1868 / 98 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1692

1377 Der zu Königsberg in Preußen gegründete

Bekanntm

asch un g.

Pferdemarkt

am 2z5., 2G. und 27. Mai er. Die berühmtesten Gestüte Ostpreußens und Litthauens führen Pferde des edelsten Blntes auf diesen Markt; er

wird

abgehalten werden. bietet daher jedem Käufer die reichlichfte Auswahl.

Für die Bequemlichkeit der Käufer und Transportmittel auf der Osibahn ist gesorgt.

Das Comité fuͤr den Pferdemarkt.

Königsberg in Pr, im April 1868.

v. Bardeleben⸗Rinau. v. d. Groeben⸗Nippen.

v. Gottberg⸗Wulfshoefen. Baron v. d. Goltz⸗Kallen.

ö von Zaborowsky, Major im Königl. 5. Ostpr. Infanterie⸗Regiment Nr. 41.

1334 Schlesische Bergwerks- und Hütten ⸗Actien-Gesellschaft VJ Vulcan a. Die diesjährige ordentliche General-Versammlung findet am 25. Mai c. Mittags 1 Uhr, im Saale des Hotels zur Post in Beuthen O-S. statt. Die Herren Actionaire werden zu derfelben . Hinweisung auf die §§. 15 bis 18 der Statuten hierdurch ein⸗ geladen. Außer den im §. 17 der Statuten aufgeführten Functionen der General ⸗Versammlung stellen wir:

I) die Beschlußfassung über Zahlung einer Abschlags-Dividende

von mindestens 2 pCt. für das laufende Jahr und

Y die in Folge freiwilligen Ausscheidens erforder ä iche außerordent⸗

liche Wahl eines Veriwaltungsraths Mitgliedes für eine ein— jährige Amtsdauer auf die Tagesordnung.

Anträge stimmberechtigter Actionaire (6. 18 d. St.) müssen bis en fen den 4. Mai c. in die Hände des Unterzeichneten ge— angt sein.

Gleiwitz, den 24. April 1868. Der Verwaltungsraths ⸗Vorsitzende. O. Wollner.

1362 Thüringische Eisenbahn.

Die Herren Actiongire der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft werden hierdurch auf Grund und nach Ma gabe der §§. 23 ff. des Gesellschaftsstatutes zu einer am

Sonnabend, den 16. Mai er., Vormittags 11 Uhr,

im Saale des Gasthofes zum goldnen Hirsch zu Weißenfels stattfin—⸗ denden außerordentlichen General ⸗Versammlung eingeladen. Ge⸗ genstand der Tagesordnung ist:

1 Antrag der Gesellschaftsvorstände auf Uebernahme des Baues einer Eisenbahn von Gera üher Saalfeld nach Eichicht und von Leipzig über Pegau nach Zeitz unter Ermächtigung der Gesell—⸗ schaftsvorstände, die hierzu sowie die zur Herstellung eines zwei⸗ ten Geleises von Zeitz nach Gera und von Markranstedt nach Corbetha erforderlichen Geldmittel zu beschaffen und die zur Ausführung der obengenannten Bahnstrecken nothwendigen Nach- träge zum Gesellschaftsstatut mit den betheiligten Staatsregie⸗ rungen zu vereinbaren. .

2) Antrag mehrerer Actionaire auf nachträgliche Zulassung zur Zeichnung der im vorigen Jahre emittirten (sogenannten jungen) Thüringischen Stammactien. .

Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung der nach dem Statut den Actionairen zustehenden Rechte in der General⸗Versamm— lung sind die Besitzer von fünf und mehr Stammactien, welche die— selben, jedoch ohne Dividendenscheine .

1I) entweder 4 Tage vor der General ⸗Versammlung, also bis ein⸗ schließlich den 12. Mai er., bei unserer Hauptkasse in Erfurt gegen einen von derselben auszustellenden Depositenschein hinter— legt, oder

2 fakt bis zum 12. Mai er. bei einer der Billetexpeditionen der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen präsen— tirt haben, um sie von dieser couvertiren, einsiegeln und mit dem Tagesstempel der Präsentation versehen zu lassen, oder

3) falls die Herren Actionaire die Actien unveischlossen im Besitz

behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billetexpeditionen

8 Tage vor der Versammlung, also bis einschließlich den

8. Mai er. vorgezeigt und zum Nachweis dessen eine mit dem

Tagesstempel der Präsentation versehene Anmeldebescheinigung

erhalten haben. .

