1868 / 86 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gefertigten und unterschriebenen Nummer⸗Verzeichnisse zu dersehen, wozu die gedruckten Formularien auf den drei besagten Taunus. Eisenbahn Bureaux unentgeltlich ausgegeben werden, zu melden, 64 sie Interimsscheine zur demnächstigen Erhebung der nur für die Person gültigen Fahr- und Einlaßkarten, welche, sammt dem Geschäftsbericht, an den Orten der Anmeldung den 20. und 21. April, Vormittags von 9—12 Uhr und Nachmittags von 3—6 Uhr ausgegeben werden, empfangen. Gegenstände der Verhandlung sind: I) Geschäftsbericht des Verwaltungsraihes resp. der Direction über den Bahn und Zweigbahn⸗Betrieb im Jahre 1867; 2 Erstattung des Berichts der Revisions⸗- Kommission über die Betriebs ⸗ttechnung pro 1867, sowie Ertheilung der Decharge über die revidirten Rechnungen; . ; 3) Vertheilung des Ueberschusses aus dem Betriebsjahre 1867, ins⸗ besondere Feststellung der Dividende u. s. w. j; h Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathes, deren Ersaßz⸗ männern und des Revisions ⸗Ausschusses; 5) Antrag auf Bewilligung eines Ruhegehalts. Frankfurt a. M., den 20. März 1868. Der Verwaltungsrath der Taunus -Eisenbahn Gesellschaft.

lich Werra ⸗Eisenbahn. ie Herren Actionaire werden hierdurch zu einer außerordentlichen General ⸗Versammlung zur Berathung und Beschlußfassung über die Förderung des Anschlusses einer projektirten Eisenbahn von Meinin⸗

gen nach Schweinfurt an die Werrabahn auf

Montag, den 27. April l. J. früh 11 ö, nach Meiningen in das Schützenhaus eingeladen und ersucht, die von ihnen eigenthümlich besessenen Actien oder Bescheinigungen von Staats. oder Gemeinde Behörden oder Beamten darüber, daß diese Äctien bei denselben hinterlegt worden sind, spätestens 8 Tage vor der Verfammlung, also längstens bis einsch ließ lich zum 18. d. Ms. hier bei unserm Bureau oder den Billetexpeditionen

der Werrabahn persönlich oder durch Bevollmächtigte vorzulegen. Dabei wird ausdrücklich auf die §§5. 26 30 des Statuts hinge⸗ wiesen, namentlich auf die Bestimmungen, wonach der Besitz von 5 bis 10 Actien Eine Stimme gewährt, beim Besiß einer größeren An. ahl jedem Theilnehmer für je 10 Actien Eine Stimme atehj eine größere Zahl als 16 Stimmen Ein Actionair für sich und seine Macht⸗ 326 nicht in Anspruch nehmen kann und moralische Personen nur urch ihre Repräsentanten oder Actionaire vertreten werden können.

Auch andere Actionaire können sich und zwar durch Actionagire in

der Verfammlung vertreten lassen, diese Vertreter müssen jedoch mit, 2 Bezirks- oder Communal - Behörden beglaubigte Vollmachten versehen sein.

Besonders hervorgehoben wird, daß es unzulässig ist, daß Ein Actionair mehr als Einen Stimmzettel abgiebt, und daß vom Verwaltungsrathe streng auf die Einhaltung dieser Vor⸗ schrift gesehen werden wird.

Freie Fahrt zu dieser außerordentlichen General Versammlung wird nicht gewährt. ö ;

Gleichzeitig werden diejenigen Actonaire, welche ctwa Anträge ur Beschlußfassung in der diesjährigen ordentlichen General ⸗Ver⸗ 1 stellen wollen, aufgefordert, dieselben längstens bis zum 1. Mai ce, bei dem unterzeichneten Verwaltungsrath einzureichen.

Meiningen, den 2. April 1868.

