1868 / 71 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

heilnahme in Anspruch nuhm, und über die Unter stützung hülfsbedürftiger Familien der Ersatz-Reserve werden Ihnen Vorlagen zugehen. Die Bestenerung des Branntweins in den , de, chen Landen und in dem zum Bunde gehörenden Theile Hessens bedarf der 6 und mit dieser Regelung steht ein Vertrag in Verbindung, durch welchen der freie Verkehr mit Branntwein und Bier zwischen dem Bunde und dem übrigen Theile Hessens hergestellt werden soll.

Der Haushalts⸗Etat des Bundes für 1869 wird Ihnen vorgelegt werden. Die Schwierigkeiten, welche feiner Aufstellung in den ersten Monaten des Jahres entgegenstehen, haben dem Wunsche weichen müssen, Sie zu einer Zeit zu berufen, in welcher Sie Sich Ihrer gewohnten Berufsthätigkeit mit den geringsten Opfern entziehen können.

Die Regelung des internationalen Postverkehrs auf Grundlage der in Ihrer letzten Session beschlossenen Gesetze, ist weit vorgeschritten. Postverträge mit den Süddeutschen Staaten, mit Oesterreich, mit Luxemburg, mit Norwegen und mit den Vereinigten Staaten von Amerika sind abgeschlossen und werden Ihnen vorge⸗ legt werden / mit anderen Staaten sind sie dem Ab⸗ schluß nahe und werden, wie Ich hoffe, noch zu Ihrer Berathung gelangen.

Ein mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossener Vertrag ist dazu bestimmt, die Staats⸗ angehörigkeit der gegenseitigen Einwanderer zu vegeln und damit aus den Beziehungen zweier, durch Ver⸗ kehrs⸗Interessen und Familienbande eng verhundener Nationen den Keim von Zwistigkeiten zu entfernen.

Im Einverständniß mit Meinen Verbündeten habe Ich Behufs Unterhandlung dieser Vertrage und um die völkerrechtliche Stellung des Norddeutschen Bundes zur Geltung zu bringen, die in der Verfassung vorgesehene Vertretung des Bundes im Auglande hergestellt, und ist dieser Schritt zu Meiner lebhaften Genugthuung allseitig in dem Geiste aufgefaßt und erwiedert worden, aus welchem er hervorgegangen war. Er hat die freundschaftlichen Beziehungen ge— fördert und befestigt, welche zwischen dem Nord⸗ deutschen Bunde und den auswärtigen Mächten be⸗ stehen und deren Pflege und Erhaltung der Gegenstand Meiner unausgesetzten Sorgfalt bleiben wird.

ch darf daher der Ueberzeugung Ausdruck geben, daß der Segen des Friedens auf den Anstrengungen ruhen werde, welche Sie der Förderung der natio⸗ nalen Interessen widmen wollen, zu deren Pflege und zu deren Schutz das gesammte deutsche Vater—

land sich verbündet hat. Nach Beendigung der Rede trat der Bundes⸗Kanzler Graf v. Bismarck⸗Schönhausen vor und verkündete die Eröffnung des Reichstages mit den Worten; »Im Namen der verbündeten Regierungen erkläre ich auf Allerhöchsten Präsidialbefehl den Reichstag für eröffnet«, worauf Se. Majestät der König unter abermaligem, von dem Königlich sächsischen Geheimen Rath und Ministerial⸗Direktor Dr. Weinlig ausgebrachten dreimali⸗ en Hoch der Versammlung in Begleitung Ihrer Königlichen ohelten des Kronprinzen und der Prinzen mit dankendem ruß die Versammlung verließen. Ihre Majestät die Königin, die hohen Gäste und die Prin⸗ zesstnnen des Königlichen Hauses wohnten der Feierlichkeit in der Hofloge im Weißen Saale bei.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten, in Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen

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den Rothen na , . zweiter Klasse mit dem ern: dem Hofmarschall und Kammerherrn Freiherrn von Stena; lin und dem Ober⸗Jägermeister Grafen von Ber nst eff den Stern zum K nig h Kronen-Orden zweiter asse: dem Ober ⸗Stallmeister Freiherrn von Brandenstein; Den Königlichen Kronen⸗-Orden dritt er Klasse: dem Kammerherrn von n . und dem Theater. , ih, Freiherrn von olzogen und Neuhaus, owie den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Hof⸗Kapellmeister Alois Schmitt.

