1868 / 79 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Fonds und Staats-Papiere.

1384

Bank- und In dustrie - Actien.

Freiwillige Anleihe.

Staats- Anl. von 1859 v. 1854, 5 von von von

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Eisenbahn- Prioritäts - Actien und Obligationen.

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Italienische Rente. ..

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Fremde Banknoten do. Fremde kleine.

Russische Banknoten

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Oesterreichische Banknoten. ö

Silber in Barren u. Sort. p. Pfd. fein. Bankpr.: 29 Thlr. 25 Sgr. Linsfuss der Preuss. Bank für Wechsel 4 pCt, für Lombard 43 pCt.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbüchdruckerei

1385 Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

M 79.

Mittwoch, den 1. April

1868.

Nichtamtliches.

Breslau, 31. März. Die fünfte Sitzung des Schlesi⸗ schen Pnrovinzial- Landtages fand am 27. März statt und begann mit geschäftlichen Mittheilungen und einigen Er⸗ gänzungswahlen. Darauf kam der Bericht über die Provinzial= Darlehnskasse zum Vortrag und wurde über die Rechnungen derselben pro 1864 bis 1866 Decharge ertheilt, und demnächst mit Rücksicht auf das den Ständen zustehende Vermögen dieser Kasse beschlofssen, daß das eigenthümliche Vermögen der Dar— lehns-Kasse, wie es sich statutenmäßig, gebildet hat und noch ansammeln wird, für gemeinnützige Zwecke, der Provinz, ausschließlich der dabei nicht mehr, betheiligten Oberlausitz, erhalten bleiben soll, ferner, daß die nähere Bestinm⸗ mung darüber für den Zeitpunkt, wo nach Abwickelung der Geschäfte der Umfang der Fonds sich übersehen lassen wird, vorbehalten bleiben soll, und daß endlich für den Fall der Be— gründung der erstrehten einheitlichen Administration der Pro⸗ vinzial⸗Institute des Herzogthums Schlesiens und der Grafschaft Glatz dabei die Fonds der Darlehnskasse eine Stelle i en erhalten sollen. Ueber die nothwendig werdende interimistische Ver⸗ waltung der Darlehnskasse wurde die Beschlußfassung vertagt. In Betreff der hierauf zur Berathung kommenden Grundzüge ciner Verordnung wegen Verminderung der überflüssigen Hunde beschloß der Landtag, die Hauptbestimmungen dieser Grund⸗ züge anzunehmen; nür die Freilassung der zum Ziehen für ge— werbliche Zwecke verwandten Hunde und die Ueberweisung der Erträge der Steuer auf dem Lande an die örtlichen Armen Verbände wurde abweichend von den Grundzügen beschlossen. Bei der dann zur Debatte stehenden Vorlage, betreffend die Blinden⸗Unterrichtsanstalt zu Breslau, genehmigte der Landtag zunächst nachträglich die im Jahre 1867 der Anstalt aus Pro- vinzigl⸗Fonds gemachten Zahlungen und n die laufen⸗ den Zahlungen für die gestifteten Freistellen; die beantragte Beihlllfe zu den Neubaukosten wurde zwar nicht abgelehnt, doch die Beschlußfassung über die Höhe derselben vorbehalten.

Endlich verhandelte der Landtag über die von mehreren Kreisen 2. des Regierungsbezirkes Oppeln beantragte ander⸗ weite Vertheilung der in der Provinz von Käufen erhobenen Correctionshausgefälle. Ueber diesen Gegenstand fand eine ein—⸗

ehende und ausführliche Debatte statt, deren Resultat die Ab— ehnung der gestellten Anträge war. 3 .

