1552
18. September 1862 per 1. April 1863 gekündigt haben, sind nach verzeichnete Obligationen von den Inhabern bis jetzt noch nicht eingelöst worden, und zwar von der ji, Emission (Obligationen om Jahre 18565, aus gestellt unterm 31. J. Abtheilung C. zu 100 Thlr. Nr. 31. ; 6287. 6288. 11,129. 1 1600. 17,502.
Unter Bezugnahme auf §. 10 des Emissions Plans, nach welchem die gekündigten Obligationen in Beireff des Verfalls denselben Be⸗ stimmungen wie die planmäßig ausgeloosten Obligationen unterliegen, fordern wir die Inhaber der vöraufgeführten Prioritäten hiermit auf, letztere gegen Empfangnahme des Nominalbetrages einzulösen.
Da die Verzinsung dieser nicht konvertirten, gekündigten Obliga⸗ tionen mit dem 1. April 1863 aufgehört hat, so sind den Obligationen die Zins⸗-Coupons Nr. 4—-12 inkl Talon beizufügen, event. werden die . Coupons an dem zu erhebenden Kapitalbetrag in Abzug
ebracht. ; Erfurt, den 9. April 1868. Die Direction
der Thuringischen Eisenbahn Gesellschaft.
470 Bekanntmachung. Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
* ,
Bei der am 1. Februar er. in Gemãäßheit unserer Bekanntmachung vom 20. Dezember pr. stattgefundenen öffentlichen Ausloosung unserer am 1. Juli er., zu amortisirenden Prioritäts Obligationen J. Emission find folgende Nummen; 93. 235. 345. 360. 440. 552. 633. 705. 718. 780. 6 S7 817. 16000. 1105. 1118. 1221. 1235. 1610. 1650. 1710. 1855. 1875. 1986. 2161. 2286. 2508. 2416. 2527. 2612. 2738. 2817. Bö5y 2557. 3215. 3260. 3325. 3394. 3459. 3572. 3583. 3718. 3770. 3816. 35832. 3847. gezogen worden. . .
Wir ersuchen die Inhaber dieser Obligationen, den Kapitalsbetrag derselben mit je 200 Thlr. in der Zeit vom 1. bis 31. Juli d. y
egen Einlieferung der Obligationen nebst Coupons bei unserer Haupt. asse zu . wobel wir bemerken, daß nach S§. 4 des Privilegii
vom 25. Juni 1548 die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen mit
dem i. Juli d. J. aufhört. hide ng ö wir bekannt, daß von den bereits früher aus.
geloosten Gbligationen die Nummern 1623. 2763 und 3007 noch nicht zur r enn präsentirt sind.
Stettin, den 6. Februar 18588. Direktorium
der Berlin ⸗ Stettiner Eisenbahn- Gesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Stein.
in Cöln.
Die zweite Serie der Dividendenscheine zu den Actien unseres Vereins kann gegen Ahlieferung der Talons bei unserer Agentur, große Witschgasse Rr. 44 in Eöln, in Empfang genommen werden.
Der Verwaltungsrath.
1225 EX. Rhein ischer Bergwerks- und Hütten ⸗Actien Verein
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Physikatsstelle des Kreises Johannis burg ist vacant. Quali- sizirte Bewerber unter Einreichung ihrer Approbationen und der son⸗ stigen vorschriftsmäßigen Atteste haben sich innerhalb 4 Wochen bei uns 9 melden.
umbinnen, den 5. April 1868. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Behufs Wiederbesetzung der ersten , . am hiesigen Institut um J. Ju st er, Einkonimen circa Thlr., Wohnung, 55 und kun — werden Litteraten oder mindestens pro schola geprüfte Lehrer mit besonderer Befähigung für Mathematik und Naturwissenschaften, aufgefordert, sich unter Elnsendung ihrer Zeugnisse und eines Lebens⸗ 6. bei der unterzeichneten Direction zu melden.
Schloß Annaburg, den 8. April 1868. Wees nl, es NMilitair. Knaben Erziehungs ⸗Instituts.
1163
Mit dem 1. April d. J. ist die Stelle eines rechts kundigen Bür⸗
germeisters der Stadt Melie, dessen Gehalt auf 6 - 800 Thlr. festgesetzt
ist, vakant geworden. Qualiftzirte Bewerber werden hierdurch aufgefordert, bis zum
1. Mai d. J. bei dem Magistrate ihre Bewerbungen einzureichen.
Melle, den 5. April 18636. Oer M agistrat.