Der Verwaltungerath der Werra-Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

E. Wagner. Ober länder. Thon. (1196 Monats ⸗Uebersicht der Weimarischen Bank. Activa. 1) Baare Kassen ˖ Bestände .. ...... ..... ...... Thlr. 1,332,463. 2 Wechsel⸗Bestände , 2304746. 35 Ausstehende Lombard⸗Darlehne ...... ...... J! gb / 390. H Effekten.. r , ' 165,283. 5 Reservirte Weimarische Bank ⸗Actien. ... x S42, 900. 6 Guthaben in laufender Rechnung und Ver— schiedenes ...... ..... 44444 2867765. Guthaben bei der Landrentenbank ...... ...... 9 25 / 955. Passiva. Eingezahltes Actien⸗Kapital!.!.. Thlr. 5000,00. 8 Banknoten im Umlauf. .. . .... .... P 16980 000. y) Depositen⸗Kapitalien.... . ,,, . N77, I70. 106 Actien. Dividende Conto pro 1864 bis 1867. * 129,533. 1I Guthaben der , , e eenen u. s. w. 89, 2650. Weimar, den 31. März 1868.

Die Direction der Weimarischen Bank.

Königliche Riederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die unterm 16. Oktober 1364 erschienene zweite Auflage unseres

Güter-Tarifs wird vom 10. d. Mts. ab wie folgt abgeändert:

1) Im Güter- Tarif §. 2 zweite Zeile ist ziwischen den Worten n und Verhältniß das Wort »angemessenens einzu⸗

alten.

27 Im S. 4 Seite 6 ist für die Worte »Glas und Glatwaggren sordinair, unverpackt, elkr. 8 30. zu setzen, »⸗Glas und Glas— waaren, ordinair, unverpactt (nur unter den im 8§. 30 gestellten Bedingungen) D (bundweise oder in Rahmen verpackte, resp. mit Heu und Stroh 2c. umwigtelte oder umschnürte ordinaire Glaswaaren, so daß die Qualität sich erkennen läßt, werden als

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unverpackt angesehen. Verpacktes Glas und verpackte Glas⸗ waaren sin Kisten und Fässern 2c. rechnen zur Normal⸗Klasse).

3) Der §. 380 des Güter ⸗Tarifs wird aufgehoben und tritt an dessen

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5)

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Stelle folgende Ie sung; §. 30. Folgende Güter:

a Bauholz, Bohlen, Bretter, Latten, Telegraphenstangen, Mast bäume u. s. w., sowie überhaupt Hoͤlzer, zu deren Trans⸗ . sogenannte Langholz - oder Kesselwagen verwendet werden;

rohe und emaillirte Kochgeschirre; unverpacktes Glas und verpackte Glaswaaren;

Häcksel in comprimirten Ballen; verpacktes und unverpacktes Porzellan; inländisches Rohr;

unverpackte Töpferwaaren (auch unverpacktes Steingut und unverpackte Chamottringe).

b) m,, Baumrinde (einschließlich Baumbast), roher trocke ner Flachs;

lose Flechtweiden, Korbmacherruthen, Strauch; ungepreßtes Heu; unverpackte Holzkohle; lose Lohe; apierspähne; troh loser Tabak

werden in den ermäßigten Klassen nur in vollen Wagenladun

gen zur Beförderung angenommen.

Bei Berechnung der Fracht wird alsdann für jede noth— wendig zu verwendende Achse, ohne Rücksicht auf etwaige gerin gere wirkliche Schwere der Ladung bei den Gegenständen zu a. mindestens ein Gewicht von 50 Centnern, bei den Gegenständen zu b. dagegen von 375 Centnern und sofern zu leßteren Ar- tikeln * nur ein zweiachsiger Eisenbahnwagen verwendet wor- den das Gesammtgewicht einer Sendung mindestens mit 100 Centnern angenommen.

Bei gen er Schwere wird die Fracht nach dem wirklichen Gewicht erhoben. .

