1868 / 83 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Springe; 56 Wullbrand von Bock-Wülfingen in Celle; Karl Wilhelm Arnold Albrecht in Gronau; Wil⸗ helm Freiherr von Grote in Reinhausen; Ernst Hexmann Schulze in Winsen a. d. L. Alexander Wilhelm Julius Rasch in Marienburg; Wilhelm Hammer m Lüneburg; Johann Friedrich Theodor Meyer in Münden; Karl Beorg Lindemann in Neuenhaus; Theo⸗ dor Gustav Albrecht in Oldenstadt; ferner die Regierungs⸗ Assessoren Karl Friedrich Heinrich Dr; von Arnim in Gifhorn; Ottos Süs in Hannover; Robert Kreuz⸗ wendedich Graf Hue de Grgis in Hildesheim,; Eugen Albert Heinrich Roth in Emden; Heinrich Alfred Reinick in Himmelpforten; Franz Karl Bollert in Ealenberg und Alfred Schultz in Medingen sowie den

Ritterschafts Rath von Pfuel in Hannover zu Amtshaupt =

männern in der Provinz Hannover zu ernennen geruht.

Berlin, 6. April.

Ihre Hoheiten die Herzogin von Sachsen-Alten bur nebst Höchstderen Tochter, e fn Mg rie, und die Prinzes⸗ fin Marie Eduard haben Sich heute Mittag nach Altenburg zurückbegeben.

Allerhöchster Erlaß vom 2. März 1868 betreffend die Ver—

n, der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung

einer Guts. und Gemeinde⸗Chaussee im Kreise Weißensee Regierungs Bezirk Erfurt, von Gebesee nach Tennstädt.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Guts, und Gemeinde ⸗Chaussee im Kreise Weißensee, Regierungs⸗ Bezirk Erfurt, von Gehesee nach Tennstädt genehmigt habe verleihe

ch hierdurch den Stadt.! resp. Landgemeinden Gebesee, Tenn flat,

chwerstedt, Groß und Klein ⸗Ballhausen und den Rittergütern zu Groß. und. Klein- Ballhausen das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Ehaussee⸗Bau. und Unterhaltung. Materialien nach Maßgabe der für die ,, , bestehenden Vorschriften in Be⸗ zug auf diese Straße. Zugleich will Ich den vorhezeichneten Unternehmern Een Uebernahme Ter künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der

traße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeldtarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim⸗ mungen über die Befreiungen, sowie der . die Erhebung be⸗ treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats ⸗Chausseen von Ihnen , i werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 ange⸗ hängten ,, wegen der , auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. er gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 2. März 1868.

Wilhelm.

v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.

An den Finanz-⸗Minister, den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.

Das 23. Stück der GesetzSammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter .

Nr. 7041 das Gesetz, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser. Vom 18. März 1868; unter

r. 7042 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Februar 1868,

betreffend die Ausdehnung der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Januar 1866 dem Wehlauer Kreise bezüglich des Baues und der Unterhaltung der Chaussee von Gubehnen nach Stam⸗ pelken bewilligten Rechte auch auf die Chaussee von Stampel⸗ ken bis zur Labiauer Kreis⸗-Chaussee von Nauzken über Kaymen nach Sielkeim; unter

Nr. 7043 das , nn wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Wehlauer Kreises im Betrage von 54, 800 Thalern 1I. Emission. Vom 8. Februar 1868; unter

Rr. 7044 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Februar 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis -Chaussee von Dähre im Kreise Salzwedel, Regierungsbezirk Magdeburg, bis zur e, bei Schmölau in der Richtung auf Bodenteich; unter

Nr. 7045 den Allerhöchsten Erlaß vom 12. März 1868, betreffend den Bau und die künftige Verwaltung der Eisen— bahnen von Schneidemühl nach wi fh gh und von Thorn nach Insterburg, sowie die Anwendung des Expropriationsrechts auf die zur Ausführung der gedachten beiden Eisenbahnen erforder⸗ lichen Grundstücke und des Rechts zur vorübergehenden Be— nutzung fremder Grundstücke; und .

