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3) Ein Zeugniß des betreffenden Königlichen Kreis-Physikus über normalen Gesundheitszustand, namentlich, daß die Bewerberin nicht an Gebrechen leidet, welche sie an der Ausübung des Erziehungs— und Lehrberufs hindern werden, und daß sie in ihrer körperlichen Ent⸗ wickelung genügend vorgeschritten ist, um einen dreijährigen Aufent—⸗ halt in dem Institut ohne Gefährdung für ihre er hein über⸗ nehmen zu können. -
Eine Erklärung der Eltern oder Vormünder oder sonst glaub⸗ haft geführter Nachweis, daß das Pensionsgeld von 105 Thalern rid auf drei Jahre gezahlt werden soll.
5) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf, aus welchem der bisherige Bildungsgang der Aspirantin zu ersehen und auf die Entwickelung ihrer Neigung zu dem erwählten Beruf zu schließen ist.
6) Die aus den zuletzt besuchten Schulen und Bildungs ⸗Anstalten erhaltenen Zeugnisse.
7) Außerdem hat sich die Bewerberin bei einem von ihr zu wäh⸗ lenden Direktor oder Lehrer einer höheren öffentlichen Unterrichts- Anstalt, oder bei einem Königlichen Schulrath einer Prüfung zu unter⸗ werfen und ein Zeugniß desselben über ihre Kenntnisse in der deut— schen, englischen und französischen Sprache und Literatur, sowie in den Realgegenständen beizubringen. Diesem Zeugniß sind die schrift⸗— lich angefertigten und censirten Prüfungsarbeiten beizufügen. Hin⸗ sichtlich der erlangten musikalischen Ausbildung genügt, wenn nicht das Zeugniß eines Musikverständigen beigebracht werden kann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien. Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Handarbeiten wird vorausgesetzt. .
Jungfrauen, welchen es Ernst ist, in einer wohlgeordneten christ⸗ lichen Gemeinschaft sich zu einem würdigen Lebensberuf vorzubereiten, werden dazu in der Bildungs ⸗Anstalt zu Droyßig eine Gelegenheit finden, die auch weniger wohlhabenden einen lohnenden Beruf sichert.
In dem mit dem Gouvernanten⸗Institut verbundenen Pensiongt für evangelische Töchter höherer Stände können ebenfalls noch Zöglinge vom 10. bis 16. Lebensjahre Aufnahme finden. Die- selben sind bei dem Königlichen Seminar-Direktor Kritzinger in Droyßig anzumelden, von welchem auch ausführliche Programme über das Pensionat bezogen werden können.
Das neu ausgegebene Programm lautet:
In Verbindung mit dem zu Droyßig von des verewigten Herrn ürsten von Schönburg⸗Waldenburg Durchlaucht gestifteten evange⸗ ischen Lehrerinnen⸗Seminar und der Bildungs⸗Anstalt für Gouver⸗
nanten besteht eine Erziehungs ⸗Anstalt für evangelische Töch⸗ ter höherer Stände.
Die vereinigten Schul! und Erziehungs- Anstalten stehen unter der unmittelbaren Leitung und Aufsicht des Königlich preußischen , . der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten in Berlin.
; 6 Erziehungs⸗Anstalt für Töchter ist auf höchstens 50 Stellen erechnet.
Aufgenommen können werden evangelische Kinder vom zehnten bis sechszehnten Lebensjahr.
Die Aufnahme findet in der Regel zu Ostern und Anfang Sep- tember eines jeden Jahres statt. Ausnahmen sind in dazu geeigneten Fällen zulässig. Der Abgang eines Zöglings ist ein Vierteljahr vor⸗ her der Seminar⸗Direction anzuzeigen.
Bei der Anmeldung ist ein ärztliches Zeugniß über den Gesund⸗ heitszustand des Kindes beizubringen, in welchem namentlich bescheinigt wird, daß das Kind nicht an Krämpfen leidet, so wie die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Schutzblattern geimpft ist.
