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die Einstellung des Betriebes . . e, Zufälle, so kann ei hältnißmäßiger Erlaß der S stattfinden. . lann gn . 8 erhalten für die Einziehung der Abgabe die
kbüh! Einem Kreuzer für jeden von ihnen erhobenen Gulden. oc m , ,,,. steht es frei, die Steuer auf mehrere Viertelsahre voraus zu berichtigen.
5. 3. Ist die Execution wegen eines Abgaberückstandes fruchtlos
eckt, so kann der Schuldner an dem ferneren Betriebe des ab⸗
. Gewerbes durch Wegnahme des Blasenhelms (Hasen⸗
hard, oder durch amtliche Versiegelung des Brennapparates oder in
einer sonst von der Regierung. zu bestimmenden Weise bis zur voll
ständigen Berichtigung des Rückstandes verhindert werden. ö
§. 10. Wer den Betrieb der Branntweinbrennerei beginnen will, hat dem Oberamte durch Vermittelung des e, .. eine von Letzterem und von dem Ortsvorstande zu beglaubigende Nachweisung einzureichen, in welcher die zur Brennerei zu benutzenden Räume so⸗ wie die Brenngeräthe, insbesondere der Maafinhalt der, Blasen, Maischwärmer und Maischbottige, speziell angegeben sein müssen.
Die gleiche Nachweisung ist von den Inhabern der bestehenden Brennerei aus besondere oder allgemeine Aufforderung der Regierung zu den von der leßteren zu bestimmenden Terminen einzureichen.
§. 11. Soll der Betrieb einer Brennerei aufhören, so ist hiervon durch Vermittelung des Ortsumgelders dem Oberamte Anzeige zu machen. Von dem Ortsumgelder wird alsdann der Blasenhelm in, Veriwahrung genommen oder der Brennapparat versiegelt.
S. 12 Die zur Brennerei bestimmten Räume sind von Morgens 6 bis Abends 9 Uhr den Steuerbeamten zu jeder Zeit auf Verlangen zu öffnen und denselben die zur Brennerei dienenden Geräthe vor—- zuzeigen. ae.
23 §. 13. Wer, ohne die im §. 10 vorgeschriebene Anzeige gemacht
i haben, Branntweinbrennerei betreibt; hat eine Strafe von fünf is vierzig Gulden und die Konfiscation der nicht angemeldeten Ge⸗
räthe verwirkt. Wer die im 8. 11 schriebene⸗ z eingestellten Brennereibetriebes unterläßt, hat die Abgabe bis zum Ab— lauf desjenigen Kalenderjahres fortzuzahlen, in welchem die vorge⸗ schriebene Anzeige erfolgt. 4
Sonstige Züwiderhandlungen gegen dieses Gesetz werden, sofern
dieselben nicht unter die Bestimmungen der allgemeinen Straf- oder den ken ech steuerun der Branntweinbereitung in den Hohenzollernschen Landen betreffenden Vorschriften, insbesondere die bezüglichen Bestimmungen des Landesvergleichs für das, Fürstenthum Hohenzollern⸗ Hechingen vom 26. Juni 1798, so wie die S§. 32 bis 35 des Hohenzollern ⸗ Sig⸗
maringischen Wirthschaftzabgabengeseßes vom 34. Januar 1843 und maringischen Wirthschaftsabgabengeseßes vom anuar und I Lo. dz r ul dr
die betreffenden Vorschriften des Gesetzes über dir veränderte Bezugs-
weise der Wirthschaftsabgaben vom 31 August 1848, so wie die zu
letzterem unterm 11. Januar 1849 erlassene Ausführungsverordnung außer Wirksamkeit. . . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Bundes ⸗Insiegel. ö Gegeben Berlin den 4 Mai 1868. (L. S) Wilhelm. Gr. v. Bismarck⸗Schsnhausen.
