1870
Kriegs⸗Ministerium.
öchste Kabinets⸗-Ordre vom 2. April 1868 — betref r ez , der bestehenden Vorschriften über die Befugniß, Urlaub zu ertheilen.
In Ergänzung der bestehenden Vorschriften über die Befugniß der , ,, , Vorgesetzten, Urlaub zu ertheilen, bestimme Ich hier⸗ mit wie folgt: ⸗
J. . Aufrechthaltung des für Urlaubs⸗Bewilligungen allge—⸗ mein vorgeschriebenen Dienstweges und n egg, sollen, in Bezug auf die unter den direkten Befehlen der resp. Vorgesetzten stehen⸗ den Personen, die Befugniß, Urlaub zu ertheilen, ausüben:
a) In den für die kommandirenden Generale festgesetzten Grenzen: der Kriegs ⸗Minister, der Chef des Generalstabes der Armee, der Chef des reitenden Feldjäger Corps, der Oberbefehlshaber über die Truppen in den Marken, der Militair⸗Gouverneur der Rheinprovinz und der . der Gouverneur von Berlin, der Gouverneur von Mainz.
b) In den für die Divisions⸗Commandeure festgesetzten Grenzen: die Departements ⸗Direktoren im Kriegs⸗Ministerium, und zwar rück— sichtlich der von den tesp. Departements ressortirenden Formationen, ei 2c. der Chef des Militair ⸗Reit-Instituts, der Inspecteur der
esatzung von Mainz, die vorstehend nicht aufgeführten Gouverneure, der Kommandant von Berlin, der Chef der Landgendarmerie, der Direktor der Kriegs Akademie. SO In den für die Brigade ⸗Commandeure festgesetzten Grenzen: der Remonte ⸗Inspecteur, die Kommandanten von Potsdam, Breslau, Altona, Hannover, Frankfurt a. M, Mainz und Königstein, die Kom⸗ mandanten der Festungen 1. Klasse, der Inspecteur der Jäger und Schützen, der Commandeur des reitenden Feldjäger Corps, der Präses ,,, . der Präses der Artillerie⸗ Prüfungs-⸗Kommisfion, sowohl in Bezug auf diese, wie auf die Ar. tillerie⸗ Schieß Schule, der Commandeur des Kadetten ⸗ Corps, der In⸗ specteur der Gewehr⸗Fabriken.
q) In den für die Regiments ˖ Commmandeure festgesetzten Grenzen: der Commandeur der Lelb Gendarmerie / der CLommandeur der Schtoß˖ Barde Compagnie, die Kommandanten der Festungen 2. Klaffe, der Direktor der Wilitair. Schieß ⸗ Schule, der Direktor der Artillerie. Schieß- Schule, die Brigadiers der Land- Gendarmerie, die Dirertoren' der Kriegs-Schulen, der Mirektor der vereinigten Artillerie und Ingenieur- Schule, der Militair-Direttor der Centräl-Turn ⸗Anstalt.
) In den für detachirte Bataillons ⸗ Commandeure festgesetzten Grenzen: die Kommandanten der Festungen 3. Klaffe, die AÄrtillcrie- und Ingenieur Offiziere vom Platz, sowie die Festungs Bau⸗ Direktoren, der Tommandeur der Feuerwerks - Abtheilung, der Direktor der Oberfeuerwerker : Schule, die Direktoren der Artillerie Werk. stätten, der Direktor des Feuerwerks - Laboratoriums, die Di⸗ rektoren der Pulverfabriken, der Geschützgießerei und der Gewehr⸗ n die Kommandanten der Invalidenhäuser und Chefs der
nvaliden Compagnieen, der Vorstand der Militair-⸗Roßarzt ⸗ Schule.
II. Rücksichtlich derjenigen höheren Offiziere, welche mit dem Kom⸗ ir n ih. , . . die Su besonderen Zwecken
ig formirt worden, beauftragt sind, werde in jed iel˖ len Falle besondere Bestimmung 1 f k Berlin, den 2. April 1868. (gez Wilhelm.
An ö. e n rm g ; —Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hiermi = nis . n nen d ird hiermit zur Kennt Berlin, den 19. April 1868. Kriegs ⸗Ministerium. In Vertretung: v. Podbielski.
HGaupt⸗ Verwaltung der Staats schulden.
