1660
u ertheilenden Eintrittskarten in dem Büreau der Direction in
mpfang zu nehmen sind. i den 20. April 1868. ö Ber Verwaltungsrath.
Mecklenburgische Eisenbahn. . Hhlem r * an. Bg ałulun
der Actionaire der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft. ö Die diesjährige General-Versammlung der Actionaire der Meck⸗· lenburgischen Eisenbahn · Gesellschaft ist auf. Sonnabend, den 23. Mai d. V zu Schwerin, Mittags 12 Uhr, im Empfangsgebäude auf dem Bahn⸗ hofe angesetz: worden und ladet der Ausschuß die Herren Actionaire dazu ein. Legitimations⸗Bureau werden in Schwerin, Wismar, Güstrow, Rostock, Hamburg und Berlin eingerichtet werden, worüber das Nähere in den betreffenden Lokalblättern angezeigt werden wird. In Schwerin kann die Legitimation bis eine Stunde vor dem Be⸗ Finn der GeneralVersammlung, an den übrigen Orten aber nur bis zum Tage vor derselben stattfinden / zu welchem Zwecke die vorzu. zeigenden Actien abgestempelt und dagegen Legitimationskarten, welche . Namen lauten, ertheilt werden. . Die Vorlagen in der General-Versammlung werden sein: R die Jahresberichte des Ausschusses und der Direction, 2) die Revision der Rechnung des Jahrganges pro 1867, 3) die Ergänzung des Ausschusses. Schwerin, den 26. April 1868. Der Ausschuß der Mecklenburgischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft.
In Berlin ist das Legitimations Bureau im Geschäftslokal des Rechtsanwalts und Notars Herrn Lewald, Wilhelmsstraße Nr. 82, zwei Treppen hoch, eröffnet, wo in der Zeit vom 25. April bis 3606. Mal or., werktäglich des Vormittags von 9 bis 12 und des Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, die Actien abgestempelt und die Ein⸗ jrittskarten in Empfang genommen werden konnen.
Schwerin, den 20. April 1868.
Der Ausschuß der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗-Gesellschaft.
1346 Gladbacher Spinnerei und, We ber eig; An die Stelle des verslorbenen Herrn Carl Schmölder ist in der am I4. c. stattgehabten General⸗Versammlung der Herr F. W. Greef in Viersen zum Mitglied des Verwaltungsrathes gewählt, und sind ferner die nach dem Turnus ausscheidenden vier Mitglieder des Ver⸗ waltungsrathes sämmtlich wiedergewählt worden.
M. Gladbach, 21. April 1868. Der Verwaltungsrath.
Königliche Niederschlesisch · Märkische Eisenbahn. Die unterm 10 Oktober 1864 erschienene zweite Auflage unseres Güter⸗ Tarifs wird vom 10. d. Mts, ab wie folgt abgeändert: 1) Im Hüter -Tarif §. 2 zweite Zeile ist zwischen den Worten »keinem« und Verhältniß das Wort »vangemessenen« einzuschalten. ) Im 8. 4 Seite 6 ist für die Worte »Glas und Glaswagaren (ordinair, un- verpackt, efr. §. 30 zu setzen, Glas und Glaswaaren, ordinair, unverpackt (nur unter den im 8. 30 gestellten Bedingungen) — (bund⸗ weise oder in Rahmen verpackte, resp. mit Heu und Stroh 2c. um: wickelte oder umschnürte ordinaire Glaswaare, so daß die Qualität sich erkennen läßt, werden als unverpackt angesehen. Verpacktes Glas und verpackte Glaswaaren sin Kisten und Fässern 24] rechnen zur Rormal⸗Klaffe). 3) Der §. 30 des Güter⸗-Tarifs wird aufgehoben und tritt an dessen Stelle folgende Jassung: »8. 30. Folgende Güter: a) Bauholz, Bohlen, Bretter, Latten, Telegraphenstangen, Mast⸗ bäume u. f w., fowie überhaupt Hölzer, zu deren Transport soge⸗ nannte Langholz - oder Kesselwagen verwendet werden; rohe und emaillirte Kochgeschirre; unverpacktes Glas und unverpackte Glas⸗ waaren; Häcksel in comprimirten Ballen; verpacktes und unverpacktes Porzellan; inländisches Rohr; unverpackte Töpferwaaren (auch un⸗ verpacktes Steingut und unverpackte Chamottringe); b) unverpackte Baumrinde leinschließlich Baumbast) / roher trockener Flachs; lose Flechtweiden, Korbmacherruthen, Strauch / ungepreßtes Heu; unver⸗ packte Holzkohle; lose Lohe; Papierspähne; Stroh; loser Tabak werden in den ermäßigten , nur in vollen Wagenladungen