1986
ieser Beitritt kann durch den Austausch von Erklärungen zwi: m. beitretenden Staaten und der Republik Liberia bewirkt ,, 10. Der gegenwärtige Vertrag soll ratifizirt und die Rati⸗ ficationen sollen sobald als möglich, spätestens binnen zwölf Monaten vom heutigen Tage ab gerechnet, in Hamburg ausgewechselt werden. Bes zu Urkund haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unter⸗
ichnet und besiegelt. . in d zu Hamburg am Ein und dreißigsten Oktober 1860
Sieben une mne gewellt. L 8.) G. 8.)
Die Ratifications⸗Urkunden des vorstehenden Vertrages sind in Hamburg ausgewechselt worden.
Verhandelt Hamburg, den 31. Oktober 1867.
Vor der Unterzeichnung des . em Norddeutschen Bunde und der Republik Liberia unterhandelten Freundschafts-, Handels ⸗ und Schifffahrts⸗Vertrages durch die beiderseitigen Bevollmächtigten gab der Bevollmächtigte der Republik Liberia folgende Erklärung mit dem Antrage ab, daß dieselbe durch ein besonderes, von beiden Bevoll⸗ mächtigten zu unterzeichnendes Protokoll konstatirt werden möge.
In 2 Verträgen, welche die Republik Liberia mit fremden Mächten erg ofen habe / sei auf Verlangen des Präsidenten derselben ein Artikel des Inhalts ,. worden
ves sei klar und gegenseitig von den vertragschließenden Theilen ver.
. daß kein Artikel, keine Bestimmung noch irgend ein Theil
ieses Berttages so ausgelegt, zu deuten, oder zu verstehen sei, daß
die respektiven Regierungen der vertragschließenden Theile verhindert sein sollen, wenn die Eine oder Andere für gut befindet solches zu thun, durch Gesetzbestimmungen Schiffe, sowie die Aus- und Ein⸗
* der g ö. anderen Theiles auf besonders errichtete Hafen
ätze eschranken.⸗
ö Da ki in dem Vorstehenden ausgedrückte Befugniß ihrem Sinne nach schon in dem Artikel 2. des Vertrages enthalten sei, insofern der⸗ selbe bestimme, daß den Angehörigen der Staaten des Norddeutschen Bundes gestattet sein solle, sich in allen Theilen der Republik Liberia, wo jetzt andere Ausländer zugelassen werden, aufzuhalten u, s. w. so Wolle er auf Aufnahme eines solchen besonderen i in dem Vertrage selbst nicht weiter dringen und sich mit der bloßen Erwäh⸗ nung des , , , ., in dem gegenwärtigen Protokolle begnügen. Zur näheren Beleuchtung der von der Regierung der Republik erlasse⸗ nen, den gen, und namentlich den Küstenhandel betreffenden gesetz⸗ lichen Bestimmungen glaube er nur noch folgende Bemerkungen anschließen zu sollen.
Um in früheren Zeiten häufig vorgekommenen Störungen der Ruhe und des Handels durch die eingeborenen wilden Stämme vor⸗
ubeugen, seien an den Küsten des Landes Hafenplätze festgestellt wor⸗ en, welche sich besonders zum , , eigneten und wo sich Zoll—⸗ häuser befänden; dagegen seien die kleinen Zwischenplätze nur kleinen Liberianischen Fahrzeugen zugängig, die sich ausschließlich mit dem Küstenhandel befaßten. Größeren Liberianischen Schiffen, die nach fremden Welttheilen fahren, sei eben so wenig der Verkehr in anderen Vat en als in den gesetzlich bestimmten Hafenplätzen gestattet. Da⸗ ei habe nicht die Absicht vorgewaltet; den Verkehr zu beschränken, sondern die Fremden vor Willkür der Eingeborenen zu schützen.
Außerdem habe er noch zum Artikel 5 des Vertrages die Bemer⸗ kung zu machen, daß die Regierung der Republik Liberia nur Ein Kriegsschiff besitze und dasselbe nicht zugleich an verschiedenen Orten verwenden könne, um den in diesem Artikel zugesagten Schutz zu leisten, weshalb er die Einschaltung der Worte:
welche in ihrer Macht liegt⸗ hinter dem Worte »Schutz' gern gesehen haben würde; er erkenne sedoch an, daß diese Auslegung sich von selbst verstehe und erkläre sich mit der Erwlhnung des Sachverhältnisses in dem gegenwärtigen Pro⸗ tokolle zufrieden.
