2018
Die Minderausgaben betragen im Etat der Militairver⸗ waltung 77,298 Thlr.
im Extraordinarium der Bundeskonsulate hö ⸗ 000 * im Etat der Postverwaltung F
Die Mehrausgabe beträgt nach Abzug dieser 302,982 Thlr. Minderausgabe, im Ganzen. 576, 368 *
Dagegen ist die Reduction der Einnahmen im Etat eine sehr bedeutende.
Die , der Einnahmen an Zöllen beruht auf den 3 Jahre 1864, 1865 und 1867. Das Kriegsjahr 18666 ist dem Anschlage nicht mit zum Grunde gelegt. Dennoch hat bei den Zolleinnahmen gegen den vorjährigen Etat eine Mindereinnahme von 231.5650 Thalern ange— nommen werden müssen. Ebenso haben bei Branntwein und Bier erhebliche Mindereinnahmen veranschlagt werden müssen und bei der Post Verwaltung ein Minderertrag von 14478620 Thalern, ein Minderertrag, welcher lediglich aus einer sehr hedeutsamen Reform im Interesse der Erleichterung des Verkehrs hervorgegangen ist. Bie Mindereinnahmen be— tragen im Ganzen 1 842,933 Thlr., die Mehrausgaben 576,358 Thlr. Es werden also um 2419, 291 6. höhere Matrikular⸗ Beiträge erhoben werden müssen. Nun sagt zwar der Herr Vor⸗ redner: die Matrikularbeiträge seien bisher in Preußen aus den laufenden Einnahmen aufgebracht, sie würden also auch in Zukunft daraus aufgebracht werden können. Der Herr Vorredner hat in Betreff der ersteren Voraussetzung ebenfalls sich etwas getäuscht. Der preußische Staatshaushaltsetat für das Jahr 1868 olg allerdings balancirend ab. Aber er hat in der innahme einen Posten von 1800, 000 Thlr. für den Verkauf von Salz, welcher eine nicht wiederkehrende Einnahme ist. Er hat aus den Abrechnungen bei Uebernahme der Postverwaltungen circa 200 000 Thlr. in Einnahme gestellt, welche nicht wiederkehrend sind. Es sind also für das Jahr 1869 2 Millionen mehr aus den Steuererträgen aufzubringen, als pro 1868 daraus auf- kamen Es treten aber im Jahre 1869 den Ausgaben hinzu circa 1,500,000 Thlr. Schuldenzinsen, so daß also aus Mehr⸗ einnahme an Steuern bloß für Preußen 3,600 000 Thlr. auf⸗
ubringen sind. Treten diesen 3,500,000 Thlrn. noch zwei
illionen Matrikularbeiträge hinzu, so haben Sie eine zu denkende Mehrausgabe im preußischen Etat von mehr als 5 Mil⸗ lionen Thalern. Ich zeige dies nur als ein Beispiel dafür, wie
Erhöhungen der Matrikularbeiträge auf die Budgets der ein
zelnen Staaten zurückwirken. J Ich kehre zum Standpunkte des Zollvereins im Ganzen
urück. Und da hat uns der Herr Vorredner das Programm huhn aufgestellt, daß das Zoll⸗Parlament nicht mit Mehr⸗ belastungen vorgehen, sondern nur Zug um Zug handeln solle, oder es solle sich vielmehr zunächst Erleichterungen geben lassen, und erst wenn es diese sicher habe, die Mehr⸗ belastungen bewilligen. Meine Herren, dies ist geschehen. Die Zollvereinsregierungen haben der Bevölkerung des Zollvereins seit dem