1868 / 81 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zessin Marie von Sachsen⸗Altenburg, jüngsten Tochter weil. Sr. Hoheit des Prinzen Edugrd von Sachsen-Altenburg, ent- gegenzunehmen und, nach allseitiger Zustimmung der Nächst⸗ betheiligten, Höchstseine Genehmigung zu diesem (von uns tele—⸗ graphisch bereits signalisirten) Eheverlöbnisse zu ertheilen ge—

ruht hat.

; Anhalt. Dessau, 31. ö Se. Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern⸗Sigmaringen ist heute Morgen von hier wieder abgereist.

Hessen. Darmstadt, 1. April. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde das Einführungsgesetz zu den preußischen Militair-Strafgesetzen und die Gesetzentwürfe, die Versorgung der als Invaliden entlassenen Unteroffiziere und Soldaten, die Pensionserhöhung der invalid gewordenen Offiziere, und die Unterstützung der Wittwen und Waisen im Kriege gebliebener Militairpersonen aller Rangklassen betreffend, angenommen, so wie zwei Petitionen erledigt. .

Heute beschäftigte sich die zweite Kammer mit dem Ge— setzentwurf, die Todeserklärung der in dem Ieldzug von 1866 vermißten Soldaten betreffend. Nach demselben kann von den Angehsrigen aller Personen, welche an diesem Feldzuge Theil

enommen und von welchen seit dem Friedensschluß keine

achricht ain ges e gg ist, die Todeserklärung derselben verlangt werden. Für diese Erklärung ist das Gericht zuständig, bei welchem der Vermißte während des Feldzuges zuletzt seinen all ö Gerichtsstand gehabt hat. Der Nachweis darüber, seit jener Zeit keine Nachricht von den Betreffenden eingelaufen ist, kann auf jede, nach den allgemeinen Ge— setzen zulässige Art, insbesondere durch schriftliche auf Grund amtlicher Nachrichten ausgestellte Zeugnisse einer Militair⸗ oder Civilbehörde geführt werden. Der die Todes⸗ erklärung Beantragende hat ferner eidlich zu bekräftigen, daß ihm von dem Leben des Vermißten keine Nachricht zugegangen sei. Auf Grund dieses Beweises hat das Gericht die Todes⸗ erklärung ohne alle weitere Förmlichkeit auszusprechen und ist das ganze Verfahren kostenfrei. Als Todestag gilt der letzte Dezember 1866. In Rheinhessen wird die Todeserklärung in öffentlicher Sitzung verkündet und wird der Tag der Erklärung als der Tag der definitiven Einweisung der Erben in den Besitz des Nachlasses angesehen, die Erbfolge regelt sich jedoch nach dem letzten Dezember 1866. Der Ausschuß beantragte unveränderte Annahme des Entwurfs und erklärte sich die Kammer hiermit einverstanden. Ein weiterer vorliegender Gesetzentwurf ver⸗ ordnet in Gemäßheit des Artikels 249 des allgemeinen deut⸗ schen Handelsgesetzbuchs, daß bei Actien⸗Gesellschaften, welche den von den Ständen genehmigten Bau und Betrieb von Eisenbahnen zum Gegenstande haben, im Gesellschaftsver⸗ trag mit staatlicher Genehmigung festgesetzt werden kann, daß die im Art. 222 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches bestimmte Höhe der Einzahlung von 40 pCt. des Nominal⸗ betrags der Aktien auf 25 pCt. dieses Betrags herabgesetzt werde. Auch hier wird der auf Genehmigung gehende Ausschuß— gane, zum Beschluß erhoben. Bezüglich des Gesetzentwurfes über die Zuziehung der Ausländer zur Personalsteuer stellte der Ausschuß den Antrag: die Kammer wolle in der Voraus⸗ setzung, daß der vorliegende Gegenstand durch die zu erwartende umfassende Gesetzesvorlage über eine allgemeine Einkommen⸗ steuer seine Erledigung finden werde, vorerst von einer Be— schlußnahme über denselben absehen. Die Kammer gab auch diesem Antrag ihres Ausschusses ihre Zustimmung.

Nach der »Hess. Landesztg.« ist der Direktor des Ober- Appellations⸗ und Kassationshofes Dr. Brenner zum ersten Präsidenten dieses Gerichtshofes an Stelle des jüngst verstor⸗ benen Dr. v. Hesse ernannt worden.

2. April. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 17 enthält eine Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs, die Organisation der Landwehr— Behoöͤrden betreffend.

