden, deren Wirkungen noch ute fortbestehen. l Die intellectuelle Bildung des Offizier ⸗Standes wurde wäh⸗ rend der Regierung des Königs durch neu errichtete höhere Nilitair Schulen gefördert und das Militair⸗Medizinalwesen verdankt die wesentlichsten Fortschritte seiner damaligen Ent- wicklung diesemn Monarchen. König Friedrich Wiltzelm II. sezte die bis dahin lebenslängliche Dienstzeit der Mannschaften auf einen Zeitraum von 20 Jahren herab; er verbesserte die Invaliden; Versorgung, und seiner Zeit gehört der Gedanke an, durch die Anstellung gut gedienter Änteröffiziere im Staats= und Kommunaldienste ein Staatsbedürfniß durch das andere ü befriedigen, nämlich gleichzeitig über die Mittel zur noth— wendigen Vertheidigung des Staatsgebietes zu verfügen und aus ihnen die zu einer zweckmäßigen Civil⸗Verwaltung geeig⸗ neten Kräfte zu entnehmen, wenn fie für jenen härteren, einen Körper von unversehrter Lebenskraft erfordernden Beruf nicht mehr verwendbar erschienen. Zu diesen Königlichen Maßnahmen gehört auch die Stiftung ,, . . R ö dessen Ge⸗ ichte in dem jüngst ausgegebenen Hefte des 8. Schneider'schen Hier e r, fe h rgb rr wird. ? ö Während des Feldzuges von 1793, an welchem der König mit dem Kronprinzen persönlich Theil nahm, stiftete Friedrich Vilhelm il. eine ⸗Tapferkeits ⸗Medaille,, von Gold Für die Unteroffiziere, von Silber für die Mannschaften, um muthige Handlungen und wahres Ehrgefühl der Untergebenen so zu be— lohnen, „wie es ihren vergleichungsweise besseren Eigenschaften und ihrem Stande als Krieger ant angemessensten sei⸗. Diese Medaillen zeigten auf der einen Seite den gekrönten Königlichen Namenszug mit der Jahreszahl 1793, auf der andern in einem Lorbeerkranze die Inschrift: „Verdienst um den Staat,“ und wurden an einem schwarzen Bande getragen. Die ersten Ver⸗ leihungen erfolgten, wie es scheint, denn vollständige Listen ind uns nicht aufbewahrt, für die Belagerung von Mainz 17g, zahlreich ere dann für die Treffen bei Pirmasens, Kaisers⸗ lautern u. s. w. Eine Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 18. De— Umber 1793 nennt dieses Ehrenzeichen zum ersten Male »Ver— dienst Medaille und befiehlt, daß Mannschaften, die zu Unter— ofszieren aufrücken, die silberne Medaille weiter tragen sollen,

chenso. daß Offiziere, welche als Unteroffiziere oder Freikorpo‘

fals die Medaille erworben haben, dieseibe nicht eher ablegen sollen, bis sie etwa den Orden pour le mérite erhalten möch— ten; wodurch also die beiden Medaillen gleichsam als eine sweite und dritte Klasse neben den höchsten Kriegsorden gestellt uischeinen. Im folgenden Jahre fügte der König dieser Ordre noch die Bestimmung hinzu, daß die mit der Medaille dekorir—

ten Soldaten nicht mit Fuchteln oder Stockschlägen bestraft

werden sollten. »Wären indessen so heißt es weiter der⸗ gleichen Leute in der Folge fähig, in grobe Vergehungen zu herfallen, so muß auf den Verkist der Medaille Kandrechtlsch rrkannt, und diese Strafe als die schwerste angeseben werden.« Mehrfache Aeußerungen der Unsicherheit über den statuta— n Modus der Vertheilung und über die Rückgabe der in ö ge Absterbens oder Verabschiedung der Inhaber zurückzu⸗ ichen den Medaillen, veranlaßten König Friedrich Wilhelm III., ö W. September 1806, eine ausführlichere Verordnung 7 die Verdienst⸗ Medaille, die jetzt seinen Namenszug und 5 Jahreszahl mehr trug, zur Kenntniß der Armee zu brin— U r, neu treten in diesem Allerhöchsten Erlaß folgende n e hervor: Für die Verleihung ist persönliche Auszeich⸗ . unumgänglich erforderlich, und damit keine Begünstigun⸗ En fat snden können, die That auch auf keine Weise zwei Bonssebleibe, so muß sie durch das Zeugniß nicht allein der 8e. Eickten, sondern auch selbst der Kameraden beftätigt sein.«

w ersten Auszeichnung erhalten Gemeine und Unteroffi—⸗ lberne, bei der zweiten jedoch diese wie jene, gegen der silbernen, die goldene Medaille. Beide Ehren. an einem schwarzen, weißgeränderten Bande ge—

Preußischen Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen. bildlich, statifsisch. Berlin bei Hayn.