Das Pensionsgeld beträgt, ärztliche Behandlung und Medizin in Krankheitsfällen eingeschlossen, jährlich 205 Thaler preußisch Courant, die in vierteljährlichen Raten praenumerando zu zahlen sind. Zeit— weise Abwesenheit aus der Anstalt entbindet nicht von der Zahlung der Pension. Besonders berechnet wird nur die Besorgung der Leib-
wäsche; Bett und Bettwäsche wird von der Anstalt geliefert.
Die Kinder wohnen, in Familiengruppen vertheilt, unter steter . des Lehrerpersonals Und der Gouvernanten in dem zweck— mäßig eingerichteten, frei gelegenen Anstaltsgebäude.
Der Flecken Droyßig, Residenz des Prinzen von Schönburg— Waldenburg Durchlaucht, liegt im Kreise Weißenfels, Regierungs⸗ Bezirk Merseburg, Provinz Sachsen, nahe bei Zeitz. Der Ort ist von J Naumburg, Weißenfels und Zeitz leicht zu erreichen.
Die Hügelkette, welche hier beginnt und sich weiterhin zum Thü—⸗ ringer Wald erhebt, ist mit fruchtbaren Feldern und reichem Laub⸗ wald bedeckt und von dem nahen, lieblichen Elsterthale durchschnitten. Die Luft ist rein und stärkend, die Gesundheitsverhältnisse des Orts sind überhaupt günstig.
Der Garten der Anstalt, der Fürstliche Schloßpark, sowie die unmittelbar an die Anstalt sich anschließenden Waldpartieen, eine stundenlange Linden-Allee, ein für das Institut eingerichtetes Flußbad, Turnübungen, verbunden mit der ländlichen Stille, bieten der körperlichen Entwickelung jede wünschenswerthe Unterstützung. Aerztliche Hülfe wird von dem im Orte wohnenden Anstalts-Arzt geleistet.
Die Bespeisung in der Anstalt ist überall einfach und reichlich.
Das Pensionat, wie die übrigen Erziehungs- und Schul-Anstalten in Droyhßig, verfolgen, dem Willen ihres verewigten Stifters ent⸗ sprechend, eine entschieden evangelisch⸗christliche Richtung.
Die in demselben durch Erziehung und Unterricht angestrebte Bil⸗ dung soll die eigenthümlichen Bedürfnisse des weiblichen Gemüths⸗ und Geisteslebens mit aller Umsicht berücksichtigen und, darum und zugleich in die reiche Sphäre des weiblichen Berufs für das Reich Gottes einführen. Nicht der Schein der Wissenschaft, noch die glän= zende, inhalilose Form, nicht ein abstraktes oder weichliches, den heiligen Ordnungen Gottes entfremdetes Leben soll angestrebt werden,
ondern eine bei aller Berücksichtigung der Schranken der weiblichen tatur gründliche Bildung, und ein Leben, welches in einer aus
innerer Wahrheit hervorblühenden edlen Form lebenskräfti opferfähig an Familie, Vaterland und Kirche mit klarer ifi mn mit warmer, dankbarer Liebe sich anschließt und in iin Arbeit und Förderung mit freudiger Hingabe eingeht, deten wird diese Bildüng, wie hoch sie auch das Gute in dem Fremk achtet und sich aneignet, in ihrem innersten Wesen eine deut che rn ben. und die Tradition des edlen deutschen Frauencharakters in sc ö Tiefe, Einfachheit und Thatkraft bewahren. K
Die Erziehung, auf dem Wort Gottes sicher ruhend, soll d Ein eben 1 in ö. fire, Heiligung ziehen, ihm .
