1868 / 70 p. 14 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

6 20; H) nach Westindien: 285; i)h nach Südamerika. 480; 2) nach Pi ff 3897 und zwar i) nach dem Lust ral. Con nent: 38963

7 r5 nach den Hawaiischen Inseln: 1; 3 nach Afrika 397; 4 nach h nahz 2 zwar: a) nach Ofüindlen 24; P) nach China 6; 9 nach

Japan 4.

Ueber die Gerichtsverfassung der neuen Landestheile.

Die durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheile besaßen sechs verschiedene von den bereits bestehenden beiden preußischen abweichende Gerichtsverfassungen. Es war daher nothwendig, diese Verschieden heiten zu einer gewissen Uebereinstimmung auszugleichen; dies ü st durch die Geseßzgebung des Jahres 1867 geschehen. Es bestehen jetzt neben den beiden alten preußischen Gerichts verfassungen im Ge- biete des Landrechts und des französischen Rechts nur noch drei ver⸗ schiedene Gerichts organisationen für Hannover, resp. für Schleswig- HolsteinKurhessen, Nassau und die vormals bayerschen und Großherzog lich hessischen Gebietstheile, und resp. für den Bezirk des Appellations. gerichts zu Frankfurt a. M. welche sammtlich mit geringen Abweichungen auf den modernen Prozeßgrundsätzen beruhen. . Die hannoversche Gerichtsverfassung ist in ihren wesentlichen Grundsätzen bestehen geblieben. 104 Amtsgerichte, aus Einzelrichtern bestehend, verwalten die freiwil · lige Gerichtsbarkeit nepst dem Vormundschafts und Hypothekenwesen. Außerdem liegt denselben die Rechtsprechung in den Iniurien den schleunigen und den geringeren (bis zu einem Objekt von 150 Thlr.) Civilprozessen, ferner die Voruntersuchung in kriminellen Strafsachen und die Aburtheilung der Polizeistrafsachen ob. Zwölf Obergerichte entscheiden theils in II. Instanz die den Amtsgerichten ustehen⸗ den Prozeßsachen, theils in 1. Instanz die übrigen rozesse / und zwar je nach dem Gegenstande in kleinen Senaten von drei oder in großen Senaten von fünf Mitgliedern. Die großen Senate bilden zugleich die Berufungs ⸗Instanz für die kleinen Senate. Mit den Ober⸗ gerichten sind ferner die Schwurgerichte verbunden. Das Appella tionsgericht in Celle erkennt in Ii. Instanz über Nichtigkeits⸗ beschwerden und Berufungen gegen die Urtheile und Verfü⸗

es bildet zugleich die Anklagekammer Ober ˖ Appellationsgericht in Berlin ist zuständig in bürgerlichen Rechtssachen für Nichtigkeits beschwer⸗ den gegen die Entscheidungen des Appellationsgerichts in Celle und für Regt ihr n serden zur Wahrung des Gesetzes, in Strafsachen für das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde. Die, Gerichtsbarkeit in Ehe. und Verlöbnißsachen gehört in den meisten hannover schen Bezirken in J. Instanz vor die Konsistorien. Ferner at sich innerhalb des »Königlich Preußischen und Herzoglich

rembergschen Gesammt -Obergerichts⸗ zu Meppen noch eine ausgedehnte standesherrliche Gerichtsbarkeit des Herzogs von Aremberg erhalten. Eigenthümlich ist auch die Stellung der Kron—⸗ Anwaltschaft; welche nicht blos die Functionen der alten reußischen Staatsanwaltschaft, sondern auch innerhalb der Eivilgerichtsbarkeit und der Verwaltung ein Ueberwachungs⸗ und Aufsichtsrecht übt. Die Gerichtsverfassung in Schleswig -Ho lstein, Kurhessen und Rassau unterscheidet sich von der in den alten Provinzen ebenfalls hauptsächlich dadurch, daß die nichtstreitige Gerichtsbarkeit mit! wenlgen Ausnahmen den einzeln stehenden Richtern den Aintsgerichten, überwiesen ist, so daß die kollegialisch ein⸗ erichteten Kreisgerichte im wesentlichen nur als Recht sprechende