zur Beför⸗ derung angenommen. Bei Berechnung der Fracht wird alsdann für jede nothwendig zu verwendende Achse, ohne Fluchsch auf etwaige ge⸗ ringere wirkliche Schwere der Ladung bei den Gegenständen zu a. mindestens ein Gewicht von 50. Centnern, bei den Gegenständen zu h. dagegen von 375 Centnern und — sofern zu letzteren Artikeln (b.) nur ein zweiachsiger Eisenbahnwagen verwendet worden — das Ge⸗ sammtgewicht einer Sendung mindestens mit 100 Centnern angenom⸗ men. Bei größerer Schwere wird die Fracht nach dem wirklichen Gewicht erhoben. Die unter b. namhaft gemachten Gegenstände, bei Aufgabe in Quantitäten unter 100 Centner gehören je nach ihrer Beschaffenheit entweder zu den sperrigen Gütern oder zu den Gütern der NRormalklaffe. Sie unterliegen den Tarifsätzen für sperriges Gut, wenn ein zweiachsiger Eisenbahnwagen nach dem Volumen der Sen⸗ dung nur mit 30 Centnern oder weniger, dagegen den Tarifsätzen für Güter der Normalklasse, wenn ein zweiachsiger Eisenbahnwagen mit mehr als 30 Centner beladen werden kann. Im ersteren Falle erfolgt die Frachterhebung so lange für 31 Centner der Normalklasse, als das wirkliche Gewicht der Sendung zum Tarifsatze für sperriges Gut nicht eine billigere Fracht ergiebt. Für Baumrinde (auch Baum⸗ basth und Rohtabak in so fester Verpackung fin Bunden u. s. w. daß ein zweiachsiger Eisenbahnwagen mindestens 75 Centner aufnehmen kann, wird die Fracht nach dein wirklichen Gewicht zu der betreffenden ermäßigten Klasse erhoben. Heu, Holzkohle (auch Häckselh werden nur
in bedeckten Wagen und wenn außerdem Versender resp. Empfänger das Auf. und Abladen dieser Gegenstände selbst besorgen zum Transport zugelassen. Rohr und Stroh kann auf offenen Wagen verladen werden, wenn Versender das Deckmaterial welches die Ladung vollständig umschließen muß, hergiebt = 4) Die in unserer Bekanntmachung vom 5. Februar 1866, betreffend die Einführung der Klasse O, , Worte »Höolz (Brenn- Nutz ⸗ und Bau holz) roh und rohbeschlagenes, auch rohe Bohlen, Bretter und Latten, mit Ausnahme von Hölzern über 22 Fuß Länge sind zu streichen und dafür folgende Fassung aufzunehmen:; Zur ermäßigten Klasse 0 gehören 2c. „Holz (Brenn⸗ Nuß⸗ und Bauholz, roh und rohbeschla— genes, auch rohe Bohlen, Bretter, Latten und Telegraphenstangen, ohne Unterschied der Länge). Werden jedoch zum Transport von Höl⸗ zern sogenannte Langholz = oder Kesselwagen verwendet, so muß für jede gebrauchte Achse — ohne Rücksicht auf die etwaige geringere Schwere der Ladung — ein Gewicht von 50 Centnern angen mmen bei größerer Schwere aber die Fracht nach dem wirklichen Gewicht erhoben werden.“ 5) Altes Eisen (Brucheisen zum Einschmelzen) in Güantitäten von 106 Centnern und mehr wird aus dem Spezialtarif, Anlage K in die ermäßigte Klasse C versetzt. 60 Bei dem Spezial. tarif für Siedesatz, fällt ebenso wie bei dem Spezialtarife für Förder⸗ Steinsalz aller Art die Bedingung fort, daß das Salz aus bestimmten Productionsorten, Halle und Schönebeck stammen soll, fort und tritt nur die Bedingung ein, »wenn solches von der Berlin ⸗Potsdam⸗ Magdeburger oder der Berlin- Anhaltischen Eisenbahn der Nieder . schlefischMärkischen Eisenbahn zum Weitertransport zugeführt wird.« ö Im SF. 12 des Güter- Tarifs ist bestimmt, daß die Fracht bei
ütern der ermäßigten Klassen A. und B. in Wagenladungen, wenn sie weniger als 6 Pfg. pro Centner der Tragfähigkeit der benutz len Wagen beträgt in Höhe dieses Minimalsatzes erhoben werden. Diese Bestimmung wird dahin abgeändert, daß in analogen Fällen nicht die Tragfähigkeit der Wagen, fondern das Effektiv⸗ Gewicht der Sendung der Frachtberechnung zu Grunde gelegt wird. Es fallen daher die Worte oder Tragfähigkeit der benutzten Wagen sowie der Schlußsatz des Alin. 1 fort. Berlin, den 2. April 1868.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märtischen Eisenbahn.
