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zu bauen: Leipzig · Chemnitz. Radeberg bis zur Landesgrenze, Großschönau⸗Warns dorf. Warnsdorf⸗Löbau, Aue⸗-Jägersgrün. — Um die Kosten für die Herstellung der Bahnen zu beschaf⸗ fen, schlägt die Deputation eine Anleihe von 14 Millionen vor. — Außerdem sollen die Strecken Neugersdorf⸗Sohland, Chem⸗ nitz Aue, Plauen⸗Oelsnitz, Freiberg ⸗Nossen, sowie die Flöha⸗ Thalbahn auf Staatskosten übernommen werden. Eine größere Änzahl der Bahnlinien, darunter auch die Müldenthalbahn, sollen Privatunternehmern in Entreprise gegeben werden, so⸗ bald dieselben die erforderlichen Baumittel nachweisen.
Weimar, 21. April. Ihre Königliche Hoheit zie Groß⸗ herzo in ist mit der Prinzessin Marie gestern Abend von , 6 nach Dresden und Altenburg wiederhierher zurück- gekehrt.
Gotha, 20. April. Die Ausführung der Uebereinkunft wegen des Anschlusses der Herzogthümer Coburg⸗Gotha an das gemeinsame Appellationsgericht zu Eisenach ist davon abhängig, daß vorerst eine Anzahl, diesseitiger Gesetze geprüft und fest— gestellt wird, ob und welche Abänderung sich nöthig macht, um sie mit der Gesetzgebung der übrigen betheiligten Staaten in Einklang zu bringen. Seit einigen Tagen ist ein weimarischer Regierungs⸗Kommissar hier anwesend und beschäftigt, in Ge⸗ . mit hiesigen Beamten eine solche Prüfung vorzu⸗ nehmen. .
Aunbalt. Dessau, 21. April. Der heutige Staats. Anzeiger publieirt eine amtliche Bekanntmachung, der zufolge der Wirkliche Geheime Rath und Vorsitzende des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums, Dr. jur. Earl Sintenis, auf a An⸗ suchen wegen geschwächter Gesundheit aus dem Herzoglichen activen Dienste nn, und in den Ruhestand versetzt, und an seine Stelle der frühere Herzoglich Sachsen⸗Altenburgische Staatsminister, Dr, jur. Carl Äugust Alfred von garisch, zum Wirklichen Geheimen Rathe mit dem Prädikat Exgcellenz⸗ und zum Vorsitzenden des Herzoglichen Staats Ministeriums ernannt worden ist. .
Hessen. Darmstadt, 21. April. Die »Darmstädter Zeitung« schreibt:; Der zwischen dem Norddeutschen Bunde und . dem Großherzogthum Hessen, vorbehältlich der Zustimmung der
Bundes ⸗ und beziehungsweise Landesvertretung, am 9. d. M. abgeschlossene Vertrag, die Besteuerung des Branntweins und Biers betreffend, ist von dem Großherzoglichen Ministerium der
inanzen den Ständen des Großherzogthums vorgelegt worden.
Lach dem Inhalte dieses Vertrages soll die Besteuerung des Branntweins nach den gesetzlichen un administrativen Vorschriften, welche in Preußen und den meisten übrigen Staaten des Nord⸗ deutschen Bundes bestehen, von dem Zeitpunkte an, wo deren Einführung in den zum Norddeutschen Bunde gehe rich Theilen des Großherzogthums (auf Grund des Art. 35 der Verfassung des Norddeutschen Bundes) erfolgt, jedoch nicht vor dem 1. Juli d. J auch in den nicht zu diesem Bunde gehörigen Landestheilen des Großherzogthums eingeführt und gleichzeitig zwischen diesen Landestheilen und den derselben Besteuerung unterliegenden Ländern des Norddeutschen Bundes völlige Freiheit des Ver— kehrs mit Branntwein hergestellt werden. Zugleich soll eine Gemeinschaft des Ertrags der Branntweinsteuer, nach Abzug r n ,, , von 15 Pro⸗
ür Erhebungs⸗ und Verwaltungskosten, nach dem . der Bevölkerung eintreten. . .