1235 Bekanntmachung. ĩ at von Dr. Adam Rudolph Heyden in Erfurt mittelst
Testamentes vom 33. Februar 1557 far Studirende aus seiner Familie . Stipendium, * deffen jährlicher Betrag bis auf Weiteres auf g Phlr. festgesetz worden ist, und welches auf drei Jahre nach ein⸗ ,, verliehen wird, ist zu Michaelis 1866 wieder zur Erledigung gekommen. a Es werden daher die genußfähigen Heydenschen Geschlechts- Verwandten, welche auf dieses Stipendium Anspruch machen wollen, hiermit aufgefordert, sich unter Beibringung eines Universitäts zeug ˖
11. Juli 1868 bei uns, als der Kollaturbehörde, zu melden und ihre Verwandtschaft
mit dem Stifter nachzuweisen.
Erimmitschau, den 11. April 1868. Der Rath.
Satlow, Brgrmstr.
1247
Bergbau⸗Aetien ˖ Gesellschaft »Borussia« in Dortmund.
Zur dies jährigen ordentlichen General⸗Versammlung laden wir die Herren Acttonaire unserer Gesellschaft guf Bien stag, den 18. Rai, Vormittags 11 Mh im Gasthofe zum romischen Kaiser« hierselbst ergebenst ein. Gegenstände der Tagesordnung sind: ; 1) Erledigung der im §. 31 a. «. d. des Statuts näher bezeichneten laufenden Geschäfte, . 2) 8 über Verwendung des im vorigen Jahre erzielten ewinns, 3) Äusloosung von 40 Stück Partial⸗Obligationen der hypotheka⸗ rischen Anleihe.
Dortmund, den 11. April 1868. Die Direction.
1245
t I ger elten. 6st. Wilhelmine Victoria. ü der am onnerstag, den 7. Mai er. Vormittags 11 Uhr,
im Hotel Schmidt hierselbst stattfindenden ordentlichen General-⸗Versammlung beehren wir uns die Herren Actionaire ergebenst einzuladen.
Essen, 11. April 1868. Der Verwaltungsrath.
e , Cottbus Schwielochsee ⸗Eisenbahn. en Statuten gemäß findet die ordentliche General ˖ Versammlung Mittwoch, den 13. Mai, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Bahnhofe statt. . Cottbus, den 9. April 1866,
Die Direction.
Berlin -⸗Hamburger Eisenba hn. Betriebs ⸗ Einnahmen pro März 1868: ransport - Einnahmen für Personen ze. ca. 66si41 Thlr. bis ult. März i776 Thlr. Transport⸗Ein⸗ nahmen für Güter 2.5 C4. 218 580 Thlr., bis ult. März: 61G 56 Thlr. Anderweite Einnahmen 5607 Thlr., bis ult. Wärz; 16405 Thlr. Tot. Sa. pro 1868: 2396957 Thir, bis ult. März: SI2488 Thlr. Dagegen pro 1857: Tö 009 Thlr., bis ult. März: 7712359 Thlr. Mithin pro 1868 mehr: 148928 Thlr., bis ult. März: W249 Thlr.
II252 Betriebs- Einng hm e. Bergisch - Märtki isenbahn, ohne Ruhr ⸗Si isen bahn. 1868 im März.. 552944 Thlr. Ende März 1502, 127 Thlr. 1867 * v .. 528, 865 x v * 18913022 * Also 1868 mehr. MMC Thlr. mehr 1160825 Thlr. Ruhr -Stieg⸗Eisenbahn. 1868 im März.. 1211960 Thlr., bis Ende März 341,153 Thlr. 1867 * p .. 1183365 * ö ö * 305, (88 *
Also 1868 mehr.. 3655 Thlr., mehr IG 065 Thlr.
Elberfeld, den 11. April 1868. Königliche Eisenbahn ⸗ Direction.
