1868 / 98 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1706

ntscheidung der nächsten General ˖ Ver⸗ enn mn alle en , r ll e. chreiten kann. s unter Zu⸗

s zur definitiven E angeordnet

ur interimisti Das Protoko iehung einer 1 big gh] Di Erstattung

die Genera ö§. 55. Ueber die Einrichtun

wird von dem Verwaltungsra

desselben bi

sammlun in welchem

1 Wahl eines anderen Mit er eine solche Wahl muß g er eines Notars aufgenommen werden.

Verwaltungsraths erhalten, außer der Auslagen, eine Remuncration, welche l-Versammlung festgeseßt wird.

und Verwaltu c ein⸗ C= .

zug auf die Zusammensetzung des Verwaltungs= 8 ection eintretenden Veränderungen, sowie die Tati der Vorsitzenden und deren Stellvertreter, sind durch die Gesell

schaftsbläͤtter rechtzeitig bekannt zu machen. Für die ersten fünf Jahre besteht der Verwaltungsrath

dieses Statuts, aus na

Gerichtsperson o e Mitglieder de ihrer baaren æassenwesens ruction fest ·

bb. All Dir

ichstehend genann- Actien Unternehmen haben und die während der Bauzeit be— n Allerhoöͤchster Be- rücksichtigung der im §. 45 nfichn zu erhöhen; 1) Seiner ugo zu Hohenlohe⸗OQehringen, Herzog von Tirklichen Geheimen Rath, Eberhard

ni Bank- Direr⸗ onstant d' Hoffschmidt und Senator oven · Loyaerts zu Brüsftl, aterloo zu Brüssel, 8) Jules Guillaume es reunis illermont,

aft kraft ersonen,

der Ge l

ins Leben gerufen rechtigt,

das ganze

verpflichtet stätigung dieses Statuts ihre Zahl unte vorgeschriebenen Nationalität bis auf Durchlaucht dem Fürsten H Ujestz zu Berlin, 2) Seiner General- Major und Kanzler Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, 3 Sesmer Durchlaucht Wi dem Banquier,

! * . J 31 1 1j . * ö . . . 1. —— 1 6. . ö ö 3 .

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cellenz dem es St. Johanniter Ordens

8

tor Hermann Henckel, Resteigne, 6) Leopold Graf d' Aerschot de Schoo Adrien Carton de Wiart auf Schloß jeune Administrator der Industrie Bank zu Antwerpen, Direktor der Versicherungs ; Gesellschaft es Be 10) Charles Antoine Administrateur de la gocict anonyme d'exp fer, Commissaire à la Banque de bUnion ijBruxelles, 11) Jules Goddyn, Directeur de la sociètè anonyme d'exploitation des chemins

n Function bis zu der nach Ablauf von fünf ahren siattfindenden nächsten ordentlichen Generalversammlung (8. 28). n diefer scheiden dann vier der vorgenannten Mitglieder nach

Staats

Comte de

ennequin, Cr oitation des chemins de

de fer à Bruxelles. Dieselben bleiben in

Sollten sich bis zum Ablaufe der Bauzeit Vakanzen in dem vor-

edachten Verwaltungsrathe ereignen, so haben die übrig gebliebenen itglieder die Befugniß ihre Zahl unter Beobachtun

tatuts durch eine in ihrer

der Bestim⸗ mung im §. 46 dieses itte zu voll- ziehende Wahl zu ergänzen;

Die solchergestalt gewählten Mitglieder bleiben ebenfalls bis zu der oben bezeichneten Generalversammlung in Function.

lieder des Verwaltungsraths haben das Recht, st

titglied kraft einer demselben zu ertheilenden Vollmacht vertreten zu lassen, jedoch darf kein Mitglied mehr als drei solcher Vertretungen gleichzeitig übernehmen.