Die unter b. namhaft gemachten Gegenstände, bei Aufgabe in Quantitäten unter 100 Centner gehören je nach ihrer Be- , . entweder zu den sperrigen Gütern oder zu den Gütern der Normalklasse. Sie unterliegen den Tarifsätzen für sperriges Gut, wenn ein zweiachsiger Eisenbahnwagen nach dem Volumen der Sendung nur mit 360 Centnern oder weniger, dagegen den Tarifsätzen für Güter der Normalklasse, wenn cin zweiachsiger Eisenbahnwagen mit mehr als 30 Centner beladen werden kann.

Im ersteren Falle erfolgt die Frachterhebung so lange für 31 Eentner der Normalklasse, als das wirkliche Gewicht der Sendung zum Tarifsatze für sperriges Gut nicht eine billigere Fracht ergiebt.

Für Baumrinde (auch Baumbast) und Rohtabak in so fester Verpackung (in Bunden u. s. w.), daß ein zweiachsiger Eisenbahn⸗ wagen mindestens 75 Centner aufnehmen kann, wird die Fracht ä, , wirklichen Gewicht zu der betreffenden ermäßigten Klasse erhoben.

Heu, Holzkohle (auch Häcksel) werden nur in bedeckten Wagen und wenn außerdem Versender resp. Empfänger das Auf- und ird den dieser Gegenstände selbst besorgen, zum Transport zu gelassen.

FFohr und Stroh kann auf offenen Wagen verladen werden, wenn Versender das Deckmaterial, welches die Ladung vollstän⸗ dig umschließen muß, hergiebt.«

Die in unserer Bekanntmachung vom 5. Februar 1866, betref ·

fend die Einführung der Klasse O, aufgeführten Worte »Holz-⸗

Brenn⸗, Nutz und Bauholz) roh und rohbeschlagenes, auch rohe

ohlen, Breiter und Latten, mit Ausnahme von Hölzern über

22 Fuß Länge sind zu streichen und dafür folgende Fassung

aufzunehmen: ;

Zur ermäßigten Klasse O gehsren ze.

Holz (Brenn⸗ Nutz und Bauholz, roh und rohbeschlagenes,

auch rohe Bohlen, Bretter, Latten und Telegraphenstangen, ohne

Unterschied der Länge). Werden jedoch zum Transport von

Hölzern sogenannte Langholz. oder Kesselwagen verwendet, so

e. für jede gebrauchte Achse ohne Rücksicht auf die etwaige

geringere Schwere der Ladung ein Gewicht von 50 Centnern angen emmen, bei größerer Schwere aber die Fracht nach dem wirklichen Gewicht erhoben werden.“ ;

Altes Eisen (Brucheisen zum Einschmelzen) in Quantitäten von

100 Centnern und mehr wird aus dem Spezialtarif, Anlage k,

in die ermäßigte Klasse C versetzt.

Bei 9 Spezialtarif für Siedesatz, fällt ebenso wie bei dem Spezialtarife . Förder⸗Steinsalz aller Art die Bedingung fort, daß das Salz aus bestimmten Productionsorten, Halle und Schönebeck stammen soll fort und tritt nur die Bedingung ein, wenn solches pon der Berlin ⸗Potsdam⸗Magdeburger oder der Berlin- Anhaltischen Eisenbahn der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn zum Weitertransport zugeführt wird ia;

Im §. 12 des Güter Tarifs ist bestimmt, daß die Fracht bei Fütern der ermäßigten Klassen A und B. in Wagenladungen, wenn sie weniger als 6 Pfg. pro Centner der Tragfähigkeit der benutzten Wagen beträgt, in Höhe dieses Minimalsatzes er—⸗ hoben werden.

Diese Bestimmung wird dahin abgeändert, daß in analogen Fällen nicht die Tragfähigkeit der Wagen, sondern das Effektiv; Gewicht der Sendung der Frachtberechnung zu Grunde gelegt wird. Es fallen daher die Worte »der Tragfähigkeit der be⸗ nutzten Wagen« sowie der Schlußsatz des Alin. I fort.