Bekanntmachung vom 7. April 1868, betreffend di Niederlegung der im Jahre 1867 durch die . ö eingelösten Staats-Schulden⸗Dokumente, liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.
An i nn . en: Seine Excellenz der Kaiserlich Russische
General⸗Lieutenant und Kommandant von Dünamünde
Schulz, von Dünamünde; Seine Excellenz der ö nant und Commandeur der 6. Division, Baron von Bud den⸗ brock, von Brandenburg a. H.; der General-Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammerherr von Hülsen von Paris.
Abgereist; Seine Durchlaucht der Prinz Kraft zu Hh po hs. Ingel fin gen, Gen ral. Me alot un Ton n . , .
Berlin, 8. Mai. Se Majestät der König haben All 36. er⸗ . geruht, zur Anlegung der dem Sehen g Kommerzien⸗ , . zu Essen verliehenen Decorationen, resp. des . ö ur Areuzes des Königlich spanischen Ordens Isabella's ö. . ischen und des Eonimanbeur Kreuzes erffer Klasse herzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen,
olgendem Gange unterhalten: Aus Liebenstein:
JI. Post 5 Uhr früh. 5 45 Uhr früh,
. 9
v» 3 sNachm.
345 * 1440 *
Aus Immelborn: 9 30 Vorm. nach Eintreffen des J. Zuges von ; Eisenach 911 Uhr Vorm. 11 nach Eintreffen des l. Zuges von Lichtenfels 10 31 Uhr Vorm. 430 Nachm. nach Eintreffen des Ill. Zuges von Eisenach 412 Uhr Nachm. 6 nach Eintreffen des II. Zuges von Lichtenfels 5 47 Uhr Nachm. Erfurt, den 4. Mai 1868. Der Ober ⸗ Post⸗Direktor.
Kühne.
Vom 16. d. Mts. ab werden auf die Dauer der Sommersaison . Liebenstein und Immelborn vier tägliche ern de n fr i.
In Immelborn:
zum n dun an den ug r früh na Tienda 566 um Anschluß an den Zug 9i4 Uhr früh nach Lichtenfels.
Nachm., zum Anschluß an den
Zug 4 12 Uhr Nachm. nach Lichtenfels.
zum Anschluß an den Zug 5 47 Uhr Nachm. nach Eisenach.
In Liebenstein:
10 20 Uhr Vorm. 1150 * x
Nachm.
650 * *
5 20. *
Preußen. Berlin, 8. Mai. König besichtigten auf dem Tempelhofer
Bataillon, Oberst⸗Lieutenant von Besser,
des Prinzen Albrecht Sohn.
Bindfadens über die luxemburgischer Seits
Aenderun und der rent von Weber), letzterer mit einem Steuer pro Morgen vom inländischen und 6 Thlrn vom ausländischen Taback, angenommen.
schen Zollvereins für Zoll- und
der Berathung des
Etats sammen.
der Telegraphen
Parlaments wurde um 11 Uhr durch
Steuer ⸗-Direktor von Pommer E sche, Minister von
Rath Kilian, von Weber.
berathun
den Vorsitzenden des Bundesrathes
welche Frankreich den Be
Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
1
Nicht amt liches. Se. Majestät der
Felde das Garde⸗
üsilier⸗Regiment, Oberst v. Werder, das Garde⸗Pionier Batail- on, Major Bogan v. Wangenheim, und das K ⸗ nt, e und nahmen Vor— träge entgegen von dem Minister⸗Präsidenten, dem Geheimen Kabinets Kath von Mühler, Ober- Schloßhauptmann Grafen Keller, Minister des Königlichen Hauses und von den Hof⸗ marschälllen — Das Familien Diner hatten Se. Majestät der König bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht ange⸗ nommen, zur Feier des . Sr. Königlichen Hoheit
rinzen estern besuchten Se. jestä der König die Brandstelle in der Alten ,
. In der am Mittwoch (6. Mai) stattgehabten Vlenar— Sitzung des Bundesrathes des ken l, ir 6 ö. den die Vorlagen des Präsidiums, betreffend den Zoll ⸗ Anschluß Hamburgischer Gebietstheile und die in Hamburg zu treffenden Zoll⸗Einrichtungen, — so wie betreffend das Reguͤlativ über die laufenden Konten, dem Ausschusse für Zoll⸗ und Steuerwesen überwiesen; die Präsidial Vorlagen über die Tarifirung eines neu erfundenen Kolbenpackungs⸗ Materials, des Segelmacher⸗
und der gefärbten K — so wie gestellten Anträge und if⸗ Aenderungen wurden an, die vereinigten in nt ir Talf. und Steuerwesen so wie für Handel und Verkehr verwiesen. — Aufs den Bericht derselben Ausschüffe wurden die Anträge auf
des Zollvereins- Tarifs (Referent von Thümmel) esetzentwurf wegen Besteuerung des Tabacks (Refe⸗
satz von 12 Thlrn.