Se. Majest ät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Hofstaats⸗Secretair, Geheimen Hofrath Dohme den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Kanimer⸗Lalkaien Mehlow und dem Leibkutscher Heise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Maje stät der König haben Allergnädigst geruht, bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten zu ernennen: ö

den bisher mit der Direction der Abtheilung für die katho⸗ lischen Kirchen Sachen beauftragten Geheimen Ober. Regierungk. Rath Dr. Kraetzig zum Ministerial⸗Direktor und Wirklichen Geheimen Ober · Regierungs⸗Rath,

den Geheimen Regierungsé⸗Rath Dr. Pinder zum Ge— heimen Ober Regierung · Rath, und

den Universitätsrichter Dahrenstaedt zum Geheimen Re⸗ gierungs⸗ und vortragenden Rath.

Berlin, 22. März 1868.

Heute Nachmittag um 4 Uhr hat im hiesigen Kronprinz lichen Palais die feierliche Taufe des am 19. Februar d. J. geborenen Prinzen, Sohnes Sr. Königlichen Hoheit des Kron. prinzen, durch den Hofprediger Heym, unter Assistenz der übri⸗= gen Hof und Domprediger, stattgefunden. ;

Der junge Prinz hat in der heiligen Taufe die Namen:

gal Joachim Friedrich Ernst Waldemar erhalten.

Von den Allerhöchsten und Höchsten Taufzeugen waren anwesend:

Seine Majestät der König,

hre Masestät die Königin,

hre Majestät die Königin Wittwe,

eine Königliche Hoheit der 3 Georg, Seine Königliche Hoheit der Prinz Adalbert,

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thronfolger von Rußland, Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Sachsen. Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg, Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Heinrich von Hessen und bei Rhein, Se. Hoheit der Herzog Elimar von Oldenburg. Abwesend: Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Ihre Hoheit die Prinzessin Marie von Sachsen—⸗ Weimar⸗-Eisenach, Herzogin zu Sachsen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldeck, Ihre Durchlaucht die Fürstin zu Wied, geborene Prinzessin zu Nassau.

Nach beendigtem Taufakt fand bei Sr. Königlichen Hoheit

dem Kronprinzen Gala⸗Tafel statt. Berlin, 2. März.

Se. Königliche Hoheit der Graf von Flandern, Se Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern-⸗Sigma⸗ ringen und Se. Hoheit der Erbprinz von Hohenzollern Sigmaringen, sind gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Se. Hoheit der Erbprinz von Anhalt, öchstwelcher heute Miltag hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen war, hat heute Abend die Rückreise angetreten.

Berlin, 23. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen

Diensten stehenden Personen Orden zu verleihen, und zwar:

ist von München,

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Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thronfolger Caesare⸗ . von Rußland von St. i nr hier einge . ; .

6g. Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg von Oldenburg,

Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg von Altenburg.

ä —— . Norddeutscher Bund.

ö é gene , , T nns ie mi auf des Jahre außer Gebrauch getre⸗ tenen preußischen Postfreimarken und . . nur noch bis Ende des Monats März (. an die Post—= Anstalten zurückgegeben werden. Berlin, den 22. März 1868. General Post· Amt. von Philipsborn.

Gesetz, betreffend die Abänderung des für das vormalige Königreich Hannover zur Anwendung kommenden Gesetzes über Gemeindewege und Landstraßen vom 2. Juli 1851.

