1868 / 88 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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schaft. Ueber die Zeiten vor Karl dem Großen war keine Kunde. Aber es wär zu hoffen, daß in diesem Grenzlande der slavischen und , , . Nationen die alten Grabstätten über eine Zeit Äufschlüsse geben würden, von welcher weder die Sage noch die Schrift mehr zeugte. .

Diese Hoffnung blieb nicht ohne Erfüllung. Nachdem Danneil zahlreiche Grabstellen nach Lage, Bauart und Inhalt sorgfältig' untersucht und durch die hierdurch gewonnenen Er— fahrungen, so wie durch die Nachrichten über ähnliche For. schungen in anderen Ländern ein reichliches Material zu Ver=

leichungen gewonnen hatte, faßte er die Resultate elfsähriger eben in einen ⸗Generalbericht⸗ an den thüringisch ⸗sächsischen Verein zu Halle, dessen Mitglied er war, zusammen. In die— sem, unter dem 20. September 1835 eingesandten und in Först⸗ manns Neuen Mittheilungen. Bd. II. enthaltenen Generalbericht scheidet er sämmtliche heidnische Gräber der Altmark in drei Klassen, in Hünenbetten, in Hügelgräber von Kugelabschnitt form (Kegelgräbery,ů, und in Urnenlager ohne Erderhöhun

Wenden Kirchhöfe). Er zeigt die Verschiedenheit dieser dre

lassen sowohl ini Bau der Gräber, als auch im Inhalt der- selben und bestimmt nach diesen Verschiedenheiten die i e ihrer Entstehung, sowie die Nation, deren Hinterlassenschaft sie waren. Die cyklopischen, von großen Steinblöcken gebildeten Hünenbetten rechnet er dem helf? Zeitalter zu und weist nach, wie sich der Bau, von ihnen anfangend, die zweite Klasse hin⸗ durch bis in das umstandslose Eingraben der Aschenurnen mit der Zeit vereinfacht. Der Inhalt der Gräber, bestehend in Ur⸗ nen Und Werkzeugen, ist ihm der Maßstab für die Kultur ihrer Entstehungszeit. Jene ältesten Hünenbetten enthalten nur Steingerätb; ibr Ärsprung reicht in die Zeit hinauf, wo der Mensch die Metalle noch nicht zu bearbeiten verstand. In der zweiten Klasse der Gräber finden sich seltener Steingeräthe, da—⸗ w häufig Werkzeuge aus einer Kupferlegirung (Erz, Bronze).

rst in der dritten Klasse tritt das Eisen auf. Hier finden sich auch Schmucksachen; und in Form und Verzierung der Metall⸗ sachen sowohl als der Urnen zeigt sich großere Kunst. Diese Unterscheidungen, zusammengehalten mit dem Vorkommen der verschiedenen Klassen in verschiedenen Theilen Europas, ergaben ibm auch den Schluß auf die Nationen. Sein System ist im Allgemeinen folgendes: I Hünenbetten. Steinalter. Urvolk d, n. 3 Kegelgraͤber. Bronzealter. Germanen. 3)

endenkirchhöfe. Eisenalter. Wenden.

Danneil war hiernach der Erste, der, von der Gräberfor⸗ schung ausgebend, die Eintheilung in die drei Zeitalter ableitete, welche die Grundlage für alle weiteren , . in diesem Gebiete gelegt hat. Er war erfreut, als bald nach ihm von Kopenhagen und Schwerin aus durch die Arbeiten von Thomson (Leitfaden zur nord. Alterthumskunde, dänisch 1836, deutsch 1837) und Lisch (Andeutungen über die altgermanischen und slavischen Grabalterthümer Mecklenburgs 1837) seine An⸗ sichten bestätigt wurden und sah darin, daß die Forscher, un⸗ abhängig von einander, zu denselben Resultaten gelangt waren, eine Gewähr für die Richtigkeit derselben. Wenn jetzt dem Dänen Thomson die Aufstellung der drei Zeitalter zugeschrieben wird, so ist doch, ohne das Verdienst desselben zu verringern, auch für Danneil der gebührende Antheil hieran in Anspruch zu nehmen. Schon der Genfer Morlot, welchem man be— deutende Aufschlüsse über das Alterthum verdankt, hat dies da⸗ durch anerkarnt, daß er in die deutsche Ausgabe seiner Schrift (das graue Alterthum 1865) die Seiten 18— 20 des oben er⸗ wähnten »Generalberichts« einschaltete.