Zoll pro Centner
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deut⸗
! Steuerwesen ie fü Handel und Verkehr hielten heute Mittag . Eu 3. .
— Gestern Abend trat der Ausschuß des Bundes des Norddeutschen Bundes für ö zur earn ü
Verwaltung zu⸗
— Die heutige (8) Plenar-Sitzung des Deutschen Zoll⸗
den Präsidenten
Dr. Simson eröffnet. Von den Bundes Kömmisscrie
anwesend; der Wirkliche Geheime Rath Cem mfg! e , ir: der Gesandte Freiherr Pergler von 6 Ministerial⸗Direktor Pr. r iber
. nden, Geheimer Legations-Rat von Spitzemberg, Ober din nnr Ref, Riecke, 3 Freiherr
inisterial⸗
Geh. Ober⸗Steuer⸗Kath Ewald, Staats⸗Rath
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Schluß über den Antrag des 6 ei n 3. ' ;
; es deutschen Zollverei aufzufordern, darauf 1 , a g . immungen des Art. 6 des französsschen Handelsvertrages zuwider seiner Eisen⸗Industrie
deutsch⸗
1871
durch die mißbräuchliche Handhabung der Rückvergütung des
Importzollbetrages (titres d'acquit-à-caution) gewährt, baldigst beseitigt werde.
Die Referenten Abgg. Dr. Becker (Dortmund) und Dr. Frie⸗ denthal befürworteten ihren Antrag: Das Zollparlament wolle beschließen: dem vorbezeichneten Antrage die Zustimmung zu ertheilen. . .,
Der Wirkl. en . Delbrück sprach sich über den An⸗ trag folgendermaßen aus: .
4, Herren! Der Gegenstand, welcher in der Ihnen vorliegenden Resolution berührt ist, hat die Aufmerksamkeit des Präsidinms bereits auf sich gezogen. Es ist schon vor meh⸗ reren Wochen der Herr Botschafter des norddeutschen Bundes in Paris beauftragt worden, die heute hier zur Erörterung gelangte Frage zum Gegenstand der Erörterung mit der Kaiser— lichen Regierung zu machen. Es ist dabei darauf hin—⸗ gewiesen, daß durch den Vertrag von 1862, durch die in diesem Vertrage für Eisen vereinbarten Zollsätze, gewisse beiderseitig festgestellte Grundlagen für die Konkurrenz der beiderfeitigen Werke in dem andern Lande haben hergestellt werden sollen, und daß diese durch den Vertrag geschaffene Grundlage der Konkurrenz nach der diesseitigen Auffassung durch die Art und Weise verschoben werde, in welcher das Kai serliche Dekret vom Jahre 1862 zur Ausführung gelangt. Es ist ferner darauf hingewiesen, daß es in Frage stehe, in den Eingangs- zöllen des Zollvereins für Eisen Abänderungen vorzunehmen, und daß für die Beurtheilung dieser Frage es nicht gleichgültig sei, ob man in Frankreich das hier ausführlich dargestellte System beibehalten wird. Es ist endlich darauf , ,, worden, daß auch eigene Interessen Frankreichs für Aenderung dieses Systems sprächen. Der Gegenstand ist zwischen dem Herrn Botschafter und der Kaiserlich französischen Regierung noch in der Verhandlung begriffen. Welches Ergebniß diese Verhand⸗ lung haben wird, läßt sich zur Zeit nicht bestimmen. Es ist eine ausführliche Rückäußerung auf die von Seiten des Herrn Botschafters gestellten Anträge zugesagt worden.
