1996
g4. Landwehr⸗Regiments. Balthasar, Prem. Lieut. von der Inf., *in k Hen 2. Landw. Regt, ins 1. Bat. 95. Landw. Regts. B. Abschiedsbewilligun gen 29
Den 9. Mai. v. Kaphengst, Haupini. u. Comp. Chef vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, als Major mit Pens. und der Regls. Unif. der Abschied bewilligt, Gr. Sal m⸗Hocstraeten, Port. Fähnr. vom 4. Garde- Gren. Regt. Königin, zur Reserve ent—⸗ lassen. v. Bötticher, Hauptm. u. Comp. Chef vom 3. Osipr. Gren. Regt. Nr. 4, als Major mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung in der Gendarm. u. der Regts. Unif,. der Abschied bewilligt. v. Wedel⸗ städt, Major und Führer der Straf⸗Abth. in Danzig, von diesem Verhältniß entbunden und in sein früheres Verhältniß als mit Pens. z. Disp. gestellter Offiz. zurückgetreten. v. Grodzki, Rittmstr. zur Disp, zuletzs Cemp. Chef im Train Bat. des 1. rmeecorps, unter gleichzeitiger Versetzung in den Ruhestand, der bedingte Anspruch auf Knstellung im Civildienst ertheilt. v. Rentz ell. Oberst ⸗Lieut, vom 7. Fomm. Inf. Regt. Nr. 54, mit Pens. und der Unif. des Garde—⸗ Schützen Bat. der Absch. ew. Bar. v. So beck, Pr. Lt. vom 2. Pomm. Ulan“ Regt. Nr. g, als Rittmstr. mit der Armee Anif der Abschied. bewilligt. v. Tied ew iß, Ob. Lt. z. Dis p., zuletzt Maj im 6. Pomm, Inf. Regt. Rr. 49, die Genehmigung zum Tragen der Unif. dieses Regts. ertheilt. v. Görschen, Hauptm. und Tomp. Chef im 4ten Brandenb. Inf. Regt. Nr. 24 (Großherzog von Mecklenb. Schwerin), mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung in der Gendarm. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Du is burg / Sec. Lt. vom Brandenb. fin, Regt. Nr. 35, der Abschied bewilligt. v. Ka lck⸗ st ein, Oberst vom Königs ⸗ Gren. Regt. (2. Wisprz Nr. 7, mit Pens. und der Regts. Unif Hollatz, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Niederschl Inf. Regt. Nr. 47, als Maj. mit Pens. nebst Aussicht auf ÄAnstellung im Civildienst und der Regts. Unif. v. Hirsch, Hauptm. und Comp. Chef im 3. Niederschlesf. Inf. Regt. Nr; 50 mit Pens. und der Regts. Unif, — der Abschied, bewilligt. Prinz WMotitz von Hanau, Maj. aggr, dem Leib-Kür. Regt. (Schles.) Rr. 1, als Ob. Lt. mit der Regts. Unif. der Abo'chied bewilligt. von Schenck zu Schweinsberg, Ritim. u. Esc. Chef. vom Heib, Kim. Regt. (Schles.) Nr. 1 mit Pens. u. der n Unif. der Abschied bewilligt. Campe, Port. Fähnr. vom 1. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 22, . Re⸗ ferve entlaffen. Gr. v. Reich enb ach Goschü tz, Maj. vom 6. Westph. Inf. Regt. Nr. 55, mit Pens. und der Regts. Unif. der Abschied be⸗ willigt. Athenstädt, Sec. Lt. vom Hann. Füs. Regt. Nr. 73, der Abschied bewilligt. de Dumas de kf Espinol, 6b. Lt. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif. v. Metzen, Hauptm, u. Comp. Ehef vom 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, als Maj mit Pens. nebst QUussicht auf Anstellung in der Gendarm. und der Regts. Unif., — der Abschied bewilligt. Frhr. r geh van Kattendyke, Sec; Lt. vom Königs- Hus. Regt. (1 Rhein.) Nr. 7, der Abschled bewilligt.
