1868 / 77 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Vorschlage des Präst nträge der Vorberat

8 Abg. Dr. Wal dem nachstehenden Ges

g des Artikels 32 der Verfassung

önig von Preußen 20, folgter Zu—⸗

tschen Bundes

Tach dem die folgenden A

deck u. Gen. Der Reichstag

Antrag de ; M Antrqg etz Entwurfe seine Zu⸗

wolle beschließen;

timmung z ñ Gesetz / be

u geben; ; treffend die Abänderun

Gottes Gnaden K eutschen Bundes nach er Reichstags, was f Verfassung des Nor

ärtigen Gesetzes. z Bundes⸗

des Norddeutschen Bundes.

Wir Wilhelm, von verordnen im N i,,

amen des Nordd undesraths und des Der Artikel 32 der wird aufgehoben, An dessen §. 2. Die kasse Reisekosten und V Bis zum Erlasse die Höhe derselben fest. . Ein Verzicht auf di Y Antrag des wolle beschließen, dem fassungsmäßige 3 Gesetz, betreffen tage und Kammern. Landtages oder einer hörigen Staates dar oder wegen der in gerichtlich ode sammlung, zu we gezogen werden. Ebenso gene ten, die folgenden An

st

I) Antrag des Ab Der Reichstag wo Entwürfe eines gemeins. Strafprozesses s Gerichts ⸗Organisation vorlegen zu lassen. Y Antrag des

Genossen:

Der Reichstag w wirken;

2 des gegenw ; gs erhalten aus der Maßgabe des Gesetzes.

lit das Bundes-⸗Präsi

mstatthaft. Der Reichstag

Stelle trit Mitglieder des en und Diäten nach ses Gesetzes ste

e Reisekosten und Diäten ist ker u. Genossen. t henden Gesetzentwurfe seine ver—

ung zu ertheilen: ichtverfolgbarkeit der

Einziger Paragraph. Kammer eines zur zu irgend Ausübung se r disziplinarisch v lcher es als

migte das Haus den Vor mf träge ö. Schlußberathung im Plenum

enburg) und Genossen: undeskanzler aufzufor⸗ nes gemein chriften der Reichstage

Reichsta dium die

Abg. Las

imm un. N Mitglieder der Land- Kein Mitglied eines Norddeutschen Bunde ge⸗ t wegen seiner Abstimmung ethanen Aeußerungen st außerhalb der Ver⸗

Verantwortung

einer Zei ines Berufes g lgt, oder son Milglied gehört, zur

schlag des Präsiden—

g. Wagner lle beschlleßen: Strafrechts und ein wie der dadurch bedingten Vors aldthunlichst vorbereiten und dem

Abg. Frhr. Nordeck zur Rabenau und

den Bundeskanzler aufzufor- eitiges Tagen der teichstage vermie⸗

olle beschließen: den i daß in Zukunft ein gleich d Provinzial Landtage mit dem

ging darauf zur Tages Ordnung: Wahl⸗

dern, dahin ze Territorial⸗ un

in, 28. März. Ihre Königliche utter ist gestern Abend, S ßherzog heute früh von Berlin hier

Mecklenburg. Schwer Hoheit die Groß Königliche Hoheit der wieder eingetroffen.

Bremen, 28. März. Sitzung dem Senato Entlassung aus dem Sach sen. heute die des Cultus und des

herzogi:

Die Erste Kammer

Dresden,“ rtement

zur Erweiterung anstalt zu Dresden 4500 Thaler getreten. Reuß. Greiz, Fürstenthums, 20. Januar hier v selbe eine Reihe vertagt werden. vorzuheben: das Gesetz weg gerichtsbarkeit, Rittergüter, au

Der Landtag unseres Vertagung seit dem gen, nachdem der⸗ erledigt hat, abermals setzen sind her⸗ Patrimonial⸗ ung der ung der

27. März. ch vorheriger ersammelt ist, wird von Gesetzvorlagen Von den durchberathenen Ge en Aufhebung der Pat eich die Exkommunalisir er, und die Erhebung verordnet und den Ritter⸗ Gemeindevorstandes in ihren

welcher na

welches zugl ; f Antrag deren Besitz ersteren zu eigenen Gemeindebezir gutsbesitzern die Stellung eines

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identen beschloß das Haus, hung im Plenum zu über⸗

Bezirken einräumt; das Gesetz in Betreff der Justiz⸗Organisa— tlon, welches die vollständige Trennung der Justiz von der Verwaltung durchzuführen bestimmt ist; das Gesetz wegen Aufhebung der befreiten Gerichtsstände; das Gesetz wegen Pen— sionirung der Geistlichen und Lehrer; eine Gewerbe⸗-Ordnung und ein neues Einkommensteuergesetz.