Jahre 1865 sehr bedeutende Minder⸗ belastungen freiwillig geboten und dieselben sind angenom— men worden — Die nach dem Programm des Herrn Vor⸗ redners nöthige Vorausnahme der Erleichterungen ist also er⸗ folgt, und es wird also jetzt in eine Mehrbelastung, wie sie im Laufe jeder derartigen Finanzreform die Nothwendig⸗ keit mit sich bringt, wie sie auch zur Herstellung eines ratio⸗ nellen Steuersystems nöthig sein kann, eingewilligt wer— den können. Durch den Handelsvertrag mit Frankreich, welcher am 1. Juli 1865 ins Leben trat, würden an gänzlich wegfallenden Zöllen aufgehoben 392,775 Thlr.; die Zollermäßigungen betrügen, nach den bisherigen Einfuhren berechnet, 4316216 Thlr., im Ganzen also die Erleichterungen 44708991 Thlr. In Folge des Vertrages mit Oesterreich vom 11. April 1866 wurden durch gänzlich wegfallende Eingangs. zölle, worunter die Zölle auf Getreide, im Ganzen Erleichte— rungen in Kraft gesetzt im Betrage von 543,000 Thlr. und durch Zollermäßigung solche im Beirage von 2650, 000 Thlr., im Ganzen von 775,901 Thalern. Durch den Vertrag mit Belgien trat die Aufhebung des Zolles für Stein kohlen ein, also wieder eine Zollaufbebung im Betrage von 152,476 Thlrt, nach den dDdurchschnittlichen Einfuhren der drei vorhergehenden Jahre berechnet. Es sind also bereits in der durch den französischen Handelsvertrag eingeleiteten Steuerreformperiode Erleichterungen eingetreten in Betrage von 56193686 Thlr. Der neue Vertrag mit Oesterreich umfaßt 1,253,174 Thlr., die Tarifreformvorlage 774,721 Thlr. Erleichte⸗ rungen, in Summa seit dem 1. Juli 1865: 75741, 263 Thlr. Dabei sind nicht gerechnet die Ernsäßigungen resp. Zollaufhe⸗ bungen, welche in Felge der Aufherung der allgemeinen Ein⸗ gangsabgabe ebenfalls im Jahre 18635 in Kraft traten, weil sich diese Erfolge nicht statistisch feststellen lassen.
Die gegenwärtige Vorlage in Verbindung mit der dem—
nächst zur Verhandlung kommenden umfaßt an Mehrbelastun. gen für Petroleum 506000 Thlr., für Taback 1a n oder nach Abzug der bisherigen Tabackssteuer im Nord deutschen Bunde 1643 000 Thlr., in Summa Mehrbelastung 2, 143, 60) Thlr. Es wird also innerhalb einer Reformperlode von wenig über drei Jahren, gegenüber einer Entlastung von über sieben Millionen, eine Mehrbelastung von etwas äber 2 Millionen eintreten, so daß der Ueberschuß der Entlastung allein auf dem Gebiete der Zölle 5 Millionen Thlr. beträgt. Dabei ist die Entlastung des Postverkehrs noch gar nicht mitgerechnet. Freilich, meine Herren, wenn das Zusamimenwirken der Bundesregierungen mit deni Zollparlamente auf der Basis ge— schehen soll, daß nur Zug um Sng Fehandelt wird, so können i die vorausgegangenen Erleichterungen des Steuer— und ollsystems nicht in , . gebracht werden. Allein ich meine, eine so boch dastehende