1868 / 98 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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olstein nebst dem Fürstenthum Lübeck, sowie aus Ham⸗ . daher nebst n n nach Dänemark 9 Be⸗ trägen unter und bis 25 Thaler eine Gebühr von 2 Groschen Anwendung findet. Die Gebühr ist stets vom Absender zu entrichten, hu nn unter Verwendung von Postfreimarken.

Expreßbriefe sind zulässig nach solchen Orten in Däne⸗ mark, an denen sich eine Post⸗Anstalt befindet. Für dergleichen Briefe ist das Porto und die Expreßgebühr stets vom Absender im Voraus zu entrichten, es beträgt die Expreßgebühr bei Briefen nach Dänemark 2 Sgr. .

Ueber die Behandlung und Taxzirung der Fahrpostsendun⸗ gen nach Dänemark ertheilen die Post⸗Anstalten auf Verlangen Auskunft.

Berlin, den 24. April 1868.

General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

Das 9. Stück des Bundes ⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 88 den Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Luxemburg. Vom 13. November 1867; unter Nr. 89 die Beglaubigung des außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers der Ottomanischen Pforte, Aristarchi Bey, in gedachter Eigenschaft beim Norddeutschen Bunde; und unter ö k Nr. 90 die Beglaubigung des bisherigen Königlich preußi⸗ schen Ministerresidenten am Kaiserlich brasilianischen Hofe Saint Pierre als Ministerresident des Norddeutschen Bundes.

Berlin, den 25. April 1868. . Zeitungs ⸗Comtoir.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ressortverhältnisse wegen des Lehnswesens in den neuen Landestheilen. Vom 11. April 1868.

Auf den Antrag des Staats Ministeriums vom 8. d. M. bestimme Ich, daß in den durch das Gesetz vom 260. September 1866, Gesetzsammlung Seite 555, mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen das landesherrliche Lehnswesen mit Ausschluß von Thronlehnen, bezüglich deren der Allerhöchste

Erlaß vom 3. Oktober 1848, Gesetzsammlung Seite 269, An⸗ wendung findet, sowie von Erbämterlehnen, deren Ressort⸗ verhältniß zu regeln vorbehalten bleibt, unter der ressortmäßigen Aufsicht des Finanz-⸗Ministers und, soweit das landespolizei⸗ liche und politische Interesse betheiligt ist, des Ministers des

Innern der Domainen⸗Verwaltungsbehörde von Hannover be⸗ AZehungsweise den Regierungen zu Cassel und Wiesbaden zur

earbeitung nach Maßgabe ihrer Geschäfts-Instructionen über tragen werde. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ sammlung zu veröffentlichen.

Berlin, den 11. April 1868. Wi lhelm.

Graf von Bismarck. Freiherr von der Heydt. Graf von Itzenplitz. von Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Bekanntmachung, betreffend die mit Sachsen Meiningen ge⸗

troffene Uebereinkunft wegen Ausdehnung des über die gegen⸗

seitigen Gerichts barkeitsverhältnisse unterm 2. Mai 1859 abge⸗

schlossenen Vertrages auf die neu erworbenen Landestheile. Vom 18. April 1868.

Die Königlich preußische und die Herzoglich sachsen⸗mei⸗ ningensche Regierung sind übereingekommen, daß der zwischen ihnen unterm 2. Mai 1859 abgeschlossene Vertrag zur Regelung der geg en, en Gerichtsharkeitsverhältnisse für die Dauer seiner Gültigkeit (Artikel 49) auch Wirksamkeit haben soll für die durch das preußische Gesetz vom 20. September 1866 und durch die beiden preußischen Gesetze vom 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheile, jedoch mit der Einschränkung, daß in Beziehung auf die Provinz Hannover nur die Artikel 34 bis 42 inkl. und die Bestimmun⸗ gen der Artikel 1, 43 bis 46 inkl. und 48 insoweit, als sich diese Bestimmungen auf die Strafgerichtsbarkeit beziehen, in Geltung treten.

