1646
i ür Handel, Gewerbe und öffentliche Ministerium für & . erbe und Der als Hülfsarbeiter im Handels. Ministerium beschäftigte Finanz- Assessor Dr. Stüve zu Berlin ist zum Königlichen Regier un o · Assessor ernannt worden. .
Bekanntmachung.
Während des bevorstehenden Sommersemesters werden an der Königlichen Bergakademie folgende Vorlesungen und Uebungen gehalten werden: I) Bergbaukunde, IJ Theil, wöchent⸗ lich 4 Stunden, Bergrath Hauchecorne. 2) Allgemeine Hüt⸗ tenkunde, wöchentlich 4 Stunden, Professor Kerl. J) Eisen⸗ hüttenkunde, wöchentlich 4 Stunden, Bergrath Dr. Wedding. ) Probirkunst, wöchentlich 6 Stunden, Professor Kerl. Yk rohrprobirkunst, wöchentlich? Stunden, Derselbe. 6) Techno⸗ logie, wöchentlich ? Stunden, Derselbe. 7) Ueber hoydraulische Motoren, wöchentlich 4 Stunden, Professor Werner. Y Ueber Arbeitsmaschinen, wöchentlich? Stunden, Derselbe. M Mechanik, wöchentlich 4 Stunden, Direktor Bertram. 10 Mathema—⸗ tische Repetitorien, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe. 11) Berg⸗ recht, wöchentlich 2 Stunden, Geheimer Rath Professor Dr. Achenbach. 137 Repetitorien über Geognosie des Urgebirges, wöchentlich K Stunden, Geh. Rath Professsr Dr. G. Rost
Rose. 13) Mineralogische Nebungen, wöchentlich 4 Stunden, hr. Eck.
14 Marktscheide und Meßkunst, wöchentlich Stunden, Vi. Fer r. 15) Zeichnen und Construiren, wöchentlich 4 Stunden, Herselbe. 165 Technologie der Metalle, wöchentlich ?7 Stunden, Assistent Dürre. 17 Cheinische Repetitorien, wöchentlich 4 Stunhben, Dr. Fin kene r. 18) Praktjsche Uebungen im Kaborgtorium für Mineralanalyse; , quantitativ ünd qualitativ, täglich 6 Stunden, b) qualitativ, wöchentlich 4 Stunden, Der selbe.
. Diejenigen, welche an den Voörlesungen oder Uebungen Theil zu nehnien beabsichtigen, wolken ihre Meldungen ent⸗ Direction der Königlichen Berg -Atademie hierselhst, Lustgarten Nr. 6, einreichen. . . 57
Der Beginn der Vorlesungen wird durch die Anschläge der Dozenten im Be n , f ds bekannt geinacht. Berlin, den 17. April 1898. 3 Die Direction der Königlichen Berg⸗Akademie. da uch eco rne. .
SGaupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
. Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten Verloosung von Prioritäts - Actien der Nicherschiesisch⸗ Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage (a.) aufgeführten
, 2X83 Stück Ser. l. à 1090 Thlrr,
und 224 * Ser II. à 627 Thlr. gezogen worden.. , . ,
. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge— kündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Actien nebst den dazu gehörigen nicht' mehr zahlbaren Zins— Coupons derie IV. Nre4 bis 8 und Talons vom 1. Juli d. J. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bei der Hau ptta sse der , Eisenbahn hierselbst zu
Die in Rede stehenden Actien werden auch bei den Stationskassen zu Breslau, Fränkfurt 4. O. und Liegnitz eingelöst; es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung bei diesen Kgssen bewirkt werden kann, von der Königlichen Dirkttion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden. .
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Kapital- ben nnr, . . Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung obiger Priori täts⸗Actien auf. kö J „Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten und noch rückständigen, auf der Anlage verzeichneten Actien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung der⸗ selben bereits mit dem 1. Jul! des Jahres ihrer Verlöosung aufgehört hat. , ö Berlin, den 18. April 1868. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.
a. — liegt der heuti = i⸗ geh ne. heutigen Nummer des Staats - Anzei
Betan ntmach ung, die im Oster⸗Termine 1868 zu Merseburg ausgelvosten Steuer Kredit ⸗Kassen⸗Scheine betreffend. Bei der heute erfolgten Verloosung der im Jahre 1764, so wie der, ansitatt der früheren unverwechselten ünd unverlbos— baren Steuerscheine im Jahre i836 ausgefertigten Steuer Kredit .
weder persönlich bei dem Unterzeichneten der portofrei an die
IG. 10 147
Kassen⸗Scheine sind nachstehende Nummern, deren Realisirung
im Michaelis Termine 1868 erfolgen soll, gezogen worden:
l Von den Steuer⸗Kredit⸗Kassen⸗ Scheinen aus dem Jahre 1764: Von Lit. A. à 1000 Thlr.: Nr. 1II9. 153. 212. 464. 545.
