1868 / 74 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1298

3usam m en ste llung * ö. der seit Erlaß des Münzgesetzes vom 30. . 1821 bis Ende 1867 stattgehabten Königlich preußischen Ausmünzungen.

Goldmünzen.

Silber Courant Münzen.

Silber ⸗Scheide⸗Münzen.

Zeitangabe der Ausmün⸗ ungen und ezeichnung der Münz stätten.

Frie⸗ Kronen drichsd' or in

86. 1 / u. * Thlr.

9

1

y Vereins⸗ Summa Thaler

Thlr.

Kronen

Thlr. sg

Summa der Silber. Scheide münzen

Thlr. l tf.

Summa der

Silber Cou⸗

rant⸗Münzen

Thlr. ssg.

1 Silber⸗ groschen

Thlr. ssg.

23

Silber⸗ groschen

Thlr. g. xf.

Thaler

In den Jahren

r n , wi mlt. 5820s

Sh S3 4598 20 Woo 4doll7

Juni 1857. . In der Zeit vom 1. Juli 1857 bis ult. 1866: Berlin annover rankfurt

ö dee e,,

452246

69258 I56 lo

455730 10 88478860 10751533

1595039

IIs3a, 25 bobs . 1386.

33999 . 18 15

452246.

a. M

Sd Gllb6 lo

D bb di i , d d s s,

ö 3. ; ö D bi ß ed n

Summa

Im Jahre 1867: Berlin, Münzzchn. A.

desgl. Hanno⸗ ver, do. B.. .

desgl. Frankf.

2390 3 1390303 93095 2007672 179182

6942 14954

4087 14954

28553

lI25536 1022610 606 3 23976 12617251 532

31417425 5107731 593095.

2277154.

24732 28682

W803

7653.

a. M ./ do. C.

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W

se STe , =.

VT 5s S.. 5ssi s?

Summa

Zusammen vom 1. Juli

1857 bis ult.

8299 18466 106765 3114858 118357459

Summa pro 1821 bis inkl. n, ERlhb206h

106765

123252779 iiꝛsi⸗ 19015902

200 067378 989223110.

Kupfer münzen.

Hohenzollern sche Münzen.

Zeitangabe der Ausmün⸗ ,. und 4 3 2

ezeichnung der Münz stätten.

Pfenninge Pfenninge Pfenninge

Thlr. g. pf. Thlr. g. pf. Thlr. g. f.

6und 3 Kreu⸗ er in Silber

Thlr.

1, Gul⸗ den

Thlr.

Kupfer Münzen

1 Summa

; der Pfenninge Kupfermünzen

Thlr. g. pf

* Gul⸗ den

Thlr. sg. pf. Thlr. Thlr.

In den Jahren 1821 bis ult. Juni 18657. .

1333214 26 11 281g 15040 21951 500

In der Zeit vom 1. Juli 1857 bis ult. 1866 Berlin

Hannover Frankfurt a. M.

244087

479716

VD

Summa

id

Im Jahre l8Sb Berlin Hannover Frankfurt

a. M.

35243 16928

4700

3 160503 29 . 22377

15 10 6820

Summa 56871

17 10 1 89706

Susammen vom 1. Juli

1857 bis ult.

300953 29 S9 003 201

144717 24 10 569416

Summa pro 1821 bis inkl. 1867 193.

1902631 21 1 288401 15000 2195) 300

Kenntniß ö erlin, den 4. März 1868.

Vorstehende Zusammenstellung wird in Gemäßheit des Artikels 24 des Münzvertrages

vom 24. Januar 1857 zur offentlichen

Königliche Münz ⸗DOireetion.

..

Neichstags Angelegenheiten.

Berlin, 28. März. Der in der dritten Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes demselben vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der polizeilichen Be⸗ n, ,. der Eheschließung lautet wie folgt:

Wir Wilhelm u. . w. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichs tags, was folgt:

S. 1. Bundesangehörige bedürfen zur Eingehung einer Ehe oder

u der damit verbundenen Gründung eines eigenen Haushalts weder es Erwerbs der Gemeinde- Angehörigkeit (Gemeinde- Mitgliedschaft), oder des Einwohnerrechts, noch der Genehmigung der Gemeinde

Cn e e wn. oder des Armenverbandes, noch einer obrigkeitlichgen rlaubniß, sofern diese nicht nach den Vorschriften des bürgerlichen Eherechts erforderlich ist.

§S. 2. Die polizeilichen Beschränkungen der Befugniß zur, Ehe schließung, welche in Ansehung der Ehen zwischen Juden und für die , einzelner bürgerlicher Berufs stände bestehen, werden auf gehoben.