Bei der darauf eröffneten Debatte über den Antrag sprachen die Abgeordneten Twesten, v. Hennig gegen denselben, Miquel, Mohl dafür. Nachdem noch der Antragsteller Abg. Stumm seinen Antrag motivirt hatte, wurde derselbe mit
roßer Majorität angenommen. . ! . . ging darauf zum zweiten Gegenstande der
Tagesordnung über:
ge n mn n erung des von dem Bundesrathe des Deut- schen Zollvereins vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes wegen Abänderung einzelner Bestimmungen der Zollordnung und der Zollstrafgesetzgebung mit den bei der Vorberathung über diesen in Plenum gefaßten Beschlüssen. z
Hierzu lagen die folgenden Abänderungs-Vorschläge vor.
IJ. Von den Abgg. Krieger und Gen. Das Zoll ⸗Par⸗= lament wolle beschließen: 1) den §. 5 unverändert in der Fas⸗ sung des Entwurfes anzunehmen, *) hinter S8. 5 einzuschalten:
§. 6. Die Bestimmung des F§. 5 findet auch Anwendung bei der Abfertigung von Waaren aus Privatlagern welche unter Mitverschluß der Zollverwaltung stehen. (6. 72 der Zoll— ordnung). , .
3) gm Fall der Annahme der Vorschläge zu 1 und 2 die folgenden Paragraphen — statt mit 6 bis 5 — mit] bis 16 zu bezeichnen. .
II. Von denselben Abgg. n Resolution: Das Zollparlament wolle beschließen: die Säße 1. und 3. der Resolution in folgen- der Fassung anzunehmen: I) Möglichste Erleichterung der Zoll⸗Ab⸗ fertigung in Bezug auf die Zeit, zu welcher diese stattfinden darf, sowie in Bezug auf die Anzahi, Lage und Kompetenz der Zollstellen. 3) Zulaffung jeder Veränderung (Umladung. Umpackung, Theilung) der vom Auslande eingegangenen und noch nicht in den freien Verkehr gesetzten Waaren auf dem Transporte, so⸗ weit solche unter anitlicher Aufsicht geschieht.
li. Von dem Abg. Pr. Miller (Kaufbeuren): Das Zoll⸗ Parlament wolle beschließen: dem s. 5 des von dem Bundes- rathe vorgelegten Gesetzes wegen Abänderung einzelner Bestim⸗ mungen der Soll-Ordnung und der Strafgesetzgebung als neues Alinea hinzuzufügen: Dasselbe gilt von Privatlägern, welche unter Zollkontrolle stehen und den öffentlichen Niederlagen
leichgestellt sind. . 46 . trat den einzelnen Paragraphen bei, §. 5 mit den Äbänderungsanträgen des Abg. Krieger (Posen), darauf dem ganzen Gesetzentwurfe, und der Resolution mit den Ab⸗ änderungo⸗Anträgen desselben Abgeordneten. Schluß der Sitzung
1 Uhr.
annover, 7. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz
a Karl von Preußen traf heute Nacht 1 Uhr
2 Minuten mit dem Berliner Courierzuge hier ein Zum Empfang am Bahnhofe hatten sich eingefunden: Se. Excellenz
der kommandirende General von Voigts⸗Rhetz, die Generäle von Schwarzkoppen, von Alvensleben und von Kaphengst, Se. Erlaucht der Ober⸗Präsident Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, Präsident von Leipziger, General⸗Polizei Direktor von Brandt, Stadt -Direktor Rasch und viele Offiziere.
Bayern. München, 6. Mai. Se. Majestät der Köni hat . den Kaiserlich französischen Gesandten Margui de Cadore, dann den Königlichen Gesandten am Kaiserlich russischen Hof Grafen v. Tauffkirchen, der sich verabschiedete, in Audienz empfangen.
— Ihre Majestät die Königin⸗Mutter begiebt sich demnächst auf kurze Zeit nach Hohenschwangau, dann aber, auf ärztlichen 5 ; zum Kurgebrauch nach Karlsbad und hierauf nach
eplitz.
— Prinz Otto hat am 3. d. M. eine Reise nach Spanien angetreten.
— Die diesjährigen Uebungen der Artillerie⸗Regimenter auf dem Lechfelde beginnen, wie die »A. Abdztg.« berichtet, Mitte Juni und schließen Ende August; vom 15. bis 30. Juli sind die Uebungen ausgesetzt, als Lagerkommandant ist Oßerst Freiherr v. Müller ernannt.