567. 647. 1939. 1115. 1334. 1480. 1670. 1869. 2415. 2502. 2669. 2769. 2908. 3060. 3453. 3564. 3686. 3697. 4088. 4174. 4319. 4614. 5141. 5227. 5251. 5674. 5760. 5762. 5811. 5875. 886. 674. 6142. 6246. 6839. 6993. 76548. 7965. S082. 8392. Sößö 3. M07. 9526. M30. 9883. 10,H9l, 11,110. 11,208. 12,426.
12558. 12624. 12,957. 13 644. 13, M5. 14,114. 14655. on Lit. B. à 509 Thlr. Nr. 119. 176. 265. 272. 422. 895. 1233. 1363. 1616. 1907. 3364. 3431. 3787. 4163. 4222.
4617. 4639. 4767. 4777. 5569. 5538. 5847. 6162. 6350. 6783.
68652. 6863. 6871. 7375. 7549. 7700. 7875. 8000.
Von Lit. D. ü 100 Thlr.: Nr. 124. 294. 351. 371. 578. 897. 942. 984. 10958. 1421. 1736. 1784. 1788. 1850. 2004. 2112. 2791. 2862. 2974. 3173. 3799. 3951. 4019. 4078. 4608. 4872. 5049. M793 6111. 6384. 6612.
2) Von den Steuer⸗Kredit⸗Kassen-Scheinen aus dem Jahre 1836: Von Lit. A. à 1000 Thlr.! Nr. 71. 86. 180. 211.
262. 3
Von Lit. B. à 599 Thlr.: Nr. 21. 34. 82.
Von Lit. C. 3 290 — 56 Nr. 101. 123. 155.
Von Lit. D. d 190 Thlr.: Nr. 54. 55. 89.
Von Lit. E. à 50 Thlr.: Nr. 34.
Außerdem wurden von den unverzinslichen Kammer⸗Kredit⸗ Kassen ⸗ Scheinen Lit. E. à 47 Thlr. die Scheine Nr. 14,652. 15056 und ä 49 Thlr. die Scheine Nr. 272. 541. 1240 zur Zahlung im Michgelis Termine 1868 ausgesetzt.
Die Inhaber der vorverzeichneten verloossen resp. zur Zah⸗
lung ausgeseßzten Scheine werden aufgefordert, die Kapitalien
gigen Quittung, wozu Formulare von der unten genannten Kässe unentgeltlich verabfolgt werden, und gegen Rückgabe der Scheine und der zu den verzinslichen Scheinen gehörenden Ta⸗ lons und Coupons mit dem Eintritt des Michaelis⸗Termins
1868, wo die Verzinsung der jetzt ausgelogsten Steuer Kredit- Kassen Scheine aufhört, bei der hiesigen degierungs · Haupt-
* d
Kasse zu erheben.
Aus den früheren Verloosungen sind folgende Steuex-
Kredit · Classen · Scheine;
.. aus dem Jahre 1764: Lit. A. à 10900 Thlr.: Nr. 7176. 7292. 13,6925. Lit. B. d 500 Thlr.: Nr. 240. N4. 641. 1188. 1198. 1933.
1392. 4806. 5433.
Lit. I. à 190 Thlr.! Nr. 472. 1104. 1941. 1949. 2055.
2106. 2692. 3273. 3356. 3616. 4000, und aus dem Jahre 1836: Lit. A. à 10609 Thlr.. Nr. 194. .
und eben so ven den schon früher zur Zahlung ausgesetzten
.
unverzindlichen Kammer Kredit Fa ssen Scheinen folgende:
Tit. Bd 5960 Thlr.: Nr. KJ. 69
üit. B. 6 zg Thlr, Rr. 7.
Lit, E. dà 29 Thlr.: Nr. 7920. S146. 8206. 8211. S]87. 5, Ih, üs. ii, 1256, Sas, f, r, lr.