Weiter wird nachträglich zu der Verordnung vom 15. v. M., die Organisation der Landwehr⸗Behörden betreffend, insbesondere zu §. 3, Pos. ? und 3 bekannt gemacht, daß, nach getroffener Uebereinkunft, die Functionen des Divisions⸗Kom⸗ mandos, im Falle des Ausmarsches, auf das dienstälteste stellvertretende Brigade⸗Kommando übergehen.

Baden. Karlsruhe, 1. April. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 20 enthält u. A. das Gesetz, den Bau einer in der Rheinebene von Mannheim nach Karlsruhe führenden Eisenbahn betreffend, und eine Bekanntmachung des Groß— herzoglichen Kriegsministeriums: Den Vollzug des Wehrgesetzes, hier die Konstituirung der Ober ⸗Rekrutirungsbehörde betreffend.

Bayern. München, 1. April. Die Kammer der Ab⸗ geordneten hat heute den Gesetzentwurf bezüglich der Vermar— kung der Grundstücke mit einigen Modificationen der Fassung, in der er von der Kammer der Reichsräthe an sie gekommen war, einstimmig angenommen. Morgen wird sie von Neuem über den Gesetzentwurf bezüglich der Rotheivilehe berathen.

Oesterreich. Wien, 1. April. Die Minister Herb st und Brestl sind nach Pesth berufen worden, um dem Kaiser über die laufenden Geschäafte Vortrag zu erstatten.

2. April. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner heuti⸗ gen Sitzung sämmtlichen seitens des Herrenhauses an dem Schulgesetzentwurf vorgenommenen Aenderungen zugestimmt. Ferner nahm das Haus den Gesetzentwurf an, betreffend die Organisation der Bezirksgerichte.

Pesth, 1. April. In der heutigen Sitzung des Unter hauses wurde beschlossen, die Nationalitäten ⸗Kommission, in welcher mehrere Lücken eingetreten sind, zu ergänzen. Der Centralausschuß empfiehlt den Gesetzentwurf über Steuer⸗Rück. vergütung bei Ausfuhr von Zucker und Spirituosen mit dem Beifügen, daß das Gesetz am 15. April ins Leben trete. Zur Wahl eines Eisenbahnausschusses, ferner der vier neuen Mit- glieder der kroatischen Regnikolardeputation wurden die Stimm⸗ zettel abgegeben.

Im Finanzministerium sind, wie der »Pesther Lloyd« meldet, folgende Steuergesetz Entwürfe ausgearbeitet: Grund⸗ und Haussteuer, Personal⸗Erwerb⸗ und Einkommensteuergesetz, ferner Salz,, Tabak-, Bier,, Zucker- und Branntweinsteuer, Wein⸗ und Fleischverzehrungssteuer, endlich ein Gebührengesetz⸗ Entwurf, welche Entwürfe alle noch in dieser Session vor⸗ gelegt werden.

Belgien. Brüssel, 2. April. Der Senat genehmigte in seiner heutigen Sitzung die Gesetzentwürfe, betreffend die Re⸗ organisation der Armee.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen ˖ Büreau.

Wien, Freitag, 3. April, Vormittags. Unterhaus. Der Justizminister legt die Gesetzentwürfe vor wegen Einführung des Instituts der Schwurgerichte und Bildung der Geschwornen⸗ gerichte. Hierauf wurde die Konkursordnung in dritter Lesung angenommen und sodann die Spezialdebatte des interkonfessio⸗

nellen Gesetzes begonnen.

Florenz, Donnerstag, 2. April, Abends. Marquis Pe— poli ist gestern auf seinen Gesandtschaftsposten nach Wien ab⸗ gereist. Am 3Zten hält die General⸗Budgetkommission ihre erste Sitzung ab.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 4. Beilage.

Statistische Nachrichten.

London, 31. März. Heute sind die Voranschläge für den Civildienst der nächsten Verwaltungsjahre (bis 31. ecki 1869) ausgegeben worden. Der Gesammtbetrag ist 2128 009 Pfd. St. Da⸗ von 2129 0 Pfd. St,. auf die irische Cel 123/000 Pfd. St. für die Grafschaftsgerichte, 170,009 Pfd. St. für Schulwesen, 88000 Pfd. St. für Schulwesen in Irland, 7110900 Pfd. St. für Gefängnisse, 66, 006 Pfd. St. für Polizei und 30,000 Pfd. St. fur öffentliche Bauten in

Irland. Kunst und Wissenschaft.