Hinsichtlich der Forst⸗, Jagd⸗, Feld, Baum⸗ und Fischerei⸗ frevel behält es in Bezug auf das Gebiet des vormaligen Kur— fürstenthums Hessen bei der wegen deren Untersuchung und Bestrafung getroffenen Uebereinkunft vom 26. Oktober 1810 sein Bewenden.

Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ministerial⸗Erklä⸗

Dr. Finkener.

klärung des Herzoglich sachsen⸗meiningenschen Staatsministeriums ausgewechselt zu werden.

Berlin, den 18. April 1868.

Der Königlich preußische Präsident des Staatsministeriums und

Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (L. S.) Gr. v. Bismarck⸗Schön ha usen.

Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine ent⸗

sprechende Erklärung des Herzoglich fachlen meiningenschen Staatsministeriums vom 6. April 1868 ausgetauscht worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 18. April 1868. ; Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Im Auftrage: v. Thile.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung. Während des bevorstehenden Sommersemesters werden an der Königlichen Bergakademie folgende Vorlesungen und

lich 4 Stunden, Bergrath Hauchecorne. Y Allgemeine Hüt⸗ tenkunde, wöchentlich 4 Stunden, Professor Kerl. 3) Eisen—⸗ hüttenkunde, wöchentlich 4 Stunden, Bergrath Dr. Fe h 4 Probirkunst, wöchentlich 6 Stunden, Professor Kerl. H) Löth⸗ rohrprobirkunst, wöchentlich? Stunden, Derselbe. 6) Techno⸗

logie, wöchentlich ? Stunden, Derselbe. 7) Ueber hydraulische

Motoren, wöchentlich 4 Stunden, Professor Werner. 8 Ueber

wöchentlich 4 Stunden, Direktor Bertram.

Achenbach. 17. Repetitorien über Geognofie des Urgehirges, wöchentlich 4 Stunden, Geh. Rath Professor Dr. G. Rose. 13) Mineralogische Uebungen, wöchentlich 4 Stunden, Dr. Eck. 14) Markscheide und Meßkunst, wöchentlich 4 Stunden, Dr. Hertzer. 165) Zeichnen und Construiren, wöchentlich 4 Stunden, Derselbe. 16 Technologie der Metalle, wöchentlich ? Stunden, Assistent Dürre. 17) Chemische Repetitorien, wöchentlich 4 Stunden, 18) Pxraktische Uebungen im Laboratorium für Mineralanalyse: a) quantitativ und qualitativ, täglich 6 Stunden; b) qualitativ, wöchentlich 4 Stunden, Derselbe.

Diejenigen, welche an den Vorlesungen oder Uebungen Theil zu nehmen beabsichtigen, wollen ihre Meldungen ent⸗ weder persönlich bei dem Unterzeichneten oder portofrei an die Direction der Königlichen Berg⸗Akademie hierselbst, Lustgarten Nr. 6, einreichen.

Der Beginn der Vorlesungen wird durch die Anschläge der Dozenten im Berg⸗Akademie⸗Gebäude bekannt gemacht.

Berlin, den 17. April 1868.

Die Direction der Königlichen Berg⸗Akademie. Hauchecorne.

Bekanntmachung. Das mit der Königlichen Berg⸗Akademie verbundene Mu⸗ seum für Bergbau und Hüttenwesen auf dem Grundstück der

den 28. d. M.,, Morgens 8 Uhr, eröffnet werden, und von

3 Uhr und außerdem an jedem Sonntage von 12 bis 2 Uhr

geöffnet sein. Der Eintritt ist unentgeltlich. Die Besuchenden wollen bei

Eintrittskarten in Empfang nehmen, welche beim Eintritt in

das Museum abzugeben sind. Berlin, den 23. April 1868. Die Direction der Königlichen Berg⸗Akademie. Hauchecorne.