Versammlung müßte nicht auf dem Boden des Zug um Zug Handels, sondern auf dem Boden der historischen Fortentwickelung einer historisch überkommenen Aufgabe stehen; sie müßte die orlagen, die in diesem Augen⸗ blicke gemacht werden, auffassen im Zusammenhange mit der Entwickelung der Reformperiode, wie wir sie seit dem Jahre 1865 zurückgelegt haben, und wie wir sie, so Gott will, weiter khn, . freilich wird uns freilich immer das Beispiel Englands vor e⸗ halten, wo ja sehr bedeutende Zollherabsetzungen . sehr . Steuererhöhungen vorgenommen worden sind. Wenn nun der ollverein ebenso aus dem Vollen wirthschaften könnte, wie ngland in der Gladstone schen Periode, so würde am Ende jetzt auch noch das Zugumzug ⸗ Geschäft gemacht werden können. Aber, meine Herren, Sie übersehen dabei einen wesentlichen Unterschied des eng⸗ lischen Tarifs und des Zollvereins ˖ Tarifs. Der englische Tarif hat für wenige Finanzartitel ch bedeutend höhere Zölle. Wenn daher in England in dem Tarif eine Reihe von Zollsätzen be— seitigt und eine Reihe von Zollsätzen ermäßigt wird, und es tritt in Folge der Belebung des Handels und der Beförderung des Wohlstandes auch nur eine mäßige Vermehrung des Ver⸗ brauchs ein, so macht sich dann bei diesen wenigen hoch ver zollten Artikeln eine sehr bedeutende Mehr⸗Einnahme geltend. Ich will Ihnen nur einige der Artikel vorführen und die Ver⸗ schiedenheit ihrer Belastung in England und im Zollverein Ihnen an Beispielen zeigen:
Kaffee rr * Zollverein pr. Ctr. 5 Thlr., in England 6 r., Zollverein pr. Ctr. 8 Thlr., in England
Thee trägt im , Zell ranntwein trägt im Zollverein für 100 nne ergkegh enn, derhrlär 100 Quart lz Thlr, Wein trägt im Zollverein pro 166 Quart 6 Thlr. 2 Sgr., in England 8 Thlr. 12 Sgr., Bier trägt im Zollverein 1 Thlr. 17 Sgr., in England
4 Thlr. 20 Sgr., Taback trägt im Zollverein pr. Ctr. 4 Thlr., in England
II6- 129 Thlr.
Um Ihnen die Verschiedenartigkeit der bei der Tarifre orm obwaltenden Verhältnisse zwischen England und dem . an einem Beispiel zu beweisen, so will ich auf den heute hier porliegenden Gegenstand hinweisen. Gesetzt, es wird in Eng⸗ land, wie es thatsächlich geschehen ist, durch eine Reihe von Zoll⸗ und Steuererleichterungen eine Erhöhung des Tabackkonfüms herbeigeführt, von nur ½ Pfund pro Kopf der Bevölkerung, so erwächst daraus dort eine Mehreinnahme von 85h, 000 Thir Gesetzt, nach unserem bisherigen Tabackssteuersystem würde im Zollverein durch Vermehrung des Wohlstandes und Erleichte⸗ rung des Verkehrs und der Production ein Mehrkonsum an Taback von /. Pfund pro Kopf der Bevölkerun herbeigeführt, so würde, da sich von inländischem und ausländischem Taback ö . 3 , , Bundes bisher die
uer auf nn Sgr. pro Pfund stellt, sich eine Mehrei von etwa 260,000 Thlr. ergeben. ö n nn.
