229,
Institute mit Einschluß des
Berlin, 2. April.
Allergnädi eruht: zu tionsrath t .
der auswärtigen Angelegenheiten,
Anlegung
der Bayerischen Krone und des Polen als Bevollmächtigte des
liehenen St. Annen. Ordens dritter nehmigung zu ertheilen.
Seine Majestät der König haben
; des dem Wirklichen Lega— Bülow, vortragenden Rath im .
aus. t von des Königs Majestät verliehenen Comthurkreuzes des . .
dem zu Sielce im Königreich
— Grafen Johannes sich aufhaltenden Preußischen , n, n,,
oebius, von des Kaisers von sußland Majestä jestät ver- Klasse Allerhöchstihre Ge⸗
Pariser Ausstellung.
Durch mehrere Journale ist die Nachricht verbreitet — wor⸗ ö nicht ausgegebenen Preis. Wedaill die Beliehenen direkt bei der r e fi g ee w müßten, und ist dies, wie aus vielfachen An⸗ dahin verstanden worden, daß auch aus.
den, daß die noch
reklamirt werden eg ich . 3. andische Aussteller, welche noch nicht im sind, sich deshalb nach Paris zu wenden richtig; vielniehr wird die 8 Ausgabe gelan Kaiserlich franz
Besitze ihrer Prämien hätten. Dies ist nicht ustellung der bisher noch nicht zur n, Medalllen, sowie der von der stellungs Kommission noch nicht aus⸗ Ehrenvollen Erwähnungen. mission bewirkt werden
ion für di : Ausstellung i ,, , mn
Moser.
en wird, wie dies bei den übri pest Heye oll one we he f ien übti Berlin, den 30. März 186. Der Ober⸗Post ˖ Direktor Sach ße.
an ö. n . beginnt an der Universitat Marburg mit
di : ; enn Yhnfann ie Immatriculation nimmt berelts am 6. M.
Marburg, am 1. April 18658.
Der Prorektor Fuch s.
Nicht amtlich es.
Preußen. Berlin, 2. April König nahmen die Vorttag⸗ ar Gene Podbielski und des General ⸗Adjutanten vo und empfingen im Beifein des Gouverne — 5 , Meldungen. „Garde Ulanen⸗Regiments, Adjutant bei der Garde— ie⸗ . hatte die dhre . 6 . ö verstorbenen General⸗Lieutenants ( Bei den König lichen Majestäten fand . ö 3 den lch fern n .
— — Ihre i ön igi
in dem ö,. 0 ,. . J e KürSe,, Königliche Hoheit der Kronprinz empfi
,, ,,,, t ungen entgegen, stattete Sr. Kaiser= lichen Hoheit dem Großfürsten⸗Thronf J . . Gegenbesuch ab, fuhr nach dem ken f wn . ab, f Museu
6 Ihren Königlichen Majestäten. Abends if i .
36 Hoheit die Vorstellung im Opernhause und das Domchor⸗ oncert zur Feier des 2Bjaͤhrigen Bestehens des Domchors.
Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing den
om⸗ Der Rittmeister des
Konkurs. oder Falliment⸗ Verfahren
soweit es die Foͤrderung und S durch gerichtlichen g und Sicherstellun
sechs Monaten üÜbersteigen.
ordnung über:
de J. zwischen dem Norddeutschen B Staaten von Ameri en Bunde Staatz angehöͤri J erika abgeschlossenen Vertr biete des einen 1
auf seine Bedenken Bundesrathes Geh.
öffneten Debatt und
Bismarck. S Vertrag fas
1398 Thlr. Iz 144 000
Der Ausschuß des B Bundes trat heute Mittag . .
— Die
h Graf zu Eulenburg
Geh. Legations 3 ig . . rath Hofman gierungsrath Klapp, der Geh. Rath Hr. Sin 6 i e .
men Regierungsräthe Eck Der Präsident setzte des Bundeskanzlers des Norddeutschen den Vorlagen zu ern e ren., betreffend die um Dienste ei . aner I hr rn. n, e, aan lichen Pensionen u. s. w. an die Schleswig - Holsteinschen Armee⸗
Geh. Reg.⸗Rath v Puttkamme d ᷓ Yo k Den et, 9 r. und den Königl. Preußischen . für den auf der =
Vertrag mit Nordamerika — . * r n g
Legationsrath König. Das Haus trat
bei, über den fol
nossen in Schluß
Der Reichstag
zu veranlassen, daß
mug
welche
die Frei ⸗ u
vertragsmäßi
d Kröcher.
in Kenntniß,
— den Königlich Preußischen
nde Antrag des A
wurde zur orberathung einer
. er Reichstag wolle beschließen: dem betreffend die Aufhebung der Schuldha i * i
; ein Wir Wilhelm, von Gottes I wl ice iin n scren
verordnen im Namen des Norddeut stimmung des Bundes raths und des far g r en, col . 3 -
§. 1. Gegen An ehörige des Norddeutschen Bundes : Handels. und Wechsel. Sachen als Privat ˖ Ex Arrest fernerhin nicht angewendet werden.