Während und bis zum Ablaufe der Bauzeit (8. 26) werden nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen die aufgeführten Mitglieder des Verwaltungsraths zur Wahrnehmung der Geschäfte desselben be—

t.

gie dieses Auftrages sind die Herren: 1) Constant d'Hoff⸗ chmidt de Resteigne, 2) Comte Leopold an 3 zoyaerts, 3 Adrien Carton de Wiart, H Jules Lejeun oorick, 6) Charles Antoine Hennequin, Comte Jules Goddyn, die den Sit ihrer Thätigkeit in Hall §. haben, ermächtigt, Namens des gesammten ; raths und der Gesellschaft als Comité für die Finanz⸗Angelegenheiten der Gesellschaft: I) die auf sämmtliche. Actien zu leistenden Einzah⸗ resp. nach Bestimmun etien auszugeben, gegen

digen und die darauf gezahlten Gelder bis zu deren Verwendung sicher zu asserviren, auch sich hierüber auf Erfordern der Staatsregierung ge= auszuweisen; aft nach 8.

ung der

ein anderes

vollmächti

5) Guillaume e Villermont, resp. Berlin erwaltungk⸗

der Staatsregierung

lungen, nach Bedür ollzahlung auszuhän⸗

auszuschreiben, die

1 beabsi

tigten Eisenba gesammten ü

Betriebsmittel alles Dasjenige, was zur vollständigen Herstellung der und ihrer Zubehörung bis zum Betriebe derselben in ihrer ganzen Aus— dehnung erforderlich ist, ganz oder theilweise in Entreprise zu geben abzuschließen, welche über alle Gegen Abschluß von Verträgen, welche Ueber— chreitungen des Anschlages involviren oder nach sich ziehen, seßtzt die ustimmung des Revisions-Comités voraus; 3) endlich in Gemein aft mit dem Revisions⸗Comité und mit Genehmigung der Staats. regierung den Betrieb der in Rede stehenden Eisenbahn noch vor dem Beginn desselben auf Rechnung der schaft oder dem Staate zu übertragen. S. 58. Die Herren: I) Ujest, 2) Eberhard, Graf zu und Herr zu Putbus,

Beschaf⸗ überhaupt

diesel be /

und alle Kontrakte selbstständi

ände erforderlich sind; der

esellschaft einer anderen Gesell⸗

zu Hohenlohe Herzog von. tolberg Wernigerode, 3) inden ien Putbus, 4 Bank-Direktor Hermann Henckel, die den ihrer Tharigkeit in Halle resp. Berlin (efr. §. 4 haben, bilden Bauzeit stattfindenden ordentlichen sions Comité und sind ermächtigt, luftrage des gesammten Verwaltungsrathes; 1) die auf der Bahnlinie und die Erfüllung für Finanz Angelegenheiten oder dem Bau ang Verpflichtungen fsichtigen, auch darüber zu wachen, da tnpital, seitens des Finanz- Coiniiés bestim. endet wird, die an den ctwaigen Bauunter.

Hugo Für

bis zur ersten nach Ablauf der General- Versammlung ein Revi Namens Ausführung der der von dem Comitẽ Unternehmer Umfange zu eingezahlte mungsmäßig verw