Vom 12. März 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unferer Monarchie für das mit derselben vereinigte Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover was folgt:

8. 1. Der Betrag der Umlage, fowohl zur Wegeverbandsleistung nach §. 35 als zum Gemeinde ⸗Voraus nach §. 37 des Gesetzes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851 wird ermittelt unter Zugrundelegung a) der nach 8. 3 der Verordnung vom 28. April 186R im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover bis auf Wei⸗ teres zu erhebenden Grundsteuer von den Liegenschaften mit Einschluß der auf den Hausgärten bis zur Größe eines preußischen Morgens haftenden Steuerbeträge in der dort bestimmten Höhe von 4 der früheren Steuern; daneben b) des ganzen Betrages der Gebäudesteuer

2. Nr. J der Verordnung vom 28. April 1867) und e) von zwei ünfteln der Klassen, und klassifizirten Einkommensteuer; sowie d) von e., Fünfteln der Gewerbesteuer mit Ausnahme der vom Gewerbe⸗ etriebe im Umherziehen zu entrichtenden Steuer (8. 2. Nr. 2 und 3 derselben Verordnung). Dabei soll jedoch für solche Gewerbetreibende, welche

die Wege in besonders erheblicher Weise hen en auf Antrag des Wegever⸗- D

bandes von der Obrigkeit bei der Ermittelung des Betrages der Umlage auch

eine größere Quote als zwei Fünftel der Gewerbesteuer bis zu deren

vollem Betrage zu Grunde gelegt werden können. §. 2. Die Obrigkeit hat in denjenigen Fällen, in welchen auf

Grund des §. 21 des Gesetzes vom 19. Juli 1861, betreffend einige

Abänderungen des Gesetzes wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820, die Gewerbesteuer vom Finanzminister herabgesetzt oder erlasen ist, die Verbands oder Vorgusleistung für das Jahr nach Verhaltniß, unbeschadet der nöthigen Abrundung, zu ermäßigen.

§8. 3. Die Obrigkeit ist befugt, im n n , mit dem Wegeverbande den Beitragspflichtigen, welche zur Klassensteuer in der Stufe J. Unterstufen a und b beschrieben sind, wegen Armuth, Ge— brechlichkeit oder temporairen Mangel an Verdienst die Beitrags⸗

leistung ganz oder theilweise zu erlassen.

5. 4. Für das Halbjahr vom 1. Juli bis Ende Dezember 1867 behält es bei der noch in bisheriger Weise geschehenen Feststellung der Landstraßen⸗Umlagen auf der Grundlage der für das Jahr vom 1sten h 6 i. entrichteten hannoverschen direkten Landessteuer sein

ewenden.

F. 5. Als der für die Vertheilung der Gemeindewegelast ngch §. 25 und §. 27 des Gesetzes über Gemeindewege und Landstraßen

dom 28. Juli 1851 aushülflich zur Anwendung kommende Landstraßen⸗

suß gilt für die Zeit vom J. . 1868 der im §. 1 des gegen wärtigen Gesetzes festgestellte Fuß.

. 6. Die den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes widerstrei⸗ tenden Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juli 1851 über Gemeinde⸗

vege und Landstraßen sind aufgehoben.

§. 7. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei⸗ r r die zur Ausführung dieses Gesetzes nöthigen Vorschriften zu Gegeben Berlin, den 12. März 1868. (L. S) Wilhelm. v. Bismarck. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

Justiz⸗Ministerium.

Der Kreisrichter Stüler in Rummelsburg ist zum Rechts⸗ Anwalt bei dem Kreisgericht in Bütow und zugleich zum No— tar im Departement des Appellationsgerichts zu Coeslin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rummelsburg, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Wissenschaften.

Ir Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs wird die Akademie der Wissenschaften am Bonnerstag, den

26. d. M., Nachmittags um fünf Uhr, eine öffentliche Sitzung halten, zu welcher der Zutritt, au ne besondere Ein⸗ ladung durch Kaͤrten, freisteht. 3 , Berlin, den 21. März 1868. Das Sekretariat der Königl. Akademie der Wissenschaften.

Kriegs⸗Ministerium.