— Das Reg.-Blatt Nr. 27 bringt eine Königliche Verord⸗ nung, das Trödlergewerbe betreffend. Dasselbe umfaßt den 3 mit gebrauchten Kleidern und Betten, mit gebrauchter
äsche, mit altem Geschmeide und Metallgeräthe. Die Kon⸗ zession hierzu darf nur ertheilt werden, wenn der Bewerber sich über völlige Unbescholtenheit und Verlässigkeit ausgewiesen und die Behörde von der wirklichen öffentlichen Nützlichkeit oder dem Bedürfnisse des Unternehmens sich überzeugt hat. Der Handel mit vorgenannten Gegenständen auf den Trö— delmärkten wird durch die Verordnung nicht berührt. — „Den Inhabern von Kommissions- und Anfrage— Büreaus steht nach einer weiteren Verordnung die Besorgung aller jener nicht gegen ein Strafgesetz, gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten ver⸗ stoßenden Privatgeschäfte zu, welche nicht durch Gesetz oder Ver⸗ ordnung den Rotaren, Advokaten, Sensalen und sonstigen von Behörden, Gemeinden oder Corporationen aufgestellten Per⸗ so nen ausschließend zugewiesen sind. Unbescholtenheit, Verläs⸗ sigkeit, genügende allgemeine Bildung, geordnete Vermögens—⸗ verhältnisse des Bewerbers sind die für Erhaltung der CTon⸗ cession erforderlichen Voraussetzungen, wozu auch hier noch kommt, daß die Behörde sich von der öffentlichen Nützlichkeit oder dem Bedürfnisse eines solchen Instituts überzeugt hat.
— T. Mai. Der König hat den Kriegsminister zum lebens⸗ länglichen Mitgliede des Reichsrathes ernannt.
Oesterreich. Wien, 5. Mai. Der Budget⸗Ausschuß des Reichsraths hat beschlossen, das Finanzgesetz mit den aus den Detailberathungen hervorgegangenen igt n nach der Regierungs⸗Vorlage zur Annahme zu empfehlen. !
— Der intertonfessionelle Ausschuß des Herrenhauses hielt estern seine Schlußsitzung. Die von ihm vorgenommenen Aenderungen an der Fassung des Unterhauses sind unwesentlich.
— 6. Mai. In der gestrigen Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses brachte der Minister des Innern Dr. Giskra am Schluß der Sitzung einen Gesetzentwurf ein, welcher die für das Abgeordnetenhaus des Reichsraths eventuell vorzunehmen⸗ den direkten Wahlen regelt. .
— J. Mai. Das Herrenhaus nahm heute das Gesetz in Betreff der Einrichtung politischer Verwaltungsbehörden mit ,, Modification in der Fassung des Abgeordneten⸗ hauses an. .
Das Abgeordnetenhaus begann heute die Debatte über das die Freigebung der Advokatur betreffende Gesetz. Der Justiz⸗ minister n . die Annahme des Gesetzes.
Pesth, 6. ai. In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ tafel überreichte Bon is das Referat der Justizkommission über die Civilprozeßerdnung. Simoni interpellirte den Unterrichts⸗ minister, ob er den Gesetzentwurf über die Organisation der Schulen vorlegen werde. Der Unterrichtsminister antwortete, daß er von der Wichtigkeit des Volksunterrichtes durchdrungen sei und die Interpellation nächster Tage beantworten werde. Auf der Tagesordnung steht das Gesetz über die orientalische Kirche. Nyary beantragte die Vertagung, welche verworfen wird. Die Generaldebatte begann, bei der Baron Eötvös die Nothwendigkeit und Dringlichkeit des Gesetzes hervorhob. .
Nach Baron Eötvös sprachen Bra novaczky, Tri⸗ fun gez, Stratimirovits, Nikolits, Dimitrievits und Babes für den Gesetzantrag über die griechisch⸗orienta⸗ lische Kirche. Der Gesetzantrag ward als Gegenstand der Spezialdebatte angenommen.
Schweiz. Zürich, 5. Mai. Der Verfassungsrath für den Kanton Zürich wurde gestern durch den Regierungs⸗Präsi⸗ denten Or. Suter eröffnet.
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