ehülfin zur Erlangung eines kindlichen, freudigen und
89 ö. . . ; freudig nd frommen
„ Dieses Bestreben findet seine Unterlage und ege i meinsamen Morgen- und Abend-⸗Andachten, in der n n, e Worte Gottes, in der . und Leitung, die in denn bn Sinn von den Lehrerinnen und Gouvernanten geübt wird, endlich 1 den Gottesdiensten, an denen die Anstalten Theil nehmen. ö
Dazu tritt die reiche und fruchthare Uebung gegenseitiger Hülf und Liebe, welche das gemeinsame Leben der Zöglinge fordert unt mit sich ö ö. ö so ercheil z
er Unterricht wird so ertheilt, daß er zugleich die 3 Geistes an dem ganzen Menschen ben 66. In aa, lich ge hung wird bemerkt, daß für fähige Zöglinge von der Selecta des Pen. sionats aus der Eintritt in das Gouvernanten-Institut ohne besondert Prüfung gestattet wird.
„Die kleine Zahl der Zöglinge, wie die Fülle der erziehenden Kräfte, gestatten es, etwaigen Verirrungen und Einseitigkeiten vorzubeugen, wie sie wohl sonst bei einer Anstalts Erziehung hervortreken. Es soll hier die einzelne Persönlichkeit in ihrer elgen thümlichen Entwickelung volle Aufmerksamkeit und Berücksichtigung finden, wie das elterliche Haus sie übt; zugleich aber auch das Ve wußtsein der Gemeinschaft geweckt und gestärkt werden.
Die äußere Gestaltung des Lebens soll wahr und einfach sein und 8j 96. . gleichen, die von der edlen deutschen Familie dar— gestellt wird. .
Die Kleidung ist möglichst einfach zu halten. Die Turnübun . gen machen auch einen Turnanzug noöͤthig; der indeß am Ort leicht beschafft werden kann. Sämmtliche Wäsche ꝛc. muß gezeich— net sein. An Servietten ist 5 Dutzend, an Handtüchern eben so viel mitzubringen. .
Was den Unterricht betrifft, so soll sich derselbe von den Elemen⸗ tarstufen bis zu dem Ziel einer wohleingerichteten höheren Töchter. schule erstrecken. Daß in Auswahl und Behandlung des Unterrichts. stoffes wissenschaftliches Scheinwesen eben so ausgeschlossen ist, wie der christlichen Unterweisung überall eine maßgebende Stellung eingeräumt wird, erhellt aus dem früher Gesagten.
Die herzliche, klare Aneignung des Heils in Christo Jesu, wie sie dem Kind in der heiligen Taufe versiegelt ist, bleibt der oberste Zweck des Religions⸗Unterrichts. .
In das kirchliche Bekenntniß wird durch den Unterricht nach dem Lutherischen Katechismus eingeführt; der Konfirmanden Unterricht und die Einsegnung kann seitens des Orts Geistlichen erfolgen.
Die Beziehungen zur äußeren und inneren Mission fehlen nicht, so daß nach allen Seiten hin ein lebendig christlich-kirchliches Bewußt— sein und Gemeindeleben angebahnt wird.
Der Unterricht, besonders in der vaterländischen Geschichte und Literatur, soll in die lebendige Gemeinschaft mit Fürst und Volk, mit dem Vaterland und seinen Gütern, mit seiner Vergangenheit und Gegenwart einführen. Vorzugsweise sollen die Schätze der Literatur, in dem Licht des Evangeliums betrachtet und nach dem Bedürfniß der weiblichen Eigenthümlichkeit ausgewählt und behandelt, den Töch— tern ein reicher Guell von Erquickung, Läuterung und Kräftigung für Geist, Gemüth und Geschmack werden.
In ähnlicher Weise soll dem weiblichen Wesen der Unterricht im Gesang und Klavierspiel dienen. Derselbe bildet einen integrirenden Theil des Gesammt-⸗Unterrichts.
In der englischen und französischen Sprache und Literatur soll fehlerfreier schriftlicher Ausdruck und Verständniß der prosaischen, so wie der leichteren poetischen Stücke unter allen Umständen erreicht werden. Dazu kommt die Conversation in beiden Sprachen. Der Unterricht wird durch National ⸗Lehrerinnen mit besorgt.