Sehen Sie, meine Herren, wenn man einen Tarif, welcher einzelne Artitel des feineren Verbrauchs ansehnlich belastet, vor sich hat, dann ist es viel leichter, eine erleich= ternde Zollpolitik durchzuführen, als wenn man einen Tarif vor sich hat, der, wie der Zollvereinstarif, die Finanzgegen⸗ stände durchweg sehr mäßig belastet, wenn man einen arif vor sich hat, der, wie der Zollvereinstarif gerade unter den im Interesse der Finanzen geeignetsten Gessenstand am allerniedrigsten besteuert. Ich werde Ihnen zeigen, meine Herren, wie gerade der Tabak im Zollverein so niedrig be⸗ steuert ist, daß der Zollvereinstarif — und da meine ich nicht die innern Steuern, ich meine nur den Zoll — daß der Zollvereinstarif darauf angelegt zu sein scheint, die Be⸗ wohner Deutschlands vor allen andern Genüssen an den Tabatsgenuß zu gewöhnen, daß er darauf angelegt zu sein scheint, die Bewohner Deutschlands zu veranlassen, ihr Geld
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lieber für Tabak als für Zucker, Reis oder andere allge—⸗ meine , , , . auszugeben. Der . ist u einem Durchschnittswerthe in den Jahren 1861 — 1865 nach Hamburger Preisen) mit 75 Thlr. pro Centner be⸗ rechnet und hlt pro Centner 47 Thlr., d. h. 55 pCt. vom Werth; der Kaffee, zu einem Werthe von 235,s Thlr., zahlt 5 Thlr., d. h. 22 pCt. vom Werth; der Reis, zu einem Durchschnittswerthe von 3,96 Thlr. pro Ctr., zahlt einen Thaler Zoll, d. h. 25 pCt. vom Werihe; der ausländische Brannt⸗ wein, zu einem Werthe von 18,21 Thlr, zahlt 6 Thlr. oder 33 pẽt. vom Werthe; Cacao, zu einem Werthe von 1935, Thlr., zahlt 6' /. Thlr., d. h. 33 pCt, des Werths, Wein bezahlt, nach der Herabsetzung auf 27, Thlr., bei einem Durchschnitiswerthe von 12,27 Thlr. 21, pCt. des Werths; Taback, bei einem Durchschnittswerthe nach Bremer Preisen aus denselben Jahren von 21,98 Thlr. pro Ctr., zahlt 4 Thlr. — d. h. 1872 pCt. vom Werth. . . Von allen Artikeln des entbehrlicheren Genusses, die sich vorzugsweise zu einer Besteuerung im Interesse der Finanzen eignen, ist der niedrigst besteuerte im Zollverein der Taback. ch meine daher, meine Herren, daß Sie es dafür ansehen önnen, daß in der Erhöhung der Tahackssteuer eine Reform des Zollvereinstarifs nach finanziellen Grundsätzen liegt; denn das Zollsystem so ., daß die Leute statt Zucker, Kaffee, den alle Iker des Volkes verzehren, der dem Familienleben dient, lieber Taback kaufen sollen, den nur eine allerdings große Mehrzahl der erwachsenen männlichen Bevölkerung genießt, ein Henuß, der lediglich in einer . durchaus nicht in der Befriedigung eines Nahrungsbedürfni es, durchaus nicht in der Herstellung eines kulturwürdigen Lebens besteht, — diesen zenuß durch die Zollpolitit zu bevorzugen, das, meine ich, ist in solcher Grundfehler, daß man sich beeilen muß, ihn aus dem Zollvereinstarif auszumerzen. . eine Herren, Sie sehen vor sich einmal einen Schritt in er Fortentwickelung eines rationellen Tarif- und Steuer⸗ Systems, der, nachdem eine Reihe von Erleichterungen vor— usgegangen ist, eine durch die rationellen Grundsätze der Steüergesetzgebung befohlene Steuererhöhung enthält; Sie sehen uf der 6 Seite einen Mehrbedarf, für den die Deckung, zenn nicht in der erhöhten Tabackssteuer, in Lasten gesucht wer⸗ sen muß, die nicht einen so leicht entbehrlichen Genuß be— euern. Meine Herren, diesen beiden Gesichtspunkten gegen⸗ ber würde ich doch glauben, daß die Wahl nicht zweifelhaft
in kann. — In der (13.) Sitzung des Deutschen Zollparla⸗