Da ein Weiteres von keiner Seite zu bemerken war, so ist die Verhandlung geschlossen, von beiden Theilen unterschrieben und unter⸗
siegelt worden. v. Kampf. C. Goedelt. (L. S.) (L. S.)
Bekanntmachung. gost⸗Dampfschiff⸗Verbindungen mit Schweden, Dänemark und Norwegen.
A. Zwischen Deutschland und Schweden. Linie Stralsund Malmoe. Ueberfahrt in 7 — 8 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. , der Schiffe aus Stralsund mit Tages⸗Anbruch; au almoe des Morgens, spätestens 33 Uhr früh. Ankunft in Malmoe wie in Stralsund gegen Mittag. Die Reise⸗Verbindung im gr n nen e, mit den , gestaltet sich in der n, nach Schweden: Abfahrt aus Berlin um 5,so Uhr Nachmittags, Ankunft in Stralsund um 12 Uhr Nachts, r nne aus Stralsund mit Tages⸗Anbruch, Ankunft in Malmoe zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehen⸗ den Eisenbahnzug; Ankunft in Stockholm am anderen Nachmittage, in . am anderen Mittage; in der Richtung aus Schweden: Abfahrt aus Stockholm 6,6 Uhr früh, Ankunft in Malmoe 1,33 Uhr Nachts, Weiter⸗ hrt aus Malmoe des Morgens, spätestens 33 Uhr früh,
ntunft in Stralsund gegen Mittag zum Anschluß an den um 1 Uhr Nachmittags nach Berlin abgehenden Eilzug, Ankunft
in Berlin um 6,30 Uhr Nachmittags. (Anschluß an die Cou— rierzüge nach Köln, London, Paris, Frankfurt a. M. Basel, Leipzig, München, Hamburg, Königsberg und St. Pe— tersburg, sowie an den Schnellzug nach Breslau und Wien). Durch die täglichen Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe wird im Anschluß an die zwischen Malmoe und Kopenhagen coursirenden Dampfschiffe zugleich eine günstige Reise⸗Ver⸗ bindung mit Dänemark geboten. ö zwischen Stralsund und Malmoe: I. 6 45 Thaler, II. Platz 3 Tha⸗ ler, Vordeckplatz 17 Thaler preußisch; für Tour⸗ und Retour⸗ billets, 14 Tage gültig, J. Platz 75 Thaler, II. Platz 5 Thaler preußisch. 100 Pfund Reisegepäck sind frei.
B. Zwischen Deutschland und Dänemark. I) Linie Kiel⸗Korsoer. Die Ueberfahrt erfolgt in 6 bis 7 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. ,. aus Kiel täglich gegen 975 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Altona resp. Hamburg, Ankunft in Korsoer am nächsten Morgen egg 43 Uhr. Anschluß an den Morgenzug nach Kopenhagen 7 Uhr früh und Weiter fahrten der Dampfschiffe nach Nyborg und Aarhuus. Ankunft in Kopenhagen 10,s Uhr Vormittags, in Nyborg 11 Uhr n, . in Aarhuus 4 Uhr Rachmittags. Abgang aus Korsfoer gegen 193 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen, Ankunft in Kiel am nächsten Morgen gegen 55 Uhr. Anschluß an den Morgenzug nach Altona resp. Hamburg. Ankunft in Hamburg 1045 Uhr Vormittags. Personengeld zwischen Kiel und Korsoer: Erster Platz 33 Tha⸗ ler, a . 13 Thaler. 2) Linie Lübeck⸗Kopenhagen: Die 1leberfahrt erfolgt in 14 — 15 Stunden. Die Fahrten fin- den in beiden Richtungen sechs Mal wöchentlich statt. Ab—
ang aus Lübeck täglich — außer Sonnabend —
Uhr Nachmittags nach Ankunft des um JT,a0 Uhr Morgens aus erlin abgehenden Eisenbahn⸗Zuges. 666 aus Kopenhagen täglich — außer Dienstag — 2 Uhr Nachmittags; in Lübeck Anschluß an den um 7 Uhr Morgens nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug. Personengeld zwischen Lübeck und Kopenhagen. Hütte 6 Thaler, J. Salon 5 Thaler 8 Sgr., II. Salon 3 Thaler 2235 Sgr., Deckplatz 2 Thaler 8 Sgr.