‚Die ersten Aufnahmen der englischen Armee in Abyssinien, November 1867 bis Januar 1868. Mit 2 Karten. (Aus Petermann's Geogr. Muth. 1868, Heft 2) Gotha, Ju stus Perthes. Von den bisher erschienenen Orientirungs⸗Mitteln über n f gn ist geographisch und kartographisch eines der wichtigsten die große offizielle Karte des englischen Kriegsministeriums im Maßstabe don 1: 633600 10 engl. Meilen auf Jengl. Zolh, die vor längerer Zeit mit einem Blaubuche zusammen der Oeffentlichkeit übergeben wurde. Wichtige Bereicherungen zu dieser Karte, wie zu der Kenntniß Abyssiniens überhaupt bilden die oben angeführten Aufnahmen, die besonders vom englischen Quartiermeisterstabe behufs des Vor marsches der Truppen seit November ausgeführt worden sind. Die bisherigen Resultate derselben werden in 2 Kartenblättern veranschau · licht, denen erläuternde Bemerkungen vorangeschickt sind.

Gewerbe und Handel.

So reich Nheinland⸗Westfalen an Eisen⸗, Blei⸗ und Blenden⸗ erzen n so verhältnißmäßig arm sind sie an Kupfererzen. Erheb— liche Mengen werden nur in Westfalen gewonnen. Die Kupfererz⸗ förderung im Rheinlande konzentrirt sich hauptsächlich auf die Gegend von Linz am Rhein, wo jetzt durch zwei Pariser Geschäftsleute eine seit Jahrhunderten nicht mehr in Betrieb stehende Kupfererzgrube wieder in Förderung genommen wird. Verhüttet werden die dort gewonne— nen Erze auf der Newerhütte bei Linz, welche der Gesellschaft für rheinischen Bergwerks? und Kupferhüttenbetrieb gehört, so wie auf der Kupferhütte Tubalkain bei Remagen. In den Revieren Aachen und Düren wurden nach dem »Actionair«s 1849: 644 Etr., 1856: 74 Ctr., 1357. 1090 Ctr. und 1865: 624 Etr. Kupfererze gewonnen.

Die Seidenfabriken des Crefelder Bezirks sind nach dem Pr. H. A.« seit einiger Zeit im Allgemeinen sehr lebhaft beschäftigt und fehlte es, um die vielen Aufträge, welche mit kurzen Fristen auf⸗ gegeben waren, zu effektuiren, an Arbeitern. In Folge dessen waren auch die Färbereien und Appreturen in voller Thätigkeit. Leichte halb= seidene Stoffe vorzugsweise aber Atlas, der in allen Farben als Be— satzartikel haufig verwendet wird, waren lebhaft begehrt, indeß ist auch für den Absatz ganzseidener Kleiderstoffe die gegenwärtige Mode günstig. Die Preise der Rohseide haben sich wenig geändert. Die feineren euro=

werden.

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äischen Sorten blieben gesucht und die Preise steigend, während . Seiden, besonders chinesische, vernachlässigt und im Preise etwas weichend waren. .

Wien, 31. März. Die heute stattgehabte Generalversammlung der Actionaire der Kreditanstalt hat die Vertheilung einer Super- dividende von 55 Gulden beschlossen und den Antrag auf Rückkauf von 10 Millionen Gulden Kredit ⸗Actien angenommen. Der Antra Königswarter's, falls das Gesetz über die Vermögenssteuer in Kraft tritt, die Hinterlegung von 250000 Gulden in den Reservefonds für die Jahre, in welchen die Steuer gezahlt werden müsse, zu sistiren, wurde ausreichend . und auf die Tagesordnung der nächsten

eneralversammlung gestellt.

9 k 30. e Die Handelsausweise für Februar sind heute ausgegeben worden. Ihnen zufolge betrug der Werth des Exportes 14340979 Pfd. St. gegen 144446972 Pfd. im Februar 1867, und 15,116,063 Pfd. im Februar 1866. Rechnet man Januar und Februar zusammen, so betragen die resp. Exportwerthe; im Jahre 1868. 26,593, 667 Pfd., 1867: 273232.914 Pfd., 1866 29470 811 Pfd. Während der beiden Monate betrug die Specieeinfuhr: 4040, 908 Pfd.; die Specieausfuhr 4 178,224 Pfd. .

Rouen, 3. Februar. Die Ausfuhr von hier nach Preußen be stand im Jahre i867 in ca. 700900 Flaschen Champagnerwein und ca. 30 000 Mühlsteinstücken. 19 Schiffe kamen aus preußischen Häfen nach Rouen mit Holz und Getreide, davon 15 unter preußischer Flagge, 4 unter franzoͤsischer . Von 16 preußischen Schiffen, die hier ankamen, gingen 13 mit Ladung und nur 3 mit Ballast von hier weg. Dieppe zählte 7 von Preußen kommende Schiffe, Caen deren 8, und Cherbourg 4, sämmtlich mit Holz oder Getreide.