ehörden fungiren, und zwar ähnlich wie die hannoverschen Ober- gerichte. theils als Gerichte J. Instanz, theils, soweit sich die Kompetenz ber Amtsgerichte erstreckt, in Il. Instanz. Eine fernere bweichung von der Gerichtsverfassung der alten Provinzen besteht darin, daß die Strafvoll⸗ streckung und die Bearbeitung derBegnadigungssachen nicht zum ess ort der Gerichte sondern der Staaisanwaltschaft gehört. Im übrigen sind die k der alten preußischen Gerichtsverfassung, namentlich im

egenfatze zu den früheren Verhältnissen die Trennung der Justiz von der Verwaltung, und im Gegensatze zu Hannover die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und der geistlichen Jurisdiction in bür⸗ gerlichen Rechtssachen streng durchgeführt. Es bestehen in den Herzogthümern Holstein und Schleswig 1. Appellationsgericht, 3 Kreisgerichte, 8, Amtsgerichte; im ehemaligen Kur essen und Bayerischen Gebiete 1 Appellationsgericht 5 Kreisgerichte, 77 Amtsge⸗ richte, für das vormalige Herzogthum Nassau, Hessen⸗ Homburg und die Großherzoglich Hessischen Gebietstheile J Appellationsgericht, 3 Kreisgerichte, 31 Amtsgerichte. Die höchste Instanz bildet das Ober⸗ Appellationsgericht in Berlin. In Frangfz nt a. M. bestehen als Gerichte J. Instanz ein Stadtamt, ein Land ⸗Justizamt, ein Rügegericht und ein Stadtgericht, die drei ersten aus Einzelrichtern bestehend, das letztere ein Kollegium. Stadt- und Land- Justizamt entscheiden in Civilstrei⸗ tigkeiten über Gegenstände unter 309 Gulden im ö, . Außer⸗ dem verwaltet das Land⸗Justizamt die freiwillige Gerichtsbarkeit, das Hypotheken- und, in beschränktem Umfange, das Vormund⸗ schaftswesen für die Landgemeinden, das Stadtamt mit be⸗ schränkter Kompetenz die Nachlaßregulirungen und die freiwil⸗ lige Gerichtsbarkeit für die Stadt., Für die Verwaltun des Hypothekenwesens in der Stadt ist eine besondere städtische Trans—⸗ nh renne. und Hypothekenbehörde, welche aus drei rechtsgelehrten estellt. Außerdem ist für die Stadt ein besonderes Subhastationen und

gungen der Obergerichte; in Strafsachen. Das

Beamten besteht, Fiscalat für die Vornahme von Executionen, Versiegelungen, zum Vorschlage von Vormündern und über— haupt zur Wahrung der Interessen des Fiskus errichtet. Das Rügegericht hat die Functionen des Polizeirichters. Das Stadt-

Land Justizamt verwaltet, namentlich auch die Verrichtungen

Straftäammer und der Rathskammer wahrnimmt. f lung des Stadtgerichts ist die Obervormundschaft, die Todeserklarn

