1868 / 105 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

eschichte wie für die Liturgik schätzbare Ergebnisse. Es werden irn, h Altäre und Altarschmuck; dabei Stelle, . und Ar der Altäre, Altartisch, Altarciborium, Altaraufsatz (mit Bildern oder Reliquiarien), Altarkreuze, Stand, Wand⸗ und Fronleuchter, Ausstattung der Evangelien! und Meßbücher, Reliquienbehälter; b) heilige Gefäße, nämlich Kelche und Pa—⸗ tenen, Speisegefäße und Monstranzen, und das übrige Meß⸗ geräthe; c die sonstige Ausstattung der Kirchen, als: Chorstühle, AÄmbonen und Kanzeln, Taufsteine und Schüsseln, Orgeln 85 einer Andeutung über die Tonschrift), Grabdenkmäler,

locken (auch technisch interessant), und verschiedene andere Ge— genstände. .

Der zweite Theil des Werkes gehört der Geschichte der Kunst, und zwar A. der Baukunst. Nach mehr andeutenden und skizzirenden Vorbemerkungen über die altchristliche Architektur (Basiliken⸗ und Centralbauten, Ursprung, wechselseitiger Ein⸗ fluß kommt in großer Ausführlichkeit J. der romanische Stil, und II. der gothische Stil zur Darstellung. In beiden Ab⸗ schnitten voraufgeschickten einleitenden Paragraphen wird über Namen und Wesen der Stile, Grund⸗ und Aufriß, Elemente und Details, Werkmeister, Entwickelung und Geschichte kurz und übersichtlich, aber erschöpfend berichtet und daran eine kri- tische Uebersicht über die einzelnen Kirchengebäude beider Stile gereiht, welche nach lokalen Abgränzungen, bei beiden Stilen üͤbereinstimmend, in folgende Gruppen zerfallen: Kirchengebäude in den Rheinlanden; in Bayern und Schwaben,; in den deutsch⸗ österreichischen Ländern; in Franken und Hessen; in Thüringen und Sachsen; in Westfalen; im norddeutschen Tieflande. Jeder Gruppe geht eine spezielle Charakteristik vorauf, die für die fol⸗ gende (alphabetische Topographie die allgemeinen Züge vor⸗ zeichnet. Auf die Gothik folgt als eine nothwendige Ergänzung zur Kenntniß des Baubetriebes ein Anhang über die Bauhütten und ein Verzeichniß der ihrem Namen nach bekannten deutschen Baumeister, auch derjenigen, die im Auslande thätig ge—⸗ wesen sind. .

Unter B. werden die bildenden Künste historisch entwickelt, und zwar: J. in der byzantinisch⸗romanischen Epoche, II. in der gothischen Epoche, III. in den verschiedenen selbstständigen Rich⸗ tungen des XV. und XVI. Jahrhunderts. Den Beschluß bilden die vervielfältigenden Künste des Bilddrucks.

Den dritten Theil bilden die Hülfswissenschaften, und zwar: A. die ). als äußere Ser f Ortho⸗ graphie, Abkürzungen, Buchstabenformen der nschriften) und innere (Gattungen der Inschriften nach Inhalt und Form, und Beispiele; B. die Heraldik (Entstehung und wesentliche Stücke der Wappen, Kunstsprache u. s. w.; und endlich C. die Ikono—-

raphie. Hier wird über historische und religiöse Bilder gehan— . Symbole und Allegorien erläutert, der biblische Bilderkreis und seine Bedeutung entwickelt, die Tracht der geistlichen und weltlichen Stände skizzirt, von den Heiligenbildern, dem Nim⸗ bus (Heiligenschein) der heiligen Personen und ihren Attributen kurz gesprochen, und ein alphabetisches Verzeichniß der häufigsten Heiligen und eine elavis ihrer Attribute angefügt. Chronolo⸗ gische Zugaben und drei Register (Sach, Künstler⸗ und Orts⸗ Register) beschließen das Buch. Vor jedem Abschnitt und in forlaufenden Anmerkungen

