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schaft. Ueber die Zeiten vor Karl dem Großen war keine in Aber es 6. zu hoffen, daß in diesem Grenzlande der flavischen und germanischen Nationen die alten Grabstätten über eine Zeit Kufschlüsse geben würden, von welcher weder die Sage noch die Schrift mehr zeugte. .
Diese Hoffnung blieb nicht ohne Erfüllung. Nachdem Danneil zahlreiche Grabstellen nach Lage Bauart und Inhalt sorgfältig untersucht und durch die hierdurch gewonnenen Er⸗ fahtungen, so wie durch die Nachrichten über ähnliche For. schungen in anderen Ländern ein reichliches Material zu Ver⸗
leichungen gewonnen hatte, faßte er die Resultate elfjähriger
rbeiten in einen ⸗Generalbericht⸗ an den thüringisch ⸗ sächsischen Verein zu Halle, dessen Mitglied er war, zusammen. In die⸗ sem, unter dem 20. September 1835 eingesandten und in Först⸗˖ manns » Reuen Mitthellungen. Bd. Il, enthaltenen Generalbericht scheidet er sämmtliche heidnische Gräber der Altmark in drei Klassen, in Hünenbetten, in Hügelgräber von Kugelabschnitt ˖ form (Kegelgräbery, und in Urnenlager ohne Erderhöhun i ,, Er zeigt die Verschiedenheit dieser dre
sassen sowohl ini Bau der Gräber, als auch im Inhalt der selben und bestimmit nach diesen Verschiedenheiten die eitfolge ihrer Entstehung, sowie die Nation, deren Hinterlassen chaft sie waren. Die cyklopischen, von großen Steinblöcken gebildeten Hünenbetten rechnet er dem gitess? Zeitalter zu und weist nach, wie sich der Bau, von ihnen anfangend, die zweite Klasse hin⸗ durch bis in das umstandslose Eingraben der Aschenurnen mit der Zeit vereinfacht. Der Inhalt der Gräber, bestehend in Ur⸗ nen Und Werkzeugen, ist ihm der Maßstab für die Kultur ihrer Entstehungszeit. Jene ältesten Hünenbetten enthalten nur Steingerätb; ibr ÄÜrsprung reicht in die Zeit hinauf, wo der Mensch die Metalle noch nicht zu bearbeiten verstand. — In der zweiten Klasse der Gräber finden sich seltener Steingeräthe, da⸗ gegen häufig Werkzeuge aus einer Kupferlegirung (Erz, Bronze). Erst in der dritten Kiasse tritt das Eisen auf. Hier finden h auch Schmucksachen; und in Form und . der Metall⸗ fachen sowohl als der Urnen zeigt sich großere Kunst. Diese Unterscheidungen, zusammengehalken mit dem Vorkommen der verschiedenen Klassen in verschiedenen Theilen Europas, ergaben ihm auch den Schluß auf die Nationen. Sein System ist im Allgemeinen folgendes: I) Hünenbetten. Steinalter. Urvolk (Germanen?! 2) Kegelgräber. Bronzealter. Germanen. 3) Wendenkirchhöfe. Eisenalter. Wenden.
Danneil war hiernach der Erste, der, von der Gräberfor— schung ausgebend, die Eintheilung in die drei Zeitalter ableitete, welche die Grundlage für alle weiteren . in diesem Gebiete gelegt hat. Er war erfreut, als bald nach ihm von Kopenhagen und Schwerin aus durch die Arbeiten von Thomson (Leitfaden zur nord. Alterthumskunde, dänisch 1836, deutsch i837) und Lisch (Andeutungen über die altgermanischen und silavischen Grabalterthümer Mecklenburgs 1837) seine An⸗ sichten bestätigt wurden und sah darin, daß die Forscher, un= abhängig von einander, zu denselben Resultaten gelangt waren, eine Gewähr für die Richtigkeit derselben. Wenn jetzt dem Dänen Thomson die Aufstellung der drei Zeitalter zugeschrieben wird, so ist doch, ohne das Verdienst desselben zu verringern, auch für Danneil der gebührende Antheil hieran in Anspruch zu nehmen. Schon der Genfer Morlot, welchem man be— deutende Aufschlüsse über das Alterthum verdankt, hat dies da— durch anerkannt, daß er in die deutsche Ausgabe seiner Schrift (das graue Alterthum 1865) die Seiten 18— 20 des oben er— wähnten »Generalberichts« einschaltete.