Alle übrigen Unterrichtsfächer finden ihre angemessene Vertretung.
An dem Pensionat arbeiten vier Lehrer und sechs Lehrerinnen die häuslichen Arbeiten der Pensiongire werden von den älteren Zög— lingen des Gouvernanten-⸗Instituts überwacht und geleitet.
Die Anmeldungen zür Aufnahme von Töchtern in die Erzie= hungs-⸗Anstalt zu Droyßig sind portofrei an die Seminar- Direction zu richten; von Seiten derselben wird auch die Korrespondenz über die Zöglinge mit den Angehörigen unterhalten werden.
Berlin, den 21. März 1868.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten. In Vertretung Lehnert.
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Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 26. Infanterie⸗Brigade, von Blumenthal, von Münster. Der GeneralMasor und Commandeur der 31. Infanterie⸗ Brigade, Graf Neidhardt von Gneisenau, von Torgau.
Abgereist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schön burg-⸗Glauchau, nach Gusow.
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Berlin, 26. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnadigst geruht, zur ÄUnlegung des dem Minister⸗Residenten zon Magnus von des Kgisers von Oesterreich Majestät ver⸗ liehenen Großkreuzes des Ordens der eisernen Krone und der dem Kleidermacher und gerichtlichen Translator C. F. Con—
roem zu Berlin von des Königs von Schweden und Ror— wegen Majestät verliehenen goldenen Medaille Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 26. März. Se. Majestät der König nahmen heute den Militair-Vortrag, so wie im Bei— sein des Gouverneurs und des Kommandanten militairische Meldungen entgegen und empfingen den Großherzoglich Sächsischen Gesandten Grafen v. Beust behufs Ueberreichung seiner Abberufungsschreiben in besonderer Audienz.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am gestrigen Vormittage militairische Meldungen entgegen, ertheilte dem Landrath von Platen eine Audienz, wohnte um 31. Uhr der Besichtigung der Central-Turn-A1Anstalt Seitens Sr Majestät des Königs bei und besuchte Abends die Militairische Gesellschaft.
Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing um 13 Uhr den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr versammelte sich heute Mittag zur Fortsetzung der Enquete über das Hypothekenbankwesen.
— Im weitern Verlauf der gestrigen (3. Plenar-Sitzung des Reichstages des norddeutschen Bundes wurde der Präsident Pr. Simson ermächtigt, das Resultat der Wahl der g Schriftführer erst in der nächsten Sitzung mitzutheilen. Die Abgeordneten Aßmann und von Auerswald wurden für die Dauer der Session zu Quästoren bestellt Das Haus beschloß hierauf über den Gesetz Entwurf, betreffend die Abänderung des Haushalts⸗Etats für 1868, in die Schlußberathung einzutreten; zum Referenten wurde der Abgeordnete von Bockum-Dolffs ernannt. Der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung einer Branntwein Abgabe in den Hohenzollernschen Landen, wurde auf den Vorschlag des Präsidenten den vereinigten Kom⸗ missionen für Finanzen und Zölle und Handel und Gewerbe, und der Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung von lebens- länglichen Pensionen an die Angehörigen der ehemaligen schleswig⸗ holsteinschen Armee, einer besonderen Kommission von 14 Mitglie⸗ dern überwiesen. Die Wahl dieser Kommissionen soll am Freitag stattfinden. Der Antrag der Abgeordneten Twesten und Lasker, die Abänderung der Geschäftsordnung betreffend, soll durch Schluß⸗ berathung erledigt werden. Zum Referenten wurde der Abg. Dr. Schwartze und bei dessen Verhinderung der Abg Dr. Becker (Dortmund) ernannt.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten Wahl— prüfungen. Auf die Anträge der J., 3., 4, 6. und 7. Abthei—⸗
lung wurden die Wahlen der Abgeordneten Graf v. Bocholtz,
Hinrichs, Böhmer, Bürgers, Vogel von Falckenstein, v. Levetzow und Engel (Leobschütz vom Hause genehmigt.