ist die Literatur zusammengetragen. (Die ausländische Litera⸗

tur jedoch ist grundsättzlich nur da herangezogen, wo eine spe— zielle Veranlassung dazu vorhanden war) Alle Theile des Wer⸗ kes sind durch gut ausgeführte und bezeichnend gewählte Abbildungen erläutert. Durch klare Vertheilung und Anord⸗ nung seines Stoffes, durch die Zuverlässigleit und Vollständig⸗ keit feiner Mittheilungen und die den Gebrauch erleichternden Register erfüllt das Werk den Zweck eines Hand, und Nach— schlagebuches, dem Suchenden auf seine Fragen auf dem kürzesten Wege bündige und genügende Auskunft zu ertheilen.

Unter allen früher erschienenen Werken hat die kürzlich in diesem Blatte besprochene Schrift Piper's keinem soviel zu verdanken, wie dem vorliegenden.

Statistische Publicationen aus den Norddeutschen Bundes staaten.

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andbuch über den Königlich reußischen Hof und Staat. Berlin. 3 . Königl. 3 Darren enn r tere (R. v. Decker).

68 Bogen. gr. 8. taatshandbuch enthält den Hofstaat und das Be—

Das preußische amt e, 3) den alten Provinzen. Demselben sind Annalen der

5 1864-18665 vorausgeschickt. Diese enthalten unächst eine Zu⸗ ammenstellung der wichtigsten Ereignisse für Preußen und Deutsch - land in Bezug auf Vorgänge am Hofe und in der Regierungssphäre, auf auswärtige Politik, Krieg, Anlage von Eisenbahnen und Tele⸗ 8 u. s. w.; dann folgt eine sehr eingehende chronologische

ebersicht aller wichtigen Ereignisse der Jahre 1864 —- 1866 einschließl. und ein spezielles chronologisches Verzeichniß der für Preußen erlasse⸗

nen Gesetze; zuletzt kommt ein Verzeichniß der Todesfälle in den an⸗ gegebenen drei .

Am Schlusse des Werkes ist ein doppelter Anhang beigefügt.

In dem 1. Anhange wird, unter Berücksichtigung der neu erwor⸗ benen Landestheile, eine Uebersicht des preuslischen Staates nach dem Flächenraum und der Einwohnerzahl, sowie ein systematisches Ver- zeichniß der preußischen Städte gegeben. Ein 2. Anhang ist dem Organismus des Norddeutschen Bundes gewidmet.

Das 1. preußische Staatshandbuch (Staats -Hof und Handbuch) datirt vom Jahre 1794. Ein 2tes folgte 2 Jahre später (1796). Dann wurde erst nach einer Pause von 19 Jahren, im Jahre 1805, wieder ein preußisches Staatshandbuch veröffentlicht, dem schon im folgenden Jahre (1806) eine neue Auflage folgte. Hierauf trat abermals eine längere Pause ein. Die zunächst publizirte Uebersicht des Personal⸗ staats datirt vom Jahre 1318. Seitdem wurde, bald mit Unter- brechung von einem oder mehreren Jahren, bald auch für jedes einzelne Jahr, ein besonderes preußisches Staatshandbuch herausgegeben. So erschienen neue Auflagen in den Jahren 1820, 1821, 1824, 1828, 1831, 1832, 1834, 1835, 1836, 1838, 1839, 1841, 1843, 1844, 1845, 1846, 1848, 1851, 1852, 1853, 1854, 1855, 1856, 1857, 1858, 1859, 1861, 1862, 1864. Die letzte Auflage datirt vom Jahre 1865.