und im 2 Bauarbeiten

eingegangenen

nehmer geleisieten Zahlungen in richtigem Verhältnisse zu dessen Leistungen, wie der Rinschlagssummen sichen, auch die ann r . keit des Ilnanz Esmites durch Delegirte aus ihrer Mitte prüfen un welter verfolgen zu lassen; 3) das der Gelcuschaft vam Staate zu e ell. Cerro aft a ccrnens die er Gefeiischaft aus zuüben. e Mil ali ; stẽz 2 s eo. Die Mitglieder beider Comités sind bei eigener = ning der Gesellschaft gegenüber ef r g, die in a Varagraphen bestimmten Grenzen ihrer Thätigkeit genau einzuhalten, dagegen sind in den Verhältnissen zu dritten Personen, der Theilung ihrer Thätigkeit ungeachtet, alle Erklärungen und Verträge eines jeden der beiden Comites . die Gesellschaft verbindlich, wenn sie unter der Jirma des Verwaltungsraths von dem Vorsißzenden eines der beiden Comité s oder seinem Stellvertreter und mindestens noch einem Mit⸗ lieh des L nr fire , sind. er Verwaltunggrath in seiner Gesammtheit ist übrigens berech. tigt, auch schon vor Ablquf der Bauzeit i dg n, * 1 der Arbeiten und Def n e aufzuheben. Ein solcher Beschluß, mit welchem zugleich die Wahl eines Vorsitzenden des gesammten Verwal. nn arg, ud i . gr er r. e , e. sein muß, bedarf it ehrheit von zwei Drittheilen des vereinigten = raths ung it oe n h enn, zu wagen, ö ö er, In Jolge dessen treten dann auch innerhalb der Gesellschaft guf die Thcilung der Arheiten und Befugnisse beider r h die lichen Bestimmungen außer Kraft, In Fällen, wo zwischen bern Finanz ⸗Comits und dem Reyisiong⸗CLomits bei Zusammentritt beider , Berathung oder sonst eine ,. nicht erzielt wird, (. 6. schiedsrichterliche Verfahren nach den fte gf dieses Sta⸗ . 56. Die beiden Comitès haben während der Bauzeit ihre Be⸗ kanntmachungen durch die im §. 12 bezeichneten W nr ie ge. Sollte Eins oder das Andere derselben in dieser Zeit eingehen, so müssen beide Comités gemeinschaftlich ein anderes Blatt in Stelle des cmd gan enen, 4 9) gelle ten . 61. Der durch das gegenwärtige Statut konstituirte erste Ver waltungsrath ist ermaͤchtigt, . von der Königlich . rung etwa als erforderlich zu erachtenden Abänderungen dieses Sta. tuts vorzunehmen und in urkunblicher Form selbst oder durch Seine Durchlaucht Herrn Herzog von Ujest und den Bank -Direktor Herrn Hermann Henckel, und zwar fon von beiden allein oder beide zu. ,, nt verbindlicher Kraft für alle Actionaire der Gesellschaft §. 62. Wer durch Actienzeichnung dem Unternehmen beitri unterwirft sich damit den von dem Hi nd? nn n , Bestimmungen dieses Statuts und erkennt alle von dem Comité als ir rh . hahe ing gal der , , 6g en und eingegangen h i . ( . . gegangenen Verpflichtungen als für 63. Bie Staats Regierung ist berechtigt, zu spezieller techni. scher e u fschtigung der Herrn hun ,, . 9 Kommissarius ju bestellen, welcher unbeschadet des allgemeinen bergie Aufsichtsrechts und der daraus enispringenden Befugn iffe es Staats Im r ft sein soil, sich zu feder Zeit, in jeder ihm geeig. net scheinenden Weise von der vorschriftsmäßigen und soliden Aus. führung des Baues nach den genehmigten Plänen und Constructionen und von der Dla der zu verwendenden Materialien und Betriebsmittel durch Einsichtnahme und Proben Ueberzeugung zu ver— e en. Seinen Anordnungen ist die Gesellschaft, uͤnter orbehalt . r nr e. . , n. , n. für Handel, Gewerbe ; eiten, binnen zehntägiger präkt ĩ Fri = bed, e i 6 ä s. 9 ; . eht ihm das Recht zu, in dringenden Fällen selb i in is g mit Genehmigung der ,. ,, z 3 , ., ö Bauwerkes und die Benutzung von Betriebsmitteln Die dem Staate durch die spezielle Aufsicht erwachsend t Den el her. . i nn ne, n , , ie,. ewerbe und öffentliche Arbeiter i ich- , ö. 6 eiten vorschußweise zu berich Beil ; Schema A. .

2 9 6

über Einhundert Thaler Preußisch Courant . oder 375 Francs.

Der Inhaber dieser Actie ist nach Verhältniß des Betrages der selben an dem gesannnten Eigenthum der Halle - Sorau- Gubener Eilenbahn - Gesellschaft und an dem Gewinne und Verluste derselben betheiligt. .

alle⸗Sorau- Gubener Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

(L. S.) Der Verwaltungsrath. . Fol. ; ef Actienbuchs Acht Facsimile⸗Unterschriften. Unierschrift des Beamten. ;

Schema ß.