Hinsichtlich der Besteuerung des Biers bestimmt der Ver⸗ 37 daß, wenn im Norddeutschen Bunde eine gemeinsame Gesetzgebung für die innere Besteuerung des Biers zu Stande kommt, dieselbe, gleichzeitig mit ihrer Einführung in den zu dem Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums, auch auf die übrigen Landestheile ausgedehnt werden und alsdann eine Steuergemeinschaft, wie bei der Branntweinsteuer eintreten soll. Eine alsbaldige Aenderung der dermaligen Besteuerung des Biers im Großherzogthum ist durch den Vertrag nicht bedingt, dagegen ist in demselben einstweilen die Herstellung des freien Verkehrs mit Bier zwischen dem ö hum und den⸗ jenigen Theilen des Norddeutschen Bundes, in welchen hin⸗ sichtlich des Biers freier Verkehr besteht, und eine Steuer⸗ gemeinschaft in Bezug auf die Uebergangsabgaben von dem aus ,. Zollvereinsstaaten übergehenden Bier, unter Theilung
es Ertrags, wie bei der Branntweinsteuer, von einem noch i len Zeitpunkte an vorgesehen. Die Bestimmungen über die Dauer des Vertrags stimmen mit den in dem Zoll— , ,. 3 3 M . 9 ö,, überein.
. Karlsruhe, 26. April. Das heute erschienene , ,. Nr. 27 enthält folgende die Einberufung des . aments betreffende en, ,,. des Großherzogl. . isteriums des Innern: »Se. Majestät der König Wilhelm . , . haben auf Grund der nach dem Vertrag zwischen ö orddeutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden und enn vom 8. Juli 1867 der Krone Preußen e he , Prä⸗
ialbefugniß durch höchste Verordnung vom 13. April d. J.
das Zollparlament berufen, am 27. April d. J. in Berlin zu⸗ sammenzutreten. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gehn g; 9 ayern. München, 20. April. eute hat die Kamm
der Abgeordneten den Gesetz⸗Entwurf . die Vhste nber een in der Fassung der Kammer der Reichsräthe angenommen, und ist somst Gesammtbeschluß darüber erzielt. Ferner wurden der Gesetzentwurf über die Versorgung invalider Unteroffiziere und Soldaten, so wie die Unterstützung der Wittwen und Waisen dieser Grade mit einigen unwesentlichen Modificationen, und die Budget-⸗Voranschläge der Königl. Eisenbahn⸗, Post- und , lt nn den Ausschußanträgen entsprechend ange—
1 .
— Der Kriegsminister beabsichtigt eine Equitationsansta zu errichten, welche für die berittenen n fer eln! nen rt schule und für die berittenen Offiziere der Fußtruppen ein Depot bilden soll, aus welchem denselben gegen Entrichtung des Remontepreises berittene Pferde abgegeben werden können, da die Abgabe solcher Pferde aus den berittenen Abtheilungen der Armee ohne Beeinträchtigung ihres dienstfähigen Pferdestandes nicht wohl möglich ist. Für diese Anstalt ist im Militairbudget ö 1X. Finanzperiode ein Postulat von 42,608 Fl. ein⸗
. — 21. April. Um die beschleunigte Vorlegung der Mili⸗ tairstrafgesetz Entwürfe an die Kammern zu . felt, nach, der »Augsb. Allg. Ztg.“, auf Anregung des Kriegs— Ministeriums zwischen diesem und dem Justiz⸗Ministerium die Schlußberathung über dieselben gemeinsam statt. Diese Bera⸗ thungen begannen gestern unter dem Vorsitz des Kriegs Ministers mit dem Entwurf, des Militairstrafgesetzbuchs. Zu diesen ge—⸗ meinschaftlichen Sitzungen sind von Seite des Justiz⸗Ministe⸗ rium Ministerial⸗Rath Dr. Weis und von Seite des Kriegs— Ministeriums Ober- Auditor von Menz jvom Heneral-Audi⸗ toriat, Major Reschreiter vom 2. Infanterie⸗Regiment und ann mn n. 9 ; e 7 nied . 23 yer im Kriegs⸗Ministe⸗
amt, we etzterer a erfa = 3 fasser der Entwürfe Vor
Desterreich. Wien, 2. April. Von der Regierun ist ein »Gesetz, wodurch das Ministerium der im Re ren vertretenen Königreiche und Länder zum Abschlusse eines Ueber einkommens wegen Ausprägung neuer Scheidemünzen und Einziehung der Münzscheine mit dem Ministerium der ungari—⸗ schen Krone ermächtigt wird. im Abgeordnetenhause als Re— gierunn r gr 'in een, worden.