Nr. 7046 die Bekanntmachung, betreffend die mit Olden⸗

burg abgeschlossene Uebereinkunft zur wechselseitigen Beförde⸗ rung der Strafrechtspflege. Vom 25. März 1868. Berlin, den 6. April 1868. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits ⸗Comtoir.

,

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Den Technikern Carl Windhausen und Heinrich

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Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und komman . General des V. Armee Corps, von Stein⸗

metz, nach Tübingen.

gnädigst

mandeur

Büssing zu Braunschweig ist unter dem 2. April 1868 ein . H

Patent

aun ginnen SchornftenrAufsgtz in der durch Modell und :

schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den .

Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Me dizinal⸗Angelegenheiten.

Die Immatriculation für das bevorstehende Sommer Se. mester beginnt den 14. April d. IS. und findet bis auf Weiteres wöchentlich zweimal, Dienstags und Sonnabends um 12 Uhr, im Senats⸗Saale statt.

ehufs derselben haben

I) die Studirenden, welche von einer anderen Universität konimen, ein vollständiges Abgangs Zeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten nebst dem Schulzeugnisse,

Y diejenigen, welche die Universitäts - Studien erst, be. insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges

chulzeugniß und, falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimations . Papiere vorzulegen.

In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts. mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität I besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Uni⸗ versitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.

Berlin, den 3. April 1868.

Die Immatriculations⸗Kommission. Beseler. Lehnert.

Diejenigen jungen Leute, welche gar teiner Maturität; unterzogen haben, beim Besuche einer inländischen

Prüfung si Universität auch nur heabsichtigen, eine , Bildung für die eher Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach sich zu geben, ohne daß sie sich fur den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Jun

Befanntmachung. / Bei der Telegraphen - Station in Kreuz a. Ostbahn wird am 16. April er. der volle Tagesdienst eingeführt werden.

Stettin, den 3. April 1868. Telegraphen⸗Direction

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 6. April. Seine Mgjestät der König besichtigten gestern früh die Blumen-Ausstellung im Englischen ö. wohnten der Einsegnung der Kadetten in der Garnison⸗Kirche bei, empfingen den Feldmarschall Grafen Wrangel und hierauf eine Deputation der Städte Colberg und Velgard. Heute nahmen Se. Majestät der König den Vor= trag des Cwil-Kabinets entgegen und begaben Allerhöchstsich mit dem 10 Uhr-Zuge nach Potsdam zur Compagnie⸗Besichti⸗ . beim Garde⸗Jäger⸗Bataillon und bei der Unteroffizier⸗

ule.

Ihre Majestät die Königin wohnte . dem Gotiesdienste in der Garnisonkirche bei und besichtigte die Blumen⸗Ausstellung des Gartenbau⸗Vereins. Das Familien . bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich

arl statt.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte vorgestern der Kirchenparade bei und nahm hierauf an dem Dejeuner im Königlichen Palais Theil. Am Abend besuchte Se. Königliche Hoheit die erste Vorstellung der ⸗Phädra im

Königliden Schauspielhause.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deutschen Zollvereins für Zoll- und Steuerwesen, sowie für Handel und Verkehr traten heute Mittag zu einer Sitzung zu⸗ sammen, in welcher der Handels- und Zollvertrag zwischen dem Zollvereine und Oesterreich berathen wurde.

In dir vorgestern stattgefundenen siebenten Plenarsitzung

des Buündeszrathes des Norddeutschen Bundes führte der Bundeskanzlei den Vorsitz. Nach Verlesung des Protokolls der sechsten Sitzung begann die Berathung der Gewerbe⸗Ord⸗

an auf Grund des Berichts des außerordentlichen Ausschusses en Entwirf einer Gewerbe-⸗Ordnung Referent: Geheimer Rath Dr. Weinlig). In fünfstündiger Sitzung gedieh dieselbe

, is zu §. 35

Finanz ⸗Ministerium. In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember

v., I/ betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Gesetz; Sammlung Seite 19299) wird hierdurch bekannt gemacht, da Thlr. in Darlehnskassenscheinen im v, re⸗

einer Civilprozeßordning

am 31. v. Mis. 996, Umlauf gewesen sind, Berlin, den 4. April 1868. Der Finanz ⸗Minister. v. d. Heydt.