Hessen. Darmstadt , 28. März. In der gestrigen Sitzung der 2. Kammer wurde eine Reihe Vorlagen des Groß— herzoglichen Kriegsministeriums, welche durch die Vermehrung und Umformung des hessischen Militairs nöthig geworden, an— genommen, zum Theil mit Modificationen.

Rach einem der Abgeordnetenkammer heute vorgelegten Gesetzentwurf wird die Höhe der gesetzlich erforderlichen Ein— zahlung auf Actien der oberhessischen Eisenbahngesellschaft auf nur 25 Prozent festgesetzt. .

Baden. Karlsruhe, 26. März. Das »Verordn⸗Bl. des Großherz. Kriegs⸗Ministeriums« Nx. 14 enthält u. A. einen Allerhöchsten Befehl, die Einkleidung, Ausrüstung und Bewaff— nung' der Landwehr-Infanterie betreffend, dem wir Folgendes entnehmen: Die Mannschaften der Landwehr unterschei— den 'sich von jenen des stehenden Heeres nur durch den Tschako mit dem Landwehr-Kreuz, das Landwehr— Kreuz an der Kokarde der Dienstmütze, die Bezeichnung der Tompagnie auf den Knöpfen der Schulterklappen der Waffenröcke und Mäntel, durch römische Ziffern. In der Feldausrüstung erhält. die Landwehr keine Seitengewehre, sondern Boyonnetscheiden. Die Bataillone führen an den Schulterklappen die gleiche Farbe und Nummer, wie die korrespondirenden Linien⸗-Infanterie- Regimenter. Die Offiziere der Landwehr tragen die Uniform des betreffenden Bataillons mit dessen Farbe und Nummer in den Epaulettkörpern, das Landwehrkreuz an der Kokarde der Dienst— mütze und die Bewaffnung der Linlen⸗Infanterie⸗Offiziere. Die Gandwehr-⸗Offiziere behalten bis auf, Weiteres den Infanterie Helm. Bezüglich der Landwehrstämme enthält das »Ver⸗ ordn. Bl.« eine Bekanntmachung, wonach der Etat des Perso⸗ nals für jeden der 10 Landwehr⸗Bataillonsbezirke folgender ist: 1 Landwehr⸗Bataillons⸗Bezirks⸗Lommandeur, 1 Adjutant, 14 Feldwebel, 1 Sergeant 1 Kl., 1 Sergeant 2. Kl., 1 Unter⸗ offizier 1 Kl., 1 Unteroffizier 2 Kl., 4 Gefreiten und Kapitulanten, 2 Gemeine.

Bayern München, 27. März. Die »Süddeutsche Presse« meldet: In Gegenwart der Prinzen des Königl. Hauses wurde heute Vormittag das Testament Sr. Majestät des Königs Ludwig J. durch den Königlichen Staatsminister der Justiz, Hrn. V. Lutz, eröffnet und verkündet,

Die Abgeordnetenkammer hat heute das Heimaths— Gesetz mit sämmtlichen von der J. Kammer beschlossenen Ab⸗ änderungen angenommen. Es wurde hierauf die Debatte über den Etaf für Brücken⸗, Straßen- und Wasserbauten fortgesetzt.

28. März. In der heutigen Sitzung der Abgeordneten— kammer wurde der Bauetat des Finanzministeriums erledigt.

29. März. (W. T. B.) Bei Gelegenheit der gestrigen Kontrolversammlung haben in Traunstein tumultugrische Auf⸗ tritte und Excesse stattgefunden. Eine Militairabtheilung mußte von hier nach Traunstein gesandt werden; derselben ist es ge—⸗ lungen, die Ruhe wieder herzustellen.