Finanz⸗Mꝛinisterium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 137ster Königlicher Klassen⸗ Lotterie fiel der 2te Hauptgewinn von 100,000 Thlrn. auf Nr. 58,494. 2 Hauptgewinne von 10000 Thlen, fielen auf Nr. 45,995 und 66,5557. 1 Gewinn von 5000 Thlrn fiel auf Nr. 89,420. 4 Gewinne von 2000 Thlrn. fielen auf Nr. 260. 14,977. 57,382 und 86,381.

38 Gewinne von 1009 Thlr. auf Nr. 3082. 3108. 9233. L396. 113538. 12,498. 14,049. 20,624. 21,483. 28, 879. 32,447. 32.937. 337618. 36,126. 36,481. 38,523. 41,859. 45.096. 45,687.

rung ausgefertigt worden, um gegen eine entsprechende Er⸗

485373. 52153. 54,981. 55, 040. 55,6753. 59. 9865. 66,558. 68,73.

Uebungen gehalten werden: I) Bergbaukunde, II. Theil, wöchent⸗

Arbeitsmaschinen, wöchentlich? Stunden, Derselbe. M Mechanik,

10 Mathemaa⸗ ⸗- tische Repetitorien, wöchentlich? Stunden, Derselbe. 11) Berg.. recht, wöchentlich 2 Stunden, Geheimer Rath Professor Dr.

Königlichen Eisengießerei vor dem neuen Thore wird Dienstag, da ab vorläufig an jedem Dienstag, Donnerstag und

Sonnabend in den Monaten Mai bis September von 8 bis 2 Uhr, in den Monaten Oktober bis April von 9 bis

dem Portier der Königlichen Eisengießerei, im Thorwege links,

1695

695666. 47768. 75,950. 77,965. 79/417. 80,024. 80,631. 81, 193.

S6 549. 88, 932 und 91, 286.

56 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 46. 5704. 5932. 9075.

9852. 10518. 12708. 125788. 137252. 14,199. 14,48. 143423. 14488. 15,712. 15,806. 17.0939. 17,5659. 19,606. 19,911. 21,429. 2X24. 22,328. 23849. 26,599. 28,218. 29,729. 32,018. 33,545.

36,857. 36831. 358,481. 39, (73. 40,896. 47,883. 49,944. 51,057. 53,574. 53,661. 56,171. 58, 199. 61,359. 64,015. 64,090. 65,068.

G5 ⸗hl8. 66,293. Gh 6279. 673376. 71,068. 75, 94. 76,5750. 76,876. 8. Lö. Hd. Sid und gi, 1) Berlin, den 25. April 1868. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ L n se n m e.

Der Privatdocent Dr. Karl Binz in Bonn ist zum außer- ordentlichen ir in der medizinischen Fakultät der König— lichen Universität daselbst ernannt worden.

Die kombinirte Telegraphen⸗Station III. Klasse in Suderode wird vom 1. Mai bis ultimo September d. J. fh eröffnet werden. Hannover, den 24. April 1868. Telegraphen Direction.

Vom 1. Mai d. J ab wird bei der, mit der Ortspostanstalt in Aberhausen, Regierungsbezirk Düsseldorf, verbundenen Telegraphen⸗ Station der volle Tagesdienst eingeführt werden.

Cöln, den 24. April 1868.

Der Telegraphen Direktor.

Nicht amt liches.

Preußen. Berlin, 25. April. Ihre Majestät die Königin hat heute Se. Mgjestät den König nach Pots.« dam begleitet und den Babelsberg besichtigt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deut⸗ schen Zollvereins für Zoll- und Steuerwesen, sowie für Handel und Verkehr traten heut Mittag zu einer Sitzung zu⸗ sammen, in welcher die Tabacksteuer berathen wurde.

Die heutige 2.) Plenarsitzung des Reichstages des Rorddeutschen Bundes wurde um 12, Uhr duͤrch den Präsidenten Pr. Sim son eröffnet. Am Tische der Bundes⸗ kommissarien befanden sich der Präsident des Bundeskanzler— Amtes Delbrück, Geh. Regierungs-Rath Graf zu Eulen⸗ burg, Generalmajor von Bil güer, Geheimer Legations⸗Rath . Minister von Harbou, Senator Br. Kirchen“

auer.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Abstim⸗ mung über den Gesetzentwurf, betreffend die Erbebung einer Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollern—⸗ schen Landen nach den gestrigen Beschlüssen des Reichstags. Der , wurde vom Hause einstimmig angenommen.