Bekanntmachung. Wohlthätigteit. Aus der zur Jubelfeier des 17. März 1863 dargebrachten, verzinslich angelegten Gabe eines ungengnnten Patrioten von 5000 Thlrn. werden alljährlich eirea 6960 Thlr. zur Unterstützung von Veteranen —=sowohl Offizieren als Personen des Soldatenstan= des vom Feldwebel abwärts aus den Feldzügen von 1813, 15 ver⸗ wendet, und zwar, was die letztgedachte Kategorie betrifft, in der Weise, daß 19 Individuen guf Lebensdauer je 24 Thlr. in halbjährlichen Raten à 12 Thlr. im März und September jeden Jahres erhalten. Demgemäß sind gegenwärtig wieder an nachbenannte Veteranen: D Heinrich Aßmann zu Stettin, . Johann Gottfried Haftm ann zu Thielitz; Kreis Görlitz, Y Michael Richau zu Alt-Christburg, Kr. Mohrungen, 4 Simon Laurinat zu Gr.⸗Lumpönen, Kr. Tilsit, 5) Johann Fehlberg zu Dubber⸗ tech, Kr. Fürstenthum, 6) Georg Busse zu Conitz,) Friedrich Wilhelm Sagert zu Gr-Neuendorf, Kr. Lebus, 8 Joachim . Kagel zu Berlin, 9 Friedrich Guhl zu Zernikom, OM Ludwig Schulenburg zu Stendal, 11) Adam Zipf z Falken, Kreis Mühlhausen; 1D. Johann Balzer zu Wil ln k feld Kreis Rothenburg) 13) Friedrich Klimpel zu Sierakowo, Kreis Kroeben, 14 Gottlieb Passaucke (Posanke) zu Ka⸗ rauschke, Kreis Trebnitz, 155 Joseph Muschkowski zu Tschammer Ellguth, Kreis Groß -Strehlitz, 16 Joseph Strauch, zu Nieder⸗Steine, Kr. Neurode, 17) Wilhelm Glubb zu Her⸗ decke, Kr. Hagen, 13) Bernard Fest er zu Münster, 19 Christian Schroeder zu Pelm, Kr. Daun, . àä12 Thlr., mit zusammen 228 Thlr., bewilligt den. Indem das Kriegsministerium Vorstehendes zur öffent⸗ lichen Kenntniß hringt, bemerkt dasselbe, daß die . en , , Beträge durch die Königlichen General⸗Komman⸗ o's erfolgt Berlin, den 13. März 1868. Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen. v. Etzel. v. Kirchbach.

Ober ⸗Nechnungskammer.

Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Grothe, Börner, Hartmann, Krämer, Friesicke, von Wedel⸗ städt und Raabe, sind zu Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer ernannt worden.

Der bisherige Appellationsgerichts Secretair Julius Berlin und der seitherige Militair-Intendantur-Seeretair Bruno Müller sind zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren bei der Ober⸗Rechnungskammer ernannt worden.

Angekommen; Se. Durchlaucht der Fürst zu Solms—⸗ Hohen-⸗Solms-⸗Lich, von Lich,

Se. Durchlaucht der Fürst zu Lynar, von Lindenau,

Se. Durchlaucht der Prinz Adolph zu Hohenlohe— 1 naelfin gen General der Kavallerie und Ehef des 2. Ober⸗ schlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 23, von Koschentin,

. Se. Excellenz der General der Infanterie und komman⸗ . General des V. Armee⸗Corps, von Steinmetz, von

osen,

. Se. Excellenz der General der Infanterie und komman⸗ dirende General des J. Armee⸗Corps, Vogel von Falcken⸗ stein, von Königsberg i Pr.,

Se. Excellenz der General der Infanterie, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und kommandirende General des 4. Armee⸗Corps, von Alvensleben, von Magdeburg, Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 3. Division, von Werder, von Stettin, Der Genergl‚Major und Commandeur der 8. Kavallerie Brigade, von Flemming, von Erfurt.

Berlin, 23. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Decorationen zu er⸗ theilen, und zwar:

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