Verschollener, dle Bearbeitung der Erbschastzaugeinanderfetzungen Beauffichtigung derVerwaltung des Hypothekenwesens und der freindlllia⸗ Gerichtsbarkeit Uberwiesen. Beide Abtheilungen gemeinschaftlich erlassen . Expropriationsverfahren das Entäußerungserkenntniß. Das lin lationsgericht zu Frankfurt a. M. entscheidet auf Rechtsmittel und Beschwerden gegen Erkenntnisse und 2 des Stadtgerichts. 6 genügt zur Gültigkeit der Beschlußfassung die heilnahme von drei M.. gliedern. In der Strafgerichtsbarkeit verwaltet das Appellationsgeritt zugleich die Heschäfte der Berufungslammer und der Anklagekammer Dir beisttzenden Richter des Schwurgerichtshofes werden vom Präsidenten de Appellationsgerichts aus den Mitgliedern des letzteren oder des Stahl gerichts ernannt. Die oberste Instanz bildet das Ober Tribunal in Berlin. Das Civilprozeßverfahren ist in Hannover unveränden geblieben, hat aber in Kurhessen, Nassau und Schleswig. hal. stein nicht unwesentliche Modificationen erlitten. Die dutz. greifendste Aenderung in dem Rechtszustande der neuen Irn vinzen hat indessen die Einführung des preußischen Straf ⸗Giscz buches und der Preußischen Strafprozeßordnung durch die Pa, ordnung vom 25. Juni 1867 hervorgebracht. Dagegen ist das mate rielle Civilrecht kaum durch die Gesetzgebung auf den übrigen Gebieten berührt worden. Eine systematische Zusammenstellung aller Ge setze, Verordnungen und Instruktionen / welche auf diesem Gebiete i den Fahren 1866 und 1867 erlassen worden haben. Beam des Königlichen Ober -Appellationsgerichts unter dem Titel; „Mi Justizverwaltung in den neuen preußischen Landestheilen« Berln 1867, bei F. Heinicke) herausgegeben. Das Werk zerfällt in zwe Theile, deren erster das materielle und Prozeßrecht zum Gegenstande hat, während der zweite die persönlichen Verhältnisse der Justizbeam. len behandelt. Auch diejenigen früheren Gesetze, auf welche die neuen Verordnungen Bezug genommen haben, sind dabei berücksichtigt wor. den. Durch seine Vollständigkeit und übersichtlich⸗ Anordnung mach das Werk es möglich, sich mit Leichtigkeit über das umfangreiche Mi. terial zu informiren.

Carl Moritz Ferdinand von Bardeleben

wurde am 7. Juli 1777 zu Prenzlau geboren. Sein Vatt war 1806 Oberst und Commandeur des alten Infanterie Me giments Prinz Heinrich (Nr. Z5); nach der Campagne des left genannten Jahres nahm er seinen Abschied und ging auf sein Gu Wartekow in Hinterpommern, wo er im November 1822 stöth

Seine Erziehung erhielt von Bardeleben zuerst auf den Lande, und zuletzt bei einem Feldprediger in Treptow a. R I4. Juni 1791 trat er in die Armee ein als Gefreite⸗Korporu bei dem alten Infanterie⸗Regiment Nr. 12, das damals den Namen v; Kleist und seit 1806 den Prinz Wilhelm von Braun . führte, und in Prenzlau und Templin in Garnsoh

and.

Mit diesem Regimente ging er 1792 in die Rheincampagne und war im selben Jahr in dem Gefechte bei Crüne, bei de Kanonade von Valmy, in dem Gefechte bei Homburg a. h. und bei dem Bombardement von Königstein. 1793 wohnte e den Gefechten bei Gleisweiler und Modebacher-Thal, dem Bon bardement von Landau, den Gefechten von Lembach, auf zt Scheeshöhle, bei Weißenburg und Klembach bei. 1794 macht er die Schlacht bei Kaiserslautern und die Gefechte bei Johannhh kreuz, Jägerhause und Heltersberg mit.

Im Laufe der Campagne am 3. April 1794 zum with lichen Fähnrich und somit zum Offizier befördert, kehrte er nach dem Frieden mit seinem Regiment in die alten Garnisonen zurück. Nachdem er am 6. Februar 1797 Seconde⸗ Lieutenant geworden und darauf bis zum ältesten in dieser Charst avancirt war, brach die Campagne 1806 aus. Sein Regiment focht an den Tagen von Jena und Auerstih nicht mit, weil es zu dem detachirten Corps des Prinz von Weimar gehörte, schloß sich demnächst der retirirendel Armee an und theilte nach den Gefechten von Altenzaun und Lübeck das Schicksal des Blücherschen Corps am 7. Novembej indem es auch in Kriegsgefangenschaft kam. n