Angekommen: Se. 6 der General der Infanterie

und kommandirende General de Plons ki, von Cassel.

11. Armee ˖ Corps, von

Heute Mittag fand die achte Plenar-Sitzung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes statt. .

Der Auschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr hielt heute Mittag eine Sitzung ab.

Der Ausscuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Eisenbahnen, Post und Telegraphen versammelte sich am Sonnabend Abend zur Berathung der Postverhältnisse zu Belgien und Dänemark und der Bestimmungen über Mili—⸗ tair⸗Transporte auf Eisenbahnen.

. Die Kommision des Bundes raths zur Ausarbeitung einer Civilprozeßordnung hat in ihrer Sitzung vom 4. d. Mts. einen aus ihrer Mite hervorgegangenen Gesetz' Entwurf ange— nommen, wonach die Personalhäaft als Executionsmittel wegen Forderungen auf Lastung von Geld oder Quantitäten vertretbarer Sachen beseitigt ist. Von dem Entwurfe liegen bereits 69 Paragraphen in einem von der Konmission mit gewissen Modificationen genehmigten Redactions⸗Entwurfe vor, enthaltend die Lehren

von den Gerichtsständen von der Zuständigkeit der Einzelrich- ter und der Kollegialgaichte, von der Behinderung und der Ablehnung der Richter urd der Gerichtsschreiber, von der Rechts⸗

hülfe, von der Uebertraging richterlicher Handlungen, von der

Prozeßfähigkeit und von ler Streitgenossenschaft.

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Nach den beim Qber Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten sind S. M. Schiffe Herthan« und / Me⸗ dusa«—, von Cadiz kommend, am 4. April in Plymouth ein- getroffen und werden nach Komplettirung ihrer Kohlen die Reise nach Kiel fortsetzen.

Breslau, 4. April. In der zehnten Sitzung des schlest⸗ schen Pr(ovinzial- Landtages wurde außer der Erledigung ie,, An ee en über die zur Disposition stehenden

evenuen⸗Uleberschüsse der Provinzial-⸗Hülfskasse auf den Zeit- raum vom 1. Juli 1864 bis dahin 1867 im Betrage von 38,396 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. resp. nach Abzug von 1999 Thlr. nachträglich bewilligter Verwaltungskosten noch 37,396 Thlr. 13 Sgr. 9. Pf. Verfügung getroffen, und zwar erhielten hiervon: die Blinden Anstalt zu Breslau 800 Thlr., die Taubstummen ˖Anstalten zu Breslau, Liegnitz und Ratibor, resp. 156 Thlr., 38650 Thlr. und 2576 Thlr. 20 Sgr., die Ret⸗ tungshäuser der Provinz exkl. der Oberlausitz 5000 Thlr., die Augenkranken⸗Heilanstalt zu Breslau 1000 Thlr., das Julius Krankenhaus in Rybnik⸗ Thlr., der Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens 609 Thlr., die Samariter Herberge zu Craschnitz 2000 Thlr., die Präparanden ⸗Anstalt zu Alt⸗Tschan 1000 Thlr., die evangelische wie die katholische Schullehrer⸗ Wittwenkasse je 19090 Thlr., die vaterländische Gesellschaft zur Förderung des Obstbaues in Schlesien 300 Thlr., die evange⸗ lische Mädchenherberge in Breslau 500 Thlr., die Kranken ⸗Anstalt zu Wiese Pauliner bei Ober⸗ Glogau 100 Thlr., und die Gesellen⸗Her⸗ berge zur Heimath in Breslau 519 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. Sodann wurden an Stelle der ausscheidenden drei neue Mitglieder in die Hilfskassen⸗Direction gewählt. Eine Petition auf Feststellung eines Nachtrags zum Statut der Hilfskasse wurde abgelehnt. Auf eine Petition des Neisse⸗Grottkauer landwirthschaftlichen Vereins beschloß der Landtag: eine Uebersicht der in der Pro⸗ vinz vorhandenen Rindvieh⸗Assecuranzfonds und die Vorlegung der Rechnungen derselben in Anregung zu bringen, dagegen dem Antrage auf Vereinigung der ganzen Provinz zu einer Societät zur Zeit keine weitere Folge zu geben und über den übrigen Juhaft der Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Die provinzialständischen Kommissionen für die Irren⸗ Anstalten zu Leubus, Brieg und Bunzlau, und für die Taub⸗ stummen-Anstalten zu Breslau, Liegnitz und Ratibor, so wie die ständischen Kommissarien bei der Blinden ⸗NUnterrichts ⸗An⸗ stalt und bei der Augenkranken⸗Heilanstalt zu Breslau wurden neu gewählt; ebenso fand die Neuwahl der Mitglieder des Direktoriums der Darlehnskasse und der Mitglieder der ständi- schen Kommission derselben statt. Ferner wurden die Mit⸗ glieder und Stellvertreter der Landes-Deputation zur Vor⸗ bereitung der Einrichtung konzentrirter Verwaltung der Pro- vinzial-⸗Institute gewählt und beschlossen, daß bis zur Wahl des Landeshauptmanns der Landtagsmarschall-Stellvertreter dieser Deputation als Mitglied angehören soll.