Der Referent der 4. Abtheilung empfahl die Gültigkeits⸗ erklärung der Wahl (Abg. Devens) im 5. Düsseldorfer Wahl—⸗ bezirt. Das Haus trat diesem Antrage bei. Der Präsident zeigte darauf an, daß drei Vorlagen des Bundespräsidiums in mehr oder weniger naher Aussicht staͤnden: Mbetr. die Aufhebung der Schuldhaft, betr. den Entwurf einer Magß⸗ u. Gewichtsordnung, 3) betreffend ülebernahme einer Kollektiv⸗ Garantie zur Correction der Donau-Mündungen. Das Haus beschloß, die Vorlage ad 2 einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern und die Vorlage ad 3 der Kommission für Finanzen und Zölle zur Vorberathung zu überweisen. Schluß der Sitzung 1 Uhr.

Der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt hat die Sommerwohnung auf seiner Villa bezogen.

In der Bundeskriegs-⸗Marine ist, wie das »Militair⸗ Wochenhlatt« mittheilt, ein neuer Reglements-Entwurf für den Sanitätsdienst an Bord ausgearbeitet und den Schiffen zur Begutachtung überwiesen worden.

Das Transportschiff von der Jade ⸗»Neptun« wird während dieses Sommers bei den in der Nordsee stattfinden den Vermessungen Verwendung finden.

Sachsen. Dresden, 24. April. In der heutigen Sitzung

der Erst en Kammer wurde ein allerhöchstes Dekret vorgetragen, welches den Schluß der Sitzungen des gegenwärtigen Landtags

auf den 16. Mai und die Verabschiedung der Stände auf den 18. Mai d. J. festsetzt. Hauptgegenstand der . war der Gesetzentwürf, die juristischen Personen hetreffend, welcher mit einigen von der Deputation vorgeschlagenen Aen⸗ derungen en blos einstimmig angenommen wärde,

Die Zweite Kammer hat heute die Berathung über das K. Dekret, das Eisenbahnwefen betreffend, fortgesetzt, die Spezialdebatte über die Linie Chemnitz. Leipzig zu Ende geführt und diese Linie über Burgstädt und Borna' mit Zweig bahnen nach Limbach, Rochlitz und Penig genehmigt.

Weimar, 24. April. Ihre Königliche Hoheit die Groß- er fin hat sich mit den Prinzessinnen Marie und Eli⸗— a beth heute nach ihren Besitzungen in Schlesien begeben.

Hessen. Darmstadt, 23. April. Die Erste Kammer der Stände trat heute zu einer Sitzung zusammen. Der Prä— sident verlas eine Zuschrift der Regierung, worin dem Hause

