1868 / 76 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

135

8 2 n durch die , , ,, on ausgeübt. Dieselbe esteht

6schusses far Rechnung wesmm und aus drei Mitgliedern des Reichs echnungsbehorde des Norddeutschen

jedesmgligen Vorsitzenden . alen ier Tefgu . uͤnd dem Praͤsidenten der

Bundes.

des Präsidenten derselben der Chef ⸗Präsident der preußischen Qber⸗ giechnungskammer, welcher besonders für diese ihm interximistisch über ; tragenen Verpflichtungen zu vereidigen ist. .

10. Ber Bundesrath wählt aus den Mitgliedern des Aus schusses für Rechnungswesen die der Bundes -Schuldenkommission hin ˖ er, ,. Mitglieder von Session zu Session. Die aus dein Reichs age zu ernennenden Mitglieder der Bundes-⸗Schuldenkommission wer den mit absoluter Stimmenmehrheit auf drei Jahre gewählt.

Wenn vor Ablauf der genannten Fristen ein Mitglied der Kom misston aufhört, dem Bundesrathe oder dem ö anzugehören, so scheidet dasselbe aus der Kommission aus. Die in diesem Falle oder nach Ablauf der Amtsdauer Ausscheidenden bleiben jedoch bis zum Eintritt ihrer Nachfolger in Function.

11. Den Vorsitz in der Konimission führt der Vorsitzende des Ausschusses des Bundeörathes für Rechnungswesen, welcher in Behin ,, . durch ein anderes dem Bundesrathe angchoriges Mit glied der Kommifston vertreten wird. Die Beschlüsse der Kommission werden nach W n e n r g neh.

Zu einem Beschlusse ist die gliedern for gerl g. . ;

§. 12. Die nern n mn en ff, erhält von der Bundes Schuldenverwaltung die Monats und Jal Schulden ⸗Tilgungslasse über die zur Verzinsung und Tilgung der Bundesanlelhen bestimmten Fonds, als auch der Kontrolle der Schuld ˖ verschreibungen, und hat , so oft sie es für angemessen erachtet, wenig-

ens aber einmal jährlich, außerordentliche Nevisionen der Tilgungs⸗ affe und der Kontrolle der Schuldverschreibungen vorzunehmen. Sie

ift befugt, Einsicht von den Akten der Bundes ⸗Schuldenverwaltung

und den Rechnungsbelägen zu ir n n über Alles, was den Be⸗

D, , n. sowie die Ver⸗

undes · Schuldenverwaltung überwiesenen Fonds

stand, die n , und Tllgung der ? waltung der, der

betrifft, von der leßzteren Auskunft zu erfordern und derselben ihre Be⸗

merkungen und Ansichten zur Beschlußnahme mitzutheilen. §. 13. Bei dem jährüchen n n en Zusammentritt des Bun⸗ , und des Reichstages erstattet die Bundes ⸗Schuldenkommission

Bericht über ihre Thätigkeit, sowie über die Ergebnisse der unter ihre

Aufsicht gestellten Verwaltung des Bundes Schuldenivesens im ver flossenen Jahre. §. 15. Die Rechnungen der Bundez⸗Schuldenverwaltung werden,

nachdem sie von dem Rechnungs ˖ Revisionshofe des Bundes revidirt

und festgestellt worden sind, der Bundes Schul denkommissien zugestellt, welche dieselben zu prüfen und demnächst mit ihrem Berichte dem Bundes ⸗Präsidium zur Vorlegung an den Bundesrath und den Reichs ˖ tag einzureichen hat.

ö 15. Die eingelösten Bundes- Schuldperschreibungen werden jaͤhrlich nach erfolgtein Rechnungsschluß von der Bundes Schulden ˖ kommission und von der Bundes - Schuldenverwaltung in gemein schaftlichen Verschluß genommen und nach ihren Littern, Nummern und Geldbeträgen pin öffentlichen Kenntniß gebracht.

§. 16. Sobald die Rechnungen der Schulden ⸗Tilgungskasse von dem Bundesrathe und dem Reichstage dechargirt sind, werden die eingeloͤsten Bundes Schuldverschreibungen von Kommissarien der Bundes Schulden ⸗Kommission und der Bundes Schulden verwaltung durch Feuer vernichtet und die Littern, Nummern und Geldbeträge derselben oͤffentlich angezeigt.