rhr. v. Eck ardst ein, Sec. Lt. vom Rheinischen Kürassier · Regiment
r. 3, ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Kavallerie bes 1. Bataillons (Potsdam) 3. Brandenburgischen Landwehr⸗ Regts. Nr. 260 v. Jaeckel, Ser. Lt vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, ausgeschieden und zu den beurl. Off. der Kav. des J. Bats. (Bran⸗ denburg) 4. Brandenb, Landw. Regts. Nr. 24 übergetreten. Jack witz, Hauptm. u. Comp. Chef vom Magd. Füs. Regt. Nr. 36, mit Penf. und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Schnarr, pens Feldw., bisher im Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, der Char. als Sec C. verliehen. v. d. Knesebeck, Gen. Maj. zur Disp. früher Brigadier der ehemals Königl. Hannov. J. Infant. Brig. mit seiner bish Pens. der Abschied bewilligt. Schwartz, Oberst u. Commdr. des 3. Westf. Inf. Regts. Nr. I6, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuchs, mit Pens. . Disp. gestellt. Frhr. x. Berg Hauptm, und Comp. Ehef vom Oldenb. Inf. Regt. Nr. l, als Maj. mit Pens. und der Regts. Unif. v. Randow, Rittm. à la suite des 1. Hann. Drag. Regts, der Abschied bewilligt. v. d. Oels niß, Major vom Hess. Fut Regt. Nr. 86, mit Pens. und der Regts. Uniform der Ab⸗ schied bewilligl. Det m ering / Hauptm. z. Disy. früher im ehemal. Königl. Hannov. Leib. Regt.,, als Major mit seiner bisherigen Pens. nebst Außsicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Unif. der Abschied bewilligt.
Bei der Landwehr.
Deng. Mai. Kretschmer, Hauptm. u. Eomp. Führer ven der Inf. 2. Bats. Schrimm) 2. Pos. Landw. Regtt Nr. 19, mit Pens., Röhler, Pr. Lt. vom Train des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 365, mit Penf. und seiner bish. Unif., der Abschied hee lig Schreyer, Pr. Lt. vom 2. Bat. , 2. Garde⸗Landw. Regts., der Ab⸗ schied bewilligt. Web er, Sec. Lt. von der Inf. J. zats. (Tilsit) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. . v. Schlemmer, Sec; Lt. von der Kav. 3. Bats. (Wehlau) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. l, Montug, . v. d. Inf. u. Comp. Führ. v. 2. Bat. (Ortels burg) 3 Ostpr. Low. Rgts.
r. 4, diesem mit feiner bisher. Unif,, wie solche bis zum Erlaß der Rab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, — der Abschied be willigt. v. Eickstedt, Sec, Lieut. von der Kav. 1. Bats— (Anklam) i. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, Den zer, See Lt. vom Train 2ten Bats. (Bromberg) J. BHomm. Landw. Regts. Nr. 54 / diesem als Pr. Tt. mit feiner bisher. Unif, — der Abschied bewilligt. Pampe, Pr. Lt. von der Kav. 2. Bats. (Küstrin) 1. Brandenburg. Landw. Regts. Rr. z, mit seiner bisher. Unif, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Drdre vom 2. April 1857 getragen wurde, v. Trebra , Pr. Lt. von der Inf. 2. Bats. (Sorau) 2. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 12, mit der Unif. des J. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 8, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, — der Abschied bewilligt. v. Burgsdorff, See. Lt. von der Kav. J. Bats. (Frankfurth J. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 8, Frentzel, See. Lt. von, der Inf. des Res. Landw. Bgts. Berlin N.. 35, Der Abschied bewilligt. Schlieckmann, Pr. Lt. von der Inf. 2. Bats. (Halle) 2. Magdeb. Landw. Regts. Nr, 27, als Hauptm., Muths, Sec. Lt.