Die sechste Sitzung am 28. März begann mit Geneh⸗ migung mehrerer Adressen und Gegendenkschriften. Dann Hinte die vom Abgeordneten Elsner von Gronow eingehrachte Pe⸗ tition, Inhalts deren dem Landtag anheimgestellt wird, in Er⸗ wägung zu nehmen, ob es nicht rathsam sei, eine ständische Verwaltung für alle ständischen Institute zu beanspruchen und einzurichten, zur Berathung. Der Ausschuß hatte in Folge der durch diese Petition gegebenen Anregung zunächst vorgeschlagen:

Se. Majestät den König zu bitten, Allergnädigst gestatten zu wollen, daß die Vereinigung aller ständischen Fonds, Anstalten, Institute und Stiftungen in der Provinz Schlesien mit Ausschluß der Oberlausitz unter eine konzentrirte provinzialständische Verwal- tung gebracht und derselben zur eigenen Administration unter staat licher Aufsicht überwiesen werden dürfen,

Dieser Antrag wurde nach einer eingehenden Debatte vom Landtage mit Einhelligkeit angenommen, ebenso der fernere Antrag, wonach zur Verwirklichung des ersten Beschlusses vom Landtag sofort ein diesfälliger Verordnungs⸗ Entwurf zur Allerhöchsten Genehmigung und Publizirung eingereicht werden solle. Dieser Entwurf selbst unterlag demnächst einer ausführ⸗ lichen Berathung und wurde schließlich mit geringen Aende⸗ rungen angenonimen. In demselben wird der Provinz die eigene Verwaltung ihrer Fonds, Anstalten und Stiftungen über⸗ wiesen; die Verwaltung erfolgt durch die Landes deputation, an deren Spitze der Landtags⸗Marschäll steht, während die eigentliche lau⸗ fende Verwaltung durch den auf Zeit zu wählenden Landes—⸗ hauptmann, den ersten Beamten der Provinz, geführt wird, derselbe ist Mitglied der Landes⸗Deputation, welche außerdem noch aus 7, die einzelnen Stände vertretenden Mitgliedern be⸗ steht, und hat für die einzelnen Geschäftszweige Abtheilungs⸗ Dirigenten und den Land-Syndikus als, juristischen Beirath und Kassen⸗Kurator neben sich und erhält außerdem daz er⸗ orderliche Kassen.! und Bureau⸗Personal. Die Feststellung

er einzelnen Geschäftszweige, welche in die ständische Verwaltung übergehen iel wird der Allerhöchsten Ent— scheidung auf Vorschlag der Landes ⸗Deputation über⸗ lassen und endlich vom Landtag in Voraussetzung der Allerhöchsten Genehmigung seiner Anträge beschlossen, schon jetzt

die Mitglieder der genannten Landes-Deputation zu wählen und derselben auch den Auftrag zu ertheilen, über diejenigen Bedenken, welche gegen den Verordnungs⸗Entwurf Allerhöchsten

Orts erhoben werden könnten, mit der Königlichen Staats-⸗Re⸗

gierung in Verhandlung zu treten.

Nach Erledigung dieses Gegenstandes wurde das Nachtrags⸗ Referat, betreffend die künftige Verwaltung der Provinzial⸗ Darlehnskasse, vorgetragen und vom Landtage beschlossen, daß die Verwaltung der genannten Kasse in der bisherigen Weise noch so lange als irgend möglich mit Hilfe der Beamten des Königlichen Kredit⸗Instituts fortgeführt werden solle. Für den Fall jedoch, daß eine Trennung von dem letzteren Institut nothwendig werden sollte, ermächtigte der Landtag die Direction der ständischen Provinzial⸗Darlehnskasse, nach Prüfung und Genehmigung ihrer diesfälligen Vorschläge durch die ständische Darlehnskassen⸗Kommission die Verwaltung der ständischen Darlehnskasse in einem besonderen Lokal mit eigenen, unter den üblichen Cautelen anzustellenden Kassenbeamten gemäß dem Statut vom 5. Dezember 1854 fortzuführen, bis eine generelle Reorganisation der ständischen Verwaltung erfolgt sein wird. Merseburg, 2. März., In der Sitzung des Provin—⸗ zial-Landtagesß am 23. März c. wurde, nachdem die Ver— sammlung eines jun gt verstorbenen, früher langjährigen Mit- gliedes derselben, des Geheimen Regierungsrathes, Oberbür⸗