Die reichhaltige Sammlung Danneils ging in den Besitz der Königlichen Museen zu Berlin über. In späteren Jahren veranstaltete er keine Ausgrabungen mehr, sondern be— schäftigte sich mit der Aufzeichnung und Erhaltung der beson⸗ ders ausgezeichneten Grabmäler in der Altmark. Er machte auch zu diesem Zweck in höherem Auftrage eine Rundreise durch die Altmark, deren Ergebnisse im 17. Jahresberichte des Altm. Vereins 1843 p. 86 ff. verzeichnet stehen.

Neben diefen Forschungen auf vorhistorischem Boden setzte Danneil die Quellenstudien für vaterländische Geschichte fort. Ein reichliches Material bot ihm das Salzwedel ssche Rathsarchiv, mit dessen Sichtung und Ordnung er vom Ma⸗ gistrat beauftragt wurde. Auch die Einsicht in die Archive an— derer altmärkischer Städte und Rittersitze ward ihm gestattet, und namentlich war es das seit den ältesten Zeiten mit der Stadt Salzwedel in vielfacher Beziehung stehende Geschlecht der von der Schulenburg, welches ihm die alten Pergamente zu reicher Ausbeute öffnete. Die Früchte dieser Studien sind die Geschichte des Gomnasiums zu Salzwedel in den Program— men für 1822, 1824, 1830, 1831, 1833 und 18414 verschiedene Beiträge zu Förstemann's, »Neue Mittheilungen« III. 4. u. IV. 1. und v. Ledebur's, Archiv IV., V., VI., XIV., sowie zu fast allen 15 Mbresberichten des Altmärkischen Vereins.

Eine Reihe kleiner Beiträge zu Salzwedels Geschichte findet

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sich in den ersten drei Jahrgängen des Salzwedeler Wochen blattes l833— 35. Größere Werke von ihm sind: »Kirchen⸗ geschichte der Stadt Salzwedel, welche mit inte tig n g des Königlichen Ministeriums 1842 bei Schwetschke in Halle erschien, und »Geschichte des Geschlechts der von der Schulenburg, welche 1847 in zwei Bänden und einem Heft genealogischer Tafeln ans Licht trat. Die älteren Urkun⸗ den zu dieseni letzteren Werke sind in Riedel 8s Codex brand. A. Bd. 5 S. 277 599, Bd. 6 S. 232 38 enthalten. Im Jahre 1837 gründete Danneil im Verein mit einigen reunden den altm artischen Verein für vaterländische eschichte und Industrie.“ Der Verein legte den Grund 6 einer Sammluñg von Urkunden, Münzen, Siegeln, Wappen, üchern und Alterthümern, welche von Jahr zu Jahr wachsend, in der Altmark einen günstigen Einfluß auf die Belebung histo⸗ rischen Sinnes ausgeübt hat. Danneil war erster Secretair des Vereins, bis hohes Alter ihn bewog, jüngere Kräfte für sich eintreten zu lassen.

Nach Niederlegung seines Schulamtes lebte Danneil in stiller Zurucger g eh noch 15 Jahre. Ein hoher Siebenziger schrieb er das Wörterbuch der altmärkisch⸗plattdeut-⸗ schen Mundart (Salzw. 1869), welches sich des Beifalls von Jac. Grimm zu erfreuen hatte. Aus seinem 80. und 83. Le= densjahre finden sich noch zwei größere Arbeiten im 13. und 15. Jahresber. des »Altm. V.ꝛ«: »Die Altmart von den Wenden angebaut« und »Geschichtliche Nachrichten über die Königliche Burg zu Salzwedel. Letzter Auf- satz ist auch besonders im Druck erschienen.

Mehrfach wurde Danneil die Allerhöchste Anerkennung zu Theil. Im Jahre 1852 erhielt er den Rothen Adler-Orden III. Klasse und i863 den Kronen -Orden. Gelehrte Gesellschaften übersandten ihm f Diplome. Um seinem Wirken ein dauern⸗ des Andenken zu stiften, , ehemalige Schüler zu sei⸗ nem 80. Geburtstage ein Stipendium, welche Danneils Na—⸗ men führt.