14617. 14629
it E. 31 Yhlr.; Nr. 233. 803. 1046. 1480. 2805. 2236. 37517 374. s3sg 4063. 4559. 33. 4311. S338. 536) 5755. 6.55. 6766. 656. 7554. Fi7zi. Sigg. öh5. SchäF. Säzhbh. Mis. 8731. Bld. 966. 165535. iris. io S6. Iii. ig -g. 16h. 3 33. s3 38. 14633. 145158. Idd3s,,
zit. C. ü 34 bir. Nr. S335. 68. Id. 84. 130. 146650. 1799. 1753. 1758. Z0öd. 2337. 3978. 45355. 4965. Si. 723. Bö65. S307. J850. JG53. 7855. Siqh. Sögz. Sögd5. ZrG1. J3sz.
9337. 10,157. 10,194. 14 10,238. 10423. 10,548. 10,64.
1h 554. 1G ig. I as. 14 653. 14663 Lit, K. ü 36 Thlr.; 12643 2756. 3134. 3619. 3760.
O. 842. 11,001. 13,398. 14,627. 14,741.
3976. 4402. 4405. 4889. 4979. S686. 5 J89. G63. 6717. 6863.
ä L., gs ir. Rr. c, ili. Wäg. gig, gc! Jes, 64, oi, bs, äs. gr 5. j5sigi zösscs, ion. iö bg, jöre, fo gg. is är. ; üis z. Ai. Thlr. Ri. 236. 1790. MJ. 3237. 3337. zn, ö. iz. Soh6. she, 6s. Gel, än, Hö. ö Hör, hs, äs, jöscn, oss, h ins, ehh. s. lhrhg. sörig; he hr. it,. 1h33. Id. löse, wis. än ä län, säinn, fh fie,
Lit, E. à 438 Thlr.: Nr. 363. 1110. 2649. 3676. 6188. , 36g. 16 10 . e il ol. 13 3g. 1g dj. i3 K. jh rd, id,, lä is' be, lig, l, Lit. C. d 43 Thlr.; Fr. Ss. ig 1512. 2245. 4372. , sash. hh. öl, äh, Gögging, gar, För,
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10387. 1095668. 10891. 10899. 11,291. 11,542. 11,593. 11629. 12,192. 12301. 12,602. 12,693. * . .
Lit. E. à 47 Thlr.: Nr. 283. 16581. 1653. 1655. 2853. 3584. 4850. 4852. 6255. 6533. 7933. 8093. 8101. 8563. 86 B. S630. 8697. 8717. 8753. 8907. 9187. 9299. 9489. 9941. 19,100. 6. 10,563. 10,624. 10,632. 10,7427. 10,886. 10,906. 11,248. 12482. , bis jetzt noch nicht zur Einlösung präsentirt.,.
Die Besitzer derselben werden zur Vermeidung fernerer Di en Berluste an die baldige Abhebung der Kapital-⸗Beträge erinnert. J
Merseburg, den 4. April 1868.
. Im Auftrage ö 1
der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden:
Der ie, n. othe.
Angekommen: Der Generalmajor von Schlotheim, Chef des Generalstabes des 8. Armee⸗Corps, von Coblenz.
Nicht amtliches...
Preußen. Berlin, 22. April. Se. Majestät der. König i nach Se. Königliche Hoheit den Prinzen Adalbert vor Höchstdessen Abreise nach England, den Polizei- Präsidenten von Wurmb, den General von Schlotheim, Chef des General— stabes VIII. Armee⸗Corps, und militairische Meldungen im Bei⸗ sein des Gouverneurs und des Kommandanten; und nahmen den Vortrag des Civil Kabinets, sowie der Königlichen Schloß. ban Kommlssion im Beisein Sr. Excellenz des Hausministerz entgzgen. Zur Tafel begaben die Majestäten Allerhöchstsich i er eln r zu Ihrer Majestät der Königin Elisabeth. — Ihre Majestät die Königin besichtigte gestern das neue deutsche Gewerbe⸗Museum und die damit verbundenen Lehrräume. , , n, , . i,, Ihre Majestät die Königin wird am 3. Mai über Coblẽnz und Karlsruhe nöch Baden reisen und daselbst vom