von den stattgefundenen Personalveränderungen im Kriegs⸗

Ministerium Mittheilung gemacht und die Ernennun der nun⸗ mehrigen Mitglieder hich Ministeriums zu . Kommissären in Militairangelegenheiten bei dein Landtage an⸗ gezeigt ward. Die Regierungsvorlagen bezüglich des mit Preußen abgeschlossenen Telegraphen vertrages vom 27. 29. August d. J. nebst Schlußprotokoll, sowie der Zusatzbestimmüngen zu dem hessisch⸗ preußischen Postvertrag vom 16. Juli v. Jũ., wurden ohne Diskussion angenommen. Zu der Vorlage des Mini⸗ steriums des Innern, den Gesetzentwurf über das Civildiener. Wittwen ˖ Institut betreffend, stellte der Vertreter der Universität, Kanzler Dr. Birnbaum, den Antrag, »die Regierung zu er— suchen, die Aufnahme der sogenannten Honorarprofessoren in die Wittwentassen zu veranlassen, da dieselben ebenso gut als Pro⸗ fessoren anzusehen seien, wie die andern akademischen Lehrer, welche an den Vortheilen des fraglichen Instituts Theil nähmen.“ Von Seiten des Regierungs ⸗Coͤmmissairs ward erklärt , daß der Aufnahme der onorar-Professoren in die Wittwen kasse kein Hinderniß entgegen stände, falls sich aus den bezüglichen Gesetzes⸗Bestimmungen ergebe, daß dieselben als wirkliche Professoren zu betrachten seien. In Folge dieser Erklärun zog der Antragsteller seinen Antrag zurück und nahm die . mer die Vorlage, wie sie aus den Berathungen der zweiten Kammer hervorgegangen ist, mit einigen unwesentlichen Ab⸗ änderungen an. Fernere Gegenstände der Tagesordnung waren: Der Gesetzentwurf über die Todeserklärung von Personen, welche an dem Feldzuge des Jahres 1866 Theil genommen haben und vermißt werden; die Ausgleichung und Vergütung der in dem Jahre 1866 durch die preußischen und die mit denselben verbündeten Truppen verursaͤchten Kriegslasten; die Gesetzentwürfe über die Einführung mehrerer Ge— setze des Großherzogthums in den in Folge des Friedensvertrages vom 3. September 1866 neu erworbenen Gebietstheilen; die Ausdehnung des Gesetzes vom 19. Februar 18653 über die Er— richtung von Provinzial⸗Schulfonds auf die neuen Gebiets— theile. Die Kammer trat den bezüglichen Beschlüssen des an⸗ deren Hauses in allen diesen Gegenständen bei.

Bayern. München, 23. April. (A. A. 3.) Se. Majestat der König hat heute bei dem fast sommerlichen Wetter die erste Ausfahrt gemacht. Se. Königliche Hoheit Prinz Adalbert, dessen Namensfest heute am Königlichen Hofe begangen wurde, wird im Anfang des Mai mit seiner Familie wieder die ge⸗ . Sommerwohnung im Schlosse zu Nymphenburg be⸗ ziehen.

Die heutige Sitzung der Kammer der Abgeordneten war von kurzer Dauer. Es wurden die noch übrigen Positionen des Budgets der Staatseinnahmen den Ausschußanträgen ent— sprechend angenommen, ebenso dem Ausschußantrag auf Ab⸗ lehnung des Antrags des Abgeordneten Rühl, den Rürnberger Güterbahnhof betreffende, beigestimmt, nicht minder den Aus— schußanträgen über eine Anzahl vom sechsten Ausschusse ge⸗ prüfter Anträge von Abgeordneten. ,

Oesterreich. Wien, 24. April. des Finanz⸗Comités, in welcher die Berathung über die Un fizirung der Staatsschuld fortgesetzt wurde, entschied man sich für die Beibehaltung des bisherigen Verzinsungsmodus in Silber und Papier. Der Referent Peter Groß legte außerdem fol⸗ gende Abänderungsvorschläge vor: Alle Lotterie ⸗Anlehen sollen in die Konvertirung hineingezogen werden. Die Zinsen für die schwebende Schuld sind zu reduziren; für die Höpothekenanwei⸗ sungen soll ebenfalls eine Herabsetzung des Zinsfußes statt— finden, durch welche eine Ersparniß im Betrage von 5066006 Fl. erzielt wird, die Rentenschuld soll statt 4½, Prozent nur 4 Pro⸗ zent Zinsen tragen; der Kapitalwerth der Obligationen des 1866er Anlehens ist auf 190 Fl. herabzusetzen. Ueber diese Vorschläge wurde eine lebhafte Debatte eröffnet, welche jedoch heute noch zu keiner Beschlußfassung führte. Eine Annahme der Anträge würde eine Ersparniß von 14 Mill. an Zinsen und 15 Millionen an Amortisationsbeiträgen, mithin eine Ge—

In der heutigen Sitzung

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