von der Inf. 1. Bats. (Halberstadt) 3. Magdeb. Landw. Regts, Nr. 66. als Pr. Tt, beiden mit ihrer bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Ab⸗ schied bewilligt. Fähndrich, Pr. Lt. von der Infanterie 1. Bats. (Sprottau) 1. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 46, Reinecke, Sec. Tut. von der Kav. J. Bats. (Posen) 1. Pos. Landw. Regts. Nr. 18, diesem als Pr. Lt, beiden mit ihrer bisher. Uniform, wie solche bis um Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 18657 getragen wurde, der Ur e bewilligt. Tobisch, See. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Glogau Rr. 37, der Abschied bewilligt. Stuschte, See. et. von der Inf. 1. Baits. (Glaß) 2. Schles. Landw. Regts. Nr. 11, Vielhauscr, Prem. Lt. vom Train dess— Bats., — mit ihrer bisher. Unif., wie folche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Köhler, Prem. Lt. von der Inf. 2. Bais. (Schweidniß; 2. Schlef. Landw. Regts. Nr. 11 der Ab= schied bewilligt. Kröcher, Pr. Lt. von der Inf. 1. Bats. (Wesel) 5. Westfäl. gan rw. Regts. Nr. 53, Wellenberg, Pr. Lt. von der Inf. 2 Bats. (Paderborn) 6. Westf. Landw. Regts. Nr. 55, Viel haber Sec. Ct. von der Inf. 1. Bats. (Essen) 8. Westf. Ldw. Rgts,. Nr, 57, Frhr. v. Für stenverg, Pr. Lt. v. d. Kav. dess. Bats. — mit ihrer bish. Unif., wie solche bis züm Erlaß der Kab. Ordre v. 2. April 1857 getragen wurde der Abschied bewilligt. Thyslen, Sec. Lt. von der Infant. 1. Bals. (Wesel) 5. Wesifäl. Landw. Regts. Nr. 53, Neu kirch, Sec. Ct. von der Inf. 2. Bats. (Paderborn) 6. Westf. Landw. Regiments Rr. 55, diesem als Pr. Lt. — beiden der Abschied bewilligt. Klein, Pr. Lt, von der Inf. 1. Bats. Trier J. 8. Rhein, Landw. Regts. Rr. 760, als Haupfm. mit seiner bish. Unif, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Sroͤre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied be= willigt. Filbry, Sec. Lt. von der Inf. J. Bats. (Neuwied) 3. Rhein. Landi. Regts. Rr. 29, der Abschicd bewilligt. Scher vier, Sec. St. a. D., zuletzt Vice ⸗Feldw. im 1. Rhein. Inf. Regt. 25, die Geneh⸗ migung zum Tragen der Unif. des 1. Rhein, Landw. Regts. Nr. 25 ertheilt. v. Zschock, Hauptmann von der Infanterie des Reserve⸗ Landwehr ⸗ Bataillons Frankfurt a. M., der Abschied bewilligt.
Die irische Frage vor dem englischen Unterhause. (S. Nr. 85 d. Bl.)
III.
Der zweite Theil der Debatte über die irische Frage, welche erst jezt zum Abschluß gekommen, trug einen ganz anderen Charakter als der erste Theil. Es handelte sich nicht mehr blos um ein wirthschaftliches Problem, dessen Lösung, so schwierig und zweifelhaft sie immerhin erscheinen mag, doch in keiner Weise
eeignet war, die Leidenschaften aufzuregen, sondern um die chon oft angegriffene und vertheidigte Stellung der bischoöflichen Kirche in Frland, also um einen Gegenstand, über den gar nicht verhandelt werden kann, ohne die wichtigsten politischen und kirchlichen Streitfragen zur Erörterung zu bringen. Dazu kam noch, daß von dem Ausgang der Debatte der ortbestand des gegenwärtigen Ministeriums abhing, daß also eine Partei⸗ frage im umfassendsten Sinne zum Austrag gebracht werden
sollte.
Man wird sich erinnern, daß unter den vom Ministerium zur Abhülfe der Beschwerden Irlands dem Unterhause gemach⸗ ten Vorschlägen sich nur einer von konfessionellem Charakter be⸗ fand, nämlich der Vorschlag zur Dotirung einer katholischen Universität in Irland. Während das Ministerium damit ver⸗ fuchte, den Kam̃pf um das Prinzip zu vertagen, stellte ihn der Führer der Oppofition gerade in den Vordergrund, in dem er drei auf eine Beseitigung der irischen Kirche als Staatsanstalt hinzielende Resolutionen vorschlug. Sie lauteten: ) Es ist der Ansicht dieses Hauses zufolge nothwendig, daß die irische Hochkirche als Staatsinstitut aufhöre zu existiren, jedoch mit gebührender Bexücksichtigung aller persoͤnlichen Interessen und aller individuellen Eigenthumsrechte, 2) Gemäß dem Obigen ist es geboten, die Kreirung neuer Personglbene— fizien durch Ausübung des in den Händen des Staates sich be— findenden Patronatsrechts zu verhindern, und, bis zur schließ⸗ lichen Entscheidung des Parlaments, die Thätigkeit der geistlichen Koömmissgre in Irland auf dringend nothwendige, oder indi— viduelle Rechte Fetreffende Gegenstände zu beschränken. ) Es werde, im Hinblick auf die hier angegebenen Zwecke, Ihre Ma— jestät in einer unterthänigen Adresse gebeten, daß Ihre Majestät huldreichst geruhe, Ihr Recht bezüglich der Temporalien für die Erzbisthümer, Bisthümer und andere geistliche Würden und Benefizien in Irland zur Verfügung und unter die Obhut des Parlaments zu stellen. .