C. Zwischen Deutschland und Norwegen. Linie Kiel-⸗Christiania direkt. Die Ueberfahrt erfolgt in 41 bis 42 Stunden. Die Fahrten finden in jeder Richtung einmal wöchentlich statt. Abg . aus Kiel jeden Sonntag 10 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Altona resp. Ham⸗ burg, Abgang aus CEhristianiag jeden Donnerstag 19 Uhr Vormittags. In Kiel Anschluß an den Morgenzug nach Altona resp. Hamburg. Personengeld zwischen Kiel und Christiania: Erster Platz 15 Thaler, zweiter Platz 10 Thaler, dritter Platz 5 Thaler. Auf den Linien Stralsund⸗-Malmoe, Kiel⸗Korsoer und Kiel⸗Christiania coursiren Staats-Postdampfschiffe, auf der Linie Lübeck Kopenhagen die, zur Postbeförderung benutzten, Dampfschiffe der Hallandschen und Malmöer Dampfschiff⸗Ge⸗ sellschaften.
Berlin, den 15. Mai 1868.
General ⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.
Das 12. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter
Nr; 95 den Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Dänemark. Vom 7/9. April 1868; unter
Nr. 96 die Beglauhigung des Kaiserlich brasilignischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Vianna de Lima in gedachter Eigenschaft beim Norddeutschen Bunde; und unter
Nr. N die Ernennung des bisherigen Königlich preußischen Konfuls J. B. Faerch zu Aalborg zum Konsul des Norddeutschen Bundes. Berlin, den 16. Mai 1868.
Zeitung s⸗Comtoir.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Die bei der Königlichen Direction der Niederschlesisch-⸗Mär⸗ lischen Eisenbahn hierselbst beschäftigten Gerichts -⸗Assessoren Stappenb eck und Reimerdes, so wie der bei der König- lichen Direction der Ostbahn zu Bromberg beschäftigte Gerichts⸗ Assessor Klotz sind zu Königlichen Regierungs- Assessoren er⸗ nannt worden.
Dem Maschinenfabrikanten F. W. Warn eck zu Oels, im tt Breslau, ist unter dem 13. Mai 1868 ein en auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene , , , , ohne Jemand in der Anwendung be⸗ annter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
1987
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinai⸗Angelegenheiten.
Die Berufung des Oberlehrers Professor Dr. Exnst Schindler vom Gymnasium zu Elbing an das Gymnasium zu Brandenburg a. H. ist genehmigt worden. .
Dem Gymnasial⸗Lehrer Pn zu Stettin ist das Prä⸗ dikat Oberlehrer verliehen worden.
Ministerium des Innern.
Cirkular-Verfügung vom 4. Mai 1868 — hetreffend den Verein zum Schutz deutscher Auswanderer zu Berlin.
Aus Anlaß der in neuerer Zeit hervorgetretenen Mißstände auf dem Gebiete des Auswanderungswesens hat sich zu Berlin ein Verein zum Schutze deutscher Auswanderer constituirt, der sich die Aufgabe gestellt hat, der Verlockung zur Auswanderung enigegen zu wirken, denjenigen aber, welche
leichwohl entschlossen sind, auszuwandern, bei der Ausführung ihres Vorsatzes rathend, schützend und helfend zur Seite zu treten. Nachdem ich von dem Inhalte des entworfenen Vereins⸗ Statuts Kenntniß genommen, glaube ich im Hinblicke auf die anerkennenswerthen Zwecke des Vereins und auf die Vertrauens⸗ würdigkeit der Männer, welche sich an die Spitze desselben ge⸗ stellt haben, die Aufmerksamkeit Ew. ꝛc. auf dieses Unternehmen lenken zu dürfen und ersuche Ew. z. ganz ergebenst, dasselbe der Beachtung und thunlichsten Förderung Seitens der Re— gierungen und Landräthe in Allgemeinen eimpfehlen zu wollen. Eine derartige Förderung der Vereinszwecke von Seiten der betreffenden Landrathsänter wird namentlich in der Art er— folgen können, daß dieselben die etwaigen Anfragen des Vereins wegen Bezeichnung geeigneter, als Vertrauensmänner einzu—⸗ setzender Persönlichkeiken beantworten, und die Benutzung der Kreisblätter und sonstigen amtlichen Organe zur. Veröffent⸗ lichung der auf den Verein und auf seine Zwecke hinweisenden Notizen, sowie einzelner, zur Belehrung ünd Warnung des Publikums auf diesem Gebiete heitragenden, Artikel thunlichst gestatten. Es wird mir erwünscht sein, wenn durch das Zu— sammenwirken der Behörden mit dem Vereine die Lösung der Aufgabe erleichtert wird, welche letzterer sich gestellt hat.