Berlin, den 2. April 1868

Königliche Direction der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn.

Pas Abonnement beirügt A Thlr. sür das bierteliahr.

Ale Ppost - Anstalten des In und

Auslandes nehmen gestellu fũr Gerlin die edition der nnr

Preußischen Staats-Anzeigers: Jäger⸗ Straße Nr. 10. Giwischen d. Friedrichs · u. Canonierstr)

Anzeiger.

AM S6.

Berlin, Donnerstag, den 9. April, Abends

1868.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Oberst⸗Lieutenant von Tilly, Abtheilungs-Chef im Kriegs⸗Ministerium, den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe und dem Kaiserlich französischen Fregatten Capitain Garraud zu Toulon den . Kronen⸗Orden dritter Klasse; ferner

Bem ordentlichen Professor Dr. Bu dge zu Greifswald den Charakter als Geheimer Medizinal⸗ Kath zu verleihen;

Den Oberlehrer Dr. Siefert am Ghmnasium in Altong zum Direktor des Gmnastums in Flensburg zu ernennen; und

Dem praktischen Arzt Dr. Adolf Emil Ernst Waldau zu Berlin den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 18. März 1868 betreffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhal⸗ tung einer Gemeinde- Ehaussee von Noßdorf, an der Cottbus -⸗Forst- Sommerfelder Chaussee nach Groß⸗Kölzig, an der Cottbus Muskauer Kreisstraße, im Kreise Sorau, Regierungs ⸗Bezirk Frankfurt a. O.

ge den Bau

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom n,. einer Chaussee von Roßdorf, an der Cottbus Forst⸗ Som- straße, im e Sorau eglerungs Bezirk Frankfurt a. O.,

er chmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Stadtgemeinde Forst das ö sethahcteae für vn zu dieser Chaussee erforderlichen Grund 3 cke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗ Bau und Unterhaltungs ⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats- a . bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Stadtgemeinde gegen Uebernahine der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den zwelfachen Sätzen des für die Staats ˖ Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen üher die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim mungen auf den Staats-⸗Chausseen von Ihnen an ewandt werden, serdurch mit der Maßgabe verleihen, daß eine Ermäßigung des hausseegeldes einzutreten hat, sobald die Unterhaltungskosten, ein chließlich der Zinsen und Amortisationsheträge des Anlage⸗Kapitals, ei einem geringeren Hebesatze Deckung finden. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmun⸗

gen wegen der Chaussee Polizei ˖ Vergehen auf die gedachte Straße

zur Anwendung kommen. Der , , . Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kennkniß zu bringen. Berlin, den 18. März 1868.

: Wilhelm. von der Heydt. Graf von Itzenplitz.

An den Finanzminister und den Minister für Handel,

Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministerum der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Wundarzt erster Klasse ꝛc. Salfeld zu Plathe ist 2. Branden b. Gren.“ Regt. Nr. 12

zum Kreis Wundarzt des Kreises Regenwalde ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats und Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten, Graf von Itzen⸗ plitz, nach seinem Gute Cunersdorf bei Wrietzen a. O.

Berlin, 9. April. Se. Majestät der König hahen Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Er-

laubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Hessen

Kad. v. König als char. Port. Fähnr.

und bei Rhein Königlicher Hoheit ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar: . des Großkreuzes mit Schwerxtern des Verdienst— Ordens Philipps des Groß müthigen: dem General ⸗Lieutenant von Podbiels?ki, Direktor des Allgemeinen Kriegs ⸗Departements; des Komthuür⸗Kreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem General⸗Auditeur der Armee, Fleck; des Komthur⸗Kreuzes zweiter Klasse mit Schwertern O desfelben Ordens: den Majors Bron sart von Schellen dorff 1. vom gro⸗ en Generalstabe, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs inisterium, i ,. ersten . des Kriegsmini⸗- sters, und Trost von der Armee, Präses der Gewehr⸗Revisions⸗ Konmission zu Snmerda; , des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Geheimen Nechnungs ⸗Rath Stenzler vom Kriegs⸗