— 21. April. as Subcomité des Budgetausschusses be⸗ schloß, untg en dem Antrag des 2 in . ed berathung über den Regierungsentwurf, betreffend die Konver—- i der Staatsschulden, einzugehen, und eine Amendirung des Gesetzes nach folgenden Gesichtspunkten zu versuchen: Die Reduction der Zinsen kann nicht vermieden werden. Soll die⸗ selbe im Wege einer Konvertirung der Staatsschulden durch- a denn . diese Konvertirung zwangsweise ge⸗
; . Zinsenreduction muß im ückli = . 6. ü ß Gesetze ausdrücklich be esth, 19. April. Der »Pesther Lloyd« meldet: In Betre der Wehrfrage fand gestern in Ofen eine längere . statt, an welcher Baron Kuhn, Graf Andrassy, Graf Taaffe und die sonstigen zu Rathe gezogenen Fachmänner und Staats⸗ . nahe en Es . der Reihe nach die ver⸗ ᷓ in der Wehrfrage vorliegenden Konk Arbei ö . ö ö 2. 9 onkurrenz⸗Arbeiten — 20. April. n der heutigen Sitzung des Unter überreichte Alexander Moesonyi ö ö. . värer Rumänen⸗Konferenz bezüglich der Nationalitäten⸗Frage. Lonyay legte acht Hefte Budget⸗ Beilagen vor. Der Gesetz⸗ il n rfen ef , von Gesetzen wurde in letzter nhellig, jener über Handels- und dn ,,. 1 Gewerbekammern m weiteren Verlauf der Unterhaussitzung wurde der Ge— setzentwurf bezüglich Gödöllö's in einer . kn ff nf , vorgeschlagenen ausführlicheren Fassung angenommen. Da es darin heißt, daß diese Herrschaft in den Status der unverqußer—- cen Güter der ungarischen Krone aufgenommen wird, so for⸗ . Bonis das Haus auf, zu erklären, es dürfe aus diesem ,. nicht gefolgert werden, daß die auf den Güterkauf der odten Hand bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen umgestoßen würden. Das Haus stimmte diesem Vorschlage bei. Hierauf wurde der Gesetzentwurf bezüglich Prägung üngarischer Geld- münzen mit geringen Modificationen angenommen. J Der »Pesther Lloyd« meldet: Heute haben im Handels⸗ 5 n ,. . be glich der asiatischen Expedition en n g ch dahin, für Ungarn drei Bericht⸗
hier ö. Minister von Beust und von Becke reisen heute von
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Agram, 20. April. Der Statthalter Baron Rauch reist morgen in Angelegenheit der kroatisch⸗ungarischen Ausgle ichsfrage über Wien nach Pesth.
Schweiz. Bern, 21. April. Der Canton Thurgau ent⸗ schied sich bei der vorgestrigen Volksabstimmung mit sehr bedeu⸗ lender Majorität für die Revision der Verfassung durch einen Verfassungsrath.
Großbritannien und Irland. London, 20. April. Ueber die am 18ten d. Mts. in Du blin stattgefundene Ver— leihung des St. Patrick⸗Ordens an den Prinzen von Wales enlnehimen wir der »Engl. Corr.“ folgende Mittheilungen: Für.
die Ordens⸗Investitur am Sonnabend war die Stadt mit Der Zug bewegte sich von dem Schlosse durch die vorgeschriebenen Straßen nach der St. Patricks⸗Kathe⸗
Flaggen geschmückt.
drale. Nach den Vorschriften des Ordensceremoniells wurde der Marquis of Abercorn als Lordstatthalter und Großmeister, dem die Beamten, Würdenträger und Ritter des Ordens, hin⸗ ter ihnen der Prinz von Wales voranzogen, von dem Dechant und Kapitel der Kathedrale zuerst in den Kapitelsaal eführt, wo das Königliche Dekret verlesen wurde, die Ordens⸗ ibenitur mit dem Prinzen vorzunehmen. Der Großmeister srklärte sich bereit, den Akt zu vollziehen, und der Zug be— wegte sich wieder in der früheren Ordnung in das Chor, wo die Ritter ihre Plätze, jeder unter seinem Banner, einnahmen. Nach Beendigung des angestimmten Gesanges gürteten auf Befehl des Großineisters die zwei ältesten Rikter dem Prinzen das Schwert um und bekleideten ihn mit dem Ordens—⸗ mantel, wobei der Prälat die vorgeschriebene Ermahnung ver— las. Der neue Ritter begab sich alsdann zu dem Großmeister, erhielt von ihm die Ordenskette und kehrte zu seinem Platze zurück, worauf des Prinzen Banner entfaltet wurde und der Wappenkönig seine Titel verkündete. Zum Schluß wurde das Banner zur Aufbewahrung in der Kathedrale dem Wappen⸗ könige übergeben und unter Chorgesang verließ der Zug die Kirche und kehrte nach dem Schlosse zurück.