ients vom 16. Mai nahm der Geheime Ober⸗Finanzrath
sche ele, zur Einleitung der Spezial⸗Diskussion über das Tabaks⸗ euergesetz, das Wort wie folgt: . eine Herren, der letzte Redner, der gestern von jener Stelle us zu Ihnen sprach, behauptete, daß die Annahme der Vor—⸗ nge des Bundesraths den Ruin des Tabaksbaues zur Folge iben würde. Er fand ferner in dem System der Vorlage n ersten Anfang zum Mononpol, er fand darin einen Appa— nt, um diese Steuer nach Belieben in die Höhe zu schrauben, glaubte damit sein ablehnendes Votum motiviren zu dürfen nd sprach die Erwartung aus, daß der Bundesrath im näch—⸗ en Jahre einen anderen Steuermodus Ihrer Berathung unter— eiten werde. Meine Herren, für diese Erwartung fehlt es
jeder Grundlage und an jeder Veranlassung. Die Frage, wie ne indirekte Steuer mit Sicherheit zu erheben sei, ist vor allen
hingen eine Frage der Erfahrung. Die Erfahrung aber, ö. ; bereits jeden andern denkbaren Modus der tteuererhebung verurtheilt. Dem System, welches die Vorlage hnen empfiehlt, am nächsten steht das Elassificationssystem, ie es gegenwärtig in Preußen gehandhabt wird. Dieses ystem beschränkt sich darauf, den Tabak in jedem 20 bis 30 uadratmeilen umfassenden Kreise gleichmäßig zu besteuern. nterliegt es keinem Zweifel, daß der Boden in em Kreise die verschiedenartigsten Beschaffenheitsstufen zerfällt, so ist 18 Classificationssystem schon hiermit verurtheilt, es konnte isoweniger davon die Rede sein, dasselbe den übrigen Ver⸗ ostaaten anzuempfehlen, als solch Ansinnen darauf. hinaus⸗ f, in den fuͤr den Tabaksbau günstig gelegenen süddeutschen ezirken die höchste Steuerstufe, für den im Norden betriebenen ,. dagegen die niedrigste Steuerstufe in Anspruch zu men. Es ist zwar von einem der gestrigen Redner aus Hessen Höch zur Erwägung gestellt, ob man statt dieses Systems, wonach Tabak für immer nach bestimmten Klassen besteuert wird, cht eine jährliche Abschätzung des Ertrages vornehmen könne, d es unterliegt keinem Bedenken, daß sich ein solches System Prinzip einer richtigeren Besteuerung nähern würde. Die oführbarkeit dieses Steuermodus ist dagegen nicht anzu ennen, denn es ist nicht anzunehmen, daß in den großen Ge— ten des Zollvereins sich so viel Hunderte von Kommissionen
bilden Lassen sollten, um jährlich den Ertrag des Tabaks in vielen Tausenden von Gemeinden abzuschätzen, und daß sich Instructionen entwerfen lassen sollten, die eine gleichmäßige Abschätzung durch so zahlreiche Kommissionen in irgend einer Weise verbürgten. — Das dritte System ist die Besteuerung des inländischen Tabats nach dem Gewicht und zwar in der Hand des Pflanzers. Meine Herren, dies System hat 10 Jahre in Preußen bestanden und ist nicht zunächst von ber Regierung, fon dern auf den eigenen von allen betheiligten Provinzial⸗Landtagen drin⸗ gend befürworteten Antrag der Interessenken gefallen. Man darf bei diesem System nicht übersehen, daß der Tabak nicht an einem Tage reif und geerntet wird, daß die Blätter der einzelnen Staude nach und nach zur Reife gelangen, die Ernte deshalb in der Regel 4 Wochen in Anspruch nimmt, daß dem⸗ nächst der Tabak zum Trocknen an Faden und Stöcken auf⸗ 5 und endlich zum Fermentiren in Bündel gebracht wird.
omit handelt es sich um einen Zeitraum von etwa 3 Mo— naten, während dessen der Pflanzer kontrolirt werden muß und es bedarf kaum der Bemerkung, daß das drei und mehrfache Steuerpersonal nicht ausreichen würde, um eine einigermaßen sichernde Kontrole zu handhaben.