Zur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim Eintritt in die Generalversammlung im Legitimations-Büreau als genügend

nur angesehen werden: . . . a) im ersten der vorangeführten drei Fälle die Depositenscheine der

Hauptkasse, b) im zweiten Falle die verschlossenen und abgestempelten Actien-⸗ Couverts, sofern deren Verschluß unversehrt ist, und c) im dritten Falle die offenen Actien zugleich mit den ausgestellten und gehörig abgestempelten Anmelde⸗Bescheinigungen. . Damit die Verhandlungen der General-Versammlung pünktlich beginnen können, wird das Legitimations⸗Büreau präzis 107 Uhr ge , so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben werden. , Dieselhe Gültigkeit wie die Actien selbst haben alle von öffent⸗

lichen Behörden oder Instituten über die Hinterlegung von Stamm. Actien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine,

welche daher eben so wie die Actien selbst bis zu den oben angegebe—

nen Terminen bei den bezeichneten Stellen zu deponiren, bezüglich anzumelden und vorzuzeigen sind.

„Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Actien sind am zweiten Tage nach der General- Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines wieder abzuholen.

Die zur Theilnahme an der General -Versammlung berechtigten Actionaire, können sich auch durch Bevollmächtigte, welche sie aus? der Zahl der übrigen legitimirten Actionaire zu wählen haben, vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben sich als solche im Legitimations. 2 durch schriftliche Vollmacht (§. 28 des Statuts) auszu⸗

eisen.

Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Aectionair auf Grund eines blos mündlich vor oder während der General-Ver— sammlung erhaltenen Auftrags ist unstatthaft.

Den Theilnehmern an der General ⸗Versammlung wird am Tage

derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Hauptbahn und deren

Zweigbahnen nach dem Versammlungsort und don da zurück gewährt

werden. Welche Züge dabei unentgeltlich benutzt werden dürfen, wird

durch besondere Änschläge an den Billetschaltern unserer Stationen

rechtzeitig bekannt gemacht werden. Die Berechtigung zur freien Fahrt ist nachzuweisen:

I) entweder durch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt

ausgefertigten Depositenscheine, welche von der Billet⸗Expedition der Abgangsstation mit dem Stempel des Tages der Beneral— Versammlung abgestempelt sein müffen, oder

2) durch Vorzeigung des von der betreffenden Billet⸗Expedition mit dem Stempel des Tages der Präsentatlon der Actken abgestem⸗ pelten Actien Couverts, oder

3) durch Vorzeigung der Actien zugleich mit den von der betreffen

den Billet Expedition ausgestellten und ebenfalls mit dem Stem.

pel des Tages der Präsentation der Actien versehenen Anmelde— bescheinigungen.

Frauen und Minderjährige sind ur persönlichen Theilnahme an

der General⸗Versammlung nach §. 28 des Statuts nicht berechtigt, haben demnach auch keinen Anspruͤch auf freie Fahrt. Ein besonderer Erläuterungsbericht zu Punkt 1 der Tagesordnung sewie der dazu gehörigen Verträge, kann in allen unsern Billet⸗Expe⸗ ditionen vom 3. k. M. ab unentgeltlich von den Herren Actionairen entgegengenommen werden.

Erfurt, den 21. April 1868.

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

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Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils als Beiheft, theils als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats-A n— zeiger erschienen:

Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preuß i⸗

schen Staats. Separat-⸗Abdruck aus den Königl. Preußischen Staats-Anzeiger. Juli 1867. 35 Bg. 8. geh. 3 Sgr.

Statist iegiae asgriedcdle, im cdlasstrielie eg eormimien- eialée ce kn Eräaasse: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce ét circula- tion publique. Extrait du Moniteur prussien. A5ut 1867 45 Bog. 8. geh. 5 8gr

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. Beiheft des Königlich Preußischen Staats. Anzeigers. Novem— ber 1867.) 67 Bog. Röyal⸗4. geh. 10 Sgr

Ans dem Königlich Prenßischen Staats-Anzeiger für 1867. Zweiter Jahrgang. isö7. 277 Bg. 8. . e ur

Die Hohenzollern-Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger). Januar 1868. 3 Bog. 8. geh. 5 Sgr.