Bekanntmachung, betreffend die Enthebung des Königlich bayeri⸗ schen Stagtsministers von Schlör von seiner Function als Bevoll—⸗ mächtigter zum Bundesrathe des deutschen Zollvereins. Vom 8. Mai 1868. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundes Gesetzblatt S. 14) wird zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß Se. Majestät der König von Bayern geruht haben, den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des deutschen Zollvereins, Königlich bayerischen Staatsminister des Handels und der öffentlichen Arbeiten von Schlör, in Folge der Wahl desselben zum Abgeordneten zum deutschen Zollparlament seiner Function als Bevollmächtigter zum Bundesrathe des deutschen Zollvereins zu entheben. Berlin, den 8. Mai 1868. Der Vorsitzende des Bundesrathes des deutschen Zollvereins. Gr. v Bismarck ⸗Schönhausen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich: Arbeiten. Dem Herrn Wm, Colshorn zu Frankfurt a. M. ist unter dem 7. Mai 1868 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, in ihrer ganzen Zusammensetzung für neu erkannte Maschine zum Enttkernen der Kirschen, ohne Jemand in der Anwen— dung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ministerium der eistiichen Uunterrichts⸗ und
Medizinal⸗ Angelegenheiten. Dem jetzigen Vorsteher der städtischen höheren Töchterschule wund Lehrermnen-Bildungsanstalt zu Elberfeld, Schorn stein .
ist der Titel „Direktor, verltehen worden. .
ist 326 ö. . dee regen Ii f tenen, mn a a. S. Die Besordexung des ordentlichen, Lehrers Ge zum
Oberlehrer genehmigt worden. ich th t ; 1
„11 vorgeschriebene Anzeige von dem Aufhören des
Steuer⸗Strafgesetze fallen, mit einer Strafe von Einem bis fünf Gul ⸗ Mit dem 1. Januar 1869 treten die bisherigen die Be⸗
.
SFinauz⸗Ministerinm.
Bekanntmachung. In Gemäßheit des 5. 8 des Gesetzes voin 23. Dezember v. Is betreffend die Abhülfe des in den erung gr Könighberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes, Ges. E. S 1929), bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß am 30. v. Mts. 2,215,836 Thlr. Darlehnskassenscheine sich im Umlauf befunden haben. gan Berlin, den 4. Mai 1868. Der Finanz⸗Minister. v. d. Heydt.
Bei der heute beendigten Ziehung der 4. Klasse 137 ster Königlicher Klassen ⸗Lotterie fielen 3 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 4978. 22,767 und 923344. 4 Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 28,376. 47,071. 62,639 und 74,747.
39 Gewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 372. 1526 6441. 8313. 115335. 11,345. 21,515. 22.45. 23,250. 25.615 27641. 33,962. 34,716. 35,246. 38,274. 42,414. * ,785. 45,596 9323. 49,745. 60,471. 60, 685. 60 837. 63, 148. 67,017. 607 401. 7369. 76004. 77,196. 3388. Sl 332, & 298. So 633. S9 4j M036. 91352. M6372. 92531 und 93 625
61 Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 303. 1426. 2000 3977. 4172. 4718. 5210. 6556. 9769. 113331. 115950. He. 13,919. 15,841. 18,758. 19,821. 21,252. 21,306, 21.6508. 2207 221309. 2,189. 26161. 29549. 30, 090. 30 656. 30M 957 33662. ies 35/3990. 35,859. 38,211. 33.420. 38 927. 3,877. 45815. 198363. 53/416. 53, 856. 57 224. 57401. 5H, 29h. G5.199. 62968. 66.376. 63909. 697 99. 715280. 73714. 766596 7771IL. 78314 78,107. 793594. 0,3599. 827, 050. S2 334. 83 573. Si 305. r bh und 91,648. ö. .
2538.
SI Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 1010. 1285. 301. 3413. 4313. 4971. 6090. 6300. 6703. 7166. 7870. 8299 9576. 106253. 19683. 11,558. 12, 1809. 12, 425. 12,431. 12,656. 14,114. 14772. 1HM223. 16,368. 16,659. 1009. 18483. 19749. 29,733. 243334. 26,942. 25,989. 28,39. 29 357. 32449. Z5 475. 36,815. 36,941. 39.363. 39393. 415373. 45,581. 427698 45,419. 43731. 47,164. 54,921. 56,233. H6, 288. 56,830. 62,344. 62.631. 63169. 63/989. 646379. 64,935. 65,305. 66,661. 67,485. 70,067. 75,504. JI5 754. 75,949. 80 h87. 80, 869. 81, 154. Se, 098. 82,957. 83,218 Sh, 474. S6, 406. 87181. 88,737. 88,720. S9, 847. 91,5713. 91,968.
Berlin, den 11. Mai 1868. Königliche General-Lotterie-Direction.
Abgerei st: Se. Excellenz der Staats und Finanz⸗Minister, Freiherr von der Heydt, nach Bonn.