Die reichhaltige Sammlung Danneils ging in den Besitz der Königlichen Museen zu Berlin über. In späteren Jahren veranstaltete er keine Ausgrabungen mehr, sondern be— schäftigte sich mit der Aufzeichnung und Erhaltung der beson— ders ausgezeichneten Grabmäler in der Altmark. Er machte auch zu diesem Zweck in höherem Auftrage eine Rundreise durch die Altmark, deren Ergebnisse im 17. Jahresberichte des Altm. Vereins 1843 p. 86 ff. verzeichnet stehen.
Neben diesen Forschungen auf vorhistorischem Boden setzte Danneil die Quüellenstudien für vaterländische Geschichte fort. Ein reichliches Material bot ihm das Salzwedel sche Rathsarchiv, mit dessen Sichtung und Ordnung er vom Ma— gistrat beauftragt wurde. Auch die Einsicht in die Archive an⸗ derer altmärkischer Städte und Rittersitze ward ihm gestattet, und namentlich war es das seit den ältesten Zeiten mit der Stadt Salzwedel in vielfacher Beziehung stehende Geschlecht der von der Schulenburg, welches ihm die alten Pergamente zu reicher Ausbeute öffnete. Die Früchte dieser Studien sind die Geschichte des Gömnasiums zu Salzwedel in den Program- mien für 1823, 1824, 1830, 1831, 1333 und 1844, verschiedene Beiträge zu Förstemann's, »Reue Mittheilungen« ill. 4. u. IV. 1. und v. Ledebur's, Archiv IV., V., VI., XIV., sowie zu fast allen 2 bre dbc richten des Altmärkischen Vereins.
Eine Reihe kleiner Beiträge zu Salzwedels Geschichte findet
sich in den ersten drei Jahrgängen des Salzwedeler Wochen blattes 1333— 35. Größere Werke von ihm sind: ⸗Kirchen⸗ geschichte der Sta dt Salzwedel, welche mit in tage gn des Königlichen Ministeriunis 1847 bei Schwetschke in Halle erschien, ;und »Geschichte des Geschlechts der von der Schulenburg, welche 1847 in zwei Bänden und einem Heft genealogischer Tafeln ans Licht trat. Die älteren Urkun⸗ den zu diesem letzteren Werke sind in Riedels Codex brand. A. Bd. 5 S. 277 — 500, Bd. 6 S. 232 — 38 enthalten. Im Jahre 1837 gründete Danneil im Verein mit einigen reun den den altm aͤrkischen Verein für vaterländische eschichte und In dust rie.“ Der Verein legte den Grund * einer Sammluñg von Urkunden, Münzen, Siegeln, Wappen, üchern und Alterthümern, welche von Jahr zu Jahr wachsend, in der Altmark einen sinstigen Einfluß auf die Belebung histo. rischen Sinnes ausgeübt hat. Danneil war erster Secretair des Vereins, bis hohes Alter ihn bewog, jüngere Kräfte für sich eintreten zu lassen. .
Nach Niederlegung seines Schulamtes lebte Danneil in stiller Zurückgezogenheidt noch 15 Jahre. Ein hoher Siebenziger schrieb er das Wörterbuch der altmärkisch-ꝑlattdeut⸗ schen Mundart . 18659), welches sich des Beifalls von Jac. Grimm zu erfreuen hatte. Aus seinem S0. und 83. Le⸗ densjahre finden sich noch zwei größere Arbeiten im 13. und 15. Jahresber. des »Altm. V.: »Die Altmarkt von den Wenden angebaut und »Geschichtliche Nachrichten über die Königliche Burg zu Salzwedel. Letzter Auf. satz ist auch besonders im Druck erschienen.
Mehrfach wurde Danneil die Allerhöchste Anerkennung zu Theil. Im Jahre 1852 erhielt er den Rothen Adler⸗Orden IJ. Klasse und 1863 den Kronen -Orden. Gelehrte Gesellschaften übersandten ihm f Diplome. Um seinem Wirken ein dauern des Andenken zu stiften, begründeten ehemalige Schüler zu sei⸗ nem 859. Geburtstage ein Stipendium, welche Danneils Na—⸗
men führt.