— Die Voranschläge für das technische und Kunst⸗ Departement belaufen sich in dem neuen Budget auf 9,230 Pfd. Sterl., 29,565 Pfd. Sterl. mehr als im ver— gangenen Jahre.
— 2H April. Das indische Amt hat folgende Depesche aus dem Hauptquartier AbdiFeiom voni 1. d. erhalten: Die zweite Brigade steht am linken Ufer des Jimma, 30 Miles von Magdala. Der Gesundheitszustand der Truppen ist be⸗ friedigend. Von den Gefangenen sind Nachrichten bis zum 25. v' M. Dieselben befinden sich wohl. Rassam wurde seiner Fesseln entledigt und wird gut behandelt.
Frankreich. Paris, 21. April. Die „France theilt mit, daß der Senat auf Ersuchen der Kardinäle die Diskussion über ö. . betreffs der Lehrfreiheit bis zum 19. April ver⸗ agt hat.
g Für jede Infanterie Compagnie sind jetzt zweirädrige einspännige Karren angefertigt worden, welche zum Transport der Cartbuchen für die Chassepot⸗Gewehne dienen sollen.
Der heutige »Moniteur« veröffentlicht im amtlichen Theile mehrere Ernennungen von Präfekten, Unter⸗Präfekten, General⸗ Serretairen und Mitgliedern von Präfektur⸗Räthen. ;
Weiter enthält das offizielle Blatt unter den amtlichen
dachrichten einen Bericht über die Lage der Genossenschaften zu gegenseitiger Unterstützung, der an den Kaiser vom Minister des Jünern, dem Berichkerstatter Vicomte de Melun und dem Secretait Normand Namens der obersten Kommission zur Be⸗ lebung und Aufsicht für diese Genossenschaften erstattet ist. Der Bericht ist der 15te seit dem Bestehen der Kommission und begreift die Resultate des Jahres 1866. ;
Aus diesen ergiebt sich, daß am Schlusse des Jahres 1866 in Frankreich überhaupt 56 14 Genossenschaften unter staatlicher Genehmigung bestanden. 326 mehr als im Vorjahre. Von letzteren waren 285 approbirte und 41 autoxisirte. Der Per⸗ sonen⸗Bestand der beiden Kategorieen von Genossenschaften war um 54,657 Mitglieder gewachsen, da derselbe am 31. Dezember 165 782,98 Mitglieder, am 31. Dezember 1866 aber 837, 1h5 Mitglieder, betrug, ; dent 1045337 Ehren⸗Mitglieder, 618944 Männer und 113,974 Frauen.
Die approbirten Geng ssenschaften besitzen zur Zeit ein Kapital⸗
Vermögen von 28,516,261 Fr. 59 Cent. (U 659,259 Fr. 73 Cent. Reservefonds) und die autorisirten 14546922 Fr. 37 Cent., zusammen also 43,063, 263 Fr. 6 Cent, Die Ausgaben beider Kalegorieen beliefen sich für das Jahr 1866 im Ganzen auf 13,945,824 Fr. M Cent. Die Einnahmen überstiegen die Aus gaben um 1.97 96666 Fr. 18 C. Die Zahl der Kranken war 195/728 Personen (163 355 männlichen und l 873 weiblichen Geschlechts) etwa 275 pCt. der Genossenschafter. Auf diese treffen 3, s6, 155 Verpflegungstage. l : des Jahres, etwa 1 pCt. auf sämmtliche Genossenschafter.
Hiervon waren 732,918 ordentliche und
10867 Sterbefälle ereigneten sich während
Die Zahlen für die z algerischen Departements sind hier nicht miteinbegriffen. Der Kaiser nahm am Sonntage den Bericht der Kommüission persönlich aus den Händen des Vorsitzenden derselben, Ministers des Innern, Pinard, entgegen und sprach seine lebhafte Befriedigung über den durch den Bericht kon⸗ statirten Uufschwung der genossenschaftlichen Hülfsinstitute aus.
Italien. Florenz, 21. April. An der Universität Bo—⸗ logng sind die in Folge der jüngsten Störungen suspendirten Vorlesungen nunmehr wieder aufgenommen.
Türkei. Konstantinop el, 20. April. Das neue Mit⸗ glied des Staatsraths (bisher General-Gouverneur von Epirus) Edhem Pa scha, der neue Kriegsminister Namyk Pascha (bisher General-Gouverneur von Bagdad) und der General⸗ Gouverneur des Libanon Daud Paschg sind hier eingetroffen. Der Sultan wird sich heute nach Pera begeben, um den im österreichischen Gesandtschaftsgebäude wohnenden drei Erz⸗ herzogen Rainer, Ernst und Karl Ferdinand einen Besuch zu machen, denen zu Ehren der Groß-Vezir morgen ein Staats⸗ Bankett veranstaltet.