Die nächste Plenarsitzung findet 28. d. M., Vormittags 11 Uhr, statt. Tagesordnung: Schluß— berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Haushalts-Etats des Rorddeutschen Bundes für das Jahr
1868 und Schlußberathung über den Antrag der Abgg.
Twesten und Lasker, betreffend die Abänderung der Geschäfis— Ordnung. Schluß der Sitzung 3 Uhr.
— Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗
genen Nachrichten sind S. M. Schiffe »Hertha« und »Me—
dufa«, von Malta kommend, am 25. d. Mts. in Cadiz an⸗
gekommen. Dieselben werden, nachdem sie Kohlen daselbst ein⸗ genommen haben, ihre Reise nach Plymouth fortsetzen.
Mecklenburg. Schwerin, 25. März. Das Ministerial= restript an die Magistrate, durch welches das Bundesgesetz vom . November 1867, betreffend die Freizügigkeit, mit den bisherigen in Mecklenburg geltenden Bestimnuingen über den Gewerbebetrieb in Uebereinstimmung gebracht wird, ent—
hält, nach einer telegraphischen Meldung, im Wesentlichen folgende Anordnungen: 15 Die bisherige Vorschrift, wonach Bewerber um das Meisterrecht die Erläubniß, zur häuslichen Niederlassung nachzuweisen haben, ist sowohl für diesseitige UnterthanenR als für auf Grund des Freizügigkeits -Ge— setzes hier anziehende Angehörige anderer Bundesstagten aufgehoben und durch die obrigkeitliche Bescheinigung über die Anzugsanmeldung ersetzt. M. Nach bescheinigter Anzu S⸗ anmeldung darf von den Ortsobrigkeiten der selbstständige Be⸗
am Sonnabend, den
trieb des Handels oder anderer Gewerbe, aus dem Grunde des fehlenden Niederlassungs oder Bürgerrechts am Orte, nicht ver- wehrt werden, sobald den übrigen Gesetzvorschriften für den be— treffenden Gewerbebetrieb genügt worden ist. 3) Wo nach be— stehendem Rechte der Gewerbebetrieb mit dem Bürgerrechts. zwange verbunden ist, kann zur Erwerbung des ö durch Strafverfügungen angehalten, der bezügliche Gewerbe betrieb jedoch nicht untersaßt werden. Die Erwerbung des Bürgerrechts darf nicht verweigert werden.
Sachsen. Weimar, 25. März. Ihre Königlichen Ho⸗ heiten der Großherzog und die Großherzogin sind in vergangener Nacht von Berlin hierher zurückgekehrt.
Hessen. Darmstadt, 25. März. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer wurden der Vertrag mit der hessischen Ludwigsbahn, betreffend die Bahnbauten in Rhein⸗ hessen und Starkenburg, sowie der mit dem Bankhause Er⸗ langer abgeschlossene Vertrag über Eisenbahnanlagen in Ober- hessen, genehmigt.