Die Verringerung der Armee veranlaßte den Lieutennn v. Bardeleben, seinen Abschied definitiv zu nehmen, der ihm e, dem J7. August 1808 ausgefertigt wurde mit Beilegung des Ehn ters als Capitain. Er begab sich in die abgetretenen Praovinjsa jenseits der Elbe. Am 72. April 1809 erfolgte seine Wi anstellung in der Armee, und zwar als Stabs⸗Capitain, 9 dem Leib⸗ Infanterie Regiment. Am 2b. Mai deffelben Jahres z erhielt er auf seinen Antrag wiederum den Abschied 38 Vornehmen, in österreichische Dienste zu treten. in Beendigung des österreichisch französischen Krieges vereit t . Ausführung dieses Vorhabens, weshalb er auf seinen Wu in der preußischen Armee am 17. Februar 1810 wieder ansse stellt wurde.

Gericht besteht aus zwel Abtheilungen, deren eine die streitige Gerichts-

barkeit theils in J., theils als Berufungs⸗Instanz für das Stadt⸗ und

ine ch Auf Veranlassung Scharnhorst's verließ er seine Waffe und ging zur Artillerie über. Hier uafede er als asst

Der II. Abthe⸗ .

irter Stabs⸗-Capitain bei der Brandenburgi illerie⸗ Hei gade angestellt, und nachdem er sein . Eramen bestanden, am 25. Juli 1811 als ir Schlesischen Artillerie⸗Brigade versetzt, und dort den J. Mär si7 Compagnie - Chef. Von hier kam er schon im Mal d sehtgenannten Jahres als Artillerie ⸗Offizier nach Cosel und am Mai 1813 nach Spandau. Auf seine mehrfache Bitte um , zur Feld⸗Armee wurde er am 30. September 1813 dem s. Armee, Corps als dienstleistender Stabsoffizier überwiesen In dieser Stellung zeichnete er sich in den Belagerungen bei Tor- au und namentlich bei Wittenberg aus, wofür ihm das Eiserne en II. Klasse und die Ernennuüng zum Major mit Patent vom 13. Juni 1814 wurde. Außerdem erhielt er für seine Dienste in dieser Campagne den russischen Wladimir-Orden mit der Schleife und am 1. Januar 1815 das Eiserne Kreuz