6. Mai an auf einige Wochen Ihre Kur gebrauchen.
Ernennung des Königlich ,, . von Linden sowie des ig Ce gg g g ent r en Minister riäl-Rathes r. Dippe zu Bepollniächkigten zum Bundesrathe mst. Hierauf wurden folgende Vorlagen des Präsidiums, betreffend den Abschluß eines Freundschafts, Handels und Schiff⸗ fahrtsVertrages mit der Regierung der , . Inseln; — hi Denaturirung des schwefelsauren Ammoniaks; — den
ntrag Zoll⸗ behandlung von Roh oder Brucheisen zur Verarbeitung für das Ausland; — die Anschreibung, der Retour⸗ wagren in den Konimerziäl-⸗Registern; — die zollfreie Aus. fuhr von Wagenfedern, welche aus eingeführtem Bruchstahl hergestellt worden sind, den betreffenden Ausschüssen überwiesen.
Desgleichen die Anträge Sachsens, betreffend die Abänderung
einzelner Bestimmungen der Zollordnung, — die Zollbefreiung von Fellen zur Pelzbereitung, — und die Feststellung eines Tarifsatszzes für die Verpackung von Butter in Körben. Ein
Antrag Bayerns, betreffend die Erhöhung der Besoldung des
Aufsichts- und Amtsdiener-Personals, würde an den Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen verwiesen. la , , ne.
uf den Bericht der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen sowie für Handel und Verkehr (Referenten; Riecke und v. Liebe) wurden der Handels- und Zollvertrag mit Oesterreich, — der Gesetz Entwurf wegen Abänderung einzelner Bestimmungen der
r die Erbauer von See⸗
Zollordnung und der . — sowie die Er⸗ ü
weiterung der Zoll begünstigungen schiffen — beschiossen.
Auf den Ber cht des Ausschusses für Zoll und Steuerwesen
(Referent v. Weber) wurde die Vorlage des Präsidiums, betreffend den Zollerlaß für zu Grunde gegangene Begleitscheingüter, sowie eine Reihe von Verbesserungen zu dem Regulativ über
die zollamtliche Behandlung des Güter- und Effekten Trans., portes auf den Eisenbahnen; — auf den Bericht des Ausschusses
für Handel und Verkehr (Referent Kirchenpaugt) der Handels, und Schifffahrtsvertrag mit Spanien, — auf den Bericht des Auͤsschusses für Rechnuüngswesen Ghefrent v. Liebe) die Vorlage des Präsidiuns, betreffend die Erhöhung der Pferde ⸗Unterhal⸗ tungskosten der Ober Grenzeontroleure, i,
— Der Ausschuß des Bundesrathes
Nr. 25 der Brucksaͤchen . die zur Be
1. 25 der faͤssung vorbereiteten Rechniütngsfachen. .
der Ottensener Eifenfabrikanten bezüglich der Zoll⸗
; zel deb Bzutschen Zoll. vereins für Rechnungswesen hielt heute Mittag eine Sitzung ab.
genstand: Fortsetzung der Berathung üßer die Vorlage unter , ,,,, ih, ersetzt würden. Es war, da dieser Ersatz der erlassenen Ver⸗
Die heutige (10) Plenar⸗Sitzung des Reichstags des Nor ddeutschen Bundes wurde um 195 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes⸗ Kommissarien befanden sich der Bundeskanzler Graf von Bismarck Schönhausen, der Präsident des Bundeskanzler⸗ amts Delbrück, Geheimer Regierungs⸗Rath Graf zu Eulen⸗ burg, Geheimer Rath Dr. Weinlig, Ministerial-Direktor Günther, General Major von Bilguer, Staats⸗Minister von Watzdorf, Minister von Bertrab, Kammerherr von Oertzen, Minister von Gerstenberg-Zech, Staatsrath Bucholtz, Geheimer Legations⸗Rath Hofmann, Minister von Oheim b, Dr. Sintenis, Senator Gildemeister, Dr. Kirchenpauer. . ;
Auf Vorschlag des Präsidenten beschloß das Haus die Schlußberathung im Plenum in Bezug auf den folgenden An⸗ trag der Abgg. M. Wiggers (Berlin) u. Gen.: der 3 wolle beschließen: aus Veranlassung der in der 8. Sitzung de Reichstages vom 16. 8d. M. ertheilten Antwort des Bundes Kommissarius auf die Interpellation des Abg. M. Wiggers den Bundeskanzler aufzufordern, den in der 27. Sitzung des Reichstags am 23. Oktober 1867 mit großer Majorität gefaßten Beschluß: daß in dieser Session des Reichstages ein Gesetz⸗ Entwurf vorgelegt werde, durch welchen alle noch bestehenden, aus den Verschiedenheiten des religiösen Be⸗ kenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und nn, ,. Rechte aufgehoben werden, in Ausführung zu
ringen... Di, ig fi in g ö.