Oesterreick. Wien, 28. März. Der »Augs burger Allgemeinen Zeitung« wird aus Wien geschrieben, die römische Kurie habe eine bestimmte und in allen Punkten ablehnende Antwort auf die österreichischen Vorschläge, betreffend die Revi⸗ sion des Konkordats, bereits nach Wien gelangen lassen.

29. März. Der Ministerpräsident Fürst Auersperg und der Unterrichtsminister Dr. Hasner sind aus Ofen hier wieder eingetroffen.

Das »Fremdenblatt« bestätigt, daß Erzherzo Ludwig Viktor sich näch Florenz begeben wird, um der ochzeit ded Kronprinzen Humbert beizuwohnen.

Belgien. Brüssel, 2. März. Im Reprãäsentanten hause begann gestern die allgemeine Verhandlung über da Budget des Innern für 1868.

2 28. Närz. In Folge der drohenden Haltung, welche die Arbeiter an mehreren Punkten der Umgegend von Char⸗ leroi wieder eingenommen haben, ist an die in Brüssel garnt⸗ 1 Kavallerie die Ordre ergangen, sich marschfertig zu alten.

29. März. Nach hier heute eingegangenen Meldungen sind seit gestern in Chatelet neue Ruhestörungen vorgekommen Die Kavallerie war genöthigt, zwei Mal gegen die Aufrührer vorzugehen, wobei zahlreiche Verwundungen horgekommensind.

Großbritannien und Irland. London, 27. Mär In der gestrigen Sitzung des Oberhauses gelangte die 1 TÄnterhause bereits durchgegangene Bill zur Abschaffung 9 Kirchensteuerzwanges zur ersten Lesung, worauf die zwer

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auf Donnerstag (2. Aprih anberaumt wurd . = spann sich eine längere Diskussion über die e. n' re ss * Premierschaft erlassene »geistliche Titel bill“. Earl Stan⸗ hope wünscht, daß diese Titelakte ganz abgeschafft und ein Co— mité zur Erörterung der Frage niedergesetzt werde, welcher An— trag nag J genehmigt ward. Im Unterhause wurde bei der Berathun l = budgets der Antrag Otway's 3 Te m fe. Pzügelst n 3he in der Armee in Friedenszeiten mit 5? gegen 127 Stimmen angenommen. Eben so wurde ein von Lord,. O. Fitzgerald gestelltes Amendement, daß die rivathäuser in Irland, gleich denen von England und Schottland, künftig nicht mit Einqugrtirung belastet werden dürfen, angenonimen. Auf die Debatte über das Armeebudget folgte eine solche über die von der Regierung eingebrachte Bill zur Verhütung resp. Bestrafung von Wahl⸗— bestechungen, deren Wesenheit darin besteht, daß Anklagen wen Wahlbestechungen nicht mehr vom Parlamente selber, ö durch 2eigens dazu bestellte Richter untersucht werden ollen.

Gegen Gladstone's Resolutionen sind zwei? = dements angekündigt von Walkin und 5 Her n, antragt, die Entscheidung über die Kirchenfrage einem refor— mirten Parlamente, zu überlassen, das nach Revision der Wahl— listen im Jahre 1868 in kürzester Frist einzuberufen sei. Laing empfiehlt für den Fall der Annahme von Gladstone's Vor— schlägen eine Resolution des Inhaltes, das Haus halte, während s im Prinzip die Abschaffung der Staatskirche bestätigt habe, doch die Frage für zu wichtig, um sie ohne eine Appellation an die durch die Reformbill geschaffenen neuen Wahlkreise zu ent⸗ schiiden. Die Regierung müsse den Gang der Geschäfte daher so einrichten, daß dieser Appell in kürzester Frist an das Land gerichtet werden könne.

Der Herzog von Richmond, als Präsident des Handels⸗ amtes, empfing eine aus Repräsentanten der Baumwollen⸗ Industrie bestehende Deputation, welche die Nothwendigkeit be⸗ stiimmter Ausweise über die aus und eingehende Baumwolle hervorhob, um der übermäßigen Speculation in diesem Artikel einigermaßen Abbruch zu thun. Der Minister erklärte sich von der Wichtigkeit der Gegenstandes überzeugt und versprach, ihn im Kabinet zur Sprache zu bringen,.