Rußland und Polen,. St Petersburg, 20. April. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroß⸗ herzog von Sach sen⸗Weimar sind gestern Nachmittag hier eingetroffen.
Amerika. Washing ton, 9. April. Der Präsident hat dem Kongreß die diplomatische Korrespondenz über den eben ratifizirten Naturalisationsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde vorgelegt.
— Der Sen at hat heute einen Gesetzentwurf angenonumen wonach für diejenigen, welche im Uebrigen qualifizirt sind, als Geschworene in Prozessen wegen Vergehen gegen die Vereinigten Staaten zu fungiren, durch die Berichterstattüng für die öffent⸗ lichen Blätter eine Untüchtigkeit zu dieser Function nicht ein⸗ treten foll. — Die neue Constitution ist in dem Staate Ar⸗ cansas angenommen.
— 11. April. Das Anklageverfahren gegen den Präsiden⸗ ten Jo hnson wurde, wie telegraphisch gemeldet, am 9. d. M. wieder aufgenommen. Die mit der Führung der Anklage be⸗ auftragten Mitglieder des Repräsentantenhauses bezogen sich zur Verstärkung der Beweise auf eine Zeugenaussage, daß Johnson einen Bewerber um eine amtliche Stellung zurück⸗ Jewiesen habe, weil derselbe mit dem Kongreß sympathisire. General Butler bezeichnete darauf die Anklage als geschlossen. = Der Richter Curtis eröffnete die Vertheidigung mit einer größeren Rede, in welcher er bestritt, daß die Tenure of Office- Binl auf den Stanton'schen Fall anzuwenden sei. Stanton sei nicht von Johnson eingesetzt und seine Ernennung durch Lincoln berechtige ihn nicht zur Beibehaltung seines Amtes. Johnson habe in Uebereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Rathgebern des Kabinets gehandelt. Die Anklage gegen John⸗ son, daß derselbe den General Emory zur Verletzung des Ge⸗ setzes habe veranlassen wollen, sei auf einer nicht unter Beweis gestellten Annahme begründet. Die Reden Johnsons enthielten keine Anklagen gegen den Kongreß, sondern nur gegen die do⸗ minirende Majorität desselben. Außerdem wären sie in gesetz⸗ mäßiger Ausübung der Redefreiheit gehalten.
26. April. (Kabel ⸗ Telegramm aus Reuters Office.) Das Anklageverfahren gegen den Präsidenten Johnson wurde von dem Senatsgerichtshofe fortgesetzt. Der Gerichtshof ver⸗ warf das Zeugniß des Segretairs der Marine Welles und Anderer, welche von der Vertheidigung zum Beweise dafür aufgeführt waren, daß das Ministerium in Uebereinstimmung mik' Stanton dem Präsidenten den Rath gegeben, das Aemter⸗ Besetzungsgesetz mit dem ihm zustehenden Veto zu belegen, und daß das Kabinet auch später übereinstimmend der Ansicht ge— wesen, daß das erwähnte Gesetz auf den Fall in Betreff Stan⸗ ton's nicht Anwendung finden könne. Die Beweisaufnahme ist geschlossen. Das mit der Führung des Prozesses beauftragte Comité des Repräsentantenhauses wird Mittwoch seine Anträge vor dem Senatsgerichtshof weiter begründen.
Gewerbe und Handel.
— Die Suez⸗Kanal⸗Gesellschaft hat ein proyisorisches Reglement für die Schifffahrt auf dem Canal maritime während der Arbeiten veröffentsicht. Darnach ist die Schifffahrt blos den Fahrzeugen der Gefellschaft und ihrer Unternehmer, ferner den ausschließlich zur Ver— proviantirung der Arbeitsplätze am Isthmus veywendeten Booten ge— stattet. Die Rückfahrt von einem Meere zum anderen kann nur mit einem Erlaubnißscheine der Gesellschaft geschehen, für welchen ohne Unterschied der Größe und der Gattung des betreffenden Fahrzeuges, mag dieses unter Ballast oder beladen fahven, zehn Franes pr. Tonne zu zahlen sind. Die Eigenthümer der Fahrzeuge sind für jeden Scha—⸗ den verantwortlich, den ihre Schiffe den Arbeiten oder dem Materiale der Gefellschaft und ihreni Unternehmen zufügen sollten. Das Re⸗ glement trat mit 15. d. M. in Wirksamkeit.
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