1248
Betriebs-Einnahmen preę Monat März 1868. Rhein ⸗Nahe⸗Eisen bahn. ür ür tra⸗ Summa bis ult, . Personen. Güter. ordingir. März 1858. 18667 im März Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. ; ö 13462 45.8893 osn763 65118 168, 886
8 im März sproveforich. 1400 663612 GMs = Gs, d, mithin Bös mehrt . mir Fi söcn. Bös mehr Rg mehr TM Saarbrücken, den 9. April 1868. Königliche Eisenbahn ⸗Direction.
gönigliche Riederschlesisch⸗Märtische Cisen bahn. Vom Yi. Mal er. ab beträgt die im Betriebs, Reglement für die Stacts. und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen vom
3. September 1865 in der Zufatz⸗-Bestimmung zum §. 12 unter A.
Abschnitt B. 38 gewöhnliche Frachtgüter g etzte Lieferfrist für einen
Trantport bis zu 20 Meilen nicht inehr 3. ondern nur 2 Tage, bei
6. Entfernungen für je angefangene weitere 20 Meilen, wie bis⸗ er, einen Tag mehr.
nisses über ihr zeitheriges Verhalten bis zum
Berlin, den 8. April 1868. onigliche Dlrection der Riederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Hier folgt die besondere Beila ge
das . e Gesetz nichts geändert.
Besondere Beilage
des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Zu M 88 vom 14. April 1868.
——— C —
Entwurf einer Gewerbe⸗Ordnung für den Norddeutschen werbes der besonderen Erlauhniß der Hrtspolizeibehörde. Die Er— Bund. laubniß ist zu versagen, wenn durch den beabsichtigten Gewerbebetrieb Titel 1. Allgemeine Bestimm ungen. der Zweck des Straferkenntnisses vereitelt werden würde,
̃ — ö . ꝛ . Diese Vorschrift findet auch Anwendung auf die Eh ö §. 1. Die polizeiliche Zulässigkeit des Betriebes eines Gewerbes ? t a. g auf, die Ehefrauen so ist, vrbehalllich der , . 506 . e nn g, , m, cher Fersonen, ihre noch unter väterlicher Gewalt stehenden Kinder,
stimmungen dieses Gesetzes zu beurtheilen. ihre Dienstboten und andere Mitglieder ihres Hausstandes.
W Ie ir n . e fn berechtigt ist, ö II. , , . Gewerbebetrieb. ann von deinfelben nicht um deshalb ausgeschlossen werden, weil er (a gemeine Erfordernisse. S. 14. Wer d in⸗ den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht 3. digen Betrieb eines stehenden Fan g J §8. 2. Die Beschränkung gewisser Gewerbe auf die Städte der nach den Landesgesetzen zuständigen Behörde Anzeige davon machen. hört auf. . t . Diese Anzeige ist auch dann erforderlich, wenn er zum Betriebe eines 3. Der Le e ge Betrieb verschiedener Gewerbe ist gestattet. Gewerbes im Umherziehen (Titel III) befugt sein sollte, 4. Sie Befugniß zum Betriebe eines Gewerbes ist nirgend Außerdem hat, wer Versicherungen für eine Mobiliar. oder Im= mohiliar ˖ Jeuerversicherungs - Anstalt als Agent oder Unteragent ver. mitteln will, vor Uebernahme der Agentur, und derjenige, welcher dieses Geschäft wieder aufgiebt, oder welchem die Versicherungs ˖ Anstalt den Auftrag wieder entzieht, innerhalb der nächsten acht Tage der , ; Polizeibehörde seines Wohnortes davon Anzeige zu machen. (gent gegewenbet bel' den Bestimmungen der Landesgesetze über S. 53 Die. Behörde hat zu prüfen, oh den in diesem Gesetze für den selbstständigen Gewerbebetrieb im Allgemeinen oder für das
hd Bestritte zu einer gewerblichen Corporation (Innung, Zunft) ängig.