Qn n n , i , n. er Halle ˖ Sorau il g Eisenbahn ˖ Gesellschaft

n

über Zweihundert Thaler Preußisch Courant. Der Inhaber dieser Actie 1 nach Verhältniß des Betrages der⸗ in an dem eien Eigenthum der Halle⸗Sorau. Gubener Eifin« ahn -Gesellschaft und an dem Gewinne und Verluste derselben mit

allen denjenigen Vorrechten betheiligt, die nach dem Gesellschafts⸗

1707

Statute den Inhabern der Stamm ⸗Prioritaäͤts ⸗Actien zustehen, insbe- sondere also mit dem prioritätischen Anspruche auf Gewährung einer Dividende von fünf Prozent pro anno aus dem Reinertrage des Unter-

end eine Dividenden Zahlung an die

finden darf.

en =

Gubener Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

Der Verwaltungsrath. Eingeiragen Fol.... des Aetienbuchs. iften. Unterschrift des Beamten..

eses Quittungsbogens geschieht, nachdem der gezahlt ist.

alle Sorau · Gubener Eisenbahn · Gesellschaft. rei e n , renn gend R

en Rückgabe er Actie vo

nehmens der Gesellschaft, ehe i Das ginanz · Lomlt

Inhaber der Stamm ⸗Actien sta

Halle · Sorau Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1868, betreffend die Uebertragung des Baues der Eisenbahn von Herzberg nach Osterode an die Königliche Eisenbahn⸗Direction in Hannover, so wie die Anwendung des Expropriationsrechts auf, die zur Ausführung der gedachten Bahn erforderlichen Grundstuͤcke und des Rechts zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke.

Auf Ihren Bericht vom 14. April d. J. ermächtige Sie, den Bau der durch das Ge i Samml. für 1868 S. 71) zur ü taats genehmigten Eisenbahn von Herzberg nach Osterode resp. bis zur preußisch⸗braunschweigischen Landesgrenze bei Oste⸗ oniglichen Eisenbahn⸗Direction in auch hinsichtlich dieser Bauausführung alle Re ten einer öffentlichen Behörde haben soll, zu übertragen. gleich bestinime Ich, daß für die gedas⸗ ur Expropriation derjen ührung nach den von

Acht Facsimile ⸗Unterschr

Schema C. Stamm · Hrn

ur Stamm ⸗Prioritäts- ;

ö i , n. Actie Nr

alle ⸗Sorau-⸗ Gubener Eisenbahn ˖ Gesellschaft,

während der Baugeit, nachdem die Actie voll eingezahlt ist. Der i ieses Coupons empfängt gegen Einliefe⸗

rung ein vom 17. Februad 1

uhr nt sführung für chung

als Zinsen der vor

reußisch Courant, ctie für das halbe Jahr

edachten

annover, welche

rode der echte und Pflich⸗

en Geldbetrag bis

e ur , 2

isenbagn das Recht

n Grundstücke, welche zur Bauaus⸗

hnen festzustellenden Bauplänen er⸗

forderlich sind, so wie das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach Maßgabe der Verordnung vom 19. August 1867, betreffend die Einführung des Geseses über

die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1830 in den

neu erworbenen Landestheilen, zur Anwendung kommen soll. n. Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung belannt zu

machen.

Berlin, den 17. April 1868.

nicht erhoben ist.

S.) Facsimile von Eingetragen Unterschrift des Beamten.

C Dieser Coupon wird ungültig,

S. wenn de

ö 4e g 8

Dividenden ˖ Schein

zur Stamm-⸗Actie Nr. .. alle · Sorau · Gubener Eisenbahn Der Inhaber dieses Scheins emp

die auf obige Actie fallende Dividen trag vom Hen mlt, g, gun gemacht werden

Der Verwaltungsrath der Halle Sorau. Gubener Eisenbahn ˖ Gesellschaft.

wei Unterschriften) videndenschein⸗Register A. Fol AMUnterschrift des Beamten.

Gesenschaft. gegen Einlieferung desselben

ür das Jahr ..., deren Be⸗

Wilhelm. Gr. v. Itz enplitz.

(Facsimile von Eingetragen in das D An den Minister für Handel, Gewerbe und öoͤffentliche Arbeiten.

Schema E.

Talon ur Stamm ⸗Actie Nr.... orau Gubener Eisenbahn · Gefellschaft. empfängt im J orbezeich .

zum Zollpgrlament in den

e der Wahle ollvereinsstaaten.

Ergebni ; ssa df: . r

der Sale Der Inhaber dieses Talons ben, die zu der v Dividendenscheine p

Der Ber alt a Cet L. S8.)