SGestern Mittag traten die Abtheilungen des Neichstages zu den Wahlen für die Kommissionen zusammen. Das RNesultat cn Wahlen ist folgendes: 1. Kommission für die Geschäftsordnung: Vorsitzender v. Bernuth, Stellvertreter Graf zu Muͤnster, Schrift⸗ führer Cornely , Graf v. Frankenberg; Dr. Becker (Dort ˖ mund), Kratz, r. Harnier , Planck, Graf Kleist, Freiherr v. Hoverbeck, v. Denzin v. Diest, v. Arnjim-⸗Heinrichs dorf, Dr. Oetker.

27) Kommission für Petitignen; Vorsszen der Graf Schwerin,

Stellvertreter v. Blanckenburg, Schriftführer: v. Seydewitz (Bitterfeld), Stellvertreter Dr. Blum (Sachsen), Dr. Künzer, Graf Bassewitz, Wach ler, Wagner (Altenburg), Dr, Becker (Dortmund) Graf v. Bocholt, Dr. Hüffer. Dr. Köster, Albrecht, v. Luck, v. Bechmann. Soil Heubner, Dr. Prosch, Fürst Lichnowski, v. Cranach, Becker (Olden burg) Pogge Graf Kleist, Irhr. v. Hgake, Dr. Haenel, Wiggers (Berlin v. Savigny, v. Waßdorff und Ausfeld. 9 Kommission für Handel und Gewerbe: Vorsißzender v. Unruh Magdebur J Stellvertreter v. Brauchitsch (Elbing), Schriftführer Dr. Weigel, Stellvertreter Stumm, v. Bien ch g (Genthin), Dr. Stephani, Meier (Bremen) Richter (Hamburg), Graf Renard, r. Friedenthal, v. Graevenitz (Hirschberg) Zur Megede, v. Arnim ⸗Hein richsdorf und v. Hennig.

) 9g 4 Kommission für Finanzen und Zölle: Vorsitzzender: Herzo von uk Stellvertreter; Dr. Löwe, Schriftführer; n Randoiv), Stellvertreter: Dr. Fühling. Hinrichsen, Freiherr von Eckard⸗ ein, Dr. Baldamus, von Wedemeyer, von Rabenau, Braun (Hers- eld), Müller irn

; von Salzwedell, von Blanckenburg und Duncker. Kommission für das Gesetz, betreffend die Pensionirung der ehemaligen schleswig - holsteinschen Offiziere: Vors.. Stavenhagen Fol g Stellv.: Freih. v. Moltke, Schriftf.: Lesse, Stellv.: Tobias. 24 . 6 . n. . Vo 9. 9 . ** Loren ˖ en / Lr, v. Denzin, Freih. v. Bin cke⸗Olber r. i⸗ . Hänel und Röben. 799 h e , .

aus drel Mitgliedern ö. Bundezrgiheg und zwar aus dem

Bis zur Errichtung dieser fe , , , tritt an die Stelle r

höhe Eingangszölle 6 fremden Tabak und das Verbot des Anbaurs gestellt. Nachdem es 1723 wieder aufgehoben, wurde es 173

nwesenheit von wenigstens fünf Mit

ahresabschlüsse sowohl der

pflanzungen und einem zahlreichen Aufsichts i werden mehrere Mal revidirt n n r il 9 din ,

= Als Referent für den Gesehßentwurf betreffend die Erhebung

zeiner Abgabe von der Branntweinbereitung in den hohenzollernschen

Landen i der Abg. Freih. Kordeck zur Rabenau und al der Abög. Dr. Juhlin ernannt. 3 iau und als Rorreferent

Die Besteuerung des Tabaks in Amerika, Ru l. britannien, Frankreich und gn , nr Groß.