§. 5. In den Beschränkungen des Betriebes einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll Steuer. und Postgesetzen beruhen, wird durch
. er e , , ,, der , , uswanderungs- Agenten, Versicherungs - Unternehmer und Handels eabsichtigte Gewerbe insbesondere vorgeschri : = ,. dh fr n * Erle ng; ö nut f . dieser Erf ö. e ,,, owie der Privatlehrer, der Bu und Steindrucker, Buch- und Kunst⸗ ; einem dieser Erfordernisse nicht genügt, so ist der Beginn oder ren Antiguare, Leihbibliothekare, Inhaber von Leselabineten, Ver. die Fortsetzung des Gewerbebetriebes en cl fol i e Vr ae äufer von Druckschriften, Zeitungen und Bildern, über die Aus- zu untersagen, sonst aber dem Anmeldenden eine Bescheinigung über Kbung der Heiltunde (orbechaltlich der Vestimmungen in den SS. 2d die erfolgte Anmeldung zu ertheilen. und 30M), über die Errichtung von Apotheken und den Verkauf von Ii. Erforderniß besonderer polizeilicher Genehmi⸗ Airzncimitteln, über die advokatorische und. Notariatè, Prafis, über an ii §. 16. Eine besondere polizeiliche Genehmigung ist nur er den Vertrieb von Lotterieloosen die Befugniß zum Halten öffentlicher orderlich 1) zur Errichtung solcher be en, welche durch die örtliche Fähren und, vorbehaltlich der Vorschriften in den 88. 17 36 und 73, Lage oder die Beschaffenheit der Betriebsstatte für dis Besitzer oder das Abdeckereiwesen. ꝛ . Bewohner der benachbarten Grundstücke, oder für das Publikum über. 6 bewendet es bei der Gesetzgebung über den Gewerbehetrieb haupt erhebliche Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen herbeiführen der Eisenbahn ünternchmungen und über die Rechtsverhältnisse der können; Y zu dem Veginn solcher Gewerbe, bei welchen, entweder Schiffsmannschast auf den Seeschiffen. a) durch ungeschickten Betrieb, oder b) durch Unzuverlässigkeit des Ge⸗ 7. Nusschließliche Gewerbeberechtigungen oder Zwangs. und werbtreibenden in sittlicher Hinsicht das Gemeinwohl gefährdet wer— . ö . i, in een . ej ö . den kann. . orden find, können forlan nicht mehr verliehen, oder durch Verjäh⸗ 1. Anlagen, welche einer besonderen polizeilichen Ge— rung erworben werden. nehmigung bedürfen. §. 17. Zur an mn da i a e Sofern die Begründung solcher Rechte durch Vertrag oder andere verzeichneten Anlagen: Rechtstikel nach den Landes efetzen zulässig ist, darf sie nicht für einen chießpulverfabriken, Anlagen zur Feuerwerkerei und zur Bereitung längeren, als zehnjährigen Zeitraum erfolgen. Verabredungen, wo⸗ von Zündstoffen aller. Art, Gasbereitungs: und Gasbewahrungs—⸗ durch für den Fall, der Nichterneuerung des Vertrages eine ntschädi⸗ Anstalten, Anstalten zur Vestillation von Erdöl, Anlagen zur Be—⸗ gung festgesetzt wird, sind nichtig. . . reitung von Braunkohlentheer, Steinkohlentheer und Koak, sofern , dürfen fortan nicht mehr begründet ö . . a n , des Materials errichtet werden, . — 4 as und Rußhütten, Kalk-, Ziegel und Gypsöfen g §. 8. Ein Gewerbe darf für eigene Nechnung und unter eigener Gewinnung roher. Metalle, po fl . Verantwortlichkeit ffelbstständig) nur derjenige betreiben, welcher dis⸗ nicht bloße Tiegelgleßereien sind, Hammerwerke, chemische Fabriken positionsfähig ist. x aller Ärt, Schnellbleichen, Firnißsiedereien. Stärkefabriken mit Aus- §. 9. Bas Geschlecht begründet in Bezichung auf die Befugniß nahme der Fabriken zur Bereitung von Kartoffel stärke, Wachstuch- zum selbstständigen Betriebe cines Gewerbes keinen Unterschied. Darmsaiten Dachpappen⸗ und Dachfilzfabriken, Leim Thran⸗ und Frauen, welche ö ein Gewerbe betreiben, können in An⸗ Seifensiedereien Knochenhrennereien, Knochendarren, Knochenkoche— gelegenheiten ihres ewerbes selbstständig Rechtsgeschäfte abschließen reien und Knochenbleichen, Zubereitungs ⸗Anstalten für Thierhaare und vor Gericht guftreten, gleichviel, ob sie verheirathet oder unver⸗ Talgschmelzen, Schlächtereien, Gerbereien, Abdeckereien, Foudretten/ heirathet find. Sie können sich in Betreff der Geschäfte aus ihrem und Düngpulverfahriken, Stauanlagen für Wassertriebwerke (9. 23) ö 96 . 4 a , ,,, . . . 9 9 der nach den Landesgesetzen ö Vchord!