Königliche Niederschlefisch⸗Märkische Eisen bahn. Der unterm 23. Juli 1866 publizirte und seit dem 1. August 1866 gültige direkte Steinkohlen⸗Verband⸗Verkehr von den Kohlen Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn via Görlitz nach Dresden, Röderau und Leipzig wird mit dem 15. Juni er. aufgehoben. Dagegen wird von dem letztgenannten Tage ab ein anderer direkter Steinkohlen ⸗Verband⸗ Verkehr ebenfalls unter Anwendung eines gemeinschaftlichen Tarif⸗ satzes von den Kohlen-Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn via Görlitz nach Dresden, Radeberg, Fischbach, Bischofswerda, Bautzen, Löbau, Reichenbach, Herrnhut, Sberoderwitz, Zittau, Reichenberg, Großschönau, Röderau und a sowie ferner und zwar schon vom J. Mal d. J. ab ein Steinkohlen: Verband⸗Verkehr von den Kohlen⸗-Stationen der Schlesischen Gebirgsbahn für niederschlesische Steinkohlen nach den vorgenannten sächsischen Stationen eingeführt. Druck- Exemplare der bezüglichen Tarife sind bei den bezeichneten Statlonen zum Preise von z Sgr. käuflich zu haben. Berlin, den 17. April 1868. ö
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
e. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. Mai d J. ab die
im §. 13 des Betriebs⸗Reglement für die Staats- und
unter Staats⸗Verwaltung stehenden Eisenbahnen unter
. A. für gewöhnliche Frachtgüter e cet Lieferfrist
er für einen Transport bis zu 20 Meilen nicht 3 son⸗
dern nur 7 Tage, bei größeren Entfernungen für je angefangene wei⸗
tere 20 Meilen'wie bisher einen Tag mehr betragen soll. Bromberg, den 13. April 1868. Königliche Direction der Ostbahn.
m e 2ᷣ:ᷣᷣrꝛ2ᷣ12ẽ
Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils als Beiheft, theils
als befonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats ˖ An⸗ zeiger erschienen: . .
Fur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ schen Staats. Separaät⸗-Abdruck gus dem Königl. Preußischen Staats-Anzeiger. Juli 1867. 35 Bg. 8. geh. 3 Sgr.
Statist kague agricole, im̃mele'striekle et eommnenr- cine de IR HErarss e: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula-
tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aut 1867. 44 Bog. 8. geh. 5 8gr.
Literatur über das Finanzwesen des preu ischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats 2 nzeigers. Novem ber 1867.) 6 Bog. Royal⸗4. geh. 10 Sgr.
Aus dem Königlich Preußischen Stagts⸗Anzeiger für
1867. Zweiter Jahrgang. i867. 273 Bg. 8. geh. 125 Sgt.
Die Hohenzollern-Standbilder in Preußen. (Besonderet Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats ⸗An eiger)
Januar 1868. 3 Bog. 8. geh. Sgr.
Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 18627. 14 Bog. 8. geh. 23 Sgr.
Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen Staates. Beiheft des Königl. Preußischen Staats⸗Anzeigers. 1868. 117 Bg. 8. geh. 75 Sgr.
Die englische Rede- und Preßfreiheit und die Fenier⸗ prozeffe. (Aus dem Königlich Preußischen n e , 1868. 23 Bg. 8. geh. 25 Sgr.
Das Abonnement betrigt I Thir. far das biertetjaher.
Alle st⸗ An ten des E 1 —— m 6
e Gerlin di editi 16 2 . —
iger⸗Strase Rr. 40. (wisches d. Griedetns · a. Aanonier tir.)
M 95.
Berlin, Donnerstag, den 23. April, Abends
1868.
Se. Majestät der König haben Allergnädi . Dem evangelischen eren Johann 83 ii .) b San pt G dem Gehelmen Kanzlei Secretair Der ko beim KWrie nn ißt fn e, , ne eg , dg, ,,, er nn Tin, und den Feldwebel ⸗Sergeanten Kühn und Schadewinkel 86 hestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich
in der Schloß ⸗Garde⸗Conipagnie den Königliche . Ich, dem genannten Kreise gegen Uebernahme der fünftigen vierter Klasse zu verleihen; g ug chen Kronen ⸗Orden chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur en, ge
Pen solkherigen Bren dtdocenten Dr. Karl Lu cge in Halle des , , nach den Bestimmungen des für die Staats ⸗Chausseen
; . . jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarifs, einschließli ; zum ordentlichen Professor in der philofophischen 1 enthait ᷓ , Univerfität in? Marburg zu , . ghisch Fakultät der haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der n en,
. die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrift ie di ö Die Wahl des Gewerbeschul⸗Direktors Dr. Schrader in mungen u den Ln. ar fc von k. . Halle a. S. zum Inspektor ber Reaischule in den Franckeschen hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife v l fiftungen daselbst zu bestätigen. 2X. Februgr 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Tran f — 3 ; , e. 93 em. 6. zur Anwendung komnmien.