Die Geschäftsordnung des Unterhauses bringt es mit sich, daß der Kampf um diese Resolutionen verschiedene zeitlich von einander getrennte Stadien durchlaufen mußte. Am 20. März kündigte Gladstone sie vorläufig an; am 23. brachte er sie ein; am 3I. begann dann die Debatte über die Frage, ob das Haus diese Resolutionen oder einen Gegenantrag Lord Stanleys in Comitéberathung nehmen sollte. Dieser Gegenantrag lautcte: „Das Haus giebt zu, daß wesentliche Modificationen in den Temporalien der iwischen Staatstirche nach Schluß der schweben⸗ den Untersuchungen angezeigt erscheinen dürften, ist jedoch der Ansicht, daß der die Abschaͤffung oder Säkularisirung besagter Kirch
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bezweckende Vorschlag der Entscheidung eines neuen Parlaments vorbehalten werden sollte.,! Nach viertägigen Verhandlungen, am 30. und 31. März, am 2. und 3. April, entschied sich das Haus gegen das Ministerium, indem es mit 330 gegen 20 Stimmen Lord Stanleys Amendement verwarf, und mit 328 gegen 272 Stimmen beschloß, Gladstones Resolutionen in Comitéberathung zu nehmen. Damit war der Kampf im Prinzip entschieden, aber noch waren die Resolutionen nicht for⸗ mell genehmigt. Das Haus vertagte sich zuvörderst wegen der Charwoche und des Osterfestes bis zum 20. April, und erst nach dieser Unterbrechung wurden die Dehatten am 77. und 30. wieder aufgenommen, um mit der förmlichen An— nahme der ersten Gladstone schen Resolution mit 330 gegen 265 Stimmen zu enden. Damit war zugleich die Frage ge⸗ stellt, ob das Kabinet seine Entlassung nehmen oder das Par⸗ lament auflösen und durch Neuwahlen an das Land appelliren solle. Bereits am 31. hatte der Premierminister Disraeli (wie er am 4. Mai erklärte) der Königin zur Erwägung gegeben, ob sie das Parlament auflösen oder, falls sie eine solche Auf⸗ lösung für unzeitgemäß erachte, die Entlassung des Ministeriums annehmen wolle. Ihre Majestät, erklärte der Minister weiter, habe aber die Auflösung vor der Erledigung der nothwendigen Geschäfte abgelehnt, und könne somit vor dem Herbst dieselbe nicht stattfinden. In der That trat die Krisis unter so eigen- thümlichen Verhältnissen ein, daß sie diesmal nicht so einfach, wie diese Dinge gewöhnlich in England verlaufen, zu lösen war. Das Parlgment hat im vorigen Sommer für England eine neue, das Wahlrecht bedeutend ausdehnende Reformbill bewilligt, ist aber mit der Umgestaltung des Wahlrechts für Schottland und Irland noch im Rückstand. Würde also das Unterhaus jetzt aufgelöst, so müßte auch nach den alten Wahl⸗ normen gewählt ünd daher die Frage, ob das Ministerium noch im Sinne des Landes handele, von den alten Wahlkör⸗ perschaften, welche die Gesetzgebung des Parlaments bereits für todt erklärt hat, entschieden werden. Außerdem hätte dieses Parlament doch nur so lange sitzen können, um die angefangene Reform der Wahlgesetze zu vollenden, und dann einem ganz anders zusammengesetzten Nachfolger Platz machen müssen. So hätten in kurzer Aufeinander⸗ folge zwei Auflösungen und zwei allgemeine Wahlen ein⸗ treten müssen. Außerdem hatte im egenwärtigen Unterhause noch nicht die Bewilligung des Jahresbudgets stattgefun den, ohne welche die Regierung nicht fortgeführt werden konnte, weshalb diese Vorlagen jedenfalls erst erledigt werden mußten. Eine sofortige Aufloͤsung erschien daher nicht thunlich, Von anderer Seite wurde hervorgehoben, daß durch die Erklärung des Ministers das in England abnorme Verhältniß eintrete, daß ein Kabinet, welches über keine Majorität im Unterhause verfüge, doch mit diesem die Regierung fortzuführen versuche.