Nach einem Telegramm aus Waldenburg ist im dortigen Wahlbezirke an Stelle des verstorbenen Abgeordneten Reichenheim der Rechtsanwalt Lent hierselbst zum Abgeord⸗ neten gewählt worden. .

Mer seburg, 4. April. Ueber den in der vorigen Num⸗ mer unseres Blattes bereits telegraphisch gemeldeten Schluß des Provinzial-Landtages der Provinz Sachsen geht uns noch folgende weitere Mittheilung zu:

Nachdem der diesmalige Landtag der Provinz Sachsen sämmtliche ihm obgelegene Geschäfte innerhalb der in dem Allerhöchsten Propositions-Dekrete vom 6Gten v. M. gestellten Frist vollständig erledigt hatte, wurde derselbe heute von dem Königlichen Kommissarius, Wirklichen Geheimen Rath und Ober⸗Präsidenten der Provinz Sachsen, von Witzleben, mit einer kurzen Ansprache in vorgeschriebener Weise geschlossen.

Diese Ansprache wurde von Seiten des Landtags⸗Mar⸗ schalls, Ober ⸗-Präsidenten a. D. und Kurators der Universität Halle, von Beurmann, mit einem Hoch auf Se, Majestät den 8 ön ig erwidert, in welches die ganze Versammlung freudig einstimmte und sich hiernächst trennte. .

Düssel dorf, 4. April. In der gestrigen zehnten Sitzung des rheinischen Provinzial-Landtages fand die Wieder- wahl der ständischen Kommissarien für die Provinzial⸗Arbeits- anstalt zu Brauweiler und deren Stellvertreter statt. Sodann beschloß der Landtag, für den Ausbau der Prämienstraße von

Kehlberg nach Ahrdorf eine Erhöhung der Staatsprämie auf

10000 Thaler nachzusuchen, für den Bau der Straße von Münster am Stein nach Niederhausen dagegen eine Unter⸗ stützung von 2000 Thalern aus dem westrheinischen Bezirks- straßenfonds des Regierungs- Bezirks Coblenz zu bewilligen. Der Gemeinde Martinstein im Kreise Kreuznach wurde für Straßenbauten eine Unterstützung von 1000 Thalern aus den Ueberschüssen der Provinzial-Hülfskasse bewilligt und hierauf die vorgeschlagene Verwendung des Aachener Bezirksstraßenfonds pro 1868/69 genehmigt; demnächst die Uebernahme der Cochem⸗