(S. Rr. 75 d. Bl) ö

In Frankreich war der Tabak bis zum Jahre 162 r 1621 wurde auf je 100 Pfd. ein Zoll von 40 . gele n ar, guf (7 Lipres, 1664 für brasilignischen Tabak auf 16 Llvres erhöht für Tabak aus den amerikanischen Kolonien aber auf 4 Livres ir maßigt wurde. 1674 wurde das Privilegium des Tabakverkauft zum ersten Male verpachtet; 1714 wurde die Pacht auf 2 Millionen fixirt, 17183 auf 4 Will, L. 1719 traten an Stelle des Pachtshstemf von Tabak, aber schon 121 wurde das Pachtsystem wieder her. wieder eingeführt und blieb bis zur Revolution 14. Februgr 1791 hob die National: Versammlung r g e n auf, der Anbau von Tabak wurde feige gebn die Einfuhr fabrizirter Tabalg verboten, die von unverarbeiteten Blättern mit Zoll belegt Hbwohl dieses schon im J. ing ermäßigt war, gingen die Einnahrhu aus der, Tabaksteuer doch sehr erheblich zuruck; das Monopol hatte HS Mill. Pfd. gebracht, der Zoll warf 1797 nur 1805 066 Fres. ab Rtachdem man durch Wiedereinführung des Tarifs von 79 Serge benz die früheren Einnahmen wiederherzustcllen versucht hatte, schritt man 1799 zur Fahricationssteuer (4 Der, pro Kilogr. Schnupftabär, 2 Der pro Kilggr. Rauchtabat, die sehr scharfe Konkrolmüäßregeln zur Föh⸗ hatte. Ba sich auch hierdurch die Einnahmen aus der Pabaksteucz nüt in geringfügiger Weise steigerten, so wurde i. J. 1804 eine Licenzgebuhr auf Fahriegtion und Handel gelegt und den Eingangezol erheblich erhöht, 1896 und 1810 wurden Steuern und Gebühren noͤch bedeutend 99 eigert, indessen ging der Ertrag, der von 16604 bis 18056 von 8 auf

Wund 16 Mill. Fr. gewachsen war, 1807— 9 auf 143, Iz 3, 13. Min Fr. zurück was den Kaiser Napoleon 1 veranlaßte, durch die Dekren⸗ vom 29. Dezember 1819 und 12. Januar 1811 das Monopol wieder einzuführen. 1816 wurde das Monopol von der Kammer wieder in ,, , r, . ö zu 5 Jahren, später auf je

ve ; ie gegenwär i ö 36 . geg tige Monopolperiode läuft am er akbau ist in Algier, in den französische ĩ Frankreich aber nur in 9 Departements . , , 1 Calais Lot, Lot et Garonne, Ile et Vilaine, Var, Rhonemündungen

und Gironde) gestattet. Die egierung stellt alljährlich im August

ihren nächstjährigen Bedarf an inländischen Tabaks l Prxeise fest und vertheilt den Bedarf 6 o , ,, zugelassenen Gemeinden, deren Bebauer zur Pieldung aufgefordert werden. Im November werden die Erlaubnißscheine, in der Regel nur für zusammen hängende Flächen von 26 Acres, eriheilt. Jedes Arrondissement, hat ein eigenes Einlöfungsmagazin mit dnem Oberbcamten, für den Magazmdienst, einem Eontrolenr für die Tabal⸗

Blätter ermittelt. Nach der Ablieferung werden die Blätter i,

gezählt, der Abgang konstatirt und dag Ergebniß mit der Verpflich .

tung des Pflanzers verglichen. Das Defizit wird von seinem Gui—⸗ haben abgezggen. Die Ablösungspreise sind für drei Bull lt fen een

gestalt bemessen, daß der Anbau von Tabak lohnender sein soll, als

der des Weizens. Die angebaute Fläche betrug im Jahre 1861 . (66, 300 pr. n das eb ltr an nd. . entner, zum Preise von 4526, 151 Thlr. (10 Thir 3 Sgr. per Ctr.)

Der Anbau von Tabak behufs der Äusfuhr ist Personen, wel r die Strafe etwaniger Contravention Garantie m 1st e ger wegen des Aussuhrzolles und der Kosten der Controlen nicht

so lo , Anbau ö. ,. für die Regie.