Berlin, 23. April. . 7 6 urch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Berli 6 w,, Prinz Preußen erlin, den 3. Marz 1868.
Norddeutscher Bund. Se. Majestät der König haben i il. geruht,
Nakeler Chaussee in Trojanowo im Kreise Obornik, Regierungs⸗Bezirk
osen, genehmigt habe verleihe Ich hierdurch dem Kreise i e , . fuͤr die zu dieser Chaussee ,,,,
Wilhelm. ö von der Heydt. Graf von Itzenplitz. n den Finanzminister und den Mini Lan. und öffent 3 . . Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ;
Der Königliche Kreisbaumeister Passarge zu Stras- . Pr. ist in gleicher Eigenschaft nach ibi versetzt . Der bisherige Ingenieur Streckert zu Cassel i Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ent und 1 i n missarische Verwaltung. der zweiten Eisenbahn Bau ⸗Inspektor⸗ Stelle im technischen Eisenbahn⸗Büreau des Königlichen Ministe⸗ riums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten übertra—⸗ gen . liche * Inspet
Dem Königlichen Bau- Inspektor Klose zu Höxter ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltetete Eile dn rn üer
Allerhöchstihren Minister⸗Residenten am Kaiserlich hrasilignischen
Hofe, Saint Pierre, zugleich als Minister⸗Resi .
Norddeutschen Bundes zu beglaubigen, r
ö . ht . . . . mn fe 63 Kaiser asilien sein Beglaubigun reiben in dieser Eigenschaft
am 11. März d. Is. zu überreichen. 6
Bekanntmachung.
Bei dem Hof-Postamte in Berlin besseht ein Marine⸗ Postbüreau, um die bei den Norddeutschen Postanstalten auf⸗ gelieferten Briefe, welche an Personen der Norddeutschen Schiffs besatzungen nach Orten außerhalb des Nord⸗ deutschen Postgebiets gerichtet sind, zu sammeln und nach dem Bestimmungborte zu befördern.
Die gedachten Bach werden zu dem Zwecke von der Post⸗· ng te ge ö die . K Absenders erfolgt ist, dem Marine ⸗-Postbüregü in Berlin zugewiesen. Stelle dortselbst definitiv verliehen Seitens des Marine⸗-Postbüreaus findet die Absendung der in Der r eodor Wilmanns Rede stehenden Briefe so häufig statt, als sich hierzu, nach zu Hannover ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Telegraphen - In— ö der vorhandenen Postverbindungen, Gelegenheit ei, 3 an n Staatseisenbahnen ernannt worden.
; — 4 er Ober ⸗Maschinenmeister Johann C ĩ =
Das vom Absender bei der Einlieferung dergrtiger Briefe mann ist zum nr hs gn ent n Ke. zu entrichtende Porto beträgt: für jeden gewöhnlichen, Privat. Maschinenmeister Car! Jung zum Königlichen Maschinen— 1 e , n n n . n n gh l che ö . 6 , und sind dieselben als solche bei der Nassaui⸗
schen, l en S R n, an . Beamte oder Mannschaften ꝛc. der Marine sch n nn J gerichtet sind. Die Adresse der Briefe, für welche diese Beförderungsart in Anspruch genommen wird, muß enthalten; den Grad und Charakter des Adressaten oder das Amt, welches derselbe in der Marine⸗Verwaltung bekleidet; h) den Namen des Schiffes, an dessen Bord der Adressat sich befindet; () die Angabe »per Adresse des Hof ⸗Postamts in Berlin«.
Berlin, den 22. April 1868. General ⸗Post. Amt. von Philipsborn.
llerhöchster Erlaß vom 28. März 1868 — betreffend die Verleihung ber fistalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhal⸗ m nen w,, 3 von n le y. ,. . . eler au n Trojanowo im Krei ierungs⸗ ; . hausse 1a erg Mei kö Am evangelischen Schullehrer ⸗ Seminar zu Franzburg i
Nachdem Ich durch
Melncü Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Seminar Hülfslehrer Trebst aus Weißenfels als ordent⸗ ner Kreis ⸗ Chaussee von
Justiz⸗ M inisterium.
Der Gerichts-Assessor Granzin in Greifswald ist zum
Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Stralsund und zugleich
zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Greifs⸗
ö mit Anweisung seines Wohnsitzes in Barth, ernannt en.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts ⸗ und Medizina Angelegenheiten.
Am Gymnasium zu Erfurt ist der ordentliche Lehrer . . Albert Rudolphi zum bree z ere, orden.
Miescisko über Schocken bis zur Pofen licher Lehrer angestellt worden. 208