ꝛ ufen. Es macht hierbei keinen Unter. erforderlich. Das vorstehende ichni ß schied, ob sie das Gewerbe allein oder in Gemeinschaft mit anderen Gd Personen, ob sie dasselbe in eigener Person oder durch einen Stell vertreter betreiben.
Hinsichtlich der Befugniß der Ehefrauen zum selbstständigen Ge⸗ werbebetrieb bewendet es bei den andesgeseßen.
8. 10. Hinsichtlich des selbstständigen Gewerbebetriebes der Min⸗ derjährigen und der unter väterlicher Gewalt oder unter Kuratel e, . , f, ö ö. . Personen des Bundes ⸗Aus⸗ andes bewendet es bei den Landesgesetzen. wendungen gegen die neue Anlage binnen vierzehn Tagen an i
S 11. Personen des Soldatenstandes, so lange sie dem aktiven Die Frist nimmt ihren hann, mit . 6 kö . , . eln uf e n . ö . ie , , enthaltende Blatt ausgegeben worden, und
=. en, olche, die i mt unentgeltli ist für alle Einwendungen, we i i i e e li n rb . . i . prallusiisch ,,, ihrer vorgesetzzten Dienstbehörde, sofern, nicht da ewerbe mit der Be⸗ §. 19. Werden keine Einwendungen angebracht, so ie Be—⸗ wirthschaftung eines ihnen gehörig, ländlichen Grundstückes verbun. hörde zu prüfen, ob die Anlage hl he . genden . den, oder sonst durch besondere gefeßliche Bestimmungen ein Anderes Pelästigungen für das Publikum herbeiführen könne. Auf Grund dieser angeordnet ist. . Prüfung, welche sich zugleich auf die Beachtung der bestehenden bau), Diese Erlaubniß muß auch zu dem Gewerbebetriebe ihrer Ehr feuer. und gesundheitspolizeilichen Vorschriften erstreckt, ist die Geneh⸗ frauen, der in ihrer väterlichen Gewalt stehenden Kinder, ihrer Dienst. migung zu versagen, oder, unter estsetzung der sich als nöthig er— boten und anderer Mitglieder ihres Hausstandes eingeholt werden. ebenden Bedingungen zu ertheilen. Die letzteren können sich auch auf §. 12. Von dem Besttze des Bürgerrechts soll die Zulassung zum solche. Anordnungen erstrecken, welche zur thunlichsten Sicherung der ge werh rr le, 3. in , . ,. . . n , . fsh rshr für Gesundheit und Leben geeignet sind. Der ein. In der Ver ung der Gewerbetreibenden zur Erwerbung de escheid i riftlich auszufertigen und muß die fe Bedĩin⸗ ürgerrechts, fo weit solche in der bestehenden Gemeinde ⸗Verfassung gungen enthalten. ö . begründet ist, wird durch gegenwärtiges Gesetz nichts geändert; die
ͤ . ; t §. 206. Einwendungen privatrechtlicher Natur sin i ᷣ Execution . . dieser Verpflichtung darf aber nicht bis zur 9 zu verweisen, ohne daß von der Er rn he nr gh, Untersagung des Gewer ebetriebes ö , werden. polizeiliche Genehmigung ber Anlage abhängig gemacht wird.
S. 13. Derjenige / welchem der Betrie eines bestimmten Gewer⸗ Andere Einwendungen dagegen sind a be Parteien vollständig bes g richterliche Erkenntniß untersagt worden ist, bedarf zum zu erörtern. Nach Abschluß dieser Erörterung erfolgt die Prüfung Beginn des selbstständigen Betriebes eines anderen verwandten Ge! und Entscheidung nach den im S§. 19 enthaltenen Vorschriften. Der
1
Bundesraths dem Bedürfniß entsprechend abgeändert werden.
S. 18. Dem Antrage auf die Genehmigung einer solchen Anlage müssen die h. Erläuterung erforderlichen Zeichnungen und Beschrei⸗ bung beige igt e g .
egen die Vollständigkeit dieser Vorlagen nichts zu erinnern so wird * Unternehmen mittelst . Lin fer in das u den amtlichen Bekanntmachungen der Behörde (§. 17) bestimmte Blatt zur offentlichen Kenntniß gebracht, mit der Aufforderung, etwaige Ein⸗