i ikation von Tabak ist verboten. Die Regie läßt die er—⸗ forderlichen Tabatsfabrikate in 18 Fabriken anfertigen, 9 mit 36 Ma⸗ gazinen und 365 Entrepots in Verbindung stehen. Die Material. und Jahritationstosten stellten sich vor 3 im Durchschnitt auf 141 Fr. 70 C. per 100 Kil. (18 Thlr. 24 Sgr. per Zoll ⸗Etr.), der Verkaufspreis auf 6067 Fr. 11 C. 80 Thlr. 28 Sgr. per Zoll. Ctr),

der Gewinn also auf 342 pCt. 2h J. 1864 stellten sich die Einnah⸗

men der Regie auf 62,463,185 Thlr., die Ausgaben auf 16,664,247 Thlr., der Nertoertrag incl. 3 Mill. Kapital vermehrung) uf 3h gi e, 9 ern e. .

on der Fabrik gelangt der nach Preis, Mischung, Gewicht u. s. w. packetweise genau bezeichnete Tabak an die 3 r gn 33

367, meist in jedem Arrondissement Einer, aungestellt sind. Jede

Fabrik hat ihren bestimmten Absatzkreis, nur Tabake über 9 Fr. 50 C. können außerhalb dieses Kreises versendet werden. Die Ver⸗ leger verkaufen den Tabak zum Ankaufspreise an die (ca. 36000) konzessionirten Verkäufer, die den Tabak mit einem von der

Regie festgesetzten Gewinn von 1 12 pCt. an die Konsumen⸗

ten verkaufen. Die Kleinverkäufer unterliegen strenger Kontrole. Da der Verkaufspreis in verschiedenen Landestheilen verschieden ist, so ist die Uebertragung von Tabak aus einer wohlfeilen Zone in. eine theurere verboten. Die Regie bringt auch importirte Cigarren zum Verkauf. Die Strafen der Uebertretung der Monopol⸗VWorschriften steigern sich his auf 30909 Fr. event. Gefängnißstrafe von 6—12 Mo— naten und in allen Fällen Confiscation des Tabaks. Denuncianten

erhalten einen Antheil von 30 bis 150 Fr. für je 100 Kil. defrau⸗

dirten Tabaks.

reich ähnlich,

Das Tabaks Monopol in Oesterreich datirt aus dem Jahre st im Lande ob der Enns einem Privatunter- Später wurde die Einfuhr von Tabak und echt der Tabaksfabrigation nach und nach in Böhmen, dem Lande unter der Enns, in Steiermark, Kärnthen und Krain, Mähren, ß, Ober. und Rieder -Schlesien verpachtet und der Tabaksban in Ländern verboten. 1764 begann eine Generalpacht für sämmt⸗ Monopole unterworfenen Gebiete, denen 1778 auch Galizien it; 1783 übernahm der Staat selbst die Regie. In den itg— lienischen Provinzen fand Oesterreich 1815 das Tabakts⸗ Monopol als in Dalmatien wurde es 18290, in endlich 1851 in Ungarn, Croatien, Slavonien, Sieben ˖ Temescher Banat und der Militairgrenze ein ⸗˖ s Monopol nun die ganze Monarchie umfaßte. bau ist abgesehen von den italienischen Provinzen, nur Ropevedaner Kreis), auf 1157060 M. in Gali⸗ in der Wojwodina atien gestattet.

1670, wo es zunäch überlassen wurde.

liche dem hinzutrat

brachte Ordnung vor

bürgen, Serbien, dem hrt, so daß das Der Tabakbau ist⸗ auf 1630 M. in Tirol ( f S4 Sho M. M. in Siebenbürgen und 2100 M Monopol wird seit 1834 von der Tabakfabriken - Direction verwaltet. Die Tabak- Monopol Ordnung datirt vom Einfuhr und die Erzeugung v selben sind dem Staate vorbe Die zum eigenen

.

, . iss in , Giaatsfabriten 1,18 Person'en, 1delch. 29. November 1860. on Tabak, so wie der Verkehr mit dem⸗ alten oder von seiner Erlaubniß ab ebrauche eingeführten Tabake unter- bühr (für Rauch und Schnupftabak von 2FlI. 63 Kr., Fl. 16 Kr. pro Wiener oll (von 16 Fl. 50 Kr. bis 26 FJ. en ohne besondere Erlaubniß an Niemand abgetreten werden. l mit inländischem Rohtabak ist, abweichend von der fran⸗

liegen einer Lizen r Rohblätter und netto) und einem Kr. pro Zoll⸗Centner)