Berlin, den 4 Mai 1868. Der Minister des Innern. Eulenburg. . An sämmtliche Herren Ober⸗Präsidenten der Monarchie.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der , Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗ Anstalt sind der Kanzlist Rautmann und der Regierungs— Civil-Supernumerarius Wischer zu expedirenden Seeretairen und Kalkulatoren, der Sergeant Slebert zum Kanzlisten und der Kassensecretair Marckwordt zum Buchhalter ernannt worden.
Angekommen: Der Großherzoglich badische, General⸗ Major und Commandeur der Kavallerie⸗Brigade, Freiherr von la Roche, von Carlsruhe.
Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, dem Ceremonienmeister und Kammerherrn Grafen von Pourtal‚s zu Berlin die Erlauhniß zur An⸗ legung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm ver⸗ liehenen Komthurkreuzes erster Klasse des Albrechts⸗Ordens zu
ertheilen.
Nichtamtliches.
Rrenßen. Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der König besichtigten heute das 2. und 4. Garde Regiment . F. auf dein Tempelhofer Exercierplatze, nahmen hierauf den Vor— trag des Militair⸗Kabinets entgegen, empfingen den Staats ⸗ Minister von Selchow und fuhren um 5 Uhr zum Diner beim Herzog Wilhelm von Mecklenburg nach Bellevue.
— Heute Mittag hielt der Bundesrath des Deutschen Zoll⸗
vereins die neunte Plenar-Sitzung ab.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Zoll-Parlaments waren noch folgende Abän— derungs-Anträge eingegangen: .
Von den Abgg. Stumm und von Schlör: .
Das Zoll⸗Parlament wolle beschließen: LD In §. 1 im zwei⸗ ten Satze statt der Worte: »6 Sg, (21 Kr.) läcihrlich zu sctzen — 3 Sgr. (105 Kr) jährlich«. 2) In §. . statt der Zahlen 1 Thlr. 5 Sgr., 1 Thlr. 10 Sgr.] Thlr; 15 Sgr. und. 1 hl, 25 Sgr. zu setzen: 175 Sgr. 20 Sgr,⸗ 223 Sgr. und 27. Sgr. 3) Jim 8§. 12. die letzten Worte: »6 Thlr. (10. Fl. 39 Kr.) zu streschen und dieselben durch die Worte: »5 Thlr. 8 Fl. 45 Kr.)⸗ zu ersetzen.
Ferner vom Abg. Grafen zu Sol ms-Lau bach:
Das Zoll⸗Parlament wolle beschließen: I) Im §. 1 Alinea ? die Worte? „wenn sie in der Nähe bewohnter Gebäude liegen« zu streichen. N Im §. 12 statt des Termins vom 1. Oktober, zu setzen: »1. Juli 18868, vorausgesetzt, daß eine erhöhte Steuer von mit Tabak bepflanztem Boden eingeführt wird.
Und von den Abgg. Dr. Harnier und Genossen:
Das Zoll- Parlament wolle beschließen: an Stelle des zweiten Absatzes des §. 4 des Gesetz' Entwurfs folgende Bestim⸗ mung zu setzen; Die festgestellten Steuerbeträge sind zu Ende Julius des nach der Ernte folgenden Jahres fällig.
Nachdem noch die Abgg. von Schlör und Dr. Schlei⸗ den für den Gesetz'Entwurf und die Abgg. Bebel und Crä⸗ mer gegen denselben gesprochen hatten, wurde die General⸗ Debatte und die Sitzung geschlossen.
— Die heutige (13. Sitzung des Deutschen Zoll-Par⸗ la ments wurde 10 Uhr durch den Präsidenten Dr. Sim⸗ son eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundesraths des
ollvereins waren anwesend: der Vorsitzende des genannten Bundesraths Graf v. Bismark⸗Schönhausen, der Prxäsi⸗ dent des Bundeskanzleramtes Delbrück, General-Steuer⸗ direktor v. Pom mer⸗Esche, Ministerial-Direktor v. Phi⸗ lips born, Gesandter Frhr. Pergler v. Perglas, Stgats⸗ Rath v. Weber, Minister v. Linden, Ober⸗Finanz⸗Rath Riecke, Gesandter Frhr. v. Türkheim, Ministerial⸗Rath Kilian, Geheimer Ober⸗Steuerrath Ewald, Ministerial⸗Rath Dr. Dip pe, Staats⸗Rath v. Müller, Regierungs⸗Rath Dr. Sintenis, Minister v. Watz dorf, Geheimer Legations⸗ Rath v. Liebe, und die Kommissarien Geheimer Qber⸗Finanz⸗ Rath Scheele und Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis.