Im Allgemeinen sprach sich die Opposition dahin aus, daß das
Ministerium, wenn es im Amte bleibe, sich auf die Erledigung der unaufschiebbaren Geschäfte, d. h. auf die Durchbringung des Budgets und der schottischen und irischen Reformhill, zu
beschränken habe, um auf diese Weise mit dem geringst mög—
lichen Verzug die nach der reformirten Gesetzgebung konsti⸗ tuirten Wählerschaften in den Stand zu setzen, ihre Ansicht über die schwebende Frage kund zu thun. Diese Erörterungen führten zu leidenschaftlichen Debatten, welche neben der eigentlichen Hauptverhandlun über die irische Kirchenfrage nebenherliefen und diese, als prinzipiell schon entschieden, etwatz in den Hintergrund drängten. Das Ministerium erklärte zwar nochmals, daß es auf die Resolu⸗ tionen Gladstone's nicht eingehen könne, ihnen aber auch keinen Widerstand weiter entgegensetzen wolle, und wurden die beiden letzten alsdann am T. d. M. ohne Ahstimmung angenommen.
Was nun die Frage selbst betrifft, aus welcher der con⸗ stitutionelle Konflikt sich entsponnen hat, jo dürften einige statistische Angaben genügen, um die Stellung, welche die bischöfliche Staatskirche in Irland einnimmt, zu charakterisiren. In England gab die Königliche Gewalt den Anstoß zur m⸗ gestaltung der Kirche. In dem eigentlichen England schloß sich das Volk der Bewegung an, und Gemeinde und Kirche blieben eins; in Irland folgte blos die Geistlichkeit den Anordnungen des Staates, während die Masse der Bevölkerung an dem bisherigen Glauben festhielt: Kirche und Gemeinde trennten sich. So ist es gekommen, daß eine katholische Bevölkerung von 4,490,583 Seelen (186) die , n ,,. für die kirchlichen Anstalten zu zahlen hat, welche, ihrer Ausdehnung nach für die Gesammt⸗ bevölkerung des Landes berechnet, thatsächlich blos für die religiösen Bedürfnisse eines Bruchtheils (im Ganzen 678661 Seelen) vorhanden ist. Dieses establishment: umfaßt 2 Erz— bisthümner und 10 Bisthümer mit einem Jahres⸗Einkommen von 53.767 Pfund und 1667 Pfarrstellen mit einem Netto⸗ Einkommen von 393,864 Pfd. Im Einzelnen gestaltet es sich so, daß z. B. in dem Kirchspiel Tullagh, von dessen Bewohnern 44 der an—⸗
glikanischen Kirche angehören und 3723 Katholiken sind, ein Geistlicher der bischöflichen Kirche als Pfarrer mit 573 Pfd. angestellt ist. Im Kirchspiel Kilmichael wohnen 34 Anglika⸗ nische und 4485 Katholiken und der protestantische Pfarrer ist im Besitz einer Pfründe von 746 Pfd. In Derrymacroß 14 Anglikanische, 1996 Katholiken, Werth der Pfründe 565 Pfd. In Shandrum 23 Anglikanische, 2971 Katholiken, Werth der Pfründe 615 Pfd. Aehnlich sind die Verhältnisse auf dem platten Lande überall, und es muß aller Orten die ka—⸗ tholische Bevölkerung, die weit überwiegende Mehrheit im Lande, durch Zehnten ꝛc. für die kirchlichen Bedürfnisse einer Minorität aufkommen, die kaum ein Neuntel der Gesammt—⸗ bevölkerung bildet. Daß ein solches Verhältniß bis heute fortbe⸗ stehen konnte, ist erklärlich durch die bedeutsame Stellung, welche die bischöfliche Kirche in dem Verfassungsbau Englands einnimmt, durch den scharfen Gegensatz gegen die katholische Kirche, wel⸗ chen geschichtliche Erfahrungen in das nationale Bewußtsein der Engländer eingepflanzt haben, endlich in dem Umstand, daß Irland Jahrhunderte lang von England als eroberte Provinz betrachtet und behandelt wurde. Die Uebelstände, die ein sol— cher Zustand für die ruhige politische Entwickelung des Gesammtpvaterlandes nach sich ziehen mußte, wurde auch von Staatsmännern frühzeitig erkannt, und die Versuche, ihnen abzuhelfen, begannen schon, sobald man die Beziehungen des Katholicismus zum englischen Staate unbefangener aufzu⸗= fassen anfing; verschiedene Pläne, der ungleichen Behand⸗ lung der Kirche der Majorität, und der Kirche der Minorität ein Ende zu machen, kamen zu verschiedenen Zeiten zur Sprache. Schon der jüngere Pitt beabsichtigte der katholischen Priester— schaft eine Staatsbesoldung en kam aber nicht dazu, einen Antrag im Parlament zu formuliren. Lord Ellesmere brachte 1825 einen Antrag auf Dotirung der katholischen Kirche Irlands auf Kosten des Staats durch das Unterhaus, konnte aber nicht das Oberhaus für seine Ansicht gewinnen. 