Die Königliche irische Gesellschaft sandte im Laufe des gestrigen Tages eine Deputation ab, um dem Schatzkanzler das Wünschenswerthe eines Instituts, wie das Ken singtoner Ru seum, für die iriiche Hauptstadt auszudrücken. Der Minister erwiederte den Deputirten, die Regierung sei bereits im Vegriff, eine derartige Anstalt ins Leben zu rufen, die an der Spitze aller zugehörigen irischen Institute stehen und ihrer⸗ seits wieder dem WMuseum in Kensington untergeordnet würde.

General T. Ken nah ist im 86. Lebensjahre gestorben.

28. März, Im Oberhause regte Lord Russell die Diskussion über die ÄAlabama⸗Frage an und vertheidigte die in diefer Angelegenheit während seines Ministeriums von ihm verfolgte Politik. Der Lord - Keanzler Cairns erwiderte, daß die Verhandlungen mit Nord-Amerika über diese Frage keines— weges abgebrochen seien, sondern noch fortdauern. Staats— Secretair Seward, habe in letzter Stelle eine allgemeine Kom- mission behufs Prüfung sämmitlicher Ansprüche in . gebracht. Lord Stanley habe hierauf die Regierung der Vereinigten Staaten ersucht, die näheren Einzelheiten dieses Vorschlages mitzutheilen.

Im Unte rhause kündigte Lord Stanley an, daß die Re⸗ giering am nächsten Montage zu dem Antrage, daß das Haus sich als Comité über die irische Kirchenfrage kon⸗ stituire, folgendes Amendement stellen werde: .

Das Haus giebt zu, daß wesentliche Modificationen in den Tem⸗ poralien der irischen Staatskirche nach Schluß der schwebenden Unter⸗ suchung angezeigt erscheinen dürften, ist jedoch der Ansichtz daß jeder die Abschaffung? oder Säkularisirung besagter Kirche bezweckender Vor—

* der Entscheidung eines neuen Parlaments vorbehalten werden 0

n Beantwortung einer Interpellation Hors mans drückte der Rinister des Aeußern sein Bedauern Üüher die Fortdauer des Krieges in Paraguay aus, er halte es aber nicht für rath⸗ sam, ohne aufgefordert zu sein, vermittelnd einzutreten. Die britische Regierung werde, wenn sie eine Aufforderung dazu er⸗ halte, bereitwilligst, sei es allein oder in Gemeinschaft mit dem Kabinette von Washington, eine Vermittelung zwischen Brasilien und Paraguay herbeizuführen versuchen.

Frankreich. Paris, 27. März. Gestern traf das ran shortsch iff »Jurd« mit dem 87. Linien- Regiment von iwita⸗ Vecchia in Toulon ein.

Der Monteur de bLüUrméen meldet; »Es sind Befehle ertheilt worden, daß alle Militairs der Jahresklasse von 1863 und alle gegen Prämien Eingetretenen und Wiedereingetretenen,

die im Jahre 1868 ausgedient haben und sich unter welchem Titel inimer gegenwärtig in Urlaub befinden, auch fernerhin in Urlaub bleiben können. Die Chargen jedoch und die Sol⸗ daten erster Klasse dürfen von dieser Maßregel nur dann Ge— brauch machen wenn sie ihre Stellung ,

= 28. März, Der Moniteur« vom 78. d. M. veröffent⸗ licht einen Kaiserlichen Erlaß vom 27. d. M. über die Versen,; dung von Geldbriefen aus Frankreich und Algerien mittelst französischer und badischer Posten nach dem Großherzogthum Baden, den Königreichen Sachsen und Württemberg, den hohen⸗ zollernschen Landen und dem Herzogthum Sachsen-Altenburg.

Durch Kaiserliches Dekret vom 25. d. M. ist der Contre— Admiral Lefebre zum Flotten⸗Major in Toulon an Stelle des Contre-Admirals Fisquet und der Contre⸗Admiral Chevalier zum General-Major der Marine in Lorient an Stelle des Contre⸗Admjrals Jam ernannt.