— Unter dem Titel: »Die Legende vom heiligen Christo—- horus und die Plastit und Malerei, eine Studie über christliche Kunst vom Lehrer August Sin em us. ist im Ver⸗ lage von Karl Mayer in Hannover eine Abhandlung erschienen, welche unter Reproduction und nach einer allegorisirenden Definition der bekannten Legende deren Bedeutung und ursprüngliche Volksthüm lichkeit nachweist, wodurch sie den Anlaß zu kirchlichen Insti⸗ tutionen gegeben und den Stoff zu mehreren Kunstwerken geliefert hat. — Ber Verfasser führt u. A. Christophsklöster, welche sich in Thüringen und den Rheinlanden befanden, und Christophskirchen in Breslau und Mainz an. In dem Dom zu Cöln befindet sich eine bemalte, steinerne Riesenstatue des Christophorus. Während die früher am Zollthore zu Düsseldorf aufgestellte Statue der Bau— schutt bedeckt und somit unsichtbar gemacht hat, ist eine solche noch am 6 zu Emmerich vorhanden. Unter den Darstellungen des Thristophorus sind außerdem hervorzuheben; die im Wallraff ⸗Richartz schen Museum in Cöln befindlichen 6 Gemälde der kölnischen, nieder⸗ ländischen und niederdeutschen Schule, ferner im Besitze des Berliner Museums ein Gemälde der kölnischen Schule, ein anderes von Liberale Verona, ein drittes von L. Lotto. Das Berliner Kunstkabinet weist Kupferstiche und Federzeichnungen von Albrecht Dürer, M. Schön, v. Meckenen u. A. auf, sodann 4 pylographische Blätter von verschiedenen Künstlern, ein geschnitztes Altarwerk (21 Z. Nr. 578) und eine silberne Monstranz aus den Baseler Kirchenschätzen. Auf diesen sämmtlichen Werken findet man Darstellungen des Christophorus oder seiner
Geschichte.
— Die unlängst von Dr. W. Kellner bei C. Luchardt in Cassel herausgegebene Schrift: »Kurzer Abriß der Geschichte der Regierungs⸗ bezirke Cassel und Wiesbaden und des . Königreichs Preu⸗ ßen« — sucht in der Einleitung den Nachweis zu führen, daß die heutigen Hessen und Nassauer gleichen Stammes seien. Es giebt im heutigen Lande Nassau eine große Anzahl von Ortschafts namen, welche sich ganz ebenso oder mit nur geringen Abweichungen im Hessischen wieder finden, wie Allendorf, Arnsbach, Arnstein, Baum⸗ bach, Bielstein, Büdingen, Berg, Dernbach, Diez, Ehringshausen, El⸗ ben, Ellenhausen, ern m Fischbach, Ernsthausen, Flörsheim, Freilingen, Frohnhausen, Gemünden, Hadamar, Hausen, Heringen Hersch bach, Hirschberg / Jos bach, Kalkofen, Lahr, Laubach, Merzhausen, Mengers⸗ kirchen, Winnen, Nentershausen, Roßbach, Seelbach, Liederbach, Rücke⸗ roth, Rettershain, Schönberg, Soden, Stockhausen, Wolfenhausen, Steinbach u. s. w. Eine so große Menge gleichlguten der Ortsnamen läßt ohne Zweifel auf ein ursprünglich gleiches Volksthum schließen, welche Annahme durch das weitere Vorkommen der Namen: Katz, Katzenelnbogen, Kehmel. (Kattenmelle) im Gebiete des ehemaligen Herzogthums Nassau, nicht unwesentlich unterstüßzt wird.
Iin weiteren Verlaufe der Schrift wird ein Abriß der Ge⸗ schichte des Regierungsbezirks Cassel gegeben, an welche sich eine kurze Schilderung der den Regierungsbezirk Wiesbaden bildenden Gebiete, — des ehemaligen Herzogthums Rassau, der ehemaligen Landgraf⸗ schaft Hessen⸗ Homburg, der Stadt Frankfurt und des sogenannten hessischen Hinterlandes — anschließt. Den Schluß des Werkes bildet eine gedrängte Darstellung der Geschichte des preußischen Staates bis zum Prager Frieden vom 23. August 1866.
2 Ale Post - Austelten des In- und Preu szisch 2 Auslandes 16. gesteuung em, für Gertin die edition des Prensfischen Staats- Ameigers: . JIäͤger⸗ Straße Nr. 1G. 9 Gwischen d. Friedrichs · n. Aansnierste)
Anzeiger.
AM S8.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geru den nachbenannten Personen Orden und Ehrenzeichen zu v leihen, und zwar:
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:
dem Geheimen Admiralitäts⸗ und vortragenden Rath im
Marine⸗Ministerium, ElLUbertzhagen ; den Rothen Adler ⸗Srden vierter Klasse:
dem kommissarischen Schiffbau -⸗Direktor Randow bei der
Berlin, Dienstag, den 14. April, Abends
1868.
ht Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri er und beigedrucktem Bundes -⸗Insiegel. ö a, Gegeben Berlin, den 8. April 1868.
(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck ⸗Schönhau en.