„Kann also von diesem System nicht die Rede sein, so bleibt schließlich nur übrig, die Besteuerung des Tabacks beim Ueber⸗ ang in der Hand des ersten Käufers. Aber diesem System leben zunächst alle Nachtheile der vorerwähnten an, und außer⸗ dem erfordert es eine sehr lästige Kontrolirung des Absatzes und Transports, verbunden mit einer dem Pflanzer sehr be— schwerlichen Buchung und dergleichen. Es wurde dies System im Anfange dieses Jahrhunderts in der That in Preußen ge⸗ handhabt, aber unter völlig anderen, jetzt gänzlich beseitigten Umständen. Damals war jeder Fabricationsbetrieb auf dem Lande verboten, derselbe war an die Städte . alle Städte hatten ein Oltroy ⸗System, verbunden mit horverschluß und mit städtischen Waagen. Damals war es unter Beihülfe einer strengen Transport⸗Kontrolle möglich, die Tabackssteuer beim Uebergang über die städtische Waage zu erheben. Meine
Herren, diese Zustände gehören einer längst vergessenen Zeit an.
Meine Herren, damit sind in der That alle denkbaren Arten einer anderweitigen Besteuerung erschspft, es sei denn, daß ich noch des Vorschlages eines Lehrers der Volkswirthschaft gedenken sollte, der ganz neuerlich in einer vielgelesenen Brochüre vorgeschlagen hat, der Staat möge den Taback ankaufen und ihn mit einem Steueraufschlag an die Kaufleute wieder ver— kaufen. Besteht das wohlgemeinte Motiv dieses Vorschlages darin, sicher zu stellen, daß der Pflanzer die Steuer auf den Händler übertragen könne, so bezweifelt der e Schrift⸗ steller selbst die Durchführbarkeit dieses Vorschlages in dem Maaße, daß er ihn nur als einen ersten Schritt zum Monopol ansehe.
Meine Herren, nach diesen Bemerkungen scheint es mir in der That unerfindlich, wie mehrere Redner von gestern in dem System der Regierung den Anfang zum Monopol finden können. Es giebt kein System der Besteuerung des inländi— schen Tabaks, welches sich soweit von dem Monopol und jeder höheren Fabricationssteuer entfernt, als dies System. Denn bei diesem System ist der Tabacksbau und der Verkehr mit Tabak völlig frei.
Bei jedem anderen System ist ein Apparat von Controlen erforderlich, der sich mehr oder weniger den Controlen nähert, deren das Monopol bedarf. In der That, das Ihnen vom Bundesrathe vorgeschlagene System ist ein Bollwerk gegen jedes Gelüste nach Monopol.
Meine Herren, derselbe Redner, dessen ich vorher gedachte, prophezeihete aus der Annahme dieser Vorlage den Ruin für den Tabaksbau. Meine Herren, vor fast 30 Jahren war ich Mitglied einer in Magdeburg zusammengetretenen Kommission, welche Rüben⸗Ducker⸗Fahrikanten darüber vernahm, ob man glaube, daß die zur Zuckerbereitung bestimmte Rübe eine Steuer von einem halben Silbergroschen vertragen könne. Meine Herren, damals wurde dieselbe Befürchtung fast mit denselben Worten geäußert.
Die Steuer auf Rübenzucker, meine Herren, ist seitdem verdreifacht, versechsfacht, sie ist um das Zwölffache und zuletzt um das Fünfzehnfache erhöht. Und was ist das Ergebniß dieser Erhoͤhung? Die öffentliche Erklärung der Rübenzucker⸗ fabrikanten, daß sie eines ö nicht bedürften, wenn nur das Verhältniß der Steuer auf Rüben im Verhältniß zum Produkt richtig bemessen werde.
Meine Herren, nach menschlichem Ermessen liegt kein Grund vor, daran zu zweifeln, daß auch der inländische Tabak eines über das richtige Maaß hinausgehenden Schutzes entbehren kann. Es handelt sich nur darum, die Steuer vom inländischen Tabak in das richtige Verhältniß mit dem Zoll auf aus— ländischen Tabak zu bringen. Es kommen hierbei wesent⸗ lich drei Momente in Betracht: einmal das Verhältniß der Preise des inländischen Tabaks zu den Preisen des aus⸗
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