Die Bestimmungen über die Genehmigung der Eheschließung der Militairpersonen, Beamten, Geistlichen und Lehrer durch die Vorge—⸗ setzten werden hiervon nicht betroffen.

§. 3. Die für Geistliche und Civilstandsbeamte bestehenden Ver—

bote, bei, der Schließung einer Ehe ohne vorherige Beibringung einer

obrigkeitlichen Bescheinigung amtlich mitzuwirten, bleiben in Beziehung

1299

auf Bundesangehörige nur so weit in das Vorhandensein der im bürgerlichen Eherecht begründeten Voraus⸗ schungen der Eheschließung oder die im 8. Z. aj. 2 erwähnten Bestim ˖ mungen zum Gegenstande hat.

. . ie. Vorschriften der Landesgescze über die Zulassung von Ausländern zur Eingehung einer Ehe finden auf Bundesangehörige feine Anwendung.

8. 5. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli d. J. in Kraft.

Die in der gestrigen Sitzung des Reichstages des Norddeut⸗· en Bundes vorgenommene Wa ntfs er eh fir folgendes it.

pultat gehabt: Es haben die meisten Stimmen erhalten die Abgeord⸗

ten Forkel, v. Alnruhe⸗Boinst, v. Seidewitz Bitterfeld, v. S öni Hin ki Evelt, Cornely und von are , rer. . Im 3. Potsdamer Wahlbezirk, Ruppin V. d. M. bei der Nachwahl zum Reichstage Arnim⸗Boytzenburg in Teniplin mit 7950 gewählt worden.

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten.

Das Graun -⸗-Denkmal, welches in Wahrenbrück errichtet

werden soll, geht seiner Vollendung mehßr und mehr entgegen. Die bronzene Büste nach Professor Hagen's Modell, ist bereits in Lauch⸗ hammer gegossen und zu dem Granitpostamente fehlen nur noch z Thlr. Viele Verdienste um das Zustandekommen des Werks hat scch der unlängst verstorbene Biograph des berühmten Kapellmeisters sriedrichs Il. der Historiograph und Professor Dr. J. D. E. Preuß rrworben. Obschon bereits krank, schrieb derselbe noch im verflossenen Jahre in Bezug auf das dem Kapellmeister Graun in Wahrenbrück su errichtende Denkmal, historische Erinnerungen über den Tod esus. 9 Bei Uebergabe des Altstädtischen Rathhauses zu Salzwedel m das dortige Kreisgericht stellte der Magistrat die Bedingung, daß das durch seine schöne mittelalterliche Architektur ausgezeichnete Ge⸗ bäude und namentlich auch das sehr zierliche Dachreiterthürmchen un— verändert erhalten und bei künftigen Reparaturen in alter Weise wie⸗ der hergestellt würde.

Templin, ist am der Landrath Graf von gegen 324 Stiminen wieder

Kraft, als diese Bescheinigung

Eine solche Reparatur ist nothwendig geworden, und es ist daher vom Herrn Justiz. Minister Anordnung getroffen, daß das Aufreiterthürmchen nach Maßgabe des den Wünschen des dortigen Magistrats entsprechenden Kostenanschlages wiederhergestellt werde. Das Rathhaus ist im Uebri⸗ gen in seiner, schönen Ziegelarchitektur (ÄUnf. 16. Jahrh. gleichfalls hergestellt, und werden namentlich die zahlreichen Wappenschilde, so weit ihre Bilder kenntlich, in ursprünglicher Weife hergestelit, während die übrigen mit passenden Wappen der Landesherren, städtischen und andern Corporationen und des mit der Stadt in alter Verbindung stehenden Adels geschmückt werden.

Die Holzschnitzkunst wurde früher in Holstein mit Liebe und großem Erfolge gepflegt. Jeder Landwirth übte in den Tagen des Winters dieselbe mit mehr oder weniger Geschick. Alle Hausgeräthe des holsteinischen Bauern wurden durch die genannte Kunst verziert. Weithin bekannt war der Holzschnitzer Hans Brüggemann, von dem das mit Recht viel gerühmte Altarblatt im Schleswigschen Dome herrührt. Allmälig kam jedoch diese Kunst in Verfall, und nicht blos die Kunst selbst, 5 auch die in fruheren Epochen ge— schaffenen Kunstwerke wurden mißachtet. Viele der letzteren sind zu wahren Spottpreisen dem Lande entführt worden und erst in neuester Zeit wurde das Interesse in Holstein für die gediegenen Schöpfungen, welche in so beredter Weise von der Ausdauer und dem Kunstsinn der Vorfahren Zeugniß ablegten, wieder rege. Insbeson⸗ dere hat . . Thaulow in Kiel seit Jahren mit Fleiß und Geschi ebenso werthvolle als zahlreiche Holzschnitzereien gesam⸗ melt. Leider bleiben aber alle diese Sammlungen immer nur geringe Reste eines einst bedeutenden Reichthums. Was noch in den Kirchen vorhanden, wird jetzt ebenwohl sorgsam bewahrt und nach Bedürfniß von sachkundiger Hand wieder restaurirt. Auch hat diese von Alters her in Felsteln geübte Kunst neuerdings wieder einen Jünger gefunden, der verdient, auch außerhalb seiner Heimathkreise genannt zu werden. Es ist dieses ein unbemittelter Käthner aus Angeln, Namens Claußen, auf den eine Korrespondenz der »Spenerschen Zeitung unlängst die Aufmerksamkeit gelenkt hat. Claußen hat vor Kurzem für eine schleswigsche Kirche eine sog. Gedenktafel zur Erinnerung an, die in den Jähren 1848 —– 1856 Gefallenen vollendet, welche in ö. ö. Kunsthalle ausgestellt wurde, und allgemeine Bewunderung