germeisters a. D. Rasch zu Naumburg, gedacht, der Gesetz⸗

entwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse des Stein⸗ und Braunkohlenbergbaues in denjenigen Landestheilen, in wel—⸗ chen das sächsische Mandat vom 9. August 1753 Ge—⸗ setzeskraft hat, nach dem Vorschlage des vorhereitenden Aus⸗ schusses begutachtet. Es wurde anerkannt, daß ein Bedürfniß zur legislatorischen Regelung der fraglichen Angelegenheiten im Interesse sowohl der Grund⸗ und Grubenbesitzer als der Be⸗ förderung des Bergbaues selbst, anzuerkennen, und daß der vorgelegte Entwurf diesem Bedürfnisse entsprechend abgefaßt sei.

Sodann kam die Frage wegen Bildung von Grundsteuer⸗ Unterstützungsfonds zur Erörterung. .

Die Versammlung verneinte in Uehereinstimmung mit dem Gutachten des Ausschusses nach eingehender Diskusston die Frage: »ob für die Provinz Sachsen überhaupt die Bildung al oder mehrerer Grundsteuer⸗Unterstützungsfonds erfolgen olle.

Demnächst wurde der Bericht des 12. Ausschusses über die Geschäftswirksamkeit der Provinzial-'Rentenbank entgegen ge⸗ nommen und die Wahl der ständischen Kommission zur Mit⸗ e lng und Controle bei den Geschäften der Rentenbank er⸗ wählt.

Münster, 28. März. Der Westfälische Proyinzial- Land tag beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit Provin⸗ zial⸗Instikuten. Die Blindenanstalten zu Soest und Paderborn be⸗ dürfen außer dem etatsmäßigen Zuschuß der Provinzialhülsskasse von 1000 Thlr. keine provinziellen Zuschüsse. Bei beiden Anstalten beträgt die Anzahl der Zöglinge 36, welche jetzt bis auf 40 ver— mehrt werden soll. Hinsichtlich der Irrenanstalt zu Marsberg wurde beschlossen, zur Deckung der Ausfälle 24,090 Thlr, aus der Provinzial⸗-Hülfskasse auf 30jährige Amortisation zu 6pét. zu leihen und zum Neubau einer Kirche 13,000 Thlr. zu be— willigen. Im Jahre 1866 betrug die durchschnittliche Zahl der Pfleglinge Z40, die durchschnittlichen Pflegekosten beliefen sich auf 131 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. per Kopf.

Heffen. Darmstadt, 31. März. In der zweiten Kammer brachte heute der Abgeordnete Dernburg den Antrag ein: Die Staats⸗Regierung möge ersucht werden, dahin zu wirken, daß baldmögtichst das in der Bundesverfassung für das Heer des Nordbundes vorgesehene ,, , insbeson⸗ dere eine auf der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Anklage⸗ prozesses basirende Strafprozeßordnung dem Reichstage und Bundesrathe zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorge— legt werde. Gegen den Antrag stimmten nur 5. Abgeordnete.

Bayern. München, 36. März. Die bayerische Stagts⸗ regierung hat beschlossen, sich an dem im Monat Mai in Wien stattfindenden internationalen Telegraphenkongreß zu betheiligen.

Die Reich srgthskammer nahm heute den Gesetz— entwurf bez. der Dissidenten⸗ Ehen, jedoch mit Ausschluß der i, , , . mit Mitgliedern anerkannter Religions— gesellschaften mit 30 i 8 Stimmen an.

31. März. (W. T. B.) Der König hat den bisherigen Regierungs⸗-Direktor von Unterfranken, von Hörmann, zum Staäatsrath im ordentlichen Dienst und Minister des Innern ernannt.

(R. v. Decker). 174

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