29. März. Der »Moniteur« veröffentlicht einen Be⸗ richt des Kriegsministers über die mobile Nationalgarde, wel⸗ cher die Genehmigung des Kaisers erhalten hat. Nach diesem Bericht wird die mobile Nationalgarde in etwa 5 Jahren ihre normale Effektivstärke, deren Maximum 550 909 Mann beträgt, erreicht haben. Das Bataillon, welches in 8 Compagnieen zer⸗ fällt, wird alsdann auf die Höhe von 2000 Mann gebracht sein, wobei die Majore, die Hauptleute, die übrigen Offiziere sowie die als Instruktoren dienenden Unteroffiziere nicht mit einge— rechnet werden. Die genannten Offiziere werden in Friedens- zeiten nicht besonders besoldet werden. In jedem Departement besteht ein General-Kommando der mobilen Nationalgarde, welches von dem die entsprechende Subdivision der Armee kom⸗ mandirenden General geführt wird. Dem Bericht ist noch ein besonderes Kapitel angefügt, durch welches die Ermächtigung zur Bildung von Schützen⸗Compagnieen und freiwilligen Artillerie- Abtheilungen ertheilt, wird. )

Nizza, 28. März. Der Präfekt, Mr. Gavini, begrüßte gestern den Großfürsten Namens des Kgisers. Der Großfürst⸗ Thronfolger antwortete, indem er sein Bedauern darüber aus⸗ drückte, nicht nach Paris gehen zu können, um die Majestäten zu begrüßen. Der Großfürst ist heute Nachmittag um 3 Uhr abgereist. Bei seiner Abreise hinterließ er 5000 Fres. für die Armen der Stadt.

Spanien. Madrid, 27. März. Heute hat der Kongr mit Einstimmigkeit den Antrag des de n gen e, ee n, genommen, der Regierung zu der schleunigen Einrichtung der Ruralgarde Glück zu wünschen. Der Senat hat die Be⸗ rathung des Schulgesetzes beendet, aber wegen Unvollzähligkeit des Hauses noch nicht Schlußabstimmung gehalten. wan, , . , , n ,,. für die der »Queen Victoria« mit . i Budget 33 ö ; . . 29. März. Das offizielle Regierungsblatt veröffentlicht einen Königlichen Erlaß welcher die ö, zur ersten ordentlichen Sitzung einberuft.

Italien. Florenz, 26. März. General Palavicini hat den Oberbefehl über die Truppen, welche zur ren enn des Räuberwesens in einigen Provinzen beordert sind, erhalten.

28. März. Der Minister des öffen tlichen Unterrichts hat vor Kurzem die Universität in Bologna in Folge von Demon— J , 0. ö Zeit geschlossen.

eapel, 27. März. Der Herzog von Aosta hat sich heut nebst Gemahlin nach Sicilien ö ö

Griechenland. Athen, 28. März. Der Kronprinz 6. Dänemark, Bruder des Königs, ist von Korfu hier ange⸗ ommen.

Rußland und Rolen. St. Peters burg 27. März. Heute erfolgte die Veröffentlichung eines Gesetzes, dem zufolge das dienende Personal der ausländischen Gesandten, Botschafter und anderen diplomatischen Agenten in Civilsachen den örtlichen Gerichtsbehörden nach allgemeinen Gesetzen unterliegt. In Kriminal⸗Ordnungssachen hat deren Vorladung vor die Ge⸗ richte von Seiten des auswärtigen Ministeriums zu erfolgen.

Dänemark. Kopenhagen, 26. März. Das Folkething nahm heute in erster Behandlung den Gesetzentwurf, betreffend die Aufsicht des Staates über die Beförderung der Auswanderer, vor. Nach dem Gesetz sollen Auswanderungsagenten speciell durch die Regierung autorisirt werden und eine Caution von bis 10,909 Thlr. stellen; die Agenten müssen unbescholten sein und 5 Jahre Aufenthalt im Lande gehabt haben. Als Strafen für Uebertretung des Gesetzes ist eine Brüche bis 200 Thlr. oder Gefängniß bis 4 Wochen vorgeschlagen. Das Gesetz ent—⸗ hält . Bestimmungen zur Sicherstellung der Aus⸗ wanderer.