Württemberg. Stuttgart, 25. März. Durch den Telegraphen wird gemeldet, daß folgende Personen zum Zoll⸗ parlament gewählt seien: Ramm, Mohl, Tafel, Ammermüller, Probst, Erath, Vayhinger, Reibel, v. Neurath, Mittnacht, Knosp, Schäffle, v. Varnbüler, Deffner, Oesterlen, Dörtenbach. Bayern. München, 24. März. Zum Vollzug des Ar⸗ tikels 6 des neuen Gewerbegesetzes ist von den Staatsministerien der Finanzen und des Handels eine gemeinschaftliche Ent⸗ schließung ergangen, welche die nöthigen Instructionen giebt, um die Herstellung, Fortführung und Evidenthaltung der Gewerbe⸗ Anmelde⸗Register (in welche alle einzutragen sind, welche in einer Gemeinde ein neues Gewerbe oder neben ihrem bisherigen Gewerbe noch ein weiteres oder statt des bisherigen ein anderes betreiben wollen) und der Register für die Gewerbe⸗ Niederlegungen lin welche die Erklärung der Gewerbtreibenden über die Niederlegung ihrer Gewerbe einzutragen ist) zu sichern. Den Gemein debehörden ist zur Pflicht gemacht, monat⸗ lich den einschlägigen Gewerbe⸗Polizeibehörden und Rentämtern ein Verzeichniß smmtlicher Gewerbe ⸗Zu⸗ und Abgänge mit⸗ zutheilen. Dem Ermessen der Königlichen Regierungs- Finanz⸗ kammern ist jedoch anheimgegeben, eine , Mitthei⸗ lung dieser Zu⸗ und Abgänge an die Rentämter für jene Ge— a n. anzuordnen, rücksichtlich welcher sie solche für genügend erachten.
Oesterreich. Wien, 25. März. Die heutige »Wiener Zeitung veröffentlicht die Beschlüsse, welche die für den 19. Ja⸗ nuar l. J. nach Wien einberufene reichsräthliche Delegation in Betreff des gemeinsamen Voranschlages in Uebereinstimmung mit der vom ungarischen Reichstage zur Verhandlung der ge— meinsamen ng, n, entsendeten Delegation gefaßt hat und welche in Gemäßheit der Gesetze vom 21. und 24. Dezem⸗ ber 1867 vom Kaiser bestätigt wurden.
Pesth, 24. März. Eine Eingabe der Pesther Juden⸗ gemeinde betreffs der Aufhebung der Eidesleistung more judaico beantwortete der Justizminister dahin, daß der dem Reichstage vorzulegende Entwurf einer neuen Prozeßordnung die fragliche Beschränkung aufhebe. Gleichzeitig seien die Behörden ange⸗ . worden, die Eidesleistung more judaico nicht mehr zu ordern.
Triest, 23. März. Der vorgestern Morgens aus Italien hier angekommene Prinz Friedrich von Dänemark hat sich am gleichen Nachmittage an Bord des Lloyddampfers nach Athen eingeschifft.
Belgien. Brüssel, 24. März. Der Senat hat heute seine Sitzungen wieder begonnen. Bei Eröffnung der Sitzung nahm der Finanz-Minister das Wort, um sich zu Aufklärungen über die letzten Veränderungen im Ministerium zu erbieten, falls solche gewünscht würden, es wurde jedoch kein solches Verlangen ausgesprochen, und der Senat trat in seine Tages⸗ Ordnung ein. Die Zweite Kammer beschäftigt sich mit dem Postgeseß und mit pProvisorischen Krediten für die Ministerien des Innern, des Krieges und der öffentlichen Arbeiten, deren Budgets noch nicht votirt sind.
Großbritannien und Irland. London, 24. März. In der gestrigen Sitzung des Oberhauses heantragte der Tordkanzler die zweite Lesung der Bills zur Amendirung des Konkursgesetzes. Es sind deren drei, vermittelst welcher, gemäß einem Gutachten des vom Unterhause niedergesetzten Aus- schusses, die bisherigen Konkursgesetze konsolidirt werden sollen. Als zu den wesentlicheren Punkten gehörend, sei hervorgehoben, daß ein Schuldner nicht mehr durch den Gläubiger verhaftet wer⸗ den dürfe; daß dieses Recht unter gewissen erschwerenden Umständen künftig bloß dem Gerichtshofe zustehe; daß Bürgschaften von solchen Schuldnern gefordert werden dürfen, denen die Absicht, aus dem Lande zu fliehen, nachgewiesen werden könne; daß ein Gläubiger das Recht habe, den 4ten Theil vom Lohne seines
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