Sämmtliche entgegenstehende gebungen werden hierdurch aufgeh
chstehenden Geseßz˖ Entwurfe,
oben.
en gegen An ndet. g geh
Eine Ausnahme von der
statt, ö. . , , . , . erfahrens erfordert, Dlese wast n Tann mit CEivilhaft belegt werden kann.
Der Präsident dc Bundestanzler Amtes machte die Mit.
theilung, daß in nä it ei . ĩ e gn . n. Zeit eine Vorlage des Präsidiuns in
erwarten sei.
Das Haus ging darauf zum ersten G egenstand =
Schlußberathung über 36. 99 Ich g. und den Vereinigten ag, betreffend die
lche aus dem Ge. andern. .
Dem Korreferenten Abgeordnete
Legen den Vert egationsrath
Lasker.
die verfassungsmä
Der and der T
Besuch Sr. Käiserlichen Hoheit des Großfürstin und Ihrer Königlichen Hoheit der K
räsi hb h Ten ce, er Ministerial⸗ Direktor
von Harbou, von Gerst en. der Landdrost von
Bewilligung von lebensläng. Angehörigen der vorm ab anlß
ehenden nigl. Preußischen Geh.
undes soll in Civil, ecutionsmittel Personal⸗ .
Bestimmungen der Landes. Geseß⸗ . indem der Landtag sich mit den vom Ausschuß beantragten Be—
2. Die ersonal ⸗Executton gegen? ĩ ( . zulässig, wenn die in bent gz. mut Irtm gc it nur in dem Jall, des n den hen Bundes 3 n ĩ
rige Vorschrift des §. 1 findet nur im
unter keinen Unistaͤnden die Dauer von ‚
ö
rath Buchholtz, der Senator G ildemenst er, ien
2. * e r 8 9 361 rungs Konimissarien: Geh. kia ee nel E seffer . i. . ] der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz
chu Wagner, v. H
zuerst das Haus von einer Mitthei . ᷣ z ̃ mniß, nach welcher der er den nn Königlichen Landtags-Kommissärrius, Ober -Präsidenten, Wirk Bundes für die Vertretüng der nachstehen.
besonderen Kommissarien ernannt habe: für Unterstützung der bedürftigen
1399
Es folgte in der Tagesordnung die Vorherathung über den Wrag des Abgeordneten Dr. Waldeck und Genossen, betreffend P Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Norddeut⸗
sin Bundes. Der Praͤsident eröffnete die Generalde batte, zu
iicher sich kein Redner meldete. Zu §. 1 sprachen die Abge⸗
dneten Br. Waldeck, Graf v. d. Schulenburg. Beetzendorf,
Schweitzer, v. Blanckenburg, Försterling, v. Vincke⸗Olbendorf, ennig.
ei Schlusse des Blattes dauerte die Debatte noch fort.
— Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten ist S. M. S. »Augusta« nach einer jblägi⸗ gen Fahrt von Madeira den 4. v. M. in Barbados eingetroffen.
— Der am 15. v. Mts. eröffnete Provinzial⸗-Landtag ist, nachdem er seine Berathungen beendet, gestern durch den
lichen Geheimen Rath von Jagow, geschlossen worden.
h ren nnn 1. April. In der am Montag stattgehabten sieben ten Sitzung des Schlesischen Pfꝛovinzial-⸗Landtages wurde, nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten, über die Verwaltung der Provinzial ⸗Land⸗Feuer⸗Societät referirt und über mehrere, die Verwaltung betreffende Punkte Beschluß ge⸗ faßt, dem Provinzial ⸗Feuer⸗Societäts-⸗Direktor der Dank für
die umsichtige und sorgfältige Verwaltung der Societät aus
gesprochen, ihm die Ermächtigung ertheilt, in solchen Jahren,
welche bei Erhebung der ordentlichen Jahresbeiträge erheb⸗— liche Ueberschüsse les r le zin ern, ian g voistons ⸗Ausschu eauftrag engl e Vorschläge auf Ermäßigung der Beitrags⸗
eines Thei⸗
Aufbringun ö ö der Re⸗
zu erlassen, / dem näãächsten Provin⸗
liefern, die Associgten
Simpla in den beiden ersten Klassen zu unterbreiten. Die bei der Land ⸗Feuer⸗Soeietät versicherten Besitzungen aus den in⸗ zwischen in die Reihe der Städte übergegangenen Ortschaften
Kattowitz und Myslowitz sollen bei der Societät verbleiben,
auch Erhöhung dieser Versicherungen zulässig sein, neue Ver sicherungen aus diesen Orten dagegen bei der Land- Feuer. Societät nicht mehr angenommen werden. Der Etat pro 1868
und 1869 wurde festgestellt.