Der Gesetz Entwurf des Abg. Schulze, betreffend die privat⸗ rechtliche Stellung der Genossenschaften, wurde zur Vorbe—⸗ rathung einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf die folgende Interpellation der Abgg. Lasker und Gen ccc.
Der Polizei⸗Präsident in Frankfurt a. M Herr v. Madai, hat für diese Stadt und den innern Polizeibezirk, ferner für die Stadt Bockenheim und den äußern Polizeibezirk, über das Meldewesen, zwei Verordnungen unter dem 1. Dezember 1867 erlassen und die erste im Amtsblatte vom 29. Februar 1868, die zweite im Amtsblatfe vom 6. Februar 1868 amtlich ver⸗ öffentlicht, welche in Beziehung auf den Aufenthalt fremder
. Im der gestern stattgefundenen sechsten Plenarsitzung des Personen und. die Beschäͤftigung fremder Dienstboten, Gehülfen
Bündesrathes des Deutschen Zollvereins führte der Graf. von Bismarck Schönhaͤusen den Vorsttz,. Derselbe theilt die
und Tagelöhner in Widerspyuch stehen, Theils mit dem unzwei⸗ deutigen Sinn, Theils mit dem Wortlaut der am 1. Januar 1868 in Kraßt, getretenen Bundesgesetze über das Paßwesen und die Freizügigkeit, inden sie den Paßzwang voraussetzen und den Aufenthalt von einer polizeilichen Erlaubniß abhängig machen.
Die Verordnung für die Stadt und den inneren Polizeibe⸗ irk ist durch eine vom 5. April 1868 datirte Verordnung er⸗ e n n n, in Betreff des äußeren Polizeibezirkes ist dies nicht der Fall und die ältere Verordnung anscheinend noch in formaley Kraft. a .
Ich richte deshalb an den Herrn Bundeskanzler die Frage: I) Sind diese Verletzungen der Bundesgesetze über das Paß⸗ wesen und die Freizügigkeit zur Kenntniß des Bundes-Präsfi⸗ diunis gelangt? Y Sind Schritte geschehen, um diese Verletzun⸗ gen der Bundesgesetze unwirksam zu machen und, soweit nmiög⸗ lich, gleichartige Verletzungen für die Zukunft zu verhüten?
Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Delbrück, erklärte sich bereit, die Interpellation sofort zu beantworten, worauf der Abg. Lasker dieselbe näher begründete. Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes erwiderte wie folgt: , d n,
Meine Herren! Ich erlaube mir zunächst einige thatsäch- liche Ergänzungen zu dem Vortrage des Herrn Interpellanten, zunächst die, daß die das Datum des 1. Dezember tragenden Verordnungen weniße Tage nach ihrem Datum, also im De⸗ zember v. J, verkündet worden sind, verkündet also zu einer Zeit, wo sie ihrem Inhalte nach vollkommen legal waren. Die Republication dieser beiden Verordnungen, welche im Februar stattgefunden hat, ist ohne Veranlassung und ohne Vorwissen des Herrn Polizei-Präsidenten von. Frankfurt erfolgt. Was nun, die Fragen selbst angeht, so habe ich zu erwidern, daß diese beiden Verordnungen zur Kenntniß des Bundeskanzler-Amts gelangt sind, und daß das Bundeskanzler-⸗Amt darüber nicht zweifelhaft war, daß ein großer Theil dieser Verordnungen mit den Bestimmungen des Paßgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes nicht im Einklang stehe und über den 1. Januar d. J. hinaus nicht aufrecht zu erhalten sei. Das Bundeskanzler⸗Amt hat deshalb die Auf merksamkeit des Königlich preußischen Herrn Ministers des Innern auf diesen Gegenstand gelenkt. Inzwischen war aber bexeits von Seiten der Königlichen Regierung in We ge den aus den nämlichen Gründen rr nn fun getroffen, daß beide Verordnungen außer Kraft n. und durch andere, den bestehenden Bundesgesetzen entsprechende
orduungen durch andere nach den bestehenden gesetzlichen Vor⸗
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