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1862. 14 Bog. 8. 3 19 2. Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen

Staates. (Beiheft des Königl. Preußischen Staats⸗Anzeigers.) 1868. 117 Bg. 8. geh. . 73 Sgr.

Die englische Nede⸗ und Preßffrei eit und die Fenier⸗ prozesse. (Aus dem Königlich Preußischen Staats ⸗QAnzeiger. 663 2 X 8. geh. ö ssc 6 .

ange n ed ghlans ta em, fen,

Has Abonnement betragt 1 Thlr. sür das dierteljatzr.

Königlich Preusfischer

Alle Post⸗Anstalten des An und Auslande nehmen . an, sũr gerlin die Expedition des ãnig!. Preusischen Staats Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. La, Ech der Wilhelmsstrase.

Anzeiger.

Berlin Sonnabend, den 25. April, Abends

1868.

Das Büreau des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers ist nach der Behrenstr. Nr. Ca, Ecke der

Wilhelmsstr., verlegt worden.

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Norddentscher Bund. Bekanntmachung.

Po st Da mpfsch ff Verbindung zwischen Stralsund

und Malmoe. 1. Mai d. J. ab wird die Pof , Verbin / sund⸗Malmoe verlegt. Die Fahrten werden von demselben Zeitpunkte ab in beiden Richtungen bis ultimo September täglich stattfinden. ö . Die Ueberfahrt wird unter gewöhnlichen Verhältnissen in 7 bis 8 Stunden bewirkt. . Das Passagiergeld beträgt: 1. Platz 4 Thaler, II. Platz 3 Thaler, Vordeckplaz 1 . Thlr. preuß.; für Tour⸗ und Retour-⸗Billets, 4 Tage gültig, 1. Platz 77, Thaler und II. Platz 5 Thaler preuß. 109 Pfund Reisegepäck sind frei. Die Frgcht beträgt: für sperrige Güter 15 Sgr., für gewöhnliche (Normal) Güter 10 Sgr. und für weniger werth⸗ volle Güter Produkte 26 5 Sgr, für je 100 Pfund, . Die Verbindung mit den Eisenbahnzügen gestaltet sich in der Richtung nach Schweden: Abgang aus Berlin um 5 zo Nachmittags, Ankunft in Stralsund um 12 Uhr Nachts, Abgang aus Stralsund mit Tagesanbruch, Ankunft in Malmoe zum ÄÜnschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehen—⸗ den Eisenbahnzug, Ankunft in Stockholm am andern Nachmittage, in Gothenburg am andern Mittage; in der Richtung nach enfin; Abgang von Stock— holm 66 früh⸗ nta h in Malmoe 138 Nachts, Abgang aus Malmoe mit Tagesanbrüch, Ankunft in Stralsund gegen Mit tag, zum Anschluß an den um 1 Uhr Nachmittags nach Berlin abgehenden Eilzug, Ankunft in Berlin um 635 Nachmittags. (Anschluß an die Courierzüge nach Cöln, London, Parxis, Frank⸗ furt 4. Main, Bafel, Leipzig, München, Hamburg, Königsberg und St. Petersburg, so wie an den Schnellzug nach Breslau und Wien.) Durch die täglichen Fahrten ,,. und Malmoe wird im Anschlusse an die zwischen Malmoe und Kopenhagen 21 ö zugleich eine günstige Verbindung mit Dänemark geboten. Nähere cf aft ertheilen alle Norddeutschen Post⸗AUnstal⸗ ten und die nachstehend benannten Postdampfschiffs⸗Agenten: In Stralsund: Herr Konsul Heinrich Israel, in Malmoe: Herr , , in Berlin: Herr Hofspediteur J. A. Fischer, renzlauerstraße Rr. 23 / 4, Herr K A. Warmuth, riedrichsstraße Nr. 94; in Stettin: Herren Schreyer u. Eie. , in Frankfurt a. O.: Herren Herrmann u. Cie.,, in Danzig; Herr Ferdinand Prowe, in Königsberg i. Pr.: Herr Carl riedrich Sturmhöwel, in Breslau: Herren Bülow u. ie, in Magdeburg: Herr W. Matthée, in Cöln: Herren W. Tilmes u. Cie., in Düsseldorf: Herr Wilhelm Bauer,