. 97 Di desgichi,

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tragen; das goldene gewährt den Anspruch auf Einen Thaler monatlicher Zulage. Die Medaille eines verstorbenen In⸗ habers muß zurückgereicht werden, außer wenn dersclbe eine Ehefrau oder Descendenz hinterläßt. In den Kirchen der Triedens-Garnisonen sollen Tafeln nit den Namen der Dekorirten aufgestellt werden. Dies Statut wurde um Jahre 1807 dahin erweitert, daß die goldene Medaille in Ausnahmefällen, z. B. für Eroberung eines Geschützes oder einer Fahne, auch ohne die vorher erfolgte Verleihung der silbernen srworben werden könnte, eine fernere Abänderung im Jahre 1808 bestimmte, daß fortan Offiziere die früher ihnen zuerkannte

Medaille auch ne ben dem Orden pour le mérite forttragen sollten. Als dann im Jahre 1810 das „Allgemeine Ehren= zeichen⸗ gestiftet wurde, und zwar genau in der Form der

Militair⸗ Medaille und von dieser nur durch die Farbe des Bandes unterschieden, kam auch für die kriegerische Decoration der offizielle Rame Militair ˖ Ehrenzeichen erster und zweiter Klassen auf.

Die Ordensliste von 1811, die erste vollständige, welche vorhanden ist, führt 81 goldene Medaillen und 191 silberne aus den Verleihungen von 1793 und 1794 auf, dann

goldene und 1190 silberne aus den Jahren 1807 und 1898, außerdem besaßen 11 Personen pie Medaille, welche sie als Nicht Kombattanten erworben hatten. Im russischen Feldzuge von 1812 wurde die erste Klasse an 6, die zweite an 259 Unteroffiziere und Mannschaften vertheilt. Für die Befreiungskriege wurde eine besondere Decoration in dem »Eisernen Kreuz geschaffen; nichtsdestoweniger verlieh König Friedrich Wilhelm Ül. in den Jahren 1813— 1815 das Militair⸗Ehrenzeichen erster Klasse 30 Mal und das der zweiten Klasse 512 Mal; doch waren die Dekorirten meist Unteroffi⸗ ziere und Mannschaften der verbündeten Heere, denen das Eiserne Kreuz nach den Statuten desselben nicht zu Theil wer⸗

Im Jahre 1814 verwandelte König Friedrich Wilhelm III. die goldene Medaille beider Ehrenzeichen, des allgemeinen und des militairischen, in ein silbernes Kreuz, die Inschriften der Medaille wurden auf das Mittelschild dieses Kreuzes übertra— gen, und während das Militair-Ehrenzeichen erster Klasse seinen bisherigen Namen auch in der neuen Form beibehielt, wurde das für Civil-Verdienst später (1830 zum Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse.

Während der langen Jahre, in denen dann der Staat sich der Segnungen des Friedens erfreute, verschwand das Ehren- zeichen, welches nur auf dem Schlachtfelde erworben werden konnte, allmählich aus der Armee. Schon im Jahre 1824 be⸗ fanden sich in sämmtlichen Regimentern nur noch 29 Mann, welche auf die mit der ersten Klasse verbundenen Zulage An⸗ Pruch hatten, selbst in den Invalidenhäusern und in der Civil- Bevölkerung war die Zahl der Empfänger dieses Ehrensoldes bis auf 45 zusammengeschmolzen, da derselbe nur so lange ge⸗ zahlt wurde, wie die Civilversorgung dem Berechtigten ein ge— ringeres Einkommen gewährte, als den Betrag seines Trakta— ments nebst Zulage. Diese statutenmäßige Beschränkung wurde jedoch im Jahre 1825 aufgehoben, so daß seitdem jeder Inhaber ohne Ausnahme den Ehrensold auf die Zeit seines Lebens bezieht. S Erst die Jahre 1848 und 1849 führten wieder zu einer längeren Reihe von Verleihungen.

Beim Ausbruche des Krieges gegen Dänemark erweiterte Se. Majestät der König Wilhelm das Ordens-Statut durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Februar 1864. Ueber das Ehren⸗ zeichen erster und zweiter Klasse wurde noch ein »Militair- Verdienst⸗Kreuz« gesetzt, „welches für erhöhte nochmalige und besonders tapfere Thaten bestimmt ist. Die Inschrift des Ehrenzeichens wurde in »Kriegs-Verdienst« abgeändert, dieselbe Inschrift und auf der Rückseite denselben Königlichen Namens— zug erhielt auch das »Verdienst-Kreuze, so daß es von dem Ehren⸗ zeichen erster Klasse nur dadurch sich unterscheidet, daß dieses von Silber, jenes von Gold ist. In der Regel kann das sil— berne Kreuz erst nach der Medaille, das goldene nach dem fil bernen erworben werden: die Decoration der niederen Stufe wird neben der höheren fortgetragen, und wie mit dem Ehren- zeichen erster Klasse eine lebenslängliche Zulage von monatlich Einem Thaler verknüpft ist, so gewährt das Verdienstkreuz eine

den konnte.