Gegenstand der Tagesordnung bildete: »Fortsetzung der Vorberathung im Plenum über den Entwurf eines Gesetzes, die Besteuerung des Tabaks betreffend.“
Das Haus genehmigte den Vorschlag des Präsidenten, bei der Spezial⸗Debatte die §8. 1 und 12 des Gesetzentwurfs zu⸗ sammenzufassen. Vor Eröffnung der Debatte nahm der Ge⸗ heime Gber⸗Finanz⸗Rath Scheele das Wort.
Für die §ę§. 1 und 12 sprachen die Abgeordneten Vincke⸗ Olbendorf, Krieger⸗Posen, Grumbrecht, Graf Solms ⸗Lauhach, gegen die Vorlage die Abgeordneten Diffens, Schraps, Bissing, Meier ⸗ Bremen. Nach dem Abg. Krieger⸗Posen griff der Kom⸗ missarius Geheimer Ober⸗Finanzrath Scheele, nach dem Abg. Bisfing der badische Bevollmächtigte zum Bundesrathe des Zoll⸗ vereins, Ministerialrath Kilian, in die Diskussion ein. Nach Schluß der Spezial⸗Debatte ging das Haus zur Abstimmung über. Der von Dr. Schleiden eingebrachte Antrag, für den Fall der Annahme des §. 12 die Worte und Tabakstengeln« u streichen, wurde verworfen. Das Haus lehnte darauf h §S§. 1 und 12 in dem Wortlaute der Vorlage ab, ebenss durch namentliche Abstimmung den Antrag des Abg. Stumm und Genossen mit 269 Stimmen gegen 31, genehmigte dagegen mit 167, gegen 131 Stimmen das Amende⸗ ment des Abgeordneten Twesten, so weit sich dasselbe auf die §§. 1 und 12 bezieht. Durch die Annahme dieses Amendements waren die Anträge der Abgeordneten Graf Solms-Laubach, zu §. 12, Runge, zu Al. 2 des S§. 1, Fabricius, zu 8. 1 und 12, gefallen. Der Antrag des Abgeordneten Grafen Solms⸗Laubach zu Alineg 3 des §. 1 wurde angenommen, ebenso zie Anträge des Abg. Runge zu demselben Alinea und der Abg., Krieger und Fabricius. Dem so amendirten Artikel 1 des Gesetz⸗nt⸗ wurf wurde darauf vom Hause zugestimmt. Derselbe lautet;
§. 1. Der im Zollvereinsgehiet, erzeugte Tabak unterliegt einer Steuer nach Maßgabe der Größe der jährlich mit Tabak bepflanzten Grundstücke, e
Die Steuer beträgt von je drei Quadratruthen (preußisch) mit Tabak bepflanzten Bodens 3 Sgr. (195 Kr.) jährlich. Flächen unter 6 Quadratruthen sind steuerfrei. ö
Wo die Quadratruthenzahl der von einem und demselben Pflanzer mit Tabak bepflanzten Gesammtfläche durch 6 nicht theilbar ist, bleibt das unter 6 Ruthen betragende Maaß bei der Steuer unberücksichtigt. ⸗ .
§. 2. Mit Tabak bebaute Vodenflächen unter 6 Quadrat= ruthen sind steuerfrei; auf diese Befreiung hat jedoch stets nur Eine der zu einem Hausstande gehörenden Personen Anspruch.
(Schluß des Blattes.)
— Nach den beim Ober-Kommando der Marine einge⸗ gangenen Nachrichten ist S. M. Dampfkanonenboot Comet. am 15. h. von Klel bei Norderney eingetroffen.
Tachsen. Dresden, 5. Mal. In der heutigen Sitzu ng der Ersten Kammer kam ein König!; Vetret dom 14. Mat zur Verlefung, inhaltlich dessen Se, Majestät der König den mittelst Dekreks vom 23. April d. J. auf den 16. d. Mes. festgestellten Schluß der Sitzungen der Ständer ersam m. lung, mit Rücksicht auf die noch zu erledigenden Gegenstände,
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