inie Stral⸗ für fran kirte Brie

in Elberfeld: Herr J. Weidtmann, in Crefeld: n. C. Schnabelius, in Leipzig: Herr A. Lieberoth, in Bresden: Herren Lüder u. Tischer, in Wien: Herren Sv atojg nzki u. Sockl, in Hen a. M.: Herr H. A. Zipf, in Pans: Monsieur C. F. Dolz, 14 Rue de LEchiquier, ln Brüsfel: Monsieur Crooy, 77 Montagne de la Cour. Berlin, ben 16. pri 18683. General · Post. Amt. von Philipsborn.

BSekanntm achung.

Zwischen dem Norddeutschen Bunde und Dänemark ist am 7.9. April d. 1 ein Postvertrag abgeschlossen, welcher am 1. Mai d. J. in Kraft tritt.

In Folge dieses Vertrages kommen für den Korrespondenz⸗ , zwischen dem Gebiete des Norddeutschen Bundes und Dänemark folgende Portosäße zur Anwendung. Das . Gesammtporto betragt bis zum Gewicht von 1 Loth inkl.

r unfrantirte Briefe aus Daänemgrt 4 Groschen oder 14 r. mit der Maßgabe, daß für gewöhnliche Briefe, welche aus den Herzogthümern Schleswig und Holstein mit Einschluß des Fürstenthum s Lübeck, sowie aus den freien und Hanse— städten Lübeck nehst Travemünde und Hamburg herrühren und nach Dänemark bestimmt sind et vice versa, das Porto bis . Gewicht von 1 Loth inkl. fran kirt nach Dänemark auf

Groschen, unf rankirt aus Dänemark auf 3 Groschen festgesetzt ist und daß für Lokal-Briefe im Verkehr zwischen den Norddeutschen und Dänischen Grenzorten das Porto von 1L Groschen für frankirte Briefe und von 2 Groschen für un⸗ frankirte Briefe Anwendung findet.

Uebersteigt das Gewicht des Briefes ein Loth, so wird das Doppelte des , . vorstehenden Satzes für Briefe bis zu dem zulässigen ,, ,, von 15 Loth erhoben.

Drucksachen und Waarenproben können gegen ein ermäßigtes Porto von z Groschen resp. 3 Tr. für je 23 Loth inkl. abgesandt werden. Uebersteigen jedoch die hiernach sich ergebenden Beträge das Doppelte des Portos für frankirte Briefe, so ist nur dieses zu entrichten. r

Die Drucksachen und Waarenproben müssen frankirt wer- den, thunlichst unter Verwendung von Postfreimarken. Im Uebrigen unterliegen Drucksachen und Waarenproben denselben Versendungs⸗Bedingungen, welche für den innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.

Es ist zulässig, Briefe, Drucksachen und Waarenproben unter Recommandation abzusenden. Rekommandirte Sen⸗ dungen müssen stets frankirt werden und unterliegen dem⸗ selben Porto wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Art, jedoch unter Hinzutritt einer Recommandations⸗Gebühr von 2 Groschen oder 7 Xr. Der Absender einer rekomman⸗ dirten Sendung kann durch Vermerk auf der Adresse verlan⸗ gen, daß ihm das vom Empfänger . ecesteut werde. Für die rn, des Recepisse ist vom Absender eine weitere Gebühr von 2 Groschen oder? Xr. zu entrichten.

Nach allen Postorten in Dänemark können Zahlungen bis

um Betrage von 50 Thalern im Wege der Post⸗Anweisung überwiesen werden. Die Einzahlung erfolgt auf ein gewöhn⸗ liches Post Anweisungs Formular. .

Die Gebühr beträgt ohne Unterschied des Betrages der Post⸗Anweisung 4 Groschen oder 14 Xr., mit der Maßgabe, daß für Post⸗Anweisungen aus den Herzogthümern Schleswig

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nach Bänemgrk ? Groschen oder 7 Ar,