Eingetragen in das Talons Unterschrift des Beamten.

egen Ein · neten Actie enn ö igenden

882099

lieferung Bezeichnung alle⸗Sorau⸗ Gubener Eisenbahn · Gesellschaft. Definitiv gewählt. wei Unterschriften.

ile von egister A. Fol. .....

Nummer des Wahlkreises

Wahlkreises.

I. Königreich Bayern.

A. Regierungs Bezirk Oberbayern.

Gustav von Schlör, Staats-

Minister des Handels und

der öffentlichen Arbeiten in

München.

Kester, Fabrik ⸗-Direktor und

Handelsgerichts Assessor in

München.

C. von Meixner, Ministerial⸗

Rath in München.

Karl Freiherr von Aretin auf Heidenburg, Reichsrath.

Dr. Andreas Freytag, Advokat in München.

K. Freiherr von Eichthal, Käm⸗ merer in München.

Max von Neumayr, Staats

h in München.

W. A. Freiherr von Thüngen zu Roßbach, Reichsrath.

B. Regierungs⸗Bezirk Niederbayern.

Freiherr von Ow, Regierungs⸗ Rath in Landshut.

Lukas, Feldprediger in Re—⸗ gensburg. .

Dr. Krätßer, Appellationsge⸗ richts Kath in Regensburg.

Bucher, Redacteur der⸗Donau⸗ Zeitung« in Passau.

Freiherr Al. von Hafenbrädl, Bez. G. R. in Regensburg.

Dr. Sepp, Prof. in München.

C0. RNegierungs ˖ Bezirk Pfalz.

Röͤmmich, Regierungs⸗Rath und Bezirks Amtmann in Speyer.

Jordan, Gutsbesitzer in Dei⸗ des heim, Mitglied der Abge⸗ ordnetenkammer.

Schema k. . g. Dividenden Schein

ur Stamm Prioritäts⸗Actie Nr. ... . Sorau Gubener Eisenbahn Gesellschaft. er dieses Dividenscheins hat geg t Bilanz sich ergebenden Rein einen Prioritäts ⸗Anspruch reußisch Courant. ähigen R

1

München JI.

en Einlief r Gesellschaft is zu 10 Thlr. Pr. Ert.

Außerdem wird der eingewinnes, der sich nach Aus⸗ emnächst fernerer sechs und zwei Actien herausstellt, pro m ⸗· Prioritäts ˖ Actien vertheilt.

alle Sorau⸗ Gubener Eisenbahn ˖ Gesellschaft. von zwei Unterschriften. Register B. Fol.

Der Inhab ben an dem lau für das Jahr geschrieben: Zeh Ueberschuß des vertheilungs ; dieser funf Prozent, sowie d Prozent pro anno auf rata unter die Stamm und Stam

den Der Verwaltungsrath der H i. 8.) Eingetragen in d

ewinne de München II.

de

Aichach. Ingolstadt. Wasserburg. Weilheim. Rosenheim. Traunstein.

die Stamm⸗

Faesimile p tte as Dividendenschein⸗ erschrift des Beamten.

Schema G. Jᷓ. Talon

ur Stamm ⸗Prioritäts. Alete Nr alle Sorau Gubener Eisenbahn;: Der Inhaber dieses Talons empfängt im lieferung desselben die zu der obenge Dividendenscheine pro

9 a 9 9 r, .

Gesellschaft.

ctie auszufertigenden inklustve

egen Ein- nannten

Landshut.

. Straubing.

82 2 2

alle Sorau · Gubener Eisenhahn ˖ Gesellschaft. mile von zwei Unterschriften. n in das Talon⸗Negister B.

Unterschrift des Beamten.

Der ,.

Eingetrage ö

Pfarrkirchen. Deggendorf. Kelheim.

Schema. z Quittung s bo

en der Halle Sorau⸗ hn, bahn ⸗Gesellschaft. r.

ner Eisen

hat sich durch Zeichnung

Thalern Preußisch Courant bei der Halle ⸗Sorau⸗ d auf diesen Betrag die m Finanz Comité d Die Aushändigung der

Stamm⸗ Speyer. zweihundert einhundert Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft betheiligt un lerunter von dem Verwaltungsrathe oder de esellschaft zu quittirenden Raien eingezahlt.

Landau.