Se e n der General der Infanterie und General-In specteur des Militair- Erziehungs- und Bildungswesens, von Peucker, nach Ploen.
Berlin, 11. Mai. Seine Majestät der König haben
Allergnädigst geruht, Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, dem
General der Infanterie von Bonin, die Erlaubniß zur An— legung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Ludwigs Ordens zu ertheilen.
Nicht amtliches. Preußen. Berlin, 10. Mai. Se. Majestät der
Heute Vormittag nahmen Allerhöchstdieselben die Vor— träge der Hofmarschälle und des Civil⸗-Kabinets entgegen
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deut— schen Zollvere ins für Zoll- und Steuerwesen, so wie für Handel und Verkehr, hielten am vergangenen Sonnabend Abends eine Sitzung ab.
— Die heutige (10) Sitzung des Deutschen . Parlaments wurde 198 lhr durch den Präsidenten hr. Sim— son eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundesraths des Zoll— vereins waren anwesend: Der Vorsitzende des genannten Bundes— raths I Graf von Bis marck-Schönhausen, der Präͤsident
des Bündeskanzler⸗Amts Delbrück, Ministerial Direktor
von Philipsborn, General⸗Steuer⸗Direktor von Pom⸗
mer -Esche, Geheimer Ober⸗Regierungs-⸗Rath Eck, der Ge— sandte Freiherr Pergler von Perglas, Staatsrath von
Web er, Ministerial Dixektor Dr. Wein lig, Minister von Linden, Ministerial⸗Nath Kili an Stagtsrath von Müller, Ministerial Rath Dr. Sippe, Winter von, Watz dorf, Aber Finanzrath Riecke, Regierungs⸗Rath Pr. Sintenis,
Minister von Ber trab Senator Br. Kirch enpauer.
König speisten gestern 4 Uhr bei Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin im neuen Palais zu Potsdam.
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Vor d ages⸗Ordnung er riff der Abg. v. Hennig zu, . ; Wort, worauf der Atg.
einer persönlichen Be merkung da Mohl , Die Tages⸗Ordnung betrgf: Fortsetzung der Vorberathung im Plenum über den am 9. März 1868 in Ber⸗ lin unterzeichneten Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Zollverein und Oesterreich, nebst Schlußprotokoll von demselben Tage. In der Spezial ⸗Debatte über die Posi⸗ tionen der Anlage B., Zollsätze für die Einfuhr aus Oester⸗ reich nach dem Zollverein, hatten bereits in der Sonn⸗ abends-Sitzung die Abgg, Grumbrecht, Meier (Bremen), Dr. Schaͤffle und v. Schlör zü Position 6, Eisen und Stahl, das Wort genommen. Zur Position 29, Leinengarn, Leinwand ꝛe, f n, heutiger Sitzung die Abgg. Waldeck, Roß, Lukas, . Mohl, Buddenberg, Miquel, Dr. Schäffle, Feustel,
0 .
Caniphausen (Neuß). Der ö , , . Abgeordneten Miquèl und Camp⸗ Die Position 21 gab zu einer Disküssion
Delbrück, nahm nach den hausen das Wort. t — iskussi keinen Anlaß. Zu Pos. 22 litt, n. (Wein) sprachen die Abgg. Dissens, Bamberger, Braun, Roßhirt, Metz, Grumbrecht, worauf der Präsident des Bundeskanzleramtes, Delbrück, das Wort nahim. Bei der Position 24-38 meldete sich Niemand zum Wort. (Schluß des Blattes)
Danzig; 9. Mai. (Westpr Ztg. Der kommissarische
Schiffsbau ⸗Virektor der hiesigen Königl. Werft, Randow) ist seitens der Bundeskriegs Maxine nach Klel entsendet, um die Panzerfregatten Kronprinz und » Friedrich Karl« kennen zu
lernen. 2 . g Hannover, 9. Mai. (N. Hann. Ztg) Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Hen den inspizirte
gestern Vormittag 2 Schwadtonen des 13. U&lanen⸗Regiments,
unternahm Nachmittags eine Spazierfahrt nach der Vahren⸗ walder Haide und dinirte an der Offiziertafel des Militai⸗ Reitinstikuts. Von 9 Uhr Abends bis gegen 12 Uhr weilte Se. Königliche Hoheit bei Sr Erlaucht dem Ober⸗Präͤsidenten Grafen zu Stolberg ⸗Wernigerode.