Das französische Dekret vom 23. v. M. wodurch Ladungen an Getreide, Mehl 2c. auf den französischen Flüssen und Kanälen vom 28. März bis 30. September von allen Staatsabgaben befreit werden, lautet wie folgt:

Art. JJ. Vom 28. d. Mts. an und bis zum 30. September des laufenden Jahres werden die Ladungen von Getreiden und Mehlen, von Reis, Rartoffeln oder Hülsenfrüchten, welche mittelst Booten auf den Flüssen oder Kanälen, die dem Staate angehören, transportirt werden, von jeder Gebühr innerer Schifffahrt, die zum Nutzen des Staatsschatzes erhoben werden, befreit sein. . .

Art. 2. Die fremden Schiffe können bis zur nämlichen Zeit und unter den nämlichen Bedingungen, wie die französischen, zollfrei auf allen Stroͤmen, Flüssen und Kanälen, die dem Staate gehören, fah— ren, welches auch der Ursprung ihrer Ladung sei, wenn diese Ladun—⸗ gen J oder Nahrungsmitteln bestehen, die im Art. spezi⸗

irt sind. .. Art. 3. Welches auch der Zeitpunkt ihrer Ankunft am Bestim⸗ mungsort sei, die so beladenen französischen oder fremden Boote werden der Gebührenbefreiung, welche der Gegenstand des gegenwär⸗ tigen Dekrets ist, theilhaft werden, unter der Bedingung, daß sie ihren Abfahrtspunkt vor dem 30. September 1868 verlassen haben. Queensto wn, 1. April. Der Inmandampfer City of London«

ist aus New⸗Hork hier eingetroffen. Verkehrs ⸗Anstalten. Florenz, 1. April. In den nächsten Tagen wird die neue

Eisenbahnlinie von Turin nach La Veneria Reale eröffnet und dem Verkehr übergeben werden. Dieser Schienenweg, welcher in die nördlich von Turin belegene Ebene über La Veneria hinaus verlängert werden soll, verheißt guten Erfolg. Ferner soll die auf den Ahhängen des Mont Cenis von dem Unternehmer Fell erbaute Eisenbahn zwischen Susa und San Michele nächstens in Betrieb gesetzt

Mos kau, 17. März. (B. 3.) Die stehende Borodino⸗ brücke über die Moskwa ist heute durch den Bischof Leonid ein⸗ geweiht und der Circulation übergeben worden.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 4. April. Im Opernhause, 80 Vorst.) Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Topase: Frl. gien Eine Nereide: Frl. Selling. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗

reise.

Im Schauspielhause. (94. Ab. Vorst. Zum ersten Male: Phädra. Trauerspiel in 5 Aufzügen. Musik von W. Taubert. In Scene gesetzt vom Direktor Düringer.

Besetzung: Theseus, König von Athen, Hr. Berndal. Hippo- lyt, Sohn des Theseus und der Amazonen⸗-Königin Antiope, Hr. Karlowa. Pirithous, Sohn des Zeus und der Dia, Hr. Dahn. Aricia, aus dem Stamme der Pallantiden, welcher früher über Athen herrschte, Frl. Satran. Minos, König von Kreta, Hr. Kgiser. Phädra, Ariadne, Töchter des Minos und der Pasiphaö, einer Toch⸗ ter Apollos, Fr. Jachmann, Frl. Keßler. Oenone, Frl. Döllinger. Der Oberpriester der Venus, Hr. Lichterfeld. Der Demarch von Athen, Hr. Siegrist. Bürger von Athen, Hrn. . Grohmann. Ein Diener, Hr. Landwehr. Ein junger Fischer, 8 Betz. Dionysos, Gott des Weins und der Begeisterung.

olk von Athen. Priester. Bacchanten. Gefolge des Minos und des Theseus. Der erste Aufzug spielt in Kreta, der zweite auf Naxos, die drei letzten in Athen. Mittel-Preise.

Sonntag, 5. April! Im Opernhause. y Vorst.) Auf Allerhöchsten Befehl. Don Parasol. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 5 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P.