Nach Kenntnißnahme von der beabsichtigten Vereinigung der Directionen der ständischen Feuer⸗Societäten resp. eines Ver⸗ bandes derselben zur Einrichtung einer Vorschußkasse und eines Verbandes für Vergütigung von Kriegsschäden 2c. wurde der Direktor ermächtigt, die in Aussicht stehende Konferenz durch einen Deputirten auf Kosten der Fonds der Societäten zu be— schicken. — Die Berichte über die Taubstummen⸗Anstalten zu Breslau, Liegnitz und Ratibor wurden vorgetragen, und
willigungen im Allgemeinen einverstanden erklärte, behielt er sich die Festsetzung der Höhe der Bewilligungen noch vor und beschloß leichzestig, die Erlangung der Portofreiheit für die Angelegen—⸗ . der drei Anstälten zu erstreben. Weitere innere Ange⸗ legenheiten fanden durch Beschluß ihre Erledigung; ebenso die aus dem Referate über Verwaltung des Vermögens des Pro⸗ vinzial⸗Ständehauses sich ergebenden Punkte, wohei dem Oher⸗ Praͤsidenten, sowie der ständischen Kommission der Dank für die umsichtige Verwaltung ausgesprochen, einem Beamten auch eine Remuneration bewilligt wurde. . Auf den Bericht über Verwaltung des Pensionsfonds für die ständischen Beamten wurde beschlossen: den Beamten die Beiträge zum Pensionsfonds vom 1. Januar 1868 an zu er— lassen, den Pensionsfonds aufzulösen, das Vermögen dem Haupt ⸗Irrenfonds zu überweisen und die künftig zu bewilligen⸗ den Pensionen auf den Etat desjenigen Instituts zu nehmen, welchem der betreffende Beamte vor seiner Penstonirung ange⸗ hört hat. — Mittelst Allerhöchster Proposition ist der Land- ag zur gutachtlichen Aeußerung über den Maßstab der Vertheilung der Kosten der örtlichen Armenpflege zwi⸗ schen den Sominien und Gemeinden im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz aufgefordert worden. Die Ansichten hierüber gingen auseincinder, und nachdem sowohl der Maßstab der sämmtlichen direkten Staatssteuern, ausschließlich der Hausir⸗ gewerbesteuer, als auch der Maßstab der Gebäudesteuer allein, verworfen worden war, wurde, in Uebereinstimmung mit der roposition, die Annahme der Grund ⸗ und Gebäudesteuer als epartitions⸗-Maßstab mit großer Majorität angenommen. Einer Petition auf Regelung des Maßstabes zur Verthei⸗ lung der Kriegslasten auf die einzelnen Kreise nachgehend, be⸗ schloß der Landtag: den Herrn Landtags-Kommissar um Vor schläge in dieser Beziehung zu ersuchen. Eine fernere Petition 6. wg. , , Kommerzienraths Lehfeldt in Glogau — ging dahin: 9 Majestät den König um Aufhebung der Ufer Ward und
egungs ⸗Ordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft 9 ah, 12. Hrn d 1 ö zu bitten, weil diese eine für die Be⸗
theiligten kostspielige und gefährliche Belastung der Adjacenten bei behält, welche in andern Provinzen dem Staate obliegt, diesem auch rechtlich obliegen muß.
Der Landtag erhob den Antrag zum Beschluß.
Merseburg, 30. März. In der Sitzung des Provinzial Landtages der Provinz Sachsen am 25. März kamen zunächst die Angelegenheiten der 3 Tau b⸗ st umm en⸗Anstalten zu Halberstadt, Weißenfels und Erfurt zur Sprache. Diese 3 Anstalten werden mit einem Etat von zusammen ca. 12 — 13.000 Thlr. fast lediglich aus ständischen Fonds resp. durch Zuschüsse der Kreise unterhalten.
Der Landtag bethätigte sein Interesse für diese Anstalten durch verschiedene Bewilligungen, namentlich auch die Aufbesse⸗ rung der Lehrer ⸗Gehälter. Sodann wurde die Wahl der Mit⸗ glieder des dauernden ständischen Ausschusses für dieselben vor⸗ genommen. . — ;
Hierauf . der Bericht über die Angelegenheiten der Städte⸗Feuer⸗Societät der Provinz Sanfen welche von der Königlichen Regierung zu Merseburg verwaltet wird. Der Ausschuß drückte seine Befriedigung über die fortschreitende Prosperität der Anstalt aus, deren Versicherungssumme sich auf circa 82 - 8 Millionen gehoben hat, während sie im Jahre 1838 46 und im Jahre 1857 circa 64 Millionen ,, .