1. Klasse. Beim Ausbruche der Campagne 1815 nahm Gneise ju sich um seine Person, gewissermaßen 21 i eng h biesem Verhältnisse wohnte er den Schlachten von Ligny und Belle Alliance bei, und wurde dann von Blücher dem Corps des Generals v. Hacke zugetheilt, um als Aster Artillerie⸗Offizier die Belagerung von Mezières zu leiten. Se. Majestät Friedrich Pilhelm IIl. belohnten seine dort geleisteten Dienste mit der Beförderung zum Oberst- Lieutenant d. d. 2. November 1815 in Folge des Vorschlags des Generals v. Hacke. Auch in den Friedensjahren fuhr der Major von Barde— n 6 . dem , . Dienste zu weihen ein ewordene neue Waffe m ö. 3. . ; ffe mehr zu vervollkommnen, „Die folgenden Avancements, Orden ꝛc. ergeben die i dafür gewordene Allerhöchste Anerkennung: . 6 wurde er in den Generalstab versetzt und kam zur Dienst⸗ listung zum General v. Steinmetz nach Trier, 16. März lᷣl6 zum Brigadier der Garde⸗-Artillerie⸗Brigade ernannt, in dieser Stellung auch Mitglied der Prüf. Kommiss. für Art. Pr. Lts, und von 1818 824 auch Mitgl. d. Art. Pruͤf. Kommiss. 16. April 1823 zum Oberst befördert; 15. Januar 12 als interim. Inspecteur zur Zten sseit 1839 d. 4) Artillerie⸗ Inspection ernannt, 30. März 1834 zum wirklichen Inspekt. dieser Inspection ernannt, 6. April 1834 zum General ⸗Major, lz. September 1842 zum General Lieutenant befördert, 14. Dezember 1843 zum Gouverneur von Coblenz ernannt, II. April 1848 mit Pension in den Ruhestand versetzt, 18ten Juli 1869 der Charakter als General der Infanterie ihm ver— liehen, 1850 1851 während der Mobilmachung stellvertre⸗ 5 . . . VIII. Armee⸗Corps. n Orden ꝛe. erhielt er: Am 20. Januar 1825: den Rothen Adler - Orden 3. Kl., 1826: das am 31. März 1826 . gr, am 21. Januar 1830: den Johan⸗ niter Orden, am 20. März 1832: die Schleife zum Rothen Adler⸗Orden 3. Kl., im Oktober 1836: den Rothen Adler-Orden 36 am 18. Januar 1840; den Stern zu diem Orden, am „Oktober 1847, dem Tage seines 50jährigen Jubiläums: den 64 Adler⸗Orden 1. Ki. mit Eichenlaub, am 18. Oktober ö. .. . hierg un, am ö ,,,, die an diesem en Krieger aus dem Befrei ͤ = . . r J Diesen Auszeichnungen, die dem Verewigten von seinem Könige und Herrn zu Theil wurden, reihen . noch 1 1 die nicht minder Bedeutung haben. Es sind Allerhöchste . Höchste Handschreiben von Sr. jetzt regierenden Majestät h Prinzen von Preußen und dem Prinzen August von Ih nl en und Briefe von den Generalen von Scharnhorst, von . 2c. an ihn, welche von seiner Achtung und Tüchtigkeit Nach seiner Verabschiedung blieb der General in Coblen i ien, wo, nach einem Icjährigen Aufenthalte, am 14. 5 gtuar 1868 sein Tod im glsten Lebensjahre erfolgte, nachdem

. 2 vorher seine Gemahlin, 78 Jahre alt, vorangegan⸗

wirklicher Capitain

„Die Kommandit Actien⸗Gesellschaft Tele Komma = = graph⸗ . die seit etwa Jahresfrist begründet ist, verfolgt in It ch 9. a scgsi'l . ö Telegraphie in den Ge— en ; = lu , . ebens in den mannichfachsten Anwen e von der Fabrik neu Anwend bracht = m . zur Anwendung gebrachten Ele . Bildung der elektrischen Batterie sind den bisher ge⸗ na Ii cen in mehreren Beziehungen überlegen. Sie bestehen r Kohle, Braunstein und Salmiak ünd arbeiten ohne