Kiel, 9. Mai. Das Kanonenboot Habicht ist gestern außer Dienst gestellt. .
Saächsen. Dresden, 9. Mai. Die Zweite Kammer ist gestern in einer Abendsitzung in Bezug auf den Gesetzent⸗ wurf, die Entziehung staatsbürgerlicher Rechte in Folge der Ver⸗ übung von Verbrechen betreffend, dem Beschlusse der Ersten Kammer beigetreten, welcher dahin geht:
Die Staatsregierung zu erfuchen, den . Gesetzentwurf wieder zurückzuziehen und denselben nach Befinden der nächsten Ständeversammlung zur Berathung vorzulegen. n.
Sodann erledigte die Kammer Deputationsberichte.
Heute hat die Kammer zunächst den Bericht ihrer außer⸗ ordentlichen Deputation, den Entwurf eines Gesetzes über die Wahl von Gexichtsschöffen und die Mitwirkung derselben bei der Verhandlung und Aburtheilung der bezirksgerichtlichen Strafsachen betreffend, berathen und schließlich dem Antrage der Deputationsmajorität gemäß den Gesetzentwurf mit 41 gegen 14 Stimmen angenommen. Darauf kamen Petitionen zur Erledigung. . unn. Darmstadt, 10. Mai. Das gestern erschie⸗ nene Regierungsblatt enthält u. A. eine Bekanntmachung Groß— herzoglichen Kriegsministeriums, die Revaceingtion der Mili⸗ iairpersonen betreffend. Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Blatternkrankheit ist bestimmt worden, daß sämmtliche zu Dienst befindliche Mannschaften nach und nach — und die zu Dienst zu ziehenden Mannschaften nach ihrem jeweiligen Ein⸗ treffen zu revacciniren sind, insoferne nicht von dem betreffen⸗ den Soldaten, Recruten c. genügender Beweis durch einen Impfschein oder ärztliche Zeugnisse darüber erbracht wird, daß an ihm in den letzten zwei Jahren mindestens einmal mit Erfolg oder zweimal ohne Erfolg eine Revaccination vorge⸗ nommen worden ist. .
Württemberg. Stuttgart, 8. Mai. Von dem Mi—⸗ nister des Kirchen- und Schulwesens ist nach dem »Staatsanz. für Württemberg« die Reform des isrgelitischen Kirchenwesens in Angriff genommen. Von dem Regierungs-⸗Rath Jordan wurde ein Entwurf ausgearbeitet, welcher in diesen Tagen einer speziellen Berathung unterwo fen werden soll. Das Re—⸗ sultat dieser Berathung soll sodann einer größeren Kommission, theils aus Laien, theils aus Geistlichen ee. , zur Begut⸗ achtung unterstellt werden. Auf diese Weise r der an die Stelle des betreffenden Titels des Jörgeliten⸗Gesetzes vom Jahre 1828 zu treten hätte, für die Stände vorbereitet werden. Auch ist man im Ministerium des Kirchen⸗ und Schulwesens dermalen mit einem Gesetzentwurf über Regelung der Verhältnisse der Dissidenten, der Baptisten, der Deutschka— tholiken, der Jerusalemsfreunde, der Mormonen u. s. w; über⸗ . derjenigen, welche sich nicht zu einer der drei christlichen
onfessionen bekennen, beschäftigt.
oll ein Entwurf,
Rayern. München, 8. Mai. Das gestern erschienene Gesetzblatt enthält das Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen der keiner anerkannten Religionsgesellschaft angehören⸗ den Personen.
— 9. Mai. Diesen Mittag hat der König Hrn. Baneroft in feierlicher 3. empfangen und das Schreiben entgegen- genommen, welches ihn an dem hiesigen Hof akkreditirt.
Oesterreich. Wien, 9. Mai. Ein Consortium unab⸗
hängiger Bankaäctionaire hat dem Bankgouverneur Reorgani⸗
a e . in vier Schriftstücken überreicht, welche sich auf die Frage der Statutenänderung, sowie auf eine neue n n fünft zwischen der Bank und der Staatsverwaltung eziehen.
Nach der heutigen ⸗Wiener Zeitung ist der Feld marschall⸗ Lieutenant Alexander Graf Mensdorff⸗Poũilly zum General der Kavallerie ad honores ernannt worden.