Dem Gutachten des Ausschusses gemäß wurden die Anträge der Direction auf gewisse Veränderungen des Reglements hin— sichtlich der Ratenzahlungen der Brandentschädigung, hinsichtlich der Rechnungs⸗Publication 2c. mit einigen Modificationen an⸗ genommen; dagegen der Antrag auf eine Betheiligung bei der Vereinigung öffentlicher Feuer⸗Soecietäts - Directionen Deutsch⸗ lands, als dem Interesse der Societät nicht hinlänglich ent⸗ sprechend, abgelehnt.
Die Angelegenheiten der Landarmen ⸗Erziehungs⸗ und Cor—- rections⸗Anstalt zu Zeitz, welche aus ständischen Fonds unter⸗ halten wird, bildeten den 3. Gegenstand der Tagesordnung.
Wie bei den vorigen Anstalten, wurden auch hier die Rechnungs⸗Angelegenheiten durch Dechargirung erledigt und die Frage wegen Erhöhung der Beamtengehälter und der Pensionsberechtigung für eine spätere Berathung ausgesetzt.
Düsseldorf, 31. März. In der gestrigen 7. Sitzung des 19. Rheinischen Provinzial ⸗»Landtages stellte, nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung, ein Abgeordneter vor der Tagesordnung den Antrag, der Landtag möge, wenngleich er in der erh ned Sitzung die Peti⸗ tion des Rektors der rheinischen Friedrich⸗Wilhelms-⸗Universität um Stiftung von Stipendien bei Gelegenheit der anstehenden Feier des H0jährigen Bestehens der Universität abgelehnt habe, doch ein Zeichen der Anerkennung gegen den hohen Gründer derselben ge⸗ ben, und könne dies am zweckmäßigsten in der Weise geschehen, daß man der Universität für ihre Bibliothek, welche hinter den anderen Universitäten zurückstehe, eine Dotation von 5000 Thlrn. aus den Ueberschüssen der Provinzial⸗Hülfskasse votire. Nach längerer Diskussion wurde der Antrag angenommen. Hierauf wurde in die Tagesordnung eingetreten und nach Ueberweisung einer neu eingegangenen Mitt heilung des Königlichen Landtags⸗ Kommissars an den betr. Ausschuß, sowie Verlesung einer Adresse an des Königs Majestät über die in der vorigen Sitzung beschlos⸗ sene Aufnahme der Baal⸗Wassenberger Straße auf den Aache⸗ ner Bezirksstraßenfonds, das Referat über die Reorganisation der Irrenpflege in der Rheinprovinz erstattet. Ueber dieses Referat fand eine längere Debatte statt, die eigentliche Beschlußfassung wurde aber ausgesetzt, da die heutige Berathung nur dazu dienen sollte, die Grundzüge der zu machenden Reorganisationsvorschläge festzustellen, während die gründlichere Berathung auf die 9. Sitzung vorbehalten wurde. Hierauf wurde ein Referat über einige bau⸗ liche Veränderungen in der Provinzial⸗Irren-Heilanstalt zu Siegburg verlesen und die dazu erforderlichen Mittel aus den disponibeln Mitteln der Provi . bewilligt. Der dem Landtage vorgelegte Etats⸗Entwurf derselben Anstalt pro 1868 — 1869 wurde genehmigt und nahm derselbe von den Rech⸗ nungen über die Einnahmen und Ausgaben der Taubstummen⸗ Schulen der Provinz pro 1864, 1865 und 1866 Kenntniß. Zu den Unterhaltungs⸗Kosten bewilligte der Landtag für die Jahre 1867 — 1870 jährlich 4000 Thlr. aus den Ueber⸗ schüssen der Prov. ⸗Hülfskasse und aus demselben Fonds zur Deckung ihrer Mehrausgaben jährlich 2000 Thlr., ebenso wurde (kn n die von den J. der Jahre 1865/66 nicht verwendeten Summen ihnen als Baufonds zu , da⸗ gegen bei der Verwaltung der Anstalten von nun an ständische Mitwirkung eintreten zu lassen. Für die Provinzial— Blindenanstalt zu Düren bewilligte der Landtag auf den Antra des Ausschusses die pro. 1867 bereits gezahlten 4 Thlr., erhöhte den Zuschuß aus Provin—
ialfonds für dieselbe pro 186869 von je 4000 Thlr. auf je 000 Thlr., votirte einen außerordentlichen Zuschuß von 1000 Thalern für dieselbe zu baulichem Zwecke, dechargirte die vor⸗ gelegten Anstaltsrechnungen pro 1 bis 1866 und nahm eine
1757 *