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sich. In Folge dessen werden auch die Substanzen lang⸗ n verbraucht, die neuen Elemente haben lt . e . zonstanz, als die früheren, und sind nichtsdestoweniger, obgleich ö. sogar einen kleineren Raum einnehmen, kräftiger, als diese. ns ö , bag, e , . gefunden, und be⸗ r dieselbe auch beim Di önigli ,, einzuführen. W Mit Anwendung dieser Elemente konstruirt die Fabrik zu- nächst Haustelegräphen verschiedener 1 Die . 36 gen Drahtleitungen können unter Tapeten, Thürrahmen u. s. w., ja selbst im Kalkputz der Wände verborgen werden, da eine be⸗— m, präparirte Umhüllung den Leitungsdraht vor jeder nach⸗ e, f. Einwirkung schützt. Zur Vermittelung der Signale ient die Glocke mit einfachem Schlag und die Fortschalleglocke welche letztere, durch einen leisen Druck auf den Kontakt in Be! n . gesetzt, so lange fortläutet, bis der Empfänger des . sie durch eine leichte Berührung abstellt. Hiermit nnen auch beliebig Tableaus mit Rummern oder anderen Angaben verbunden werden, auch lafsen sich alle möglichen Kontroll-Apparate damit vereinigen. Ueber diese Mittel des 3 hinaus leistet ein Telegraphen-Apparat gute Dienste der Depeschen in Druckschrift liefert und von jedem ohne Vor! kenntnisse und Uebung gehandhabt werden kann. ;. Eine Spezialität der Fabrik sind die el ektrischen Uhren, . einer besonderen Beachtung werth und für jeden beliebigen ebrauch von Stuben bis zu Thurmuhren geeignet sind. Jede ihr die in sich vollkommen fertig und von nichts außer ihr / ,. abhängig ist, trägt ihre elektrische Batterie und die urze Drathleitung zwischen dieser und dem Werke in sich, und geht ohne aufgezogen zu werden so lange, bis die Elemente durch Zersetzung ihre Kraft eingebüßt haben. Die Stubenuhren sehen den sogenannten Regulatoren sehr ähnlich und haben auch ungefähr dieselben Preise. Die Constanz der Elemente wird auf ein Jahr garantirt, geht aber unter gewöhnlichen Verhält⸗ nissen weit darüber hinaus. Später sind sie leicht zu ergänzen Eine gewichtige Anerkennung ist diesen Uhren Seitens des Herrn Obersten v. Chauvin, Generaldirektors der Bundes⸗ Telegraphen⸗Verwaltung, zu Theil geworden, der dieselben für die k , , . beabsichtigt. eite Spezialität bilden die medizinischen Appa— rate. Alle Vorrichtungen für die lite ch; . ad ö bewährten Lonstructionen vorhanden. Besonders hervorzuheben sind: der Commutator nach Professor Remak, zur beliebigen Einschaltung von 1 109 Elementen, mit Stromwender und 6 e, 5 . und große Schlitten⸗Induc⸗ ions rofessor Du bois⸗ di i⸗ ie. 36 . ö . Ss-Reymond; die unpolari ; ie Fabrik ist zur Anfertigung der vorerwähnten überhaupt aller in das Fach der Telegraphie . Artikel eingerichtet. Auf der Pariser Weltausstellu ng ist der »Telegraph« durch Zuerkennung einer Bronze⸗Medaille deennt., h . dem . ö Ostpreußen im König⸗ e eine elektrische Uhr . je st a dem Könige angekauft. ö

Im Anschluß an die von uns wiederholt erwähnte Be i⸗ bung der Gypsabgüsse im Neuen . i n, wir Anlaß, darauf hinzuweisen, daß sich in der Gypsfigu⸗

ren⸗- und Marmorwagren-Handlung von Gebrü

Micheli in Berlin Abgüsse nach den . Sin l nen werken des Alterthums, der Rengissance und der Neuzeit in verschiedenen Größen vorfinden. Namentlich ist eine große An⸗ zahl, von Kopieen nach der Antike in kleinen Maßstäben vor⸗ räthig; so die Gruppe des Laokoon, des Ajax mit dem Leichnam des Patroklos, des Apollo von Belvedere, die Diana von Ver— sailles, die Venus von Milo, die Musen aus dem Berliner Mu⸗ seum, u. s. w. Ferner finden sich antike Büsten, zum Theil selbst⸗ ständige, zum Theil von vollständigen Statuen, in Original- größe; z. B. die Juno Ludovisi, die Zeusmaske von Otricoli, die sogenannte Clytia aus dem britischen Museum zu Lon⸗ don; die Niobe und die Büsten der oben genannten Sta⸗ tuen. Von Werken der Renaissance sind besonders zu nennen: Der Moses von Michel Angelo, der Raub der Sabinerinnen von Giovanni da Bologna, einige Apostel vom St. Sebaldusgrabe Peter Vischer s. Die Neuzeit ist in großer Auswahl, besetzt mit Werken Canova's, Thor⸗ waldsen's, Dannecker's, Pradier's, Rauch's ꝛc. Außerdem ist eine umfangreiche Sammlung von Portraitbüsten und Statuetten vorhanden, sowohl in Lebensgröße als in kleinerem Format, zum Theil Nachbildungen berühmter Monumente.

, ure, die Zersetzung geht daher nur bei geschlossener Kette vor

Die Abgüsse sind theils in reinem Gyps dargestellt, theils und