Unter dem Titel: »Die Legende vom heiligen Christo- phorus und die Plastit und Malerei, eine Studie über christliche Kunst vom Lehrer August Sinem us ist im Ver⸗ lage von Karl Mayer in Hannover eine Abhandlung erschienen, welche unter Reproduction und nach einer allegorisirenden Definition der bekannten Legende deren Bedeutung und ursprüngliche Volksthüm⸗ lichkeit nachweist, wodurch sie den Anlaß zu kirchlichen Insti⸗ tutionen gegeben und den Stoff zu mehreren Kunstwerken geliefert hat. Der Verfasser führt u. A. Christophsklöster, welche sich in Thüringen und den Rheinlanden befanden, und Christophskirchen in Breslau und Mainz an. In dem Dom zu Cöln befindet sich eine bemalte, steinerne Riesenstatue des Christophorus. Während die früher am Zollthore zu Düsseldorf aufgestellte Statue der Bau— schutt bedeckt und somit unsichtbar gemacht hat, ist eine solche noch am Wasserthore zu Emmerich vorhanden. Unter den Darstellungen des Christophorus sind außerdem hervorzuheben: die im Wallraff Richarß⸗ schen Museum in Cöln befindlichen 6 Gemälde der kölnischen, nieder. ländischen und niederdeutschen Schule, ferner im Besitze des Berliner Museums ein Gemälde der kölnischen Schule, ein anderes von Liberale 2 Veroug, ein drittes von L. Lotto. Das Berliner Kunstkabinet weist Kupferstiche und Federzeichnungen von Albrecht Dürer, M. Schön, v. Meckenen u. A. auf, sodann 41ylographische Blätter von verschiedenen Künstlern, ein geschnitztes Altarwerk (21 Z. Nr, 578) und eine silberne Monstranz aus den Baseler Kirchenschätzen. Auf diesen sämmtlichen i g findet man Darstellungen des Christophorus oder seiner

eschichte.

Die unlängst von Dr. W. Kellner hei C. Luchardt in Cassel herausgegebene Schrift: »Kurzer Abriß der Geschichte der Regierungs- bezirke Cassel und Wiesbaden und des w . Königreichs Preu⸗ ßen« sucht in der Einleitung den Nachweis zu führen, daß die heutigen Hessen und Nassauer gleichen Stammes seien. Es giebt im heutigen Lande Nassau eine große Anzahl von Ortschaftsnamen, welche sich ganz ebenso oder mit nur geringen Abweichungen im Hessischen wieder finden, wie Allendorf, Arnsbach, Arnstein, Baum bach, Bielstein, Büdingen, Berg, Dernbach, Diez, Ehringshausen, El ben, Ellenhausen, alen nn Fischbach, Ernsthausen, Flörsheim, Freilingen, Frohnhausen, Gemünden, Hadamar, Hausen, Heringen Hersch⸗ bach, Hirschberg, Josback, Kalkofen Lahr, Laubach, Merzhausen, Mengers⸗ kirchen, Winnen, Nentershausen, Roßbach. Seelbach, Liederbach, Rücke— roth, Rettershain, Schönberg, Soden, Stockhausen, Wolfenhausen, Steinbach u. s. w. Eine so große Menge gleichlautender Ortsnamen läßt ohne Zweifel auf ein ursprünglich gleiches Volksthum schließen, welche Annahme durch das weitere Vorkommen der Namen: Kat, Katzenelnbogen, Kehmel, (Kattenmelle) im Gebiete des ehemaligen Herzogthums Nassau, nicht unwesentlich unterstützt wird.

Im weiteren Verlaufe der Schrift wird ein Abriß der Ge— schichte des Regierungsbezirks Cassel gegeben, an welche sich eine kurze Schilderung der den Regierungsbezirk Wiesbaden bildenden Gebiete, des ehemaligen Herzogthums Nassau, der ehemaligen Landgraf schaft Hessen Homburg, der Stadt Frankfurt und des sogenannten hessischen Hinterlandes anschließt. Den Schluß des Wertes bildet eine gedrängte Darstellung der Geschichte des preußischen Staates bis zum Prager Frieden vom 23. August 1866.

Königlich

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des In · und

Staats- Ameigers: Iäager⸗ Straße Rr. 10. Gwlschen d. Friedrichs · u. angnierste)

reu ß ischer *

Anzeiger.