= Der Budgetausschuß hielt heute Sitzung. Derselben wohnten fast sänmmtliche Minister an. Abg. Stene trug den General- bericht vor. Der Finanzminister erklärte sich mit den Aus. führungen des Subeomites nicht einverstanden. Das dreijäh= rige Defizit könne nur auf 150 Millionen veranschlagt werden, woraus sich die . ergebe, zu einem defizitlosen Bud⸗ get zu gelangen. Ein einjähriges Provisorium würde den nachtheiligsten Einfluß auf den Kredit ausüben. Ueber eine zwangsweise Sta äctsschuldenkonversion! in Verhandlung zu treten, wolle die Regierung nicht von vorn herein ablehnen.
Sie wolle gern anstatt einer Vermögenssteuer eine Personal⸗
klaͤssensteuer in Erwägung ziehen, in diesem Falle würde jedoch eine Erhöhung der Steuern in Jahresfrist nothwendig werden. Abg. Hopfen, erklärte: Die Unifieation der Staatsschuld werde gegenwärtig nicht als unbedingt nothwendig gefordert. Eine Einkommensteuer, verbunden mit Klassensteuer, könne eine dauernde Vermehrung der Staatseinnahmen üm 12 Millionen herbeiführen. Abg. v. Winterstein betonte, daß das politische Moment maßgebend sei. Das Volk müsse zu Opfern bereit sein, die Besizer von Stäatspapieren seien nicht zu schonen, und man könne sich nicht daran stoßen, wenn noch Andere in Mit⸗ leidenschaft gezogen würden. Der Gesammtgedanke des Finanz⸗ ministers sei annehmbar, wenn man nicht zu radikal vorgehen wolle; die zwangsweise Regelung des Staatsschuldenwesens dürfe nicht aufgeschoben werden. Redner erklärte fich gegen die Vermögenssteuer und für eine dreijährige, gleichmäßige Be⸗ lastung der Staatsgläubiger.
Pesth, 6. Mai. Der 3A. A. Ztg« wird von hier ge— schrieben, daß Ungarn eine selbstständige Landwehr, wahrschein⸗ lich in 80 Bataillonen, erhalten werde.
— 8. Mai. In der heutigen Sitzung des Unterhauses legte Minister Gorove den Handelsvertrag mit dem deutschen Zoll⸗ verein und den Schifsfahrtsvertrag mit England vor. Esengery verlas den Bericht der Regnicolardeputation bezüglich der Rich tung der Fiumaner Bahn. Es folgte dann die Speeialdebatte über das Gesetz, betreffs der griechisch⸗orientalischen Kirche. Der §. 3 ward unverändert angenommen.
Im weiteren Verlaufe der Debatte wurden auch die §8§. 4 bis? unverändert angenommen; §. 8 wurde mit einem Amen⸗ dement Deaks angenommen, wonach zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Serben und Rumänen der König ein delegirtes Gericht wählt; 5. 9 wurde unverändert ange— nommen. i
Hierauf referirten die Eisenbahn⸗ und Finanzkommissionen über das Konzessionsgesetz für die Eisenbahnlinien Zakany⸗ Agram, Hatvan⸗-Miskolez und die ungarische Nordostbahn.
— 9. Mai. In der heutigen Sitzung der Deputirtentafel wurde zum Gesetzentwurfe über die griechisch'orientalische Kirche ein vom Kultusminister empfohlener Zusatzartikel, anlangend die Verhältnisse der nicht serbischrumänischen Mitglieder dieser Kirche, in Verhandlung gezogen und mit einem Amendement von Somssich und Genossen angenommen.
Schweiz. Genf, 9. Mai. Se. Königliche Hoheit der , von Preußen ist heute hier um 9 Uhr Abends ein⸗ getroffen.
Niederlande. Haag, 8. Mai. Die Erste Kammer hielt gestern eine Sitzung zur Berathung des von Eremers und Genossen eingebrachten Antrages auf eine Adresse an den König. Derselbe wurde mit 26 gegen 11 Stimmen angenommen.
Großbritannien und Irland. London, 9. Mai. Ihre Majestät die Königin verließ Osborne gestern Nach⸗ mittag um 3 Uhr und langte um 63 Uhr in Windsor an.
— Der durch den Tod des Marquis of Salisbury vakant ge⸗ wordene Hosenbandorden ist dem Herzog von Marlborough
verliehen worden. — Vor dem Gerichtshofe der Queen's Bench kam gestern der
Kompetenzkonflikt zur Erledigung, welcher aus der jüngsten
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