Der Hande

1339

ankr eich durch r die von ihr

. Geseßgebung, gestattet, jedoch wird dem Tabalhändler von i erwaltung eng besilmimt n in welcher er den Tabak entweder der ,, u dem sir den betreffenden Jahrgang fest esetzten Preise zu überlassen oder in das Ausland auszuführen at. Im v, sins die Einrichtungen denen in Frank- ei jedoch stellt die österreichische Verwaltung nie drigere Verkaufspreise, so daß der Ertrag des Monopols ge⸗ ringer ist, als in Frankreich. Das Betriebskapita der Verwaltung belief sich im Jahre 18651 (nach Ausdehnung des Monopols auf die ganze Monarchie) auf 146621, 204 Fl. und brachte einen Ertrag von 133526703 Fl., verzinsete sich also auf 98 pCt. Bis zum Jahre 1365 harte ich dag Betriebstapital auf Theags dz Fl. crhoht und

brachte 26,557,517 Fl., also 118,1 pCt. Nach Abtretung der italie⸗

nischen n w ,. die Einnahmen aus dem Monopol 1859 zwar auf M Mill. 9j hoben sich aber schon 1860 wieder auf 34, Mill. und 1862 auf 40961, 194 Fl. Die Ausdehnung des Monopols auf die

ganze Monarchie hat eine Vermehrung der Tabaksproduction und Eon-

sumtion zur Folge gehabt. In Ungarn und in den Nebenländern wurden 1851 nur 35, 145 Joch mit Tabak bebaut, die Al, 649 Ctr. a 6 Fl. 30 Kr. ergaben. is zum Jahre 18658 hatte sich die Zahl

der angebauten Joche allmälig bis auf 1255712 gesteigert, die

1,479,941 Ctr. Tabak 2 7 Fl. 48 Kr. lieferten. Der Export von

56 Tabak aus Ungarn hat sich vom Jahre 1860 bis 1865 von

auf 320000 Etr., in den übrigen Kronländern von 1861 bis 1865 von 51 7265 auf 158278 Etr. fern! auch die Ausfuhr fabri⸗ irten Tabaks hat nicht unerheblich zugenommen. Sie betrug im ahre 1861 nur 76 Ctr., 1864 dagegen 5977 Etr. (1865 2923 ECtr.). Der Tabaks verbrauch hob sich feit 1861 von 1.27 5st. Pfd. pro Kopf auf 118 in 1856 und 184 in 1864, die Einnahme pro Kopf von ö s0 Fl. 185 l) auf 1 24 Fl. (1856). Ungarn konsumirte 1851 nur 57182 W. C.

abaksfabrikate zum Preise von 2,958,469 ö. 65. W., 1852 7 en schon 192070 W. C. (— 7829872 Fl. 5. W) und 1855 230,4 /

etwas vermindert. Die österrcichische Regierung beschä 3 i gn

tr. Robblätter verarbeiteten und 650,120 Etr. Fabrikate, darunter 111 16.939, 182 Stück Cigarren lieferten.

Außer in Frankreich und Oesterreich ist der Tabak monopolisirt in Italien (1868: 85 Mill. Lire Einnghmen, 30 Mill. Lire Ausgaben, also etwa 55 Mill. LZire ca. 19 Mill. Thlr. Ueberschuß, im Kir= chenstaat, in Spanien (1354: 14,167 000 Thlr., etwa 56 pCt.

Erw (— , 55ß Fl. 6. W.). Seildem hat sich der . wieder

reine ö in Portugal (verpachtet, ergab 1862 135 Mill.

Milreis 236

O00 Thlr., pro Kopf 9,2 Sgr.) und Rumänien (Vero vom 35. Juli 33 m

I.

onkursfe, Subhastati onen, Aufgebote, Vorladun gen u. dergl. Bekanntm achung.

en Nachlaß des hier am 15. Januar d. J. ver chlaß h J en i

ihre Ansprüche sein oder nicht,

. eber d Oberßsilieutenant z. B. Ferdinand von Gerhardt ist das erbf

Jiquidations verfahren eröffnet worden. Es werden da lichen Erbschaftsgläubiger und Legatare aufgefordert, an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängi

bis zum 16. April d. J einschlie bei uns schriftlich oder zu Prot dung schriftlich einreicht, hat zug

aftsgläubiger und Legatare, der bestimmten

Wer seine Anmel leich eine Abschrift derselben und ihrer

Forderungen werden mit ihren An /

daß sie sich

okoll anzumelden. . friedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei Anlagen beizu zu melden. welche ihre Frist anmelden, Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, ung nur an Dasjenige halten können, was emeldeten Forderun dem Ableben des

klustonserkenntnisses findet nach Verhand⸗

Vormittags 109 Uhr, len öffentlichen Sitzung statt.