e.

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Oeffentlicher Anzeiger.

Köonkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

027 Konkurs- Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Schroda, j. Abtheilung,

den 23. März is68, Abends 8 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns W. N. Jerzykiewicz in Schrodꝗ ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗ lungs Einstellung auf den 26. März 1868 festgesetzt worden

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Dr. Eckert in Schroda bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem uf den 6. April 1868, Vormittags 10 Uhr, in unserem Ge— iichtslokal hierselbstz vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Winchen— bach anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über lie Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines an— deren einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren lder anderen Sachen in Befitz oder Gewahrsam haben, oder welche bm etwas verschulden wird aufgegeben, nichts an denselben zu perabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 11. April 1868 einschließlich dem Gerichte oder dem Herwalter der Masse Anzeige zu machen und Ällles, mit Vorbehalt hre etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmaffe abzuliefern. Pfandinhaber' und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger de Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiz befindlichen Hfandstücken nur Anzeige zu machen.

lb Bekanntmachung. Der über das Vermögen des Kaufmanns Paul Zemanck in a rn O. S. eröffnete kaufmännische Konkurs ist durch Atkord igt. Rosenberg, den 17. März 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

liz Konkurs -⸗Eröffnung. Königl. Kreisgericht zu Merseburg. Erste Abtheilung. Den 14. März 1868, Mittags 12 Uhr.

Ueber den Rachlaß des am 28. Februar 1865 zu Schkeuditz ver—⸗ syrbenen Fabrikanten Friedrich (August Gerhard) Riecks, ist der lauf sinnische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag verde hlungseinstellung vorläufig auf den 29. Oktober 1867 festgesetzt

z Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Fabrikant und aufmann Emil Walkhoff zu Schkeuditz bestellt.

ie Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem ih auf den 7. April d. J. Vormittags 10 Uhr, n t eisgericeizgebäude, Zimmer Nr. 9, vor dem Kommissar, Herrn . Nindfleisch, anberaumten Termine die Erklärungen über ä Vorschlage zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab- folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstaͤnde

. bis zum 1. Mai 1868 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in hremm Besitz befindlichen Pfandstücken bis zum vorgedachten Tage nur An—⸗ zeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Anspräche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

Mai 1868 einschließlich

bis zum I. h bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemel⸗ deten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs ⸗Personals

auf den 8. Mai 1868, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Rindfleisch, im Terminszimmer

Nr. 9 zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift Amtsbezirke seinen

derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den— jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechts⸗ anwalte, Justizrath Hunger, Rechtsanwalt Wetzel, Vitz und Klinkhardt hier, der Justizrath Herrfurth zu Wehlitz und der Rechtsanwalt Wölfel zu Lützen zu Sachwaltern vorgeschlagen. Subhastations⸗Patent.

4742 Nothwendiger Verkauf Schulden halber. Das dem Rechnungsrath a. D. Georg Christian Habenicht ge⸗ er , ö. Alt⸗Thymen belegene Etablisfement Barlelshoff, be— ehend aus:

1) dem Bauergute vol. J. Nr. 18 des Hypo- thekenbuchs von Alt ⸗Thymen, gerichtlich geschätzt auf der Ackerparzelle vol. II. Nr. 32 desselben Hypothekenbuchs, gerichtlich geschätzt auf dem Bruchgrundstücke vol. JJ. Nr. 40 des- selben Hypothekenbuchs, geschätzt auf 224 Thlr. dem Wohnhause vol. II. Nr. 42, geschätzt ill,, J 680 Thlr.

Summa sss Ihst

S135 Thlr.

2) 1515 Thlr.

3) 9

163 *