Ministerium, sowie

des Comm andeur-⸗Kreuzes erster Klasse des ö Lu dwig⸗ Ordens: dem Generals Major von Stosch, Direktor des Militair⸗

Oeconomie⸗Departements, und

des Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: den Obersten von Rieff und von Karezewski, Ab⸗ theilungs Chefs im Kriegs⸗Ministerium.

Kadetten⸗Vertheilung für 1868.

1. Garde Regiment zu Fuß. Port. Unteroff. v. Gordon als Sec; Lt. 2. Gard e⸗Regt. z. F. Gefr. v. 8 . als char Port. Fähnr. Kaiser Alexander Garde- Gren. Regt. Nr. 1. Port. Unteroff. v. Kamecke als Sec, Lt. Kad. v. Dewitz J. als char. Port. Fähnr. Kaiser Franz Garde ⸗Gren. Regt. Nr. 2. Kad. von Schenck l. als char. Port. Fähnr. Garde ⸗Füs. Regt. Port. Unteroff. v. Kirchbach als Sec. Lt. 3. Garde⸗ Regiment zu Fuß. Kad. Freiherr von Tettau als char. Port. Fähnr. 4. Garde Regiment z. F. Kad. v. Benin J. als char. Port. Fähnr. 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisa bet h. Port. Unterofft. v. Knobelsdorff II., v. Sperling als Sec. Lts. 1. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 1 Kronprinz. Port. n . v. Hegener J. als Sec. Lieut. Gren. Regt. 6 F. W. 1V. , , Nr. 2. Port. Unteroff, v. Freyhold als Sec. Lieut, Kad. v. Ze—⸗ pelin als char. Port. Fähnr. 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4. Kad. v. Wegerer als char. Port. Fähnr. 4. QOstpreuß. Gren. Regt. Nr. 5. Kad. v. Lossow als char. Port. FJähnr. 1. West⸗

reuß. Gren. Regt. Nr. 6. Kad, Hantelmann als char. Port. ähnr. , .. (2. Westpreuß.) Nr. 7. Port. Unteroff. v. Salisch als Sec. Lt. Leib- Gren. Regt. (1. Bran⸗ denburg.) Nr. 8. Port. Unteroff. v. Blumenthal J. als Sec. Lieut., Kad. v. Trüßschler und Falkenstein IJ. als char. Hort. ähnr. 2. Pomm. Gren. Regt. (Colb erg) Nr. 9. Kad. kohde 1. als char. Port. Fähnr. 2. Schlesisches Grenadier⸗ Regiment Nr. 11. Gefr. v. Bornstedt als Port. Fähnrich. (Prinz Karl v. Preußen). Kad. v. Zawads ki Il. als char. Port. Fähnr. 3. Pomm. W Regt. Nr. 14 Unteroff. v. Hartwig als Port. Fähnr. 2. West- , Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz 6 n der Niederlande). Port. Interöff v. Seydlitz J. als Sec. Lt, Kad, Wantrup als char. Port. Fähnr. 4. Westf. Inf. Regt. Nr. 17 Kad. v. Lin singen als char. Port. Fähnr. 1. Posensches Inf. Regt. Nr. 18 * oyer als char. Port. Fähnr. 2. . . Inf. Regt.

r. 19 Kad. Heym als char. Port. Fähnr. 3. Brandenb. ö Regt. Nr. 20 Unteroff. Wegener L. als Port. Fähnr. 4. Po mm. Inf. Regt. Nr. 271 Kad. Reh nh als char. Port. Fähnr. 4. Bran⸗ Inf. Regt. Nr. A (Großherzog von Mecklenb. Schwerin). 1. Rhein. Inf. Regt.

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