I. Abtheilung.

n g. uf den 11. März d. J. ist wegen Krankheit des f den 18. Apri ler., Vormittags

nicht innerha sprüchen an den Na wegen ihrer Befriedi in vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig an achlaßmasse, mit Ausschluß aller sei enen Nutzungen, übrig bleibt. fassung des lung der Sache in der. auf den 21. April d. J. / in unserem Audienzzimmer anberaum

Stolp, den 19.

lassers gezo

ebruar 1868. Koͤnigliches Kreisgericht.

Bekanntm ach u Der in dem Carl Muellerschen Konkurse anberaumt gewesene Verwalters Schimme 10 Uhr, verlegt. Gumbinnen, den 11. März 1868 Königliches

weite Prüfungstermin

pfennig au

3 1. Abtheilung.

Bekanntm ach un Das erbschaftliche Liquidations⸗Verfahren r Istdor Laband gus Cziossek, Kreis Rybnit, Rybnik, den 21. März 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

a tent.

lber den Nachlaß des

Hüttenbesitzers ist beendigt.

hastations-⸗ P er Verkauf Schulden halber.

der Tuchfabrikanten Gebrüder Kuckuck belegene Fabrik-⸗Etablissement, bestehend aus

Nothwendig Das zur Konkurs e, in Zallichau en Grundstücken:

Oeffentlicher Anzeiger.

a) dem Fabrikgebäude nebst Zubehör vol. IX. fol. 177 Nr. 415 a., bh der Schönfärberei nebst Zübehör vol. I. fol. 160 Nr. 415, ; e 96 gan g . 33 . 1666 hlt 146 es Hypothekenbuchs von ichau, abgeschätzt auf 16613 Thlr. 14 Sgr. 7 Pf. en, der nehst ad ten ein und i , im 2 reau C. einzüsehenden Taxk / soll am 28. Sep fem bar er. Vormittags 10 Uhr,

vor dem Kreisgerichts Rath Ferber, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2 öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Diejenigen Gläubiger welche wegen einer aus dem Hypotheken ˖ buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den , , , Be⸗ em Gericht Zullichau, 15. Februar 1868. 5 Koͤnigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

lö6]! Roth wendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Gnesen, den 7. Februar 1863. Das dem Lieutenant Johannes Saenger gehörige, im Gnesener

Kreise belegene adelige Gut Fub6wko, landschaftlich abgeschätzt au 26 55 Thir. 15 Sgr. 9, landschaftlich abgeschatzt auf

6 Pf. zufolge der, neb hpothekenschein und Bedingungen, in der vel bea n e en nn , 9j 36 2. Oktober 1868, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

. Det dein Aufenthalt nach unbekannte Besitzer Johannes Saenger wird hierzu öffentlich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht

ersichtlichen Realforderung 3 aus den Kaufgeldern suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Bei dem unterzeichneten Gericht ist auf Amortisation folgender

angeblich abhanden gekommener Sparkassenbücher und zwar

)der städtischen Sparkasse zu Berlin ö. Nr. se,, auf den Namen des Arbeitsmanns Albert Koenig über 50 Thlr. 10 Pi. 7) der Niederbarnimschen Kreissparkasse zu Berlin

Rr. 717 auf den Namen des Dienstmädchens Henriette Bruch mann über 61 Thlr. 28 Sgr. 2 Pf.

lautend, angetragen worden.

Es werden daher alle diejenigen, welche an dem einen oder an⸗ deren dieser Bücher irgend ein Anrecht zu haben vermeinen, aufgefor. dert, bei dem unterzeichneten Gericht und zwar spätestens in dem auf vor pn ger ie ei n e n ,

or dem Herrn Stadtgerichtsrath Dannenberg im Stadtgerichtsgebäude , 8, Portal II. Zimmer Nr. 12 nr n n Ke. ch zu melden und ihre Anspruͤche nachzuweisen, widrigenfalls die ge⸗