AM S8.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen Orden und Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen, und zwar:

den Rothen . Klasse mit der eife:

dem Geheimen Admiralitäts. und vortragenden Rath im Marine ⸗Ministerium, ElUber tzhagen ;

den Rothen Adler ⸗Orden vierter Klasse:

dem kommissarischen Schiffbau⸗Direktor Randow bei der Werft in Danzig, dem Rechnungs⸗Rath und Kreis⸗Steuer-Ein nehmer Beyer zu Erfurt, dem Kreis -Einnehmer Wedekind

zu Hannover, dem Kreis⸗Einnehmer a. D. San der zu Verden

und dem Kreis-⸗Wundarzt Schmidt zu Görlitz; den Königlichen Kronen -Orden zweiter Klasse: dem Fürsten Carl zu Carolath⸗Beuthen; das Kreuüz der vierten Klasse des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern; dem Ortsrichter und Bauergutsbesitzer Herb st zu Roßleben im Kreise Querfurt; das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Schullehrer Lo renz zu Boberwitz im Kreise Sprottau,

sowie .

die Rettungs⸗Medaille am Bande: dem Müllergesellen Carl Friedrich Rhode zu Smierdowo im Kreise Flatow.

Se. ö der König haben Allergnädigst geruht:

Den außerordentlichen Professor Dr. Hensen zum ordent⸗ lichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Kiel und den außerordentlichen Professor Dr. Nöldeke zum ordentlichen ger in der philosophischen Fakultät derselben Universität; so wie

Den Ober⸗Zoll⸗Inspektor, Regierungs ⸗Assessor Hausch ild in Emmerich zum e ,, ,. zu ernennen; und

Dem Regierungs ⸗Secretair, Kanzlei⸗Rath Franck in Merse⸗ burg bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Cha⸗

rakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 14. April.

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin von Preußen sind mit Höchstihren Kindern, der e nn Victoria und dem Prinzen Waldemar, nach Gotha abgereist.

C osrddeutscher Bund.

Geseß, die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Hann sch offen der Ersatzreserve betreffend. Vom 8. April 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zust immung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Das duͤrch Unsere Verordnung vom 7. November 186 (Bundes · Gesetzbl. S. 125) §. 1 Nr. 5 im ganzen Bundesgebiete eingeführte Geseß, betreffend die Unterstützung der bedürftigen

amilien 264 Dienste einberufener Reserve⸗ und Landwehr⸗

annschaflen, vom V. Februar 18650 findet auch auf die be⸗ dürftigen Familien der zum Dienste einberufenen Mannschaften der Ersaßzreserve Anwendung.

Berlin, Dienstag, den 14. April, Abends

1868.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes ⸗Insiegel. Gegeben Berlin, den 8. April 1868.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck⸗Schön hau sen.

Verordnung, betreffend die Einberufung des Zollparlaments. Vom 13. April 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, auf Grund der nach dem Verträge zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen n 8 Jul is / Uns zusiehenden Präsidlal. Befugniß, was olgt:

Das Zollparlament wird berufen, am 27. D. M. in Ber⸗ lin zusammenzutreten und beauftragen Wir den Vorsitzenden des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen.

Urkundlich unter Unserer Kn Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 13. April 1868.

(LL. S.) Wilhelm. Gr. v. Bis marck⸗Schönhausen.

Das 7. Stück des Bundes⸗Gesetzblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 76 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Haus⸗ halts Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868. Vom 30. März 1868; unter

Nr. 77 die Convention, abgeschlossen zwischen den Post—- verwaltungen des Norddeutschen Bundes und der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika Behufs der Vervollkommnung des . m. im gegenseitigen Verkehr. Vom 21. Oktober 1867, unter ;

Nr. 78 das Gesetz, die Unterstützung der bedürftigen Fa⸗ milien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve betreffend. Vom 8. April 1868; unter

r. 79 die Verordnung, betreffend die Einberufung des

Zollparlaments. Vom 13. April 1868, unter

Nr. 80 die e launigung des Königlich spanischen außer ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Don Miguel Tenorio de Castilla beim Norddeutschen Bunde, unter Nr. S1 die Beglaubigung des Königlich portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, . Luiz Victorio de Noronha beim Norddeutschen Bunde; unter

Nr. 82 die Ernennung der bisherigen Königlich preußischen Konsuln F. W. Hepner zu Amsterdam zum General- Konsul, J. W. Bunge zu Rotterdam und LS. de n i. n Vlissingen, ferner der Kaufleute A. Bauer zu Batavia und C8. v. Abercron 2 Makassar (Insel Celebesz zu Konsuln des Norddeutschen

undes; und unter

Nr. 83 die Ernennung der bisherigen en n, preußischen Konsuln Günther in Antwerpen, Neuhaus in Brüssel, Prayon de Pauw in Gent und Bach in Ostende zu Konsuln des Nord⸗ deutschen Bundes.

Berlin, den 14. April 1868.

Zeitungs · Com toit.

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