Werft in Danzig, dem Rechnungs-Rath und Kreis⸗Steuer Ein Verordnung, betreffend die , Zollparlaments.
nehmer Beyer zu Erfurt, dem Kreis Einnehmer Wedekind zu Hannover, dem Kreis⸗Einnehmer a. D. San der zu Verden
und dem Kreis-⸗Wundarzt Sch mm idt zu Görlitz; den Königlichen ronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Fürsten Earl zu Carolath⸗Beuthen;
das Kreüß der vierten Klasse des Königlichen Haus- pam 8. Juli 1867
Ordens von Hohenzollern;
dem Ortsrichter und Bauergutsbesttzer Herbst zu Roßleben
im Kreise Querfurt; das Allgemeine Ehrenzeichen:
Vom 13. April 18
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, auf Grund der nach dem Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen 4 Und zustehenden Präsidial ˖ Befugniß, was olgt:
Das Zollparlament wird berufen, am 21. D. M. in Ber. lin zusammenzutreten und beauftragen Wir den Vorsttzenden des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins mit den zu diesem
dem Schullehrer Co renz zu Boberwitz im Kreise Sprottau, Zwecke nöthigen Vorbereitungen.
sowie die Rettung s⸗Medaille am Bande:
dem Müllergesellen Carl Friedrich Rhode zu Smierdowo
im Kreise Flatow.
Se. , der König haben Allergnädigst geruht: Den außerordentlichen Professor Dr. , zum orde lichen Profeffor in der medizinischen Fakultät der Universi
Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 13. April 1868.
(L. 8.) Wilhelm. Gr. v. Bis marck⸗Schönhausen.
nt⸗ tät Das 7. Stück des Bundes ⸗Gesetzblatts, welches heute aus
zu Kiel und den außerordentlichen Professor Dr. Nöldeke zum gegeben wird, enthält unter
ordentlichen 6 in der philosophischen Fakultät derselben
Universität; so wie
Nr. 76 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Haus⸗ halts ⸗Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868.
Den Ober⸗Zoll⸗Inspektor, Regierungs ⸗Assessor Haus ch il d Vom 365. März Ibs, unter
in Emmerich zum Regierungs⸗Rath zu ernennen; und
Nr. 77 die Convention, abgeschlossen zwischen den Post⸗
Dem Reglerungs ⸗Secretair, Kanzlei ⸗RKath Franck in Merse⸗ . ,, e
rakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Berlin, 14. April.
Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron
prinzessin von Preußen sind mit Höchstihren Kindern, , Victoria und dem Prinzen Waldemar, nach Go abgereist.
Postdienstes im gegenseitigen Verkehr. Vom 21. Oktober 1867;
unter Nr. 78 das Geseßz, die Unterstützung der bedürftigen Fa⸗ milien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve betreffend. Vom 8. April 1868, unter her Nr. 79 die Verordnung, betreffend die Einberufung des tha Zollparlaments. Vom 13. April 1868, unter Nr. 80 die De launigung des Königlich spanischen außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Don Miguel Tenorio de Castilla beim Norddeutschen Bunde; unter
NRsrddentscher Bund.
Nr. 81 die Beglaubigung des win,, portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Dom Luiz Victorio de Noronha beim Norddeutschen Bunde;
Ge seß, die , bedürftigen Familien zum Dienste anter
einberufener Männschaften der Ersatzreserve betreffend. Vom 8. April 1868.
Nr. 82 die Ernennung der bisherigen 2 preußischen Konsuln F. W. Hepner zu Amsterdam zum General - Konsul,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 26, J. W. Bunge zu Rotterdam und LS. de , . 9e Vlissingen,
verordnen, im Ramen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter ferner der Kaufleute A. Bauer zu Batavia un
v. Abercron
Zust immung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt; zu Makassar (Insel Celebes) zu Konsuln des Norddeutschen
Das durch Unsere Verordnung vom 7. November 1867 (Bundes. Gesetzbl. S. 125) §. 1 Nr. 5 im ganzen Bundesgebiete
undes; und unter Nr. 83 die Ernennung der bisherigen Königlich preußischen
eingeführte Geseß, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Konsuln Günther in Antwerpen, Neuhaus in a sel, . e
amilien * Dienste einberufener Reserve⸗ und Landw
annschaflen, vom N. Februar 18650 findet auch auf die dürftigen Familien der zum Dienste einberufenen Mannscha der Ersaßreserve Anwendung.
chr ⸗ de Pauw in Gent und Bach in Ostende zu Konsuln Nord⸗
be ˖ deutschen Bundes. ften Berlin, den 14. April 1865. Zeitungs · Com toit.
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