Linsen 71 - 110 - 8 = Eier

Hertel. Fierelling; Frl. Girod. Rosenknospe: Frl. David. Anfang 7 Uhr. Mitt el⸗Preise. Im Schauspielhause. (95. Vorst. Die Räuber. Trauer⸗ spiel in 5 Abth. von Schiller. Mittel⸗Preise. Sonnabend, 4. April. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Vierundfuͤnfzigste Vorst. der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Premiere reprèêsentation de: Fartuffe. Comédie en cinꝗg actes de Mr. Molière. Sonntag, 5. April. Fünfundfünfzigste Vorst. Au béné- fice de Mr. Luguet. Deuxième représentations de: Tartuffe. Comédie en cinꝗg actes de Mr. Moière.

FTelegraphische Witterimxsherichte v. 3. April.

Tr cm p. Tb ; on. F. G rer R,, wü. Memel 4,8 1,0 1,7 N., sehwach.

Allgemeine Himmelsansieht. heit., Nehts. wen. Schnee. Köaigsberg. NW., s. schwach. heiter.

Dannĩg NW., mässig. heiter, stark. Reif. Cöslin 80., 1 heiter.

NW., mässig. heiter.

2, 8 W., schwach. wolkig, schön. O., schwach. gan? heiter. NO., stille. anz heiter. N., schwach. eiter, Reif.

N., schwach. heiter, Reif. XO. , mässig. ganz heiter.

N., schwach. heiter.

N., mässig. sehr heiter. XO., mässig. heiter. Windstille. heiter.

ONO. , s. schwach. schön.

NO., sehwach. wenig bedeckt. SO., schwach. heiter.

Flensburg . i JU ; Brüssel. ... Haparanda. 3: Helsingfors N., mässig. heiter.

1 11 .

X n N d d MO N O G d d n a o = s. 2.

WS W., schwach. wenig bewölkt. Gest. Sehn., gest. Ab. N. schw. SSW. , schwach. bed., gewöhnl. schwach 80.

Gröningen.

Helder SSW. , z. schw. bedeckt, Schnee.

Hõörnesand. 3 Christians. . 3: SW. , friseh. Regen, bewegt.

Stockholm. :

Skudesnäs.

Prodcluktem- umd Wanren- Eörse.

Kerlüim, 3. April. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.

Von Bis Nittel Von Nittel thr ss. bf. lthrl sg. pf. . sg. yt i pt. Weizen Sehfl. 125 6 16 3 Bohnen Metze

Roggen 25 451 229 g Kartoffeln gr. Gerste 2 2 61 2 7 6 kindlfleisch Pfd. ̃ 11 6

6

zu W. 7 12 3 8chweine- Hafer zu L. 15 166 71 fleisch Heu pr. Ctr. I7 22 IIHHammelfleiseh Stroh Scheck. 9 - . Kalbfleisch 61 6 Erbsen Metze . 8 = BhButter Pfd. 8 - 12 Mandel 3

Die Marktpreise des Kartoffel - Spiritus, per 8000 pro Cent Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am

27. März 1868... Thlr. 192

2

Sim Go & C =

ohne Fass.

Berlin, den 2. April 1868.

Die Aelte sten der Kaufmannschaft von Berlin.

Kerlim, 3. April. (Niehtamtli eher Getreideberieht.) Weizen loco 90 109 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualit., pr. April u. April-Mai 93—- 923 * Thlr. bez., Mai-Juni 923 335 Thlr. ber.

Roggen loco 78 - 79pfd. 5 Thlr. pr. 2000 Efd. bez., galiz. I- BG Thlr. bez., pr. April u. April-Mai 723 33 - 13 Thlr. bez. u. Br., 22 bez., Mai-Juni 72 - 3 Thlr. bez. u. Br.“, 4 G., Juni - Juli 70 71-705 —4 Thlr. bez., Juli- August 647-3 Thlr. bez.

Gerste, grosse und kleine, à 50 - 60 Thlr. per 1750 Efd.

Hafer loco 32 363 Thr., böhmischer 32 * Thlr., April Aai 323 —32— 4 Thlr. bez., Mai- Juni 3353 - 3 Thlr. bez., Juni-Juli 34 Thlr. bez., Juli-August 32 Thlr. bez. u. G., September-Oktober 283 bis 29 Thlr. bez.

Erbsen, Kochwaare 74 - 80 Thlr., Futterwaare 68 - 2 Thlr.

Rüböl loco 105 Thlr. Br., pr. April u. April-Mai 10-4 Thlr. bez. u. Br., Mai- Juni 103. 3 Thlr. bez., Juni - Juli 103 - an Thlr. bez., September- Oktober 1093 - z Thlr. ber.

Leinöl loco 13 Thlr. ]

Spiritus loco ohne Fass 19113 3 Thlr. bez., pr. April u. April-