Statistisches Hand - und allgemeines Adreßbuch für das Her

ogthum Lauenburg, mit Einschluß der Lübeck schen, Hamburg⸗ übeck'schen und Mecklenburg ⸗Strelitz schen Enklaven. Nach offiziellen und authentischen Quellen bearbeitet. 1861. Mit einer Spezialkarte des ge nnn, Lauenburg. Ratzeburg, 1861. nhalt: Einige allgemeine, die Landesverhältnisse des Herzog= thums Lauenburg betreffende Nachrichten; die Lauenb. Ritter und Landschaft; die höchsten Behörden des Landes (Regierung, Hofgericht, Konsistorium); die Gutsbesitzer; Beamte bei den Königl. Aemtern in Ratzeburg, Lauenburg, Schwarzenheck und Steinhorst; Königliche Vor= werks und adlige Hofpächter; Mühlen und Ziegeleibesitzer und Päch-= ter; Bauervögte in den Königlichen Aemtern adligen Gütern und Enklaven; das Landdragoner - Corps; die Geistlichkeit; die Gelehrten— schule, sowie die Stadt- und Privatschulen; die Landschullehrer; das , Magistrat⸗ und Stadtbeamte in Ratzeburg, Mölln und Lauenburg; Advokaten und Notare ebenda; orst⸗, Post⸗, Zoll⸗, Medizinal⸗, Militair⸗, Chaussee⸗ u. Wege, Eisen⸗ ahn⸗ Assekuranzwesen / . zur Errichtung eines Landarbeits⸗ hauses; öffentliche Kassen, Gesellschaften und Vereine (Königl. Contri⸗- butions⸗ und Centralkasse, landschaftliche Kasse der Ritter⸗ und Land⸗ schaft, Sparkassen; landwirthschaftliche Vereine, Schuͤtzengilde u. s. w.); Städte (allgemeine Nachrichten und insbesondere über Ratzeburg, Mölln und Lauenburg); Königliche Aemter; adlige Güterz Enklaven.

Staats ⸗Handbuch für das Königreich Sachsen, 1867. Heraus- . vom Statistischen Bureau im Ministerium des Innern.

res den.

Die Einleitung (72 S.) handelt J. über -Das Lande (I) Lage Größe, Gestalt u. Grenze; 2. Bodengestalt; 3) Bodenbestandtheile ; 4) Gewässer; 5) Klima; II. über »Das Volke II) Bepslkerungs⸗ stand; ö. Bewegung der Bepölkerung]; III. über die »Volkswirth⸗= schaft⸗ I) Bodenkultur; 2) Gewerbliches; 3) Handel u. Industrie)] , IV. über den »Staat« [I) Verfassung; Y die Politische Verwaltung; 3) Rechtspflege; 4 Polizei; 5) Finanzen; 6). Militairwesen; 7) Aus- wärtiges]; V. über »Kirche und Schule, Wissenschaft und Kunsté.

Hof- und Staats-Handbuch des Großherzogthums Hessen. 1867. Darmstadt. Personal⸗Staat.)

Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinscher Staats-Kalender. Fer Schwerln. 2 Thle. Derselbe für das Jahr 1868. Ebd.

e.

1. Thl: Personal-Staat des Großherzogthums Mecklenburg- Schwerin. 2. Thl. : Statistisch⸗topographisches Jahrbuch des Groß- herzogthums Mecklenburg ⸗Schwerin. 1. Abth.: Bürgerliche Topo-

raphie (Domainen, ritterschaftliche Güter, Städte); 2. Abth.: Kirch⸗

iche Topographie und Bevölkerung; 3. Abth.: Militairische Topo- graphie; 4. Abth.: Reise⸗ Topographie (Eisenbahnen u. Kunststraßen,

Zollstraßen); 5. Abth.: Natürliche Topographie, Hydrographie.

Personen⸗Register der Gutsbesitzer 2c. Oerter⸗Register.

. , . das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach 1864. Weimar. c

Inh.: Personal⸗Stgat; Hof⸗Theater; Kunstschule; Anstalten für Wissenschaften und Kunst (Bibliotheken, Gemälde: und Kupferstich- sammlung, Museen, botanischer Garten); Universität Jena; Schul⸗ und andere, Landesanstalten; evangelische, römisch⸗ katholische und griechische Kirche; jLüidischer Kultus. Erklärung des Großherzoglichen Wappens; fai Nachweisungen (über Lage; Fläche des Groß herzogthums, Kulturarten, Bevölkerung); Verzeichniß aller Großher⸗ zoglichen Kammergüter, mit Angabe ihres Flächeninhaltes. Verzeich- aj sämmtlicher Ortschaften.