1835 gelangte dann die Appropriationsklausel im Unterhaus zur Annahme, welche vorschlug, die Ueberschüsse des protestantischen Kirchenein⸗ kommens in Irland zur Verbesserung des dortigen Erziehungs⸗ wesens zu verwenden, wurde aber ebenfalls vom Oberhaus verworfen. Dann kam Lord Grey's Vorschlag einer Verthei⸗ lung des kirchlichen Eigenthums nach dem eingeschätzten Be— steuerungswerth, der ebenso wenig wie seine Vorgänger weitere Folgen hatte. Jetzt bringt nun Gladstone seinen Antrag auf gänzliche Aufhebung der Dotirung der bischöflichen Kirche Ir—⸗ lands durch den Staat. Seine erste Resolution verlangt jedoch blos, daß sich das Parlament für das Prinzip ausspreche und schwe gt noch über die Art der Anwendung. Die zweite und dritte Resolution wollen nur verhindern, daß in der Zwischenzeit, wo das Prinzip als Norm für die zu erwartende Gesetzgebung schon anerkannt, durch ein förmliches Gesetz aber noch nicht zur Anwen⸗ dung gekommen ist, durch Besetzung inzwischen erledigter Pfründen neue Interessen geschaffen werden, die bei der definitiven Tösung nur schwer zu beseitigen sein würden. Zur Verhinde— rung irgend welchen Schadens für die Seelsorge während dieses Interregnums besitzt die be denn Gesetzgebung genügende Mit⸗ tel. Im Anfang verhielt sich das Ministerium gegen die Glad— stoneschen Vorschläge zurückhaltend. Jord Stanley erkannte an, daß die irländischen Kirchenverhältnisse der Reform be⸗ dürftig seien, vermied es aber, auf die Frage, wie zu helfen sei, einzugehen. Damit rief er aber den Widerspruch der Strengkonservativen hervor, deren Führer, Lord Cranburne, dem Ministerium Mangel an Entschiedenheit und Neigung, den konservativen Grundsätzen untreu zu werden, vorwarf. Am zweiten Tage der Debatte sprach sich dann der Staatsseeretair für das Innere, Gawthorne Hardy, sehr be— stimmt für die Aufrechterhaltung der irischen Staatskirche aus, und zum Schluß bekämpfte auch der Premier⸗Minister Disraeli mit großer Entschiedenheit die Gladstoneschen Vorschläge. Dar— aus entwickelte sich dann der constitutionelle Konflikt, von dem wir gesprochen haben und dessen Lösung noch zu erwar— ten steht. Von der Art dieser Löͤsung hängt es ab, in welcher Form die irländische Kirchenfrage vor das Parlament kommt. Nach den letzten Nachrichten lautete die in der Unterhaussitzung vom 12. verlesene Antwort der Königin auf die Adresse; Ich habe Ihre Adresse, enthaltend die Bitte, daß ich mit Rücksicht auf die im Wege der Gesetzgebung während der laufenden Ses⸗ sion zu verhindernde Verleihung persönlicher Anrechte vermittelst meines Staats⸗Patronatsrechtes, mein Ernennungs⸗ und Stell⸗ vergebungsrecht über Erzbisthuͤmer, Bisthümer und andere kirchliche Würden und Benefizien in Irland zur Verfügung und in die Obhut des Parlaments abgeben möge, erhalten. Im Vertrauen auf die Weisheit meines Parlamentes ist es mein Wunsch, daß mein Stellvergebungsrecht bei der vereinig⸗ ten Kirche von England und Irland in Irland der Berathung irgend welcher darauf bezüglichen, während der Session ein zubringenden Gesetz-Vorschläge nicht im Wege stehen möge.«
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