Großherzoglich Mecklenburg -⸗Strelitz scher Staats Kalender für 1367. Neustrelitz.

Enthält, außer dem Personalstaate ein topographisches Ver⸗ zeichniß der Kabinets⸗ und Domainen⸗Güter, der xitterschaftlichen und Privat ⸗Landgüter, der Städte und Flecken im Herzogthum Mecklenburg ⸗Strelißz, nebst statistischen Nachrichten über die leßteren, so wie ein topographisches Verzeichniß der Domanial-Meiereien , Dorfschaften, Städte und Allodial⸗ Güter im Fürstenthum Ratzeburg nebst statistischen Nachrichten über dieselben.

M 105.

Das Abonnement detrãgt 41 Thlr. sür das Dierteliahr. , ,, . ; 3.

Königlich Preuß ischer

Alle Post ⸗Anstalten des In / und Aus landes nehmen gestellung an, sũr gerlin die Expedition des ig. Preußischen Staats Anzeigers: Behren⸗ Straße Nr. Ia, Eche der Wilhelms straße.

nzeiger.

Berlin, Montag, den 4. Mai, Abends

1868.

Das Büreau des Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeigers ist nach der Behrenstr. Nr. Ja, Ecke der

Wilhelm sstr., verlegt worden.

Se. Majestät der König haben e r ar n

Dem Revierförster Wißmann zu Forsthaus Malloh, im Kreise Gifhorn, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem früheren Fürstlich Thurn und Taxis schen Genera- Post-Direg tions⸗-Rath Earl Friedrich Schmidt zu Frankfurt a. M. und dem Historien⸗ Maler Wilhelm Wider in Rom den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse, sowie dem l9génieur en chef des ponts et chaüssées, E. Brame zu Paris,; dem Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer von Wedel auf

Sarranzig, im Kreise Drambuürg, und dem Hütten- Faktor 5 Paul zu Altwasser, im Kreise Waldenburg

Carl den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Aller nädigst geruht: . Den Gerichts⸗Assessor und . von Heyden andrathe des Kreises Demmin zu ernennen

auf Cadom zum ö . ; Dem 66 tor beim Ober⸗Steuer Kollegium zu Hanno⸗ ver, Kommissär Christoph Friedrich Petsche, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu ertheilen; . Den praktischen Aerzten z. Dr. Wicherkiewiez in Exin und Dr. E. Salomon in Bromberg den Charakter als Sa— nitäts- Rath ö Dem bisherigen Landgräflichen Hof⸗Klempnermeister Carl

Schenderlein zu Homburg das Prädikat eines Königlichen

Hof⸗Klempnermeisters; . . Dem Decyrgtionsmaler und Lackirer Heinrich Eifert zu Homburg das Prädikat eines Königlichen Decorationsmalers und Lackirers; . ; . Dem Konditor Wilhelm Hohenberg zu Wittstock das Prädikat eines Königlichen Hof-Lieferanten zu verleihen; und Die Wiederwahl der Rittergutsbesitzers von Hagen auf Premslgff, im Kreise Regenwalde, zum Direktor des Stargar⸗

der Landschafts-⸗Departements⸗Kollegiums für die Zeit von 1868

bis 1874 zu bestätigen.

Berlin, 4. Mai.

Ihre Majestét die Königin hat Sich gestern Abend über Coblenz nach Baden begeben.

bes

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stimmung der Behörden für den Bau mehrerer in der Provinz Hessen⸗Nässau herzustellenden Eisenbahnen, und unter Nr. 700 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: »Tattersall-⸗Actien⸗Gesell⸗ schaft- mit dem Sitze zu Berlin errichteten Actiengesellschaft. Vom 27. April 1868. Berlin, den 5. Mai 1868. Gesetz⸗ Sammlung s⸗Debits⸗Comtoir.

Gesetz, betreffend die Uebernahme und die Verwaltung der nach den

Artikein VIII. und 1X. des Wiener Friedensvertrages vom 30. Oktober

1854, von den Elbherzogthümern an das Königreich Dänemark zu entrichtenden Schuld.

ö . Vom 23. März 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze!) verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mongrchie, was folgt: ; .

§. 1. Die nach den Artikeln VIII. und IX. des Wiener Friedens ver⸗ trages vom 30. Oltober 1864 von den Elbherzogthümern an das Köntgrrich Danemark zu entrichtende Schuld von I 750M go Thalern wird als eine Schuld des preußischen Staates mit der Maßgabe an- erkannt, daß das Herzogthum Lauenburg für den nach Artikel VIII. und IX. des Wiener Friedensvertrages auf dasselbe fallenden Antheil an jener Schuld nach wie vor verhaftet bleibt.

Die Regelung dieser Verpflichtung, sowie der Anspruch der preußi⸗ schen Staatskasse auf einen Beitrag zur Verzinsung und 3. jener Schuld seitens des Herzogthums Lauenburg welcher dem Verhältnisse seiner Einwohnerzahl zur Einwohnerzahl der Herzogthümer Holstein und Schleswig entspricht, bleiben vorbehalten.

. 3. Die Hauptverwaltung der Staatoschulden, welcher die

Verwaltung dieser Schuld übertragen wird, hat nach näherer Anwei⸗ sung des Finanzministers bis zum Gesammtbetrage der Schuld, Staats- schuldverschreibungen, verzinslich zu vier vom Hundert, vom 1J. Januar 1868 ab auszufertigen.

§. 3. Zur Verzinsung und Tilgung der Schuld werden der Hauptverwaltung der Staatsschulden halbjährlich drei vom Hundert des ursprünglichen Schuldbetrages, wovon zwei vom Hundert die zu jedem Termine fälligen Zinsen daxstellen, während der Rest zur Til⸗ gung dient, aus den bereitesten Staatseinkünften überwiesen.

„4. Die Bestimmung des §. TVII. der Verordnung vom 17. Januar 1820 (GesetzSamml. S. 3 durch welche der Verjäh⸗ rungstermin bei Zinsruͤckständen von Stcatsschuld⸗ Dokumenten auf vier Jahre, von der Verfallzeit an gerechnet, festgesetzt ist findet auch auf etwaige Zinsrückstände dieser Schuld Anwendung. Die auf solche Art präkludirten Zinsen fallen den allgemeinen Staatsfonds zu.

§. 5. Die Tilgung der Schuld geschieht in der Artz daß der für jedes Jahr dazu bestimmte Fonds (§. 3.) zum Ankaufe eines ent- sprechenden Betrages von Schuldverschreibungen verwendet wird. In=

foweit jedoch der Ankauf nicht zum Nennwerthe oder darunter be⸗ wirkt werden kann, werden die in dem betreffenden Jahre einzulösen⸗ den Schuldverschreibungen in halbjährigen Raten in den Monaten Juni und Dezeniber öffentlich ausgeloost und die gezogenen Nummern zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Sechs Monate nach erfolgter Be= kanntmachung der gezogenen Nummern können die Inhaber der aus elgosten Schuldpeischreibungen den Kapitalbetrag, bei der Stgats= e n fn, asse und bei den sonstigen demnächst zu bezeichnen den Einlösungskassen baar in Empfang nehmen. Ueber diesen Ter⸗ min hinaus werden die etwa unabgehoben gebliebenen Kapitalbeträge nicht weiter verzinst. ( J. 6. Der Minister der auswärtigen. Angelegenheiten und der Finanzminister sind mit der Ar ie ne . Gesetzes beauftragt.

He, n,. u 39 , chsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 4

Gegeben Bctisn den V. Marz 1858.

. (L. S) Wilhelm. Gr. v. Bis marck- Schön hau se n, Freiherr v. d. Heydt.

CGSeonhardt.

Gr. v. Itzen plitz. v. Mühler. r. Selchow. Gr. zu Eulenburg.